API src

Found 15 results.

Kreis Herford: Jagdbezirke

Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.

Monatsbericht für Betriebe der Energie- und Wasserversorgung

Tätige Personen, Arbeitsstunden, Bruttolohn- und -gehaltssumme nach Wirtschaftszweigen. Außerdem für fachliche Betriebsteile: Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen.

Kreis Herford: Bebauungsplanübersicht - Daten

Für das Gebiet des Kreises Herford existiert eine Vielzahl von Bebauungspläne, welche jedoch nicht flächendeckend sind. Mit den Umringen wurden die durch Bebauungspläne abgedeckte Flächen, so weit sie dem Kreis Herfod bekannt sind, erfasst. Es existieren Verlinkungen zwischen den Graphikobjekten und PDF-Dateien der Bebauungspläne.

Kreis Herford - Fließgewässer

Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Kreis Herford: Starkregen

Dies ist eine Anwendung, die prognostizierte Fließwege und Überflutungsflächen aufzeigt, die im Falle eines Starkregenereignisses auftreten können. Hierbei werden die landesweiten Starkregengefahrenhinweise vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) präsentiert. Zusätzlich werden die vorhandenen kommunalen Starkregengefahrenkarten dargestellt. Die Karten können eine Grundlage für Ihre Planung sein, Ihr Gebäude vor Starkregen zu schützen. Die Ansprechpartner in den Kommunen finden Sie in der Kartenanwendung über den Info-Button unten rechts.

Kreis Herford: Lärmkartierung

Lärmkarten werden erstellt, um die Lärmbelastung zu erfassen und darzustellen. Die Lärmkarten bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung und zeigen für Straßen- und Schienenverkehr die durchschnittlichen Lärmbelastungen in der Fläche. (www.umgebungslaerm.nrw.de)

Modell zur Handhabung vorgezogener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen am Beispiel des Flächenpools im Städtequartett Damme, Diepholz, Lohne, Vechta - Maßnahmenbevorratung - Ökokonto

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Eingriffsregelung - als wesentliches Instrument zur Wahrung von Naturschutzbelangen bei städtebaulichen und genehmigungspflichtigen Vorhaben - wird seit ihrer Verankerung im Bundesnaturschutzgesetz (1976) intensiv diskutiert. Immer wieder werden Umsetzungsdefizite (Verfahrensverzögerungen, mangelnde Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen) beklagt. Mit der Novellierung des BauGB 1998 (Paragraph 135 a BauGB) wurde mit der Möglichkeit der vorgezogenen Durchführung von Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto) ein neues Handlungsinstrumentarium in die Planungspraxis eingeführt. Zielsetzung dieses Projektes ist es zu untersuchen, ob und inwieweit die Gewährung eines materiellen Bonus für vorgezogen durchgeführte Maßnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht gerechtfertigt ist und ob dadurch die Durchführung vorgezogener Maßnahmen begünstigt wird. In diesem Fall sollte ein Ökokonto- und Ökozins-Modell entwickelt und am Beispiel der Flächenagentur des Städtequartetts Damme, Diepholz, Lohne, Vechta erprobt werden, durch das sich die Vorfinanzierung vorauslaufender Maßnahmen wirtschaftlich rechnet. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: In einem ersten Schritt wurden existierende Ansätze des Ökokonto-Modells sowie die Erfahrungen der bereits in einigen Regionen, Städten und Gemeinden aktiven Ökokonten zusammengetragen und ausgewertet. Darüber hinaus erfolgte eine Recherche zu übertragbaren neuen nationalen und internationalen Ansätzen im Naturschutz und in der Flächenhaushaltspolitik. Zur Klärung der naturschutzfachlichen Rechtfertigung eines Ökozinses wurde in einem zweiten Schritt auf der Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen und Auswertungen ein Zeitrahmen ermittelt, in dem sich ein messbarer ökologischer Wertgewinn einstellt. Im Ergebnis mehrerer Expertendiskussion wurden in einem dritten Schritt zwei Ökokonto-Modelle entwickelt und der Startschuss für die Einführung des Ökokontos inklusive einer Honorierung der vorgezogen durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Flächenagentur gegeben. Fazit: Die Flächenagentur verwaltet derzeit bereits ein Ökokonto, auf dem Wertpunkte angespart und ausgebucht werden. Die erwirtschafteten Punkte sind über Pflege- und Entwicklungspläne bilanziert und bei den betreffenden Unteren Naturschutzbehörden angemeldet worden. Die vertragliche Absicherung erfolgt über Verträge zwischen Kommune und Flächenagentur. Weitere Flächen können erworben und aufgewertet werden. Aufgrund der hohen erforderlichen Kapitalbindung könnte hier laut Einschätzung der Flächenagentur über die Einführung einer Honorierung vorgezogener Maßnahmen diese erheblich begünstigt werden. Der Erfolg von Ökokonto und der Honorierung der vorgezogen durchgeführten Maßnahmen für die Eingriffsregelung sollte im Weiteren im Rahmen einer Evaluation verifiziert werden. ...

Kreis Herford: Geschützte Biotope

Für das Gebiet des Kreises Herford hat das Landesamt für Naturschutz (LANUV NRW) die „Gesetzlich geschützten Biotope“ erfasst. Es handelt sich dabei um bestimmte, in § 30 Bundesnaturschutzgesetz aufgelistete Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Lebensraum besitzen, wie z.B. natürliche oder naturnahe Gewässer, Sümpfe, Quellbereiche, artenreiche Nasswiesen oder Auwälder. Zum Schutz dieser Biotope ist es verboten, sie zu zerstören oder zu beeinträchtigen. In der Karte werden die „Geschützten Biotope“ durch Flächen dargestellt. Mit der Info-Funktion lässt sich die Begründung zur Darstellung des jeweiligen Biotops aufrufen.

Kreis Herford: FFH-Gebiete (Natura 2000)

Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie. Im Kreis Herford sind derzeit vier FFH-Gebiete zu finden.

Kreis Herford: Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sind besondere Schutzgebiete nach dem Landschaftsgesetz NRW. Sie werden über die Landschaftspläne des Kreises Herfords festgesetzt. Handlungen, die das Landschaftsbild des Gebiets radikal verändern, sind verboten. Dazu gehört das großflächige Fällen von Bäumen und Sträuchern, das Bauen von Straßen und Häusern, Verlegen von Leitungen, Ablagern von Abfall, etc. Landschaftsschutzgebiete sind im Vergleich zu den Naturschutzgebieten oft großflächig und mit geringen Nutzungseinschränkungen behaftet.

1 2