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Kreis Herford: Bebauungsplanübersicht - Daten

Für das Gebiet des Kreises Herford existiert eine Vielzahl von Bebauungspläne, welche jedoch nicht flächendeckend sind. Mit den Umringen wurden die durch Bebauungspläne abgedeckte Flächen, so weit sie dem Kreis Herfod bekannt sind, erfasst. Es existieren Verlinkungen zwischen den Graphikobjekten und PDF-Dateien der Bebauungspläne.

Kreis Herford: Jagdbezirke

Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.

Monatsbericht für Betriebe der Energie- und Wasserversorgung

Tätige Personen, Arbeitsstunden, Bruttolohn- und -gehaltssumme nach Wirtschaftszweigen. Außerdem für fachliche Betriebsteile: Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen.

Kreis Herford: Spürnasen – Mit allen Sinnen in Bewegung

Ausprobieren, spielen, lernen und entspannen – ihr wollt die Natur aus nächster Nähe kennenlernen? Dann seid ihr hier genau richtig! Egal ob als Familie, Kindergartengruppe, Grundschulklasse oder auf einem Kindergeburtstag – bei unseren Spürnasenführungen ist für jeden etwas dabei. Ganz nebenbei lernt ihr viel Wissenswertes über die Tiere und Pflanzen, die dort leben. Unsere „Spürnasen-Scouts“ begleiten euch. Sie bringen alles mit, was für die Führung benötigt wird. Organisiert noch ein gesundes Picknick dazu, packt eine Portion Neugier mit ein – und los geht’s! Das Konzept der Spürnasen wurde 2025 grundlegend überarbeitet und neben den bekannten Standorten in Randringhausen und im Stuckenberg gibt es jetzt zwei neue Routen im Wiehengebirge in Rödinghausen und im naturnahen Kurpark in Vlotho.

Kreis Herford - Fließgewässer

Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Kreis Herford: Starkregen

Dies ist eine Anwendung, die prognostizierte Fließwege und Überflutungsflächen aufzeigt, die im Falle eines Starkregenereignisses auftreten können. Hierbei werden die landesweiten Starkregengefahrenhinweise vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) präsentiert. Zusätzlich werden die vorhandenen kommunalen Starkregengefahrenkarten dargestellt. Die Karten können eine Grundlage für Ihre Planung sein, Ihr Gebäude vor Starkregen zu schützen. Die Ansprechpartner in den Kommunen finden Sie in der Kartenanwendung über den Info-Button unten rechts.

Kreis Herford: Lärmkartierung

Lärmkarten werden erstellt, um die Lärmbelastung zu erfassen und darzustellen. Die Lärmkarten bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung und zeigen für Straßen- und Schienenverkehr die durchschnittlichen Lärmbelastungen in der Fläche. (www.umgebungslaerm.nrw.de)

Kreis Herford: Geschützte Biotope

Für das Gebiet des Kreises Herford hat das Landesamt für Naturschutz (LANUV NRW) die „Gesetzlich geschützten Biotope“ erfasst. Es handelt sich dabei um bestimmte, in § 30 Bundesnaturschutzgesetz aufgelistete Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Lebensraum besitzen, wie z.B. natürliche oder naturnahe Gewässer, Sümpfe, Quellbereiche, artenreiche Nasswiesen oder Auwälder. Zum Schutz dieser Biotope ist es verboten, sie zu zerstören oder zu beeinträchtigen. In der Karte werden die „Geschützten Biotope“ durch Flächen dargestellt. Mit der Info-Funktion lässt sich die Begründung zur Darstellung des jeweiligen Biotops aufrufen.

Modell zur Handhabung vorgezogener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen am Beispiel des Flächenpools im Städtequartett Damme, Diepholz, Lohne, Vechta - Maßnahmenbevorratung - Ökokonto

