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Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. Damit wurde auf Grundlage der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA; in Kraft getreten am 17.08.2022) zum 30.11.2022 eine neue Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Phosphat ausgewiesen, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Mit der Neufassung der AVV GeA wird die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von eutrophierten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht. Danach werden landwirtschaftliche Flächen als eutrophierte Gebiete ausgewiesen, wenn sie innerhalb eines Einzugs- oder Teileinzugsgebietes von Oberflächenwasserkörpern liegen, in dem der allgemein-physikalisch-chemische und biologische Zustand schlechter als in die Klasse guter ökologischer Zustand oder gutes ökologisches Potential eingestuft wird und zugleich der Gesamtphosphoreintrag zu mehr als einem Fünftel auf landwirtschaftliche Quellen zurückgeführt werden kann sowie der Grenzwert der jeweiligen Ökoregion überschritten wird. Für Referenzparzellen, die mit mindestens 20 % ihrer Fläche innerhalb des eutrophierten Gebietes liegen, müssen zusätzliche Bewirtschaftungsanforderungen nach ThürDüV umgesetzt werden. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung. Die Zuschnitte der Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht. Änderungen von Zuschnitten der Referenzparzellen zwischen den Stichtagen wirken sich somit erst ab dem folgenden 01.02. auf die Attributierung aus.
<p> <p>Seit den 1970-er Jahren führten zahlreiche politische und technische Anstrengungen zur Reduzierung der Emissionen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan sowie von Feinstaub. Dennoch sind die Einträge in Ökosysteme nach wie vor zu hoch.</p> </p><p>Seit den 1970-er Jahren führten zahlreiche politische und technische Anstrengungen zur Reduzierung der Emissionen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan sowie von Feinstaub. Dennoch sind die Einträge in Ökosysteme nach wie vor zu hoch.</p><p> Entwicklung seit 2005 <p>Die Bundesregierung hat sich in der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> zum Ziel gesetzt, die Emissionen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOx), Ammoniak (NH3), flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nmvoc">NMVOC</a>) und Feinstaub (PM2,5) deutlich zu reduzieren. Deutschland hat sich im Rahmen der neuen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nec-richtlinie">NEC-Richtlinie</a> der EU (siehe weiter unten) zu nationalen Emissionsminderungen für diese Stoffe verpflichtet. Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, das ungewichtete, arithmetische Mittel der zugesagten Emissionsminderungen (45 %) zu erreichen. Die Verrechnung der Emissionsentwicklungen zu einem Index ermöglicht es, steigende Emissionen einzelner Schadstoffe durch stärkere Eindämmung des Ausstoßes anderer Schadstoffe zu kompensieren.</p> <p>Die Emissionen von Schwefeldioxid sinken am stärksten und zeigen im Jahr 2024 nur noch knapp 43 % des Niveaus des Jahres 2005. Die Emissionen von Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (NMVOC) und Feinstaub zeigen ebenfalls einen stetigen Abwärtstrend und sanken bis 2024 auf etwa 49 % (Stickstoffoxide) bzw. 64 % (NMVOC) und 56 % (Feinstaub PM2.5) des Niveaus von 2005. Die Emissionen von Ammoniak lagen bis 2017 über dem Niveau von 2005 und sanken seitdem sichtbar, liegen im Jahr 2024 aber noch bei 76 % des Jahres 2005. Dadurch fällt der Schadstoff-übergreifende Indikatorwert mit 57,6 % etwas höher aus (siehe Abb. „Index der Luftschadstoff-Emissionen“).</p> <p>Eine Sonderrolle im Trendverlauf nimmt dabei das Jahr 2009 ein, das durch die Effekte der globalen Wirtschaftskrise geprägt war. Die verminderten Aktivitäten führten zu sichtbaren Einbrüchen und Kompensationseffekten im Folgejahr 2010 bei allen Schadstoffen außer Ammoniak (NH3).</p> <ul> <li>Die <em>Schwefeldioxid-Emissionen</em> konnten zwischen 2005 und 2023 deutlich gemindert werden. Wesentliche Gründe hierfür sind die Senkung des Schwefelgehaltes im Heizöl, sowie die Verbesserung der Abgasreinigung in Großfeuerungsanlagen im Zuge der Neufassung der 13. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bimschv">BImSchV</a> aus dem Jahre 2013.</li> <li>Ebenfalls deutliche Minderungen konnten bei den <em>flüchtigen organischen Verbindungen (ohne Methan)</em> erreicht werden. Zum einen gelang dies durch den Einsatz von lösemittelärmeren Produkten und einen reduzierten Lösemittelverbrauch im industriellen und gewerblichen Bereich. Des Weiteren wirken sich hier die fortschreitende Verschärfung der Abgasgrenzwerte für Kraftfahrzeuge und mobile Maschinen sowie der starke Verbrauchsrückgang von Benzin als Kraftstoff aus.