Blatt Hamburg-West wird vollständig vom Norddeutschen Tiefland eingenommen, wobei die Lüneburger Heide im Südosten des Kartenausschnitts angeschnitten ist. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt. Da das Gebiet mehrfach vom skandinavischen Inlandeis überzogen wurde, gestaltet sich die Landschaft formenreich. Zu den glazialen Ablagerungen der Elster-, Saale- und Weichselkaltzeit zählen Geschiebelehm/-mergel der Grundmoräne, glazilimnische Beckenschluffe, fluviatile bzw. glazifluviatile Sande und Schotter sowie äolische Flugsande. In der Verteilung der Sedimente im Kartenausschnitt fallen das gehäufte Auftreten elsterglazialer Beckenschluffe im Nordwesten und die Dominanz glazifluviatiler Ablagerungen des Drenthe-Stadials in der Lüneburger Heide auf. In den Flussniederungen und Senken werden die glazialen Relikte z. T. von holozänen Sedimenten überlagert, wie fluviatilen Sanden und Kiesen oder Torf der Moorgebiete. Großflächige Ablagerungen perimarinen Tons kennzeichnen zudem das Alte Land südlich der Elbe (Nordost-Ecke des Kartenblattes). Präquartärer Untergrund tritt aufgrund der enormen Mächtigkeit der quartären Deckschicht nicht zu Tage. Im geologischen Schnitt, der das Kartenblatt von Süd nach Nord quert, wird die Mächtigkeit der känozoischen Sedimente (bis 3000 m Tiefe) deutlich. Zudem ist im Profil das Aufdringen von Zechstein-Salzen in den Salzstöcken von Eitzendorf, Verden, Wedehof, Rotenburg, Scheeßel, Volkensen, Harsefeld und Stade dargestellt. Lage und Position der Salzstrukturen sind auch in der geologischen Karte namentlich gekennzeichnet.
Die Stadtwerke Uelzen GmbH ist ein modernes Energieversorgungsunternehmen im Herzen der Lüneburger Heide und bietet Ihnen alle Services rund um das Thema Energie aus einer Hand. Unter der Marke mycity versorgt das Unternehmen die Stadt Uelzen neben Erdgas und Wasser mit 100 % Ökostrom. Hier wird das Wasserleitungsnetz digital geführt, es werden alle Leitungen samt Hydranten und Absperrschieber dargestellt. Die Daten werden fortlaufend aktualisiert. Die Daten können von berechtigten Personen eingesehen werden.
Die Hydrogeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Grundwasserbeschaffenheit: Chloridgehalt zeigt die Auswertung einer repräsentativen Auswahl von Chloridkonzentrationen aus der Labordatenbank des LBEG. Die über einen Zeitraum von 1967 bis 2000 erhobenen Daten wurden zweifach gemittelt. Bei Grundwasser-Messstellen mit Mehrfachanalysen wurden Mittelwerte der jeweils vorliegenden Untersuchungsergebnisse gebildet. Zusätzlich wurden die Werte aller Probenahmestellen in einem Radius von 2000 m einer weiteren Mittelwertbildung unterzogen. Die Einteilung der Klassen erfolgt unter Berücksichtigung des Geringfügigkeitsschwellenwertes (GFS) bzw. des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung (TVO) von 250 mg/l. Erhöhte Konzentrationen, die eindeutig auf punktförmige anthropogene Einträge (z.B. Altdeponien, Bergbauhalden) zurückzuführen sind, werden im Rahmen dieser Übersichtskarte nicht wiedergegeben. Die Chloridgehalte sind in Tiefenstufen ohne Bezug zur lokalen hydrogeologischen Situation dargestellt. Die Stabdiagramme im rechts gezeigten Beispiel spiegeln Ergebnisse für die Tiefenstufen bis 20 Meter, über 20 bis 50 Meter, über 50 bis 100 Meter und über 100 bis 200 Meter wieder. Ein Vergleich von Werten ist daher ohne Berücksichtigung der jeweiligen hydrogeologischen Situation (z.B. hydrogeologischer Stockwerksbau) ebenso wie die Heranziehung der Daten für Detailuntersuchungen nicht zulässig. Die niedrigsten Chlorid-Konzentrationen Niedersachsens