Mit dem Net-Zero Industry Act (NZIA) hat die Europäische Union einen neuen industriepolitischen Rahmen geschaffen, um die Produktion strategisch relevanter Netto-Null-Technologien innerhalb Europas signifikant zu steigern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten sowie deren technologische Souveränität zu stärken. Gemäß Artikel 17 NZIA können die Mitgliedstaaten beschließen, Beschleunigungstäler für die Produktion solcher Netto-Null-Technologien (Net Zero Valleys) anzuerkennen. Die Anerkennung eines Net Zero Valleys ist dabei nicht gleichzusetzen mit konventionellen Beschlüssen der Raum- oder Bauleitplanung, sondern dient insbesondere der strategischen Bildung regionaler Cluster, um industrielle Ansiedlungs- oder Ausbauvorhaben zur Fertigung von Netto-Null-Technologien an besonders geeigneten Standorten zu bündeln. Als Netto-Null-Technologien gelten die in Artikel 4 NZIA abschließend genannten Technologien, sofern sie als fertige Produkte (Endprodukte) oder als spezielle Bauteile und Maschinen eingesetzt werden, die über-wiegend für die Herstellung entsprechender Netto-Null-Technologieprodukte benötigt werden. Damit umfasst der Begriff insbesondere die industrielle Produktion von zentralen Komponenten und Anlagen, die für die Umsetzung der Energiewende erforderlich sind. Dazu zählen beispielsweise Bauteile und Systeme für den Ausbau erneuerbarer Energien, für Energiespeicherlösungen sowie für den Netzausbau. Ziel ist es, die industrielle Wertschöpfung entlang dieser technologischen Lieferketten gezielt in Europa zu stärken und aus-zubauen. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung von Net Zero Valleys bei den Bundesländern. Unter Federführung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems wurde gemeinsam mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, den Landkreisen Emsland, Leer, Aurich, Wittmund, Friesland, Wesermarsch, Cuxhaven und Stade, den kreisfreien Städten Emden, Wilhelmshaven und Oldenburg, der Stadt Cuxhaven sowie der Hansestadt Stade und den regionalen Industrie- und Handelskammern ein Antrag auf Anerkennung der Region als Net Zero Valley „NetZero Nordwest Deutschlands“ erarbeitet. Der Antrag wurde am 11. Juni 2025 bei der Niedersächsischen Staatskanzlei eingereicht. Die Valley-Region verfügt laut Antragstellung über rund 6.340 Hektar Potenzialflächen, 155 Netto-Null-Projekte und ein Investitionsvolumen von ca. 35 Milliarden Euro. Schwerpunkte sollen gesetzt werden auf der Produktion von Wasserstofftechnologien, Batterie- und Energiespeichertechnologien, Technologien für On- und Offshore-Windenergie, Solartechnologien, Stromnetztechnologien sowie von weiteren Technologien, die für die Dekarbonisierung der Industrie benötigt werden. Der Antrag wurde nach seiner Einreichung durch die zuständigen Stellen der Niedersächsischen Landesregierung fachlich geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Net Zero Valley gemäß Artikel 17 NZIA erfüllt sind. Insbesondere weist das Vorhaben eine klare räumliche Abgrenzung, eine konsistente technologische Schwerpunktsetzung sowie einen tragfähigen Maßnahmenplan zur Steigerung der Standortattraktivität und zur Beschleunigung von Genehmigungs- und Investitionsprozessen auf. Gemäß den Vorgaben des NZIA unterliegt die Anerkennung eines Net Zero Valleys zudem der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) nach der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1). Eine entsprechende SUP wurde von der Niedersächsischen Staatskanzlei unter Beteiligung der betroffenen Behörden sowie der Öffentlichkeit durchgeführt. Diese diente dazu, mögliche Umweltauswirkungen der Anerkennung auf strategischer Ebene frühzeitig zu bewerten und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Der aus der SUP resultierende Umweltbericht stellt keine Genehmigungsgrundlage für konkrete Einzelprojekte innerhalb des Net-Zero Valleys dar und beinhaltet keine flächenscharfe Prüfung einzelner Standorte. Vielmehr fungiert der Umweltbericht als strategischer Rahmen sowie als praxisorientierte Arbeitshilfe für nachgelagerte Planungs- und Genehmigungsverfahren. Im Ergebnis kommt die SUP zu dem Schluss, dass die mit der Umsetzung des Net Zero Valleys verbundenen Umweltauswirkungen bei Einhaltung der vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf ein vertretbares Maß begrenzt werden können und dem Plan für das Net-Zero Valley dementsprechend auch aus naturschutzfachlicher Sicht zugestimmt werden kann. Auf Grundlage der durchgeführten Prüfung sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der strategischen Umweltprüfung hat die Niedersächsische Landesregierung mit Beschluss vom 21. April.2026 die Anerkennung des Net Zero Valleys „NetZero Nordwest Deutschlands“ gemäß Artikel 17 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EU) 2024/1735 beschlossen. Die für die Beschlussfassung entscheidungserheblichen Unterlagen werden im Rahmen des UVP-Portals der Länder veröffentlicht und können hier nachfolgend eingesehen werden.
