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Feinstaub (PM2,5) Lübeck, Moislinger Allee 1-Stunden Mittelwert 2026

Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/LuebeckMoislAl.html)

Naturwald der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR)

Naturwald in öffentlichem Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF). Das Shape enthält alle Nachmeldungen und Tranchen zur Erreichung des Zieles der Ausweisung von 10% Naturwald in öffentlichem Eigentum auf Flächen der SHLF. Nicht enthalten sind die zu den 10% gehörenden Flächen der Stiftung Naturschutz, des Zweckverbandes Schaalseelandschaft, der Stadt Lübeck und des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie weiterer Gebietskörperschaften. Die Information zur Basis des Schutzstatus (Gesetz, Erlass und Selbst) stammen aus einem Shape von 2019 und sind daher für einige Flächen nicht enthalten (NULL-Werte).

Windkraftanlagen

Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie/windenergie_node.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden mindestens halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung sind die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle führt Anlagen und deren mögliche Leistungen auf und unterscheidet dabei zwischen drei Status - bereits in Betrieb - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen - noch im Genehmigungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweisen kann. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Typ` - Bezeichnung des Anlagentyps - `Hersteller` - Herstellerfirma - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern – Dezimaltrenner ist Komma - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma - `Schallleistungspegel` - keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `Leistung` - Leistungsangabe der Anlage (Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Leistungsbezug` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Genehmigungsdatum` – Datum der Genehmigung - `Inbetriebnahme` - Datum der Inbetriebnahme - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`, `im Gen.Verf.` = im Genehmigungsverfahren - `BST_Nr` - Identifizierungsangabe - `Anl_Nr` – Identifizierungsangabe - `AKTENZEICHEN` – Identifizierungsangabe - `Datendatum` - im Format `TT.MM.JJJJ` - `Datenquelle` Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:25832 verwendet. ## Attribute - `KREIS` – Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet (mögliche Werte: `Dithmarschen`, `Kiel`, `Lübeck`, `Nordfriesland`, `Hzgt.Lauenburg`, `Ostholstein`, `Plön`, `Pinneberg`, `Rendsburg-Eckernförde`, `Segeberg`, `Schleswig-Flensburg`, `Steinburg`, `Stormarn`) - `GEMEINDE` – Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `TYP` – Bezeichnung des Anlagentyps - `HERSTELLER` – Herstellerfirma - `NABENHOEHE` – Nabenhöhe in Metern - `ROTORDURCHMESSER` – Rotordurchmesser in Metern - `SCHALLLEISTUNGSPEGEL` – keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `LEISTUNG` – Leistungsangabe der Anlage - `LEISTUNGSBEZUG` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `OSTWERT_32` – Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position (mit Zonenkennung) - `OSTWERT` – Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `NORDWERT` – Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `GEMARKUNG` – Nummer und Name der Gemarkung, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `FLUR` – Nummer der Flur, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet. Wenn eine Anlage auf der Grenze zwischen zwei Flurstücken liegt, erfolgt die Angabe in der Form '3, 5'. Liegt die Anlage auf der Grenze der Flur, dann sind die Einträge wie folgt: Flur = '1 (4)' und Flurstück = '10 (8)'. Das bedeutet dann, die Anlage liegt auf dem Flurstück 10 der Flur 1 und auf dem Flurstück 8 der Flur 4. - `FLURSTUECK` – Nummer des Flurstücks, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `GENEHMIGT_AM` – Datum der Genehmigung, Format %d.%m.%Y - `INBETRIEBNAHME` – Datum der Inbetriebnahme, Format %d.%m.%Y - `STATUS` – Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: in Betrieb, vor Inbetriebnahme, im Gen.Verf. = im Genehmigungsverfahren (mögliche Werte: `im Gen.Verf.`, `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`) - `BST_NR` – Identifizierungsangabe der Anlage - `ANL_NR` – Identifizierungsangabe der Anlage - `AKTENZEICHEN` – Aktenzeichen - `DATENDATUM` – Datendatum, Format %d.%m.%Y - `DATENQUELLE` – Datenquelle Die Felder `BST_NR` und `ANL_NR` bilden zusammen einen eindeutigen Identifikator. [Link zur detaillierten Schema-Beschreibung](https://schema.odi.schleswig-holstein.de/schemas/8569)

Naturschutzgebiete

Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Weitere Informationen zu Naturschutzgebieten - wie zu den Verordnungstexten - finden Sie auf folgenden Internetseiten: - http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php - http://www.umweltdaten.landsh.de/controlling/ **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - `Kategor` = Schutzgebietskategorie - NSG - Naturschutzgebiet - `Bestand` = Stand der Ausweisung - 1 = rechtsverbindlich festgesetztes NSG - `Gebietsnr` = Nummer des Schutzgebietes lt. Landesverordnung §1 - `Gebietsnam` = Name des Schutzgebietes lt. Verordnung - `VO` = Datum der Ausgangsverordnung lt. GVO-Blatt S.-H. - `AEND_VO` = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - `Jahr` = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - `Kreis-Nr` = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - `Kreis` = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - `Erfmasstab` = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - `Bemerkung` = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. z.B. bei variablen/dynamischen Grenzabschnitten lt. VO, die nicht laufend fortgeführt werden - `Info_Konta` = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - `Rechtsgrun` = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - `BIS` = Verknüpfung zu den BIS-Faltblättern (BIS = Besucherinformationssystem) im Internet - `Area_ha` = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Abgrenzungen sind aus den analog erstellen Übersichtkarten der NSG-Verordnungen digital überführt. Seit 2004 direkt digital erstellt. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde)

