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YEEES - Yields of Evocative Entrepreneurial approaches on Environment and Society

Entrepreneurial solutions as well as ICT play a critical role in achieving sustainability. We thus develop an inter- and transdisciplinary project that focusses on Yields of Evocative Entrepreneurial approaches on Environment and Society (YEEES). We especially elaborate on the resilience of cities and peri-urban areas, while focusing challenges in the fields of urban agriculture and mobility. Our project connects the universities of Lüneburg and Oldenburg with the universities in South Africa (NMMU), Namibia (UNAM) and Mosambique (UPM) via implementing two interconnected centers seen as international networks where the above mentioned topics will be addressed in Research and Teaching: The YEEES Research Center and the YEEES Training Center. The YEEES Research Center aims at being a long-term, visible and renowned network of German and African researchers from a variety of disciplines. Four research groups, focusing on 'Innovation', 'Imovation', 'ICT' and 'Education' are connected via a common goal: Delivering excellent and relevant research results that contribute to the global challenge of ensuring sustainability by focusing on innovative and imovative sustainable entrepreneurial approaches using ICT. The YEEES Training Center consists of four units: The Lecturing Hub, the Postgraduate Trainings, the Continuing Training, and the Scholarships. As an international, trans- and interdisciplinary network of relevant lecturers, researchers, practitioners and students, the center aims at becoming an internationally renowned center that connects Germany and Africa by developing and implementing innovative teaching based on state of the art research in the fields of Entrepreneurship, Sustainability and ICT. The YEEES project will foster the development of innovative entrepreneurial approaches, as e.g. the founding of sustainability start-ups and organisations in the respective fields. Our work further more supports the development of skills and mindsets that lead to entrepreneurial behavior in a way that future change agents identify and exploit opportunities for creative and innovative or 'imovative' solutions. We also contribute to a broad and strong German-African cooperation in various ways. That allows mind changing experiences, which on short and long term perspective enable people to contribute to sustainable change.