Geomorphologie Elbtalaue Das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue liegt auf Geländehöhen zwischen 5 und 86 m ü. NN (Kniepenberg bei Hitzacker). Der gegenwärtige Verlauf der Elbe und die Gestalt der Auenregion sind das Ergebnis mehrfacher weit reichender Gletscherbewegungen (SAUCKE et al. 1999). Zum Ende der Weichsel-Eiszeit vor etwa 12.000 Jahren durchschnitten die Schmelzwasserströme auf ihrem Weg zur Nordsee die während der Eiszeit abgelagerten Grund- und Endmoränen und formten so das Elbe-Urstromtal. Später wurden flussbegleitend Flugsandfelder und Dünen aufgeweht (vgl. Textkarte 2 - Flugsande). Der bedeutendste Dünenzug liegt bei Carrenzien und weist ein stark bewegtes Relief mit Höhen zwischen 15 und 20 m, vereinzelt bis 36 m auf. Die Talsandflächen wie das Scharnebecker Talsandgebiet haben immer noch Höhenunterschiede von 8 bis 15 m. In den folgenden Jahrtausenden war es die Elbe, die die Landschaft weiter ausformte. Neue Flussschlingen entstanden, andere wurden abgetrennt, und immer wieder gab es Abtragungen hier und Ablagerungen dort. Die ausgedehnten Auenlehmdecken im Elbtal waren Folge der jungsteinzeitlichen Waldrodung und des Ackerbaus und späterer, mittelalterlicher Rodungsphasen. Noch heute wird bei Hochwasser Sand und Schlamm umgelagert, Wasser und Eis schürfen in den Vordeichsflächen Flutrinnen und Flutmulden. An die heute noch regelmäßig überschwemmte Aue schließen binnendeichs die Elbmarschen an. Sie werden in Niedersachsen in die Lüneburger, Neuhauser, Dannenberger und Gartower Elbmarsch unterteilt und werden von den Niederungen der Elbnebenflüsse durchzogen. Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.
Blatt Hamburg-Ost wird vollständig vom Norddeutschen Tiefland eingenommen, wobei im Süden die Lüneburger Heide und das Wendland angeschnitten sind. Der Flusslauf der Elbe quert das Kartenblatt von Nordwest nach Südost. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt. Da sich z. T. mehrere glaziale Serien der Elster-, Saale- und Weichselkaltzeit überlagern, gestaltet sich die Landschaft formenreich. Zu den eiszeitlichen Ablagerungen, die das Kartenblatt dominieren, zählen Geschiebemergel/-lehm der Grundmoräne, glazilimnische Beckenschluffe, fluviatile und glazifluviatile Sande sowie äolische Bildungen wie Löss- und Flugsande. Zwischen den Gebieten nördlich und südlich der Elbe sind deutliche Unterschiede in der Sedimentverteilung festzustellen. Während im Norden sowohl Sedimente des Weichsel- als auch Saale-Glazials erfasst sind, nehmen im Süden die Saale-kaltzeitlichen Relikte eine Vormachtstellung ein. Speziell im Bereich der Lüneburger Heide dominieren glazifluviatile Sande und Schotter des Drenthe-Stadials. In den Flussniederungen und Senken werden die glazialen Relikte z. T. von holozänen Sedimenten überlagert. Besonders auffällig ist dies im Tal der Elbe, die den Kartenausschnitt diagonal kreuzt. Hier lagern den weichselzeitlichen Sanden der Niederterrasse holozäne Auesedimente, perimarine Tone und Dünensande auf. Die quartäre Sedimentdecke ist im Bereich des Norddeutschen Tieflandes sehr mächtig. Nur vereinzelt und regional eng begrenzt treten ältere Schichten des präquartären Untergrundes zu Tage. So sind im Stadtbereich von Lüneburg kleinere Aufschlüsse von Perm, Trias und Tertiär erfasst. Weitere Vorkommen tertiärer Sedimente sind auf das Gebiet nördlich der Elbe konzentriert, wie z. B. in der Gegend zwischen Hagenow und Wittenburg (Miozän) oder Schwarzenbek (Eozän). Die enorme Mächtigkeit der quartären Deckschicht wird auch im Profilschnitt deutlich. In seinem West-Ost-Verlauf ist zudem das Aufdringen von Zechstein-Salzen in den Salzstöcken von Dethlingen, Bahnsen, Niendorf, Rosche-Thondorf, Braudel, Wustrow und Bockleben dargestellt.
Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.
