Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Cadmium im Feinstaub (Cd), Kohlenmonoxid (CO), Feinstaub (PM₁₀). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Die Bodenrichtwerte im Kreis Unna, d.h. Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreises Unna, Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Stadt Unna und Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Stadt Lünen zusammengefasst zu einem Datenbestand.
Die Firma CA-TEX GmbH, Lünen beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb des „Gipsabbaus Oberndorf“ mit einer vorgesehenen jährlichen Fördermenge von 70.000 bis 140.000 t Rohgips (durchschnittlich 100.000 t/a). Der Gipsabbau Oberndorf dient der langfristigen Rohstoffsicherung für das Werk Hartershofen der Etex Building Performance GmbH und für das Werk Sulzheim der CASEA GmbH. Das Gewinnungsfeld liegt im Kreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in den Gemeinden Markt Ipsheim und Stadt Bad Windsheim. Es ist geplant den Rohgips sowohl im Tagebau als auch im Untertagebau (Vortrieb eines Untersuchungsstollens) zu gewinnen. Es ist keine Aufbereitung im Bereich des Gewinnungsfeldes vorgesehen; der gewonnene Rohgips wird vor Ort auf LKW verladen und zur weiteren Verarbeitung in die Aufbereitungsanlagen im Werk Hartershofen und Werk Sulzheim transportiert. Das geplante Vorhaben „Gipsabbau Oberndorf“ beinhaltet die Betriebsfläche mit den Tagesanlagen, den Tagebau Oberndorf (ca. 75 ha unterteilt in Tagebau Oberndorf-West und Tagebau Oberndorf-Ost getrennt durch einen Schutzstreifen für die Bahnstromtrasse), den Tiefbau Oberndorf (UT-Erkundungsstollen).
Die Firma TSR Deutschland GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138 in 44536 Lünen, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück August-Conrad-Straße 43, 16761 Hennigsdorf] in der Gemarkung Hennigsdorf, Flur 008, Flurstück 806 einen Schrottplatz wesentlich zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Durchsatzerhöhung der Paketpresse von 10 t/d auf bis zu 75 t/d. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.12.3.1 G des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.7.1.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind nicht gegeben. Da die Erweiterung der vorhandenen Behandlungsanlage für Eisen- und Nichteisenmetalle auf dem Betriebsgelände stattfindet und dieses bereits gewerblich überformt ist, ist nicht mit erheblich nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie auf Oberflächengewässer sind ebenfalls nicht gegeben. Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna und Flora sind durch die Änderung nicht zu erwarten. Durch die geplante Durchsatzerhöhung der Paketpresse kommt es auf der Anlagenfläche zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Naturhaushaltes. Eine Biotopverkleinerung und Veränderung des Naturhaushalts in sensiblen Bereichen (geschützte Biotope) ist nicht gegeben, weil der Standort bereits anthropogen überformt ist und die nächstgelegenen geschützten Biotope durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Durch die Wechselbeziehungen zwischen den Naturhaushaltsfaktoren sind auch indirekte Auswirkungen auf die Vegetation möglich. Dies gilt im besonderen Fall für den Pfad ‚Wasserhaushalt‘ und ‚Stoffeintrag über die Luft‘. Im vorliegenden Fall besteht kein Risiko. Der oberflächennahe Grundwasserstand benachbarter Gebiete wird durch das Vorhaben nicht beeinflusst und ein relevanter Stoffeintrag ist nicht zu erwarten. Natura 2000-Gebiete Aufgrund der Entfernung des nächstliegenden Natura 2000-Gebietes von 2,3 km zur Anlage kann eine Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten durch Emissionen ausgeschlossen werden. Lärmbedingte Emissionen durch die geänderte Anlage sind möglich, werden jedoch als geringfügig eingeschätzt. Die Angaben des Betreibers in den Kapiteln 3,4 und 17 der Antragsunterlagen erscheinen plausibel. Demzufolge ist an den relevanten Immissionsorten auch nach Durchführung des Vorhabens nicht mit einer Zunahme der Lärmimmissionen zu rechnen. Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes keine erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf im Beurteilungsgebiet vorhandene Schutzgüter erwarten. Durch eine UVP sind keine weiterreichenden Aussagen zu erwarten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die Aurubis AG, Kupferstraße 23 in 44532 Lünen hat mit Datum vom 29.11.2023, zuletzt er-gänzt am 02.10.2024, die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 (2) Bundes-Immissions-schutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Kupfersekundärhütte in 44532 Lünen, Gemarkung Gahmen, Flur 2, Flurstück 1102 durch Errichtung und Betrieb einer Luftzerlegungsanlage (LZA) nebst Tanklager, Rohrbrücke und Übergabestation beantragt.
