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Schallimmissionskarten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See

B 462/19 Tunnel Freudenstadt

B 462, Tunnel Freudenstadt – Unterführung der Kernstadt Freudenstadt mit parallel verlaufendem Fluchtstollen auf einer Länge von 1.490 m auf der Gemarkung Freudenstadt einschließlich - Erstellung von Stützbauwerken im Bereich des Westportals - Teilrückbau der B 462 zwischen Boschenlochkurve und Ortseingang - Aufschüttung im Bereich der Boschenlochkurve - Anpassung der Entwässerungseinrichtungen durch Anlage von Entwässerungsmulden bzw. Anpassung der bestehenden Einleitungen in das vor-handene Kanalnetz und Vorbehandlung des Straßenoberflächenwassers - Anlage eines Havariebeckens für den Tunnel - Umplanung des Knotenpunktes am Westportal (Einmündung) - Neuanlage eines Rettungsplatzes am Westportal - Anlage von aktiven Schallschutzanlagen im Bereich des Ostportals (Lärm-schutzwand und Lärmschutzwall) - Umplanung des Knotenpunktes am Ostportal inklusive Neuordnung der Fahrbeziehungen und Fahrstreifenanzahl der Stuttgarter Straße und Ringstraße und Anlage eines Fuß- und Radweges - Anlage eines Betriebsgebäudes und einer Lüftungszentrale am Ostportal - Neuanlage eines Rettungsplatzes am Ostportal - Sicherung und Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen - Vorübergehende Bereitstellung von Baustelleneinrichtungsflächen - Eingriffe in vorhandene Biotope - Naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Minderungs-, CEF- und Kompensati-onsmaßnahmen

Bebauungsplan Nr. 30 , "4-Generationen-Park", 1. Änderung, Gemeinde Wathlingen

Im zentralen Allgemeinen Wohngebiet wird die Bebauung auf eingeschossige Gebäude beschränkt, um eine einheitliche Gestaltung mit den umliegenden Bereichen zu erreichen. Die Festsetzung einer maximalen Traufhöhe entfällt, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Im Westen werden zwei bestehende Wegeverbindungen aufgegeben und durch einen neuen Weg ersetzt, der über einen Lärmschutzwall führt. Zudem wird im Südosten ein neuer Fußweg bis zur Straße „Auf der Heide“ geplant, um einen bisherigen Umweg zu vermeiden.

Beurteilung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen und industriellen Nebenprodukten bei Erdbauwerken mittels Auswertung von Erfahrungen mit ausgeführten Bauprojekten (Region Süd)

In den ZTV E-StB werden die RC-Baustoffe und industriellen Nebenprodukte nur insoweit behandelt, als sie mit natürlichen mineralischen Baustoffen vergleichbar sind. Sofern sie nicht vergleichbar sind, werden gesonderte Untersuchungen erforderlich, die jedoch nicht weiter beschrieben sind. Die Übertragbarkeit der Einbau- und Verdichtungsanforderungen für Boden und Fels ist nicht in jedem Fall gegeben. Da die Palette der vorgenannten Stoffe sehr groß ist, soll im Sinne einer Datensammlung geklärt werden, in welchem Umfang die verschiedenen Stoffe bisher überhaupt bei Erdbauten zur Anwendung gekommen sind, wobei nach den verschiedenen Bauwerkstypen wie Verkehrsdämmen, Hinterfüllungen, Sickeranlagen, Abdichtungen, Bodenverbesserungen, Lärmschutzwällen u. a. zu unterscheiden sein wird (Region Süd). Weiterhin soll geklärt werden, welche Anforderungen in der Praxis an die diversen RC-Baustoffe und industriellen Nebenprodukte bei verschiedenen Bauprojekten gestellt wurden, wie Art und Umfang der Eignungsprüfungen der Baustoffe festgelegt wurden und welche Prüfverfahren bei der Qualitätssicherung in-situ zum Einsatz kamen. Die diesbezüglichen Erfahrungen sind zusammenzutragen und auszuwerten.