Die Hochwasserdienste des NLWKN spielen bei der Bewältigung einer Gefahrenlage durch Hochwasser für die Unteren Wasserbehörden der Landkreise und Städte eine wichtige Rolle. In Niedersachsen kommen je nach betroffenem Flussgebiet unterschiedliche Hochwasserdienste zum Einsatz. Neben hochverfügbar abrufbaren Wasserständen auf dem NLWKN-Pegelportal sowie den Vorhersagen und Warnlageberichten der Hochwasservorhersagezentrale (HWVZ) warnen die Hochwasserinfodienste des NLWKN die Unteren Wasserbehörden gezielt über eine drohende Hochwasserlage. NLWKN-Pegelportal Hochwasservorhersagezentrale Die Hochwasserinfodienste werden regional von den jeweiligen Betriebsstellen des NLWKN ausgeführt (sogenannter Regionaler Hochwasserinfodienst RHID). Für die Elbe gibt es einen länderübergreifenden Hochwassermeldedienst, mehr dazu weiter unten. Bis zum Jahr 2025 wurde zwischen den Regionalen Hochwassermeldediensten (RHWD) und dem Überregionalem Hochwassermeldedienst für die Weser (ÜHWD) unterschieden. Ab Ende 2025 wurden diese bisherigen Meldedienste durch die Regionalen Hochwasserinfodienste (RHID) ersetzt. Moderne digitale Warn- und Lagesysteme wie Apps und das NLWKN-Pegelportal ermöglichen es allen Akteuren und den vom Hochwasser Betroffenen, jederzeit und unkompliziert hochaktuelle und individuelle Informationen über Pegelstände und Gefahrenlagen abzurufen. Apps Für die Regionalen Hochwasserinfodienste gelten folgende Festlegungen: Für die Regionalen Hochwasserinfodienste gelten folgende Festlegungen: Der Regionale Hochwasserinfodienst der zuständigen NLWKN-Betriebsstelle nimmt bei Überschreiten der Meldestufe 1 und weiter steigenden Wasserständen den Dienst auf, beobachtet und bewertet die Abflusslage an den Flüssen. Meldestufe 1 Bei einer drohenden Hochwassergefahr werden die Unteren Wasserbehörden der Landkreise und Städte vom zuständigen RHID über die aktuelle Situation per E-Mail informiert. Diese Warnung erfolgt für alle Hochwassermeldepegel spätestens bei Überschreitung der Meldestufe 2 und wenn mit weiter steigenden Wasserständen zu rechnen ist. Je nach Hochwassergefahr und Einschätzung des zuständigen RHID kann diese Information auch früher erfolgen, zum Beispiel bei Überschreiten der Meldestufe 1 und deutlich ansteigenden Wasserständen. Meldestufe 2 Bei Überschreiten der Meldestufe 3 und weiter steigenden Wasserständen informiert der Regionale Hochwasserinfodienst per E-Mail mindestens einmal am Tag über die aktuelle Lage und die weitere Entwicklung. Die Information kann bei Bedarf auch häufiger und anlassbezogen erfolgen. Meldestufe 3 Alle versendeten Informationen können je nach Einschätzung des RHID zusätzliche, hochwasserrelevante Angaben über die derzeitige und zu erwartende Abflusslage beinhalten. Das können aktuelle und geplante Steuerungen von Stauanlagen sein, die vom NLWKN oder den Harzwasserwerken betrieben werden, oder Deichbrüche, sofern diese Angaben dem RHID rechtzeitig vorliegen. Die ergänzenden Informationen zu den Stauanlagen beziehen sich vor allem auf die Hochwasserrückhaltebecken Salzderhelden an der Leine im südlichen Niedersachsen (Landkreis Northeim) und Alfhausen-Rieste an der Hase im Landkreis Osnabrück sowie auf die sechs Harz-Talsperren im Westharz. Weiterhin steht der jeweilige Regionale Hochwasserinfodienst für Rückfragen der Unteren Wasserbehörden der Landkreise und Städte hinsichtlich der Hochwasser- und Pegelinformationen zur Verfügung und berät bei Bedarf über die Abflusslage oder über besondere Ereignisse wie Abgabenänderungen an den Stauanlagen, mögliche Pegelausfälle und Weiteres. Die Regionalen Hochwasserinfodienste stehen zudem in engem Austausch zur Hochwasservorhersagezentrale des NLWKN, die bei einer zu erwartenden Hochwasserlage Tage im Voraus mit dem betroffenen RHID Kontakt aufnimmt, interne hydrologische Vorhersagen bereitstellt und bei Hochwasser neben Wasserstandsvorhersagen flussgebietsbezogene Warnlageberichte veröffentlicht. In den Warnlageberichten der HWVZ können ebenfalls wichtige geplante Abgabe-Änderungen der Stauanlagen enthalten sein. Die Prognosen der Vorhersagezentrale Magdeburg finden Sie hier... Die Prognosen der Vorhersagezentrale Magdeburg finden Sie hier... Die Betriebsstelle Lüneburg des NLWKN erhält nicht nur im Hochwasserfall, sondern täglich aktuelle Wasserstände und