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Wirksamkeit von Absorberelementen in der Fleischverarbeitung

Zielsetzung: In der fleischverarbeitenden Industrie ergeben sich für die Beschäftigten an vielen Arbeitsplätzen hohe Lärmbelastungen, z. B. im Schlachtbetrieb, an Kuttern, Clippern und Peelern. Selbst in Betrieben mit modernsten Maschinen nach dem Stand der Technik entstehen gehörgefährdende Lärmbelastungen. Da die Arbeitsräume in der Regel allseitig stark reflektierende Raumbegrenzungsflächen aufweisen, sollten sich hier durch raumakustisch wirksame Maßnahmen deutliche Pegelminderungen erreichen lassen, z. B. durch eine schallabsorbierende Belegung der Deckenfläche und ggf. von Wandflächen. Aus hygienischen Gründen kommen allerdings keine offenporigen Schallabsorber aus künstlichen Mineralfasern oder Schaumstoff in Betracht. Alle Materialien müssen sich mit Laugen schäumend reinigen und mit dem Hochdruckreiniger abspritzen lassen. Seit wenigen Jahren gibt es sogenannte mikroperforierte Schallabsorber, die sich z. B. aus Edelstahl, Acrylglas oder PVC herstellen lassen und eine entsprechende Reinigung erlauben. Die akustische Wirksamkeit dieser Materialien beruht darauf, dass der Luftschall bei Durchgang durch das perforierte Material mit vielen winzig kleinen Löchern von z. B. 0,1 bis 1 mm Durchmesser eine Dämpfung erfährt (viskose Reibung in den Löchern) und die Schallenergie in Wärme umgewandelt wird. Die mit diesem Material erreichbaren Lärmminderungserfolge sollen für den Bereich der Fleischwirtschaft untersucht werden. Neben den hier zunächst zu betrachtenden akustischen Aspekten sind dabei auch Fragen der Hygiene aufzugreifen, was in einem separaten Projekt des BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt wird. Aktivitäten/Methoden: Da die Wirksamkeit von mikroperforierten Schallabsorbern von den geometrischen Parametern, wie Durchmesser und Anzahl der Bohrungen und dem Abstand zur Decke bzw. Wand abhängt, sollten sie gezielt für den Anwendungsfall ausgewählt werden. Deshalb ist im ersten Schritt der Untersuchung die akustische Situation in den betrachteten fleischverarbeitenden Betrieben zu analysieren. Dabei können größtenteils vorhandene Messdaten der Fleischerei-Berufsgenossenschaft verwendet werden. Die Materialhersteller sollten über die entsprechenden akustischen Eigenschaften der Materialien verfügen, um eine gezielte Auswahl zu ermöglichen. Damit lassen sich dann die erreichbaren Lärmminderungserfolge für einzelne Fleischereibetriebe berechnen. Sollten sich nach diesen Prognoserechnungen ausreichende Lärmminderungserfolge von mindestens 2 dB(A) ergeben, soll die Eignung der mikroperforierten Schallabsorber in einem Folgeprojekt in der betrieblichen Praxis untersucht werden. Dabei sind dann neben der akustischen Wirksamkeit auch Fragen der Hygiene zu untersuchen.

Verringerung der Laermbelaestigung in glasverarbeitenden Betrieben

Die Laermbelastung am Arbeitsplatz wird ueber einen Arbeitstag gemessen; hieraus werden entsprechende Arbeitsschutzmassnahmen abgeleitet.

