„Berlin verfügt über eine sehr gute Datenlage zu den Themen Soziales, Gesundheit, Stadtentwicklung und Umwelt; die Berichterstattung erfolgt in aller Regel innerhalb der Themenbereiche und zuständigen Ressorts weitgehend unabhängig voneinander. Der Umweltgerechtigkeitsatlas gibt demgegenüber einen übergreifenden Blick auf die Gesamtsituation, indem er vorhandene sektorale Daten auswertet und diese Daten auf kleinräumiger Ebene aggregiert. Als kleinste Analyseeinheit für den Umweltgerechtigkeitsatlas wurde der stadtentwicklungspolitische Planungsraum (PLR) aus dem System Lebensweltlich orientierter Räume (LOR) gewählt. Diese teilen die zwölf Bezirke der Stadt auf drei Ebenen in 58 Prognoseräume, 143 Bezirksregionen und als kleinste räumliche Einheit 542 Planungsräume (Stand 01.01.2021, vgl. Abb. 1 und SenStadtWohn 2020). Die Planungsräume dienen vor allem gesamtstädtischen Monitorings, etwa zur Entwicklung des Wohnungsmarkts, zur Umweltgerechtigkeit und zur sozialen Stadtentwicklung.“ (SenMVKU 2025: S. 6 f.) Neben dieser raumbezogenen Grundlage: Lebensweltlich orientierte Räume, Raumhierarchie Planungsräume (PLR), Stand 01.01.2021 wurden für die 5 betrachteten Kernindikatoren folgende Datengrundlagen herangezogen: Kernindikator Lärmbelastung : Strategische Lärmkarten 2022, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Kernindikator Luftbelastung : Jahresmittelwerte NO2-; PM2,5- und PM10-Konzentrationen 2023 (Stationsdaten interpoliert auf städtisches Raster), Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Kernindikator Thermische Belastung : Klimamodellierung Berlin 2022 (Umweltatlas), Karte Bewertungsindex Physiologisch Äquivalente Temperatur (PET), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Kernindikator Grün- und Freiflächenversorgung : Versorgungsanalyse für die städtische Versorgung mit Grünflächen (VAG)“ 2020, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Kernindikator Soziale Benachteiligung : Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2023 (MSS), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berliner Umweltgerechtigkeitskarte: ergänzende Informationen o zur einfachen Wohnlage : Mietspiegel 2024, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen o zur Bevölkerungsdichte zum 31.12.2023, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Für die abschließende Darstellung überlagert eine Ebene „weitgehend unbewohnte Fläche“ den PLR-Raumbezug, so dass die Karten sich auf die bewohnten Siedlungsgebiete konzentrieren. „Als „weitgehend unbewohnte Flächen” sind zusammengefasst: Außenbereichsnutzungen (Wald, Wasser, Landwirtschaft), großflächige Grünanlagen sowie bauliche Nutzungen, die nicht dem Wohnen dienen (Gewerbe und Industrie, Verkehrsanlagen, Technische Infrastruktur)“ (SenSBW 2023). Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der Abgrenzung der “weitgehend unbewohnten Flächen” um eine generalisierte Darstellung handelt, die keinen exakt bestimmten Grenzen folgt.
Lärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUSch, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (entspricht 82 Zügen/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Verkehrsunternehmen.
Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.
Als Ballungsraum ist die Stadt Oldenburg verpflichtet, eine flächendeckende Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Lärmkarten stellen die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, der von verschiedenen Lärmquellenarten verursacht wird graphisch dar. In der Stadt Oldenburg sind dabei die Lärmquellenarten Straßenverkehr, Schienenverkehr und Gewerbe/Industrie zu betrachten. Anhand der Lärmkarten sind anschließend in einem Lärmaktionsplan Maßnahmen zu benennen, mit deren Hilfe die Lärmbelastung der Bevölkerung vermindert werden kann, bzw. mit denen ruhige Gebiete vor der Zunahme einer weiteren Lärmbelastung geschützt werden können.
