Im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2014 wurden entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie in Bremen so genannte Ruhige Gebiete ausgewiesen. Die Unterscheidung erfolgt dabei je nach Größe und Lärmpegel in die Kategorien „Ruhiger Landschaftsraum“, „Ruhiger Stadtraum“ und „Stadtoasen“. Die genaue Definition ist im Lärmaktionsplan der Stadtgemeinde Bremen vom 10.06.2014 beschrieben. Die ruhigen Gebiete sind im Rahmen der Abwägung bei Bauleitplanung und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen.
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt
UBA fordert regionale MaÃnahmen gegen hohe Lärmbelastungen Lärm belastet die Bevölkerung unvermindert stark. Das ist das Ergebnis einer Erhebung in großen Ballungsräumen und der Umgebung stark befahrener Verkehrswege. Ein ständig hoher Lärmpegel kann nachteilige gesundheitliche Wirkungen auf den menschlichen Organismus haben, wie Schlafstörungen oder Probleme mit dem Herzkreislaufsystem. Das wies das Umweltbundesamt (UBA) in mehreren Studien nach. Die Europäische Umgebungslärmrichtlinie schreibt den Städten und Gemeinden seit 2005 vor, den Lärmpegel zu senken. Um dies zu erreichen, mussten die Gemeinden in Deutschland bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten erstellen. Sie erfassten die Lärmbelastung der Bevölkerung systematisch, etwa an viel befahrenen Eisenbahnstrecken, GroÃßflughäfen, Krankenhäusern oder Schulen. Die Gemeinden sind nun aufgerufen,Lärmaktionspläne aufzustellen, die die Lärmsituation deutlich verbessern. „Kurzfristig müssen wir die Lärmbelastungen beseitigen, die gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Langfristig sind die Vorsorgewerte der Weltgesundheitsorganisation zu erreichen: tagsüber 55 Dezibel und nachts 45”, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. „Es ist erforderlich, dass die EU die Grenzwerte für Geräusche im Zusammenhang mit Straßen- und Schienenfahrzeugen weiter senkt und die Geräuschemissionen der Kraftfahrzeugreifen deutlicher begrenzt”, so Troge. Lärm kann krank machen. Das belegen Studien, die das UBA in Auftrag gab. Das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden, steigt bei Männern um etwa 30 Prozent, falls sie längere Zeit in Gebieten mit hohem Verkehrslärm über 65 Dezibel wohnen. Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen Fluglärm und erhöhtem Arzneimittelverbrauch, wie zur Behandlung von Bluthochdruck, Herz- und Kreislauferkrankungen oder Depressionen. Das ergab eine Datenanalyse mit mehr als 800 000 Personen, die im Umfeld eines deutschen Flughafens mit Nachtflugbetrieb wohnen. Menschen, die erhöhtem Nachtfluglärm ausgesetzt sind, leiden häufiger unter hohen Blutdruckwerten als Personen in ruhigeren Wohngebieten. Schon ein Anstieg des nächtlichen Fluglärmpegels um zehn Dezibel, erhöht das Risiko eines hohen Blutdrucks bei Frauen und Männern um rund 14 Prozent. Die Städte und Gemeinden stellen bis zum 18. Juli Lärmaktionspläne auf. Sie legen darin technische und planerische Maßnahmen fest, um Lärmwirkungen und Lärmprobleme zu vermindern. Das UBA setzt sich für eine deutlich bessere Verzahnung der Lärmaktionsplanung mit anderen städtischen Aktivitäten - wie Luftreinhalteplänen oder Verkehrsentwicklungsplänen - zur Minderung der Umweltbelastungen ein.
Verkehrslärm bleibt schwerwiegendes Umweltproblem Verkehr bleibt der stärkste Krachmacher. Das ergibt eine aktuelle Lärmumfrage des Umweltbundesamtes, an der sich 70.000 Menschen beteiligten. Am meisten stört demnach der Lärm vom Straßenverkehr und von Flugzeugen. "Der Schutz der Menschen vor Verkehrslärm ist in Deutschland noch nicht ausreichend gewährleistet. Zu viele Menschen leiden noch unter zu hohen Lärmwerten. Beim Lärmschutz liegt noch jede Menge Arbeit vor uns“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth aus Anlass des bevorstehenden Tages gegen den Lärm am 27.04.2011. Lärm erhöhe nachweislich das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Deutschland, verpflichtet die Kommunen seit 2005 Aktionspläne gegen Lärm zu erlassen. Die Ergebnisse der UBA-Umfrage belegen, wie notwendig das ist. Da Lärm jährlich Kosten in Milliardenhöhe für die Volkswirtschaft verursacht, kann durch Lärmminderung viel Geld gespart werden. Der Straßenverkehr ist weiterhin die Hauptursache für Lärmbelästigung in Deutschland. An zweiter Stelle der verkehrsbedingten Lärmbelästigungen folgt der Luftverkehr. 45 % der Befragten geben an, sich durch startende und landende Flugzeuge stark beeinträchtig zu fühlen. Die dritte Verkehrslärmquelle, der Schienenverkehr, stört über 40 % der Befragten. Auch der Industrie- und Gewerbelärm spielt als Belästigungsursache in Deutschland eine Rolle. Lärm stört und belästigt; er kann aber auch krank machen: So zeigen epidemiologische Studien ein erhöhtes Herz-Kreislaufrisiko bei chronisch durch Straßenverkehrslärm belasteten Personengruppen. Es ist davon auszugehen, dass jährlich ca. 4.000 Herzinfarkt-Fälle durch Straßenverkehrslärm verursacht werden. Daher sind dringend weitere Maßnahmen zur Lärmminderung notwendig. Um die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu verringern, sollte die europäische Umgebungslärmrichtlinie umfangreicher als bisher angewendet werden. Der wichtigste Baustein dieser Richtlinie ist der Lärmaktionsplan. Dieser wird von den Kommunen erstellt und umfasst alle lärmmindernden Maßnahmen. Hierbei hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, konkrete Vorschläge zur Lärmminderung einzubringen und zusammen mit Politik und Verwaltung die Umsetzung dieser Maßnahmen voranzutreiben. Die bereits vorhandenen Instrumente zum Lärmschutz müssen dafür noch stärker als bisher genutzt und weiterentwickelt werden. Doch wie kann der Straßenverkehrslärm sinken? Zum Beispiel durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge: Durch Wahl eines lärmoptimierten Straßenbelags können Gemeinden selbst auf Straßen mit Tempo 50 die Lärmsituation um 2 bis 4 dB(A) verbessern.