finden sich im Harz und im Solling mit 5 – 10 mg/l und in der Lüneburger Heide mit 10 – 30 mg/l. Gehalte über 50 mg/l lassen sich durch den Eintrag aus der Atmosphäre und die Anreicherung durch Evapotranspiration im Allgemeinen nicht erklären und sind in der Regel auf eine geogene oder anthropogene Versalzung des Grundwassers zurückzuführen. Sehr starke geogen bedingte chloridische Versalzung des Grundwassers findet sich in Niedersachsen vor allem an der Küste und im Mündungsbereich von Elbe, Weser und Ems (Küstenversalzung durch Meerwasser) mit Konzentrationen von 15.000 – 16.000 mg/l. Außerhalb der Bereiche der Meerwasserversalzung liegen die Chloridgehalte nahe der Küste zwischen 30 und 50 mg/l. Eine weitere Ursache für geogen bedingte Versalzung des Grundwassers ist die Ablaugung von Salzgesteinen im Untergrund. Ein Beispiel dafür sind erhöhte Chlorid-Konzentrationen, die häufig in Niederungsbereichen von Flüssen (z.B. Elbe bei Lauenburg und Gorleben, Jeetzel, Wümme) auftreten und die auf aufsteigende Ablaugungswässer von Salzstrukturen zurückzuführen sind. Auch bei Hannover (Ronnenberg, Sarstedt), Salzgitter, Braunschweig (Wolfenbüttel; Asse) und im Niedersächsischen Bergland sind kleinräumige Versalzungen häufig in der Nähe von Salzstöcken anzutreffen. Erhöhte Chlorid-Konzentrationen befinden sich darüber hinaus in Bereichen des niedersächsischen Berglandes, in denen Salinarfolgen (Zechstein, Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk, Mittlerer Keuper, Münder-Mergel des Oberen-Jura) oberflächennah vorkommen. Nördlich von Hannover führt der Einfluss von marinen Tonsteinablagerungen der Unterkreide zur Erhöhung des Chloridgehaltes auf 50 – 100 mg/l in den geringmächtigen quartären Ablagerungen.
Bezogen auf das Gesamtareal liegen die Vorkommen des Springfroschs in Deutschland deutlich unter 10 %. In Mecklenburg-Vorpommern (Rügen, Darß), Niedersachsen (naturräumliche Region Lüneburger Heide) und Nordrhein-Westfalen (z. B. Kottenforst-Ville) befinden sich jedoch hochgradig isolierte Vorposten (siehe DGHT 2018). Ein genetischer Austausch mit anderen Populationen ist extrem unwahrscheinlich. Eine Verschleppung von Froschlaich oder Kaulquappen durch Wasservögel, zu der es nur Spekulationen, aber laut Schmidt (2013) und Fonte et al. (2019) keine Beobachtungen gibt, wird von den Autoren ausgeschlossen. Für die Erhaltung der isolierten Vorposten ist Deutschland in besonderem Maße verantwortlich. Der Springfrosch ist ein atlantisch-submediterranes Faunenelement und besiedelt Deutschland sowie das übrige Mitteleuropa nicht flächendeckend, sondern in mehreren, kleineren, zum Teil weit voneinander getrennten Teilarealen. Sie sind im Südwesten, Süden und Südosten Deutschlands großflächiger als im Norden. Die Art fehlt in den Ländern Schleswig-Holstein und Brandenburg sowie den Stadtstaaten Berlin und Bremen. Im Nordwesten (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) und Nordosten (Mecklenburg-Vorpommern) erreicht die Art ihre Arealgrenze. Die nördlichsten Vorkommen befinden sich deutlich isoliert in Dänemark und Schweden (Sillero et al. 2014). Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) in Deutschland beträgt 9,05 % und liegt damit entsprechend der nur disjunkten Verbreitung in der Kriterienklasse „selten“. Der langfristige Bestandstrend wird als mäßiger Rückgang eingestuft, da in der Vergangenheit zumindest bei den Gewässern im Offenland durch landwirtschaftliche Einflüsse und Besatzmaßnahmen mit Fischen von einer Verschlechterung der Lebensräume auszugehen ist. Dabei bleibt die Unsicherheit, dass man erst in den 1970er und 1980er Jahren mit einer systematischen Erfassung des Springfroschs begann und zu diesem Zeitpunkt sozusagen bei Null anfing. Weiter zurückliegende Veränderungen sind nicht dokumentiert. Dagegen wird der kurzfristige Bestandstrend deutschlandweit als stabil eingestuft. Diese Einschätzung lässt sich insbesondere mit deutlich verstärkter ökologischer Waldbewirtschaftung (z. B. Förderung des Laubwaldanteils), dem strengen Schutzstatus und zahlreichen Maßnahmen (z. B. Neuanlage von Gewässern) in Verbindung bringen. In einigen Gebieten konnten sogar Arealerweiterungen dokumentiert werden. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Der langfristige Bestandstrend war 2009 noch unbekannt und führte damit zur Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“. Es wird nunmehr von einem mäßigen Rückgang ausgegangen, sodass sich die Einstufung in die „Vorwarnliste“ ergibt. Der Springfrosch ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Verfüllung und Trockenlegung von Stillgewässern oder Grundwasserabsenkungen sowohl im Wald als auch im Offenland; Fischbesatz in Teichen; Eintrag von Pestiziden und Dünger (Eutrophierung) in die Laichgewässer; Verbuschung bzw. Aufforstung im Uferbereich mit der Folge einer übermäßigen Beschattung; Beseitigung von Feldgehölzen und anderen Kleinstrukturen; Intensivierung der Landwirtschaft in der Umgebung von Laichgewässern; nicht natur- und standortgemäße Forstwirtschaft (Baumartenwahl, Intensivierung, Mechanisierung); Habitatverlust und -fragmentierung durch Bebauung; Straßenbau, Verluste von Individuen durch Straßenverkehr; weiterhin zunehmende Isolation und Fragmentierung der Vorkommen in den kleinflächigen Verbreitungsinseln; gebietsweise erhöhte Prädatorendichte, z. B. Waschbär (Procyon lotor). Der Springfrosch profitiert in seinen Vorkommensgebieten von allen Maßnahmen, die zum Schutz und Erhalt von Kleingewässern für Amphibien durchgeführt werden. Eine besonders geeignete Schutz- und Erhaltungsmaßnahme für diese streng geschützte Art ist daher in ihren Vorkommensgebieten die Neuanlage von Gewässern im Wald oder in Waldnähe. Diese werden im Frühjahr nach der Anlage häufig umgehend besiedelt. Weitere Maßnahmen sind: Verhindern der Verfüllung von Laichgewässern; Verhindern des Besatzes von Laichgewässern mit Fischen; ggf. Abfischen; Reduzierung von Pestizid- und Nährstoffeintrag (z. B. durch Düngemittel) in die Laichgewässer durch Ausweisung von Pufferzonen; Entschlammung von stark eutrophierten (Agrarland) oder infolge von Laubeintrag (Wald) verlandenden Laichgewässern; Entfernung aufkommender Gehölze am Gewässerrand; Förderung einer naturnahen, standortgerechten Waldbewirtschaftung, insbesondere Erhalt und Förderung lichter Laubwaldbestände und eines hohen Totholzanteils; Vernetzung bestehender Vorkommen über Hecken- und Saumstrukturen sowie Waldschneisen und Energietrassen; Einbau von Querungshilfen und Leiteinrichtungen an Straßen; Extensivierung der Wiesennutzung in der Umgebung der Laichgewässer durch Mahd mit einer Schnitthöhe > 10 cm.
Die Stadtwerke Uelzen GmbH ist ein modernes Energieversorgungsunternehmen im Herzen der Lüneburger Heide und bietet Ihnen alle Services rund um das Thema Energie aus einer Hand. Unter der Marke mycity versorgt das Unternehmen die Stadt Uelzen neben Erdgas und Wasser mit 100 % Ökostrom. Hier wird das Energieerzeugungsnetz digital geführt, es werden alle Photovoltaikanlagen sowie die Einspeisungen von Wind- und Biogasanlagen dargestellt. Die Daten werden fortlaufend aktualisiert. Die Daten können von berechtigten Personen eingesehen werden.