Digitale Übersichtskarte 1 : 2 500 000 (DÜKN2500)

Auf der Digitalen Übersichtskarte im Maßstab 1 : 2 500 000 wird der Nordwestdeutsche Raum bis zu den Niederlanden abgebildet. Das Bundesland Niedersachsen aber auch Hamburg und Bremen werden damit vollständig dargestellt Auch Teile der Nachbarländer mit den Städten Lübeck, Schwerin, Magdeburg, Kassel und dem Ruhrgebiet liegen innerhalb des dargestellten Gebietes. Siedlungs-, Gewässer- und Verkehrsstrukturen werden hervorgehoben. Die naturräumliche Gliederung ist zu erkennen. Damit eignet sich die Karte für überregionale Orientierung, Planung und Forschung.

Feinstaub (PM2,5) Lübeck, St. Jürgen 1-Stunden Mittelwert 2025

Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/LuebeckStJuergen.html)

Verkehrslage Hamburg

Der Datensatz enthält die Verkehrslage in Echtzeit (Aktualisierung alle 5 Minuten) auf dem Hamburger Straßennetz und auf größeren Straßen im direkten Hamburger Umland sowie auf den durch Hamburg verlaufenden Autobahnen südlich bis Lüneburg, Hannover und Bremen und nördlich bis Itzehoe, Flensburg und Lübeck. Die Verkehrslage ist in 4 Zustandsklassen eingeteilt, von Zustandsklasse 1, fließender Verkehr (grün) über Zustandsklasse 2, dichter Verkehr (orange) und Zustandsklasse 3, zäher Verkehr (rot) bis Zustandsklasse 4, gestauter Verkehr (dunkelrot). Liegen für einzelne Segmente dauerhaft oder zeitweise keine Daten vor, wird keine Verkehrslage angezeigt. Die Verkehrslage wird mit Hilfe eines Geschwindigkeitsindexes (GI) bestimmt. Dieser errechnet sich aus der aktuellen Geschwindigkeit geteilt durch die Geschwindigkeit bei freiem Verkehrsfluss. Die Einordnung in die Zustandsklassen ergibt sich nach folgenden Vorgaben: Zustandsklasse 1: GI > 0,7, Zustandsklasse 2: GI >= 0,4, Zustandsklasse 3: GI >= 0,2, Zustandsklasse 4: GI < 0,2 Grundlage der Verkehrslagedarstellung sind Floating Car Daten der Firma INRIX, die über die TraffGo Road GmbH bereitgestellt werden.

INSPIRE SH Schutzgebiete in Schleswig-Holstein

Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.

Teilbebauungsplan TB 601 Hamburg

Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Billwerder, Moorfleet, Ortsteil: 611, 612, Planbezirk: Verbindungstück Autobahn Bremen - Lübeck (Änderung)

