"Ruhige Gebiete" im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind große, zusammenhängende Freiflächen, teilweise auch in Verbindung mit ballungsraumübergreifenden Verbindungen in benachbarte Landschaftsräume, die geringe Lärmpegel aufweisen. Da die "ruhigen Gebiete" vorrangig die zentrumsfernen Areale abdecken, hat der Lärmaktionsplan eine zweite Kategorie mit "innerstädtischen Erholungsflächen" gebildet. Sie haben eine hohe Aufenthaltsfunktion und sind in ihrer Kernfläche deutlich leiser als an ihrer Peripherie.
Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2026/2027. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat das landeseigene Schallschutzfensterprogramm bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Damit können weiterhin Anträge auf finanzielle Hilfe bei der Lärmsanierung von Fenstern gestellt werden. Seit Beginn des Förderprogramms wurden bereits mehr als 5,2 Millionen Euro Fördermittel bewilligt und damit rund 6.000 von Verkehrslärm betroffene Einwohnerinnen und Einwohner entlastet. Das Schallschutzfensterprogramm ist Teil des Lärmaktionsplans Berlin. Es fördert die Verbesserung des Schallschutzes dort, wo aktive Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms nicht möglich bzw. im ausreichenden Umfang nicht verfügbar sind. Gefördert werden Anrainer von Straßen in der Baulast Berlins und von oberirdischen Schienenwegen der Berliner Verkehrsbetriebe. Ausgenommen von der Förderung sind Anrainer von Autobahnen und Schienenwegen, für die bereits entsprechende Bundesprogramme bestehen. Schallschutzfenster unterscheiden sich von normalen Fenstern im Wesentlichen durch den Scheibenaufbau. Dickere Scheiben und größere Abstände sorgen dafür, dass deutlich weniger Lärm eindringt. Schallschutzfenster und ggf. Lüfter sorgen für einen höheren Wohnkomfort. Sie ermöglichen einen ruhigen Schlaf, der für die Gesundheit besonders wichtig ist. Gefördert werden Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Die Zuwendungsmittel sind zweckgebunden für Maßnahmen im Bestand zur Erhöhung der Schalldämmung von Fenstern, Balkon- oder Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmten Rollladenaufsatzkästen und schallgedämmten Lüftungsanlagen in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden. Ebenso gefördert wird die schalltechnische Sanierung vorhandener Fenster und hier insbesondere der berlintypischen Holzkastendoppelfenster. Aufenthaltsräume von Wohnungen sind Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Wohnküchen mit einer Grundfläche über 10 m², deren Lage sich an der straßenseitigen Hausfassade befinden. Der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen wird nur in Schlaf- und Kinderzimmern gefördert. Die Förderrichtlinie wird für die Förderjahre 2026/2027 weitergeführt, der Fördersatz bleibt dabei unverändert. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 15.000 Euro je Haus bzw. Wohnung. Gefördert wird mit pauschalen Beträgen je m² Einbaufläche der Schallschutzfenster. Die Förderung erfolgt freiwillig nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel und ist bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – I D 3, Brückenstraße 6, 10179 Berlin zu beantragen. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen gibt es hier: Schallschutzfensterprogramm 2026/2027
Bild: SenMVKU Atom und Strahlenschutz Aufgaben der obersten Strahlenschutzbehörde, der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde, der Messstelle zur personendosimetrischen Überwachung, der Umweltradioaktivitätsüberwachung und des radiologischen Notfallschutzes. Weitere Informationen Bild: LVwA Bekanntmachungen Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen, die unter anderem auf Grund des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes vorzunehmen sind. Weitere Informationen Bild: BGR Hannover Bodenschutz / Altlasten Gefährdungen und Belastungen des Bodens. Schutz des Bodens - vor allem durch Sanierung von Altlasten. Weitere Informationen Bild: SenStadt, bearbeitet durch SenMVKU Digitalisierung und Umwelt Die Herausforderungen der Gegenwart – Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Energie- und Mobilitätswende – erfordern eine Transformation mit tiefgreifender Auswirkung auf den Umweltschutz. Dabei gilt es, die Digitalisierung als Chance zu begreifen und in den Dienst der Umwelt zu stellen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Elektromagnetische Felder und Licht Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Das elektromagnetische Spektum gliedert sich in niederfrequente Felder, Radiowellen, Mobilfunkbereich, Radar- und Mikrowellen und den Lichtbereich. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Förderprogramme Die Berliner Programme für Nachhaltige Entwicklung (BENE & BENE 2) sowie das EU-Förderprogramm LIFE werden ausführlich dargelegt. Fördermittel für innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen sind enthalten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Marc Vorwerk Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein Freiwilligendienst für junge Menschen bis 27 Jahre, die sich für Umwelt-, Klima- und Naturschutz interessieren. Jugendliche, die etwas beitragen wollen zur Lösung der gravierenden Probleme unserer Zeit, finden hier konkrete Möglichkeiten nachhaltiges Handeln zu lernen und umzusetzen. Weitere Informationen Bild: Vattenfall, Sabine Wenzel Industrie- und Gewerbeanlagen Informationen zu Errichtung und Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Weitere Informationen Bild: Alba Mediathek Kreislaufwirtschaft Informationen zu Themen wie Abfallwirtschaftsplanung, Abfallarten, Abfallstrategien, Abfallentsorgung, Ressourcenschonung. Es wird über Vollzug und Überwachung berichtet. Zusätzlich ist das Thema Grundsatzangelegenheiten der ordnungsmäßigen Straßenreinigung hier verortet. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Lärm Die Lärmminderungsplanung in Berlin mit dem konkreten Lärmaktionsplan wird vorgestellt, der Aktionsplan ist durch Bürgerbeteiligung entstanden. Weitere Themen sind der Baulärm, ein Ratgeber zum Lärmschutz schließt sich an.. Weitere Informationen Bild: tdezenzio / Depositphotos.com Luft Wie gut ist die Berliner Luft? Welches sind die Quellen für die aktuelle Luftbelastung? Mit welcher Belastung muss in Zukunft gerechnet werden? Diese Fragen werden hier beantwortet als auch die Maßnahmen zur Luftreinhaltung dargelegt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ist ein Thema, das uns alle betrifft. Zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele wird die Berliner Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Die Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin setzt sich für die Beschleunigung der Nachhaltigkeitsziele in Berlin ein. In dem Konzept der Umweltgerechtigkeit werden Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit miteinander verknüpft. Weitere Informationen Bild: Frank-Peters / Depositphotos.com Sauberes Berlin Hier finden Sie Informationen, Daten und Fakten zu Stadtsauberkeit, Straßenreinigung und Winterdienst sowie Angebote des Landes Berlin und Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Wasser und Geologie Informationen zu fachlichen Zusammenhängen und Planungsstrategien der Wasserwirtschaft des Landes und Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Inhalte des Gewässerschutzes. Weitere Informationen Bild: MH - Fotolia.com Zuständigkeiten im Bereich Umwelt Die Aufgaben im Umweltschutz sind sehr vielfältig und kompex. Hier möchten wir Ihnen die Suche nach einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner erleichtern, so dass Sie schnell Auskünfte und Beratungen für Ihr Anliegen erhalten. Weitere Informationen
Informationen zum Spielplatz im Waldspielplatz ,<< Adresse entfernt >>, angrenzend an Kleestr 10, zu: 1. Aktuelle Lärmmessungen (nach 2022): Alle Lärmmessungen am genannten Spielplatz und im genannten Park, die nach der Lärmkartierung 2022 erstellt wurden (inkl. Datum, Messwerte in dB(A), Messmethodik, Messzeiten) Aktualisierungen oder Detailauswertungen zur Lärmkartierung 2022 für diesen spezifischen Bereich Lärmaktionspläne, die nach 2022 erstellt wurden und diesen Bereich betreffen Anmerkung: Die öffentlich verfügbare Lärmkartierung 2022 mit Werten von 65-74 dB(A) für diesen Bereich ist mir bekannt. Ich bitte daher nur um Informationen, die darüber hinausgehen oder aktueller sind. 2. Umwelt- und Gesundheitsgutachten: Umweltgutachten im Zusammenhang mit diesem Spielplatz oder der angrenzenden Schnellstraße Stellungnahmen des Gesundheitsamtes zur Lärmbelastung an diesem Spielplatz Bewertungen der gesundheitlichen Auswirkungen der Lärmwerte (insbesondere auf Kinder) 3. Umweltrechtliche Bewertung: Dokumentation der angewendeten Lärmgrenzwerte und Richtwerte für Spielplätze Rechtliche Bewertung, ob die Werte (65-74 dB(A)) mit geltenden Umweltstandards vereinbar sind 4. Lärmschutzmaßnahmen: Dokumentation über geprüfte, geplante oder umgesetzte Lärmschutzmaßnahmen für diesen Spielplatz Gutachten zur Wirksamkeit möglicher Lärmschutzmaßnahmen 5. Bürgerbeschwerden: Eingegangene Bürgerbeschwerden bezüglich der Lärmbelastung an diesem Spielplatz Antworten der Verwaltung auf diese Beschwerden (soweit umweltrelevant)