Antrag der Aurubis AG, Kupferstraße 23, 44532 Lünen auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Kupfersekundärhütte am Standort Lünen
Sehr geehrte Leser*innen, ein ereignisreiches Jahr für die Klimaanpassung geht zu Ende. Im Jahr 2024 hat Deutschland entscheidende Schritte zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise unternommen: Das neue Klimaanpassungsgesetz legt erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen fest und verankert die Klimaanpassung als staatliche Aufgabe. Unsere Kommunalbefragung zeigte, dass sich die Mehrheit der deutschen Städte und Gemeinden den Herausforderungen der Klimakrise stellt. Zu guter Letzt hat die Bundesregierung vergangene Woche die neue vorsorgende Anpassungsstrategie für Deutschland beschlossen. Mit messbaren Zielen soll diese die Klimaresilienz weiter stärken. Wir sind auf dem richtigen Weg hinzu einer zukunftsfähigen und resilienten Gesellschaft – lassen Sie uns diesen gemeinsam weitergehen! Eine interessante Lektüre weiterer Neuigkeiten rund um Klimafolgen & Anpassung und herzliche Grüße zum Jahresende! Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Coaching für blaugrüne Stadtentwicklung in Kommunen Grüne Fassaden als naturbasierte Lösungen zur Klimawandelanpassung Quelle: picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack Der Klimawandel führt auch in deutschen Städten zu einem hohen Anpassungsdruck. Ein besonders vielversprechender Ansatz, um resilienter gegenüber Wetterextremen wie Hitze, Dürre und Starkregen zu sein, sind naturbasierte Lösungen (NbS). Das neue Forschungsvorhaben „Blue Green City Coaching (BGCC) - Implementierung blaugrüner Infrastrukturen zur Klimaanpassung kleinerer deutscher Großstädte: Aufbau eines wissenschaftsbasierten und anwendungsorientierten Coachings für Entscheidungsträger*innen in Stadt- und Regionalplanung“, erarbeitet vor diesem Hintergrund bis Ende 2027 Analyse-Instrumente, die Potenziale und Grenzen von NbS für die Stärkung der urbanen Klimaresilienz offenlegen. Im Rahmen des Projektes sollen rund zehn Städte intensiv betreut werden. Im Projektverlauf wird es einen Aufruf an Städte mit 100.000 bis 300.000 Einwohner*innen geben, um sich für das Coaching zu bewerben. Die Projektergebnisse werden aufbereitet auch weiteren Kommunen zur Verfügung stehen. Neue Deutsche Anpassungsstrategie soll Klimaresilienz stärken Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) beschließt die Bundesregierung erstmals messbare Ziele, mit denen der Bund Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft und andere Sektoren klimaresilient machen will. Fortschritte bei der Zielerreichung werden zukünftig im DAS-Monitoringsystem beim UBA gemessen. Klimaanpassungsstrategie: Bürgerperspektive bietet wertvollen Input Zur Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel wurden im Herbst 2023 im „Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“ neben der Fachexpertise der Bundesländer, der Wissenschaft und der Verbände, auch die Perspektiven von rund 2.000 Bürger*innen eingebunden. Ergebnisse waren etwa der Wunsch nach Begrünung und besseren ÖPNV-Angeboten. Junge Teilnehmende zeigten großes Interesse an Anpassungsmaßnahmen und betonten besonders die Notwendigkeit schattiger Plätze sowie digitaler Informationsangebote. Viele Bürger*innen waren zudem überzeugt, dass Klimaanpassungsmaßnahmen positive Auswirkungen auf ihr Leben haben können. Kommunale Klimaanpassung: Potentiale erkennen und nutzen Der Bericht „Kommunale Klimaanpassung: Bestandsaufnahme, Einflussfaktoren und Hebelpunkte“ verbindet aktuelle Forschungen und Praxisliteratur zu Klimaresilienz in Kommunen. Schwerpunkte sind dabei Hebelpunkte und Strategien, die Transformationsprozesse auf kommunaler Ebene stärken. Besonders für kleinere und mittlere Kommunen steht die Forschung noch am Anfang, zeigt jedoch Potenziale, die Resilienz durch gezielte Maßnahmen zu fördern und nachhaltigen Wandel voranzutreiben. Webinar: Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen Das am 13. Januar von 17:00 bis 18:30 Uhr stattfindende Webinar „Finanzierung von bürger- und zivilgesellschaftlich angestoßenen Klimaanpassungsmaßnahmen“ widmet sich verschiedenen Finanzierungsquellen naturbasierter Lösungen im öffentlichen Raum. Praxisbeispiele aus Halle, Cottbus und Koppatz zeigen, wie die Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln für investive Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen. Das Ziel des Webinars ist der Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden, um Wege aufzuzeigen, wie sie in ihrer Nachbarschaft aktiv werden können. Das Webinar findet im Rahmen des vom BMUV und UBA geförderten Projektes „Klimaanpassung selbstgemacht“ statt, das Bürger*innen zur Umsetzung naturbasierter Klimaanpassungen auf ungenutzten Flächen im urbanen Raum ermutigt. Regionale Klimaanpassung in Nord- und Ostdeutschland: Herausforderungen und Lösungsansätze Am 25.09.2024 diskutierten Expert*innen auf der 13. REKLIM Regionalkonferenz „Klimawandel in Regionen“ im Umweltforum in Berlin. Nun sind die wesentlichen Ergebnisse nachzulesen. Hier finden Sie knapp zusammengefasst Hintergrundwissen und Lösungsansätze zu den Themen Klimawandelfolgen, Wasser und Gesundheit sowie Impulse aus aktuellen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Das Alfred-Wegener-Institut (AWI/REKLIM) und das Umweltbundesamt bedanken sich bei allen, die zum Erfolg der Konferenz beigetragen haben und wünsche allen Leser*innen dieser Broschüre eine interessante und anregende Lektüre. IKI-Ideenwettbewerb 