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Eingriffsregelung - als wesentliches Instrument zur Wahrung von Naturschutzbelangen bei städtebaulichen und genehmigungspflichtigen Vorhaben - wird seit ihrer Verankerung im Bundesnaturschutzgesetz (1976) intensiv diskutiert. Immer wieder werden Umsetzungsdefizite (Verfahrensverzögerungen, mangelnde Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen) beklagt. Mit der Novellierung des BauGB 1998 (Paragraph 135 a BauGB) wurde mit der Möglichkeit der vorgezogenen Durchführung von Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto) ein neues Handlungsinstrumentarium in die Planungspraxis eingeführt. Zielsetzung dieses Projektes ist es zu untersuchen, ob und inwieweit die Gewährung eines materiellen Bonus für vorgezogen durchgeführte Maßnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht gerechtfertigt ist und ob dadurch die Durchführung vorgezogener Maßnahmen begünstigt wird. In diesem Fall sollte ein Ökokonto- und Ökozins-Modell entwickelt und am Beispiel der Flächenagentur des Städtequartetts Damme, Diepholz, Lohne, Vechta erprobt werden, durch das sich die Vorfinanzierung vorauslaufender Maßnahmen wirtschaftlich rechnet. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: In einem ersten Schritt wurden existierende Ansätze des Ökokonto-Modells sowie die Erfahrungen der bereits in einigen Regionen, Städten und Gemeinden aktiven Ökokonten zusammengetragen und ausgewertet. Darüber hinaus erfolgte eine Recherche zu übertragbaren neuen nationalen und internationalen Ansätzen im Naturschutz und in der Flächenhaushaltspolitik. Zur Klärung der naturschutzfachlichen Rechtfertigung eines Ökozinses wurde in einem zweiten Schritt auf der Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen und Auswertungen ein Zeitrahmen ermittelt, in dem sich ein messbarer ökologischer Wertgewinn einstellt. Im Ergebnis mehrerer Expertendiskussion wurden in einem dritten Schritt zwei Ökokonto-Modelle entwickelt und der Startschuss für die Einführung des Ökokontos inklusive einer Honorierung der vorgezogen durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Flächenagentur gegeben. Fazit: Die Flächenagentur verwaltet derzeit bereits ein Ökokonto, auf dem Wertpunkte angespart und ausgebucht werden. Die erwirtschafteten Punkte sind über Pflege- und Entwicklungspläne bilanziert und bei den betreffenden Unteren Naturschutzbehörden angemeldet worden. Die vertragliche Absicherung erfolgt über Verträge zwischen Kommune und Flächenagentur. Weitere Flächen können erworben und aufgewertet werden. Aufgrund der hohen erforderlichen Kapitalbindung könnte hier laut Einschätzung der Flächenagentur über die Einführung einer Honorierung vorgezogener Maßnahmen diese erheblich begünstigt werden. Der Erfolg von Ökokonto und der Honorierung der vorgezogen durchgeführten Maßnahmen für die Eingriffsregelung sollte im Weiteren im Rahmen einer Evaluation verifiziert werden. ...

Entwicklung eines interkommunalen Kompensationsflächenpools als Beitrag einer nachhaltigen Regionalentwicklung

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die bisherige Praxis zeichnet sich durch relativ isolierte, unkoordinierte Ausweisungen von Ausgleichs- und Ersatzflächen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem BNatSchG je nach Flächenverfügbarkeit aus. Der ökologische Effekt ist eher gering. Ziel des Vorhabens ist, innerhalb des Kooperationsprojektes Städte-Quartett der Städte Damme, Diepholz, Lohne, Vechta, die ökologische Effizienz dieser Maßnahmen durch einen regionalen Verbund zu erhöhen sowie durch eine gemeinsame Strategie eine effektivere und vorausschauendere Flächenbeschaffung durchzuführen. Vorschläge, wo sich ein Flächenpool befinden könnte, liegen vor. Da jedoch bislang nur theoretische Vorstellungen darüber bestehen, wie der Pool unter organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Gesichtspunkten umgesetzt werden kann, muß als nächster Schritt die Installierung der Flächenagentur geschehen. Ergebnis soll eine fachlich und politisch abgestimmte Vorgehensweise der vier Städte sein.Fazit: Die wesentlichen Arbeitsergebnisse bei der Entwicklung eines interkommunalen Kompensationsflächenpools als Beitrag einer nachhaltigen Regionalentwicklung für das Städte-Quartett Damme, Diepholz, Lohne, Vechta lassen sich auf drei Ebenen benennen. Als wichtigstes Ergebnis ist der Beschluß der vier Verwaltungsausschüsse und der Räte zur Gründung eines gemeinsamen Flächenagentur in Form einer gGmbH anzusehen. Nach einer zwei Jahre andauernden Diskussion in der Projektgruppe, im Lenkungsausschuß, in den Planungs- und Umweltausschüssen, sowie allgemein im politischen Raum wurden im Juli 1999 in den Räten die notwendigen Beschlüsse gefaßt. Insbesondere im Rat der Stadt Diepholz wurde eine sehr intensive und kontroverse Diskussion geführt. Hintergrund der Ängste war und ist die Sorge, daß einerseits im eigenen Stadtgebiet ein Großteil der Poolflächen für die anderen drei Städte umgesetzt werden könnten - man also überproportional viel Flächen zur Verfügung stellen muß - und man dadurch indirekt die Wohnbau- und Gewerbeentwicklung in den anderen Städten befördert. Dieser Aspekt der interkommunalen Konkurrenz war trotz der grundsätzlichen Kooperationsbereitschaft im Städte-Quartett nicht zu beseitigen. Dies hatte u.a. zur Konsequenz, daß der Gesellschaftsvertrag immer wieder verändert wurde. Außerdem befürchten Landwirte den Entzug von Produktionsflächen in einer Region mit einem hohen Bedarf an Güllenachweisflächen. Die fachlichen Grundlagen für die konkrete Umsetzung der Flächenpoolidee wurden in der Projektgruppe diskutiert und einvernehmlich festgelegt. Wichtig sind hierbei das Bilanzierungs- und Verrechnungsmodell zwischen Eingriff und Ausgleich, die Lage der Poolflächen (in Anlehnung an die Ziele der Landschaftsplanung), die rechtliche Zuordnung im Rahmen der Bauleitplanungsverfahren sowie das Procedere bei der Nachfrage von Flächen, wenn sie nicht im eigenen Stadtgebiet liegen. Während der intensiven Diskussion in den fachlichen und politischen Gremien des S

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