Das Forschungsvorhaben beinhaltet zwei aufeinander abgestimmte Einzelaufgaben zur Minderung des Rotorlaerms sowie des vom Rotor induzierten Innenlaerms. Hubschrauberrotorlaerm: Es soll ein realistisches Vorhersageverfahren fuer den Hubschrauberrotorlaerm entwickelt werden mit dem Ziel, schon im Entwurfstadium des Rotorsystems dessen Laermemission einer objektiven und subjektiven Beurteilung zugaenglich zu machen, um auf diese Weise laermarme Konfigurationen zu entwickeln. Zur Erreichung dieses Ziels ist der Einfluss einer Reihe noch unbekannter aeroakustischer Quellmechanismen zu klaeren, wozu eine genauere Kenntnis der instationaeren, fluktuierenden Druckverteilung auf den Rotorblaettern notwendig ist. Hubschrauberkabineninnenlaerm: Zur Laermminderung in der Kabine wird eine Reduzierung des vom Rotor induzierten Laerms bereits an der Quelle und an den Uebertragungswegen angestrebt, wozu ein analytisches Modell zur Bestimmung der Uebertragungsfunktion ins Kabineninnere bei Erregung durch Rotornahfeld- und -abstrom entwickelt werden soll. Die einzelnen Entwicklungsschritte der Laermvorhersageverfahren werden an geeigneten Versuchstraegern experimentell ueberprueft.
Der interoperable Datensatz gibt einen Überblick über die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Die gegenständlichen Daten umfassen strategische Lärmkarten, welche zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe erstellt wurden. In einem Fünf-Jahres-Turnus werden diese überarbeitet und aktualisiert. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2007 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-FLUGLAERM2007) Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2007 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-FLUGLAERM2007) Der interoperable Datensatz gibt einen Überblick über die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Die gegenständlichen Daten umfassen strategische Lärmkarten, welche zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe erstellt wurden. In einem Fünf-Jahres-Turnus werden diese überarbeitet und aktualisiert. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2007 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-FLUGLAERM2007) Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2007 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-FLUGLAERM2007)
Die Windenergie Kalter Bach eGbR, Leblicher Straße 25, 46359 Heiden hat die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) vom Typ ENERCON E-175 EP5 E2, Nabenhöhe 174,50m, Rotordurchmesser 175m, Gesamthöhe 262m mit einer Leistung von 7000kW in 46286 Dorsten, Gemarkung: Lembeck, Flur: 9, Flurstück 83 beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für dieses Vorhaben ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 1 UVPG vorzu-nehmen. Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 des UVPG, bei der festgestellt werden soll, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die für die Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen sind und deshalb eine UVP-Pflicht besteht. Die Bewertung im Rahmen dieser allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass das geplante Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Bewertung stützt sich insbesondere auf folgende Aspekte: Zur Beurteilung der Auswirkungen durch Lärm und Schattenwurf wurden Fachgutachten erarbeitet. Dabei wurden auch die bestehenden sowie die bereits beantragten WEA im Einwirkungsbereich berücksichtigt. Danach sind unter Berücksichtigung eines geeigneten Betriebsmodi und einer zeitweisen Abschaltung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Stoffliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden sind nicht zu erwarten. Wärmemissionen sind ebenfalls auszuschließen.
Die SL Windenergie GmbH, Voßbrinkstr. 67, 45966 Gladbeck hat die Errichtung und den Be-trieb einer Windenergieanlage (WEA) vom Typ Enercon E-160 EP35 E3, Nabenhöhe 140m, Rotordurchmesser 160m, Gesamthöhe 220 m mit einer Leistung von 5.560kW in 45966 Gladbeck, Gemarkung: Gladbeck, Flur: 130, Flurstücke 69,71, 73, 74 und 75 beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für dieses Vorhaben ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 2 UVPG vorzunehmen. Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 des UVPG, bei der festgestellt werden soll, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die für die Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen sind und deshalb eine UVP-Pflicht besteht. Die Bewertung im Rahmen diese standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass das geplante Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Bewertung stützt sich insbesondere auf folgende Aspekte: Zur Beurteilung der Auswirkungen durch Lärm und Schattenwurf wurden Fachgutachten er-arbeitet. Dabei wurden auch die bestehenden sowie die bereits beantragten WEA im Einwirkungsbereich berücksichtigt. Danach sind unter Berücksichtigung eines geeigneten Betriebsmodi und einer zeitweisen Abschaltung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Stoffliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden sind nicht zu erwarten. Wärmemissionen sind ebenfalls auszuschließen.
