API src

Found 58 results.

Related terms

Antrag der Firma MTJ GmbH & Co. KG, Gartenstraße 3, 94469 Deggendorf auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungspflichtigen Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und Betrieb des Steinbruchs Igleinsberg, Flurstücke Nrn. 1006/2, 1023, 1024 und 1025 der Gemarkung Prackenbach

Die Firma MTJ GmbH & Co. KG, Gartenstraße 3, 94469 Deggendorf hat beim Landratsamt Regen am 29.04.2024 (Vollständigkeit der Antragsunterlagen am 18.03.2025) einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs in Igleinsberg gestellt. Der geplante Granitsteinbruch befindet sich südwestlich der Gemeinde Prackenbach im Landkreis Regen auf den Flurstücken Nrn. 1006/2, 1023, 1024 und 1025 der Gemarkung Prackenbach. Im Rahmen des geplanten Vorhabens soll eine Abbaufläche größer 10 ha entstehen und eine Anlage zum Brechen und Klassieren von natürlichem Gestein zum Einsatz kommen. Der Abbau des Granitgesteins ist in 3 Abbauphasen gegliedert: • In der Abbauphase 1 wird der bestehende Steinbruch auf ca. 4,0 ha Abbaufläche erweitert und von derzeit ca. 635 mNN auf 620 mNN vertieft. Da die Abraumüberdeckung dieser Fläche für den anzulegenden Lärmschutzwall nicht ausreicht, ist es geplant, eine Fläche von ca. 1,5 ha im Süd-Osten zu roden und den anstehenden Abraum für die Anlage des Lärmschutzwalls zu verwenden. • In der Abbauphase 2 wird der Abbau auf eine Fläche von ca. 11,4 ha erweitert. Dafür ist es erforderlich ca. 6,0 ha Wald zu roden und den überlagernden Abraum abzutragen. • In Abbauphase 3 wird die Abbaufläche aus Phase 2 um ca. 0,6 ha in Richtung Osten erweitert und bis auf 590 mNN vertieft. Die zeitliche und räumliche Abgrenzung der Abbauphasen erfolgt entsprechend den Erfordernissen der Abbauführung und naturschutzfachlichen Planung. Das Herauslösen des Materials aus dem Gesteinsverband erfolgt durch Bohren und Sprengen. Mittels einer mobilen Brech- und Siebanlage wird das gesprengte Haufwerk zerkleinert und in verschiedene Kornfraktionen zu verkaufsfähigen Produkten klassiert.

Beurteilung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen und industriellen Nebenprodukten bei Erdbauwerken mittels Auswertung von Erfahrungen mit ausgeführten Bauprojekten (Region Süd)

Das Projekt "Beurteilung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen und industriellen Nebenprodukten bei Erdbauwerken mittels Auswertung von Erfahrungen mit ausgeführten Bauprojekten (Region Süd)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, Lehrstuhl und Prüfamt für Grundbau, Bodenmechanik und Felsmechanik.In den ZTV E-StB werden die RC-Baustoffe und industriellen Nebenprodukte nur insoweit behandelt, als sie mit natürlichen mineralischen Baustoffen vergleichbar sind. Sofern sie nicht vergleichbar sind, werden gesonderte Untersuchungen erforderlich, die jedoch nicht weiter beschrieben sind. Die Übertragbarkeit der Einbau- und Verdichtungsanforderungen für Boden und Fels ist nicht in jedem Fall gegeben. Da die Palette der vorgenannten Stoffe sehr groß ist, soll im Sinne einer Datensammlung geklärt werden, in welchem Umfang die verschiedenen Stoffe bisher überhaupt bei Erdbauten zur Anwendung gekommen sind, wobei nach den verschiedenen Bauwerkstypen wie Verkehrsdämmen, Hinterfüllungen, Sickeranlagen, Abdichtungen, Bodenverbesserungen, Lärmschutzwällen u. a. zu unterscheiden sein wird (Region Süd). Weiterhin soll geklärt werden, welche Anforderungen in der Praxis an die diversen RC-Baustoffe und industriellen Nebenprodukte bei verschiedenen Bauprojekten gestellt wurden, wie Art und Umfang der Eignungsprüfungen der Baustoffe festgelegt wurden und welche Prüfverfahren bei der Qualitätssicherung in-situ zum Einsatz kamen. Die diesbezüglichen Erfahrungen sind zusammenzutragen und auszuwerten.