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt führt mit Unterstützung des

Pressemitteilung Nr.: 04/2009 Halle (Saale), 24.04.2009 Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt führt mit Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zum diesjährigen „Tag gegen Lärm“ am 29. April 2009 ein Experten-Internet-Chat durch. Am Mittwoch, dem 29.04.2009 von 16.00 - 17.00 Uhr können Sie mit mehre- ren Experten, die professionell mit dem Schutz vor Lärm beschäftigt sind, über Ihre Fragen, Meinungen und Probleme im eigens dafür eingerichteten Exper- ten-Chat-Raum diskutieren. Unter www.lau-st.de gelangen Sie direkt zum Chat. Dort stehen für Sie Lärmexperten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Herr Holger Feuerstake, des Landesverwal- tungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Wolfgang Waltmann sowie des TÜV Nord, Herr Dr. Richard Neuhofer bereit. Das diesjährige Motto des Tages gegen Lärm lautet: Im Mittelpunkt stehen dieses Jahr alle Geräusche, die im täglichen Leben (ob am Arbeitsplatz oder zu Hause) allgegenwärtig sind und vor allem in der eige- nen Wohnung zur Belastung werden können. Neben Verkehrsgeräuschen, deren Reduzierung durch Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ermög- licht werden soll, haben auch Bau-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie der Lärm am Arbeitsplatz eine große Bedeutung für die Erhaltung unserer Lebensquali- tät. Unsere Experten werden mit Ihnen diskutieren und Sie beraten über An- sprechpartner, Gesetze, Verordnungen sowie geltende Mess- und Berech- nungsverfahren für die Erfassung von Geräuschen und Erschütterungen. Das LAU Sachsen-Anhalt unterstützt mit dieser Aktion auch dieses Jahr wie- der die Organisatoren des „Tages gegen Lärm“ der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA). 1/1 Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Internet-Chat des LAU Sachsen-Anhalt zum „Tag gegen Lärm“ am 29.04.2009 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Daniela.Kopitziok@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau-st.de

