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Aktiver Lärmschutz spart Geld und Ärger

Verkehrslärm bleibt schwerwiegendes Umweltproblem Verkehr bleibt der stärkste Krachmacher. Das ergibt eine aktuelle Lärmumfrage des Umweltbundesamtes, an der sich 70.000 Menschen beteiligten. Am meisten stört demnach der Lärm vom Straßenverkehr und von Flugzeugen. "Der Schutz der Menschen vor Verkehrslärm ist in Deutschland noch nicht ausreichend gewährleistet. Zu viele Menschen leiden noch unter zu hohen Lärmwerten. Beim Lärmschutz liegt noch jede Menge Arbeit vor uns“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth aus Anlass des bevorstehenden Tages gegen den Lärm am 27.04.2011. Lärm erhöhe nachweislich das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Deutschland, verpflichtet die Kommunen seit 2005 Aktionspläne gegen Lärm zu erlassen. Die Ergebnisse der UBA-Umfrage belegen, wie notwendig das ist. Da Lärm jährlich Kosten in Milliardenhöhe für die Volkswirtschaft verursacht, kann durch Lärmminderung viel Geld gespart werden. Der Straßenverkehr ist weiterhin die Hauptursache für Lärmbelästigung in Deutschland. An zweiter Stelle der verkehrsbedingten Lärmbelästigungen folgt der Luftverkehr. 45 % der Befragten geben an, sich durch startende und landende Flugzeuge stark beeinträchtig zu fühlen. Die dritte Verkehrslärmquelle, der Schienenverkehr, stört über 40 % der Befragten. Auch der Industrie- und Gewerbelärm spielt als Belästigungsursache in Deutschland eine Rolle. Lärm stört und belästigt; er kann aber auch krank machen: So zeigen epidemiologische Studien ein erhöhtes Herz-Kreislaufrisiko bei chronisch durch Straßenverkehrslärm belasteten Personengruppen. Es ist davon auszugehen, dass jährlich ca. 4.000 Herzinfarkt-Fälle durch Straßenverkehrslärm verursacht werden. Daher sind dringend weitere Maßnahmen zur Lärmminderung notwendig. Um die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu verringern, sollte die europäische Umgebungslärmrichtlinie umfangreicher als bisher angewendet werden. Der wichtigste Baustein dieser Richtlinie ist der Lärmaktionsplan. Dieser wird von den Kommunen erstellt und umfasst alle lärmmindernden Maßnahmen. Hierbei hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, konkrete Vorschläge zur Lärmminderung einzubringen und zusammen mit Politik und Verwaltung die Umsetzung dieser Maßnahmen voranzutreiben. Die bereits vorhandenen Instrumente zum Lärmschutz müssen dafür noch stärker als bisher genutzt und weiterentwickelt werden. Doch wie kann der Straßenverkehrslärm sinken? Zum Beispiel durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge: Durch Wahl eines lärmoptimierten Straßenbelags können Gemeinden selbst auf Straßen mit Tempo 50 die Lärmsituation um 2 bis 4 dB(A) verbessern.

Lärmmindernde Fahrbahnbeläge (Stand 2014)

Da das Reifen-Fahrbahngeräusch von Pkw ab Geschwindigkeiten von ca. 30 km/h, von Lkw ab ca. 60 km/h die dominierende Geräuschquelle im Straßenverkehr ist, kann der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge einen Beitrag zur Verringerung der Lärmbelastung und ihrer Folgen leisten. Dieser Bericht stellt die Erkenntnisse aus der Literatur dar (Stand 2014). Veröffentlicht in Texte | 20/2014.

Lärmmindernde Fahrbahnbeläge

Da das Reifen-Fahrbahngeräusch von Pkw ab Geschwindigkeiten von ca. 30 km/h, von Lkw ab ca. 60 km/h die dominierende Geräuschquelle im Straßenverkehr ist, kann der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge einen Beitrag zur Verringerung der Lärmbelastung und ihrer Folgen leisten. Dieser Bericht stellt die Erkenntnisse aus der Literatur dar (Stand 2014). Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Die neue Karl-Marx-Allee: mehr Grün, mehr Sicherheit, mehr Klimaschutz

