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Bibliothekskatalog des Umweltbundesamtes

Der öffentliche Bibliothekskatalog (OPAC) der Fachbibliothek Umwelt des Umweltbundesamtes macht deren Bestände durchsuchbar. UBA-intern können Entleihvorgänge online vorgenommen werden. Im Bestandteil 'ULIDAT' (Umweltliteraturdatenbank) wurden bis Ende 2004 relevante Fachveröffentlichungen zum Umweltbereich vorwiegend aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum bibliographisch nachgewiesen. OPAC/ULIDAT dient als wichtige Informationshilfe bei der Aufgabenerledigung des UBA sowie für externe Benutzer in allen Bereichen von Verwaltung, Forschung und Lehre, Industrie und für die interessierte Öffentlichkeit. Seit 1984 wird OPAC/ULIDAT öffentlich angeboten. Der extern verfügbare Datenbestand umfasst Literatur ab 1976. Es werden bibliographische Angaben, in ULIDAT zum großen Teil Abstracts, Deskriptoren und Umweltklassifikation gespeichert. Der momentane Datenbestand umfasst etwa 850 000 (Juni 2016), davon aus ULIDAT etwa 510 000 Datensätze (bis Dezember 2004 erfasst). Die öffentliche Nutzung der Datenbestände erfolgt entgeltfrei im Internet (http://doku.uba.de).

Führung der Geschäftsstelle für den Forschungsverbund Leiser Verkehr

Statistik der Investitionen für Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe

Für Unternehmen und Betriebe, Zugänge an Sachanlagen, die dem Schutz der Umwelt dienen, und zwar jeweils für Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Naturschutz und Landschaftspflege und Bodensanierung.

Vorsitz der Programmleitung des Forschungsverbundes Leiser Verkehr

UFORDAT® - Umweltforschungsdatenbank

Die UFORDAT ist das zentrale Instrument der Bundesrepublik Deutschland zur Koordinierung der Umweltforschung, insbesondere zur Vermeidung von Doppelforschung. Sie kann den gezielten Einsatz der verfügbaren Mittel sicherstellen helfen, die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen sowie Innovationen erkennen und deren Nutzung fördern helfen. In der UFORDAT werden die von Bund und Ländern geförderten, laufenden und bereits abgeschlossenen umweltrelevanten Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsvorhaben aus der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich sowie der Schweiz nachgewiesen. Neben der kontinuierlichen Ergänzung des Datenbestandes um Vorhaben aus dem Ressort des BMU werden im Datenaustausch Vorhaben aus anderen Ressorts sowie im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen die durch die Bundesländer geförderten Vorhaben eingespeichert. Eine weitere wichtige Quelle zur Aktualisierung der Datenbank ist die regelmäßg stattfindende Datenerhebung bei den forschenden Institutionen und eigene Recherchen im Internet. Der Datenbestand der UFORDAT® beträgt im Januar 2007 ca. 87.000 Datensätze (Projektbeschreibungen) und ca. 11.000 Verweise auf Institutionen aus Forschung und Lehre, Wirtschaft, Verwaltung, Politik. Die Datenbank ist über das Host-Rechenzentren STN-International (Fachinformationszentrum Karlsruhe) sowie über im Internet (https://doku.uba.de) öffentlich zugänglich. Bestandteile eines Datensatzes der UFORDAT: Name und Anschrift der forschenden Institution, Thema (größtenteils mit englischer Übersetzung), Kurzbeschreibung, Projektleiter, Laufzeit, Finanzvolumen, Finanzgeber, Kooperationspartner, Hinweise auf Veröffentlichungen, inhaltliche Erschließung durch Klassifikation und Deskriptoren aus dem Umweltthesaurus (=UDK-Thesaurus).