Geotechnische Bemessung mit numerischen Verfahren

In der Praxis hat sich die Finite-Elemente-Methode (FEM) für geotechnische Verformungsnachweise durchgesetzt. Über den vorhandenen Kenntnisstand hinaus soll Wissen zum Nachweis von Standsicherheitsbetrachtungen unter Einsatz numerischer Methoden erworben werden. Ziel ist es, Grundlagen und Empfehlungen für eine durchgehende geotechnische Bemessung mit numerischen Verfahren zu geben. Aufgabenstellung und Ziel Bauvorhaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) werden zunehmend komplexer. Das liegt zum einen daran, dass sie fast alle in unmittelbarer Nähe von vorhandener, oftmals maroder Infrastruktur liegen und räumlich oft keine Ausweichmöglichkeiten bestehen (z. B. Wehre, Schleusen und Fischaufstiegsanlagen an Neckar, Mosel und Main, Schleuse Lüneburg). Zum anderen liegt es auch an erhöhten Anforderungen an das Bauvorhaben, die sich einerseits aus den Einwirkungen ergeben (z. B. Bemessungshochwasser) und die andererseits im Hinblick auf die Beeinflussung der Umwelt gestellt werden (z. B. Grundwasser). Die Komplexität von Geometrie und Belastungen, Baugrundeigenschaften und Grundwasserverhältnissen ist mit analytischen Modellen nur schwer zu erfassen. Mithilfe numerischer Verfahren können die vorhandene Altsubstanz im Baufeld, die Belastungsgeschichte des Baugrunds, die angrenzende Infrastruktur, die reellen Baugrundeigenschaften und insbesondere die nichtlinearen Zusammenhänge realitätsnäher abgebildet werden. In der Praxis hat sich hierfür die Finite-Elemente-Methode (FEM) durchgesetzt. Derzeit werden mit der FEM Gebrauchstauglichkeits- bzw. Verformungsnachweise geführt oder Eingangswerte für die Bemessung mit analytischen Verfahren (z. B. Erddruck) ermittelt. Für eine durchgehende Bemessung von Bauwerken und Bauteilen mithilfe numerischer Verfahren fehlen in Deutschland erprobte Grundlagen und Regeln. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Die gewonnenen Erkenntnisse werden die Beratungsleistungen der BAW gewinnbringend ergänzen. Die fachliche Zusammenarbeit mit der WSV in Projekten an den Bundeswasserstraßen wird damit qualitativ weiter verbessert. Mit der Einführung des neuen Eurocode DIN EN 1997-1 (EC7) ist mit einem zunehmenden Einsatz numerischer Verfahren in der geotechnischen Bemessung zu rechnen. Diese Thematik wird auch im „Arbeitskreis Baugruben“ und im „Arbeitsausschuss Ufereinfassungen“ ausführlich diskutiert. Für die Beurteilung der Standsicherheit, z. B. von bestehenden und neu zu planenden Bauwerken, wird ein vertieftes Verständnis numerischer Bemessungsverfahren bei der Beratung der WSV zwingend erforderlich sein. Untersuchungsmethoden Für im Wasserbau übliche geotechnische Bauwerkskonstruktionen sollen verschiedene Nachweisformate numerisch untersucht und Anwendungsgrenzen definiert werden. Die Nachweisführung soll entsprechend dem Teilsicherheitskonzept zusätzlich mit bewährten analytischen Berechnungsverfahren erfolgen, um einen Vergleich der Berechnungsergebnisse zu ermöglichen. Fragen zu Einfluss und Sensitivität von Baugrundkenngrößen und Grundwasserverhältnissen bei der durchgehenden Bemessung mit numerischen Verfahren stehen über die praktischen Fragestellungen hinaus im Fokus. Es ist geplant, die analytischen und numerischen Berechnungen an Bemessungsbeispielen bestehender Bauvorhaben bzw. Projekten durchzuführen. Reale Bemessungsbeispiele bestehender Vorhaben bieten den Vorteil, dass Messdaten von Verformungen vorliegen. Somit können die FEM-Berechnungen abglichen bzw. kalibriert werden. (Text gekürzt)

Wasserentnahmestellen Landkreis Lüneburg

§ 47 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) regelt das gebührenpflichtige Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern bzw. das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser (§ 4 Abs. 1 Nr. 7).

Geschützte Biotope Landkreis Lüneburg

Ein Biotop stellt die kleinste Einheit für eine Lebensgemeinschaft innerhalb der Biossphäre dar. Entscheidend ist dabei der funktionale Aspekt. Während andere Begrifflichkeiten wie bspw. Habitat eher einen Lebensraum beschreiben, werden Biotope voneinander durch die Art der Lebensgemeinschaft abgegrenzt. Vor dem Hintergrund des rasch voranschreitenden Klimawandels und direkter menschlicher Eingriffe spielen Dokumentation und Bewertung sowie die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen gerade im Bereich der Landschaftspflege und des Naturschutzes eine zentrale Rolle. Im Landkreis Lüneburg sind insgesamt 5.173 Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 17 Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG), § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sowie vormals § 28a, § 28b Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) gesetzlich geschützt (Stand 07/2023).

Mehr Hochwasserschutz für Hitzacker - Startschuss für konkrete Planungen gefallen