Die umgestaltete Karl-Marx-Allee in Berlin-Mitte ist heute offiziell eröffnet worden: Der Boulevard wurde grundsaniert, dabei wurde die Verkehrsfläche neu aufgeteilt: Für den Radverkehr wurden beidseitig bis zu vier Meter breite geschützte Radfahrstreifen geschaffen, die ein sicheres und entspanntes Radfahren ermöglichen. Für den Kfz-Verkehr verbleiben in beiden Fahrtrichtungen zwei statt bisher drei Fahrspuren. Für Fußgänger*innen wird die Überquerung der Straße mit vier Gehwegvorstreckungen und abgesenkten Bordsteinen erleichtert. Für Blinde und Sehbehinderte wurden vor den Fußgängerüberquerungen zur besseren Orientierung Rillenplatten angebracht und die Ampeln mit akustischen Signalen ausgestattet. Regine Günther , Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Wir haben die Karl-Marx-Allee sicherer, leiser und grüner gestaltet. Der Radverkehr erhält so viel Platz wie an keiner anderen Stelle Berlins. Mit dem grünen Mittelstreifen fördern wir den Artenschutz und wir schaffen Raum, um die Stadt mit ausreichend Versickerungsfläche an den Klimawandel anzupassen. Der umgebaute Abschnitt der Magistrale zeigt damit vorbildlich, wie stadtverträgliche und klimafreundliche Mobilität in Berlin aussehen kann.“ Auf dem zehn Meter breiten Mittelstreifen wurde statt Parkplätzen eine Begrünung angelegt. Die Grünfläche trägt dazu bei, das Wohnquartier klimarobuster zu machen. Hier kann Regen versickern und in sommerlichen Hitzeperioden zur Abkühlung beitragen. Für eine höhere Aufenthaltsqualität sorgen entlang der Karl-Marx-Allee 29 neu gepflanzte Bäume, neu angelegte Hecken und Schmuckbeete sowie 35 Sitzbänke. Die Straßenbeleuchtung wurde auf energiesparende Leuchten umgerüstet; zur Verringerung der Lärmbelastung der Anwohner*innen wurde lärmoptimierter Asphalt verwendet. Die Umgestaltung der Karl-Marx-Allee erfolgte in Einklang mit dem Denkmalschutz. Die neuen Straßenleuchten sind dem Design der 1960-er Jahre nachempfunden. In unmittelbarer Nähe zum Strausberger Platz wurden die ursprünglichen vierarmigen Paulick-Kandelaber verwendet, die dem Erscheinungsbild Anfang der 1960-er Jahre entsprechen. Die Gehwegflächen im westlichen Bereich (Richtung Alexanderplatz) wurden mit neuen Materialien in Anlehnung an den historischen Bestand ausgebaut. Im östlichen Bereich (Richtung Strausberger Platz) wurden die Gehwegflächen als „Historisches Fenster“ angelegt, unter Verwendung ursprünglicher und wiederverwendbarer Materialien, unter anderem Gehwegplatten, Borde und Mosaikpflaster aus den 1960-er Jahren. Die beidseitigen Pflanzungen mit durchgehenden Zwerg-Liguster-Hecken in Anlehnung an die Gestaltung der 1960-er Jahre dienen zur Abschirmung der Gehwege gegenüber den Fahrbahnen. Die 28-monatige Baumaßnahme wurde im Juni 2018 begonnen und im Oktober 2020 fertiggestellt. Die Kosten für Straßenbau, Landschaftsbau, Beleuchtung und Signalanlagen betrugen 13 Millionen Euro. Die Maßnahme wurde aus Mitteln des Landes Berlin finanziert.

Hohe Bürgerbeteiligung beim neuen Berliner Lärmaktionsplan für die Jahre 2024 bis 2029