letzte Aktualisierung: 10.04 .2025 Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden ( Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022 ). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung. Ausgenommen hiervon sind die beiden Ballungsräume Halle (Saale) und Magdeburg, die erweiterten Lärmkartierungspflichten unterliegen. Neben den HVS können die Städte und Gemeinden, die darüber hinaus Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (HES) und gegebenenfalls Fluglärmeinwirkungen durch den Großflughafen Leipzig-Halle (GFH) ausgesetzt sind, Maßnahmen für die Minderung dieser Lärmarten in den Lärmaktionsplänen festlegen. Aufgrund der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der fluglärmbetroffenen Städte und Gemeinden sowie der Aufstellung eines gesonderten, bundesweiten Lärmaktionsplanes für die HES durch das Eisenbahn-Bundesamt dürfte die Aufnahme von Maßnahmen für diese Lärmarten in den Lärmaktionsplan besonderen Einzelfällen vorbehalten sein. Gleiches gilt für die zusätzliche Lärmaktionsplanaufstellung von Städten und Gemeinden, die ausschließlich Einwirkungen durch HES aufweisen. Die Lärmaktionsplanung stellt ein Managementinstrument für die Bewältigung von Lärmkonflikten und Schutz von Gebieten geringer Lärmbelastung (sogenannte ruhige Gebiete) dar. Abgesehen von vorgegebenen Mindestinhalten haben die zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden einen großen Ausgestaltungsspielraum. Sie können insbesondere die Beurteilungsmaßstäbe für sicherzustellende bzw. anzustrebende Lärmschutzanforderungen individuell festlegen, den Betrachtungsrahmen der (Verkehrs-)Lärmquellen erweitern sowie Lärmminderungsmaßnahmen und Festsetzungen ruhiger Gebiete im LAP verankern. Allerdings obliegt es ebenso dem Ermessen der zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden von einer Festlegung von Maßnahmen Abstand zu nehmen, wenn beispielsweise keine bzw. geringe Lärmbetroffenheiten zu verzeichnen sind. Bürgerinnen und Bürger ist eine Mitwirkung an der LAP-Aufstellung zu ermöglichen. Das Beteiligungsverfahren beschränkt sich in dieser Hinsicht nicht nur auf Information und Anhörung. Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung. In der ersten Phase werden die Lärmkarten (einschließlich zugehörige Berichte) ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger können schriftlich Stellung beziehen und beispielsweise auf folgende Aspekte eingehen: Hinweise und Anmerkungen zu den Lärmkartierungsergebnissen Äußerungen zu weiteren, nicht dargestellten Lärmproblemen Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lärmsituation (Lärmminderungsmaßnahmen) sowie zum Schutz ruhiger Gebiete In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Für eine Rückmeldung zum Planverfahren steht in beiden Beteiligungsphasen jeweils ein Zeitraum von mindestens vier Wochen zur Verfügung. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Durch Bürgerbeteiligung kann die Verwaltung die Bedürfnisse und Interessen der örtlichen Gemeinschaft besser berücksichtigen und insgesamt transparenter handeln. Die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms ist allerdings nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Diese Konstellation erschwert es den zur LAP verpflichteten Städten und Gemeinden lärmschutzmindernde Maßnahmen für Verkehrswege in fremder Baulast (Bund, Land, Kreis) zu erwirken. Die Betrachtung von Lärmschutz als Gemeinlastaufgabe sowie eine auf Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven ausgerichtete Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit sind daher ein wichtiger Faktor, um abgestimmte Strategien zu entwickeln und letztlich Verbesserungen hinsichtlich des Lärmschutzes zu erzielen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt werden