Emissionen / Immissionen

<p><p>In der Rubrik "FAQ" sind Antworten auf häufig gestellte Fragen aufgeführt, die von Nutzern des EffNet an unsere Netzwerkpartner gestellt wurden.</p></p><p>Emissionserklärung<p>Die Emissionserklärung für das Jahr 2008 muss bis spätestens 31.05.2009 abgegeben werden, die nächste dann für das Jahr 2012 bis zum 31.05.2013.</p><p>Die Emissionserklärung wird durch den Betreiber online über das bundeseinheitliche Erfassungsprogramm BUBE-online abgegeben. Zur Vereinfachung werden die Daten der letzten Emissionserklärung im Programm hinterlegt.</p><p><strong>Zuständig für Ausnahmegenehmigungen und Terminverlängerungen sind die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen. Bei Abfallanlagen sind dies die Abteilungen 3 der Struktur- und Genehmigungsdirektionen.</strong></p>Emissionsbericht für das PRTR<p>Das Europäisches Schadstoffemissionsregister (EPER) wurde durch das PRTR (Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) abgelöst. Informationen dazu finden Sie<a href="https://www.umweltbundesamt.de/tags/pollutant-release-and-transfer-register">hier</a>.</p><p>Die Berichterstattung für das PRTR erfolgt jährlich, ebenfalls über das bundeseinheitliche Erfassungsprogramm BUBE-online.</p><p>Die Datenabgabe muss immer bis zum 31. Mai des Folgejahres erfolgen.</p>Wo kann ich mich über die Luftbelastung in Rheinland-Pfalz informieren?<p>Die Luftbelastung wird durch das Zentrale Immissionsmessnetz Rheinland-Pfalz beim Landesamt für Umwelt gemessen. Die Messergebnisse können im Internet unter<a href="http://luft.rlp.de">www.luft.rlp.de</a>abgefragt werden.</p>Gibt es schon Luftqualitätspläne zur Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung in Rheinland-Pfalz?<p>Für die Städte Ludwigshafen, Mainz, Neuwied, Worms, Speyer, Pirmasens, Trier und Koblenz wurden bereits Luftreinhalte- bzw. Aktionspläne für Stickstoffdioxid und Feinstaub erstellt.</p><p>Die Luftreinhaltepläne zur Verringerung der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid für Mainz, Ludwigshafen und Koblenz wurden bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben.</p><p>Alle Luftreinhalte- und Aktionspläne können beim Landesamt für Umwelt unter<a href="http://luft.rlp.de">http://www.lfu.rlp.de</a>sowie bei den jeweiligen Stadtverwaltungen eingesehen werden.</p>Wo erhalte ich Emissionszertifikate für Kohlendioxid?<p>Zuständig für die Ausgabe von Treibhausgas-Emissionszertifikaten ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (<a href="https://www.dehst.de/">www.Dehst.de</a>) beim Umweltbundesamt&nbsp;&nbsp;(UBA).</p>Wann muss ich den Emissionsbericht abgeben?<p>Der verifizierte Emissionsbericht muss am 01. März eines jeden Jahres für das Vorjahr bei der der DEHSt vorliegen.</p><p>In Rheinland-Pfalz ist gemäß §5 Abs. 1 TEHG das Landesamt für Umwelt zuständig.</p></p><p><p>Hier stehen Anfragen aus der Zielgruppe sowie die Antworten des Zentralen Netzknotens bzw. der Berater der Netzwerkpartner zu Themen der Lärmbelastung und Maßnahmen zur Lärmminimierung.</p>Wie laut dürfen Betriebe in ihrer Umgebung zu hören sein?<p>Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel, der in der Nachbarschaft eines Betriebsstandortes nicht überschritten werden darf, sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) festgelegt:</p>a) in Industriegebieten:<ul><li>70 dB(A)</li></ul>b) in Gewerbegebieten<ul><li>tags: 65 dB(A)</li><li>nachts: 50 dB(A)</li></ul>c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten<ul><li>tags&nbsp;60 dB(A)</li><li>nachts&nbsp;45 dB(A)</li></ul>d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten<ul><li>tags&nbsp;55 dB(A)</li><li>nachts&nbsp;40 dB(A)</li></ul>e) in reinen Wohngebieten<ul><li>tags&nbsp;50 dB(A)</li><li>nachts&nbsp;35 dB(A)</li></ul>f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten<ul><li>tags&nbsp;45 dB(A)</li><li>nachts&nbsp;35 dB(A)</li></ul><p>Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.&nbsp;Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten:</p><ul><li>tags 06:00 - 22:00 Uhr</li><li>nachts 22:00 - 06:00 Uhr</li></ul><p>Genaue Angaben über Messort, Durchführung der Messung und Ermittlung des Beurteilungspegels sind in der TA Lärm enthalten.</p>An wen kann ich mich wenden, wenn Betriebe in meiner Nachbarschaft zu laut sind?<p>Zuständige Behörden für die Umsetzung der Festlegungen der TA Lärm in Betrieben sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (<a href="http://www.sgdnord.rlp.de">www.sgdnord.rlp.de</a>bzw.<a href="http://www.sgdsued.rlp.de">www.sgdsued.rlp.de</a>)</p>Wie viel Lärm muss ich an meinem Arbeitsplatz akzeptieren?<p>In Ziffer 3.7 des Anhangs der Verordnung über Arbeitsstätten ist festgelegt:&nbsp;In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen darf auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens 85 dB (A) betragen; soweit dieser Beurteilungspegel nach der betrieblich möglichen Lärmminderung zumutbarerweise nicht einzuhalten ist, darf er bis zu 5 dB (A) überschritten werden.</p><p>Neben dieser Forderung enthält auch die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) vom 6. Februar 2003 Regelungen zum Lärm am Arbeitsplatz. Die Richtlinie war bis zum 15.02.2006 in nationales Recht umzusetzen. Da eine Umsetzung nicht rechtzeitig erfolgt ist, entfaltet die Richtlinie in bestimmten Bereichen Direktwirkung, d.h. die öffentlichen Arbeitgeber sind zu ihrer Einhaltung verpflichtet.</p><p>Eine Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wird derzeit erarbeitet.</p><p>In der Richtlinie ist festgelegt, dass am Arbeitsplatz ein Tages-Lärmexpositionspegel von 87 dB(A) und ein Spitzenschalldruckpegel von 140 dB(C) nicht überschritten werden darf. Gleichzeitig werden untere und obere Auslösewerte festgelegt, an deren Überschreitung die Durchführung von bestimmten Maßnahmen gebunden ist.</p>Woher erhalte ich Informationen zum Gehörschutz?<p>Gehörschützer werden nach den Arbeitsbedingungen und nach den Regeln für den Einsatz von Gehörschützern (BGR 194) ausgewählt. Ausführliche Informationen unter<a href="https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/laerm/gehoerschuetzer/index.jsp">https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/laerm/gehoerschuetzer/index.jsp</a>.</p></p>