Mehr als 2.000 Ideen und etwa 2.000 Kommentare zum neuen Lärmaktionsplan für die Jahre 2024 – 2029 sind in rund sechs Wochen auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de eingegangen. Am 9. August endete die Phase der Online-Beteiligung zur Fortschreibung des Berliner Lärmaktionsplans (LAP). Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wertet die Hinweise, Ideen und Kommentare jetzt gründlich aus, um sie für die Fortschreibung des LAP und seine Maßnahmenvorschläge für eine leisere und damit gesündere Stadt zu nutzen. Im Fokus der aktuellen Beteiligung standen die Themen verhaltensbedingter Verkehrslärm sowie schützenswerte städtische Ruhe- und Erholungsräume. Manja Schreiner , Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Wir danken allen Berlinerinnen und Berlinern sehr, die sich mit Ideen, Wünschen und Hinweisen zum neuen Lärmaktionsplan eingebracht haben. Die enorm hohe Teilnahme zeigt, wie relevant das Thema Lärm in einer Großstadt für die Menschen ist – und dass viele im Alltag mit einer Geräuschkulisse konfrontiert sind, die krank machen kann. Deshalb ist der Lärmaktionsplan ein so wichtiges Werkzeug für eine gesündere Stadt. Er sieht konkrete Maßnahmen vor, um die urbane Lärmbelastung zu senken und die Metropole für alle lebenswerter zu machen.“ Im Rahmen der Online-Beteiligung wurde insbesondere verkehrsbedingter Lärm, etwa durch Lärm-Poser, laut anfahrende Autos und Motorräder oder rasante Fahrten über Kopfsteinpflaster diskutiert. Die Teilnehmer nannten besonders lärmbelastete Streckenabschnitte in ihren Bezirken und formulierten Vorschläge etwa zu lärmmindernden Straßenbelägen oder zu möglichen Regelungen für Durchgangsverkehre. Ein weiteres Thema der Beteiligung waren schützenswerte Ruhe- und Erholungsräume in der Stadt: Die Bürgerinnen und Bürger konnten auf einer digitalen Landkarte ihre kleinen, öffentlich zugänglichen Orte markieren und beschreiben, die sie nutzen, um sich dem Lärm und Trubel der Hauptstadt zu entziehen. In den kommenden Wochen wertet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) die zahlreichen Eingaben aus. Sie dienen als Grundlage, um für den Lärmaktionsplan 2024 – 2029 konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die die Lärmbelastung in Berlin senken können. Bereits bei der Beteiligung zum letzten Lärmaktionsplan gab es eine Vielzahl an Rückmeldungen: Daraus erarbeitete die Senatsverwaltung unter anderem das „T30-Konzept nachts“, das nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für das Hauptstraßennetz vorsieht – es befindet sich aktuell in der finalen Prüfung. Auch das Pilotprojekt des Lärmblitzers, der für eine mehrwöchige Testphase am Kurfürstendamm installiert war und Daten zu verhaltensbedingtem Verkehrslärm gesammelt hat, ging daraus hervor. Die Lärmblitzer-Daten werden derzeit analysiert. Die Ergebnisse zur Beteiligung werden nach Auswertung hier veröffentlicht: https://mein.berlin.de/projekte/larmaktionsplan-2024-2029/ Weitere Informationen rund um den Lärmaktionsplan finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung-berlin/