Blatt Hamburg-Ost wird vollständig vom Norddeutschen Tiefland eingenommen, wobei im Süden die Lüneburger Heide und das Wendland angeschnitten sind. Der Flusslauf der Elbe quert das Kartenblatt von Nordwest nach Südost. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt. Da sich z. T. mehrere glaziale Serien der Elster-, Saale- und Weichselkaltzeit überlagern, gestaltet sich die Landschaft formenreich. Zu den eiszeitlichen Ablagerungen, die das Kartenblatt dominieren, zählen Geschiebemergel/-lehm der Grundmoräne, glazilimnische Beckenschluffe, fluviatile und glazifluviatile Sande sowie äolische Bildungen wie Löss- und Flugsande. Zwischen den Gebieten nördlich und südlich der Elbe sind deutliche Unterschiede in der Sedimentverteilung festzustellen. Während im Norden sowohl Sedimente des Weichsel- als auch Saale-Glazials erfasst sind, nehmen im Süden die Saale-kaltzeitlichen Relikte eine Vormachtstellung ein. Speziell im Bereich der Lüneburger Heide dominieren glazifluviatile Sande und Schotter des Drenthe-Stadials. In den Flussniederungen und Senken werden die glazialen Relikte z. T. von holozänen Sedimenten überlagert. Besonders auffällig ist dies im Tal der Elbe, die den Kartenausschnitt diagonal kreuzt. Hier lagern den weichselzeitlichen Sanden der Niederterrasse holozäne Auesedimente, perimarine Tone und Dünensande auf. Die quartäre Sedimentdecke ist im Bereich des Norddeutschen Tieflandes sehr mächtig. Nur vereinzelt und regional eng begrenzt treten ältere Schichten des präquartären Untergrundes zu Tage. So sind im Stadtbereich von Lüneburg kleinere Aufschlüsse von Perm, Trias und Tertiär erfasst. Weitere Vorkommen tertiärer Sedimente sind auf das Gebiet nördlich der Elbe konzentriert, wie z. B. in der Gegend zwischen Hagenow und Wittenburg (Miozän) oder Schwarzenbek (Eozän). Die enorme Mächtigkeit der quartären Deckschicht wird auch im Profilschnitt deutlich. In seinem West-Ost-Verlauf ist zudem das Aufdringen von Zechstein-Salzen in den Salzstöcken von Dethlingen, Bahnsen, Niendorf, Rosche-Thondorf, Braudel, Wustrow und Bockleben dargestellt.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, Am Alten Eisenwerk 2 D, 21339 Lüneburg, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Planung umfasst den Neubau der Bundesautobahn A 39 im 1. Abschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) L 216 am nördlichen Stadtrand von Lüneburg mit dem Anschluss an die bestehende A 39 (ehemals A 250) und der Anschlussstelle B 216 im Stadtteil Neu Hagen. Der 1. Planungsabschnitt verläuft auf der vorhandenen Trasse der B 4, schwenkt im Bereich des Stadtteils Neu Hagen nach Osten und endet im Bereich der künftigen AS B 216. Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 7,70 km stellt den 1. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Beginn der Baustrecke Bau-km 1 + 000 Ende der Baustrecke Bau-km 8 + 700 Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die ursprünglichen Planunterlagen haben in der Zeit vom 14.05.2012 bis 13.06.2012 zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen. Ein Erörterungstermin hat am 25., 26. und 27.11.2013 sowie fortgesetzt am 10., 11., 12. und 13.02.2014 stattgefunden. Im Juli 2017 hat die Vorhabenträgerin die Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Gegenüber der bisherigen Planung erhält der Teilabschnitt 1 der A 39 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen durchgehenden Verflechtungsstreifen je Fahrtrichtung auf einer weiteren Länge von vier Kilometern als zusätzlichen Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord (L216) und Erbstorfer Landstraße. Ferner wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben und die Schall- sowie Luftschadstofftechnischen Untersuchungen aktualisiert. Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie neu in die Planunterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurden ein Baulärmgutachten sowie eine Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz. Daneben wurden Unterlagen für die Errichtung des in diesem Planfeststellungsabschnitt vorgesehenen Stützpunktes einer Autobahnmeisterei, die im Bereich der AS B 216, auf der Dreiecksfläche zwischen der A 39, B 216 und der L 221, angeordnet ist, neu eingefügt. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten fortgeschrieben und trassennah angepasst. Der trassennahe Maßnahmenkomplex 5 „Gewerbegebiet Hafen“ entfällt zu Gunsten des trassenfernen Maßnahmenkomplexes „Radbruch“ zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes trassennah verdrängter Vogelarten. Die Planänderungen und Ergänzungen sind in der Planunterlage 00_b (Beschreibung der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) zusammengefasst dargestellt. Zusätzlich sind den einzelnen Planunterlagen Beiblätter vorgeheftet, auf denen die Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Planunterlage bezeichnet sind. Die ursprünglichen Planunterlagen werden als nachrichtliche Unterlage mitgeführt. Nachfolgend werden alle Planunterunterlagen in der Rubrik "UVP-Bericht/Antragsunterlagen" dargestellt. Die Pläne zur ersten Planänderung haben in der Zeit vom 28.08.2017 bis zum 27.09.2017 zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Im laufenden Verfahren hat die Vorhabenträgerin noch weitere Unterlagen überarbeitet bzw. aktualisiert. Diese weiteren Informationen können für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein und werden daher hier unter der Rubrik „Weitere Unterlagen“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG); sie werden auch Gegenstand der Erörterung sein. Die geänderte Planung wird zusammen mit den weiteren vorgelegten Unterlagen und der Gesamterwiderung der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen in einem Erörterungstermin verhandelt werden. Der ursprünglich für die Zeit vom 23.03.2020 bis zum 27.03.2020 in Lüneburg anberaumte Erörterungstermin wurde aufgrund des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) abgesagt. Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 07.09.2020 durchgeführt. Im Rahmen der durchgeführten Online-Konsultation sind insgesamt 49 Äußerungen eingegangen. Darunter waren elf Äußerungen von Trägern öffentlicher Belange, eine Äußerung einer anerkannten Naturschutzvereinigung sowie 37 Äußerungen von Beteiligten und Betroffenen. Eine Auswertung und Zusammenfassung der Online-Konsultation, die die verfahrensrechtlichen Fragen (Teil I) und die planungsinhaltlichen Fragen (Teil II) beantwortet, steht unten unter „Verfahrensschritte > Erörterungstermin 17.08.2020 – 07.09.2020“ zur Verfügung. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord - Außenstelle Lüneburg, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die Vorhabenträgerin hat nunmehr die zweite Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Im Zuge der Änderungsplanung ist in dem Stadtteil Lüne-Moorfeld eine etwa 400 m lange, zweiröhrige Lärmschutz-abdeckelung geplant. Dazu wurde erstmalig ein Lüftungsgutachten und Brandfallkonzept neu in die Unterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurde eine Baugrunduntersuchung sowie ein Umleitungskonzept. Zur Verringerung des Eingriffs in die Baumreihe entlang der sog. „Apfelallee“ erfolgte eine Verschiebung der Trasse der B 216 nach Norden sowie eine Anpassung der Anschlussstelle B 216 und des Brückenbauwerks BW 1-16. Ebenfalls wurde der Eingriff im Bereich der Anschlussstelle L 216 (Lüneburg-Nord) durch Anpassungen der Linienführung der Rampen reduziert. Für die immissionstechnischen Untersuchungen wurden aktualisierte Berechnungen ergänzt. Die wassertechnischen Unterlagen wurden geändert, u.a. aufgrund der Umplanung einiger Regenrückhaltebecken zu Retentionsfilterbecken. Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie wurde überarbeitet und eine immissionsbezogene Bewertung der Einleitung von Straßenabflüssen wurde ergänzt. Ferner wurde die Verkehrsuntersuchung auf den Ergebnissen der Straßenverkehrsuntersuchung 2015 mit Prognosehorizont für das Jahr 2030 fortgeschrieben. Ebenfalls wurde das Luftschadstoffgutachten aktualisiert. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten (selektive Nachkartierungen im Jahr 2020) fortgeschrieben und angepasst. Die Auslegung der geänderten Pläne zur 2. Planänderung erfolgt in der Zeit vom 18.05.2022 bis zum 17.06.2022. Nähere Informationen dazu sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Eingegangen sind nach der 2. Änderungsplanauslegung 18 Einwendungen sowie eine Stellungnahme einer Umweltvereinigung. Von den betroffenen Trägern öffentlicher Belange wurden 31 Stellungnahmen abgegeben. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden am 22. und 23.06.2023 in der Gemeinde Adendorf erörtert. Im Zuge der Auswertung der Erörterung hat die Vorhabenträgerin verschiedene Unterlagen überarbeitet. Diese Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung waren, sind Bestandteile des festgestellten Plans und werden der Öffentlichkeit hier zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG). Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wurde der Plan mit Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2024 festgestellt. Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgten dadurch, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan in der Zeit vom 22.01.2025 bis zum 04.02.2025 auf der Internetseite der NLStBV (Planfeststellungsbehörde) veröffentlicht wurde. Zusätzlich wurde der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde in den örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird (hier: Landeszeitung für die Lüneburger Heide und Winsener Anzeiger), am 18.01.2025 bekanntgemacht. Der Planfeststellungsbeschluss wird vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt.