Schallimmissionskarten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See

A3 6-streifiger Ausbau zwischen dem AK Deggendorf und der AS Hengersberg

Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, die bestehende 4-streifige Bundesautobahn A 3 Nürnberg – Passau im Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Deggendorf und der Anschlussstelle Hengersberg von Betr.-km 563,000 bis Betr.-km 573,711auf einer Länge von ca. 10,7 km auf 6 Fahrstreifen auszubauen. Die Ausbaumaßnahme verläuft zu einem großen Teil unmittelbar an der Donau und erstreckt sich über die Große Kreisstadt Deggendorf, die Gemeinde Niederalteich und den Markt Hengersberg. Der Ausbau ist von Bau-km 0+000 bis etwa Bau-km 5+500 asymmetrisch d. h. die Verbreiterung der Bundesautobahn ist in Richtung Süden geplant. Ab Bau-km 5+500 bis zum Ausbauende ist eine symmetrische Verbreiterung vorgesehen. Die Bundesautobahn A 3 kreuzt im gesamten Verlauf des Bauvorhabens mit 13 Bauwerken das Donauvorland und die Donau, die Hengersberger Ohe, das Donaualtwasser, zwei Gräben zum Saubach, den Mühlbach sowie die Kreisstraßen DEG 46 und DEG 42, die Bundesstraße 533, die Gemeindeverbindungsstraße Donaustraße, die GVS Industriestraße, zwei öffentliche Feld- und Waldwege und Geh- und Radwege. 12 der 13 Bauwerke müssen an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Das prägendste Ingenieurbauwerk ist – neben der Brücke über die Hengersberger Ohe – die Donaubrücke samt Vorlandbrücke über 800 m Länge. Lärmschutzanlagen werden in Form von Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 8.700 m und in Form von Lärmschutzwällen mit aufgesetzter Lärmschutzwand mit einer Gesamtlänge von etwa 1.700 m errichtet. Außerdem ist ein Lärmschutzwall mit einer Länge von 310 m geplant. Die Höhen der Lärmschutzanlagen liegen zwischen zwei und neun Metern über der Gradiente. Die Oberflächenentwässerung wird den neuen Verhältnissen angepasst. Dabei werden u. a. drei Regenklärbecken angelegt und für Niederschlagswasser, das nicht geregelt einer Vorflut übergeben werden kann, bestehende Versickergräben genutzt bzw. neue Versickergräben hergestellt. Der durch das Bauvorhaben für die Donau entstehende Retentionsraumverlust bei Hochwasser wird im Bereich des (künftig aufgelassenen) Parkplatzes Isarmündung mit einem Volumen von rund 8.000 m3 ausgeglichen. Mit den geplanten landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Kohärenzmaßnahmen können die Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild weitgehend ausgeglichen werden. Das Landschaftsbild wird wiederhergestellt.