Bebauungsplan Rahlstedt 127 Hamburg

(1) Der Bebauungsplan Rahlstedt 127 für den Geltungsbereich über Teilgebiete von Oldenfelde, Neu-Rahlstedt und Alt¬Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt: Das Plangebiet besteht aus drei Teilgebieten, die wie folgt begrenzt werden: 1. Gebiet 1: Alter Zollweg - Schlawer Weg - über die Flurstücke 1763, 1761, 1762, 2011 und 2010 - Bargteheider Straße - über das Flurstück 2933 - Bargteheider Straße - über das Flurstück 2940 - Bargteheider Straße - über die Flurstücke 2941, 1765, 4588, 4583, 1768, 1769, 4229, 4228, 1771 und 1752 - Schulpfad - über die Flurstücke 4652, 4651, 4654, 4347, 1747, 1745, 3167, 1743, 1742, 3707, 3708, 1738, 3333, 1735, 1734, 4465, 1732, 3383 und 1729 - Wolliner Straße - Westgrenzen der Flurstücke 1590, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1599, 1600, 1601, 1603, 1604, 1605 und 1606 und Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1607 und West- und Nordgrenze des Flurstücks 3918 der Gemarkung Oldenfelde. 2. Gebiet 2: Oldenfelder Straße - Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 4183, Nordostgrenze des Flurstücks 4625 - Gewässer Wandse - Nordostgrenze des Flurstücks 4029 - Birrenkovenallee - Delingsdorfer Weg - Nordgrenze des Flurstücks 4090 - Gewässer Wandse - Nordgrenze des Flurstücks 1976 - Delingsdorfer Weg - Nordgrenze des Flurstücks 2040 - Bahnstrecke Hamburg-Lübeck - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3739 - Eichberg - Boltwischen - Südostgrenzen der Flurstücke 2132, 2131, 2205 und 2124, Ostgrenzen der Flurstücke 2705 und 2121 - Boltwischen - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4649, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2692, Ostgrenzen der Flurstücke 2084, 2083 und 4013, Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 4033, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 2080 der Gemarkung Oldenfelde - Geidelberg - Südgrenze des Flurstücks 596, über die Flurstücke 598 und 596 - Hohwachter Weg - Südgrenze des Flurstücks 573, über die Flurstücke 1372, 1373, 1182, 570, 569 und 568, Südgrenze des Flurstücks 567 - Eutiner Straße -über die Flurstücke 1382, 1391 und 534, Südgrenze des Flurstücks 533 - Bordesholmer Straße - Ostgrenze des Flurstücks 500, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 499, über die Flurstücke 498, 497, 496, 495, 416 und 415, über das Flurstück 1285, Westgrenze des Flurstücks 1285, Südgrenze des Flurstücks 413 - Schmahlsweg - Travemünder Stieg - Parchimer Straße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 383, Westgrenzen der Flurstücke 385, 1503 und 644 der Gemarkung Neu-Rahlstedt - Bahnstrecke Hamburg Lübeck - Südgrenze des Flurstücks 538 der Gemarkung Alt-Rahlstedt - Oldenfelder Straße - Südgrenze des Flurstücks 1931, Ostgrenze des Flurstücks 1856, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1857, Ostgrenzen der Flurstücke 1858, 1859, 1860, 1861, 1862, 1918 und 1919, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1920 der Gemarkung Oldenfelde- Fehsenfeldstraße - Grubesallee - Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 6116, Ostgrenzen der Flurstücke 6095 und 423 - Boytinstraße - Ostgrenze des Flurstücks 458, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2920, Südgrenze des Flurstücks 2919 - Heestweg - Südostgrenze des Flurstücks 6940, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 355, über das Flurstück 355, über die Flurstücke 356, 359, 362, 363 und 4848 - Boytinstraße - über die Flurstücke 422, 421, 420, 419 und 418 - Grubesallee - über das Flurstück 379 der Germarkung Alt-Rahlstedt, über die Flurstücke 1906, 1904 und 1907 - Lasbeker Straße - über die Flurstücke 1902, 1901, 1888, 1887 und 1889 - Hinschallee - über die Flurstücke 1882, 1881, 1880 und 1879 - Wolliner Straße - über die Flur¬stücke 1823, 2889, 1822, 1821, 3366, 3365, 1818, 1817, 1816 und 1815, Westgrenze des Flurstücks 4559 - Eggerskamp - Westgrenze des Flurstücks 1793, über die Flurstücke 1792, 1791 und 1790 - Schulpfad - über die Flurstücke 1773, 1774, 1775, 2632 und 1776 der Gemarkung Oldenfelde. 3. Gebiet 3: Remstedtstraße - Wehlbrook - West- und Nordgrenze des Flurstücks 201, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 203, Nordostgrenze des Flurstücks 204, Nordgrenzen der Flurstücke 205 und 206, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1070 - Stellaustieg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 211, Ostgrenze des Flurstücks 1268, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1269, Südwestgrenze des Flurstücks 701 - Stellaustieg - Südwestgrenzen der Flurstücke 228 und 233, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 235, Südwestgrenze des Flurstücks 236, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 237, Südwestgrenze des Flurstücks 238, Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 239, Südgrenzen der Flurstücke 240 und 241, Ost- Süd- und Westgrenze des Flurstücks 242, Südgrenzen der Flurstücke 1256, 1262, 246 und 1291 der Gemarkung Neu-Rahlstedt, Südgrenzen der Flurstücke 694 und 5709 - Eilersweg - Buchwaldstraße - Amtsstraße - Buchwaldstraße - Westgrenze des Flurstücks 2598, über die Flurstücke 2903, 2902, 1851 - West- und Nordgrenze des Flurstücks 2598 - Gewässer Stellau - Westgrenze des Flurstücks 803, über die Flurstücke 2704 und 806 - Wesenbergallee - Nordwestgrenze des Flurstücks 790, über die Flurstücke 789, 788, 5717, 5754 und 5753 - Amtsstraße - Nordwestgrenze des Flurstücks 749, über die Flurstücke 748, 747, 746, 745 und 744, Nordwestgrenze des Flurstücks 4573 - Eilersweg - Nordwestgrenze des Flurstücks 717, über die Flurstücke 719 und 718 - Rahlstedter Straße - über das Flurstück 2936 der Gemarkung Alt-Rahlstedt, über die Flurstücke 360, 359, 1376, 357 und 356, Nordwestgrenze des Flurstücks 355 - Remstedtstraße - Nordwestgrenze des Flurstücks 331, über die Flurstücke 330, 329, 328, 327, 1038 und 1290 der Gemarkung Neu Rahlstedt.

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