</li> <li>Die Minderung der <em>Stickstoffoxid-Emissionen </em>resultiert in Teilen ebenfalls aus einer fortschreitenden Verschärfung der Abgasgrenzwerte für Kraftfahrzeuge und mobile Maschinen. Eine wichtige Rolle kommt hier aber auch dem Einsatz von Entstickungsanlagen im Kraftwerksbereich zu.</li> <li>Die überwiegend landwirtschaftlich verursachten <em>Ammoniak-Emissionen</em> liegen mit ihren Minderungen der letzten Jahre noch nicht weit unter dem Ausgangswertes des Jahres 2005. Es bleibt abzuwarten ob verschärfte Regelungen wie z.B. die novellierte Düngeverordnung einen nachhaltigen Effekt auf das Emissionsniveau haben werden.</li> <li>Auch die <em>Feinstaub-Emissionen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a>) </em>sind seit dem Jahr 2005 deutlich gesunken. Einen wesentlichen Beitrag leistete hier der zunehmende Einsatz von Partikelfiltern in Kraftfahrzeugen. Die Novellierung der 1. BImSchV führte zu verminderten Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen. Im Industriebereich folgen die Emissionen der Konjunktur sowie dem technischen Fortschritt von Maßnahmen zur Emissionsminderung.</li> <li>Als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/versauerung">Versauerung</a> wird das Versauerungspotenzial aus den Emissionsangaben der Säurebildner Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Ammoniak ermittelt. Der Anteil der Landwirtschaft (Ammoniak-Emissionen, aber auch Stickstoffoxid-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden) stieg von gut 16 % im Jahre 1990 auf 43 % in 2005 bzw. 56 % im Jahr 2024. Er liegt damit seit Mitte der 90er Jahre höher als der jedes anderen Bereichs (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien“).</li> </ul> <p>Ein Diagramm zeigt die Entwicklung des Ausstoßes von fünf Luftschadstoffen sowie eines Gesamt-Index relativ zum Basisjahr 2005 (=100 %). Der Trend aller Substanzen sinkt deutlich, Ammoniak aber erst seit 2014. Das Ziel für 2030 (55 %) scheint in Reichweite.</p> <strong> Index der Luftschadstoff-Emissionen </strong> <p>* Wert Schwefeldioxid 1995: 360<br>** Zielwert 2020 basiert auf den Reduktionsverpflichtungen des Göteborg-Protokolls.</p> <p>*** Der Zielwert basiert auf den Verpflichtungen aus der „National <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emission">Emission</a> Ceilings Directive“ (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nec-richtlinie">NEC-Richtlinie</a>) der EU sowie auf dem Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.</p> Quelle: <p>Umweltbundesamt 2026</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_LUFT-01_Emission-Luftschadstoffe_2026-06-09.pdf">Diagramm als PDF (48,20 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_LUFT-01_Emission-Luftschadstoffe_2026-06-10.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (72,08 kB)</a></li> </ul> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_Emi-ausgew-Luftschadst_2026-06-09.png"> </a> <strong> Tab: Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_Emi-ausgew-Luftschadst_2026-06-09.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (163,25 kB)</a></li> </ul> </p><p> Problematische Stoffe <p>Obwohl der Ausstoß von Luftschadstoffen bis heute deutlich verringert wurde, ist er, gemessen an der dauerhaften Belastbarkeit der Ökosysteme, immer noch zu hoch. Dies gilt besonders für versauernde und eutrophierende Luftverunreinigungen (vor allem Stickstoffoxide und Ammoniak). Die über Jahrzehnte erfolgten Einträge von Schwefel und Stickstoff in die Böden hinterlassen noch für lange Zeit eine kritische Altlast. So haben zum Beispiel viele Waldböden erhebliche Anteile basischer Nährstoffe (zum Beispiel Calcium, Magnesium, Kalium) verloren und versauern. Damit geht auch eine Belastung des Sickerwassers einher. Ammoniak wird im Boden durch Bodenbakterien zu Nitrat oxidiert und ausgewaschen. Hohe Ammoniakdepositionen induzieren damit auch eine stärkere Nitratbelastung des Grundwassers und stellen somit eine Gefährdung unseres Trinkwassers dar. Luftverunreinigungen, insbesondere Stickstoffverbindungen, führen auch zum Rückgang der biologischen Vielfalt.</p> </p><p> Internationale Vereinbarungen zur Minderung der Emissionen <p>Das Problem des grenzüberschreitenden sauren Regens machte deutlich, dass die Umweltprobleme nur durch internationale Anstrengungen bekämpft werden können. Der <a href="http://www.unece.org/env/lrtap/welcome.html">Genfer Luftreinhaltekonvention</a> der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unece">UNECE</a>) über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen im Jahr 1979 folgten acht internationale rechtsverbindliche Vereinbarungen (Protokolle) zur Luftreinhaltung.