Schaffung von Retentionsraum auf Teilflächen der Fl.Nrn. 110, 111, 113, 113/1 und 190 der Gemarkung Weiding am Gewässerufer des Zelzer Baches

Die Gemeinde Weiding beabsichtigt entlang des Zelzer Baches ein zwei nahegelegenen Teilbereichen Abgrabungsarbeiten durchzuführen. Im Teilbereich I sollen auf ca. 4480 m² Abgrabungsarbeiten stattfinden. Im Teilbereich II ist dies auf ca. 3375 m² vorgesehen. Die Abgrabung soll im Teilbereich I 10 cm über Mittelwasser und im Teilbereich II ab der Oberkante des Gewässers beginnen. Des Weiteren soll der vorhandene Lärmschutzwall auf einer Länge von ca. 30 Metern zurückgebaut und ein Pflegeweg angelegt werden. Die Maßnahmen dienen dem Retentionsraumausgleich für eine zur Schaffung von Bauland vorgesehene Auffüllung im Rahmen der Erweiterung des Gewerbegebiets "Mühlfelder" und der natürlichen Entwicklung des Gewässers.

L 103, Ausbau durch die Anlegung eines Fluchtstollens (Apollo-Tunnel) sowie die Nachrüstung der Löschwasserversorgung (Apollo-Tunnel und Diana-Tunnel) im Zuge der Umgehung Bad Bertrich

Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der L 103 im Zuge der Ortsumgehung Bad Bertrich. Es handelt sich um die Nachrüstung der Löschwasserversorgung im Bereich des Apollo-Tunnels und des Diana-Tunnels sowie die Anlegung eines Fluchtstollens im Bereich des Apollo-Tunnels. Träger der Baulast ist das Land Rheinland-Pfalz. Die Ortsgemeinde Bad Bertrich liegt im Landkreis Cochem-Zell und gehört zur Verbandsgemeinde Ulmen. Sie wird über die L 103 (die weiterführend bis ins Moseltal in Höhe der Ortsgemeinde Alf sowie entgegengesetzt bis zum Anschluss an die A 1/ A 48 führt) an das überörtliche klassifizierte Straßennetz erschlossen. Die ca. 1 km lange Ausbauplanung beginnt und endet jeweils in Höhe der die Ortsgemeinde durchquerenden Gemeindestraße „Kurfürstenstraße“. Die Planung umfasst im Wesentlichen: • Erneuerung bzw. Anpassung der Löschwasserversorgung im Bereich des Apollo-Tunnels und des Diana-Tunnels • Anlegung eines Fluchtstollens im Zuge des Apollo-Tunnels • Anlegung von zwei tagwasserdichten Löschwasserrückhaltebecken • Anlegung eines Löschbehälters • Anlegung eines Betriebsgebäudes für die maschinentechnische Ausrüstung der beiden Tunnelbauwerke • Rückbau einer Trafostation • Rückbau/ Versetzung des vorhandenen Lärmschutzwalles • Anlegung eines Gehweges und einer Parkbucht im Bereich des Betriebsgebäudes • Umsetzung von naturschutzfachlichen Maßnahmen einschl. Ersatzmaßnahme E 1 in der Gemarkung Pommern Die Ausbaumaßnahme dient der Umsetzung europarechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der sicherheitstechnischen Ausstattung von Tunnelbauwerken. Sie erhöht somit die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer.

Antrag der Firma MTJ GmbH & Co. KG, Gartenstraße 3, 94469 Deggendorf auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungspflichtigen Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und Betrieb des Steinbruchs Igleinsberg, Flurstücke Nrn. 1006/2, 1023, 1024 und 1025 der Gemarkung Prackenbach

Die Firma MTJ GmbH & Co. KG, Gartenstraße 3, 94469 Deggendorf hat beim Landratsamt Regen am 29.04.2024 (Vollständigkeit der Antragsunterlagen am 18.03.2025) einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs in Igleinsberg gestellt. Der geplante Granitsteinbruch befindet sich südwestlich der Gemeinde Prackenbach im Landkreis Regen auf den Flurstücken Nrn. 1006/2, 1023, 1024 und 1025 der Gemarkung Prackenbach. Im Rahmen des geplanten Vorhabens soll eine Abbaufläche größer 10 ha entstehen und eine Anlage zum Brechen und Klassieren von natürlichem Gestein zum Einsatz kommen. Der Abbau des Granitgesteins ist in 3 Abbauphasen gegliedert: • In der Abbauphase 1 wird der bestehende Steinbruch auf ca. 4,0 ha Abbaufläche erweitert und von derzeit ca. 635 mNN auf 620 mNN vertieft. Da die Abraumüberdeckung dieser Fläche für den anzulegenden Lärmschutzwall nicht ausreicht, ist es geplant, eine Fläche von ca. 1,5 ha im Süd-Osten zu roden und den anstehenden Abraum für die Anlage des Lärmschutzwalls zu verwenden. • In der Abbauphase 2 wird der Abbau auf eine Fläche von ca. 11,4 ha erweitert. Dafür ist es erforderlich ca. 6,0 ha Wald zu roden und den überlagernden Abraum abzutragen. • In Abbauphase 3 wird die Abbaufläche aus Phase 2 um ca. 0,6 ha in Richtung Osten erweitert und bis auf 590 mNN vertieft. Die zeitliche und räumliche Abgrenzung der Abbauphasen erfolgt entsprechend den Erfordernissen der Abbauführung und naturschutzfachlichen Planung. Das Herauslösen des Materials aus dem Gesteinsverband erfolgt durch Bohren und Sprengen. Mittels einer mobilen Brech- und Siebanlage wird das gesprengte Haufwerk zerkleinert und in verschiedene Kornfraktionen zu verkaufsfähigen Produkten klassiert.