Sachverhalt: Gemäß § 1 (1) Nr. 24 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Boberger Niederung ist das Starten und Landen von Ballonen dort verboten. In § 1 (2) Nr. 6 heißt es: von den Verboten des Absatzes 1 gelten nicht für die Nummer 24 für den nach Luftverkehrsrecht zulässigen Betrieb des Segelfluggeländes Boberg. Zugelassen war der Betrieb jahrzehntelang gemäß § 18 LuftVO i.V. mit § 25 LuftVG, dann aufgrund einer Weisung der BUKEA nicht mehr. Die Maßnahme ist unberechtigt und verstößt gegen geltendes Recht. Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Sache 7 CN 1/22 (Causa Steinhuder Meer) entschieden, dass Umweltbehörden nicht berechtigt sind, Verfügungen zu erlassen, die luftrechtliche Belange betreffen. Es wird gegen „höherrangiges Recht“ verstoßen. Somit ist das Verbot gemäß § 1 (1) Nr. 24 nichtig! Ähnlich hat auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Urt. v. 13.05.2025, Az.: 4 KN 41/22) zur VO Naturschutzgebiet Lüneburger Heide entschieden. Fragen: 1. Wann beabsichtigt die BUKEA die Verordnung entsprechend zu ändern? 2. Ist die BUKEA bereit, mit den betroffenen Ballonfahrern ein Verfahren für Ballonstarts vom Segelfluggelände Boberg zu erarbeiten, das allen Seiten gerecht wird? Die Betreiber des Geländes sind dazu bereit.
Der Fadenmolch wird im Gegensatz zur letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) in der vorliegenden Fassung der Gattung Lissotriton zugeordnet. Zuvor wurde der Name Triturus helveticus (Razoumowsky, 1789) genutzt. Der Fadenmolch ist eine westeuropäisch verbreitete Art, deren östliche Verbreitungsgrenze im Norden bis an die Elbe reicht. In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin fehlt die Art. Im nordwestdeutschen Tiefland (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen) tritt sie nur lokal und regional mit enger Bindung an alte Waldgebiete auf (Schlüpmann 2006). Die nördlichsten Vorkommen sind im Reichswald bei Kleve (Nordrhein-Westfalen), in Bremen und Niedersachsen in der ostfriesischen Geest, der Lüneburger Heide und den Harburger Bergen südlich von Hamburg zu finden. In Sachsen-Anhalt verläuft die Arealgrenze entlang des Harzrandes, dann weiter über Südthüringen bis in die Grenzregion Sachsens und Tschechiens (Schlüpmann et al. 1996, Berger et al. 1997, Schlüpmann & van Gelder 2004). Auch der überwiegende Teil Bayerns liegt östlich außerhalb des Verbreitungsareals. Die Vorkommen in Rheinland-Pfalz, im Saarland und nördlich der Donau in Baden-Württemberg hingegen liegen innerhalb des geschlossenen Gesamtareals und haben direkten Anschluss an das französische Kernareal der Art. Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt für Deutschland 10,17 % und liegt damit im oberen Bereich der Kriterienklasse „selten“. Dabei ist zu bedenken, dass die Art in den atlantisch geprägten Mittelgebirgslagen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Westen Baden-Württembergs sowie im Harz, Fichtelgebirge, Thüringer Wald, Hessischen Bergland und Spessart keinesfalls selten ist. Neben zahlreichen Kleinst- und Kleinpopulationen (z. B. Feldmann 1978) sind auch Populationen mit mehreren Tausend Individuen bekannt (z. B. Lindeiner 1992). In landwirtschaftlich geprägten Bereichen ist der Fadenmolch selten und hat durch die fortschreitende Intensivierung der Landnutzung sicher auch Bestandseinbußen erfahren. Der Verlust an Kleingewässern, Bewässerungswiesen