</p> <ul> <li>In den 1980er und 1990er Jahren wurden Protokolle zur Minderung versauernder und eutrophierender Substanzen (1. Schwefelprotokoll, 1985; Stickoxidprotokoll, 1988; 2. Schwefelprotokoll, 1994), in den 1990er Jahren die Protokolle über flüchtige organische Verbindungen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nmvoc">NMVOC</a>-Protokoll, 1991) und über die Schwermetalle und schwer abbaubare organische Stoffe (Schwermetallprotokoll und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pop">POP</a>-Protokoll, 1998) beschlossen.</li> <li>Die zunehmende Belastung der Umwelt durch bodennahes Ozon und eutrophierenden Stickstoff in den 1990er Jahren machte eine internationale Vereinbarung zur Emissionsreduktion von Ozon-Vorläufersubstanzen (NOx und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/voc">VOC</a>) und Stickstoffverbindungen notwendig. Mit dem am 1. Dezember 1999 auch von Deutschland unterzeichneten <a href="http://www.unece.org/env/lrtap/multi_h1.html">Multikomponentenprotokoll </a>(Göteborg-Protokoll) zur Verringerung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/versauerung">Versauerung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a> und bodennahem Ozon wurde ein integrierter Ansatz mit mehreren Schadstoffkomponenten (NOx, VOC, SO2, NH3) einschließlich ihrer Wechselwirkungen eingeführt.</li> <li>Die Vertragsstaaten des Protokolls haben im Mai 2012 weitergehende Emissionsminderungen für das Jahr 2020 ff. sowie zahlreiche weitere Änderungen des Multikomponenten-Protokolls vereinbart. So wurden für Deutschland im Zeitraum 2005 bis 2020 folgende Emissionsminderungsverpflichtungen festgelegt: SO2: -21 %, NOx: -39 %, NH3: -5 %, NMVOC: -13 % und PM2.5: -26 %.</li> <li>Die <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32001L0081">Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen</a> (NEC-Richtlinie 2001/81/EG) legt für die EU-Mitgliedsstaaten (wie das Göteborg-Protokoll für UNECE-Staaten) nationale Höchstmengen für die jährlichen Emissionen der geregelten Schadstoffe fest, die seit dem Jahr 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen.</li> <li>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2284">neue NEC-Richtlinie</a> (EU) 2016/2284 enthält zudem relative Minderungsverpflichtungen für die Jahre 2020 und 2030, jeweils ausgedrückt als prozentuale Minderung gegenüber 2005. Für 2020 wurden dabei die Ziele des Göteborg-Protokolls (siehe oben) in den Rechtsakt übernommen. Die neuen Minderungsverpflichtungen für 2030 sind folgende: SO2: -58 %, NOx: -65 %, NH3: -29 %, NMVOC: -28 % und PM2.5: -43 %.</li> </ul> </p><p> Ansätze für weitere Maßnahmen <p>Weitere Minderungen der NOx-Emissionen aus dem Straßenverkehr sind vor allem durch anspruchsvolle Abgasstandards für LKW (EURO VI), leichte Nutzfahrzeuge und PKW (EURO 6 und 7) sowie durch eine umweltverträgliche Gestaltung des Verkehrs zu erzielen. Selbstverständlich haben Abgasrichtlinien nur eine positive Wirkung, wenn sie nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch auf der Straße eingehalten werden.</p> <p>Im Bereich der Lösemittel (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nmvoc">NMVOC</a>) besteht die Möglichkeit der Verwendung lösemittelarmer oder freier Produkte in allen Produktbereichen, die durch zusätzliche europäische Regelungen zur Beschränkung des Lösemittelgehaltes in Produkten gefördert werden soll.</p> <p>Potenziale der Luftreinhaltung liegen auch in Energiesparmaßnahmen, der Steigerung der Energieeffizienz (zum Beispiel durch verbrauchsarme Motoren und neue Antriebstechnologien), dem Einsatz von emissionsfreien regenerativen Energien (beziehungsweise weitestgehender Verzicht auf Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen) sowie die Verwendung emissionsarmer Einsatzstoffe und Produkte.</p> <p>Die Reduzierung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft soll durch die Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik und durch verschiedene <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm/agrarumweltmassnahmen-deutschland.html">nationale Agrarumweltmaßnahmen</a> erreicht werden (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15699">„Ammoniak-Emissionen“</a>).</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Gerichtsentscheidung zu einer Landesverordnung aus Bayern, Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz, Bedeutung für als rot oder gelb ausgewiesene Gebiete, Auswirkungen auf Landwirte, künftige Regelung, Austausch mit Bundesebene; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