Zwei Bauvorhaben in Sachsen-Anhalt mit Ingenieurpreis ausgezeichnet

Die Entwurfsplanung der Saaletalquerung im Zuge der künftigen Ortsumfahrung Bad Kösen und die BIM*-basierte Sanierung eines Abschnitts der Bundesstraße (B) 71 sind gestern Abend in Koblenz mit dem renommierten Deutschen Ingenieurpreis Straße und Verkehr 2025 ausgezeichnet worden. Entwurfsplanung der Saaletalquerung im Zuge der B 87 Ortsumgehung Bad Kösen“, eingereicht von KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH, Erfurt Ausgezeichnet mit dem 2. Preis in der Kategorie Baukultur „Was die Planer und Erbauer der Brücke hier erschaffen haben, verdient höchste Anerkennung und wir können stolz darauf sein, einen solchen ‚Hingucker‘ in unserem Land zu haben“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg anlässlich der Preisverleihung. Die Entscheidung der Jury sei für alle Beteiligten, angefangen beim beauftragten Planungsbüro, der KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH, über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesstraßenbaubehörde bis hin zu den Baufirmen eine Wertschätzung ihrer präzisen Arbeit, vor allem aber auch ihres Mutes, dieses nicht alltägliche, sehr ästhetische Bauwerk zu schaffen, betonte die Ministerin. „Planung, Gestaltung, Umgang mit Natur und gebauter Umgebung, Wirtschaftlichkeit und technische Funktionalität sind hier in überzeugender Balance gelungen“, sagte Lydia Hüskens abschließend. Die exakt 1.226 Meter lange Brücke ist Teil der künftigen Ortsumfahrung Bad Kösen im Zuge der Bundesstraße (B) 87. Sie verbindet den nördlichen mit dem südlichen Saaletalhang. Das Bauwerk fügt sich harmonisch in die Landschaft ein. Die Brücke überspannt künftig in bis zu 60 Metern Höhe die Saale, das FFH-Gebiet „Saale-Ilm-Platten bei Bad Kösen“ sowie die ICE-Strecken Leipzig-Erfurt, München-Berlin und die Landesstraße (L) 203. Insgesamt werden sieben Brückenbauwerke auf dem Streckenabschnitt errichtet; darüber hinaus sieben Regenrückhalte- und Versickerungsbecken zur Entwässerung sowie ein genau 317 Meter langer Lärmschutzwall nördlich von Tultewitz. Den besonderen Belangen des Naturschutzes wird unter anderem mit mehreren Überflughilfen und einem Tunnel für Fledermäuse Rechnung getragen. Neben einer Vielzahl von Maßnahmen, mit denen der baubedingte Eingriff in Natur und Umwelt ausgeglichen wird, sind dem Baustart umfangreiche archäologische Untersuchungen vorausgegangen. Die Neubautrasse quert das Feld der Schlacht bei Jena und Auerstedt (1806). Die Ortsumfahrung Bad Kösen ist eines der größten Neubauvorhaben im Land. Rund 200 Millionen Euro investiert der Bund hier im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen. Die rund 13,3 Kilometer lange Strecke wird die Stadt vom Durchgangsverkehr entlasten und zugleich die verkehrliche Situation rund um das Heilbad verbessern. Baubeginn war im Mai 2021. Ende 2026 soll die neue Trasse für den Verkehr freigegeben werden. Die digitale Baustelle B71 - Vernetzte Zusammenarbeit durch BIM bei Erhaltungsmaßnahmen im Straßenbau“, eingereicht von JOHANN BUNTE Bauunternehmung SE & Co. KG Ausgezeichnet mit dem 1. Preis in der Kategorie Innovation | Digitalisierung „Dieses neue Verfahren wird nicht nur bei uns in Sachsen-Anhalt Maßstäbe für künftige Projekte setzen. Der digital vernetzte Datenaustausch während der Baumaßnahme hat die Zusammenarbeit effizienter und den Prozess von der Planung bis zur Fertigstellung insgesamt deutlich transparenter gemacht. Das hat offensichtlich auch die Jury überzeugt“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens; heute in Magdeburg anlässlich der Preisverleihung. Der Ingenieurpreis sei für alle Beteiligten, angefangen bei der beauftragten Baufirma, JOHANN BUNTE Bauunternehmung SE & Co. KG, über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesstraßenbaubehörde bis hin zu allen beteiligten Unternehmen eine Wertschätzung ihrer präzisen Arbeit, betonte die Ministerin. Von August bis Oktober 2024 ist die Fahrbahn vom Ortsausgang Letzlingen bis zur Grenze mit dem Landkreis Börde bei Born erneuert worden. Die Kosten dafür beliefen sich auf gut drei Millionen Euro. Da die Maßnahme bereits in der Planung digital durchgeführt wurde, konnten die Daten problemlos an den Baubetrieb in einem hohen Detailgrad übergeben werden. Neben der Einhaltung der prognostizierten Kosten, konnte auch eine Bauzeitbeschleunigung von 3 Wochen (bei ursprünglichen 15 Wochen Bauzeit) erzielt werden. Building Information Modeling (BIM) ist eine digitale Methode, die eine verbesserte Planung, Ausführung und Verwaltung von Bauprojekten ermöglicht. Mit BIM wird ein digitales Abbild des Bauwerks erstellt, das alle relevanten Informationen in einem zentralen Modell zusammenführt. Durch die 3D-Darstellung in einer gemeinsamen Datenumgebung können alle Beteiligten das Projekt besser verstehen und mögliche Probleme frühzeitig erkennen. Alle Daten sind zentral verfügbar, was die Abstimmung zwischen Planern, Bauunternehmen und Auftraggeber erheblich erleichtert. Dank präziser Planung und frühzeitiger Problemidentifikation können Bauverzögerungen und zusätzliche Kosten reduziert werden. Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel.: +49 391 / 567 - 7504 E-Mail: presse-mid@sachsen-anhalt.de

