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Jahresbericht 2024

des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2024 des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Impressum: Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion und Layout: Stabsstelle Planung und Information Titelfoto: Kartenausshnitt aus der LfU-Cold- und Hotspotkarte Abbildungsnachweis: S. 11: marwin55 – stock.adobe.com; S. 18 unten; Heinz Waldukat – stock.adobe.com; S. 41: Павел Чигирь – stock.adobe.com; S. 48 oben: nd700 – stock.adobe.com alle weiteren Abbildungen, falls nicht anders angegeben: LfU Druck: LM DRUCK + MEDIEN GmbH, Obere Hommeswiese 16, D-57258 Freudenberg © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Mai 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. INHALT VORWORT5 ÜBER DAS LANDESAMT6 Hier Messen, Beraten und Bewerten wir6 Zahlen & Fakten8 LfU bietet vielfältige Jobs9 Arbeitskreis Fernerkundung10 KLIMA 12 Neue Karten des LfU zeigen Cold- und Hotspots in Rheinland-Pfalz13 Zukunftsplan Wasser – LfU als oberste Fachbehörde des Landes in zentraler Rolle eingebunden15 UMWELT 18 Sondermessprogramm zu organischen Spurenstoffen im Grundwasser19 Auswirkungen von Mikroplastik auf Mensch und Umwelt – Fachtagung im Rahmen der 3. Mainzer Umwelttage23 Luftschadstoffe: Positiver Trend gebremst25 Messtechnisches Kolloquium in Mainz26 Leitfäden, Handbücher, Arbeitshilfen im Bereich des Bodenschutzes – Einblick in die Arbeitsgruppenarbeit28 Informationsveranstaltung „Gewässerentwicklung aktuell“ 202431 NATUR 34 Start des Monitorings der EU-Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz35 Lebensraum-Extremist: die „Sandtaucher“-Steinfliege in den Pfälzerwald-Bächen38 Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe veröffentlicht40 Burgunderblutalgen in rheinland-pfälzischen Seen43 Bachpatentage 202546 BEVÖLKERUNG 48 Pfingsthochwasser im südwestlichen Rheinland-Pfalz49 Erster landesweiter Lärmaktionsplan für Rheinland-Pfalz52 Gefährdung von Industriebetrieben durch Starkregen55 Jordanische Fachleute zu Besuch in der Hochwasservorhersagezentrale58 Webseite badeseen.rlp.de in neuem Gewand60 3 4 Rheinallee 97-101, 55118 MainzWallstraße 1, 55122 MainzRheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms (RA)(WA)(RGS) ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz Standorte: Telefonnummer 06131 6033-Durchwahl Dieter Welzel Jens Grünberg Referat 27 DV-Fachanwendungen Gewerbeaufsicht 1213 Janina Sehr 1407 1436 1406 1420 1401 (WA) Wallstraße 1, 55122 Mainz Datenschutzbeauftragter 1211 Martin Franz (RGS) Rheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 1511 Mainz Gleichstellungsbeauftragte Eva Finsterbusch (RA) Rheinallee 97-101, 55118 Mainz 1207 Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung Standorte: Diana Faller Dr. Dirk Paustian Referat 55 Abwasser N. N. Referat 54 (RGS) Rhein N.N. Referat 53 Gewässerchemie Fulgor Westermann Referat 52 Gewässerökologie, Fischerei Christoph Linnenweber Referat 51 Flussgebietsentwicklung Dr. Jochen Fischer 1526 1580 1516 1513 1517 1501 1619 1601 1606 1637 N.N. Referat 67 (WA) 1681 Radioaktivitätsbestimmungen und radiologische Gewässerbeurteilung Petra Enoch Referat 66 (WA) 1683 Organische Spurenanalytik Wasser Dr. Stefan Ullrich Referat 65 (WA) Allg. Wasseranalytik, Anorganische Spurenanalytik, Badegewässerüberwachung Dr. Michael Weißenmayer Referat 62 (RA) Immissionen und Emissionen Luft Dr. Matthias Zimmer Referat 61 (RA) 1644 Klimawandel, Umweltmeteorologie Markus Willeke Abteilung 6 (RA) Umweltlabor Dr. Heinrich Lauterwald Stabsstelle (RA) Allgemeine Qualitätssicherung Abteilung 5 Gewässerschutz 1203 Thomas Isselbächer Referat 45 1414 Kompetenzzentrum für Staatlichen Vogelschutz und Artenvielfalt in der Energiewende (KSVAE) Steffen Gorell Referat 44 Daten zur Natur, DV-Fachanwendungen Naturschutz Kathrin Linnemann (Vertretung) Referat 43 Mensch und Natur Dr. Marlene Röllig Referat 42 Biologische Vielfalt und Artenschutz Ulrich Jäger Referat 41 Biotopsysteme und Großschutzprojekte Dr. Jana Riemann Abteilung 4 Naturschutz 1102 Vorsitzender des Personalrats Hans AppelReferat 35 1304 DV-Fachanwendungen Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz Markus Schmitt N. N. 1271 1307 1308 1332 1317 1301 Referat 26 Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung Referat 34 Deponietechnik, emissionsbezogener Grundwasserschutz N. N. Referat 33 Bodenschutz Julia Borrmann (Vertretung) Referat 32 Betriebliches Stoffstrommanagement, Sonderabfallwirtschaft Eva Bertsch Referat 31 Kommunales Stoffstrommanagement, Siedlungsabfallwirtschaft Tel. 1902 Allgemeine Vertretung des Präsidenten Paul Burkhard Schneider Eva Bertsch (Vertretung) Abteilung 3 Kreislaufwirtschaft 1917 Martin FranzReferat 25 1211 Sozialer und technischer Arbeits- schutz, Koordinierungsaufgaben Gewerbeaufsicht 1140 Referat 14 Informations- und Kommunikationstechnik 1214 Dr. Jens Schadebrodt Referat 24 Strahlenschutz Marc Deißroth Referat 13 Haushalt, Vergabe 1135 Referat 23 1203 Chemikaliensicherheit, Gefahrgut- transport, Biotechnik, Geräte- u. Produktsicherheit, Geräte- untersuchung N. N. Jennifer Klein (ab 01.06.2025) N. N.Referat 12 Organisation, Innerer Dienst und Fahrdienst 1140 N.N.Referat 21 1244 Emissionshandel, Luftreinhaltung, Anlagensicherheit 1110 1201 Referat 11 Personal, Recht, Aus- und Fortbildung Abteilung 2 Gewerbeaufsicht Dr. Frank Wissmann (komm.) 1102 Milan Sell Stabsstelle Planung und Information Paul Burkhard Schneider Abteilung 1 Zentrale Dienste Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz+ Zentrale: 06131 6033-0 Mail: poststelle@lfu.rlp.de Internet: www.lfu.rlp.de Präsident PD Dr. Frank Wissmann 1712 1712 1710 1717 1701 Stand: 15.05.2025 Salvador Gámez-Ergueta Referat 75 1713 DV-Fachanwendungen Wasser Dr. Stephan Sauer (Vertretung) Referat 74 Grundwasserbewirtschaftung Dr. Stephan Sauer Referat 73 Hydrologischer Dienst des Grundwassers, Grundwasserbeschaffenheit Norbert Demuth Referat 72 Hydrometeorologie, Hochwassermeldedienst Yvonne Henrichs (komm.) Referat 71 Hydrologischer Dienst der oberirdischen Gewässer, Hochwasserschutz Dr. Thomas Bettmann Abteilung 7 Hydrologie VORWORT Liebe Leserinnen und Leser, mit unserem Jahresbericht 2024 möchten wir Ih- nen einen Einblick in unsere besonderen Projekte und umfangreichen Umweltdaten des vergange- nen Jahres bieten. Die Beiträge, gegliedert in un- sere vier Themenfelder „Klima“, „Umwelt“, „Na- tur“ und „Bevölkerung“, nehmen Sie mit auf einen Streifzug durch unsere Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.Besonders freut es mich, dass wir für diese wich- tigen Tätigkeiten in den letzten Jahren zahlreiche neue engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter gewinnen konnten. Fast ein Drittel unserer Be- schäftigen kam in den letzten Jahren neu zu uns, während langjährige Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter sich in den verdienten Ruhestand verab- schiedet haben – ein echter Generationenwechsel. Als Umweltfachbehörde des Landes messen und erheben wir nicht nur zahlreiche Daten, wie zum Beispiel aus Fließ- und Stehgewässern, Grund- wasservorkommen sowie aus Luft und Böden.Aber nicht nur die Zusammensetzung der Be- schäftigten hat sich geändert, auch bei der Tech- nik und der Datenerhebung ist viel in Bewegung. Mit einem Special zum Thema „Fernerkundung“ in diesem Jahresbericht zeigen wir auf, welche Möglichkeiten Satelliten aus dem All bei der Um- weltbeobachtung bieten. Auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz sind vielversprechende Ansätze für unsere Arbeit erkennbar – so betei- ligen wir uns seit diesem Jahr im Rahmen eines Forschungsprojekts mit dem Einsatz von KI in der Hochwasservorhersage. Wir helfen daneben auch beim Schutz der Bevöl- kerung, indem wir unter anderem die Hochwas- servorhersagezentrale des Landes Rheinland-Pfalz betreiben, Radioaktivität in der Umwelt messen oder die Gewerbeaufsicht mit unserem Know- how untersützen. Unsere gut 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter des LfU ordnen und analysieren diese erhobe- nen Daten und stellen sie Behörden, Kommunen sowie der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Damit lassen sich der Zustand unserer Umwelt in Rheinland-Pfalz bewerten und zielgerichtete Maßnahmen für Verbesserungen ergreifen. Die meisten dieser Daten sind darüber hinaus über unser Online-Angebot abrufbar. Durch unseren Austausch mit den Umweltämtern der Länder und des Bundes vernetzen wir uns und bleiben hier immer am Ball. Ich wünsche Ihnen einen spannende Lektüre. Ihr Dr. Frank Wissmann Präsident des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz 5

