2011 wurde das "Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Lüneburg" rechtskräftig. Mit diesem Landschaftsschutzgebiet (LSG) wurden die bestehenden Landschaftsschutzgebiete (teils noch aus den 1930er und 1950er Jahren) neu geregelt und abgegrenzt. Gleichzeitig wurden diese Gebiete durch die Aufnahme der FFH-Gebiete in das kreisweite Landschaftsschutzgebiet mit entsprechenden Erhaltungszielen und Regelungen national gesichert.
Standorte verschiedener Kindertageseinrichtungen im Landkreis Lüneburg
Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen Eingriff, z.B. größere Bauprojekte entstehen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes). Auf den dargestellten Kompensationsflächen wird z.B. durch Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland aber auch Erhalt von Altbaumbeständen entsprechender Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen von natur- und artenschutzrechtlich relevanten Eingriffen geschaffen.
Messstelle betrieben von UELZEN.
Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.
Beim Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) handelt es sich um ein strategisches Instrument zur räumlichen Steuerung, Ordnung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche. Dabei sollen die miteinander konkurrierenden raumbezogenen Planungen, wie beispielsweise Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft, Verkehr, Naturschutz, Wohnraumbedarf u.v.m aufeinander abgestimmt werden. Das RROP ist somit auf der Ebene des Landkreises ein übergeordnetes und zusammenfassendes Planwerk. Basis für die Vielfalt an Themen bildet das Raumordnungsprogramm 2003 mit der 1. Änderung 2010.
Gemeldete Standorte für den Eichenprozessionsspinner-Befall im Sommerjahr 2025 Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, der von Ende Juli bis Anfang September fliegt und seine Eier bevorzugt auf freistehenden Eichen ablegt. Ab dem dritten Raupenstadium bilden die Raupen giftige Brennhaare aus, die für Menschen und andere Tiere gefährlich sind. Seit Mai 2022 ist zum ersten Mal ein neues biologisches Mittel mit besonderem Wirkstoff im Einsatz: Nematoden – auch Fadenwürmer genannt –, die sich im Körper der Raupen entwickeln und diese dadurch abtöten. Da die winzigen Fadenwürmer lichtempfindlich sind, wird das Mittel erst nach Sonnenuntergang auf die befallenen Stellen in den Bäumen gesprüht. Für Menschen und Haustiere sind diese Würmer ungefährlich. Sie erzeugen keine Nebenwirkungen und fallen weder unter die Biozidverordnung, noch unter das Pflanzenschutzgesetz.
Ein Jagdbezirk stellt eine Gebietseinheit dar, in dem die Jagd auf wildlebende Tiere rechtlich zulässig und nach bestimmten Kriterien geregelt ist. Grundsätzlich wird dabei zwischen dem Eigenjagdbezirk (mind. 75 ha Größe) und dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk (mind. 150 ha Größe) unterschieden. Letzterer entsteht, wenn sich mehrere benachbarte Grundstücke, für die sich allein keine Eigenjagdbezirke bilden können, zusammenschließen und deren Eigentümer eine Jagdgenossenschaft bilden. Rechtsgrundlage bilden die nach § 4 geregelten Festlegungen von Eigen- und gemeinschaftlichen Jagdbezirken des Bundesjagdgesetz (BJagdG). Gebiete, in denen die Jagd ausgesetzt ist, sind befriedete Bezirke nach § 6 BJagdG. Die Abgrenzung der Jagd- und der befriedeten Bezirke sowie die Erteilung, Versagung und der Widerruf von Jagdrecht werden von der Jagdbehörde des Landkreises festgelegt.
Der Datensatz enthält die Verkehrslage in Echtzeit (Aktualisierung alle 5 Minuten) auf dem Hamburger Straßennetz und auf größeren Straßen im direkten Hamburger Umland sowie auf den durch Hamburg verlaufenden Autobahnen südlich bis Lüneburg, Hannover und Bremen und nördlich bis Itzehoe, Flensburg und Lübeck. Die Verkehrslage ist in 4 Zustandsklassen eingeteilt, von Zustandsklasse 1, fließender Verkehr (grün) über Zustandsklasse 2, dichter Verkehr (orange) und Zustandsklasse 3, zäher Verkehr (rot) bis Zustandsklasse 4, gestauter Verkehr (dunkelrot). Liegen für einzelne Segmente dauerhaft oder zeitweise keine Daten vor, wird keine Verkehrslage angezeigt. Die Verkehrslage wird mit Hilfe eines Geschwindigkeitsindexes (GI) bestimmt. Dieser errechnet sich aus der aktuellen Geschwindigkeit geteilt durch die Geschwindigkeit bei freiem Verkehrsfluss. Die Einordnung in die Zustandsklassen ergibt sich nach folgenden Vorgaben: Zustandsklasse 1: GI > 0,7, Zustandsklasse 2: GI >= 0,4, Zustandsklasse 3: GI >= 0,2, Zustandsklasse 4: GI < 0,2 Grundlage der Verkehrslagedarstellung sind Floating Car Daten der Firma INRIX, die über die TraffGo Road GmbH bereitgestellt werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 265 |
| Kommune | 55 |
| Land | 585 |
| Schutzgebiete | 4 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Bildmaterial | 1 |
| Chemische Verbindung | 4 |
| Daten und Messstellen | 13 |
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 130 |
| Infrastruktur | 1 |
| Text | 425 |
| Umweltprüfung | 93 |
| WRRL-Maßnahme | 60 |
| unbekannt | 106 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 542 |
| offen | 287 |
| unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 829 |
| Englisch | 58 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 25 |
| Bild | 79 |
| Datei | 13 |
| Dokument | 210 |
| Keine | 315 |
| Multimedia | 1 |
| Webdienst | 51 |
| Webseite | 302 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 376 |
| Lebewesen und Lebensräume | 832 |
| Luft | 281 |
| Mensch und Umwelt | 796 |
| Wasser | 498 |
| Weitere | 770 |