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Found 106 results.

Kartenlayer Hochwasser-Gefahrenkarte NRW - Mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100)

Der Kartenlayer Mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100) NRW beinhaltet: - Überschwemmungsgrenze der Gebiete ohne technischen Hochwasserschutz - Tiefen überschwemmungsgefährdete Gebiete - Tiefen Überschwemmungsgebiet - Fließgeschwindigkeiten

Kartenlayer Hochwasser-Gefahrenkarte NRW - Hohe Wahrscheinlichkeit (HQ10-HQ50)

Kartenlayer Hohe Wahrscheinlichkeit (HQ10-HQ50) beinhaltet: - Überschwemmungsgrenze der Gebiete ohne technischen Hochwasserschutz - Tiefen überschwemmungsgefährdete Gebiete - Tiefen Überschwemmungsgebiet - Fließgeschwindigkeiten

Kartenlayer Hochwasser-Gefahrenkarte NRW - Niedrige Wahrscheinlichkeit (HQ500)

Der Kartenlyer Niedrige Wahrscheinlichkeit (HQ500) beinhaltet: - Überschwemmungsgrenze der Gebiete ohne technischen Hochwasserschutz - Tiefen überschwemmungsgefährdete Gebiete - Tiefen Überschwemmungsgebiet - Fließgeschwindigkeiten

Grundwasserkörper NRW (2. Auflage)

Grundwasserkörper in NRW in der 2. Auflage, gemäß EU-WRRL. Die Grundwasserkörper sind Grundlage für den Bewirtschaftungsplan NRW 2022-2027. Die zugehörigen Fachdaten des Bewirtschaftungsplans sind zusätzlich enthalten.

Standorte der erneuerbaren Energien und Stromerzeugenden Anlagen NRW

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) stellt im Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de) die Standorte der Erneuerbaren Energien dar, welche eine elektrische Leistung über 30 kW besitzen. Anlagen kleiner 30 kW dürfen aus Datenschutzgründen nicht an ihrem Standort veröffentlicht werden. Folgende Energieträger sind enthalten: Biomasse/Bioenergie, Deponiegas, Grubengas, Klärgas, Photovoltaik, Wasserkraft und Windenergie. Für jeden Energieträger werden außerdem die drei Stati in Betrieb, stillgelegt und in Planung angeboten, für Windenergie außerdem noch der Status „beantragt“. Die Daten werden als Dienst (WMS-/WFS-Dienst) und als Geopackage auf Open.NRW veröffentlicht. Sie werden monatlich aktualisiert.

Kartenlayer Biotopverbundflächen

Grundlage für die Entwicklung eines Biotopverbundsystems sind die §§ 20 und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG). Der Biotopverbund soll der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen dienen. Der Biotopverbund als Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 15 a Landschaftsgesetz (LG NW) ist ein Fachkonzept des Naturschutzes, welches großflächige Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) sichern und durch Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem), die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen soll. Er trägt somit auch zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und dient damit als wesentliches Element dem Erhalt und der Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Sachdokumente zum Biotopverbund beinhalten fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, Lebensstätten und deren abiotische Standortverhältnisse, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem sind.

Kartenlayer Landschaftsschutzgebiete NRW

Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist". Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten. Land- und Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, sofern sie den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Anmerkungen zu den LSG für die Metadaten: Für die Kreise und kreisfreien Städte Krefeld und Minden-Lübbecke beinhaltet der Dienst noch nicht den aktuellen Stand.

Grundwasserkörper NRW (3. Auflage)

Grundwasserkörper in NRW in der 3. Auflage, gemäß EU-WRRL. Die Grundwasserkörper sind Grundlage für die Bewirtschaftungsplanung NRW 2028-2033.

Kartenlayer Bleibelastung der Ackerböden NRW

Bleibelastung der Ackerböden in mg pro kg

Kartenlayer Bleibelastung der Grünlandböden NRW

Bleibelastung der Grünlandböden in mg pro kg

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