Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Schallschutzwände, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse des Bauwerkes an der höchsten Stelle repräsentieren und ist in seiner Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Höhenangaben sind als Höhe über Gelände (nicht über NN) zu verstehen und sind Bestandteil der Sachdatentabelle. Die Lärmschutzwände der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht. Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Lärmschutzwände.
Bestehende Bauwerke im Zuständigkeitsbereich des LSBG mit Informationen über Standort, ASB-Nummer, interner Bauwerksnummer, Bauwerksname und Baujahr. Folgende Bauwerke werden geführt: Straßenbrücken, Fußgängerbrücken, Tunnel, Lärmschutzwände, Stützwände und Schilderbrücken.
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den zweibahnigen und vierstreifigen Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren. Der Streckenabschnitt liegt im Norden des Zollernalbkreises auf dem Gebiet der Stadt Hechingen und im Süden des Landkreises Tübingen auf Flächen der Stadt Mössingen sowie der Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren und hat eine Gesamtlänge von ca. 6,9 km. Der geplante Bauabschnitt beginnt nördlich der Anschlussstelle Bodelshausen und folgt zunächst auf einer Länge von rund 2,7 km der bestehenden B 27. Auf Höhe von Bad Sebastiansweiler verläuft die ausgebaute Bundesstraße künftig in Tieflage. Vor der Kreuzung des Tannbachtales schwenkt die Trasse von der bestehenden B 27 nach Südosten ab und quert in Dammlage das Tannbachtal und den Ernbach, die L 385 sowie die Steinlach jeweils mit größeren Brückenbauwerken. Nach der Überquerung der Steinlach folgt die Straßentrasse in etwa dem Verlauf der vorhan-denen 110 kV-Freileitung und umfährt in Tieflage den Endelberg und den Ofterdinger Berg in einem weiten Linksbogen auf der östlichen bzw. nordöstlichen Seite. Anschließend verläuft die Bundes-straße wieder in Dammlage und schwenkt nach der Überquerung des Ehrenbaches in die bestehende B 27 ein. Die neue Trasse der B 27 schließt am Bauende im Norden an den bereits fertiggestellten vierstreifigen Ausbau der B 27 in Richtung Tübingen an. Auf Höhe des Umspannwerks er-folgt der Übergang auf den bereits zweibahnig ausgebauten Abschnitt Richtung Tübingen. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die K 6933 zwischen Bästenhardt und Bad Sebastiansweiler, an die L 385 zwischen Ofterdingen und Mössingen sowie an die L 384 zwischen Mössingen und Nehren. Für den schwach bzw. nicht motorisierten Verkehr stehen eigene Wege abseits der übergeordneten B 27 zur Verfügung. Weiter beinhaltet ist der Neubau einer unbewirtschafteten Rastanlage mit WC bei Bad Sebastiansweiler auf beiden Seiten und die Errichtung einer 50 m breiten Grünbrücke zur Querung des Hungergrabens sowie von Schallschutzwänden oder Wallschüttungen an verschiedenen Abschnitten der Trasse (insbesondere auf Höhe der Rastanlage, Bad Sebastiansweiler, Bästenhardt, Überquerung Tann-bach, Überquerung Steinlach, Dachtel). Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere beein-trächtigt der Bau der B 27 neu das FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ sowie geschützte Magere Flachlandmähwiesen außerhalb dieses Schutzgebiets. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschafts-pflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie-rung und Kompensation erarbeitet. So sieht die Ausbaukonzeption vor, zur Berücksichtigung des national bedeutsamen Wildkorridors „Hechinger Stadtwald – Rammert“, die Querung des Hungergrabens südwestlich von Bad Sebasti-answeiler als Gewässer- und Wildtierdurchlass auszubilden sowie nordöstlich davon eine 50 m brei-te Grünbrücke über die B 27 neu zu bauen und entlang der Straße Sperr- und Leitzäune zu errich-ten, die auf die vorkommenden Tierarten abgestimmt sind. Weitere Maßnahmen sind die Baufeld-freimachung außerhalb der Brutzeit der betroffenen Brutvogelarten, der fachgerechte Wiedereinbau des (zwischengelagerten) Oberbodens und sorgfältige Rekultivierung der während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen sowie die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Habitatoptimierung sowie Schaffung von Ersatzhabitaten für wertgebende Arten der Grünlandbereiche, insbesondere die Wanstschrecke, die Aufwer-tung von Ackerflächen als Standort der Dicken Trespe sowie als Lebensraum der Feldlerche, die Biotopentwicklung im Scheffertal und die Entsiegelung und Rekultivierung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen sind im Trassenbereich sowie abseits der Trasse vorgesehen. Die B 27 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflächen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in großem Umfang Grundstücke in den betroffenen Städten und Gemeinden dauerhaft oder vorrübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.