Aktiver Tilger für die Schallminderung zum Lärmschutz am Arbeitsplatz

Lärmbelastung macht krank. Im Extremfall verursacht sie Gehörschäden, beeinträchtigt die Konzentrationsfähigkeit und damit die Arbeitsleistung, und es können durch Lärm auch psychische Schäden gesetzt werden. Diese schädliche Wirkung des Lärms war Auslöser für eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen speziell für den Lärmschutz am Arbeitsplatz. Hier werden die Grenzwerte für die Lärmbelastung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz stetig verschärft, um die Situation für den Menschen am Arbeitsplatz zu verbessern. Bisher wurden zur Bekämpfung dieser Lärmquellen jedoch nur konventionelle Methoden wie z. B. Unter-brechung der Übertragungswege durch Schwingungsisolierung oder Kapselung von Lärmquellen angewendet. In Verbindung mit Smart Materials wurden in den letzten Jahren jedoch zusammen mit moderner Regelungstechnik aktive Methoden der Lärmreduktion untersucht. Wölfel Beratende Ingenieure möchte deshalb die im Projekt AKUSTIK gewonnenen Erkenntnisse über das Potenzial aktiver Methoden der Schallminderung nutzen, um eine Technologie zu entwickeln, bei der aktive Tilger zur Verbesserung des Abstrahlverhaltens sowohl konventioneller Maschineneinhausungen als auch von Schallschutzkabinen mit bereits hoher passiver Dämmwirkung eingesetzt werden. Aktive Tilger sind mechanische Bauteile mit einem Aktor, der von einer Elektronik auf Basis gemessener Signale gesteuert wird und dadurch eine Tilgermasse derart in Schwingung versetzt, dass die eine Schallabstrahlung erzeugende Schwingung kompensiert wird. Mit geeigneten Regelverfahren des Tilgers lässt sich eine breitbandige Wirkung gegen Schallabstrahlung erzeugen. Die wichtigsten Einsatzgebiete aktiver Tilger zum Lärmschutz sind Produktionsstätten, an denen schallabstrahlende Maschinen Dienst tun. Das Projekt soll Modellcharakter haben und die Übertragbarkeit auf verschiedenste Produktionsmaschinen unter Nutzung einer standardisierten Technologie ermöglichen. Aktive Methoden sind sehr gut geeignet, um Schwingungen von großen Blechstrukturen zu reduzieren. Diese Effekte sind messtechnisch gut nachweisbar, allerdings führt eine Reduzierung dieser Schwingungen nicht zwangsläufig auch zu einer gut hörbaren Verminderung der Schallabstrahlung. Offensichtlich kann mit dem Denkmodell Körperschall zwar ein Erregungsmechanismus gut beschrieben werden, die Zusammenhänge zwischen Strukturschwingungen einerseits und der Übertragung zum menschlichen Ohr in Form von Luftschall andererseits sind jedoch wesentlich komplexer. Deshalb muss die Sensorik den Luftschall mit erfassen. Wenn dies der Fall ist, können mit einem aktiven Masseaktor sehr beachtliche Erfolge erzielt werden. Die Schallminderung beträgt bis zu 20 dB! Damit besitzt der aktive Tilger ein gutes Schallminderungspotenzial im betrachteten Frequenzbereich. usw