Wasserstandsvorhersagen für die Hauptpegel der Elbe. Der Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) des NLWKN Lüneburg wertet die Meldungen aus, beobachtet die weitere Entwicklung über den zeitlichen und räumlichen Ablauf des Hochwasserereignisses und gibt eine Einschätzung für die Situation in Niedersachsen ab. Bei bevorstehender Hochwassergefahr im Bereich der Unteren Mittelelbe ab einem Wasserstand von 550 cm am Pegel Neu Darchau werden unverzüglich das Umweltministerium, die betroffenen Landkreise Lüneburg, Harburg sowie Lüchow-Dannenberg, Deichverbände und weitere betroffene Stellen informiert. Die Broschüre „Hochwassermeldedienst Niedersachsen, Untere Mittelelbe“ gibt einen Überblick über den Hochwassermeldedienst an der Mittelelbe. Das Heft enthält Angaben zu den Zuständigkeiten, den Aufgaben und der Ablauf- und Meldestruktur. Hochwassermeldedienst Niedersachsen, Untere Mittelelbe
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Buxtehuder Straße - Neue Straße - über das Flurstück 4209 der Gemarkung Harburg - Hermann Maul Straße - Schloßmühlendamm - Buxtehuder Straße - Ostgrenzen der Flurstücke 2479, 3670 und 3669 der Gemarkung Harburg - Küchgarten - Großer Schippsee - Herbert-Wehner-Platz - Lauterbachstraße - Nordgrenze des Flurstücks 3423 (Lauterbachstraße) - Goldtschmidtstraße - Buxtehuder Straße - Buxtehuder Brücke - Hannoversche Straße - über die Flurstücke 1133 und 3937 - Südgrenze des Flurstücks 3935 Ostgrenzen der Flurstücke 3938 und 3813 der Gemarkung Harburg - Moorstraße - Westgrenzen der Flurstücke 3827 und 3938 - über das Flurstück 3938 (Seevepassage) - Westgrenze des Flurstücks 3943 - Südgrenze des Flurstücks 2869 (Rieckhoffstraße) - Südostgrenze des Flurstücks 5480 - über das Flurstück 5480 (Harbuger Ring) - Südostgrenze des Flurstücks 5444 (Lüneburger Straße) - Südgrenze des Flurstücks 2128 - Südwestgrenzen der Flurstücke 2127, 2126, 2124, 3787, 3786, 2119, 2120 und 2107 - über das Flurstück 1822 (Bremer Straße) - Südostgrenze des Flurstücke 5198 (Harburger Rathausstraße), 4856 und 1680 der Gemarkung Harburg - Bremer Straße - Knoopstraße - Harburger Ring - Schwarzenbergstraße - Zur Seehafenbrücke - Wallgraben (Bezirk Harburg, Gemarkung Harburg, Ortsteil 701 und 702).
Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement. Dabei handelt es sich um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet von geringer Flächengröße bis 5 Hektar. Letzteres ist ein Flächennaturdenkmal und als solches klar von seiner Umgebung abgegrenzt.
§ 47 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) regelt das gebührenpflichtige Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern bzw. das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser (§ 4 Abs. 1 Nr. 7).
Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.
2011 wurde das "Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Lüneburg" rechtskräftig. Mit diesem Landschaftsschutzgebiet (LSG) wurden die bestehenden Landschaftsschutzgebiete (teils noch aus den 1930er und 1950er Jahren) neu geregelt und abgegrenzt. Gleichzeitig wurden diese Gebiete durch die Aufnahme der FFH-Gebiete in das kreisweite Landschaftsschutzgebiet mit entsprechenden Erhaltungszielen und Regelungen national gesichert.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 234 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 61 |
| Land | 594 |
| Schutzgebiete | 4 |
| Weitere | 36 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 25 |
| Zivilgesellschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Bildmaterial | 1 |
| Chemische Verbindung | 4 |
| Daten und Messstellen | 13 |
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 130 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Infrastruktur | 1 |
| Text | 425 |
| Umweltprüfung | 100 |
| WRRL-Maßnahme | 60 |
| unbekannt | 104 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 547 |
| Offen | 288 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 836 |
| Englisch | 57 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 25 |
| Bild | 82 |
| Datei | 13 |
| Dokument | 213 |
| Keine | 314 |
| Multimedia | 1 |
| Webdienst | 53 |
| Webseite | 305 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 379 |
| Lebewesen und Lebensräume | 839 |
| Luft | 280 |
| Mensch und Umwelt | 803 |
| Wasser | 500 |
| Weitere | 776 |