die nachstehenden Informationen bereitgestellt. Übersichten lärmkartierungspflichtiger Verkehrswege Die Lage und die Verkehrsstärke der lärmkartierungspflichtigen Verkehrswege gehen aus den nachstehenden Karten hervor. Karte lärmkartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen Karte lärmkartierungspflichtige Haupteisenbahnstrecken Eine Übersichtskarte mit den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die zur Aufstellung bzw. zur Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet sind, finden Sie hier ( LAP-Gemeinden ). Das gesamte Verkehrsnetz der Haupteisenbahnstrecken ist hierbei Bestandteil der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ( Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes - Lärmaktionsplanung ). Ranking nach Lärmbetroffenheiten Ausgehend von den Lärmbelastetenzahlen für die Lärmkennziffern L DEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A) sowie den auf Statistiken beruhenden Fallzahlen starker Lärmbelästigungen (HA) und starker Schlafstörungen (HSD) wurde – nach Lärmarten getrennt - jeweils ein Ranking der am stärksten lärmbelasteten Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt vorgenommen. Die Ermittlung der Reihenfolge erfolgte anhand einer Normierung auf die jeweiligen Maximalwerte der vor genannten 4 Kenngrößen und Multiplikation der sich hieraus ergebenden Quotienten. Ranking Städte/Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Hauptverkehrsstraßen (ausgenommen Ballungsräume) Ranking Städte Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (einschließlich Ballungsräume) Aktueller Stand der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren Die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Ballungsräume (BR) sowie Städte und Gemeinden mit Hauptverkehrsstraßen (HVS) und Haupteisenbahnstrecken (HES) sind in Sachsen-Anhalt vollständig abgeschlossen. Eine Dokumentation des zeitlichen Ablaufs der Lärmaktionsplanung Stufe 4 (2023-24) der jeweiligen Städte und Gemeinden inklusive Angaben zu den noch ausstehenden Stadt-/Gemeinderatsbeschlüssen zur Inkraftsetzung der aufgestellten Pläne finden Sie hier: Stand LAP ST Ausblick: Die nächste Lärmaktionsplanung (Stufe 5) zur Fortschreibung und Überprüfung der Pläne aus der 4. Stufe findet turnusmäßig im Zeitraum 2028-29 statt. In diesem Zeitraum wird analog zur 4. Stufe wieder eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Lärmaktionspläne 4. Stufe Hier finden Sie nachfolgend die abgeschlossenen und inkraftgetretenen Lärmaktionspläne Stufe 4 der Städte und Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge. Für die Ausfertigung der Lärmaktionspläne zeichnen sich die angegebenen Städte und Gemeinden verantwortlich. Die Unterlagen sind größtenteils nicht barrierefrei. A Allstedt Alsleben Aschersleben B Bad Dürrenberg Bad Lauchstädt Ballenstedt Barleben Beendorf Berga Bernburg Biederitz + schalltechn. Gutachten Bitterfeld-Wolfen Blankenburg Börde-Hakel Bördeland Braunsbedra Brücken-Hackpfüffel Burg C Calbe Colbitz Coswig D Dessau-Roßlau Ditfurt Droyßig E Edersleben Egeln Eilsleben Eisleben Erxleben F Falkenstein/Harz Farnstädt G Gardelegen Genthin Gerbstedt Giersleben Gommern + schalltechn. Gutachten Gröningen Groß Quenstedt Güsten Gutenborn H Halberstadt Haldensleben Halle Harbke Harsleben Hecklingen Hettstedt Hohe Börde Hohenmölsen I Ilberstedt Ilsenburg Ingersleben J Jerichow Jessen K Kabelsketal Kelbra Kemberg Könnern Köthen Kretzschau Kroppenstedt L Landsberg Leuna Lützen M Magdeburg Mansfeld Meineweh Merseburg Möckern Möser Muldestausee N Naumburg Niedere Börde Nienburg Nordharz O Obhausen Oranienbaum-Wörlitz Oschersleben Osterfeld Osternienburger Land Osterwieck P Petersberg Plötzkau Q Quedlinburg R Raguhn-Jeßnitz S Salzatal Salzwedel Sandersdorf-Brehna Sangerhausen Schkopau Schnaudertal Schönburg Schönebeck Schönhausen Schraplau Seegebiet-Mansfelder Land Seeland Selke-Aue Sommersdorf Staßfurt Stendal Stößen Südharz Südliches Anhalt Sülzetal T Tangerhütte Tangermünde Teuchern Teutschenthal Thale U Ummendorf W Wallhausen Wanzleben Wefensleben Weißenfels Wernigerode Wethau Wettin-Löbejün Wimmelburg Lutherstadt Wittenberg Wolmirsleben Wolmirstedt + schalltechn. Gutachten Wust-Fischbeck Z Zahna-Elster Zeitz Zerbst-Anhalt Zörbig
Der Datensatz enthält Objekte der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A).