8-streifiger Ausbau der A 9 zwischen AK Nürnberg und AK Nürnberg-Ost

Gegenstand des Vorhabens ist der 8-streifige Ausbau der A 9 zwischen dem AK Nürnberg und dem AK Nürnberg-Ost auf einer Länge von etwa 7 km. Bestandteil des Vorhabens ist daneben auch ein Ausbau der halbdirekten Rampe A 3 (Frankfurt a. M.) – A 9 (München) auf einer Länge von etwa 3,2 km. Der Ausbau dieser Rampe beginnt unmittelbar östlich der Gewerbeflächen an der Haimendorfer Straße in Schwaig b. Nürnberg und erstreckt sich bis zum Zusammentreffen der Rampe mit den Richtungsfahrbahnen der A 9 am AK Nürnberg. Die Halbdirektrampe wird innerhalb des vom Vorhaben betroffenen Bereichs mit einem 6-streifigen Fahrbahnquerschnitt ausgebildet. Nach dem Zusammentreffen der Rampe mit den Richtungsfahrbahnen der A 9 beginnt der 8-streifige Ausbau der A 9; er endet südlich von Fischbach b. Nürnberg unmittelbar nördlich der Querung des Katzengrabens. Der Ausbau der A 9 sowie der halbdirekten Rampe erfolgten jeweils durch einen beidseitigen Anbau von Fahrstreifen an die bereits existierenden Fahrbahnflächen. Im Zuge des Vorhabens sind im Bereich des AK Nürnberg auch bauliche Anpassungen an der Rampe Frankfurt a. M. – Regensburg/Berlin, die von der halbdirekten Rampe im Zulauf auf das AK Nürnberg abzweigt, sowie an der Rampe Berlin/Regensburg – Frankfurt a. M. geplant. Ebenso werden Anpassungen an der Richtungsfahrbahn München – Berlin der A 9 im Bereich des AK Nürnberg erforderlich. Südlich von Fischbach b. Nürnberg sind ferner bauliche Anpassungen an den Rampen Berlin – Heilbronn/Nürnberg-Fischbach/Amberg und Heilbronn – Berlin im Bereich des AK Nürnberg-Ost vorgesehen. Infolge des Vorhabens müssen kreuzende Wege verlegt/angepasst und parallel zu Autobahnverkehrsflächen verlaufende Wegeabschnitte seitlich verschoben neu erstellt werden. Südlich des AK Nürnberg sowie nördlich des Ortsrandes von Fischbach b. Nürnberg werden außer-dem bereits existierende Betriebszu-/-abfahrten an der A 9 baulich angepasst, nördlich von Fischbach wird ferner eine weitere Betriebszu-/-abfahrt für die Autobahnmeisterei Fischbach neu gebaut. Entlang der vorhabensgegenständlichen Autobahnverkehrsflächen sind abschnittsweise darüber hinaus Betriebswege zur Unterhaltung und Wartung autobahneigener Anlagen geplant. Im Bereich von Fischbach b. Nürnberg ist auf den Fahrbahnen der A 9 auf einer Länge von ca. 3,7 km ein lärmmindernder Fahrbahnbelag vorgesehen. Daneben sind am Westrand der A 9 auf Höhe von Fischbach auf einer Länge von rund 1,7 km Lärmschutzwände vorgesehen, die eine Höhe von bis zu 12 m erreichen. Diese Wände erstrecken sich von der nördlich von Fischbach an der Richtungsfahrbahn München neu geplanten Betriebszu- und -abfahrt bis zum südlich von Fischbach liegenden Beginn der Rampe Berlin – Heilbronn/Nürnberg-Fischbach/Amberg des AK Nürnberg-Ost. Bereits heute existierende Beckenanlagen zur Behandlung des Autobahnoberflächenwassers werden im Rahmen des Vorhabens teilweise angepasst, zum Teil sind auch neue Beckenanlagen geplant. Diese neuen Anlagen sollen zum einen auf den Flächen der unbewirtschafteten Rastanlage mit WC-Gebäuden (PWC-Anlage) Brunn nördlich von Fischbach b. Nürnberg errichtet werden; diese PWC-Anlage wird im Zuge des Vorhabens zurückgebaut. Daneben sind neue Beckenanlagen unweit südlich des AK Nürnberg, im Bereich der entlang der Richtungsfahrbahn München neu geplanten Betriebszu-/-abfahrt für die Autobahnmeisterei Fischbach sowie auf einem Areal zwischen der A 9 und der Kreisstraße N 5 bei Fischbach vorgesehen. Die A 9 kreuzende Gewässerläufe müssen im Zuge des Vorhabens im Querungsbereich in gewissem Umfang angepasst werden. Abschnittsweise werden im Bereich der A 9 auch Tiefenentwässerungsanlagen notwendig, um den Straßenkörper der Autobahn dauerhaft trocken halten zu können. Neben Flächen, die sich in unmittelbarer Nähe zu den gegenständlichen Teilen der A 3 und A 9 befinden, wird auch eine innerhalb der Anschlussstelle Langwasser der A 6 liegende Fläche während der Bauabwicklung zu Baustelleneinrichtungszwecke herangezogen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnah-men werden Grundstücke in den Gemarkungen Schwaig b. Nürnberg (Gemeinde Schwaig b. Nürnberg), Fischbach b. Nürnberg und Brunn (Stadt Nürnberg), Haimendorfer Forst, Brunn, Fischbach b. Nürnberg und Forsthof (gemeindefreie Gebiete im Landkreis Nürnberger Land), Altenthann (Gemeinde Schwarzenbruck), Diepersdorf und Weißenbrunn (Gemeinde Leinburg), Winkelhaid (Gemeinde Winkelhaid), Haimendorf (Stadt Röthenbach a. d. Pegnitz) Schwand b. Nürnberg (Markt Schwanstetten) und Höttingen (Gemeinde Höttingen) beansprucht.

A 45, Planfeststellungsbeschluss, Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden

Planfeststellungsbeschluss: Der Plan für den Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden im Zuge der Bundesautobahn A45 zwischen der Landesgrenze Hessen/Nordrhein-Westfalen und dem "Gambacher Kreuz" von Betr.-km 132,600 bis 134,775 in der Gemarkung Sechshelden der Stadt Haiger mit den sich aus den Violetteintragungen in den Planunterlagen ergebenden Änderungen und Ergänzungen ist vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 29. August 2022 - Geschäftszeichen VI 1-061-k-04#2.191 - festgestellt worden (§§ 17 ff. FStrG i.V.m. §§ 72 ff. HVwVfG). Ursprungsverfahren: Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis eingeleitet. Zuvor hatte Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - die Pläne beim RP eingereicht. Der Ersatzneubau der Brücke wird erforderlich, da das vorhandene Bauwerk in den nächsten Jahren das Ende der technischen Nutzungsdauer erreicht. Betroffen von dem Planvorhaben ist die Stadt Haiger (Gemarkung Sechshelden). Vor dem Hintergrund der weiteren prognostizierten Zunahme des Verkehrsaufkommens berücksichtigt die Planung einen sechsstreifigen Autobahnquerschnitt mit beidseitig angeordneten Standstreifen. Der sechsstreifige Ausbau der A 45 von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen bis zum Autobahnkreuz Gambach ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030. Die Talbrücke Sechshelden ist eine von 22 Talbrücken in diesem Streckenabschnitt, die bis zum Jahr 2030 durch Ersatzneubauten ersetzt werden sollen bzw. bereits ersetzt wurden. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 110 Millionen Euro und werden vom Bund getragen. Im Bereich der Widerlager werden lärmmindernde Fahrbahnübergänge angeordnet und die Fahrbahn erhält einen lärmmindernden Straßenbelag. Durch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen wird die Lärmbelastung für die Anwohner in Sechshelden gegenüber dem heutigen Zustand deutlich reduziert. Die Gesamtbauzeit ist mit rund 6 Jahren veranschlagt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 110 Millionen Euro und werden vom Bund getragen. Das Regierungspräsidium Gießen hat vor kurzem die Planunterlagen der Stadt Haiger sowie den zu beteiligenden Fachbehörden und Versorgungsunternehmen vorgelegt. Wie die Behörde mitteilt, haben diese nun bis zum 06. Oktober 2017 die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Außerdem liegen alle Unterlagen vom 07. August bis 06. September 2017 bei der Stadtverwaltung Haiger öffentlich zur Einsichtnahme für interessierte Bürgerinnen und Bürger aus. Das Regierungspräsidium Gießen hat vor kurzem die Planunterlagen der Stadt Haiger sowie den zu beteiligenden Fachbehörden und Versorgungsunternehmen vorgelegt. Wie die Behörde mitteilt, haben diese nun bis zum 06. Oktober 2017 die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Außerdem liegen alle Unterlagen vom 07. August bis 06. September 2017 bei der Stadtverwaltung Haiger öffentlich zur Einsichtnahme für interessierte Bürgerinnen und Bürger aus. 1. Planänderung: Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hat auf Antrag von Hessen Mobil das straßenrechtliche Anhörungsverfahren zur ersten Planänderung zum Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis eingeleitet. Die Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich rund 113 Millionen Euro und werden vom Bund getragen. Die Gesamtbauzeit ist mit rund sechs Jahren veranschlagt. Die A 45 ist die wichtigste Straßenverbindung zwischen den Metropolregionen Rhein-Ruhr und Rhein-Main. Aufgrund der stetig steigenden Verkehrsbelastung ist der Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden unter Berücksichtigung eines sechsstreifigen Ausbaus geplant. Das Bauvorhaben erstreckt sich vom Parkplatz (PWC) ‚Auf dem Bon‘ bis zur Anschlussstelle Dillenburg auf einer Länge von rund 2,2 km. Mit eingebunden in die Planung sind neben dem Ersatzneubau der Brücke der Ausbau der PWC Anlage ‚Am Schlierberg‘ mit zusätzlichen Pkw- und Lkw-Stellplätzen, der Neubau von zwei Regenrückhaltebecken und zwei Stützwänden sowie der Neubau umfangreicher Lärmschutzanlagen. Zum Schutz der Anwohner des Stadtteils Sechshelden vor Verkehrslärm sind auf der Brücke und entlang der Strecke auf beiden Seiten 5,5 bis 6,5 m hohe Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von rund 2.500 m vorgesehen. Für das Projekt wurde das Anhörungsverfahren zur Planfeststellung bereits im Juli 2017 durch das RP eingeleitet. Die Unterlagen lagen vom 07. August bis 06. September 2017 zur allgemeinen Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Haiger aus. Das nun eingeleitete erste