Planfeststellungsverfahren B 293, Ortsumgehung Berghausen

Neubau der Bundesstraße B 293, Ortsumfahrung Berghausen, auf der Gemarkung Berghausen (Gemeinde Pfinztal) und Neubau der B 10 zwischen der Gemarkungsgrenze und der Ortslage von Pfinztal-Berghausen einschließlich Ersatz eines vorhandenen Entwässerungskanals zur Pfinz auf Gemarkung Durlach (Stadt Karlsruhe, Ortsteil Grötzingen), sowie Durchführung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gemarkungen Berghausen und Söllingen (Gemeinde Pfinztal) Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Neubau der Bundesstraße B 10 von der Gemarkungsgrenze bis zur Ortslage Berghausens auf einer Länge von ca. 0,5 km, einschließlich teilplanfreiem Knotenpunkt B 10/B 293 neu mit zwei Bypässen und einer Brücke im Zuge der Weiherstraße über den Bypass Nord, inklusive Entwässerungsleitungen Ersatzneubau eines Entlastungskanals im Rodbergweg vom Grenzweg zur Pfinz auf den Gemarkungen Durlach und Berghausen Neubau der Bundesstraße B 293 auf einer Länge von ca. 1,74 km, einschließlich plangleichen Knotenpunkten B 293 neu/Weiherstraße/“Rheinstraße“ und B 293 neu/B 293 alt, inklusive Entwässerungsleitungen Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Grenzweg und Rappenbergstraße parallel zur „Karlsruher Straße“ (B 10 alt) Neubau des Anschlusses „Grenzweg“ Neubau von 7 Lärmschutzwänden und 2 Lärmschutzwällen an B 10 bzw. B 293 Abbruch und Neubau einer Bedarfshaltestelle für den Schienenersatzverkehr Abbruch des Trafohäuschens beim (Wasser-)Pumpwerk am Grenzweg Abbruch und Neubau der Zufahrt zum (Wasser-)Pumpwek Verbreiterung der vorhandenen Brückenbauwerke im Zuge der Weiherstraße über die Deutsche Bahn bzw. über die Pfinz Neubau einer Gemeindestraße vom Wohngebiet „Untere Au“ zum Knotenpunkt B 293 neu/Weiherstraße/“Rheinstraße“ Neubau einer Brücke über die Pfinz im Zuge der neuen Gemeindestraße Anpassung der Zufahrt zur Kläranlage an die neue Gemeindestraße Abbruch und Neubau des Parkplatzes bei der Minigolfanlage beim Vogelpark Abbruch des Doppelhauses Weiherstraße 32 Neubau einer Brücke im Zuge der „Hummelsbergstraße“ bzw. der Josef-von-Fraunhofer-Straße (ITC-Zufahrt) Neubau eines Wirtschaftsweges (ca. km 1+450 bis 1+988) einschließlich Kreuzungsbauwerk über die B 293 neu bei ca. Bau-km 1+605 Anpassung des vorhandenen Wirtschaftswegenetzes Neubau von 8 Stützwänden Verlängerung des vorhandenen Durchlasses bei ca. km 0+697 Abbruch des vorhandenen Entwässerungsstollens bei ca. km 1+048 und Neubau Anschluss an die Kanalisation Neubau einer Regenwasserbehandlungsanlage mit Regenrückhaltebecken im Bereich des vorhandenen (Wasser-)Pumpwerks mit Anschluss an den neu zu bauenden Entlastungskanal Neubau eines Regenklärbeckens (Retentionsbodenfilteranlage) bei km 0+450 mit Auslauf in die Pfinz Notüberlauf mit Einleitung in die Pfinz beim Umspannwerk Verlegung des Allmendgrabens im Bereich des Knotenpunktes B 293 neu/alt Neubau einer Regenwasserbehandlungsanlage mit Rückhaltefunktion bei ca. Bau-km 1+480 mit Einleitung in den Allmendgraben Sicherung bzw. Verlegung von Leitungen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet „Pfinzgau“ Eingriffe in Biotope Anlage von natur- und artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gemarkungen Berghausen und Söllingen.