Planfeststellungsverfahren B 293, Ortsumgehung Berghausen

Neubau der Bundesstraße B 293, Ortsumfahrung Berghausen, auf der Gemarkung Berghausen (Gemeinde Pfinztal) und Neubau der B 10 zwischen der Gemarkungsgrenze und der Ortslage von Pfinztal-Berghausen einschließlich Ersatz eines vorhandenen Entwässerungskanals zur Pfinz auf Gemarkung Durlach (Stadt Karlsruhe, Ortsteil Grötzingen), sowie Durchführung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gemarkungen Berghausen und Söllingen (Gemeinde Pfinztal) Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Neubau der Bundesstraße B 10 von der Gemarkungsgrenze bis zur Ortslage Berghausens auf einer Länge von ca. 0,5 km, einschließlich teilplanfreiem Knotenpunkt B 10/B 293 neu mit zwei Bypässen und einer Brücke im Zuge der Weiherstraße über den Bypass Nord, inklusive Entwässerungsleitungen Ersatzneubau eines Entlastungskanals im Rodbergweg vom Grenzweg zur Pfinz auf den Gemarkungen Durlach und Berghausen Neubau der Bundesstraße B 293 auf einer Länge von ca. 1,74 km, einschließlich plangleichen Knotenpunkten B 293 neu/Weiherstraße/“Rheinstraße“ und B 293 neu/B 293 alt, inklusive Entwässerungsleitungen Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Grenzweg und Rappenbergstraße parallel zur „Karlsruher Straße“ (B 10 alt) Neubau des Anschlusses „Grenzweg“ Neubau von 7 Lärmschutzwänden und 2 Lärmschutzwällen an B 10 bzw. B 293 Abbruch und Neubau einer Bedarfshaltestelle für den Schienenersatzverkehr Abbruch des Trafohäuschens beim (Wasser-)Pumpwerk am Grenzweg Abbruch und Neubau der Zufahrt zum (Wasser-)Pumpwek Verbreiterung der vorhandenen Brückenbauwerke im Zuge der Weiherstraße über die Deutsche Bahn bzw. über die Pfinz Neubau einer Gemeindestraße vom Wohngebiet „Untere Au“ zum Knotenpunkt B 293 neu/Weiherstraße/“Rheinstraße“ Neubau einer Brücke über die Pfinz im Zuge der neuen Gemeindestraße Anpassung der Zufahrt zur Kläranlage an die neue Gemeindestraße Abbruch und Neubau des Parkplatzes bei der Minigolfanlage beim Vogelpark Abbruch des Doppelhauses Weiherstraße 32 Neubau einer Brücke im Zuge der „Hummelsbergstraße“ bzw. der Josef-von-Fraunhofer-Straße (ITC-Zufahrt) Neubau eines Wirtschaftsweges (ca. km 1+450 bis 1+988) einschließlich Kreuzungsbauwerk über die B 293 neu bei ca. Bau-km 1+605 Anpassung des vorhandenen Wirtschaftswegenetzes Neubau von 8 Stützwänden Verlängerung des vorhandenen Durchlasses bei ca. km 0+697 Abbruch des vorhandenen Entwässerungsstollens bei ca. km 1+048 und Neubau Anschluss an die Kanalisation Neubau einer Regenwasserbehandlungsanlage mit Regenrückhaltebecken im Bereich des vorhandenen (Wasser-)Pumpwerks mit Anschluss an den neu zu bauenden Entlastungskanal Neubau eines Regenklärbeckens (Retentionsbodenfilteranlage) bei km 0+450 mit Auslauf in die Pfinz Notüberlauf mit Einleitung in die Pfinz beim Umspannwerk Verlegung des Allmendgrabens im Bereich des Knotenpunktes B 293 neu/alt Neubau einer Regenwasserbehandlungsanlage mit Rückhaltefunktion bei ca. Bau-km 1+480 mit Einleitung in den Allmendgraben Sicherung bzw. Verlegung von Leitungen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet „Pfinzgau“ Eingriffe in Biotope Anlage von natur- und artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gemarkungen Berghausen und Söllingen.

Lärm in Ballungsräumen - Lärmschutzeinrichtungen - Kartierung 2022

Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmberechnungen erfolgen gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)". Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmschutzeinrichtungen an Straßen in Ballungsräumen dar. Dies können Lärmschutzwälle, -wände, Wall-Wandkombinationen oder Einschnittslagen sein.

Lärm an Hauptverkehrsstraßen - Lärmschutzeinrichtungen - Kartierung 2017

Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den Hauptverkehrsstraßen in Bayern. Außerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen, die gemäß Verkehrszählung 2015 eine Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Innerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Straßen mit einer DTV von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmschutzeinrichtungen an den Hauptverkehrsstraßen dar. Dies können Lärmschutzwälle, -wände, Wall-Wandkombinationen oder Einschnittslagen sein.

Lärm in Ballungsräumen - Lärmschutzeinrichtungen - Kartierung 2017

Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmschutzeinrichtungen an Straßen in Ballungsräumen dar. Dies können Lärmschutzwälle, -wände, Wall-Wandkombinationen oder Einschnittslagen sein.

Lärm an Hauptverkehrsstraßen - Lärmschutzeinrichtungen - Kartierung 2022

Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume in Bayern. Dies sind alle Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen, die gemäß Verkehrszählung 2019 eine Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmschutzeinrichtungen an den Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen dar. Dies können Lärmschutzwälle, -wände, Wall-Wandkombinationen oder Einschnittslagen sein.

