Brennt es in Industrieanlagen, muss genügend Löschwasser zur Verfügung stehen. Enthält die Anlage Stoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können, muss während des Löscheinsatzes verhindert werden, dass abfließendes, kontaminiertes Löschwasser in Gewässer, Boden und Grundwasser gelangt. Zwei neue Leitfäden unter der UNECE-„Industrieunfall“-Konvention geben Empfehlungen. Die beiden Leitfäden zum Management und zur Rückhaltung von Löschwasser wurden unter Federführung des UBA durch eine internationale Expertengruppe erarbeitet und im Dezember 2018 von den Vertragsstaaten der UNECE -„Industrieunfall“-Konvention auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz verabschiedet. Empfehlungen für die Dimensionierung und das Management von Löschwasser-Rückhaltebecken sollen gewährleisten, dass jederzeit ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht. Denn obwohl allgemein akzeptiert ist, dass solche Rückhaltebecken eine vorrangige Maßnahme sind, um Störfälle in Industrieanlagen zu verhindern, existierten bisher nicht einmal innerhalb der EU-Länder Regelungen hierzu. Des Weiteren enthalten die Leitfäden Empfehlungen, wie während eines Löscheinsatzes verhindert werden kann, dass mit dem abfließenden Löschwasser gefährliche Stoffe in Gewässer, Boden und Grundwasser gelangen. Wird das umliegende Gelände beispielsweise gleich so angelegt, dass das Löschwasser in Rückhaltebecken fließt, kann das kontaminierte Wasser später abgepumpt und in Kläranlagen gereinigt werden. Hintergrund für die Erarbeitung der Leitfäden ist der „Sandoz“-Unfall aus dem Jahr 1986. Beim damaligen Brand in einer Chemiefabrik gelangten mit dem Löschwasser große Mengen giftiger Chemikalien in den Rhein. Es kam zu einem verheerenden Fischsterben, auf einer Länge von 700 Kilometern wurde das komplette aquatische Ökosystem zerstört. Mit den neuen Leitfäden liegt nun erstmals ein internationales Regularium zur Verhinderung vergleichbarer Unfälle vor. Allerdings handelt es sich nur um Empfehlungen für die UNECE-Länder, die zuständigen Behörden und Anlagenbetreiber. Eine rechtsverbindliche Umsetzung in den einzelnen Ländern steht noch aus.
Das UBA setzt sich über Staatsgrenzen hinweg dafür ein, dass Mensch und Umwelt besser geschützt werden, wenn es etwa zu Bränden in Industrieanlagen oder Ölunfällen kommt. Im September 2017 initiierte das UBA eine gemeinsame Störfall-Übung der deutschen und polnischen Feuerwehr und bereitete ein Seminar vor, um künftig grenzüberschreitend Umweltschäden durch kontaminiertes Löschwasser zu vermeiden. Die deutsch-polnische Grenze verläuft bei Brandenburg mitten in der Oder. Havariert im Fluss etwa ein Öltanker, ist es wichtig, dass beide Staaten reibungslos und effektiv zusammenarbeiten. Als deutscher Delegationsleiter in der verantwortlichen Arbeitsgruppe der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) initiierte das UBA deshalb gemeinsam mit dem Innenministerium des Landes Brandenburg eine grenzüberschreitende Störfall-Übung. Am 4. September 2017 bekämpften Feuerwehren des Landkreises Oder-Spree aus Brandenburg sowie die staatlichen polnischen Feuerwehren des Lebuser Land gemeinsam bei Ratzdorf in Brandenburg eine simulierte Öl-Kontamination durch einen havarierten Öltanker. Die Störfall-Übung wurde am 5. September 2017 im polnischen Slubice (Collegium Polonicum) mit einem internationalen Seminar zum Thema Löschwasser-Rückhaltung ergänzt. Das vom UBA inhaltlich vorbereitete Seminar fand unter dem Schirm der IKSO und der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ( UNECE ) statt. Kernthema war die Diskussion zum ersten Entwurf der neuen „UNECE Guideline for Fire-Water Retention“, der durch eine internationale Expertengruppe der UNECE- „Industrieunfall“- und „Wasser“-Konventionen, erarbeitet wurde. Der Entwurf des UNECE-Leitfadens stellt die erste Initiative dar, UNECE-weit sicherheitstechnische Mindeststandards zur Löschwasser-Rückhaltung zu regeln, um Katastrophen wie den „Sandoz“-Störfall von 1986 künftig zu verhindern. Beim damaligen Brand in einer Chemiefabrik gelangten mit dem Löschwasser große Mengen giftiger Chemikalien in den Rhein und verursachten dort ein verheerendes Fischsterben. Weite Teile des Rheins in Deutschland und den Niederlanden waren kontaminiert. Als Ergebnis des Seminars soll im Oktober 2017 ein zweiter Entwurf des Leitfadens vorliegen, der dann an internationale Organisationen und Verbände zur weiteren Kommentierung verschickt wird. Die Endfassung soll den Vertragsstaaten der UNECE-„Industrieunfall“- und „Wasser“-Konventionen zu ihren Vollversammlungen im Oktober und Dezember 2018, vorgelegt werden.