Bebauungsplan Verlängerung des Lärmschutzwalles an der B 256, Ortsgemeinde Kretz
Bebauungsplan "Mittelgrund-Heckenfeld" und "Lärmschutzwall B9 - neu" der Stadt Germersheim
Bebauungsplan "Mittelgrund-Heckenfeld und Lärmschutzwall B 9 neu" - Änderungs- und Erweiterungsplan; Gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne "Baugebiet Südwest" und "Ortsdurchfahrt ehem. B9 (jetzt L539)" der Stadt Germersheim
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den Hauptverkehrsstraßen in Bayern. Außerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen, die gemäß Verkehrszählung 2015 eine Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Innerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Straßen mit einer DTV von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmschutzeinrichtungen an den Hauptverkehrsstraßen dar. Dies können Lärmschutzwälle, -wände, Wall-Wandkombinationen oder Einschnittslagen sein.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmberechnungen erfolgen gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)". Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmschutzeinrichtungen an Straßen in Ballungsräumen dar. Dies können Lärmschutzwälle, -wände, Wall-Wandkombinationen oder Einschnittslagen sein.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmschutzeinrichtungen an Straßen in Ballungsräumen dar. Dies können Lärmschutzwälle, -wände, Wall-Wandkombinationen oder Einschnittslagen sein.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume in Bayern. Dies sind alle Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen, die gemäß Verkehrszählung 2019 eine Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmschutzeinrichtungen an den Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen dar. Dies können Lärmschutzwälle, -wände, Wall-Wandkombinationen oder Einschnittslagen sein.
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See
Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau der Parkplatzanlage mit WC (PWC-Anlage) Zankschlag. Die neue PWC-Anlage besteht aus zwei Teilanlagen, jeweils eine an der Richtungsfahrbahn Nürnberg und eine an der Richtungsfahrbahn Waidhaus der A 6. Diese beiden Teilanlagen kommen nach der Planung unweit östlich der Stelle, an der die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Kucha – Eismannsberg die A 6 kreuzt, zu liegen. Sie sind leicht versetzt zueinander geplant, d. h. die an der Richtungsfahrbahn Waidhaus geplante südliche Teilanlage liegt der anderen Teilanlage nicht direkt gegenüber, sondern befindet sich etwas östlich des Standorts der nördlichen Teilanlage. Die beiden Teilanlagen liegen wenigstens etwa 700 m nördlich der nächstgelegenen Ortschaft Wappeltshofen. Auf den beiden Teilanlagen sind jeweils 42 Lkw-Stellplätze, vier Stellplätze für Busse, Pkw mit Anhänger und Caravans, 29 Pkw-Stellplätze sowie ein 175 m langer Längsparkstreifen für Großraum- und Schwertransporte geplant. Die Pkw-Fahrgassen und -Parkstände werden so ausgestaltet, dass bei Bedarf auch Lkw auf den Pkw- und Busparkplätzen abgestellt werden können. Zur Reinigung des im Bereich der Fahrgassen und Parkplatzflächen der beiden Teilanlagen, der Ein- und Ausfädelungsstreifen sowie des auf den Richtungsfahrbahnen der A 6 auf Höhe der beiden Teilanlagen anfallenden Niederschlagswassers sind unmittelbar westlich der nördlichen Teilanlage ein Absetzbecken sowie ein Retentionsbodenfilterbecken geplant. Das aus diesen Beckenanlagen abfließende Wasser wird über Leitungen und Entwässerungsgräben dem Rauwiesenbach zugeführt. An den der A 6 zugewandten Rändern der beiden Teilanlagen sind jeweils 4 m hohe Lärmschutzwälle geplant. Ein südlich der A 6 in gewissem Abstand grob parallel zu dieser verlaufender öffentlicher Feld- und Waldweg, der die GVS Kucha – Eismannsberg mit dem „Sollachweg“ verbindet, wird durch die südliche Teilanlage zum Teil überbaut; es ist deshalb vorgesehen, diesen Weg abschnittsweise um die Teilanlage herum zu verlegen. Die westlich der geplanten Teilanlagenstandorte liegende Unterführung der GVS Kucha – Eismannsberg unter der A 6 hindurch muss für einen Einfädelungsstreifen von der nördlichen Teilanlage in die A 6 einseitig verbreitert werden. Ebenso muss eine Unterführung östlich der Teilanlagenstandorte, mit der ein öffentlicher Feld- und Waldweg die A 6 unterquert, für eine Einfädelungsspur von der südlichen Teilanlage in die A 6 einseitig verbreitert werden. Die auf den beiden Teilanlagen geplanten WC-Gebäude sollen mit Hilfe einer bereits im Bereich der GVS Kucha – Eismannsberg verlaufenden Wasserleitung mit Frischwasser versorgt werden. Das in den WCs anfallende Schmutzwasser soll über im Bereich des abschnittsweise zu verlegenden öffentlichen Feld- und Waldwegs und der GVS neu zu bauende Schmutzwasserleitungen abgeleitet und am Ortsrand von Eismannsberg der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Eismannsberg, Stadt Altdorf b. Nürnberg, beansprucht. Eine solche Kompensationsmaßnahme ist außerdem auf einer bereits im Eigentum der Bundesstraßenverwaltung befindlichen Fläche in der Gemarkung Rieden, Stadt Altdorf b. Nürnberg, geplant. Im Zuge des Vorhabens werden ferner entlang der A 6 existierende Parkplatzflächen in den Gemarkungen Pühlheim (Stadt Altdorf b. Nürnberg), Rieden (Stadt Altdorf b. Nürnberg), Eismannsberg (Stadt Altdorf b. Nürnberg), Traunfeld (Markt Lauterhofen), Gebertshofen (Markt Lauterhofen), Poppberg (Gemeinde Birgland), Frechets-feld (Gemeinde Birgland), Schwend (Gemeinde Birgland), Ullersberg (Gemeinde Ursensol-len) und Götzendorf (Gemeinde Ursensollen) zurückgebaut.
B 462, Tunnel Freudenstadt – Unterführung der Kernstadt Freudenstadt mit parallel verlaufendem Fluchtstollen auf einer Länge von 1.490 m auf der Gemarkung Freudenstadt einschließlich - Erstellung von Stützbauwerken im Bereich des Westportals - Teilrückbau der B 462 zwischen Boschenlochkurve und Ortseingang - Aufschüttung im Bereich der Boschenlochkurve - Anpassung der Entwässerungseinrichtungen durch Anlage von Entwässerungsmulden bzw. Anpassung der bestehenden Einleitungen in das vor-handene Kanalnetz und Vorbehandlung des Straßenoberflächenwassers - Anlage eines Havariebeckens für den Tunnel - Umplanung des Knotenpunktes am Westportal (Einmündung) - Neuanlage eines Rettungsplatzes am Westportal - Anlage von aktiven Schallschutzanlagen im Bereich des Ostportals (Lärm-schutzwand und Lärmschutzwall) - Umplanung des Knotenpunktes am Ostportal inklusive Neuordnung der Fahrbeziehungen und Fahrstreifenanzahl der Stuttgarter Straße und Ringstraße und Anlage eines Fuß- und Radweges - Anlage eines Betriebsgebäudes und einer Lüftungszentrale am Ostportal - Neuanlage eines Rettungsplatzes am Ostportal - Sicherung und Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen - Vorübergehende Bereitstellung von Baustelleneinrichtungsflächen - Eingriffe in vorhandene Biotope - Naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Minderungs-, CEF- und Kompensati-onsmaßnahmen
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Bund | 18 |
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