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Unzerschnittene verkehrsarme Räume NRW (LINFOS)

Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente zerschnittenen werden. Die Polygondaten stammen aus der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) und werden direkt aus dem Layer „uzvr_polygon“ des LINFOS-WFS bezogen: https://www.wfs.nrw.de/umwelt/linfos

Stickstoffempfindliche Lebensraumtypen NRW (LINFOS)

Stickstoffempfindliche Lebensraumtypen sind Lebensraumtypen / Biotoptypen, welche sensibel auf atmosphärische Stickstoffeinträge reagieren. Die Daten stammen aus der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) und werden direkt über den LINFOS-WFS bezogen: https://www.wfs.nrw.de/umwelt/linfos Die WFS-Layer „stickstoffempfindliche_lrt_point“, „stickstoffempfindliche_lrt_polyline“ und „stickstoffempfindliche_lrt_polygon“ werden dabei zu einem Polygonlayer zusammengeführt; Punkt- und Linienobjekte werden dabei mit einem 5-m-Puffer in Flächen umgewandelt. Ab einem Maßstab von 1:25000 werden die Daten geometrisch leicht vereinfacht dargestellt.

Ortsdosisleistung (ODL): 44534 Lünen (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Lünen.

Pegelmessstation "Lünen, Graf-Adolf-Straße" (ID: 20008) für Emscher und Lippe

Dieser Inhalt beschreibt die Pegelmessstation "Lünen, Graf-Adolf-Straße" mit der ID 20008. Sie wird betrieben von der EGLV (Emschergenossenschaft Lippeverband) und misst den Wasserstand. Sie befindet sich am Fluss Lippe.

Luftqualitäts-Verkehrsdaten Hub Lünen, Fröndenberg, Holzwickede (LuFt-Hub)

Antrag der Firma BMK Biomassekraftwerk Lünen GmbH, Josef-Rethmann-Straße 4, 44536 Lünen vom 11.05.2026 auf Erteilung einer Genehmigung

Die Firma BMK Biomassekraftwerk Lünen hat mit Datum vom 11.05.2026 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung des Biomassekraftwerks in 44536 Lünen, Josef-Rethmann-Straße 4, Gemarkung Lippholthausen, Flur 3, Flurstück 144, 145, 147 und 148 beantragt.

Luftqualitäts-Verkehrsdaten Hub Lünen, Fröndenberg, Holzwickede (LuFt-Hub), Luftqualitäts- Verkehrsdaten Hub Lünen, Fröndenberg, Holzwickede (LuFt-Hub)

Wasserrechtliche Erlaubnis, RAG AG, für das Heben und Einleiten von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden in Bergkamen und Einleitung in die Lippe in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 11.04.2025 für den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 9 Abs. 2 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von dem Vorhaben sind die Stadt Bergkamen, die Stadt Datteln, die Stadt Dorsten, die Stadt Haltern am See, die Gemeinde Hünxe, die Stadt Lünen, die Stadt Marl, die Stadt Olfen, die Gemeinde Schermbeck, die Stadt Selm, die Stadt Waltrop, die Stadt Werne und die Stadt Wesel. Die RAG AG betreibt seit ca. 30 Jahren die Zentrale Wasserhaltung Haus Aden im Gewässereinzugsgebiet der Lippe. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatte diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Anpassung des Annahmeniveaus des Grubenwassers sowie Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Aus diesem Grunde war der Pumpbetrieb temporär unterbrochen worden und soll ab Erreichen eines Grubenwasserpegels bei -600 m NHN mit der Förderung einer Teilmenge wiederaufgenommen werden. Bei späterem Erreichen des neuen vorgesehenen optimierten Annahmeniveaus soll im Bereich von -450 m NHN bis -400 m NHN unterhalb des maximalen Annahmeniveaus bei – 380 m NHN mit der Förderung der Gesamtmenge fortgesetzt werden. Mit dem o. a. Antrag stellt die RAG AG daher auf den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung zur Anpassung an die zukünftige dauerhafte Aufgabe ab. Die RAG AG beantragt das Heben von jährlich max. 14,9 Mio. m3 Grubenwasser am Standort der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden und die Einleitung dieses Wassers in die Lippe bei Fluss-km 101,4 auf dem Gebiet der Stadt Bergkamen. Die beantragte Jahreshebe- und Einleitmenge unterschreitet die bisher zugelassenen Höchstmengen, die zu Zeiten des aktiven Steinkohlebergbaus bis zur temporären Unterbrechung des Pumpbetriebs am 25.09.2019 bei einem Grubenwasserannahmeniveau von -940 m NHN zutage gefördert und eingeleitet wurden. Dieser Antrag der RAG AG dient der Wiederaufnahme und langfristigen Sicherung der Grubenwasserhaltung auf dem oben beschrieben neuen Annahmeniveau. Die Anhebung des Grubenwasserannahmeniveaus selbst sowie der Umbau des Wasserhaltungsstandorts zur Brunnenwasserhaltung sind nicht Gegenstand dieses Antrags der RAG AG. Diese sind durch bergrechtliche Betriebspläne zugelassen worden bzw. befinden sich für das Grubenwasserannahmeniveau oberhalb von -600 m NHN in einem bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahren. Sie wurden teilweise bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Die Entnahme von Grundwasser (hier Grubenwasser aus den stillgelegten Grubengebäuden des ehemaligen Bergwerks) sowie dessen Einleitung in ein Oberflächengewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Die RAG AG hat daher für den an die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG gestellt. Gemäß §§ 6 und 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.1, Spalte 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich, wenn die Entnahme von Grundwasser ein Volumen von 10 Mio. m³ je Jahr erreicht oder überschreitet. Dies ist bei der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden der Fall.