Hitzacker/Lüneburg . An keinem anderen Ort in Niedersachsen ist die von der Elbe ausgehende Hochwassergefahr so präsent wie in Hitzacker. Obwohl das Land in der jüngeren Vergangenheit bereits umfassend in den Schutz der exponiert gelegenen Stadt investiert hat, zeigen die Auswertungen der letzten Hochwasserereignisse: es besteht weiterer Handlungsbedarf, um auch künftig ein hohes Schutzniveau gewährleisten zu können. Für die erforderliche Erhöhung und Verstärkung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen sind inzwischen die konkreten Planungen und detaillierte Vermessungen angelaufen. Ein erster Termin zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 5. Oktober statt. An keinem anderen Ort in Niedersachsen ist die von der Elbe ausgehende Hochwassergefahr so präsent wie in Hitzacker. Obwohl das Land in der jüngeren Vergangenheit bereits umfassend in den Schutz der exponiert gelegenen Stadt investiert hat, zeigen die Auswertungen der letzten Hochwasserereignisse: es besteht weiterer Handlungsbedarf, um auch künftig ein hohes Schutzniveau gewährleisten zu können. Für die erforderliche Erhöhung und Verstärkung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen sind inzwischen die konkreten Planungen und detaillierte Vermessungen angelaufen. Ein erster Termin zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 5. Oktober statt. Erneut gilt es in der Kleinstadt im Landkreis Lüchow-Dannenberg dabei besondere Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: Die schwierigen Platzverhältnisse im unmittelbaren Altstadtbereich, die Lage an der Jeetzel-Mündung sowie relevante touristische Interessen hatten bereits beim ersten umfassenden Ausbau nach den verheerenden Hochwassern Anfang der 2000er Jahre Sonderlösungen notwendig gemacht – etwa eine 938 Meter lange Hochwasserschutzwand. „Die Auswertung der jüngsten Hochwasserereignisse der Elbe hat ergeben, dass diese und andere Bestandteile der Hochwasserschutzanlage inzwischen nicht mehr ausreichen“, so Tina von Estorff, Ingenieurin im Bereich Planung und Bau beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Lüneburg. Zudem wurden die maßgeblichen Bemessungswasserstände der Elbe inzwischen neu festgelegt. Schutzanforderungen gestiegen Schutzanforderungen gestiegen Im Rahmen der deshalb eingeleiteten Vorbereitungen für eine Erhöhung des Schutzniveaus für Hitzacker und die Jeetzelniederung arbeiten der Jeetzeldeichverband (JDV) und der NLWKN eng zusammen: Beide Akteure haben sich für das Vorhaben zu einem Kooperationsauftraggeber zusammengeschlossen. Während der JDV für den Betrieb und die Unterhaltung der Hochwasserschutzwand zuständig ist, sorgt der NLWKN für den Betrieb und die Unterhaltung von Schöpfwerk und Siel in Hitzacker. Unter Federführung des NLWKN wurden im Zuge einer europaweiten Ausschreibung die erforderlichen ingenieurtechnischen sowie umwelt- und naturschutzfachlichen Planungsleistungen vergeben. Das beauftragte Ingenieurbüro hat im Juli mit den konkreten Planungen begonnen. Diese bauen auf dem bereits erarbeiteten Hochwasserschutzkonzept auf. Das Konzept kommt zu dem Ergebnis, dass der Hochwasserschutz durch eine Ertüchtigung der bestehenden Anlagen gewährleistet werden kann. Ein noch kostenintensiverer Ersatzneubau ist demnach nicht erforderlich. Sonderlösung im Altstadtbereich Sonderlösung im Altstadtbereich Mit Blick auf die Schutzwand in Hitzacker sieht das Papier vor, diese auf bestehender Linie zu erhöhen. Um die Sichtbeziehung zwischen Altstadt und Elbe entlang der Uferpromenade dabei nicht zu unterbrechen und Konflikte bezüglich des Denkmalschutzes zu vermeiden, soll die Erhöhung mit vollmobilen Anlagenteilen erfolgen – ein Kompromiss, wie JDV-Verbandsvorsteher Oliver Brühling betont: „Diese Sonderlösung im Bereich der Uferpromenade der Altstadtinsel, die extra durch das Niedersächsische Umweltministerium genehmigt wurde, trägt unter den besonderen örtlichen Rahmenbedingungen den hier relevanten unterschiedlichen Interessen bestmöglich Rechnung“. In anderen Teilbereichen soll die Wand dagegen wie üblich in Massivbauweise erhöht werden, jedoch voraussichtlich unter Beibehaltung des bereits bestehenden Mobilsystems. Auch am Siel und am Schöpfwerk sind Anpassungen vorgesehen, um weiterhin ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten: Die beiden Bauwerke müssen an den neuen Bemessungshochwasserstand angepasst werden. Beim Schöpfwerk sind dabei lediglich geringfügige bauliche Anpassungen erforderlich. Betroffen sind hier voraussichtlich die Außenwände des Hubtorgebäudes und die Hubtore selbst sowie die Rückschlagklappen. „Ansonsten ist das Schöpfwerk dazu in der Lage, den Binnenwasserstand der Jeetzel trotz des höheren Bemessungshochwasserstands zu halten“, erklärt Tina von Estorff vom NLWKN. Am Sielbauwerk dagegen sind laut Hochwasserschutzkonzept umfangreichere Eingriffe erforderlich: Der Massivbau und die in der Hochwasserschutzlinie befindlichen Gebäudeteile müssen dabei generell erhöht werden. Darüber hinaus müssen zur Anpassung an die Anforderungen des höheren Bemessungshochwasserstandes die Stemmtorpaare ertüchtigt oder gegebenenfalls erneuert werden. Zudem ist eine Verstärkung und Abdichtung der wasserseitigen Gebäudewände erforderlich. Die Wände und die Sohle des trogförmigen Massivbaus müssen ferner statisch ertüchtigt werden. Öffentlichkeitsbeteiligung noch im Herbst Öffentlichkeitsbeteiligung noch im Herbst „Die im Hochwasserschutzkonzept formulierten Ideen sollen nun im begonnenen Planungsprozess konkretisiert werden“, beschreibt von Estorff das weitere Vorgehen. Auch die Öffentlichkeit soll dabei frühzeitig in die Planung der Nacherhöhung eingebunden werden: Ein erster Termin zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 05. Oktober im Café Dierks statt (Kranplatz 2, 29456 Hitzacker; Beginn 18:30 Uhr).