2024: Innovationen für Klima- und Biodiversitätsschutz Auf der Weltklimakonferenz (COP29) in Baku starteten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das BMUV und das Auswärtige Amt (AA) den Themen-Call 2024 der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI). Mit 200 Millionen Euro fördert die Initiative mit dem länderübergreifenden Ideenwettbewerb innovative Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern zu Themen wie Waldschutz, Energieeffizienz und Konfliktprävention. Mit der Initiative sollen die Partnerländer unter anderem auch bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels stärker unterstützt werden. Erstmals liegt ein Fokus auf der Einbindung von Wirtschaft und privatem Kapital. Projektskizzen können bis 18. Februar 2025 eingereicht werden. Förderprogramm „KlimaWildnis“: Neue Impulse für Wildnis und Klimaschutz Das BMUV startet im Rahmen des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ das Förderprogramm „KlimaWildnis“. Neben großflächigen Projekten fördert es nun auch kleinere Wildnisflächen ab 25 Hektar. Unterstützt werden Flächenankäufe sowie KlimaWildnis-Botschafter*innen, die Akteure beraten und vernetzen. Ziel ist die Schaffung von Kohlenstoffspeichern, Synergien zwischen Klima- und Biodiversitätsschutz sowie die Unterstützung der eigenständigen Anpassung der Natur an die Folgen der Klimakrise. Anträge für die Förderrichtlinie "KlimaWildnis" können bei der zuständigen Projektträgerin Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG) gestellt werden. Mitwirken am „Tag der Regionen 2025“: Beiträge bis Januar einreichen Der Bundeskongress „Tag der Regionen“ lädt vom 16. bis 17. Juni 2025 nach Bremerhaven ein. Unter dem Motto „Starke Regionen, starke Zukunft – Raum- und Infrastrukturen resilient gestalten“ sucht das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) innovative Beiträge für Diskussionsforen, Workshops, Science Slams oder Vorträge. Auch eine Teilnahme an der begleitenden Ausstellung ist möglich. Themen sind etwa Landwirtschaft, Energiewende, Daseinsvorsorge, demografischer Wandel und Tourismus. Einreichungen können bis zum 10. Januar 2025 über die Webseite des BMWSB erfolgen. Starkregenprävention für Sachsen-Anhalt und Thüringen Die Bundesländer Thüringen und Sachsen-Anhalt haben Starkregenkarten vorgestellt, die Bewohner*innen für die Gefahren von Starkregenereignissen sensibilisieren sollen und auf die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen hinweisen. Thüringen ergänzt die „Hinweiskarten zu Starkregengefahren“ des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie (BKG) zusätzlich mit einem Leitfaden zur Starkregenvorsorge für das Land und führt zusammen mit den Thüringer Gewässerunterhaltungsverbänden die Veranstaltungsreihe „Informationstage zu wasserwirtschaftlichen Extremereignissen“ durch. Nordrhein-Westfalen: Förderprojekt zur Grünen Infrastruktur in Lünen gestartet Mit Fördermitteln in Höhe von 4,8 Millionen Euro setzt Lünen als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen ein Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Grüne Infrastruktur“ um. Lünen errichtet einen Landschaftspark auf dem ehemaligen Zechengelände Viktoria. Ziel ist ein klimaresilienter Freiraum mit 16 Hektar neuer Vegetationsfläche, der Biotopverbund und Naherholung vereint. Das Förderprogramm ist Bestandteil des EFRE/ JTF-Programms NRW 2021-2027 und nutzt Mittel der EU und des Landes. Die Förderquote beträgt mindestens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können weiterhin bei den Bezirksregierungen gestellt werden. Mecklenburg-Vorpommern: Klimareport „Ein Land im Wandel“ vorgestellt Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat den neuen Klimareport für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Er fasst die aktuellen Erkenntnisse zum Klima in dem Bundesland zusammen und bietet Ausblick auf zukünftige Entwicklungen des Klimas und von Extremwetterereignissen bis zum Ende des Jahrhunderts. Durch steigende Temperaturen und veränderte Niederschlagsverhältnisse sind Änderungen im Wasserhaushalt zu erwarten. Auch werden sich die Küstenregionen des Landes durch den erwarteten Meeresspiegelanstieg verändern. Der Bericht bietet eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung von Anpassungsstrategien an den Klimawandel. Bayern: Wanderausstellung "Wasser in Stadt, Land, Fluss" Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) verleiht an Grundschulen und andere Bildungseinrichtungen die interaktive Wanderausstellung "Wasser in Stadt, Land, Fluss". Gemeinsam finden Schüler*innen dort spielerisch Lösungen und gestalten eine sichere Wasserwelt für Natur und ihre Lebewesen. Interaktive Bildschirme und drei Botschafter-Figuren leiten Kinder der dritten und vierten Klasse durch das selbsterklärende Raumspiel mit mehreren Mitmach-Stationen. Der Auf- und Abbau erfolgt durch das LfU. Weitere Fragen zum Verleih können Interessierte per Mail an wasser-in-stadtlandfluss@lfu.bayern.de richten. BDP-Klimabericht: Psychologie als Schlüssel zur Bewältigung der Klimakrise Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat seinen Klimabericht 2024 veröffentlicht. Dieser betont die zentrale Rolle der Psychologie bei der Förderung von Klimabewusstsein, Resilienz und Verhaltensänderungen. Neben konkreten Handlungsempfehlungen, wie der Entwicklung eines nationalen Resilienzplans und der Bildung eines Zukunftsrats, beinhaltet der Bericht internationale Ansätze wie den Klima-Aktionsrahmen der Global Psychology