Zusammenstellung, Sichtung und Bewertung des Regelwerkes zum Lärmschutz

Ziel des Projektes ist, das komplexe System des Regelwerkes zum Lärmschutz so zu sichten und so zu ordnen, daß es handhabbar für die Praxis wird. Insbesondere soll das der Gesetzgebung zugrunde liegende System erläutert werden, wobei die Anwendung der Regelwerke für den Arbeitsplatz und die Maschine deutlich wird. Die Integration der europäischen Richtlinien und Normen wird vorgenommen.

System zur Zusammenstellung und Auswertung von Geraeuschemissionswerten von Maschinen

Durch die EG-Richtlinie (86/188/EWG) 'Ueber den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefaehrdung durch Laerm am Arbeitsplatz' und der Maschinenrichtlinie (89/391/EWG) werden die Hersteller verpflichtet, sachgerechte Informationen ueber die Geraeuschemission ihrer Produkte zu geben. Trotzdem besteht fuer den 'Verbraucher', d.h. dem Maschinenanwender, immer noch das Problem, dass er sich Geraeuschemissionswerten der am Markt erhaeltlichen und fuer seine Anwendung in Frage kommenden Maschinen verschaffen kann. Hier koennte ein System zur Sammlung und Auswertung von Geraeuschemissionswerten an Maschinen zu einer wesentlichen Verbesserung fuehren. Ziel dieses Vorhabens ist es, ein solches System zu planen, d.h. alle mit einem solchen System verbundenen Fragen, wie Inhalt, Pflege, Informationstraeger, Traegerschaft, Kosten usw. zu klaeren.

Berliner Fall-Kontroll-Studie Arbeitslaerm und Herzinfarkt (Verbundprojekt)

In Ergaenzung einer Fall-Kontroll-Studie des UBA, WaBoLu, Berlin zum Verkehrslaerm und Herzinfarkt an einer Gruppe von Herzinfarktpatienten einer Universitaetsklinik soll gleichzeitig die Rolle des Arbeitslaerms im Zusammenwirken mit anderen Stressoren analysiert werden. Grundlage dafuer sind eine Expertenbewertung des Laerms am Arbeitsplatz und die Bestimmung des Hoerverlustes von beruflich belasteten Probanden.

Laengsschnittuntersuchungen an Laermarbeitern ueber mehrere Jahre zur Ermittlung der Progredienz der Laermschwerhoerigkeit

Es sollen Gesetzmaessigkeiten ueber den Verlauf der Laermschwerhoerigkeit in Abhaengigkeit von der Intensitaet des Laerms am Arbeitsplatz ermittelt werden. Diese sind von Bedeutung fuer die Organisation von Vorsorgeuntersuchungen und die Frage des Arbeitsplatzwechsels bei aelteren Arbeitnehmern.

Entwicklung und Erprobung einer umweltfreundlichen laermarmen Steinfertigungsmaschine durch Einsatz einer hydraulisch angetriebenen steuer- und regelbaren Vibrationseinrichtung

1. Steinfertigungsmaschinen sind sehr laermintensiv. Am Bedienungsstand betraegt der Laermpegel 105 bis 115 dB(A). 2. Bereits in der Konstruktion und Wahl der Verfahrensweise sollen aktive Massnahmen zur Laermminderung getroffen werde. Bekannte Daempfungsmassnahmen an vorhandenen Maschinen fuehren zur Verschlechterung der Betonqualitaet. Bei der neuen Maschine soll die Betonqualitaet durch die moegliche Optimierung der Vibrationsparameter verbessert werden, wobei die kritische Laermgrenze von LEQ = 90 dB(A) am Ohr des Bedienungsmannes nicht ueberschritten wird.

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