Konzept für einen synergetischen Lärmschutz

Klimaschutz, Luftreinhaltung und der Schutz vor Lärm sind zentrale Handlungsfelder des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Häufig werden diese Bereiche jedoch separat betrachtet, obwohl zahlreiche Synergien bestehen. Für den Lärmschutz ist es wichtig, diese Themenfelder zusammenzuführen und die Synergien zu nutzen. Dies gilt auch für urbane Gebiete. Für Konzepte zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie für Luftreinhaltepläne und Lärmaktionspläne werden im Wesentlichen dieselben Datengrundlagen verwendet. In diesem Forschungsvorhaben sollen zunächst die unterschiedlichen Bedarfe insbesondere der kommunalen Ebene analysiert werden. Anschließend sollen Gemeinsamkeiten z. B. hinsichtlich der benutzten Daten und Prognosemodelle sowie der angestrebten Minderungsziele und deren Zeithorizonte identifiziert werden. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse soll ein fundiertes Konzept entwickelt werden, das die Synergien zwischen Klimaschutz, Luftreinhaltung und Schutz vor Lärm in der Umsetzung vor Ort aufzeigt und diese zur deutlichen Verbesserung der Lärmsituation nutzbar macht. Das Forschungsvorhaben soll wesentlich dazu beitragen, bundesweit die Städte ruhiger zu machen und damit sowohl die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhöhen als auch die Attraktivität der Städte zu steigern.

Lärm

Ruhestörung bei verhaltensbedingtem Lärm Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. Ruheschutz während der Mittagszeit) bitte zuerst an den verantwortlichen Lärmverursacher oder an die Hausverwaltung wenden. Bei einer andauernden erheblichen Störung ist das bezirkliche Ordnungsamt einzuschalten. Außerhalb behördlicher Öffnungszeiten, insbesondere in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr, können verhaltensbedingte Ruhestörungen beim örtlichen Polizeiabschnitt oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdenden Lärm) über den Notruf 110 angezeigt werden. In diesem Zusammenhang erhalten Sie Beratung in Fragen der Lärmverhütung und Lärmbekämpfung bei den Mitarbeitern der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter . Informationen zum Verkehrslärm Auskünfte über Lärmminderungsplanung und den Lärmaktionsplänen erhalten Sie von Herrn Kaptain unter (030) 9025-2323, Frau Diechmann unter (030) 9025-2293, Herrn Frost unter (030) 9025-2271 und Frau Dr. Salz unter (030) 9025-2394. das Programm zur Förderung von Schallschutzfenstern erhalten Sie von Herrn Bauer unter (030) 9025-2354 und Frau Marschner unter (030) 9025-2261 Claudia Popp unter (030) 9025-2273 Lärmkartierung und Lärmbewertung im Rahmen des Mietspiegels erhalten Sie von Herrn Bauer unter (030) 9025-2354 und Frau Marschner unter (030) 9025-2261. Lärm von einzelnen Anlagen (insbesondere Industrie-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen) Auskünfte über Industrie- und Gewerbeanlagen erhalten Sie von den hier genannten Ansprechpersonen Betrieb von Baustellen und Baumaschinen unter (030) 9025-2253, E-Mail: baulaerm@senumvk.berlin.de , Online-Beschwerde Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten öffentliche Veranstaltungen im Freien der bezirklichen Ebene von den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern Service-Portal: Lärmschutz Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung von Daniela Templiner unter (030) 9025-2280, Genehmigungsformular Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen, in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten und auf öffentlichen Grün- und Landschaftsschutzgebiet vom örtlichen Bezirksamt, dort dem Umwelt- und Naturschutzamt Weiterführende Informationen erhalten Sie im Themenbereich Umwelt: Lärm .