<p> <p>Die reformierte Düngeverordnung reduziert die Belastung der Umwelt durch landwirtschaftliche Düngung, verfehlt aber wichtige Ziele. Eine Studie im Auftrag des UBA modelliert die Wirksamkeit der aktuellen Düngegesetzgebung und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. Besonders heikel: die Auflagen in den stark belasteten „roten Gebieten“ wären demnach besonders wirksam, sind derzeit jedoch ausgesetzt.</p> </p><p>Die reformierte Düngeverordnung reduziert die Belastung der Umwelt durch landwirtschaftliche Düngung, verfehlt aber wichtige Ziele. Eine Studie im Auftrag des UBA modelliert die Wirksamkeit der aktuellen Düngegesetzgebung und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. Besonders heikel: die Auflagen in den stark belasteten „roten Gebieten“ wären demnach besonders wirksam, sind derzeit jedoch ausgesetzt.</p><p> <p>Landwirtschaftliche Düngung mit Stickstoff ist für die meisten Kulturen unverzichtbar. Doch durch zu viel Dünger auf den Feldern gelangt überschüssiger Stickstoff in die Umwelt. Dieser belastet Grundwasser, Flüsse und Meere, trägt zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> bei und gefährdet die Artenvielfalt. Um die Umweltbelastung, insbesondere des Grundwassers durch Düngemittel zu reduzieren, wurde das Düngerecht in Deutschland zwischen 2017 und 2022 grundlegend überarbeitet. Die Düngeverordnung wurde nicht zuletzt novelliert, weil ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018 Deutschland verpflichtete, die Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz der Gewässer besser umzusetzen. Eine zentrale Maßnahme der novellierten Düngeverordnung war die Einführung der „roten Gebiete“. Dies sind Gebiete, in denen das Grundwasser besonders hoch mit Nitrat belastet ist und für die seit 2021 besondere Vorgaben für die Anwendung von Düngemitteln gelten.</p> <p>Die neue Studie der Universität Gießen im Auftrag des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-novellierten-dungegesetzgebung-auf">„Evaluierung der novellierten Düngegesetzgebung auf deren Umwelt- und Klimawirkung“</a> schätzt die Umwelt- und Klimawirkungen der novellierten Düngeverordnung und die Erreichung von Umweltzielen für terrestrische Ökosysteme, Vegetation, Grundwasser und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> ein. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wo zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.</p> <p>Schwerpunkt der Untersuchung war die Wirkung der novellierten Düngeverordnung von 2021. Dazu wurde die Wirkung von 15 Einzelvorschriften, sechs davon in den „roten Gebieten“, untersucht. Ergänzend wurden die Wirkungen von 29 möglichen weiteren Maßnahmen analysiert. </p> <p><strong>Gesamtwirkung der Düngeverordnung</strong></p> <p>Die Ergebnisse zeigen, dass die novellierte DüV einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Umwelt- und Klimawirkungen der Landwirtschaft leistet. Ein zentraler <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> dafür ist der Stickstoffüberschuss. Er zeigt an, wieviel mehr Stickstoff gedüngt wird, als die Pflanzen aufnehmen können und in Folge dessen in Böden, Gewässer und Luft gelangt. Laut der Studie wird dieser Überschuss bis 2030 im Vergleich zum Referenzzeitraum (2019-2021) von durchschnittlich 55 Kilogramm auf 38 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sinken. Ein Teil dieser Reduktion (ca. zehn Kilogramm) ist auf strukturelle Veränderungen in der Landwirtschaft zurückzuführen (z.B. auf einen sinkenden Viehbestand) sowie auf Maßnahmen, die bereits vor der Novellierung eingeführt wurden (z.B. eine maximale Einarbeitungszeit von vier Stunden für flüssige Wirtschaftsdünger und Geflügelmist gemäß Düngeverordnung 2017). Ein weiterer Rückgang von ca. acht Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche lässt sich direkt auf die novellierte Düngeverordnung zurückführen.</p> <p>Die Minderung des Stickstoffüberschusses wirkt sich auf mehrere Umweltbereiche aus: Der Studie zufolge wird die Zahl nitratbelasteter Grundwasserkörper von derzeit 851 auf 463 sinken (bezogen auf die Sickerwasserkonzentration), die Ammoniakemissionen von 528 Kilotonnen auf rund 420 Kilotonnen zurückgehen und die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft um rund 0,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente abnehmen. Auch der Flächenanteil der Ökosysteme mit Überschreitung der Stickstoffbelastung könnte von 69 Prozent auf 62 Prozent vermindert werden.