Dieser Datensatz enthält die Bushaltestellen, die in Zuständigkeit des Landkreises liegen. Jede in- und auswärtige Bushaltestelle ist erfasst.
Standorte der bestehenden Windenenergieanlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Das EU-Vogelschutzgebiet "Niedersächsische Mittelelbe“ ist 34.028 ha groß und deckt knapp zwei Drittel der Fläche des Biosphärenreservates ab (vgl. Textkarte 5). Bezogen auf die Abgrenzungen des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“ liegen davon 71% im Gebiet des Landkreises Lüneburg und 29% im Landkreis Lüchow-Dannenberg. 29 Brutvogelarten und 41 Zugvogelarten bestimmen den Wert des Gebietes (NElbtBRG, Anlage 3).
Web Map Service (WMS) mit Fachdaten aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Themen wie Schulstandorte, Berufsbildende Schulen, Campingplätze, Park&Ride und Bike&Ride-Plätze sowie Windenergievorrangsflächen bzw. Windeignungsflächen werden über diesen WMS-Dienst dargestellt. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkatalog des Landes Niedersachsen zu finden (http://www.geodaten.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8651&article_id=25492&_psmand=28). Genauere Informationen erhalten Sie über den Landkreis Lüchow-Dannenberg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes Niedersachsen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ ist Teil des von der UNESCO 1997 anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe. Es wurde durch das Gesetz über das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue am 23.11.2002 mit einer Gesamtfläche von 56.760 ha eingerichtet. Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ erstreckt sich 100 Kilometer südöstlich von Hamburg auf einer Länge von ca. 80 km am nordöstlichen Rand des Landes Niedersachsen (vgl. Abb. 4-1) entlang der Elbe zwischen Schnackenburg im Osten und Hohnstorf (Elbe) im Westen (Stromkilometer 472,5 bei Schnackenburg bis 569 bei Lauenburg). Das Biosphärenreservat umfasst Teile der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg.
GIS-Datensatz mit der Abgrenzung der Gebietsteile A, B und C im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Weltweit sind alle UNESCO-Biosphärenreservate in Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen gegliedert. Das gilt auch für die „Niedersächsische Elbtalaue“. Sie ist in die Gebietsteile C (entspricht der Kern- und Pflegezone) sowie B und A (entspricht der Entwicklungszone) unterteilt. Abgestufte Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft sollen ein harmonisches Nebeneinander von Menschen, Tieren und Pflanzen gewährleisten.Der Gebietsteil A besitzt besondere Funktionen für das Leben, Wohnen und Arbeiten der Menschen – kurz: für die regionale Entwicklung. Natur und Landschaft sollen hier verantwortungsvoll genutzt werden. Der Gebietsteil A beinhaltet im Wesentlichen die Ortslagen sowie sonstige durch menschlichen Einfluss besonders geprägte Bereiche. Der Gebietsteil B ist wie ein Landschaftsschutzgebiet geschützt. Er umfasst die vorwiegend nutzungsgeprägte Kulturlandschaft, hat aber auch wesentlichen Anteil an charakteristischen, von naturnahen Standortverhältnissen geprägten Lebensräumen. Dieser Bereich soll insbesondere in Hinblick auf die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung erhalten und entwickelt werden. Der Gebietsteil C genießt einen strengen Schutz – so wie ein Naturschutzgebiet. Ehemalige Naturschutzgebiete sind in die Teilräume des Gebietsteils C überführt worden. Der Gebietsteil C schließt die besonders schutzwürdigen beziehungsweise pflegebedürftigen Teile des Biosphärenreservates ein. Innerhalb des Gebietsteils C sindgesonderte Erholungsbereiche ausgewiesen. Hier dürfen z. B. die Flächen auch abseits der Wegebetreten werden und Hunde außerhalb der Brut- und Setzzeit frei laufen.Freizeitaktivitäten und Nutzungen sind vor allem im Gebietsteil C gesetzlich eingeschränkt. Rote Schilder im Gelände weisen darauf hin, dass hierbesondere Regeln zu beachten sind.Nach dem Biosphärenreservatsgesetz gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten für die verschiedenen Gebietsteile: In den Gebietsteilen A und B sind die Landkreise Lüchow-Dannenberg bzw. Lüneburg als Untere Naturschutzbehörden tätig, im Gebietsteil C ist es die Biosphärenreservatsverwaltung.Die Daten berücksichtigen den durch das "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (Nds. GVBl. Nr. 6/2014)" geänderten Grenzverlauf in der Gemeinde Amt Neuhaus.
Umgrenzung der rechtsverbindlichen Überschwemmungsgebiete. Die damit verbundenen Einschränkungen in der Grundstücknutzung sind im Wasserhaushaltsgesetz geregelt (§ 78 WHG). Die Daten sind als Polygon erstellt.
Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und setzt für räumlich begrenzte Bereiche rechtsverbindlich fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Er bestimmt zum Beispiel auch, wo Straßen verlaufen und Grünflächen liegen. Es werden die Umringe der Bebauungspläne für die Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue und Gartow dargestellt.
Auszug des Strassennetzes aus der Straßeninformationsbank Niedersachsen (NW SIB-NI) und aus Navteq Daten des östlichen Umlandes. Daten wurden aus den Einzellayern der SIB inklusive Auffahrten, Kreisel, etc.. Strassenabschnitte, Stationsangaben generiert. Auszug nur für den Landkreis Lüchow-Dannenberg und Umgebung DAN Daten wurden klassifiziert nach Bundes-, Landes- und Kreisstrassen.
"Damm, Wall, Deich" ist eine aus Erde oder anderen Baustoffen bestehende langgestreckte Aufschüttung, die Vegetation tragen kann. In der Art kann unter Hochwasserdeich, Hauptdeich oder Landesschutzdeich, Überlaufdeich, Leitdeich, Polderdeich unterschieden werden. Über die Funktion kan in Hochwasserschutz und Sturmflutschutz und in Hochwasserschutz, Sturmflutschutz zugleich Verkehrsführung unterschieden werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 56 |
| Kommune | 30 |
| Land | 111 |
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| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 3 |
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