Maßnahmen: Bessere Luft für die Hauptstadt – was wird getan?

Zentrale Aufgabe eines Luftreinhalteplans ist die Zusammenstellung und Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung, um schnellstmöglich überall in Berlin die Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten. Der Schwerpunkt der Maßnahmenplanung liegt bei der Reduzierung der Belastung durch Stickstoffdioxid, da hierfür ohne weitere Maßnahmen auch 2020 der Grenzwert für das Jahresmittel an circa 15 Kilometer Straßen nicht sicher eingehalten werden konnte. Wie die Ursachenanalyse gezeigt hat, stammen etwa drei Viertel der Stickstoffdioxidbelastung aus dem motorisierten Straßenverkehr, d. h. aus den Verbrennungsmotoren in Pkw und Lkw. Bei den Maßnahmen des Luftreinhalteplans steht daher die Minderung des Schadstoffausstoßes im Straßenverkehr an erster Stelle. Die Maßnahmenplanung erfolgte unter Berücksichtigung bereits bestehender thematischer Planungen und verfolgt einen integrierten Ansatz. Dies betrifft besonders das Maßnahmenfeld Verkehr, das im Wesentlichen auf dem Berliner Mobilitätsgesetz und den daraus resultierenden Planungen wie dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr und dem Nahverkehrsplan aufbaut. Des Weiteren wurden die Stadtentwicklungspläne Zentren, Gewerbe und Industrie und Klima, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm und der Lärmaktionsplan berücksichtigt. Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans in seiner zweiten Fortschreibung lassen sich in zwei Gruppen aufteilen: 1. Stadtweit wirkende Maßnahmen 2. Lokale Maßnahmen für besonders hoch belastete Straßen Tempo 30 Aufgehoben: Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wird der Schadstoffausstoß stadtweit gesenkt. Dies erfordert zu allererst saubere Fahrzeuge: Mit der Nachrüstung und Flottenmodernisierungen bei Linienbussen und bei Kommunalfahrzeugen nimmt das Land Berlin seine Vorbildrolle bei der Schadstoffminderung von Fahrzeugen wahr. Doch auch der Wirtschaftsverkehr wird durch die Weiterführung der Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Umstellung auf saubere Fahrzeuge unterstützt. Saubere Fahrzeuge allein sind jedoch nicht ausreichend, zumal eine Flottenerneuerung Zeit erfordert. Auch weniger motorisierter Verkehr entlastet die Luft. Durch die vorgesehene Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wird nicht nur Parksuchverkehr reduziert, sondern auch ein weiterer Anreiz gesetzt für den Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr, das Rad oder für das Zufußgehen. Weniger Pkw-Verkehr bedeutet weniger Abgase, so dass in der gesamten Innenstadt eine Minderung der NO 2 -Belastung erreicht werden kann. Parallel dazu wird die Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des Rad- und Fußverkehrs vorangetrieben. Gerade damit unterstützt der Luftreinhalteplan die Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik und des Klimaschutzes. Die Untersuchungen zur Wirkung der stadtweiten Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes hat gezeigt, dass damit für etwa ein Drittel der kritischen Straßen eine Einhaltung des Grenzwertes erreicht werden kann. Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan Maßnahmen u. a. in den Bereichen Mobilitätsmanagement und Logistik, Fahrgastschifffahrt, mobile und stationäre Maschinen und Geräte, Wärmeversorgung sowie Raum- und Stadtplanung vor. Für einige hoch belastete Straßen reichen die stadtweiten Maßnahmen nicht aus. Hier kann die Einhaltung des NO 2 -Jahresgrenzwertes nur mit zusätzlichen lokalen Maßnahmen erreicht werden. Dies sind im Wesentlichen: Für 33 Straßenabschnitte mit einer gesamten Länge von 20,6 Kilometern ist die Anordnung von Tempo 30 umgesetzt. Frühere Erfahrungen in Berlin zwischen 2003 und 2008, z.B. an der Schildhornstraße und der Beusselstraße, haben gezeigt, dass damit NO 2 -Minderungen bis zu 5 µg/m³ erreichbar sind, weil weniger beschleunigt werden muss. Auch bei nunmehr verbesserter Fahrzeugtechnik und Verkehrslenkung konnte weiterhin eine Reduzierung der NO 2 -Belastung von bis zu 4 µg/m³ nachgewiesen werden. Dies zeigte der Pilotversuch Tempo 30 . Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße Badstraße von Behmstraße bis Exerzierstraße Breite Straße/Schönholzer Straße von Grabbeallee bis Mühlenstraße Danziger Straße von Schönhauser Allee bis Schliemannstraße Dominicusstraße von Ebersstraße bis Hauptstraße Hauptstraße 1) von Kleistpark – Innsbrucker Platz Dorotheenstraße von Wilhelmstraße bis Friedrich-Ebert-Platz Elsenstraße von Treptower Park bis Karl-Kunger-Straße Erkstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee Hermannstraße von Mariendorfer Weg bis Silbersteinstraße (im Anschluss an Durchfahrverbot Silbersteinstraße bis Emser Straße mit T30) Invalidenstraße von Alexanderufer bis Scharnhorststraße Joachimstaler Straße von Hardenbergplatz bis Kurfürstendamm Kaiser-Friedrich-Straße von Kantstraße bis Otto-Suhr-Allee Kantstraße 1) von Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz Klosterstraße von Brunsbüttler Damm bis Pichelsdorfer Straße Leipziger Straße 1) von Markgrafenstraße – Potsdamer Platz Leonorenstraße von Bernkastlerstraße bis Kaiser-Wilhelm Straße Luxemburger Straße von Genter Straße bis Müllerstraße Mariendorfer Damm von Westphalweg bis Eisenacher Straße Martin-Luther-Straße von Lietzenburger Straße bis Motzstraße Mehringdamm von Yorckstraße bis Bergmannstraße Müllerstraße von Seestraße bis Antonstraße Oranienburger Straße von Roedernallee bis Wilhelmsruher Damm Oranienstraße von Moritzplatz bis Oranienplatz Potsdamer Straße 1) von Potsdamer Platz bis Kleistpark Residenzstraße von Amende Straße bis Lindauer Allee Saarstraße von Rheinstraße bis Autobahnbrücke Scharnweberstraße von Kapweg bis Afrikanische Straße Schönholzer Straße von Wollankstraße bis Parkstraße Sonnenallee von Thiemannstraße bis Reuterstraße Spandauer Damm von Klausener Platz bis Königin-Elisabeth-Straße Tempelhofer Damm 1) von Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof Torstraße von Prenzlauer Allee bis Chausseestraße Wildenbruchstraße von Sonnenallee bis Weserstraße Wilhelmstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee 1) Pilotstrecken des Tempo-30-Versuchs Achtung: Diese Maßnahme, bei der eine Mehrbelastung auf Ausweichstrecken nicht ausgeschlossen werden kann, konnte im Sommer 2022 vollständig aufgehoben werden. Für acht Straßen mussten im Luftreinhalteplan für Berlin – Zweite Fortschreibung Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euronorm 5/V vorgesehen werden. Denn die übrigen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Grenzwerte für die Luftqualität bis 2020 sicher zu erreichen. Zu der Anordnung von Durchfahrverboten wurde das Land Berlin vom Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 9.10.2018 verpflichtet (Aktenzeichen VG 10 K 207.16). Die Fahrverbote traten als Durchfahrverbote mit der Zusatzregelung „Anlieger frei“ im Januar 2020 vollständig in Kraft. Strecken mit Dieseldurchfahrverbot und Zeitpunkt der Aufhebung: Aufhebung im Sommer 2021: Brückenstraße von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 28 µg/m³ Reinhardtstraße von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer NO 2 -Jahresmittel 2021: 21 µg/m³ Friedrichstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 24 µg/m³ Stromstraße von Bugenhagenstraße bis Turmstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 20 µg/m³ Aufhebung im Sommer 2022: Leipziger Straße von Leipziger Platz (Ost) bis Charlottenstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 28-31 µg/m³ Alt-Moabit von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 31 µg/m³ Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße NO 2 -Jahresmittel 2021: 34 µg/m³ Silbersteinstraße von Hermannstraße bis Karl-Marx-Straße NO 2 -Jahresmittel 2021: 35 µg/m³ Im Sommer 2021 konnten die Dieselfahrverbote für die ersten vier Strecken aufgehoben werden, im August 2022 folgte die Aufhebung für die restlichen vier Fahrverbotsstrecken. Um die Einhaltung des NO 2 -Luftqualitätsgrenzwertes an allen ehemaligen Fahrverbotsstrecken abzusichern, gilt für alle diese Strecken weiterhin Tempo 30. Dieseldurchfahrverbote sind nun nicht mehr notwendig. Denn seit 2020 können die Luftqualitätsgrenzwerte an allen Messstationen eingehalten werden. Dank Modernisierung der Fahrzeugflotte ist der Schadstoffausstoß je Fahrzeug deutlich gesunken. So stoßen Pkw und Kleintransporter heute im Mittel circa 20 % weniger Stickstoffoxide als im Jahr 2019. In der vor einigen Jahren noch sehr hoch belasteten Leipziger Straße trug zudem der Einsatz von Elektrobussen zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität bei. LRP 2018-2025 – Szenarien­rechnungen Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2020 Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2015 Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal

Ruhige Gebiete und innerstädtische Erholungsflächen 2018

"Ruhige Gebiete" im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind große, zusammenhängende Freiflächen, teilweise auch in Verbindung mit ballungsraumübergreifenden Verbindungen in benachbarte Landschaftsräume, die geringe Lärmpegel aufweisen. Da die "ruhigen Gebiete" vorrangig die zentrumsfernen Areale abdecken, hat der Lärmaktionsplan eine zweite Kategorie mit "innerstädtischen Erholungsflächen" gebildet. Sie haben eine hohe Aufenthaltsfunktion und sind in ihrer Kernfläche deutlich leiser als an ihrer Peripherie.

Dessau-Ro%C3%9Flau_L%C3%A4rmaktionsplan_mit_Karte_rG.pdf

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneStadt Dessau-Roßlau BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Dessau-Roßlau Gemeinde 15001000 Amt für Umwelt- und Naturschutz Zerbster Straße 4 06844 Dessau-Roßlau umweltamt@dessau-rosslau.de www.dessau-rosslau.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde In der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau leben derzeit ca. 79.500 Einwohner. Die wesentlichen Quellen des Verkehrslärms sind die Bundesautobahn A 9, die Bundesstraßen B 184, B 185 und B 187 sowie die innerörtlichen Gemeindestraßen. Die Stadt Dessau-Roßlau hat die 4. Stufe der Lärmkartierung für den Straßenverkehr 2023 aktualisert und im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://verwaltung.dessau-rosslau.de/stadtentwicklung-und-umwelt/natur-und-umwelt/luft-laerm-energie/laerm.html Für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung wurden alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr berücksichtigt, d. h. sowohl die kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen als auch freiwillig die Gemeidestraßen mit einem solchen Verkehrsaufkommen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat im Jahr 2023 die Lärmkartierung für die durch Dessau-Roßlau führende kartierungspflichtige Eisenbahnstrecke mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr erstellt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Haupteisenbahnstrecken kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/Haupteisenbahnstrecken/st/st_node. html. Die Ausarbeitung des Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken erfolgt zentral durch das EBA. Weitere Informationen dazu sowie der Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken können unter https://www.laermaktionsplanung-schiene.de eingesehen werden. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansnein Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansja vom: 24.07.2018 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden, enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Eine Übersicht zu den national geltenden Lärmgrenzwerten ist ebenfalls im Anhang 1 zu finden. Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die Grenzwerte für die Lärmindizes LDEN > 65 dB(A) und LNight >55 dB(A) werden analog zu den Auslösewerten der vorherigen Stufen der Lärmaktionsplanung festgelegt. Diese liegen in der Größenordnung der maßgebenden Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV für Mischgebiete. Eine Absenkung dieser Grenzwerte ist nicht begründbar, da keine anspruchsvolleren Anforderungen für eine Lärmsanierung von Bestandsstraßen als für den Bau neuer Verkehrswege gestellt werden können. Zudem sind auf zahlreichen Bestandsstraßen (noch) im nenneswerten Umfang Lärmbetroffenheiten mit Belastungspegeln > 65 dB(A) zu verzeichnen, welche vor einer Absenkung des Grenzwertes zunächst deutlich verringert werden sollten. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 4.513 >50-54 3.489 >55-59 4.133>60-64 3.539>65-69 2.616>70-74 270 >55-59 3.086>60-64 386>65-69 8>70 0 >75 2 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 2 65 - 74 62 5.000 3 1 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl >75 18 1.400 0 0 3 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Fälle ischämischer Herzkrankheiten Anzahl Fälle starker Belästigung 3 Fälle starker Schlafstörung 1.827 433 2.1.2 Haupteisenbahnstrecken (Lärmkartierung des Eisenbahnnundesamtes und ggf. Strecken in Länderhoheit) (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 1.300 >50-54 669 >55-59 880>60-64 130>65-69 44>70-74 3 > 55-59 99>60-64 17>65-69 1>70 >75 0 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] Fläche/km2 Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 5,2 503 1 0 65 - 74 0,97 22 0 0 >75 <0,01 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle starker Belästigung 160 Fälle starker Schlafstörung 68 Seite 3

Lärmkartierung Stadt Oldenburg

Als Ballungsraum ist die Stadt Oldenburg verpflichtet, eine flächendeckende Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Lärmkarten stellen die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, der von verschiedenen Lärmquellenarten verursacht wird graphisch dar. In der Stadt Oldenburg sind dabei die Lärmquellenarten Straßenverkehr, Schienenverkehr und Gewerbe/Industrie zu betrachten. Anhand der Lärmkarten sind anschließend in einem Lärmaktionsplan Maßnahmen zu benennen, mit deren Hilfe die Lärmbelastung der Bevölkerung vermindert werden kann, bzw. mit denen ruhige Gebiete vor der Zunahme einer weiteren Lärmbelastung geschützt werden können.

Digitale Kommune für Alle - Kommunale Planungsprozesse digital und inklusiv im Co-Design mit Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung barrieresensibel gestalten, DiKomAll: Digitale Kommune für Alle - Kommunale Planungsprozesse digital und inklusiv im Co-Design mit Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung barrieresensibel gestalten

Ilsenburg__Harz__L%C3%A4rmaktionsplan.pdf

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneIlsenburg (Harz) BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Ilsenburg Gemeinde 15088340 Stadt Ilsenburg Harzburger Straße 24 38871 Ilsenburg (Harz) 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die Stadt Ilsenburg liegt im westlichen Teil des Bundeslands Sachsen-Anhalt im Landkreis Harz. Sie umfasst die Hauptverkehrsstraße 36. Insgesamt leben in der Gemeinde 9.477 Personen auf einer Gesamtfläche von 62,97 km². Der Betrachtungsrahmen - sowohl der Lärmkartierung als auch der hierauf aufbauenden Lärmaktionsplanung - beschränkt sich auf Hauptverkehrsstraßen (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV > 8.200 Kfz/Tag). Dies sind definitionsgemäß Verkehrswege, die die in Klammern stehenden Schwellenwerte überschreiten. Untersucht und als relevant erachtet wurde die angrenzende A36. Alle anderen Straßen sind aufgrund der Unterschreitung des maßgebenden Schwellenwertes für die Verkehrsstärke nicht Teil der Lärmkartierung gewesen und in Zuge dessen für die Lärmaktionsplanung nicht relevant. Verkehrslärmbelastete Flächen umfassen insgesamt 1,98 km² bei LDEN-Werten über 55 dB(A) und 0,04 km² bei LDEN -Werten über 65 dB(A). Innerhalb dieser Bereiche gibt es keine betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplans Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplans ja vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 64 dB(A) sowie LNight = 54 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohnsgebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zuziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 0 >50-54 0 >55-59 1>60-64 0>65-69 0>70-74 0 > 55-59 0>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 1,98 1 0 0 65 - 74 0,04 0 0 0 >75 0 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 00 0 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 1 0 2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen / 5 bei LAP ohne Maßnahmen: Begründung des Abwägungsergebnises Bezüglich Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Lärmquellen Seite 3