Lärm

Ruhestörung bei verhaltensbedingtem Lärm Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. Ruheschutz während der Mittagszeit) bitte zuerst an den verantwortlichen Lärmverursacher oder an die Hausverwaltung wenden. Bei einer andauernden erheblichen Störung ist das bezirkliche Ordnungsamt einzuschalten. Außerhalb behördlicher Öffnungszeiten, insbesondere in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr, können verhaltensbedingte Ruhestörungen beim örtlichen Polizeiabschnitt oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdenden Lärm) über den Notruf 110 angezeigt werden. In diesem Zusammenhang erhalten Sie Beratung in Fragen der Lärmverhütung und Lärmbekämpfung bei den Mitarbeitern der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter . Informationen zum Verkehrslärm Auskünfte über Lärmminderungsplanung und den Lärmaktionsplänen erhalten Sie von Herrn Kaptain unter (030) 9025-2323, Frau Diechmann unter (030) 9025-2293, Herrn Frost unter (030) 9025-2271 und Frau Dr. Salz unter (030) 9025-2394. das Programm zur Förderung von Schallschutzfenstern erhalten Sie von Herrn Bauer unter (030) 9025-2354 und Frau Marschner unter (030) 9025-2261 Claudia Popp unter (030) 9025-2273 Lärmkartierung und Lärmbewertung im Rahmen des Mietspiegels erhalten Sie von Herrn Bauer unter (030) 9025-2354 und Frau Marschner unter (030) 9025-2261. Lärm von einzelnen Anlagen (insbesondere Industrie-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen) Auskünfte über Industrie- und Gewerbeanlagen erhalten Sie von den hier genannten Ansprechpersonen Betrieb von Baustellen und Baumaschinen unter (030) 9025-2253, E-Mail: baulaerm@senumvk.berlin.de , Online-Beschwerde Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten öffentliche Veranstaltungen im Freien der bezirklichen Ebene von den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern Service-Portal: Lärmschutz Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung von Daniela Templiner unter (030) 9025-2280, Genehmigungsformular Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen, in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten und auf öffentlichen Grün- und Landschaftsschutzgebiet vom örtlichen Bezirksamt, dort dem Umwelt- und Naturschutzamt Weiterführende Informationen erhalten Sie im Themenbereich Umwelt: Lärm .

Verhaltensbedingter Verkehrslärm

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt führte ab dem 31.05.2023 eine wissenschaftliche Untersuchung sehr lauter Fahrzeuge mit Hilfe des Lärmblitzer-Prototypen „Hydre“ durch. Dieser Prototyp wird derzeit in einem in Frankreich laufenden Pilotprojekt getestet. Die Technologie steht erst seit kurzer Zeit zur Verfügung und bietet die Möglichkeit, Lärmquellen im fließenden Verkehr zu erkennen und zuzuordnen. Das System erfasst anlassbezogen vorbeifahrende Fahrzeuge, die einen bestimmten Pegel-Schwellenwert überschreiten. Zur exakten Quellenlokalisation wird eine akustische Ortung durchgeführt. Hierfür werden mehrere Messmikrofone (Prinzip einer akustischen Kamera), eine optische Erkennung sowie eine Videoerfassung verwendet. Während der achtwöchigen Aufstellzeit am Kurfürstendamm wurden Fahrzeuge mittels ihrer Kennzeichen erfasst, die einen Vorbeifahrtpegel von 82 dB(A) überschritten. Es wurden keine sonstigen personenbezogenen Daten wie beispielsweise Gesichter erfasst oder nicht anlassbezogenes Video-/Audiomaterial erstellt. Anhand der Kennzeichen wurde eine Reihe von technischen Merkmalen der Fahrzeuge bei der Berliner Zulassungsbehörde und beim Kraftfahrt-Bundesamt abgefragt. Diese Daten wurden benutzt, um Muster zwischen technischen Daten und den akustischen Messungen zu erkennen. Halterdaten wurden nicht abgefragt. Eine Ahndung etwaiger Verkehrsverstöße erfolgte nicht. Senatsverwaltung testet Lärmblitzer am Kurfürstendamm Pressemitteilung vom 31.05.2023 Eine wissenschaftliche Auswertung der Daten in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin hat untersucht, ob anhand der Daten die Lärmursache und das Lärmwirkungspotenzial bestimmt werden kann. In Abhängigkeit von den Ergebnissen wird nun geprüft, ob neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Lärm, der durch regelwidriges Verhalten entsteht, entwickelt werden können. Der wissenschaftliche Bericht „Lärmblitzer – Bericht zur Analyse der vom Lärmblitzer erfassten lauten Kraftfahrzeuge und deren Lärmwirkungspotenzial“ kann hier heruntergeladen werden.