Baumsschutzsatzungen Landkreis Lüneburg

Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.

Naturparke (NRP) Landkreis Lüneburg

Als besondere Landschaftsräume dienen Naturparke (NRP) sowohl dem Erhalt einmaliger Kulturlandschaften als auch deren touristischen Vermarktung zu Zwecken der Erholung und Bildung. Der Erhalt der Biotop- und Artenvielfalt wird über großräumige Landschafts- und Naturschutzgebiete gewährleistet. Rechtliche Grundlage ist dabei § 27 Abs. des 1 BNatSchG, das die einheitliche Entwicklung und Pflege der entsprechenden Gebiete vorsieht.

Geomorphologie Elbtalaue

Geomorphologie Elbtalaue Das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue liegt auf Geländehöhen zwischen 5 und 86 m ü. NN (Kniepenberg bei Hitzacker). Der gegenwärtige Verlauf der Elbe und die Gestalt der Auenregion sind das Ergebnis mehrfacher weit reichender Gletscherbewegungen (SAUCKE et al. 1999). Zum Ende der Weichsel-Eiszeit vor etwa 12.000 Jahren durchschnitten die Schmelzwasserströme auf ihrem Weg zur Nordsee die während der Eiszeit abgelagerten Grund- und Endmoränen und formten so das Elbe-Urstromtal. Später wurden flussbegleitend Flugsandfelder und Dünen aufgeweht (vgl. Textkarte 2 - Flugsande). Der bedeutendste Dünenzug liegt bei Carrenzien und weist ein stark bewegtes Relief mit Höhen zwischen 15 und 20 m, vereinzelt bis 36 m auf. Die Talsandflächen wie das Scharnebecker Talsandgebiet haben immer noch Höhenunterschiede von 8 bis 15 m. In den folgenden Jahrtausenden war es die Elbe, die die Landschaft weiter ausformte. Neue Flussschlingen entstanden, andere wurden abgetrennt, und immer wieder gab es Abtragungen hier und Ablagerungen dort. Die ausgedehnten Auenlehmdecken im Elbtal waren Folge der jungsteinzeitlichen Waldrodung und des Ackerbaus und späterer, mittelalterlicher Rodungsphasen. Noch heute wird bei Hochwasser Sand und Schlamm umgelagert, Wasser und Eis schürfen in den Vordeichsflächen Flutrinnen und Flutmulden. An die heute noch regelmäßig überschwemmte Aue schließen binnendeichs die Elbmarschen an. Sie werden in Niedersachsen in die Lüneburger, Neuhauser, Dannenberger und Gartower Elbmarsch unterteilt und werden von den Niederungen der Elbnebenflüsse durchzogen. Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.