Umwelt

Bild: SenMVKU Atom und Strahlenschutz Aufgaben der obersten Strahlenschutzbehörde, der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde, der Messstelle zur personendosimetrischen Überwachung, der Umweltradioaktivitätsüberwachung und des radiologischen Notfallschutzes. Weitere Informationen Bild: LVwA Bekanntmachungen Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen, die unter anderem auf Grund des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes vorzunehmen sind. Weitere Informationen Bild: BGR Hannover Bodenschutz / Altlasten Gefährdungen und Belastungen des Bodens. Schutz des Bodens - vor allem durch Sanierung von Altlasten. Weitere Informationen Bild: SenStadt, bearbeitet durch SenMVKU Digitalisierung und Umwelt Die Herausforderungen der Gegenwart – Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Energie- und Mobilitätswende – erfordern eine Transformation mit tiefgreifender Auswirkung auf den Umweltschutz. Dabei gilt es, die Digitalisierung als Chance zu begreifen und in den Dienst der Umwelt zu stellen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Elektromagnetische Felder und Licht Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Das elektro­magnetische Spektum gliedert sich in nieder­frequente Felder, Radiowellen, Mobilfunkbereich, Radar- und Mikrowellen und den Lichtbereich. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Förderprogramme Die Berliner Programme für Nachhaltige Entwicklung (BENE & BENE 2) sowie das EU-Förderprogramm LIFE werden ausführlich dargelegt. Fördermittel für innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen sind enthalten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Marc Vorwerk Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein Freiwilligendienst für junge Menschen bis 27 Jahre, die sich für Umwelt-, Klima- und Naturschutz interessieren. Jugendliche, die etwas beitragen wollen zur Lösung der gravierenden Probleme unserer Zeit, finden hier konkrete Möglichkeiten nachhaltiges Handeln zu lernen und umzusetzen. Weitere Informationen Bild: Vattenfall, Sabine Wenzel Industrie- und Gewerbeanlagen Informationen zu Errichtung und Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Weitere Informationen Bild: Alba Mediathek Kreislaufwirtschaft Informationen zu Themen wie Abfallwirtschaftsplanung, Abfallarten, Abfallstrategien, Abfallentsorgung, Ressourcenschonung. Es wird über Vollzug und Überwachung berichtet. Zusätzlich ist das Thema Grundsatzangelegenheiten der ordnungsmäßigen Straßenreinigung hier verortet. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Lärm Die Lärmminderungsplanung in Berlin mit dem konkreten Lärmaktionsplan wird vorgestellt, der Aktionsplan ist durch Bürgerbeteiligung entstanden. Weitere Themen sind der Baulärm, ein Ratgeber zum Lärmschutz schließt sich an.. Weitere Informationen Bild: tdezenzio / Depositphotos.com Luft Wie gut ist die Berliner Luft? Welches sind die Quellen für die aktuelle Luftbelastung? Mit welcher Belastung muss in Zukunft gerechnet werden? Diese Fragen werden hier beantwortet als auch die Maßnahmen zur Luftreinhaltung dargelegt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ist ein Thema, dass uns alle betrifft. Zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele wird die Berliner Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Die Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin setzt sich für die Beschleunigung der Nachhaltigkeitsziele in Berlin ein. In dem Konzept der Umweltgerechtigkeit werden Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit miteinander verknüpft. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Wasser und Geologie Informationen zu fachlichen Zusammenhängen und Planungsstrategien der Wasserwirtschaft des Landes und Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Inhalte des Gewässerschutzes. Weitere Informationen Bild: MH - Fotolia.com Zuständigkeiten im Bereich Umwelt Die Aufgaben im Umweltschutz sind sehr vielfältig und kompex. Hier möchten wir Ihnen die Suche nach einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner erleichtern, so dass Sie schnell Auskünfte und Beratungen für Ihr Anliegen erhalten. Weitere Informationen

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