Dessau-Ro%C3%9Flau_L%C3%A4rmaktionsplan_mit_Karte_rG.pdf

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneStadt Dessau-Roßlau BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Dessau-Roßlau Gemeinde 15001000 Amt für Umwelt- und Naturschutz Zerbster Straße 4 06844 Dessau-Roßlau umweltamt@dessau-rosslau.de www.dessau-rosslau.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde In der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau leben derzeit ca. 79.500 Einwohner. Die wesentlichen Quellen des Verkehrslärms sind die Bundesautobahn A 9, die Bundesstraßen B 184, B 185 und B 187 sowie die innerörtlichen Gemeindestraßen. Die Stadt Dessau-Roßlau hat die 4. Stufe der Lärmkartierung für den Straßenverkehr 2023 aktualisert und im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://verwaltung.dessau-rosslau.de/stadtentwicklung-und-umwelt/natur-und-umwelt/luft-laerm-energie/laerm.html Für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung wurden alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr berücksichtigt, d. h. sowohl die kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen als auch freiwillig die Gemeidestraßen mit einem solchen Verkehrsaufkommen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat im Jahr 2023 die Lärmkartierung für die durch Dessau-Roßlau führende kartierungspflichtige Eisenbahnstrecke mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr erstellt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Haupteisenbahnstrecken kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/Haupteisenbahnstrecken/st/st_node. html. Die Ausarbeitung des Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken erfolgt zentral durch das EBA. Weitere Informationen dazu sowie der Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken können unter https://www.laermaktionsplanung-schiene.de eingesehen werden. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansnein Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansja vom: 24.07.2018 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden, enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Eine Übersicht zu den national geltenden Lärmgrenzwerten ist ebenfalls im Anhang 1 zu finden. Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die Grenzwerte für die Lärmindizes LDEN > 65 dB(A) und LNight >55 dB(A) werden analog zu den Auslösewerten der vorherigen Stufen der Lärmaktionsplanung festgelegt. Diese liegen in der Größenordnung der maßgebenden Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV für Mischgebiete. Eine Absenkung dieser Grenzwerte ist nicht begründbar, da keine anspruchsvolleren Anforderungen für eine Lärmsanierung von Bestandsstraßen als für den Bau neuer Verkehrswege gestellt werden können. Zudem sind auf zahlreichen Bestandsstraßen (noch) im nenneswerten Umfang Lärmbetroffenheiten mit Belastungspegeln > 65 dB(A) zu verzeichnen, welche vor einer Absenkung des Grenzwertes zunächst deutlich verringert werden sollten. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 4.513 >50-54 3.489 >55-59 4.133>60-64 3.539>65-69 2.616>70-74 270 >55-59 3.086>60-64 386>65-69 8>70 0 >75 2 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 2 65 - 74 62 5.000 3 1 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl >75 18 1.400 0 0 3 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Fälle ischämischer Herzkrankheiten Anzahl Fälle starker Belästigung 3 Fälle starker Schlafstörung 1.827 433 2.1.2 Haupteisenbahnstrecken (Lärmkartierung des Eisenbahnnundesamtes und ggf. Strecken in Länderhoheit) (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 1.300 >50-54 669 >55-59 880>60-64 130>65-69 44>70-74 3 > 55-59 99>60-64 17>65-69 1>70 >75 0 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] Fläche/km2 Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 5,2 503 1 0 65 - 74 0,97 22 0 0 >75 <0,01 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle starker Belästigung 160 Fälle starker Schlafstörung 68 Seite 3

Ilsenburg__Harz__L%C3%A4rmaktionsplan.pdf

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneIlsenburg (Harz) BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Ilsenburg Gemeinde 15088340 Stadt Ilsenburg Harzburger Straße 24 38871 Ilsenburg (Harz) 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die Stadt Ilsenburg liegt im westlichen Teil des Bundeslands Sachsen-Anhalt im Landkreis Harz. Sie umfasst die Hauptverkehrsstraße 36. Insgesamt leben in der Gemeinde 9.477 Personen auf einer Gesamtfläche von 62,97 km². Der Betrachtungsrahmen - sowohl der Lärmkartierung als auch der hierauf aufbauenden Lärmaktionsplanung - beschränkt sich auf Hauptverkehrsstraßen (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV > 8.200 Kfz/Tag). Dies sind definitionsgemäß Verkehrswege, die die in Klammern stehenden Schwellenwerte überschreiten. Untersucht und als relevant erachtet wurde die angrenzende A36. Alle anderen Straßen sind aufgrund der Unterschreitung des maßgebenden Schwellenwertes für die Verkehrsstärke nicht Teil der Lärmkartierung gewesen und in Zuge dessen für die Lärmaktionsplanung nicht relevant. Verkehrslärmbelastete Flächen umfassen insgesamt 1,98 km² bei LDEN-Werten über 55 dB(A) und 0,04 km² bei LDEN -Werten über 65 dB(A). Innerhalb dieser Bereiche gibt es keine betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplans Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplans ja vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 64 dB(A) sowie LNight = 54 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohnsgebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zuziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 0 >50-54 0 >55-59 1>60-64 0>65-69 0>70-74 0 > 55-59 0>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 1,98 1 0 0 65 - 74 0,04 0 0 0 >75 0 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 00 0 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 1 0 2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen / 5 bei LAP ohne Maßnahmen: Begründung des Abwägungsergebnises Bezüglich Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Lärmquellen Seite 3

Erstellung und Weiterentwicklung eines Umwelt-Satellitensystems zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

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