Anlass Im Rahmen des neuen Luftreinhalteplans 2011-2017 wurden Untersuchungen im Hinblick auf die lufthygienische Wirksamkeit zusätzlicher Maßnahmen durchgeführt. Die hier präsentierten Karten der Luftbelastung an Hauptverkehrsstraßen werden online bereitgestellt, damit für jeden Abschnitt im Hauptverkehrsstraßennetz Verkehrsbelastung, Emissionen und Luftbelastung im status-quo und unter Berücksichtigung der Wirkungen bestimmter Maßnahmenpakete eingesehen werden können. Eine ausführliche Dokumentation zu allen wesentlichen Inhalten des neuen Luftreinhalteplans ist im Internet verfügbar , so dass an dieser Stelle nur auf einige wesentliche Zusammenhänge hingewiesen werden soll. Luftqualität Die Luftqualität in Berlin konnte in den letzten Jahren erheblich verbessert werden, jedoch treten auch weiterhin gerade bei ungünstigen Wetterlagen hohe Luftbelastungen auf, die eine Gefährdung der Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner darstellen. In Berlin ist vor allem der Kraftfahrzeugverkehr seit einigen Jahren in wesentlichen Problembereichen ein erheblicher Verursacher nicht nur der Lärmimmissionen (siehe auch Karten 07.05.1 und 2 Strategische Lärmkarten Straßenverkehr ), sondern auch der Luftverschmutzung, insbesondere seit die anderen Verursachergruppen in ihrem Beitrag zur Luftverschmutzung in Berlin wesentlich reduziert wurden, so dass viele der anspruchsvollen europäischen Luftqualitätsgrenzwerte in Berlin bereits sicher eingehalten werden (vgl. auch Karte 03.12 Langjährige Entwicklung der Luftqualität ). Jedoch liegen auch weiterhin für einzelne Schadstoffe zumindest zeitweise die ermittelten Konzentrationswerte in der bodennahen Luft über den Grenzwerten, so dass auch zukünftig ergänzende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 47 BImSchG und § 27 der 39. BImSchV) die Grenzwerte auch dauerhaft einhalten zu können. Immissionsprognose 2015/2020 ohne weitere Maßnahmen (Trendfall) Für die Luftreinhalteplanung ist es zunächst notwendig, die zukünftige Entwicklung der Luftqualität ohne zusätzliche Maßnahmen zu kennen. Denn nur auf dieser Grundlage kann der notwendige Umfang weiterer Maßnahmen bestimmt werden, die verursachergerecht, verhältnismäßig und wirksam sind. Betrachtet wurden das Jahr 2015, bis zu dem auch bei einer Fristverlängerung der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten werden muss, und das Jahr 2020 als längerfristige Perspektive. Während der Luftreinhalteplan bei Ursachenanalyse, Trendprognose und Untersuchung möglicher Maßnahmen alle relevanten Quellgruppen einbezieht, konzentrieren sich die hier dargestellten Kartenaussagen auf den Hauptverursacher bodennaher Luftbelastung, den Kfz-Verkehr. Für die Entwicklung der Fahrleistungen des Kfz-Verkehrs wurde die Gesamtverkehrsprognose Berlin 2025 für die Prognosejahre des Luftreinhalteplans adaptiert. Dies umfasst Anpassungen der Bevölkerungsentwicklung, der Beschäftigtendaten, der Schulplätze, der Verkaufsflächen und der Veränderungen in der Infrastruktur, z.B. der Stand der Parkraumbewirtschaftung. Bei der Entwicklung der Kosten im Verkehr wurde inflationsbereinigt keine Erhöhung angenommen. Berücksichtigt wurden für das Prognosejahr 2015 insbesondere folgende Entwicklungen: Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg in Schönefeld Schließung des Flughafens Tegel Errichtung neuer Straßenverbindungen