Planänderungsverfahren wurde erforderlich, da eine aktuelle Auswertung der Verkehrssituation der A 45 zeigte, dass die tatsächliche Verkehrsentwicklung deutlich über der bisher prognostizierten lag. Vor diesem Hintergrund erfolgte mit Stand Januar 2018 eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung verbunden mit einer Prognose für das Jahr 2030. Die zu erwartenden Verkehrssteigerungen wurden in die 1. Planänderung eingearbeitet. Aufgrund der gestiegenen prognostizierten Verkehrsbelastung wurde auch eine Aktualisierung der immissionstechnischen Untersuchung und der Luftschadstoffuntersuchung erforderlich. Daraus ergab sich für vier weitere Gebäude in Sechshelden im Bereich der Gemeindestraßen ‚Schlierberg‘, ‚Hartstraße‘ und ‚Brunkelstraße‘ dem Grunde nach Anspruch auf passiven Lärmschutz. Außerdem wurden den Unterlagen zwei ergänzende Gutachten beigefügt, die sich mit den Auswirkungen des Lärms während der Baudurchführung sowie der Verschattung des Bauwerks auf die angrenzende Bebauung auseinandersetzen. Bei der technischen Streckenplanung, dem Brückenbauwerk selbst und bei den Abmessungen der Lärmschutzwände ergeben sich keine Veränderungen. Die Grundstücksbetroffenheiten bleiben ebenfalls unverändert. Von Montag, 10. September bis einschließlich Dienstag, 09. Oktober, liegen die geänderten Unterlagen sowie die ursprünglichen Planunterlagen in der Stadtverwaltung Haiger zur Einsichtnahme öffentlich aus. Dann haben Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte die Möglichkeit, sich zu den Änderungen zu äußern. Personen, die von der Planänderung betroffen sind, anerkannte Landesnaturschutzverbände und sonstige Vereinigungen können bis zum 09. November Einwendungen bei der Stadt Haiger oder auch beim RP Gießen einlegen. Soweit im bisherigen Verfahren bereits Einwendungen erhoben wurden, gelten diese unverändert fort. Neben der öffentlichen Auslegung vom 10. September bis 09. Oktober bei der Stadtverwaltung Haiger sind außerdem alle Planunterlagen sowie der Bekanntmachungstext über die Internetseite des RP Gießen (rp-giessen.hessen.de) in der Rubrik Presse und weiter zu Öffentliche Bekanntmachungen sowie auf dem UVP-Portal des Landes Hessen (www.uvp.verbund.de) zugänglich. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das RP – gegebenenfalls in einem Erörterungstermin – mit allen Einwänden und Stellungnahmen befassen. Alle Ergebnisse und Planunterlagen legt das RP Gießen abschließend dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vor, das dann über den notwendigen Planfeststellungsbeschluss (Baurecht) entscheidet. 2. Planänderung: Die nunmehr zweite Planänderung wird notwendig, weil aufgrund aktueller Rechtsprechung die Entwässerungsplanung überarbeitet werden musste und die lärmtechnische Untersuchung aktualisiert wurde. Dies hatte zum Ergebnis, dass die aktiven Lärmschutzmaßnahmen angepasst werden mussten. Die Lärmschutzwände nördlich und südlich der Talbrücke wurden auf eine Höhe von 7,25 m erhöht. Außerdem ist eine zusätzliche Lärmschutzwand in der Mitte der Fahrbahn mit einer Höhe von 5,00 m vorgesehen. Ebenso erfolgte eine Ermittlung der Gesamtlärmbeurteilungspegel unter Berücksichtigung aller schalltechnisch relevanten Verkehrswege (Autobahn, Bundesstraßen und Bahnstrecke) im Untersuchungsgebiet. Als Folge der geänderten Schallschutzbauten war weiterhin eine Aktualisierung der Emissionsberechnungen und des Verschattungsgutachtens notwendig. 3. Planänderung: Die 3. Planänderung umfasst ergänzte Unterlagen zu Lärm- und Luftschadstoffimmissionen. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Planänderung wurde festgestellt, dass einige Gebäude bei den Lärmuntersuchungen bislang nicht betrachtet wurden. Zusätzlich wurde das Baulärmgutachten hinsichtlich der Vorbelastung korrigiert. Zudem wurde die Luftschadstoffberechnung und die Stickstoffbetrachtung auf Grundlage der neuen Version des Handbuchs Emissionsfaktoren für den Straßenverkehr (HBEFA) 4.2 - statt zuvor HBEFA 4.1 – aktualisiert. Wegen der sich aus der neuen Stickstoffberechnung ergebenden Änderungen ist der Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan und die bestehenden FFH-Verträglichkeitsprüfungen für die FFH Gebiete DE-5215-305 „Krombachswiesen und Struth bei Sechshelden“ und DE-5215-306 „Dill bis Herborn-Burg mit Zuflüssen“ angepasst worden. Neu erarbeitet wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet DE-5215-308 „Wald und Grundland um Donsbach“, welches bisher nur im Rahmen der FFH-Vorprüfung betrachtet wurde. Aufgrund der genannten Aktualisierungen ist auch der (technische) Erläuterungsbericht angepasst worden.