Neubau der Ortsumgehung Meine nach Rötgesbüttel im Zuge der B 4

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 "Planfeststellung", Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover beantragt. Sie plant die vorhandene B 4 zwischen Gifhorn und Braunschweig im Bereich Rötgesbüttel und Meine zu verlegen und als vierstreifige Bundesstraße neu zu konzipieren. Die Realisierung als Ortsumgehungen von Rötgesbüttel und Meine soll eine Minderung der Verkehrsbelastung und damit einhergehende Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Ortschaften erzielen. Die B 4 erstreckt sich von Lüneburg bis Braunschweig. In Nord-Süd-Richtung verknüpft sie die Autobahnen A 39 (Lüneburg) und A 2 (Autobahnkreuz Braunschweig-Nord). Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) a. F. i. V. m. Ziffer 14.5 der Anlage 1 UVPG. Die erste Auslegung fand vom 09.11.2016 bis 08.12.2016 statt. Aufgrund zahlreicher Äußerungen zu den ausgelegten Planunterlagen hat die Vorhabenträgerin umfangreiche Planänderungen durchgeführt, weswegen (auch zum Verständnis dieser Änderungen) die Planfeststellungsunterlagen vollständigt neu ausgelegt werden. Diese zweite Auslegung war vom 12.07.2021 bis zum 11.08.2021. Zu den Planänderungen sind insgesamt knapp 100 Äußerungen eingegangen. Inhaltliche Schwerpunkte waren u. a. die erneute Kritik an dem westlichen Trassenverlauf im Raum Meine, als auch naturschutzrechtliche Belange und Grundstücksbetroffenheiten. Am 12.10.2022 und 13.10.2022 fand im Gemeindezentrum Meine in der Gemeinde Meine ein Erörterungstermin statt. Hier wurden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zusammen mit den Betroffenen, dem Vorhabenträger und der Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde erörtert. Hierdurch haben sich weitere Planänderungen ergeben, die zurzeit vom Vorhabenträger in die Planung eingearbeitet werden. Die Planfeststellungsbehörde behält sich weitere Anhörungsschritte vor. Aufgrund der im Rahmen der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse waren die Planunterlagen in Teilen zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Für die geänderten bzw. ergänzten Planunterlagen auf dem Gebiet der Gemeinden, in denen die Planunterlagen bereits auslegt haben, wurde bei den betroffenen Dritten eine Direktbeteiligung gem. § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) (VwVfG a.F). durchgeführt. Des Weiteren konnte für den Kreis der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. und auf dem Gebiet der Gemeinde Leiferde gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. aufgrund des bekannten Kreises der Betroffenen auf eine Auslegung verzichtet werden. Auch hier wurde eine Direktbeteiligung durchgeführt. Aufgrund der Einarbeitung eines aktualisierten Kompensationskonzeptes mussten die Planunterlagen in Teilen überarbeitet bzw. ergänzt werden. Für die geänderten bzw. ergänzten Planunterlagen auf dem Gebiet der Gemeinden, in denen die Planunterlagen bereits auslegt haben, wurde bei den betroffenen Dritten eine Direktbeteiligung gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 1 VwVfG a.F. durchgeführt. Des Weiteren konnte für den Kreis der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. aufgrund des bekannten Kreises der Betroffenen auf eine Auslegung verzichtet werden. Auch hier wurde eine Direktbeteiligung durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 30.04.2026 erlassen.