</p> <p>Trotz dieser Fortschritte trägt die novellierte Düngeverordnung nicht ausreichend zum Erreichen der Umweltziele bei. Besonders kritisch ist dies beim Gewässerschutz, da die Düngeverordnung dort das zentrale Instrument zur Minderung landwirtschaftlich bedingter Nährstoffeinträge in die Gewässer darstellt. Die Minderungsleistung der Düngeverordnung fällt zudem regional sehr unterschiedlich aus und beruht maßgeblich auf einigen besonders wirksamen Maßnahmen.</p> <p><strong>Die wichtigsten Einzelmaßnahmen der Düngeverordnung </strong></p> <p>Drei Maßnahmen tragen besonders stark zur Minderungswirkung der Düngeverordnung bei. Erstens müssen landwirtschaftliche Betriebe in den „roten Gebieten“ die Stickstoffdüngung im Durchschnitt auf 80 Prozent des ermittelten Düngebedarfs begrenzen. Zweitens werden für Rinder- und Schweinegülle sowie für flüssige Gärreste aus Biogasanlagen höhere Mindestanrechnungswerte für den darin enthaltenen Stickstoff angesetzt. Drittens müssen flüssige Wirtschaftsdünger (Gülle, Gärreste) auf unbestelltem Ackerland innerhalb einer Stunde nach der Ausbringung eingearbeitet werden.</p> <p>Besonders hilfreich sind diese Maßnahmen für den Gewässerschutz. Die Reduzierung der Düngung in „roten Gebieten“ verringert den Stickstoffüberschuss um 4,2 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Dadurch könnte der Nitratschwellenwert in 142 zusätzlichen Grundwasserkörpern (bezogen auf die Sickerwasserkonzentration) eingehalten werden. Höhere Anrechnungswerte für den Stickstoff aus Gülle und Gärresten erzielen einen ähnlich starken Minderungseffekt und könnten die Nitratkonzentration in 123 Grundwasserkörpern zusätzlich reduzieren. Beide Maßnahmen senken außerdem die Lachgasemissionen um jeweils 0,34 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Die verkürzte Einarbeitungszeit für flüssige Wirtschaftsdünger wirkt sich vor allem auf die Ammoniakemissionen aus und reduziert diese um 10,4 Kilotonnen. Dadurch könnten vier weitere Kreise den kritischen Belastungswert für Ammoniak zum Schutz terrestrischer Ökosysteme einhalten (von derzeit 325 belasteten Kreisen).</p> <p><strong>Maßnahmen in „roten Gebieten“ greifen derzeit nicht</strong></p> <p>Die Studie geht davon aus, dass die Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung bis einschließlich 2030 wirksam bleiben. Derzeit sind die Düngevorgaben in den „roten Gebieten“ jedoch in den meisten Bundesländern ausgesetzt. Hintergrund ist ein <a href="https://www.bverwg.de/pm/2025/82">Urteil des Bundesverwaltungsgerichts</a>. In einem Präzedenzfall entschied das Gericht, dass die bayerische Ausführungsverordnung zu den „roten Gebieten“ unwirksam sei, weil die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge. Zugleich stufte das Gericht die Düngebeschränkungen in den „roten Gebieten“ aber grundsätzlich als verhältnismäßig ein. Andere Bundesländer hatten daraus abgeleitet, dass ihre Düngeregelungen ebenfalls unwirksam sein könnten. Inzwischen wurde diese Auffassung für <a href="https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/23C39.pdf">Sachsen</a> und <a href="https://tlllr.thueringen.de/wir/aktuelles/import-mi/detailseite/tdvo-unwirksam">Thüringen</a> von den Oberverwaltungsgerichten bestätigt. Unter die ausgesetzten Maßnahmen fällt auch die Minderung des Düngebedarfs auf 80 Prozent in „roten Gebieten“, die in der Studie als eine der wirksamsten Einzelmaßnahmen identifiziert wurde und je nach Bundesland für bis zu 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen galt. Da die Regelung derzeit weitgehend ausgesetzt ist, bleibt ein erheblicher Teil der in der Studie berechneten Gesamtwirkung der Düngeverordnung aus. Dies dürfte sich stark nachteilig auf die Zielerreichung auswirken. Insbesondere ist mit geringeren Fortschritten bei der Verringerung der Nitratbelastung des Grundwassers sowie der Ammoniak- und Lachgasemissionen zu rechnen. </p> <p><strong>UBA empfiehlt rasche Anpassung der Düngegesetzgebung</strong></p> <p>Die Ergebnisse zeigen, dass die novellierte Düngeverordnung von 2021 einige Verbesserungen gebracht hat, aber in Gänze nicht ausreicht, um die Umweltziele sicher zu erreichen. Mit dem Aussetzen der Maßnahmen in „roten Gebieten“ wird die Zielerreichung zunehmend unwahrscheinlich.</p> <p>Das UBA empfiehlt daher, die Düngegesetzgebung zügig anzupassen. Hohe Stickstoffüberschüsse und <a href="https://gis.uba.de/maps/resources/apps/nitratbericht_eu_richtlinie/index.html?lang=de">erhöhte Nitratgehalte im Grundwasser</a> treten in Deutschland nicht einheitlich auf, sondern sind stark von den regionalen Situationen abhängig. Deshalb sind standortbezogene Regelungen in der Düngegesetzgebung weiterhin sinnvoll. Die Ausweisung „roter Gebiete“ verfolgte genau dieses Ziel und ermöglichte es, verschärfte Anforderungen gezielt dort anzuwenden, wo eine erhöhte Nitratbelastung beobachtet wird, anstatt bundesweit zusätzliche pauschale Vorgaben einzuführen.