wie die Süd-Ost-Verbindung (Spreequerung) oder der Ausbau der A10 im Norden Berlins veränderte Verkehrsorganisation und Straßenrückbau (z.B. Rückbau östliche Invalidenstraße, Adlergestell). Für das Prognosejahr 2020 wurde als Infrastrukturveränderung der Bau der Autobahnverlängerung A100 vom Autobahndreieck Neukölln nach Treptow in die Modellierung einbezogen. Die für die Jahre 2015 und 2020 prognostizierten Fahrleistungen sind aufgeschlüsselt nach Fahrzeugkategorien in Tabelle 1 zusammengestellt. Die Ergebnisse dieser – auf Basis der geschilderten Annahmen und der im Jahre 2009 durchgeführten Verkehrszählungen – erfolgten Trend-Berechnungen zu den Emissionen und Immissionen des Kfz-Verkehrs der unterschiedlichen Jahre werden in eigenen Umweltatlas-Karten 3.11.1 Emissionen des Kfz-Verkehrs, 03.11.2 Verkehrsbedingte Luftbelastung durch NO 2 und PM10 dargestellt. Szenarienrechnungen zur Wirkung ausgewählter Maßnahmen Mit dem hier vorgelegten Luftreinhalteplan 2011-2017 wird der bisherige Luftreinhalteplan und Aktionsplan für Berlin 2005 bis 2010 fortgeschrieben. Auf der Grundlage einer erneuten Beurteilung der Luftqualität, Trendprognosen für die Jahre 2015 und 2020 und Analysen der Ursachen hoher Luftbelastungen wurden zur Reduzierung der Immissionsbelastungen im Straßenraum 5 unterschiedliche Maßnahmenpakete entwickelt, die sowohl die Fortführung zahlreicher bereits laufender Maßnahmen als auch zusätzliche neue Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes und Verbesserung der Luftqualität umfassen. Hierbei muss zwischen den beiden relevantesten Schadstoffen Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10) unterschieden werden. Maßnahmen zur Verminderung der NO 2 -Belastung konzentrieren sich ganz auf den Verkehrssektor. Zur Reduzierung der Feinstaubbelastung müssen dagegen aufgrund der Vielzahl von Quellen vielfältige Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen ergriffen werden, wobei Maßnahmen im Verkehr weiterhin von hoher Bedeutung sind. Dies gilt besonders hinsichtlich der weiteren Reduzierung von Dieselrußpartikeln, da von diesen besonders hohe Gesundheitsgefahren ausgehen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die betrachteten Maßnahmenbündel und die darin enthaltenen Einzelmaßnahmen. Auf eine detaillierte Definition und Beschreibung der Maßnahmen wird an dieser Stelle verzichtet, hierzu wird auf die ausführlichen Darlegungen im Luftreinhalteplan 2011-2017 verwiesen. Generell gilt, dass vorrangig Maßnahmen ausgewählt wurden, für die eine emissionsmindernde Wirkung stadtweit oder zumindest für einen großen Teil der Straßenabschnitte zu erwarten ist, an denen Grenzwertüberschreitungen auftreten. Außerdem mussten geeignete Modelle für die Berechnung der Wirkung verfügbar sein. Einige der Maßnahmen wurden unabhängig von der konkreten Umsetzbarkeit für die Modellierung sehr umfassend formuliert, z. B. bei der Forderung eines vollständigen Verbots der Verbrennung von Festbrennstoffen in Kleinfeuerungsanlagen oder die vollständige Ausstattung von Baumaschinen mit Partikelfiltern. Dies dient dazu, zunächst das maximal mögliche Minderungspotenzial auszuloten. Abbildung 1 veranschaulicht die Wirkung verschiedener Maßnahmen auf die Kfz-Emissionen in Berlin im Vergleich zum Trendszenario 2015. Eine weitere Reduktion verkehrsbedingter Emissionen soll u.a. durch die weitere Verbesserung