Die Klimaanalysekarten sind Ergebnis einer durchgeführten gesamtstätischen Klimamodellierung im Land Berlin. Sie bilden den stadtklimatischen Ist-Zustand an einem durchschnittlichen autochthonen Sommertag ab. Die Klimaanalysekarten umfassen neben verschiedenen klimatischen Parametern, bestehend aus (1) dem bodennahen Windfeld und Kaltluftvolumenstromdichte, (2) die Luft- und (3) Oberflächentemperatur, (4) die nächtliche Abkühlung, sondern auch zwei thermische Bewertungsindizes, bestehend aus (5) dem PET und (6) dem UTCI. Die Zusammenfassung der Erkenntnisse aus der Klimaanalyse erfolgt in der (7) Klimaanalysekarte. Die Klimaanalysekarte ermöglicht es, die einzelnen Bereiche der Stadt nach ihren unterschiedlichen klimatischen Funktionen, d.h. ihrer Wirkung auf andere Räume, abzugrenzen. Die Karten der Klimaanalyse werden teilweise in einer Rasterdarstellung mit einer hohen räumlichen Auflösung von 10 m x 10 m sowie aggregiert auf etwa 25.000 Block- und Blockteilflächen angeboten.
Lärm ist eine der am häufigsten berichteten negativen Umweltwirkungen des Verkehrs. Ein Forschungsschwerpunkt ist es, die Schallanalyse zu verbessern und insbesondere die subjektiven Wirkungen zu erfassen. Dazu werden Kenngrößen der Psychoakustik erfasst und quantifiziert. Darauf aufbauend können dem Problem angepasste Lärmschutzmaßnahmen entwickelt werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Ermittlung von Grundlagen zur Quantifizierung der Luftschadstoffemissionen und weiterer Umweltwirkungen des Verkehrs
Herstellung von Karten der Laermschutzbereiche von zivilen und militaerischen Flughaefen usw. als Bestandteil der Rechtsverordnungen zum Vollzug des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglaerm vom 30. Maerz 1971.
Die Laermbelastung am Arbeitsplatz wird ueber einen Arbeitstag gemessen; hieraus werden entsprechende Arbeitsschutzmassnahmen abgeleitet.
Standprobelaeufe von Strahltriebwerken werden immer mehr in Laermschutzhallen verlagert, um die Geraeuschemission zu verringern. Neben der akustischen Auslegung der Laermschutzhalle sind die aerodynamischen Aspekte nicht zu vernachlaessigen, die einen problemlosen Betrieb der Triebwerke in der Halle gewaehrleisten. Fuer die aerodynamische Konzeption werden vorab Modellversuche im Massstab 1:50 durchgefuehrt. Der Aufbau besteht aus einer massstabsgerechten Modellhalle aus Plexiglas, den Triebwerkssimulatoren, dem Flugzeugmodell und einer Windmaschine fuer Versuche mit Querwindeinfluss. Die Triebwerkssimulatoren bilden das Kernstueck der Versuche. Ueber eine vorhandene Luftversorgungseinrichtung wird Luft ueber den Simulatoreintritt angesaugt, verdichtet und ueber getrennte Rohrleitungen dem Simulator als Primaer- und Sekundaerluft wieder zugefuehrt. Regelorgane in den Rohrleitungen sind fuer die Einstellung bestimmter Betriebspunkte zustaendig. In der Modellhalle wird die Stroemung mit Faeden und mit Nebel sichtbar gemacht, um Rueckstroemgebiete oder Wirbelgebiete zu detektieren. Durch geeignete bauliche Veraenderungen gilt es, diese Gebiete zu vermeiden bzw so stark einzuschraenken, dass aus aerodynamischer Sicht ein gefahrloser Betrieb der Triebwerke erfolgen kann.
Analyse der Laermbelaestigung auf dem Stadtgebiet Opfikon unter Beruecksichtigung von Strassen-, Bahn- und Flugverkehr. Festlegung der Problemgebiete und Beurteilung zukuenftiger Laermschutzmassnahmen im Rahmen eines Laermschutzkonzepts.
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der strategischen Lärmkartierung 2022 im Saarland dar.:Lärmschutzbauten
Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 51 vom 25. Juni 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 166) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung (Blatt 2) wird die Festsetzung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesheim) in die Festsetzung ¿allgemeines Wohngebiet" geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine viergeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,8 sowie die Baugrenze entlang der Essener Straße in einem Abstand von 25 m von der Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. 2.Für die Erschließung des Wohngebiets nach Nummer 1 sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt. 3.Im Wohngebiet entlang der Essener Straße sollen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grund-rißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den der Essener Straße abgewandten Gebäudeseiten zugeordnet werden. Soweit durch die Anordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, dürfen die Wohn- und Schlafräume zur Essener Straße gerichtet sein, sofern für sie bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 715 |
| Kommune | 7 |
| Land | 293 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
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| Ereignis | 5 |
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 570 |
| Gesetzestext | 4 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 179 |
| Umweltprüfung | 127 |
| unbekannt | 117 |
| License | Count |
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