und die Drainierung der Wiesen wie auch die Befestigung von Forstwegen und die Beseitigung von Bachstauen sowie der Fischbesatz wirken sich seit Jahrzehnten bestandsmindernd aus. Wassergefüllte Wagenspuren (Feldmann 1974) und die Anlage von Staugewässern sorgten hingegen in der Vergangenheit für eine gute Vernetzung der Populationen. Der langfristige Bestandstrend wird aus den genannten Gründen, die keine eindeutige Zuordnung zu einer Kriterienklasse begründet zulassen, mit „Daten ungenügend“ charakterisiert. Der Fadenmolch ist bei systematischen Erfassungen und Kartierungen meist unterrepräsentiert. Berücksichtigt man die vergangenen 20 Jahre zur Einschätzung des kurzfristigen Bestandstrends, so halten negative Entwicklungen der Waldbewirtschaftung und der Verlust von Wagenspuren durch die Auffüllung und Befestigung der Forstwege sowie von Staugewässern zur Erzielung einer Durchgängigkeit der Bäche an. Die Auswirkungen der zunehmenden Frühjahrstrockenheit auf die Kleinstgewässer, die als wichtige Laichplätze dienen und durch Austrocknung verloren gehen können, sind noch nicht abzuschätzen. Nach wie vor gibt es aber in vielen Gebieten große und vernetzte Populationen. Regional sind Zunahmen der Bestände zu verzeichnen. Der kurzfristige Bestandstrend wird insgesamt als stabil eingeschätzt. Insgesamt ergibt sich die aktuelle Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“. Auf Grundlage einer verbesserten Datenbasis wird die Art gegenüber der RL 2009 (mäßig häufig) nun in die Kriterienklasse „selten“ eingestuft. Die Datenlage für den langfristigen Bestandstrend ist gegenüber der RL 2009 (Kriterienklasse „stabil“, ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) aktuell als „Daten ungenügend“ eingeschätzt worden. Eine Kategorieänderung ergibt sich nicht. Die hauptsächlich wirkenden Gefährdungsursachen sind bei der Erläuterung der Einstufung der Bestandstrends genannt. Die Gefährdungsursachen des Fadenmolchs sind zusammengefasst: Verlust von Staugewässern, Bewässerungswiesen, wassergefüllten Wagenspuren auf Forstwegen; mangelnde Wasserführung in Kleingewässern durch die zunehmende Frühjahrstrockenheit; Verlust von Landlebensräumen in der Kulturlandschaft. Viele vom Fadenmolch genutzte Gewässer wie Wagenspuren oder Staugewässer erfahren keinen besonderen Schutz (Große 2015). In weiten Bereichen sind sie aber als Sekundärlebensräume für ein Vorkommen und die Vernetzung der Populationen unverzichtbar. Unnötige Wegebefestigungen sollten vermieden, Regenwasserableiter und -sammler im Wegebereich erhalten und Staugewässer nicht entfernt werden. Allgemein sind die Extensivierung der Landnutzung und die Erhaltung von strukturreichen Landlebensräumen bedeutsam. Zusätzlicher Hinweis: Bis heute ist die Unterscheidung der Weibchen von Faden- und Teichmolch schwierig und sie dürfte ein Grund für fehlende, wie auch für falsche Meldungen sein. In Gebieten mit unsicherem Vorkommen und bei vielen abseits gelegenen Streufunden sollten Fadenmolche möglichst durch aussagekräftige Fotos und durch die Suche nach männlichen Individuen belegt werden. Hilfreiche Zusammenstellungen für die Bestimmung auch weiblicher Tiere bieten Nöllert & Nöllert (1992) sowie Schlüpmann (2005). Der Erstautor des vorliegenden Kapitels bietet in schwierigen Fällen eine Beurteilung anhand aussagekräftiger Fotos an (Aufnahmen von der Bauchseite der Tiere sind dafür erforderlich).