der Fahrzeugtechnik (Nachrüstung mit Partikelfiltern und Stickoxidminderungssystemen, Förderung sauberer Fahrzeuge, weniger Ausnahmen für die Umweltzone), die weitere Optimierung des Verkehrsflusses, angepasste Geschwindigkeiten, Logistikkonzepte und die Verlagerung von Verkehrsleistungen auf den Umweltverbund aus Fuß- und Radverkehr und Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) erreicht werden. Zur Reduzierung von Feinstaub wird daneben auch eine Ausrüstung von Baumaschinen und stationären Industriemotoren mit Partikelfiltern und eine Minderung der Emissionen aus Feststofffeuerungen (z.B. bei der Holzverbrennung) angestrebt. Auch die Maßnahmen des Klimaschutzes zur Reduzierung des Wärmebedarfs von Gebäuden und die Anwendung anspruchsvoller Umweltstandards für Mini-Blockheizkraftwerke tragen zur Verminderung der Luftbelastung bei. Bei den Modellrechnungen wurden sehr weitgehende Annahmen , wie z.B. die vollständige Vermeidung aller Staus auf Hauptverkehrsstraßen, ein vergleichsweise hoher Anteil von Elektrofahrzeugen oder eine vollständige Vermeidung aller Partikelemissionen aus der Verbrennung von Kohle und Holz in kleinen Feuerungsanlagen, getroffen, um das maximale Minderungspotenzial auszuloten. In der Praxis wird dies meist nur teilweise erreichbar sein. Auch mit diesen weitreichenden Annahmen kann eine Einhaltung des Grenzwertes für Feinstaub weder im Jahr 2015 noch im Jahr 2020 erreicht werden, da die Vorbelastung so hoch ist, dass die in Berlin zusätzlich erreichbaren Minderungen nicht ausreichen. Erreichbar ist eine Reduzierung der Zahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bei maximaler Umsetzung von Maßnahmen um bis zu etwa 60 %, wobei dann immer noch etwa 5.000 Menschen betroffen bleiben (vgl. Abbildung 2). Von den Maßnahmen im Verkehr hat die Reduktion der Geschwindigkeit (Tempo 30) an den Straßen mit Grenzwertüberschreitungen mit einer gleichzeitigen Verstetigung des Verkehrsflusses den größten Effekt, da damit auch die Aufwirbelung von Partikeln reduziert wird. Interessant ist das Entlastungspotenzial durch eine Reduzierung der Partikelemissionen aller Feststofffeuerungen, z.B. Holzheizungen, und die Partikelminderung durch Rußfilter bei Baumaschinen. In der Summe wird dafür ein Rückgang der Betroffenenzahlen um etwa 40 % prognostiziert, wobei die Datenlage zu den Emissionen aus diesen Quellen sehr viel höhere Unsicherheiten aufweist, als die Berechnung der Emissionen des Straßenverkehrs. Hier sind noch weitere Untersuchungen notwendig, die teilweise schon gestartet wurden, wie ein Modellprojekt zur Erprobung der Partikelfilternachrüstung von Baumaschinen. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid kann mit den in Berlin umsetzbaren Maßnahmen 2015 noch nicht erreicht werden, jedoch eine Reduzierung der Zahl der Betroffenen um etwa 40 %. Möglich wäre eine Einhaltung der Grenzwerte nur, wenn bereits im Jahr 2015 der erst für das Jahr 2020 angenommene Anteil von Fahrzeugen mit dem Abgasstandard Euro 6 erreicht werden würde. 2020 kann der Grenzwert auch ohne zusätzliche Maßnahmen eingehalten werden (vgl. Abbildung 3). Eine Ausdehnung der Umweltzone oder die Einführung einer dritten Stufe mit weitergehenden Verkehrsverboten ist dagegen nicht Bestandteil des Luftreinhalteplans, da dies entweder nicht notwendig oder rechtlich unmöglich und unverhältnismäßig wäre.
Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Gesundheit und Sicherheit gibt einen Überblick über die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2017). Untersucht wurden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/Jahr. Wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert umfasst dies die beiden Lärmindizes LDEN und LNight. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Human Health And Safety(D2.8.III.5_v3.0) liegen die Inhalte der Karte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet den FeatureType‚ Messwerte für umweltbedingte Gesundheitsfaktor‘ (hh:EnvHealthDeterminantMeasure) mit Angaben zum Typ des Umweltgesundheitsfaktors (EnvHealthDeterminantTypeValue).
Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Gesundheit und Sicherheit gibt einen Überblick über die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten um-fassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2017). Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Human Health (D2.8.III.5_v3.0) liegen die Inhalte der Karte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet folgende Layer: - HH.HealthDeterminantMeasure: enthält Isophonen der Lärmbelastung im Bereich des Flughafens Berlin-Tegel und des Flughafens Berlin Brandenburg für den Tag (lden) und die Nacht (lnight) - HH.HealthDeterminantMeasure.MAir.lden: enthält Isophonen der Lärmbelastung im Be-reich des Flughafens Berlin-Tegel und des Flughafens Berlin Brandenburg für den Tag (lden) - HH.HealthDeterminantMeasure.MAir.lnight: enthält Isophonen der Lärmbelastung im Be-reich des Flughafens Berlin-Tegel und des Flughafens Berlin Brandenburg für die Nacht (lnight) Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Die Einwohnerdichte gibt Auskunft darüber, wie viele Einwohner auf einem Hektar Fläche zusammenleben. Verglichen mit anderen deutschen und europäischen Großstädten liegt die Einwohnerdichte Berlins mit 42 Einwohnern pro Hektar (Ew/ha) bezogen auf das gesamte Stadtgebiet im mittleren Bereich. In Hamburg leben durchschnittlich 39 % weniger Einwohner auf einem Hektar Fläche. In Paris hingegen leben in dem als Innenstadt definierten Gebiet rund doppelt so viele Menschen auf der entsprechenden Fläche, allerdings lassen sich diese Zahlen aufgrund der historisch bedingten Begrenzung des Pariser Stadtgebietes auf eine Fläche von rund 105 km 2 nur bedingt vergleichen (vgl. Abb. 1). Datenstände: Berlin / München: 31.12.2016; Hamburg: 31.12.2015/ London: 31.12.2015 / Frankfurt: 30.06.2016 / Paris: Innenstadt, Unité urbaine: 01.01.2013; Warschau: 30.06.2015 Definition Innenstadt Berlin siehe Anmerkung zu Abb. 2. In Paris überlagern sich Innenstadt und kommunale Grenzen des Stadtgebietes; zum Vergleich mit den entsprechenden Werten der anderen Kommunen wird in diesem Fall als Vergleichswert für die Gesamtstadt die siedlungsgeographische Einheit “Unité urbaine” herangezogen mit 10.601.122 Einwohnern auf einer Fläche von 2845 km 2 . Bezogen auf das Innenstadtgebiet, d.h. den Bereich innerhalb des Inneren S-Bahn-Ringes, liegt die Einwohnerdichte mit 117 Ew/ha überdurchschnittlich hoch und überragt sogar den entsprechenden Londoner Wert. Die vorliegende Karte stellt die Einwohnerdichte auf der Ebene der statistischen Blöcke sowie von Teilblöcken dar (vgl. Methode). Der Darstellungsbezug ist damit direkt mit der vorangegangenen Ausgabe 2018 zu