</p> <p>Künftig sollten die „roten Gebiete“ auf einer rechtssicheren Grundlage und nach einem bundesweit einheitlichen, transparenten geostatistischen Verfahren ausgewiesen werden. Entsprechende Vorschläge <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2875/dokumente/20241121_projektsteckbrief_regeni.pdf">werden derzeit erarbeitet</a>.</p> <p>Um darüber hinaus die Verursachergerechtigkeit zu verbessern, empfiehlt das UBA zudem die Einführung freiwilliger betrieblicher Hoftorbilanzen innerhalb der „roten Gebiete“. Betriebe, die anhand der Hoftorbilanz nachweisen können, dass ihre Stickstoffüberschüsse unter einem wissenschaftlich begründeten Schwellenwert liegen, könnten von den verschärften Düngeauflagen in den „roten Gebieten“ ausgenommen werden. Für landwirtschaftliche Betriebe außerhalb der „roten Gebiete“ wären keine zusätzlichen Anforderungen erforderlich. Dadurch würden die verschärften, aber wirksamen Maßnahmen in „roten Gebiete“ gezielt diejenigen Betriebe betreffen, die nachweislich zu erhöhten Stickstoffeinträgen beitragen und die in belasteten Gebieten wirtschaften.</p> <p><strong>Ergänzende Maßnahmen</strong></p> <p>Im Projekt „Evaluierung der novellierten Düngegesetzgebung auf deren Umwelt- und Klimawirkung“ wurden 29 ergänzende Maßnahmen untersucht, mit denen sich die Belastungen von Luft, Böden, Ökosystemen und Grundwasser weiter verringern ließen.</p> <p>Zu den besonders wirksamen ergänzenden Maßnahmen zählen eine weitere Reduzierung des Stickstoffdüngermenge sowie eine stärkere Flächenbindung der Tierhaltung. Weitere wirksame Maßnahmen sind die Ausweitung der Wirtschaftsdüngervergärung bis zum technisch maximal umsetzbaren Umfang sowie ein konsequenter Anbau von Zwischenfrüchten.</p> <p>Um den Stickstoffdüngereinsatz gezielt dort zu verringern, wo besonders hohe Überschüsse entstehen, können betriebliche Stickstoffüberschüsse begrenzt werden. Ergänzend zu bestehenden Vorgaben wurde in der Studie die Einführung verbindlicher Obergrenzen für den Stickstoffüberschuss untersucht. Analysiert wurde das sogenannte „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/novellierung-der-stoffstrombilanzverordnung">120/120-Modell</a>“, das die Zufuhr von Stickstoff aus organischen Düngemitteln auf höchstens 120 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und den maximal zulässigen betrieblichen Stickstoffüberschuss auf ebenfalls 120 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche begrenzt. Durch diese Maßnahme könnte in besonders belasteten Kreisen der Stickstoffüberschuss um 5,4 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sinken. Dies würde die Nitratkonzentration im Sickerwasser im Mittel um fünf Milligramm pro Liter verringern und in 86 zusätzlichen Grundwasserkörpern (bezogen auf die Sickerwasserkonzentration) zu einer Einhaltung des Schwellenwerts führen.</p> <p>Eine Flächenbindung der Tierhaltung bietet zusätzliches Minderungspotential. Untersucht wurde eine Begrenzung der Viehbesatzdichte auf maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar und Betrieb. Diese Maßnahme würde insbesondere in Regionen mit intensiver Tierhaltung wirken. Bis 2030 könnte eine flächengebundene Tierhaltung die Ammoniakemissionen um 17 Kilotonnen senken und die Treibhausgasemissionen um 1,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduzieren. Gleichzeitig ließe sich die Nitratkonzentration im Sickerwasser im Mittel um 3,7 Milligramm pro Liter reduzieren. Dadurch könnte der Nitrat-Schwellenwert zusätzlich in 73 Grundwasserkörpern (bezogen auf die Sickerwasserkonzentration) eingehalten werden.</p> <p>Auch eine stärkere Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen bietet Umweltvorteile. Würde das technisch maximal umsetzbare Potenzial ausgeschöpft, könnten die Treibhausgasemissionen um bis zu fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente sinken. Gleichzeitig würde die Nitratkonzentration im Sickerwasser im Mittel um 3,5 Milligramm Nitrat pro Liter zurückgehen.</p> <p>Darüber hinaus kann der Anbau von Zwischenfrüchten auf geeigneten Flächen, vor allem vor Sommerungen, die Auswaschung von Nitrat ins Grundwasser effektiv vermeiden. Dadurch könnte der Nitratschwellenwert in 73 zusätzlichen Grundwasserkörpern (bezogen auf die Sickerwasserkonzentration) eingehalten werden.