Die Hydrogeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Grundwasserbeschaffenheit: Eisengehalt zeigt die Auswertung einer repräsentativen Auswahl von Eisenkonzentrationen aus der Labordatenbank des LBEG. Die über einen Zeitraum von 1967 bis 2000 erhobenen Daten wurden zweifach gemittelt. Bei Grundwasser-Messstellen mit Mehrfachanalysen wurden Mittelwerte der jeweils vorliegenden Untersuchungsergebnisse gebildet. Zusätzlich wurden die Werte aller Probenahmestellen in einem Radius von 2000 m einer weiteren Mittelwertbildung unterzogen. Die Einteilung der Klassen erfolgt unter Berücksichtigung des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung (TVO) von 0,2 mg/l. Erhöhte Konzentrationen, die eindeutig auf punktförmige anthropogene Einträge (z.B. Altdeponien) zurückzuführen sind, werden im Rahmen dieser Übersichtskarte nicht wiedergegeben. Die Eisengehalte sind in Tiefenstufen ohne Bezug zur lokalen hydrogeologischen Situation dargestellt. Die Stabdiagramme im rechts gezeigten Beispiel spiegeln Ergebnisse für die Tiefenstufen bis 20 Meter, über 20 bis 50 Meter, über 50 bis 100 Meter und über 100 bis 200 Meter wieder. Ein Vergleich von Werten ist daher ohne Berücksichtigung der jeweiligen hydrogeologischen Situation (z.B. hydrogeologischer Stockwerksbau) ebenso wie die Heranziehung der Daten für Detailuntersuchungen nicht zulässig. Die Konzentration von Eisen im Grundwasser wird stark durch den pH-Wert und die Redoxverhältnisse beeinflusst. Die höchsten Eisengehalte Niedersachsens werden in saurem und/oder stark reduziertem Wasser erreicht. Andererseits bewirken hohe Konzentrationen von Karbonat- und Sulfid-Ionen die Ausfällung von Siderit bzw. Eisensulfiden und damit eine Begrenzung der Löslichkeit von Eisen. Bei hohen Konzentrationen von gelöstem organischen Kohlenstoff sind zudem große Anteile des Eisens an Organokomplexe gebunden. Generell sind die Eisengehalte in den Festgesteinsaquiferen des niedersächsischen Berglandes deutlich niedriger als in quartären Lockergesteinen. In mesozoischen Kalksteinen finden sich die niedrigsten Eisenkonzentrationen von 0,01 bis maximal 0,1 mg/l. Höhere Werte werden in mesozoischem Sandstein beobachtet. In den paläozoischen Gesteinen des Harzes gibt es Werte im Bereich von 0,1 – 0,5 mg/l. Das sauerstoffhaltige Grundwasser im nördlichen Niedersachsen (z.B. Lüneburger Heide) zeigt Eisenkonzentrationen, die im Bereich von 0,1 – 1 mg/l liegen. In seltenen Fällen werden bis zu 2 mg/l erreicht. In den Niederungsgebieten im nördlichen Niedersachsen wird der Grenzwert der TVO von 0,2 mg/l häufig überschritten. Eisenkonzentrationen von 2 – 10 mg/l sind im aufsteigenden Grundwasser mit längeren Fließwegen oft zu beobachten. Ebenfalls sehr hohe Eisengehalte zwischen 10 und 40 mg/l finden sich im Grundwasser, das durch Moore beeinflusst wird (z.B. Vehnemoor südwestlich von Oldenburg und Teufelsmoor nördlich von Bremen). Dagegen sind eisenhaltige Grundwässer im Norden von Hannover (Isernhagen, Langenhagen) mit Konzentrationen bis zu 40 mg/l wahrscheinlich auf die Oxidation von Pyrit aus Unterkreide-Tonstein zurück zu führen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 54 |
| Kommune | 5 |
| Land | 84 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 31 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 43 |
| Taxon | 4 |
| Text | 49 |
| Umweltprüfung | 18 |
| unbekannt | 17 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 70 |
| Offen | 59 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 135 |
| Englisch | 8 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 20 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 32 |
| Keine | 46 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 58 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 91 |
| Lebewesen und Lebensräume | 135 |
| Luft | 42 |
| Mensch und Umwelt | 134 |
| Wasser | 90 |
| Weitere | 129 |