Was ist das UV -Messnetz?

Was ist das UV -Messnetz? Das UV -Messnetz ist ein Zusammenschluss mehrerer Institutionen und Behörden, die an ihren Messnetzstationen kontinuierlich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in Zeitintervallen von wenigen Minuten die erdbodennahe UV -Strahlung ermitteln. Die Messnetzzentrale befindet sich im Bundesamt für Strahlenschutz am Standort Neuherberg bei München. Hier werden alle Messdaten gespeichert, qualitätsgesichert, ausgewertet und in Form der UV-Index auf der Webseite des BfS und im BfS -Geoportal veröffentlicht. Für zehn Vorhersagegebiete in Deutschland erstellt das BfS UV -Prognosen . Von April bis September werden die Vorhersagen als 3-Tages- UV -Prognosen im Internet veröffentlicht. Die 3-Tages-Prognosen können als Newsletter abonniert werden. Das UV-Messnetz (Beim Klick auf das Bild können Sie sich die aktuellen Messwerte anzeigen lassen) Im Jahr 1993 nahmen das BfS und das Umweltbundesamt ( UBA ) an den folgenden vier Stationen des UV-Messnetzes den Betrieb auf: Zingst (Ostseeküste), Langen (Rheingraben bei Frankfurt), Schauinsland (Südschwarzwald) und Neuherberg (bei München). Bundesweites UV -Messnetz In den Folgejahren wurde das Messnetz zusammen mit dem DWD und weiteren assoziierten Institutionen zu einem bundesweiten UV -Messnetz ausgebaut. An den Messnetzstationen der assoziierten Institutionen und Behörden wird kontinuierlich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in Zeitintervallen von wenigen Minuten die erdbodennahe UV -Strahlung ermittelt. Die Messnetzstationen decken die wichtigsten topografischen und meteorologischen Regionen Deutschlands ab. Das heißt, es wurden insbesondere die in Deutschland vorhandenen Unterschiede hinsichtlich der geografischen Breite, der Höhenlagen, des Klimas und der Lufttrübung berücksichtigt. Assoziierte Institutionen Assoziierte Institutionen sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund ( BAuA ) die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) mit der Station in Westerland/Sylt der Deutsche Wetterdienst ( DWD ) mit den meteorologischen Observatorien Lindenberg und Hohenpeißenberg das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU Bayern) mit der Messstation in Kulmbach die Niedersächsische Gewerbeaufsicht mit den Messstationen in Lüneburg und auf der Insel Norderney das Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e.V. (TROPOS) mit der Messstation in Melpitz. das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV (IFA) mit der Messstation in Sankt Augustin Die Messnetzzentrale befindet sich im Bundesamt für Strahlenschutz in Neuherberg bei München. Sie führt zusätzlich zum UV -Monitoring in einem eigenen UV -Kalibrierlabor die Qualitätssicherung durch und übernimmt die Bewertung und Speicherung der gesamten Messdaten. Alle Messdaten des Messnetzes werden in Form des UV-Index auf der Webseite des BfS und im BfS -Geoportal veröffentlicht. Die bodennahe UV -Bestrahlungsstärke wird im Wellenlängenbereich von 290 bis 400 Nanometern spektral aufgelöst ( d.h. in kleine Wellenlängenbereiche unterteilt) mittels Spektralradiometern gemessen, um die Daten wissenschaftlich auswerten zu können. Um alle Bürgerinnen und Bürger verlässlich über die aktuelle UV -Belastung zu informieren, erweiterte das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) das Messnetz um weitere UV -Messnetzstationen mit Breitbandradiometern. Stand: 04.08.2026

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