Alliance. Psychologische Perspektiven sollen dazu beitragen, die gesellschaftliche Transformation hin zu mehr Klimaresilienz voranzutreiben. Naturgefahrenreport 2024: Schäden durch Klimawandel steigen dramatisch Der neue Naturgefahrenreport des Gesamtverband der Versicherer (GDV) zeigt: Schäden durch Naturgefahren verursachten 2023 Kosten von 5,6 Milliarden Euro. Die Versicherungswirtschaft warnt vor einer Verdopplung der Schäden bis 2050. Der Bericht hebt die Wassersensibilität von Infrastruktur und Städten hervor und fordert umfassende Anpassungsmaßnahmen. Mit einem Datenservice zu Schadensentwicklungen und Risikozonen unterstützt der GDV die Klimaforschung und liefert detaillierte Einblicke in die Auswirkungen des Klimawandels. Jugendklimarat: Kommunen stärken Klimaschutz und Demokratie Das Projekt „Jugendklimarat. Auch in eurer Kommune“ unterstützt Städte und Gemeinden dabei, Jugendliche aktiv in den kommunalen Klimaschutz einzubinden. Mit Bremerhaven als Vorbild – dort existiert seit zehn Jahren ein Jugendklimarat – weitet die gemeinnützige GmbH co2online dieses erfolgreiche Modell bundesweit aus. Kommunen erhalten kostenlose Begleitung bei Gründung, Einbindung und Öffentlichkeitsarbeit. Gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, investiert das Projekt in eine nachhaltige Zukunft und die demokratische Teilhabe junger Generationen. EUA-Bericht: Hitzewellen gefährden Europas Gesundheit – ungleiche Vorsorge Ein Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) zeigt: Nur 20 der 38 Mitglieds- und Kooperationsländer der Europäischen Umweltagentur überwachen derzeit die Auswirkungen von Hitze auf die Gesundheit der Bürger*innen und nur 21 Länder haben bereits Hitzeaktionspläne. Dabei sind zwischen 1980 und 2023 95 Prozent der wetterbedingten Todesfälle in Europa auf Hitze zurückzuführen. Die EUA fordert daher umfassende Überwachung und Vorsorgemaßnahmen, um hitzebedingte Krankheiten und Todesfälle gezielt zu verhindern – besonders angesichts steigender Temperaturen und einer alternden Gesellschaft. EIB-Umfrage: Im EU-Vergleich empfinden Deutsche Klimaanpassung als weniger dringlich 63 Prozent der Menschen in Deutschland erwarten, dass der Klimawandel sie zu Änderungen ihres Lebensstils zwingt, so die neue Klimaumfrage der Europäischen Investitionsbank (EIB). 92 Prozent halten Klimaanpassung für notwendig, jedoch nur 40 Prozent sehen sie als vorrangig – weniger als im EU-Durchschnitt von 50 Prozent. Dennoch führen Naturkatastrophen wie das Sturmtief Boris im September 2024 den Handlungsdruck vor Augen: 77 Prozent der Deutschen fordern frühzeitige Investitionen, um künftige Kosten zu vermeiden. Die Umfrage erfasst seit 2018 jährlich die Meinungen von mehr als 24.000 Menschen in der EU und den USA. Neues EU-Förderprojekt: Citizen Science für Klimaanpassung in Europa Das EU-Projekt „ScienceUs“ startet einen Open Call, um herausragende Citizen-Science-Projekte zur Klimaanpassung zu fördern. In einem dreiphasigen Programm („Seed“, „Flourish“, „Harvest“) erhalten 25 Projekte finanzielle und fachliche Unterstützung, um ihre Ansätze auf andere Regionen zu übertragen. Ziel ist es, transnationale Kampagnen zu entwickeln, Best Practices zu teilen und die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Klimawandelanpassung zu stärken. Juristische Personen oder Konsortien aus EU- und Horizon-Europe-Ländern mit laufenden Klimaanpassungsprojekten können sich bis zum 6. Januar 2025 bewerben. Studie zu Extremwetterkatastrophen: Klimawandel fordert mehr Todesopfer Seit 2014 analysiert das Team von World Weather Attribution (WWA), wie stark der Klimawandel extreme Wetterereignisse beeinflusst. Das Ergebnis: Alle der zehn tödlichsten Ereignisse seit 2004 – darunter Tropenstürme, Dürren und Hitzewellen – tragen die „Fingerabdrücke“ des Klimawandels und forderten über 570.000 Todesopfer. Die Ergebnisse verdeutlichen, wie dringend Emissionsreduktionen und Anpassungsmaßnahmen notwendig sind, um Leben und Infrastruktur zu schützen. Klimafinanzierung: Deutschland setzt Zeichen auf COP29 Auch nach der Weltklimakonferenz in Baku (COP29) bleibt die Klimafinanzierung eine zentrale Herausforderung. Ein Hintergrundpapier des Deutschen Klima-Konsortiums beleuchtet die finanziellen Hürden der Klimaanpassung und zeigt, wie ambitionierte Maßnahmen global umgesetzt werden könnten. Ein wichtiges Signal sendete Deutschland auf der COP29 mit der Ankündigung, für den internationalen Klimaanpassungsfonds 60 Millionen Euro beizusteuern. Der Fonds unterstützt gefährdete Länder bei der Anpassung an die Klimakrise und stärkt deren Resilienz. Seit 2007 ist Deutschland der größte Geber des Fonds, der über 180 Projekte weltweit gefördert hat. UBA-Broschüre: Bestandsquartiere nachhaltig transformieren Das UBA veröffentlicht die neue Broschüre „Umwelt im Quartier. Lebenswert und resilient – wie Bestandsquartiere nachhaltig transformiert werden können“. Sie demonstriert anhand von Fallbeispielen, wie Kommunen die Lebensqualität von Bestandsquartieren verbessern können, da diese oft von mangelnder Luftqualität, Lärm und den Folgen des Klimawandels wie Starkregen und Hitze betroffen sind. Abschließend finden sich konkrete fachliche und instrumentelle Handlungsempfehlungen für Verwaltungen sowie öffentliche und private Akteure, wie diese Bestandsquartiere resilient umbauen können. Neue ZKA-Publikation: „Klimaanpassung integriert voranbringen“ Das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) bietet mit der neuen Publikation „Klimaanpassung integriert voranbringen – Kommunale Strategien und Konzepte“ Städten und Gemeinden praxisnahe Unterstützung zur Klimaanpassung. Sie zeigt, wie Strategien und Konzepte fachübergreifend genutzt werden können, um Vorsorge zu treffen und Synergien zu schaffen. Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) schafft dafür erstmals einen strategischen Rahmen. Durch Praxisbeispiele und konkrete Handlungsempfehlungen ist die Publikation für kommunale Entscheider*innen ein unverzichtbarer Leitfaden. Adaptation Gap Report 2024: Finanzierungslücke bei Klimaanpassung bleibt kritisch Der Bericht „Adaptation Gap Report 2024: Come hell and high water“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) zeigt, dass die Fortschritte bei der Klimaanpassungsfinanzierung nicht ausreichen, um die enorme Lücke zwischen Bedarf und verfügbaren Mitteln zu schließen. Internationale Anpassungsfinanzierungen für Entwicklungsländer stiegen in den Vorjahren zwar an, dennoch liegt die geschätzte jährliche Finanzierungslücke bei 187 bis 359 Milliarden Dollar (USD), was zu einem anhaltenden Rückstand bei der Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen beiträgt. Der Bericht fordert transformative Ansätze, stärkere Kapazitätsentwicklung und Technologietransfer, um die globale Klimaanpassung voranzubringen. Steigende Meeresspiegel in Europa: Neue Handlungsgrundlagen für Politik und Küstenschutz Der in Europa schneller als global steigende Meeresspiegel gefährdet europäische Küstenregionen. Das zeigt der erste Bericht des European Knowledge Hub on Sea Level Rise (KH-SLR). Er richtet sich an nationale und regionale politische Entscheidungsträger*innen sowie europäische Expert*innen, die Küstenmanagement, Klimaanpassung und die Entwicklung politischer Rahmenwerke unterstützen. Der Bericht stellt somit die Handlungsgrundlage für geeignete Anpassungsmaßnahmen gegen Küstenerosionen, Überschwemmungen, Versalzung von Grundwasser und zerstörte Infrastruktur. Empfehlungen, um Anpassungsziele zu erreichen, sind flexible Strategien wie etwa natürliche Schutzmaßnahmen, verbesserter Küstenschutz und nachhaltige Stadtplanung. Nachhaltiges Wohnen im Quartier: KlimaWohL_Lab zieht Bilanz Im klimasensiblen Quartier Herzkamp in Hannover entstanden 300 Wohneinheiten mit innovativen Klimaanpassungsmaßnahmen. Dazu zählen ein kostensparendes Regenwasserkonzept und die Integration von grünen Freiflächen wie essbaren Gärten. Das KlimaWohL_Lab evaluierte diese Maßnahmen von der Bau- bis zur Nutzungsphase und untersuchte in Workshops und Analysen mit Expert*innen und Bewohner*innen Nutzen und Effizienz der Konzepte. Ergebnisse wie der 20-KlimaWohL-Punkte-Plan fließen bereits in weitere Neubauprojekte ein und setzen Maßstäbe für klimaangepasstes Wohnen.
§ 15.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe Ein Fahrzeug oder ein Verband darf folgende Abmessungen und Abladetiefen nicht überschreiten: 1.1 Ruhr 1.1.1 km 0,00 (Ruhrmündung) bis km 12,21 (oberhalb der Schlossbrücke in Mülheim) Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 38,00 m 5,20 m 1,70 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.1.2 km 0,00 (Ruhrmündung) bis km 0,80 a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 135,00 m 12,00 m 3,00 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 193,00 m 22,90 m 3,00 m - die zulässige Abladetiefe darf überschritten werden, wenn der Wasserstand des Rheins eine größere Abladetiefe gestattet, die Vorschrift des § 1.07 Nummer 1 bleibt unberührt; die zulässige Abladetiefe verringert sich, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Ruhrort unter die Marke 298 sinkt, um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes - 1.1.3 km 0,80 bis km 1,90 a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 135,00 m 12,00 m 3,00 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 12,00 m 3,00 m - die zulässige Abladetiefe darf überschritten werden, wenn der Wasserstand des Rheins eine größere Abladetiefe gestattet, die Vorschrift des § 1.07 Nummer 1 bleibt unberührt; die zulässige Abladetiefe verringert sich, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Ruhrort unter die Marke 298 sinkt, um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes - 1.1.4 km 1,90 bis km 2,80 (Ruhrschleuse Duisburg) a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 135,00 m 12,00 m 3,00 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 12,00 m 3,00 m - die zulässige Abladetiefe verringert sich, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Ruhrort unter die Marke 298 sinkt, um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes - 1.1.5 km 2,80 bis km 4,52 a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 135,00 m 12,00 m 3,00 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 12,00 m 3,00 m 1.1.6 km 4,52 bis km 11,65 Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 135,00 m 12,00 m 3,00 m Ein Fahrzeug oder ein Schubverband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m oder einer Breite von mehr als 9,65 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 2,50 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist. 1.2 Rhein-Herne-Kanal 1.2.1 km 0,16 (Ruhrorter Hafen) bis km 45,60 (Dortmund-Ems-Kanal) mit Verbindungskanal zur Ruhr a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 9,65 m 2,60 m 135,00 m 11,45 m 2,50 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 165,00 m 9,65 m 2,60 m 186,50 m 11,45 m 2,50 m - von km 0,16 (Ruhrorter Hafen) bis km 0,65 (Schleuse Duisburg-Meiderich) verringert sich die zulässige Abladetiefe von 2,60 m, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Ruhrort unter die Marke 220 sinkt, und die zulässige Abladetiefe von 2,50 m, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Ruhrort unter die Marke 210 sinkt, um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes, zwischen km 39,97 (Hafen Victor) und km 45,60 (Dortmund-Ems-Kanal) darf ein Fahrzeug mit einer Breite über 9,65 m oder ein Verband mit einer Länge über 165,00 m oder einer Breite über 9,65 m nur in der in § 15.06 Nummer 6 Buchstabe b festgelegten Zeit und Richtung fahren - soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.2.2 km 0,16 bis km 0,65 (Schleuse Duisburg-Meiderich) a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m 3,00 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 11,45 m 3,00 m - die zulässigen Abaldetiefen verringern sich, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Ruhrort bei einer Abladetiefe von 3,00 m unter die Marke 268, bei einer Abladetiefe von 2,80 m unter die Marke 248, bei einer Abladetiefe von 2,60 m unter die Marke 228 und bei einer Abladetiefe von 2,50 m unter die Marke 218 sinkt, um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes - 1.2.3 km 0,65 bis km 1,07 a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 136,00 m 11,45 m 3,00 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 11,45 m 3,00 m 1.2.4 km 1,07 bis km 24,53 mit Verbindungskanal zur Ruhr a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 11,45 m 2,80 m Ein Fahrzeug oder ein Schubverband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m oder einer Breite von mehr als 9,65 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 2,50 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Schubverbandes ausgerüstet ist. 1.3 Wesel-Datteln-Kanal 1.3.1 km 0,24 (Rhein) bis km 60,23 (Dortmund-Ems-Kanal) a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 11,45 m 2,80 m - von km 0,24 (Rhein) bis km 0,90 (Rhein-Lippe-Hafen) darf die zulässige Abladetiefe überschritten werden, wenn der Wasserstand des Rheins eine größere Abladetiefe gestattet; die Vorschrift des § 1.07 Nummer 1 bleibt unberührt, von km 0,24 bis km 1,85 (Schleuse Friedrichsfeld) verringert sich die zulässige Abladetiefe, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Wesel unter die Marke 222 sinkt, um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes - soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.3.2 km 0,24 bis km 0,90 (Rhein-Lippe-Hafen) Verband Länge Breite Abladetiefe 193,00 m 22,90 m 2,80 m - die zulässige Abladetiefe darf überschritten werden, wenn der Wasserstand des Rheins eine größere Abladetiefe gestattet, die Vorschrift des § 1.07 Nummer 1 bleibt unberührt; die zulässige Abladetiefe verringert sich, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Wesel unter die Marke 222 sinkt, um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes - Ein Fahrzeug oder ein Schubverband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m oder einer Breite von mehr als 9,65 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 2,50 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Schubverbandes ausgerüstet ist. 1.4 Datteln-Hamm-Kanal 1.4.1 km 0,06 (Dortmund-Ems-Kanal) bis km 47,20 Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 86,00 m 9,65 m 2,50 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.4.2 km 0,06 bis km 11,30 (Hafen Lünen) a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 11,45 m 2,80 m 1.4.3 km 11,30 bis km 35,87 (Hammer Bahnbrücke) a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m 2,70 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 186,00 m 11,45 m 2,70 m Ein Fahrzeug oder ein Schubverband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m oder einer Breite von mehr als 9,65 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 2,50 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist. 1.5 Dortmund-Ems-Kanal 1.5.1 km 1,44 (Hafen Dortmund) bis km 225,82 (Papenburg) einschließlich Hase und Ems Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 90,00 m 9,65 m 2,50 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.5.2 km 1,44 bis km 21,50 a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 11,45 m 2,80 m 1.5.3 km 21,50 bis km 81,90 (Bockholt) a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,50 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,50 m 165,00 m 9,65 m 2,50 m 1.5.4 km 81,90 bis km 108,50 a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 186,00 m 11,45 m 2,80 m 1.5.5 km 108,50 bis km 138,00 (Gleesen) Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 100,00 m 9,65 m 2,70 m 110,00 m 9,65 m 2,50 m 1.5.6 km 138,00 bis km 225,82 (Papenburg) einschließlich Hase und Ems Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 100,00 m 9,65 m 2,70 m 90,00 m 10,60 m 2,60 m 110,00 m 9,65 m 2,50 m Ein Fahrzeug oder ein Schubverband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m oder einer Breite von mehr als 9,65 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 2,50 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist. 1.6 Ems oberhalb Gleesen (km 82,65) Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 26,00 m 5,20 m je nach Wasserstand 1.7 ohne Inhalt 1.8 Küstenkanal 1.8.1 km 0,00 (140,00 m unterhalb der Amalienbrücke in Oldenburg) bis km 69,63 (Dortmund-Ems-Kanal, Ems) einschließlich Hunte Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 100,00 m 9,65 m je nach Wasserstand bis 2,50 m 90,00 m 10,60 m je nach Wasserstand bis 2,30 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.8.2 