Tag gegen Lärm: „Alles laut oder was?“

Tag gegen Lärm: „Alles laut oder was?“ Nachgefragt zum Thema Lärm bei UBA-Experte Matthias Hintzsche Straßenverkehr, Flugzeuge oder der eigene Nachbar – 80 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Lärm, welcher Art auch immer, gestört. Wie schädlich ist Lärm für die Gesundheit, wo kommt er her und was kann man dagegen tun? Das ist Thema des jährlichen internationalen Tags gegen Lärm. Dieses Jahr findet er am 24. April statt und steht unter dem Motto „Alles laut oder was?“. Der Tag gegen Lärm ist in Deutschland eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA e.V.) und wird vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt gefördert. Wie sich Schulen, Verbände oder andere öffentliche Einrichtungen beteiligen können, erfahren Sie auf der Website der DEGA e.V. . Viele Menschen sind hohen, teils gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen ausgesetzt. Lärm gibt es heutzutage praktisch überall und rund um die Uhr– in der Stadt und auf dem Land, am Tag und in der Nacht. Jedes Geräusch, das zu Störungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden führen kann, wird als Lärm bezeichnet. Lärm ist gewissermaßen ein „Umweltschadstoff“, der im Gegensatz zu anderen Schadstoffen zwar nur lokal wirkt, aber aufgrund der vielen lärmbetroffenen Gebiete in Deutschland fast überall auftritt. Wie viele Menschen sich in Deutschland von Lärm betroffen fühlen, zeigen die regelmäßig durchgeführten, repräsentativen Umfragen des Umweltbundesamtes: Lärmquelle Nummer 1 ist der Verkehr, vor allem der Straßenverkehr – nach der Umweltbewusstseinsstudie aus dem Jahr 2016 fühlen sich rund 76 Prozent der Befragten durch Straßenverkehr gestört oder belästigt. Fluglärm stört 44 Prozent der Bevölkerung und 38 Prozent fühlen sich durch den Lärm des Schienenverkehrs beeinträchtigt. Aber auch Geräusche der Nachbarn empfinden viele als störend – rund 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger fühlen sich davon beeinträchtigt. Lärm stört nicht nur, Lärm kann auch krank machen. Bei Lärmbelastung wird der Körper in einen Alarmzustand versetzt und schüttet Stresshormone aus. Wenn der Körper nicht mehr zur Ruhe kommt, kann der Stress chronisch werden – und ständige Stressbelastung wiederum kann das Immunsystem schwächen, den Blutdruck erhöhen und das Risiko für Herzerkrankungen ansteigen lassen. Auch Schlafstörungen und Depressionen werden beispielsweise mit dauerhafter Lärmbelastung in Verbindung gebracht. Um die Lärmsituation in Europa zu verbessern, hat die EU im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) erlassen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung regelmäßig zu erheben und zu überprüfen. Die Belastung soll in Lärmkarten erfasst und dann durch konkrete Maßnahmen gemindert werden. Zur Vergleichbarkeit der Ergebnisse werden EU-weit einheitliche Kenngrößen verwendet, und zwar der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (⁠ L DEN ⁠) und der Nachtlärmindex (⁠ L Night ⁠). Die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass weite Teile der europäischen Bevölkerung von Lärm betroffen sind. Allein an den betrachteten Straßen sind in Deutschland rund 8,4 Millionen Menschen von Ganztagespegeln von über 55 Dezibel (dB(A)) betroffen. Bei solchen Pegeln können erhebliche Belästigungen und Störungen der Kommunikation auftreten. In der interaktiven Lärmkarte (Lärmviewer) des UBA können Anwohnerinnen und Anwohner die konkrete Lärmbelastung vor Ort ermitteln. Die Daten dienen auf europäischer Ebene dazu, um über leisere Fahrzeuge und leisere Züge zu entscheiden. Die Lärmkarten sind aber auch für die deutschen Kommunen immens wichtig, die mit Hilfe sogenannter Lärmaktionspläne über konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung vor Ort entscheiden und diese auch umsetzen. So geht es beispielsweise darum, über Tempo 30 zu entscheiden oder den Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge. Das Umweltbundesamt unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe mit verschiedenen Arbeitshilfen: Handbuch Lärmaktionspläne Leitfaden: Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung Fachbroschüre „Ruhige Gebiete“