Ausgezeichnete Wasserqualität an 103 ausgewiesenen Badestellen in Nordrhein-Westfalen

Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen hin. In Nordrhein-Westfalen gibt es 86 ausgewiesene EU-Badegewässer mit 116 Badestellen, an denen während der Badesaison regelmäßig Untersuchungen der Wasserqualität stattfinden. An 103 Badestellen in Nordrhein-Westfalen erhielt die Wasserqualität im Jahr 2025 eine ausgezeichnete Bewertung.  Das entspricht den guten Werten der Vorjahre. Von „gut“ zu „ausgezeichnet“ hat sich die Bewertung der Badestellen am Bettenkamper Meer, Badesee Kapusch Hückelhoven, Aasee und Drilandsee verändert. Erstmals bewertet wurden die Badestelle an der Rurtalsperre Schwammenauel („ausgezeichnet“), dem Rather See („ausgezeichnet“) und die Schwimmstelle Mülheim an der Ruhr („gut“). 7 Badestellen erhielten die Bewertung „gut“. Wie im Vorjahr waren die Badestellen am Millinger Meer in Rees, am Barmener See in Jülich, die Badestelle DLRG Lingesetalsperre in Marienheide und die Flussbadestelle Seaside Beach/Baldeneysee darunter. Hinzu kamen die Badestellen am Eiserbachsee und Lago Laprello, bei denen sich die Bewertung von „ausgezeichnet“ zu „gut“ geändert hat, sowie die erstmals bewertete Schwimmstelle Mülheim an der Ruhr.  Die Flussbadestelle Ruhrwiesen Linden Dahlhausen wurde wie im Vorjahr  mit „ausreichend“ bewertet. Am Horstmarer See in Lünen erhielt die Wasserqualität hauptsächlich aufgrund einer einmalig auffälligen Probenahme im Jahr 2022 das Prädikat „ausreichend“. Die Qualität eines Badegewässers wird in der Regel anhand von mindestens 16 Messwerten aus den zurückliegenden vier Jahren beurteilt. Für folgende Gewässer lag diese Datenreihe noch nicht vor, weshalb noch keine Bewertung erfolgte: Der Esmecke-Stausee (Einbergsee) und die zwei Badestellen am Fühlinger See sind in 2024 hinzugekommen und wurden noch nicht bewertet. Der in 2025 neu als EU-Badegewässer gemeldete Heidweiher wurde ebenfalls noch nicht bewertet. Mit der EU-Badegewässer-Richtlinie (2006/7/EG) hat die Europäische Union einen flächendeckenden Schutz für das Baden in Binnen- und Küstengewässern eingeführt. Die Gesundheitsämter nehmen während der Badesaison grundsätzlich mindestens alle vier Wochen Wasserproben zur Analyse. Geprüft wird unter anderem das Auftreten der Darmbakterien Intestinale Enterokokken und Escherichia coli, welche als Indikatoren dienen und auf Verschmutzungen hinweisen. Eine interaktive Bewertungskarte und aktuelle Bewertungen zur Badegewässerqualität können unter https://www-lanuk-fis.nrw.de/badegewaesser/ eingesehen werden. An EU-Badegewässern, die an einem Fließgewässer wie der Ruhr liegen, sprechen die Betreiber zudem ab bestimmten Niederschlagswerten mit erhöhter Gefahr für Wasserverunreinigungen vorsorglich Badeverbote aus, die erst nach Beprobung und Freigabe durch das Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Es wird empfohlen, an den vielen ausgezeichneten und gut bewerteten EU-Badestellen in Nordrhein-Westfalen baden zu gehen, da bei anderen Badestellen keine regelmäßige Begutachtung der hygienischen Wasserqualität durch die Gesundheitsämter erfolgt. Bei schlechter hygienischer Wasserqualität und hoher fäkaler Belastung – also insbesondere bei abwasserbeeinflussten Fließgewässern – ist auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Krankheitserreger und auch antibiotikaresistente Bakterien vorkommen. Der Rhein und die Schifffahrtskanäle gehören nicht zu den Badegewässern. Vom Baden an solchen Wasserstraßen wird strengstens abgeraten. Die Strömungen, die durch die Sogwirkung der Schiffe noch verstärkt werden, sind lebensgefährlich! Aufgrund immer wieder auftretender Unfälle, teilweise mit tödlichem Ausgang, wurde in 2025 das Baden am Rhein z. B. auf Kölner und Düsseldorfer Stadtgebiet von den zuständigen Behörden verboten. Überblick über alle Badegewässer und deren Wasserqualität: https://db.badegewaesser.nrw.de/badegewaesser-nrw/ Über die Spalte "Messstelle" können Sie die die einzelnen Messergebnisse einer Badestelle einsehen. Dort werden auch die Messwerte der neu hinzugekommenen Badestellen veröffentlicht. zurück

Erweiterung Werksdeponie Lippewerk, Lünen

Erweiterung der Werksdeponie

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