Dieser Datensatz stellt die mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Bremerhaven beschlossenen Ruhigen Gebiete in Bremerhaven dar. Diese Gebiete sollen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Die Gebiete sind nicht zwingend Orte der Stille. Sie zeichnen sich aber durch eine relative Ruhe zum Umfeld und hohe Aufenthaltsqualität aus. Auch bei nur kurzer Aufenthaltsdauer findet man hier eine erholsame Rückzugsmöglichkeit.
Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneStadt Wernigerode BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Wernigerode Gemeinde 15085370 Stadt Wernigerode Marktplatz 1 38855 Wernigerode info@wernigerode.de www.wernigerode.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der 1 Lärmaktionsplan aufgestellt wird Beschreibung der Gemeinde Wernigerode ist eine Mittelstadt und liegt im Landkreis Harz im westlichen Teil des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Zur Stadt Wernigerode gehören die 5 Ortsteile (Benzingerode, Minsleben, Reddeber, Silstedt, Schierke) mit insgesamt 31.943 (Stand: 31.12.2023) Einwohnerinnen und Einwohnern auf einer Fläche von 170,2 km². Innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Wernigerode verlaufen die Hauptverkehrsstraßen A 36 (10,22 km), B 244 (2,05 km), L 82 (1,7 km), L 85 (1,79 km), L 86 (2,0 km) und L 100 (3,42 km) mit einer Gesamtlänge von 21,18 km. Der Betrachtungsrahmen - sowohl der Lärmkartierung als auch der hierauf aufbauenden Lärmaktionsplanung - beschränkt sich auf Hauptverkehrsstraßen (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV > 8.200 Kfz/Tag). Dies sind definitionsgemäß Verkehrswege, die den in Klammer stehenden Schwellenwert überschreiten. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 65 dB(A) sowie LNight = 55 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohngebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zu ziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 1.982 >50-54 1.061 >55-59 1.302>60-64 998>65-69 890>70-74 243 > 55-59 871>60-64 471>65-69 2>70 0 >75 2 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 16,11 1095 1 0 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 3,54 540 0 1 >75 0,66 1 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Fälle ischämischer Herzkrankheiten Anzahl 1 Fälle starker BelästigungFälle starker Schlafstörung 624162 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 3.435 1.344 Seite 3
Als Ballungsraum ist die Stadt Oldenburg verpflichtet, eine flächendeckende Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Lärmkarten stellen die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, der von verschiedenen Lärmquellenarten verursacht wird graphisch dar. In der Stadt Oldenburg sind dabei die Lärmquellenarten Straßenverkehr, Schienenverkehr und Gewerbe/Industrie zu betrachten. Anhand der Lärmkarten sind anschließend in einem Lärmaktionsplan Maßnahmen zu benennen, mit deren Hilfe die Lärmbelastung der Bevölkerung vermindert werden kann, bzw. mit denen ruhige Gebiete vor der Zunahme einer weiteren Lärmbelastung geschützt werden können.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 86 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 14 |
| Land | 288 |
| Weitere | 84 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 22 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 100 |
| Umweltprüfung | 215 |
| unbekannt | 111 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 388 |
| Offen | 52 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 447 |
| Englisch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 5 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 111 |
| Keine | 70 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 290 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 235 |
| Lebewesen und Lebensräume | 399 |
| Luft | 293 |
| Mensch und Umwelt | 450 |
| Wasser | 159 |
| Weitere | 438 |