</p> <p><strong>Messungen bestätigen Modellprognosen noch nicht</strong></p> <p>Während die Modellrechnungen der Studie „Evaluierung der novellierten Düngegesetzgebung auf deren Umwelt- und Klimawirkung“ bis 2030 deutliche Verbesserungen vorhersagen – insbesondere sinkende Nitratkonzentrationen im Sickerwasser – zeigen die verfügbaren Grundwassermessreihen bisher keinen rückläufigen Trend. Dies lässt sich zum einen durch zeitliche Verzögerungen erklären: Landwirtschaftliche Minderungsmaßnahmen werden aufgrund der Verweilzeiten des Nitrats im Boden und der Fließzeiten im Grundwasserkörper erst nach wenigen Jahren bis Jahrzehnten an den Messstellen wirksam. Zum anderen kann eingetragenes Nitrat im Boden und Grundwasser durch Denitrifikation abgebaut werden. Die Denitrifikationsleistung wurde in den Modellrechnungen nicht berücksichtigt. Stattdessen wurde die Nitratkonzentration im Sickerwasser berechnet. Diese bildet den potentiellen Nitrateintrag in das Grundwasser ab und gibt dadurch ein klares Bild, welche Belastung aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a> gegenwärtig und zukünftig auf das Grundwasser zukommen. Zu beachten ist auch, dass die natürliche Denitrifikationskapazität endlich und räumlich unterschiedlich stark ausgeprägt ist.</p> <p>Die Modellierungsergebnisse lassen erwarten, dass sich die Sickerwasserkonzentration infolge der veränderten Düngepraxis deutlich verringert. Aktuelle <a href="https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Ackerbaustrategie/Bericht_233MoNi.pdf?__blob=publicationFile&v=3">Auswertungen des Julius-Kühn-Instituts</a> zeigen bislang keinen entsprechenden Rückgang der gemessenen Nitratkonzentrationen im Boden und Sickerwasser landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die in der UBA-Studie prognostizierte Entwicklung lässt sich mit den bisher verfügbaren Messdaten daher noch nicht bestätigen.</p> <p><strong>Methodik</strong></p> <p>Als Grundlage der Modellierung diente eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/projektion">Projektion</a> der landwirtschaftlichen Produktion und Agrarstruktur für das Jahr 2030 auf Basis der sogenannten Thünen-Baseline 2022–2032. Bewertet wurde die Wirkung der Düngeverordnung anhand verschiedener Umweltindikatoren und der Frage, ob bestehende Umweltziele erreicht werden können. Für die Bewertung des Grundwassers wurde die Nitratkonzentration im Sickerwasser betrachtet – als Maß dafür, wie viel Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen potentiell ins Grundwasser ausgewaschen wird. Außerdem wurden die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft, die Ammoniakbelastung sowie die Belastung empfindlicher Ökosysteme durch übermäßige Stickstoffeinträge betrachtet.</p> <p>Diese Größen wurden jeweils mit bestehenden Zielwerten verglichen – beispielsweise mit dem Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser, den Eutrophierungsgrenzen („Critical Level“, „Critical Load“) für stickstoffempfindliche Ökosysteme oder den Emissionsgrenzen des Klimaschutzgesetzes. Zusätzlich wurden die errechneten Werte mit der Situation im Referenzzeitraum 2019 bis 2021 verglichen, um die Veränderungen gegenüber dem aktuellen Zustand zu ermitteln.</p> <p>Unterschieden wurde dabei zwischen der individuellen Wirkung einzelner Maßnahmen, der kombinierten Wirkung aller Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung und schließlich der Wirkung insgesamt, das heißt einschließlich bereits bestehender Maßnahmen und der bis 2030 erwarteten Strukturveränderungen in der Landwirtschaft. Diese Effekte wurden jeweils separat analysiert, wobei nicht alle Maßnahmen vollständig quantitativ bewertet werden konnten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Wirkungen der Einzelmaßnahmen teilweise überschneiden und nicht ohne Weiteres aufsummiert werden können. In Bezug auf die Gesamtwirkung der Düngeverordnung wurden Überschneidungseffekte herausgerechnet.</p> <p>Genutzt wurden die Modelle RegNBil (für die Berechnung regionaler Stickstoff-Flächenbilanzen), RegNBil-DüV (für die Berechnung regionalisierter Stickstoff-Flächenbilanzen für einzelne Kulturarten) und EMMa-L-NC (für die Berechnung von Luftschadstoff- und Treibhausgasemissionen) sowie eine regionalisierte Berechnung der N-Stallbilanz.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Der Feldblockfinder ermöglicht die Suche nach Gemarkungen, Flurstücken, Feldblöcken (FLIK) und Landschaftselementen (FLEK) in Schleswig-Holstein. Der Feldblockfinder ist im DANord als Themenportal eingebunden. Es können weitere Umweltdaten eingeladen und sichtbar gemacht werden. Zu den Feldblöcken werden Informationen mit Blick auf die Erosionsgefährdung angezeigt Nitrat belastete Gebiete nach der LDüV sind aufrufbar und Informationen zur Gewässerschutzberatung werden angeboten.
