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Wertstoff-Center in Köln

<p>Abfälle können in haushaltsüblichen Mengen an diese Wertstoff-Center gebracht werden.</p> <p>Wir nehmen an:</p> <ul> <li>Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Metalle, Papier/Pappe, Schadstoffe, Bauschutt</li> <li>Kostenlose Annahme von haushaltsüblichen Mengen an Altkleidern, CDs/DVDs, Elektro-Altgeräten, Grünschnitt, Leichtverpackungen, Metall, Papier, Pappe/Kartonagen, Schadstoffen und Sperrmüll</li> <li>Kostenpflichtige Annahme von Bauschutt in Kleinmengen (Gewerbeschadstoffe nur in Ossendorf)</li> </ul> <p>Wir nehmen nicht an:</p> <p>Asbest, Dämmmaterial, Außenhölzer, Teerpappe</p> <ul> <li>Sprengstoff, Munition</li> <li>Gasflaschen</li> <li> Infektiöses Material, Tierkadaver</li> <li> Motoren, Getriebeöle</li> <li>Gewerbeschadstoffe</li> </ul>

Landschaftsrahmenplanung Landkreis Harburg (2013)

Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.

Bodenbewertung - Nitratauswaschungsgefährdung/Bodenwasseraustausch (NAG), landesweit bewertet

Der Bodenwasseraustausch ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Filter für nicht sorbierbare Stoffe und kennzeichnet das Verlagerungsrisiko für nicht oder kaum sorbierbare Stoffe wie Nitrat (Nitratauswaschungsgefährdung). Die Nährstoffe verbleiben fast vollständig in gelöster Form im Bodenwasser und werden bei Versickerung mit diesem verlagert (Bodenwasseraustausch). Das Verlagerungsrisiko ist hoch bei Böden mit geringem Wasserrückhaltevermögen, bei hohen Niederschlägen und bei geringer Evapotranspiration. Das Verlagerungsrisiko ist umso höher, je höher der Bodenwasseraustausch ist, weil das ausgetauschte Bodenwasser mit den darin gelösten Nitraten versickert. Mit dem Bodenwasseraustausch wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.c) als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Das hierfür gewählte Kriterium ist das Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe mit dem Kennwert Bodenwasseraustausch. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird der Bodenwasseraustausch landesweit einheitlich klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Nitratauswaschungsgefährdung/Bodenwasseraustausch (NAG), regionalspezifisch bewertet" gibt es noch eine naturraumbezogene Klassifikation des Bodenwasseraustausches, die den Bodenwasseraustausch regional differenzierter darstellt.

Nacht-Schutzzone

Nacht-Schutzzone des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden In der Nacht-Schutzzone ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 - der äquivalente Dauerschallpegel für die Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) außen den Pegelwert von 55 dB(A) oder - der fluglärmbedingte Maximalpegel im Inneren von Gebäuden sechsmal den Pegelwert von 57 dB(A) erreichen oder überschreiten wird. Dabei wird ein Pegelunterschied zwischen innen und außen von 15 dB(A) angesetzt.

Siedlungsbeschränkungsbereich 2020

Siedlungsbeschränkungsbereich für den Verkehrsflughafen Dresden Die Planungszone umfasst das Gebiet, in dem nach einer langfristigen Verkehrsprognose (75 000 Flugbewegungen pro Jahr) davon auszugehen ist, dass der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 55 dB(A) oder der äquivalente Dauerschallpegel für die Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 50 dB(A) erreichen wird.

Optimierte Q-U-Regelung durch intelligente Steuerung von regelbaren Ortsnetztransformatoren und steuerbaren Verbrauchs- und Erzeugungseinrichtungen in Mittel- und Niederspannungsnetzen, Teilvorhaben: Analyse der optimierten Q-U-Regelung sowie Verbände- und Gremiendialog