km 1,71 (Schleuse Oldenburg) bis km 64,00 (Dörpen) Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 100,00 m 9,65 m 2,50 m 90,00 m 10,60 m 2,30 m 1.8.3 km 64,00 bis km 69,63 (Dortmund-Ems-Kanal) mit Stichkanal Dörpen Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 100,00 m 9,65 m 2,70 m 90,00 10,60 m 2,60 m - ein Fahrzeug oder ein Schubverband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 2,50 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist - 1.9 Elisabethfehnkanal Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 20,00 m 4,50 m 0,90 m 1.10 Leda und Sagter Ems Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 20,00 m 4,50 m 1,20 bezogen auf MThw 1.11 Ems-Seitenkanal Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 67,00 m 8,20 m je nach Wasserstand 1,55 m bis 2,00 m 1.12 Mittellandkanal 1.12.1 km 0,00 bis km 325,70 a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 11,45 m 2,80 m 1.12.2 Stichkanäle Ibbenbüren, Osnabrück, Hannover-Linden, Misburg, Hildesheim 1.12.2.1 Stichkanal Ibbenbüren Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 91,00 m 8,25 m 2,20 m 85,00 m 9,00 m 2,20 m 85,00 m 9,60 m 2,00 m 1.12.2.2 Stichkanal Osnabrück 1.12.2.2.1 km 0,00 bis km 13,01 Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 82,00 m 9,60 m 2,30 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.12.2.2.2 km 0,00 bis km 12,40 (Einfahrt in den Ölhafen) Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 82,00 m 9,60 m 2,80 m 1.12.2.3 Stichkanal Hannover-Linden 1.12.2.3.1 km 0,00 (Abzweigung aus dem Mittellandkanal) bis km 10,75 (Ende als Bundeswasserstraße) Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 82,00 m 9,60 m 2,30 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.12.2.3.2 km 0,00 (Abzweigung aus dem Mittellandkanal) bis km 6,50 (Umschlagstelle Hannover-Letter) Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 90,00 m 9,60 m 2,40 m 1.12.2.3.3 km 6,50 (Umschlagstelle Hannover-Letter) bis km 9,50 (Unterwasser Hafenschleuse Hannover-Linden) Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 85,00 m 9,60 m 2,30 m 1.12.2.4 Stichkanal Misburg a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m b. Schubverband Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 11,45 m 2,80 m 1.12.2.5 Stichkanal Hildesheim a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 90,00 m 10,60 m 2,30 m 110,00 m 10,60 m 2,10 m 110,00 m 11,45 m 2,00 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 90,00 m 10,60 m 2,30 m 110,00 m 11,45 m 2,00 m 135,00 m 9,60 m 2,30 m 135,00 m 10,60 m 2,10 m 150,00 m 11,45 m 1,90 m 1.12.3 Verbindungskanal Nord zur Weser 1.12.3.1 km 0,00 (Abzweigung aus dem Mittellandkanal) bis km 0,45 (Oberwasser Schachtschleuse Minden) / km 0,40 (Oberwasser Weserschleuse) a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 139,00 m 11,45 m 2,80 m 1.12.3.2 Schachtschleuse Minden Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 85,00 m 9,60 m 2,80 m 1.12.3.3 Weserschleuse a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m richtet sich nach der Fahrrinnentiefe nach Nummer 1.12.3.4 b. Verband Länge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m richtet sich nach der Fahrrinnentiefe nach Nummer 1.12.3.4 1.12.3.4 km 0,55 (Unterwasser Schachtschleuse Minden) / km 0,56 (Unterwasser Weserschleuse) bis km 1,29 (Einmündung in die Weser) a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m richtet sich nach der Fahrrinnentiefe b. Verband Länge Breite Abladetiefe 139,00 m 11,45 m richtet sich nach der Fahrrinnentiefe - die Fahrrinnentiefe beträgt 2,80 m - 1.12.4 Verbindungskanal Süd zur Weser Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 82,00 m 9,60 m 2,50 m 1.12.5 Stichkanal Salzgitter 1.12.5.1 bei Benutzung der am Ostufer gelegenen Schleusen a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 9,60 m 2,80 m 110,00 m 10,60 m 2,65 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,50 m 185,00 m 9,60 m 2,80 m 185,00 m 10,60 m 2,65 m 185,00 m 11,45 m 2,50 m 1.12.5.2 bei Benutzung der am Westufer gelegenen Schleusen a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 9,60 m 2,50 m 110,00 m 11,45 m 2,20 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 9,60 m 2,50 m 185,00 m 11,45 m 2,20 m 1.12.6 Rothenseer Verbindungskanal 1.12.6.1 Rothenseer Verbindungskanal Altstrecke mit Schiffshebewerk Rothensee km 0,12 bis km 1,00 Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 82,00 m 9,50 m 1,90 m 82,00 m 9,00 m 2,10 m 1.12.6.2 Rothenseer Verbindungskanal mit Schiffsschleuse km 0,19 bis km 4,76 (Niedrigwasserschleuse Magdeburg) 1.12.6.2.1 bei in Betrieb befindlicher Niedrigwasserschleuse Magdeburg a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 11,45 m 2,80 m 1.12.6.2.2 bei nicht in Betrieb befindlicher Niedrigwasserschleuse a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m je nach Fahrrinnentiefe b. Verband Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 11,45 m je nach Fahrrinnentiefe - die Fahrrinnentiefe richtet sich vom unteren Vorhafen der Schleuse Rothensee und vom unteren Vorhafen des Schiffshebewerkes Rothensee bis zur Niedrigwasserschleuse Magdeburg nach dem Wasserstand; die geringste Fahrrinnentiefe wird von der zuständigen Behörde täglich bekannt gemacht; bei der Wahl der Abladetiefe sind die bekannt gemachten Fahrrinnentiefen und die aktuelle Wasserstandsentwicklung zu berücksichtigen - 1.12.6.3 km 4,76 (Niedrigwasserschleuse Magdeburg) bis km 5,53 (Elbe) a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m je nach