Im Vorhaben „Lärmbilanz 2020“ wurde der aktuelle Stand der Lärmminderungsplanung in Deutschland untersucht. Als Datengrundlage dienten die Ende 2020 vorliegenden über 2.000 Meldungen der Länder und Kommunen zur dritten Runde der Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse zeigen, dass kleinere Kommunen, im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Runden, ähnlich häufig einen Lärmaktionsplan aufstellen wie größere Kommunen. Anhand von Expert*innen-Interviews wurden in einer vertiefenden Analyse Hemmnisse identifiziert, die einer effektiveren Lärmminderungsplanung entgegenstehen. So könnten beispielsweise niedrigere Kartierungsschwellen ein besseres Bild der Lärmbelastung der Bevölkerung geben. Veröffentlicht in Texte | 135/2021.
Mit der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind in das Bundes-Immissionsschutzgesetz Vorschriften über die strategische Lärmkartierung und Aktionsplanung eingeführt worden (§§ 47a bis 47f). Danach sind 2007 und 2012 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie Ballungsräume auszuarbeiten. Die Bevölkerung ist über die Lärmbelastung zu informieren. Auf der Grundlage der Lärmkarten sind dann 2008 und 2013 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne mit dem Ziel aufzustellen, den Umgebungslärm zu verhindern und zu vermindern und in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen.
Die EU will mit dem Null-Schadstoff-Aktionsplan die Gesundheit der Menschen und die Natur schützen. Ein Ziel ist, dass 30 Prozent weniger Menschen vom Verkehrslärm betroffen sind. Dazu wurden Maßnahmen zur Lärmminderung untersucht und verschiedene Möglichkeiten zur Lärmentlastung betrachtet. In den Lärmaktionsplänen muss auch stehen, wie gut diese Maßnahmen wirken. Die Effekte wurden mithilfe von typischen Maßnahmenbündeln berechnet. Zudem gibt es jetzt ein Verfahren, mit dem man einfach abschätzen kann, wie viele Betroffene entlastet werden können und welche Maßnahmen dazu beitragen. Veröffentlicht in Texte | 160/2024.
Lärmaktionspläne dienen dazu, die Lärmbelastung zu analysieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln und umzusetzen. Hauptziel ist es, die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten zu verbessern und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Die Wirksamkeit einzelner Lärmminderungsmaßnahmen und Maßnahmenbündel ist dabei sehr unterschiedlich. Dies betrifft sowohl die Lärmminderungseffekte als auch die lokale Wirksamkeit. Die vorliegende Broschüre ist ein praktisches Hilfsmittel für die Behörden, die für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zuständig sind, und für die Öffentlichkeit. Sie bietet ein einfaches Verfahren, mit dem die Wirksamkeit bestimmter Lärmminderungsmaßnahmen auf die Lärmbelastung der Bevölkerung schnell abgeschätzt werden kann. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie und § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) müssen viele Städte und Gemeinden Lärmaktionspläne erarbeiten. Gleichzeitig zeigen bisherige Erfahrungen, dass lärmmindernde Planungen und Umsetzungen häufig sektoral erfolgen. Eine bessere Vernetzung der Planungsebenen ist erforderlich, um mögliche Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und gemeinsame Handlungspotenziale besser zu nutzen. Der Bericht untersuchte vor diesem Hintergrund mögliche Ansätze einer stärkeren Vernetzung der Planungsebenen. Dies erfolgt auch anhand von zwei Fallbeispielen. Aufbauend auf den Fallbeispielen werden Empfehlungen für die Bundesebene und die Ebene der Kommunen gegeben. Veröffentlicht in Texte | 112/2019.
Bürgerinnen und Bürger werden häufig von unterschiedlichen Quellen gleichzeitig belastet. Die Grundlagen für eine fundierte wirkungsgerechte Beurteilung einer Gesamtlärmproblematik müssen deutlich erweitert werden. In dem Anwendungsleitfaden wird ein erweitertes Berechnungsmodell basierend auf der VDI 3722-2 vorgestellt. Ebenso wird eine Möglichkeit zur Kostenverteilung für Schallschutzmaßnahmen bei einer Gesamtlärmbetrachtung aufgezeigt. Zudem wird eine erste Einschätzung der rechtlichen Umsetzung in die nationale Gesetzgebung gegeben. Mit diesem Gesamtkonzept soll die Erstellung von Lärmaktionsplänen unterstützt sowie die Planungs- und Rechtssicherheit bei Genehmigungsverfahren verbessert werden. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
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