A 94 4-streifiger Neubau zwischen Marktl und Simbach-West

Das im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingestufte Bauvorhaben umfasst den 4-streifigen Neubau der Bundesautobahn A 94 München – Pocking zwischen der Anschlussstelle Burghausen und der Anschlussstelle Simbach-West auf einer Länge von rund 13,2 km. Das Bauvorhaben erstreckt sich von dem in Oberbayern gelegenen Landkreis Altötting im Gebiet der Gemeinden Marktl, Stammham und Haiming bis in den in Niederbayern gelegenen Landkreis Rottal-Inn im Gebiet der Gemeinden Julbach und Kirchdorf a. Inn. Die Linienführung ist im gesamten Neubaubereich der bestehenden B 12 angepasst. Vom Bauanfang bei Marktl (AS Burghausen) bis etwa Bau-km 2+000 auf Höhe von Holzhausen ist der Neubau als südliche Verbreiterung der bestehenden Trasse der B 12 geplant. Weiterführend soll die 2. Fahrbahn aus naturschutzfachlichen Gründen bis nach der Anschlussstelle Stammham etwa bei Bau-km 5+360 nördlich der bestehenden B 12 errichtet werden. Ab hier ist wieder mit einer südlichen Verbreiterung bis zum Bauende bei Bau-km 13+290 geplant. Die Gradiente der BAB A 94 orientiert sich soweit möglich an der Längsneigung der vorhandenen B 12. Die Bundesstraße 12 zählt vor allem im Bereich zwischen München und Simbach am Inn zu den am stärksten belasteten Bundesstraßen in Südbayern. Ihre Leistungsfähigkeit ist auf weiten Strecken erschöpft. Für das Jahr 2035 werden für die BAB A 94 zwischen den Anschlussstellen Burghausen und Stammham 36.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden mit 7.840 Fahrzeugen Schwerverkehrsanteil und im Abschnitt von der AS Stammham bis Simbach-West 27.900 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 7.500 Kfz/24 h prognostiziert. Im gesamten Verlauf des Bauvorhabens werden 17 Ingenieurbauwerke, darunter zwei Großbrücken, berührt. Sie können zum Teil erhalten werden oder müssen ergänzt oder neu errichtet werden. Die größten Bauwerke sind die Brücke über den Inn bei Stammham und die Brücke über den Türkenbach. Das bestehende Bauwerk über den Inn bei Stammham wird beibehalten und für die neue Richtungsfahrbahn Pocking umgebaut. Für die Richtungsfahrbahn München ist ein neues, ebenfalls achtfeldriges Bauwerk nördlich des Bestandbauwerkes mit einer Gesamtlänge von 328 m vorgesehen. Für die Unterführung des Türkenbaches, des Mühlbaches und eines öffentlichen Feld- und Waldweges wird ein Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von 101,8 m notwendig. Für Siedlungsgebiete im Umfeld des Bauvorhabens ist zum Schutz vor Immissionen die Errichtung von Lärmschutzanlagen in Form von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen vorgesehen. Die Höhen der Lärmschutzwälle liegen zwischen zwei und (bis zu) neun Metern über der Gradiente. Die Oberflächenentwässerung wird den neuen Verhältnissen angepasst. Die Entwässerungsplanung sieht eine breitflächige Entwässerung und Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers der Fahrbahnflächen über Bankette, Dammböschungen und Versickermulden vor. Das über Rohrleitungen gesammelte Oberflächenwasser wird grundsätzlich zentralen Behandlungsanlagen zugeführt. Hierzu sind drei Regenklärbecken, ein Retentionsbodenfilterbecken und zwei Versickerungsbecken vorgesehen. Für den durch das Bauvorhaben für den Inn und den Türkenbach entstehende Retentionsraumverlust wird Retentionsraumausgleich geschaffen. Das nachgeordnete Wegenetz und auch Leitungen von Ver- und Entsorgungsunternehmen werden – soweit maßnahmenbedingt erforderlich – den neuen Verhältnissen angepasst. Das bestehende nachgeordnete Straßennetz bleibt grundsätzlich erhalten. Auch die beiden PWC-Anlagen bei Seibersdorf bleiben erhalten und werden erweitert. Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild werden mit den geplanten landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen ausgeglichen. Das Landschaftsbild wird wiederhergestellt.

1 2 3 4 5 6