Das Thema Lärm umfasst einerseits Daten zu den Lärmschutzbereichen an Flugplätzen und andererseits zur Umgebungslärmkartierung 2017. Betroffen sind bei der Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen und nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume und der Großflughafen Stuttgart. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Als Messwert (Measure) wird die untere Grenze der Pegelklasse angegeben, da eine Klassifizierung (bspw. "55 - 60 dB(A)") im bisherigen INSPIRE-Datenmodell nicht vorgesehen ist. Die folgenden Originaldatensätze (und Metadaten) aus dem UIS Baden-Württemberg sind enthalten: - Lärmschutzbereich an Flugplätzen (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/f794e024-3e5b-49f5-9d83-077f65297dd5) - Lärmkartierung 2017: Straßenverkehrslärm 24 Stunden (LDEN) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/811bcf23-22ba-4094-a106-38d5b60c48de) - Lärmkartierung 2017: Straßenverkehrslärm Nacht (LNight) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/94a4ea4d-15c4-48c7-8572-d2c66b9ba242) - Lärmkartierung 2017: Schienenverkehrslärm 24 Stunden (LDEN) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/b80d861e-e30b-4283-9e9a-f495597992c0) - Lärmkartierung 2017: Schienenverkehrslärm Nacht (LNight) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/1e41418d-edc3-4e4e-b7a1-39df028d5b6b) - Lärmkartierung 2017: Flugverkehrslärm 24 Stunden (LDEN) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/a57a5acb-0473-4693-82de-7f0454d37f91) - Lärmkartierung 2017: Flugverkehrslärm Nacht (LNight) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/6d554b2c-c9e4-4b08-98d9-9ce5738b2e12) | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
Lärmkarten für den Großflughafen Stuttgart. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUF, ab 2019: BUF. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr. Datenbasis: Verkehrsdaten des Flughafenbetreibers.
Lärmkarten für den Großflughafen Stuttgart. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUF, ab 2019: BUF. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr. Datenbasis: Verkehrsdaten des Flughafenbetreibers.
Enthalten sind Hauptverkehrsstraßen, mit mehr als 3.000.000 Fahrzeugbewegungenpor Jahr, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2022). Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2022 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-FLUGLAERM) Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2022 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-FLUGLAERM) Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2022). Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2022 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-FLUGLAERM) Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2022 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-FLUGLAERM)
Ballungsraumgrenze für Lärmkartierung ab 2012
Geräuschbelastung durch den Straßenbahnverkehr als Tag-Abend-Nacht-Lärmindex im Ballungsraum; Ergebnis der Lärmkartierung 2022 nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider und wird für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten verwendet. Diese Isophonen Karten stellen flächenhaft die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den Hauptverkehrsstraßen im Saarland dar. Entsprechend § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LNight in den folgenden Isophonen Bändern mit einer Klassenbreite von 5 dB dargestellt: 45 dB(A) LNight 50 dB(A), 50 dB(A) LNight 55 dB(A), 55 dB(A) LNight 60 dB(A), 60 dB(A) LNight 65 dB(A), 65 dB(A) LNight 70 dB(A) sowie 70 dB(A) LNight. Die zentrale landesweite Strategische Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen wurde im Saarland für die betroffenen und zuständigen Städte und Gemeinden durch den Saarländischen Städte- und Gemeindetag beauftragt. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat sich anteilig an den Kosten beteiligt und die Kartierung koordiniert.
Ruhige Gebiete nach EU-Umgebungslärmrichtlinie auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden Stillegebiete: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 500 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden Ruhegebiete im Außenraum: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 50 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden. Ruhegebiete im Ballungsraum: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 55 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 10 ha groß; Kernbreite mindestens 300 m; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Gebiete der relativen Ruhe/kleinflächige ruhige Gebiete: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Abnahme des Tag-Abend-Nacht-Lärmindex mindestens eine Pegelklasse der Lärmkartierung in Richtung Kernzone; mindestens 5 ha groß; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Stadtoasen: Stadtraum; Grün- und Erholungsflächen; Parkanlagen, parkartige Friedhöfe; Maximalpegel von weniger als 65 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 1 ha groß (in Ausnahmefällen 0,2 - 1,0 ha groß); Kernbreite mindestens 100 m; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; sehr gute Erholungsfunktion.
Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Gesundheit und Sicherheit gibt einen Überblick über die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 2. Stufe der EU-Lärmkartierung (2012). Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Human Health and Safety (D2.8.III.5_v3.0) liegen die Inhalte der Karte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet folgende Layer: - HH.HealthDeterminantMeasure: enthält Isophonen der Lärmbelastung im Bereich des Flughafens Berlin Brandenburg für den Tag (lden) und die Nacht (lnight) - HH.HealthDeterminantMeasure.MAir.lden: enthält Isophonen der Lärmbelastung im Bereich des Flughafens Berlin Brandenburg für den Tag (lden) - HH.HealthDeterminantMeasure.MAir.lnight: enthält Isophonen der Lärmbelastung im Bereich des Flughafens Berlin Brandenburg für die Nacht (lnight) Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 196 |
| Europa | 5 |
| Kommune | 61 |
| Land | 1130 |
| Weitere | 21 |
| Wirtschaft | 10 |
| Wissenschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 37 |
| Hochwertiger Datensatz | 43 |
| Software | 1 |
| Text | 246 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 927 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 880 |
| Offen | 304 |
| Unbekannt | 72 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1246 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 101 |
| Bild | 10 |
| Datei | 215 |
| Dokument | 852 |
| Keine | 79 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 7 |
| Webseite | 255 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1256 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1187 |
| Luft | 1137 |
| Mensch und Umwelt | 1256 |
| Wasser | 162 |
| Weitere | 1243 |