A3 6-streifiger Ausbau zwischen dem AK Deggendorf und der AS Hengersberg

Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, die bestehende 4-streifige Bundesautobahn A 3 Nürnberg – Passau im Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Deggendorf und der Anschlussstelle Hengersberg von Betr.-km 563,000 bis Betr.-km 573,711auf einer Länge von ca. 10,7 km auf 6 Fahrstreifen auszubauen. Die Ausbaumaßnahme verläuft zu einem großen Teil unmittelbar an der Donau und erstreckt sich über die Große Kreisstadt Deggendorf, die Gemeinde Niederalteich und den Markt Hengersberg. Der Ausbau ist von Bau-km 0+000 bis etwa Bau-km 5+500 asymmetrisch d. h. die Verbreiterung der Bundesautobahn ist in Richtung Süden geplant. Ab Bau-km 5+500 bis zum Ausbauende ist eine symmetrische Verbreiterung vorgesehen. Die Bundesautobahn A 3 kreuzt im gesamten Verlauf des Bauvorhabens mit 13 Bauwerken das Donauvorland und die Donau, die Hengersberger Ohe, das Donaualtwasser, zwei Gräben zum Saubach, den Mühlbach sowie die Kreisstraßen DEG 46 und DEG 42, die Bundesstraße 533, die Gemeindeverbindungsstraße Donaustraße, die GVS Industriestraße, zwei öffentliche Feld- und Waldwege und Geh- und Radwege. 12 der 13 Bauwerke müssen an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Das prägendste Ingenieurbauwerk ist – neben der Brücke über die Hengersberger Ohe – die Donaubrücke samt Vorlandbrücke über 800 m Länge. Lärmschutzanlagen werden in Form von Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 8.700 m und in Form von Lärmschutzwällen mit aufgesetzter Lärmschutzwand mit einer Gesamtlänge von etwa 1.700 m errichtet. Außerdem ist ein Lärmschutzwall mit einer Länge von 310 m geplant. Die Höhen der Lärmschutzanlagen liegen zwischen zwei und neun Metern über der Gradiente. Die Oberflächenentwässerung wird den neuen Verhältnissen angepasst. Dabei werden u. a. drei Regenklärbecken angelegt und für Niederschlagswasser, das nicht geregelt einer Vorflut übergeben werden kann, bestehende Versickergräben genutzt bzw. neue Versickergräben hergestellt. Der durch das Bauvorhaben für die Donau entstehende Retentionsraumverlust bei Hochwasser wird im Bereich des (künftig aufgelassenen) Parkplatzes Isarmündung mit einem Volumen von rund 8.000 m3 ausgeglichen. Mit den geplanten landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Kohärenzmaßnahmen können die Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild weitgehend ausgeglichen werden. Das Landschaftsbild wird wiederhergestellt.

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