diesem Thema vergleichbar. Die hohe Siedlungsdichte der Innenstadt verursacht insbesondere in Straßennähe starke Umweltbelastungen, z.B. Lärmbelastungen durch den Verkehr oder Luftbelastungen durch verkehrsbedingte Abgase. Einen Ausgleich finden die Bewohner in den vorhandenen öffentlichen Grünflächen, die jedoch zumindest in großen Teilen sehr stark frequentiert, oft übernutzt und dementsprechend laut sind. Private Grünflächen sind nur in eingeschränktem Maß vorhanden. Trotzdem sind einige dicht besiedelte Gebiete Berlins attraktive Wohngegenden, z.B. die gründerzeitliche Blockbebauung, vor allem dann, wenn zu großzügig dimensionierten Wohnungen eine gute Infrastruktur mit Geschäften, Gaststätten, kulturellen Einrichtungen, Dienstleistungsbetrieben und einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehrssystem hinzukommt. Hier findet lebhaftes städtisches Leben statt, das viele Menschen in den reinen Wohngebieten am Stadtrand mit relativ niedriger Einwohnerdichte, hohem Freiflächenanteil und geringerer Luft- und Lärmbelastung vermissen. In den Innenstadtbezirken Mitte, Tiergarten, Wedding, Prenzlauer Berg, Friedrichshain und Kreuzberg erreichte die Einwohnerdichte 1910 mit 312 Ew/ha ihren höchsten Wert. Heute hat sich die Zahl der Einwohner mit 118 pro Hektar auf ein Drittel reduziert (vgl. Abb. 2). Für die Jahre 1871 und 1900 lag die Einwohnerzahl der Innenstadtbezirke nur als Gesamtwert vor. Im Zeitraum zwischen 1949 und 1975 waren für die östlichen Stadtbezirke keine Einwohnerdaten vorhanden. Deshalb konnte für die Innenstadtbezirke für diese Jahre keine Einwohnerdichte berechnet werden. Dagegen stieg in den Außenbezirken die Einwohnerzahl abgesehen vom allgemeinen kriegsbedingten Rückgang 1945 kontinuierlich an. Während 1996 noch mit einem weiteren kontinuierlichen Anstieg der Bevölkerung um bis zu 300.000 Einwohner bis zum Jahr 2010 gerechnet wurde, verlief die bisherige Entwicklung uneinheitlicher: nach einem Höchststand 1993 mit fast 3,48 Millionen Einwohnern nahm die Zahl bis zum Jahre 2000 auf 3,38 Millionen ab, um seitdem vor allem durch Wanderungsgewinne relativ stetig auf nun rund 3,75 Millionen Bürger wieder anzusteigen (bezogen auf die Erfassung: “Melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Berlin”, Stand, 31.12.2018, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ). Niedrige Einwohnerdichtewerte ergeben sich nicht nur durch einen hohen Grün- und Freiflächenanteil und geringen Bebauungsgrad, sondern können auch auf einem Anteil gewerblicher Nutzung, von Handels- und Dienstleistungsbetrieben oder Gemeinbedarfseinrichtungen etc. beruhen, da auch deren Grundstücksfläche in die Berechnung der Einwohnerdichte einfließt, solange sie nicht eine eigene Blockteilfläche ergeben. Die detaillierte und aktuelle Verteilung der Einwohnerdichte dient verschiedenen Fachplanungen als Planungsgrundlage, z.B. der Stadtplanung zur Ermittlung der Versorgung mit Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Geschäfte, Spielplätze) oder der Landschaftsplanung für die Analyse der Versorgung mit wohnungsnahen Grünanlagen (vgl. Karte 06.05, SenStadt 2017a ). Ihre Kenntnis erlaubt aber auch Rückschlüsse auf Umweltbelastungen, so z.B. bei der Berechnung betroffener Anwohner an Hauptverkehrsstraßen im Zusammenhang mit der Auswertung der Strategischen Lärmkarten (vgl. Karte 07.05, SenStadtUm 2017b ).