Planfeststellungsverfahren Autobahnkreuz Köln-Nord

Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 07.01.2019 hat die Bezirksregierung Köln das im Mai 2017 eingeleitete Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord abgeschlossen. Für das Bauvorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen können in der Zeit vom 11.02.2019 bis einschließlich 25.02.2019 in der vom Vorhaben betroffenen Stadt Köln eingesehen werden. Auf Zeit und Ort der Offenlage haben die Städte zuvor durch ortsübliche Bekanntmachung hingewiesen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird der vom Landesbetrieb Straßenbau NRW geplante Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord; BAB 1: von Bau-km 119+200 bis Bau-km 120+500; BAB 57: von Bau-km 118+860 bis Bau-km 120+430; einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Köln, genehmigt. Das Autobahnkreuz Köln-Nord ist neben der Leverkusener Rheinbrücke ein wesentlicher Bestandteil des Kölner Autobahnringes. Durch den Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord wird die vorhandene Kleeblatt-Form baulich verändert. Die Häufigkeit von Verkehrsstörungen kann somit erheblich reduziert und die Verkehrssicherheit deutlich erhöht werden. Durch die neuen Lärmschutzanlagen und den geplanten lärmmindernden Fahrbahnbelag wird es auf der A 1 und der A 57 zu einer deutlichen Verbesserung der Lärmsituation gegenüber der Ist-Situation kommen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat der Vorhabenträger aus Anlass von Stellungnahmen verschiedene Planänderungen vorgenommen und in das Verfahren eingebracht. Es wurde eine neue Ausgleichsfläche in der Nähe der geplanten Umbaumaßnahme aufgenommen. Außerdem wurde der Landschaftspflegerische Begleitplan um eine aktuelle Umweltverträglichkeitsprüfung ergänzt. Das ursprünglich geplante Versickerbecken VSB 4 am Pescher Weg sowie die Zufahrt zu dem Versickerbecken VSB 1 entfällt. Des Weiteren erfolgte eine Änderung an den beidseitig der BAB 57 geplanten Lärmschutzanlagen im Bereich der AS Köln-Chorweiler zur Einhaltung der vertikalen Sicherheitsabstände unter den kreuzenden Hochspannungsfreileitungen. Das Planfeststellungsverfahren wurde mit den Planänderungen, dem sogenannten Deckblatt, genehmigt.

Tag gegen Lärm: "Kostbare Ruhe - teurer Lärm" Aeikens: Konjunkturmittel für Minderung des Verkehrslärms genutzt

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 073/10 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 073/10 Magdeburg, den 27. April 2010 Tag gegen Lärm: "Kostbare Ruhe - teurer Lärm" Aeikens: Konjunkturmittel für Minderung des Verkehrslärms genutzt Magdeburg . ¿Kostbare Ruhe ¿ teurer Lärm¿. Unter diesem Motto steht in diesem Jahr der Internationale Tag gegen Lärm am 28. April. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens hat heute in Magdeburg Land und Kommunen aufgerufen, im Kampf gegen den Lärm nicht nachzulassen. Aeikens: ¿Verkehrs- und Alltagslärm kann gesundheitlich schädlich sein und deshalb ist die Minderung von Lärm ein Beitrag für mehr Wohlbefinden und Lebensqualität des Einzelnen.¿ Der Minister verwies darauf, dass in Sachsen-Anhalt die Kommunen Aktionspläne zur Lärmminderung erarbeitet haben. Dabei steht die Minderung von Lärm aus dem Straßenverkehr an erster Stelle. So soll einerseits durch verkehrslenkende Maßnahmen Lärm an kommunalen Verkehrknotenpunkten gemindert werden. Zum anderen wurden Mittel aus dem Konjunkturpaket II genutzt, um u.a. in Magdeburg, Dessau und Halle (Saale) Lärmschutzwände aufzubauen oder lärmmindernde Straßenbeläge aufzutragen. Aeikens: ¿Die Belästigung für die Bevölkerung durch Straßenlärm an innerstädtischen Verkehrsadern soll dann dort spürbar verringert werden.¿ Dafür sind bisher 8,35 Millionen Euro bewilligt worden. Das entspricht ca. 99 Prozent der dafür zur Verfügung stehenden Mittel. Aeikens sagte, dass damit ein Schwerpunkt bei der Vergabe der Mittel aus dem Konjunkturpaket II fast umgesetzt ist. Der International Noise Awareness Day (Tag gegen Lärm) wird jährlich am 28. April begangen und in Deutschland durch die Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA) organisiert. Weitere Informationen im Internet unter www.tag-gegen-laerm.de . Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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