Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Gesundheit und Sicherheit gibt einen Überblick über die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2017). Untersucht wurden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/Jahr. Wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert umfasst dies die beiden Lärmindizes LDEN und LNight. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Human Health And Safety(D2.8.III.5_v3.0) liegen die Inhalte der Karte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet den FeatureType‚ Messwerte für umweltbedingte Gesundheitsfaktor‘ (hh:EnvHealthDeterminantMeasure) mit Angaben zum Typ des Umweltgesundheitsfaktors (EnvHealthDeterminantTypeValue).
Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider und wird für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten verwendet. Diese Isophonen Karten stellen flächenhaft die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den Hauptverkehrsstraßen im Saarland dar. Entsprechend § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LNight in den folgenden Isophonen Bändern mit einer Klassenbreite von 5 dB dargestellt: 45 dB(A) LNight 50 dB(A), 50 dB(A) LNight 55 dB(A), 55 dB(A) LNight 60 dB(A), 60 dB(A) LNight 65 dB(A), 65 dB(A) LNight 70 dB(A) sowie 70 dB(A) LNight. Die zentrale landesweite Strategische Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen wurde im Saarland für die betroffenen und zuständigen Städte und Gemeinden durch den Saarländischen Städte- und Gemeindetag beauftragt. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat sich anteilig an den Kosten beteiligt und die Kartierung koordiniert.
Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Gesundheit und Sicherheit gibt einen Überblick über die Isophonenkarten im Ballungsraum Potsdam gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 2. Stufe der EU-Lärmkartierung (2012). Die Isophonenkarten werden für 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Wie in der BImSchV gefordert, werden die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Human Health (D2.8.III.5_v3.0) liegen die Inhalte der Karte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet den FeatureType ‚Messwerte für umweltbedingte Gesundheitsfaktor‘ (hh:EnvHealthDeterminantMeasure) mit Angaben zum Typ des Umweltgesundheitsfaktors (EnvHealthDeterminantTypeValue).
Lärmkartierung 2017 Saarland:Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider. Diese Isophonenkarten stellen flächenhaft die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den Hauptverkehrsstraßen in den Ballungsräumen des Saarlandes dar (Als Ballungsraum ist die Landeshauptstadt Saarbrücken ausgewiesen).
Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Gesundheit und Sicherheit gibt einen Überblick über die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 4. Runde der EU-Lärmkartierung (2022), in der neue, harmonisierte Berechnungsvorschriften zur Anwendung kommen. Untersucht wurden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/Jahr. Im Dienst werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Human Health And Safety (D2.8.III.5_v3.0) liegen die Inhalte der Karte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet folgende Layer: - HH.HealthDeterminantMeasure: enthält Isophonen der Straßenverkehrslärmbelastung für den gesamten Tag (lden) und die Nacht (lnight) - HH.HealthDeterminantMeasure.MRoad.lden: enthält Isophonen der Straßenverkehrslärmbelastung für den gesamten Tag (lden) - HH.HealthDeterminantMeasure.MRoad.lnight: enthält Isophonen der Straßenverkehrslärmbelastung für die Nacht (lnight)
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den Hauptverkehrsstraßen in Bayern. Außerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen, die gemäß Verkehrszählung 2015 eine Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Innerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Straßen mit einer DTV von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmberechnungen erfolgen gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)". Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmbelastung an Straßen im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmberechnungen erfolgen gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)". Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmbelastung an Straßenbahntrassen und oberirdisch verlaufenden U-Bahnstrecken im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den Hauptverkehrsstraßen in Bayern. Außerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen, die gemäß Verkehrszählung 2015 eine Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Innerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Straßen mit einer DTV von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmberechnungen erfolgen gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)". Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmschutzeinrichtungen an Straßen in Ballungsräumen dar. Dies können Lärmschutzwälle, -wände, Wall-Wandkombinationen oder Einschnittslagen sein.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 45 |
| Kommune | 14 |
| Land | 154 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 4 |
| Hochwertiger Datensatz | 18 |
| Text | 68 |
| unbekannt | 79 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 66 |
| Offen | 88 |
| Unbekannt | 15 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 162 |
| Englisch | 8 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 16 |
| Datei | 72 |
| Dokument | 74 |
| Keine | 16 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 51 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 135 |
| Lebewesen und Lebensräume | 161 |
| Luft | 169 |
| Mensch und Umwelt | 169 |
| Wasser | 23 |
| Weitere | 169 |