Diese Karte stellt den geplanten Verlauf der verlegten Wilhelmsburger Reichsstraße B4/75 dar. Grundlage ist die Planung der DEGES zum Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Bundesstraße B 4/75 (Wilhelmsburger Reichsstraße) zwischen den Anschlussstellen HH-Georgswerder und HH-Wilhelmsburg-Süd nebst Anpassung von Eisenbahnbetriebsanlagen. Es ist vorgesehen die Bundesstraße B4/75 zwischen den genannten Anschlussstellen auf einer Länge von ca. 4,6 km mit den östlich gelegenen Bahnanlagen zu bündeln. Neben dem geplanten vierstreifigen Neubau der Bundesstraße mit einer Regelbreite von 28 m und dem Umbau der Anschlussstelle HH-Wilhelmsburg-Süd sind hierzu die entsprechenden Anpassungen der Eisenbahnbetriebsanlagen sowie die Herstellung umfangreicher Lärmschutzanlagen vorgesehen. Weiterhin ist eine Anschlussstelle HH-Wilhelmsburg-Mitte mit Anbindung an die Rotenhäuser Straße geplant. Durch das Vorhaben unmittelbar betroffene Stadtstraßen, wie zum Beispiel die Kornweide, der Vogelhüttendeich und die Rotenhäuser Straße und deren Kreuzung mit der Dratelnstraße / Rubbertstraße, sollen ebenfalls angepasst werden. Die Flächen, auf denen die neue Fernstraße geführt werden soll, werden zurzeit teilweise noch durch Eisenbahnbetriebsanlagen in Anspruch genommen. Es ist daher geplant, die Gleisanlagen ohne Kapazitätsverlust für den Streckenverkehr neu zu ordnen. Dabei soll insbesondere das westlichste Streckengleis weiter nach Osten verlegt werden. Bestandteil des Vorhabens sind darüber hinaus Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, darunter Lärmschutzmaßnahmen entlang der Straße und der Bahnanlagen, bautechnische Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen, Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme, Ausgleichsmaßnahmen auf weiteren Flächen in Hamburg-Wilhelmsburg und Bergedorf für Eingriffe in Natur und Landschaft. An Straße und Gleisen sind Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes geplant, insbesondere Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 15,1 km und einer Höhe von überwiegend 4 m oder mehr.
ID: 1785 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 04.05.2022 hat die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zweigstelle Düsseldorf, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der UVP-Pflicht für das Vorhaben BAB 3 Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost, Fahrtrichtung Köln, beantragt. Die vollständigen Antragsunterlagen sind am 24.05.2022 beim Fernstraßen-Bundesamt im Referat P4 eingegangen. Die Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost liegt östlich der BAB 3 in Fahrtrichtung Köln zwischen dem AD Heumar und dem AK Bonn/Siegburg bei Betriebs-km 19,8. Durch die Errichtung eines Systems für telematisches Parken bei gleichzeitiger platzsparender Anordnung werden ohne signifikante Vergrößerung der Gesamtfläche 40 zusätzliche LKW-Stellplätze geschaffen. Zwischen der Autobahntrasse und den Stellplätzen wird eine Lärmschutzwand errichtet. Außerdem wird das vorhandene Regenwasserkanalnetz an die neuen Lagen der Fahrgassen und Querschnitte angepasst. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Ort des Vorhabens: Die Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost liegt östlich der BAB A3 in Fahrtrichtung Köln zwischendem AD Heumar (NK5109010A) und dem AK Bonn/Siegburg (NK209066A) bei Betriebs-km 19,8. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 25.05.2022 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zweigstelle Düsseldorf Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zweigstelle Düsseldorf Völklinger Str. 4 40219 Düsseldorf Deutschland Homepage: http://www.deges.de Dokument Dokument 2022_05_25_UVP-Vorprüfung_Bekanntgabe.pdf
ID: 2637 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beabsichtigt ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2b UVPG umzusetzen. Das beantragte Vorhaben hat die Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im Bereich der Ortslagen Borau, Kleben und Zorbau einschließlich der Autobahnsiedlung Zorbau zur Lärmsanierung zum Gegenstand. Das Vorhaben befindet sich im Burgenlandkreis und liegt auf den Gebieten der Städte Weißenfels (Ortsteile Borau und Kleben) und Lützen (Ortsteil Zorbau). Ort des Vorhabens: BAB 9, Berlin-München, km 146,5 - km 149,5 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Die Autobahn GmbH des Bundes Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Ost Magdeburger Straße 51 06112 Halle (Saale) Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gem. § 5 UVPG_1.pdf
ID: 920 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand des vorliegenden Antrages ist der Bau von Lärmschutzwänden in zwei Abschnitten innerhalb der Stadt München in den Stadtteilen Pasing und Obermenzing Ort des Vorhabens: Landeshauptstadt München Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 23.02.2021 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle München) Arnulfstraße 9/11 80335 München Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DB Netz AG Richelstraße 3 80634 München Deutschland Organisationseinheit: I.NI-W-L-M Dokument Dokument Bekanntmachung mit näheren Angaben über Einsicht der Planunterlagen
ID: 608 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Planung umfasst die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der DB Strecke 1752 Hannover-Linden Hafen - Empelde (Abzwg.) bahnrechts von Bahn-km 20,043 bis km 20,485 bzw. von der Eisenbahnüberführung (EÜ) Karl-Thürmer-Weg bis zur EÜ B 65 Bückeburger Allee in der Landeshauptstadt Hannover. Die Lärmschutzwand ist mit einer Länge von 440 m und einer Höhe von 3,00 m über Schienenoberkante vorgesehen. Der auf der bahnrechten Seite befindliche Oberleitungsmast kurz vor der EÜ B 65-Bückeburger Allee muss zurückgebaut werden. Ort des Vorhabens: Hannover Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff. AEG Abschlussdatum: 24.07.2019 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hannover) Herschelstraße 3 30159 Hannover Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DB Netz AG Regionalbereich Nord Hagenstraße 55 30161 Hannover Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung LHH
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See
Origin | Count |
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Bund | 300 |
Land | 178 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 88 |
Taxon | 4 |
Text | 71 |
Umweltprüfung | 239 |
unbekannt | 67 |
License | Count |
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geschlossen | 356 |
offen | 95 |
unbekannt | 18 |
Language | Count |
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Deutsch | 468 |
Englisch | 19 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 6 |
Bild | 3 |
Dokument | 72 |
Keine | 192 |
Webdienst | 4 |
Webseite | 224 |
Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 352 |
Luft | 159 |
Mensch & Umwelt | 469 |
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