Fahrrinnentiefe b. Verband Länge Breite Abladetiefe 100,00 m 19,20 m je nach Fahrrinnentiefe 185,00 11,45 m je nach Fahrrinnentiefe - die Fahrrinnentiefe richtet sich von der Niedrigwasserschleuse Magdeburg bis zur Einmündung in die Elbe nach dem Wasserstand; die geringste Fahrrinnentiefe wird von der zuständigen Behörde täglich bekannt gemacht; bei der Wahl der Abladetiefe sind die bekannt gemachten Fahrrinnentiefen und die aktuelle Wasserstandsentwicklung zu berücksichtigen - 1.13 Elbe-Seitenkanal 1.13.1 von km 0,00 bis km 115,18 (Einmündung in die Elbe) a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 100,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 11,45 m 2,80 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.13.2 km 0,00 bis km 100,23 (Hafen Lüneburg) Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m 1.14 Elbe-Havel-Kanal 1.14.1 km 325,70 (Unterwasser Schleuse Hohenwarthe) bis km 380,90 (Untere Havel-Wasserstraße) mit Großem Wendsee ohne Schleuse Niegripp und Schleuse Parey a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 80,00 m 9,00 m 2,00 m 86,00 m 8,25 m 2,00 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 80,00 m 9,00 m 2,00 m 125,00 m 8,25 m 2,00 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.14.2 Niegripper Verbindungskanal 1.14.2.1 km 0,10 (Elbe-Havel-Kanal) bis Schleuse Niegripp a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 11,45 m 2,80 m 1.14.2.2 Schleuse Niegripp bis km 1,55 (Elbe) a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m je nach Fahrrinnentiefe der Elbestrecke 6 b. Verband Länge Breite Abladetiefe 145,00 m 22,90 m je nach Fahrrinnentiefe der Elbestrecke 6 185,00 m 11,45 m je nach Fahrrinnentiefe der Elbestrecke 6 - die Fahrrinnentiefe richtet sich vom unteren Vorhafen der Schleuse Niegripp bis zur Einmündung in die Elbe nach dem Wasserstand; die geringste Fahrrinnentiefe wird von der zuständigen Behörde täglich bekannt gemacht; bei der Wahl der Abladetiefe sind die bekannt gemachten Fahrrinnentiefen und die aktuelle Wasserstandsentwicklung zu berücksichtigen - 1.14.3 Pareyer Verbindungskanal 1.14.3.1 km 0,01 (Elbe) bis km 0,70 (bei Schleuse Parey) a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 86,00 m 9,60 m je nach Fahrrinnentiefe der Elbestrecke 7 b. Verband Länge Breite Abladetiefe 86,00 m 9,60 m je nach Fahrrinnentiefe der Elbestrecke 7 125,00 m 8,25 m je nach Fahrrinnentiefe der Elbestrecke 7 - die Fahrrinnentiefe richtet sich vom unteren Vorhafen der Schleuse Niegripp bis zur Einmündung in die Elbe nach dem Wasserstand; die geringste Fahrrinnentiefe wird von der zuständigen Behörde täglich bekannt gemacht; bei der Wahl der Abladetiefe sind die bekannt gemachten Fahrrinnentiefen und die aktuelle Wasserstandsentwicklung zu berücksichtigen - 1.14.3.2 km 0,70 bis km 0,90 (bei Schleuse Parey) Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 70,00 m 8,20 m 1,85 m Bei einem Stand des Elbpegels der Schleuse Parey kleiner als 3,60 m a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 86,00 m 8,20 m 1,85 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 91,00 m 8,20 m 1,85 m 1.14.3.3 km 0,90 (bei Schleuse Parey) bis km 1,80 (Kiesladestelle) mit Baggerelbe bis km 0,31 a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 80,00 m 9,00 m 2,00 m 86,00 m 8,25 m 2,00 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 80,00 m 9,00 m 2,00 m 125,00 m 8,25 m 2,00 m 1.14.3.4 km 1,80 (Kiesladestelle) bis km 3,34 (Elbe-Havel-Kanal) a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 80,00 m 9,00 m 2,50 m 86,00 m 8,25 m 2,50 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 80,00 m 9,00 m 2,50 m 125,00 m 8,25 m 2,50 m 1.14.4 Roßdorfer Altkanal km 0,12 (westliche Abzweigung aus dem Elbe-Havel-Kanal) bis km 0,90 a. Fahrzeug Länge Breite Abladetiefe 80,00 m 8,25 m 1,75 m b. Verband Länge Breite Abladetiefe 82,00 m 8,25 m 1,75 m 1.14.5 Wasserstraße Kleiner Wendsee-Wusterwitzer See Fahrzeug/Verband Länge Breite Abladetiefe 46,00 m 6,60 m je nach Wasserstand Die Abmessungen und Abladetiefen für Verbände nach Nummer 1, ausgenommen Nummer 1.5.3 und 1.8 gelten auch für Gelenkverbände. Die Abmessungen und Abladetiefen für Fahrzeuge nach Nummer 1.5.3 und 1.8 gelten auch für die in einen Gelenkverband eingestellten Fahrzeuge, wobei die Gesamtlänge des Gelenkverbandes auf dem Dortmund-Ems-Kanal die Nutzlänge der vorhandenen Schleusen nicht überschreiten darf. Die Abmessungen und Abladetiefen nach Nummer 1.14 gelten nicht auf den Stich- und Altkanälen, Nebenarmen und sonstigen Nebenwasserstraßen des Elbe-Havel-Kanals , soweit diese nicht gesondert aufgeführt sind. Stand: 01. Mai 2024
Die Aurubis AG, Kupferstraße 23 in 44532 Lünen hat mit Datum vom 28.08.2023, zuletzt ergänzt am 23.10.2023, die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 (2) Bundes-Immis- sionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Kupfersekundärhütte in 44532 Lünen, Gemarkung Gahmen, Flur 2, Flurstück 1102 beantragt.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 66 |
Land | 25 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 27 |
Messwerte | 26 |
Text | 26 |
Umweltprüfung | 18 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 24 |
offen | 65 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 90 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 8 |
Datei | 9 |
Dokument | 12 |
Keine | 20 |
Webseite | 58 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 48 |
Lebewesen & Lebensräume | 51 |
Luft | 39 |
Mensch & Umwelt | 90 |
Wasser | 52 |
Weitere | 90 |