Die Verkehrsbelastung verteilt sich nicht gleichmäßig auf das Berliner Straßennetz. Es findet deutlich sichtbar eine Bündelung auf den Streckenabschnitten der Stadtautobahn sowie den aus dem Umland auf das Stadtzentrum zuführenden, zumeist als Bundesstraßen fungierenden Strecken statt. Tabelle 6 verdeutlicht die Straßenabschnitte mit den höchsten werktäglichen Verkehrsbelastungen bezogen auf die Gesamtangabe für Kfz und Lkw. Die Bereiche der A100 zwischen Alboinstraße und Tempelhofer Damm bzw. Dreieck Charlottenburg und Spandauer Damm weisen bundesweit mit die höchsten werktäglichen Belastungen mit mehr als 167.000 Kfz/24 Std. auf. Sie zählen damit zu den drei täglich am stärksten belastete Straßenabschnitten in Deutschland (eine Liste der “Top 10 der täglichen Verkehrsbelastung (DTV) im deutschen Autobahnnetz im Jahr 2015” finden Sie hier ). Bezüglich der Lkw-Spitzenbelastungen ist die Verteilung auf den einzelnen Autobahnabschnitten ähnlich, auf den Stadtstraßen ist sie jedoch abweichend, da hier die Lage der innerstädtischen Gewerbe- und Industriegebiete die Verteilung der Lkw-Fahrten beeinflusst. Gegenüber der letzten Auswertung 2009 hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV), bewertet an der Fahrleistung km/Tag, leicht verringert, obwohl das erfasste Streckennetz um fast 11% zugenommen hat. Der größte Anteil der neu aufgenommenen Straßenabschnitte weist DTV unterhalb von 10.000 Kfz auf. Hier wurden einige verkehrlich relevante Abschnitte des untergeordneten Straßennetzes einbezogen. Konzentriert man daher den Vergleich auf die Belastungsklassen mit einem DTV >10.000, so lag deren Anteil bei der Auswertung 2009 bei 32 % der Streckenlänge bzw. gut 60 % der täglichen Fahrleistungen gegenüber 27 % bzw. 56 % bezogen auf die Jahreszählung 2014. Trotz zunehmender absoluter Anzahl an zugelassenen Pkw (plus 60.000 im Vergleich 2014 zu 2009, vgl. Abb. 1) hat sich damit im gesamten Zählnetz die Verkehrsbelastung (km/Tag) verringert. Die Anteile verteilen sich jedoch unterschiedlich auf die einzelnen Belastungsklassen. Wenn auch kontinuierlich stärker emittierende Altfahrzeuge durch schadstoffreduzierte Neuwagen ersetzt werden und damit tendenziell auch bei steigenden Fahrzeugleistungen die Schadstoffemissionen abnehmen, so bleiben doch viele durch den Verkehr verursachte Probleme wie der antriebsunabhängige Reifenabrieb, die Lärmbelastungen sowie der enorme Flächenbedarf des ruhenden und fahrenden Verkehrs auch in Zukunft als gravierende Beeinträchtigung der städtischen Lebensqualität erhalten (vgl. Karten 03.11.2 Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2015 und 2020 (SenStadtUm 2016) und 07.05 Strategische Lärmkarten (SenStadtUm 2013) ).
Lärmbelastung (Lden/Lnight) in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Der Metadatensatz enthält Verlinkungen zu allen Daten innerhalb der Ballungsräume, die entsprechend der Richtlinie zu erheben sind.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 174 |
| Kommune | 30 |
| Land | 368 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 66 |
| Hochwertiger Datensatz | 36 |
| Kartendienst | 21 |
| Text | 257 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 117 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 163 |
| Offen | 302 |
| Unbekannt | 38 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 491 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 71 |
| Bild | 7 |
| Datei | 107 |
| Dokument | 208 |
| Keine | 82 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 265 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 342 |
| Lebewesen und Lebensräume | 440 |
| Luft | 454 |
| Mensch und Umwelt | 499 |
| Wasser | 134 |
| Weitere | 503 |