In der Düngeverordnung §§ 5, 13a sowie dem WHG § 38a werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Böschungsoberkante definiert. Die Böschungsoberkante (BöK) ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer.
In der Düngeverordnung §§ 5, 13a sowie dem WHG § 38a werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Böschungsoberkante definiert. Die Böschungsoberkante (BöK) ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer.
Ausweisungsmessnetze gemäß Düngeverordnung und Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) wurden 2020 von allen Bundesländern eingerichtet, um mit Nitrat belastete und eutrophierte Gebiete zu identifizieren und nachfolgend Gebietskulissen zum Schutz des Grundwassers vor flächenhaften Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft auszuweisen. In Schleswig-Holstein wird das Ausweisungsmessnetz zur Begründung der Gebiete der sogenannten „Nitrat-Kulisse“, die auch als „rote Gebiete“ oder „Nitrat-Gebiete“ bezeichnet werden, genutzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 entschieden, dass die AVV GeA 2022 keine rechtlich wirksame Ermächtigungsgrundlage darstellt, auf der die Ausweisung einer Nitrat-Gebietskulisse in Bayern mit nachfolgenden Auflagen für die Landwirtschaft hätte geschehen dürfen. Auch wenn sich das Urteil auf Bayern bezieht, ist die Situation in den anderen Bundesländern in der Sache mit Bayern vergleichbar. Das Bundeslandwirtschaftsministerium bemüht sich seit dem Urteil um eine Gebietsausweisungsverordnung, welche die rechtskonforme Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete basierend auf dem Ausweisungsmessnetz wieder ermöglicht.
In der Düngeverordnung §§ 5, 13a , WHG §38a sowie in der GAPKondV § 15 werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern, zum Teil unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Gewässerböschungsoberkante definiert. Förderkulissen der EU-Agrarförderung bauen auf die Gewässerränder auf. Die Gewässerböschungsoberkante ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer
Die synthetische Böschungsoberkante basiert auf der Erfassung der Topographischen Gewässerelemente im Verfahren ATKIS (Landesvermessung) sowie gewässerrelevanter Objekte an landwirtschaftlich genutzten Flächen (Verfahren Digitales Feldblockkataster). Sie bildet die Sichtweise der Agrarverwaltung auf zu berücksichtigende Gewässer ab. Die Gewässersynthese basiert auf der Modellgenauigkeit der vorgenannten Datengrundlagen. Enthaltene Gewässerobjekte können somit von den tatsächlichen Gegebenheiten, die Existenz, die räumliche Ausdehnung (Gewässerbreite, Uferlinie) sowie die Lage eines Gewässerobjektes betreffend, zu einem konkreten Zeitpunkt abweichen. Der Datenbestand definiert die landesweit homogene Referenz für aufsetzende Fachvorgaben, wie Förderprogramme und gewässerrelevante Bewirtschaftungsvorgaben, z.B. für den Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln. Die synthetische Böschungsoberkante basiert auf der Erfassung der Topographischen Gewässerelemente im Verfahren ATKIS (Landesvermessung) sowie gewässerrelevanter Objekte an landwirtschaftlich genutzten Flächen (Verfahren Digitales Feldblockkataster). Sie bildet die Sichtweise der Agrarverwaltung auf zu berücksichtigende Gewässer ab. Die Gewässersynthese basiert auf der Modellgenauigkeit der vorgenannten Datengrundlagen. Enthaltene Gewässerobjekte können somit von den tatsächlichen Gegebenheiten, die Existenz, die räumliche Ausdehnung (Gewässerbreite, Uferlinie) sowie die Lage eines Gewässerobjektes betreffend, zu einem konkreten Zeitpunkt abweichen. Der Datenbestand definiert die landesweit homogene Referenz für aufsetzende Fachvorgaben, wie Förderprogramme und gewässerrelevante Bewirtschaftungsvorgaben, z.B. für den Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 129 |
| Land | 101 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 16 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 69 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 7 |
| Text | 61 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 55 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 74 |
| Offen | 121 |
| Unbekannt | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 202 |
| Englisch | 25 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 27 |
| Bild | 23 |
| Datei | 26 |
| Dokument | 63 |
| Keine | 77 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 89 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 148 |
| Lebewesen und Lebensräume | 195 |
| Luft | 114 |
| Mensch und Umwelt | 199 |
| Wasser | 148 |
| Weitere | 202 |