Darstellung der Umweltgerechtigkeit in Berlin 2013 durch die Bewertung der Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, Grünversorgung, Bioklima, Soziale Problematik sowie der Darstellung der Integrierten Mehrfachbelastung Umwelt, Integrierten MehrfachbelastungUmwelt und Soziale Problematik sowie der Mehrfachbelastungskarte - thematisch und weiterer Ergänzungsindikatoren als "Berliner Umweltgerechtigkeitskarte".
Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Gesundheit und Sicherheit gibt einen Überblick über die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2017). Untersucht wurden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/Jahr. Im Dienst werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Human Health And Safety (D2.8.III.5_v3.0) liegen die Inhalte der Karte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet folgende Layer: - HH.HealthDeterminantMeasure: enthält Isophonen der Straßenverkehrslärmbelastung für den Tag (lden) und die Nacht (lnight) - HH.HealthDeterminantMeasure.MRoad.lden: enthält Isophonen der Straßenverkehrslärmbelastung für den Tag (lden) - HH.HealthDeterminantMeasure.MRoad.lnight: enthält Isophonen der Straßenverkehrslärmbelastung für die Nacht (lnight) --- The compliant INSPIRE view service (WMS) Human Health And Safety provides an overview of the strategic noise maps for major roads in Brandenburg. According to the Directive 2002/49 /EC regarding the assessment and management of environmental noise it requires the EU member states for the evaluation and abatement of noise. Therefore, strategic noise maps had to be elaborated until June 30th 2007 (1st stage). Every five years these maps have to be reevaluated and updated accordingly. The geodata refers to the third stage of the DIRECTIVE 2002/49/EC (2017). All major roads were taken into account that have a traffic volume of more than 3 mio. motor vehicles per year. The content of the map is compliant to the INSPIRE data specification for the annex theme Human Health And Safety (D2.8.III.5_v3.0). The WMS includes the following layers: - HH.HealthDeterminantMeasure: contains the noise level contours of major roads during the day (lden) as well as during the night (lnight) - HH.HealthDeterminantMeasure.MRoad.lden: contains the noise level contours of major roads during the day (lden) - HH.HealthDeterminantMeasure.MRoad.lnight: contains the noise level contours of major roads during the night (lnight)
Umweltgerechtigkeit in Berlin 2021/22 durch die Bewertung der Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, Grünversorgung, Thermische Belastung, Soziale Benachteiligung sowie der Darstellung der Integrierten Mehrfachbelastung, Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung sowie der Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung und weiterer Ergänzungsindikatoren als "Berliner Umweltgerechtigkeitskarte".
Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Straßenbahnen im Ballungsraum Rostock Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Gesundheit und Sicherheit gibt einen Überblick über die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten um-fassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2017). Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Human Health (D2.8.III.5_v3.0) liegen die Inhalte der Karte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet folgende Layer: - HH.HealthDeterminantMeasure: enthält Isophonen der Lärmbelastung im Bereich des Flughafens Berlin-Tegel und des Flughafens Berlin Brandenburg für den Tag (lden) und die Nacht (lnight) - HH.HealthDeterminantMeasure.MAir.lden: enthält Isophonen der Lärmbelastung im Be-reich des Flughafens Berlin-Tegel und des Flughafens Berlin Brandenburg für den Tag (lden) - HH.HealthDeterminantMeasure.MAir.lnight: enthält Isophonen der Lärmbelastung im Be-reich des Flughafens Berlin-Tegel und des Flughafens Berlin Brandenburg für die Nacht (lnight) Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Landesrecht Bundesrecht Europarecht Arbeitshilfen Gesetze Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung – VeranstLärmVO) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV) 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 24. BImSchV) 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Zur Umsetzung auf der nationalen Ebene erging dazu das: Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 258 |
| Kommune | 1 |
| Land | 171 |
| Weitere | 2 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 61 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 204 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 101 |
| Umweltprüfung | 7 |
| unbekannt | 92 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 118 |
| Offen | 288 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 374 |
| Englisch | 41 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 2 |
| Datei | 35 |
| Dokument | 105 |
| Keine | 198 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 118 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 225 |
| Lebewesen und Lebensräume | 332 |
| Luft | 408 |
| Mensch und Umwelt | 408 |
| Wasser | 183 |
| Weitere | 402 |