Im optiQU-Teilvorhaben 'Analyse der optimierten Q-U-Regelung sowie Verbände- und Gremiendialog' der Thüga Aktiengesellschaft soll eine Bewertung erfolgen, wie effektiv innovative Betriebsmittel - insbesondere, sofern diese durch ein Netzmanagementsystem koordiniert gesteuert werden, wie es im Projekt 'OptiQU' umgesetzt wird - in realen Verteilnetzen zum Spannungs- und Blindleistungsmanagement eingesetzt werden können. Fraglich ist dabei, ob sie eine Alternative bzw. Ergänzung zum konventionellen Netzausbau in der Mittel- und Niederspannung darstellen können, wobei selbst eine temporäre Verschiebung des Ausbaubedarfs die Netzbetreiber bei der schnellen und effektiven Umsetzung der Energiewende unterstützen kann. Das Teilvorhaben soll daher insbesondere die von den anderen Projektpartnern entwickelten technischen Lösungen dahingehend bewerten, ob diese technoökonomisch zielführend sind. Hierbei gilt zu beachten, dass die Entscheidungen von Netzbetreibern als regulierte Unternehmen insbesondere auch vom rechtlich-regulatorischen Rahmen beeinflusst werden. Dieser ist daher zwingend zu berücksichtigen. Es muss davon ausgegangen werden, dass sodann auch ein notwendiger Weiterentwicklungsbedarf dieser Rahmenbedingungen identifiziert wird. Entsprechende Empfehlungen sollen entwickelt und mit der Branche sowie den relevanten Akteuren diskutiert werden. An einzelnen Stellen im Gesamtprojekt 'OptiQU' bringt sich die Thüga Aktiengesellschaft des Weiteren auch bei der technischen Entwicklung und Standardisierung von Lösungen ein. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die Messtechnik in Ortsnetzstationen als auch bezüglich der Systemarchitektur für das zukünftige Netzmanagement in der Mittel- und Niederspannung.

Landschaftsrahmenplan Landkreis Wesermarsch 2016

Landschaftsrahmenplan des Landkreises Wesermarsch. Veröffentlichung im Jahr 2016.

Gutachtliche Landschaftsrahmenplanung der Planungsregionen (PR) 1 bis 4 in Mecklenburg-Vorpommern

Die Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) sind nach § 12 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) aufzustellen und fortzuschreiben. Sie werden für die vier Planungsregionen (PR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt: Westmecklenburg (PR 1), Mittleres Mecklenburg/Rostock (PR 2), Vorpommern (PR 3), Mecklenburgische Seenplatte (PR 4). In den GLRP werden die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Vorsorge für die Erholung des Menschen in Natur und Landschaft flächendeckend erarbeitet, dargestellt und begründet. Der GLRP nimmt zunächst eine umfassende Analyse des gegenwärtigen Zustands der Naturgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensräume, Landschaftsbild und landschaftliche Freiräume vor. Aus der Analyse des Zustands und den erkennbaren Entwicklungstendenzen werden anhand der aufgestellten Leitbilder und Qualitätsziele die Erfordernisse und Maßnahmen zur Sicherung des Biotopverbundes, der ökologischen Funktionen sowie der Erholungsfunktionen der Landschaft hergeleitet. Neben einem ausführlichen Textteil enthalten die GLRP umfangreiches Kartenmaterial (in der zweiten Ausgabe etwa 20 Textkarten im Übersichtsmaßstab sowie 6 Planungskarten im Maßstab 1:100.000). Die raumbedeutsamen Inhalte der GLRP werden nach einer Abwägung mit anderen Belangen in die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) übernommen. Weiterhin sollen die GLRP von Behörden und anderen öffentlichen Stellen, deren Tätigkeit sich auf Natur und Landschaft auswirkt, beachtet werden. Die GLRP für die vier Planungsregionen des Landes wurden erstmalig in den Jahren 1996 bis 1998 veröffentlicht (erste Ausgabe). Der GLRP Mittleres Mecklenburg/Rostock wurde ab Oktober 2004 fortgeschrieben und nach Durchführung eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens im April 2007 in einer zweiten Ausgabe fertiggestellt. Der GLRP Westmecklenburg wurde ab Oktober 2006 fortgeschrieben. Für den Entwurf Stand April 2008 wird im Mai/Juni 2008 das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Voraussichtlich Ende 2008 wird die Endfassung der zweiten Ausgabe des GLRP Westmecklenburg veröffentlicht. Die Erarbeitung der Fortschreibung des GLRP Vorpommern begann im Sommer 2007. Ein Beteiligungsexemplar wird voraussichtlich Anfang bis Mitte des Jahres 2009 vorliegen.

Landwirtschaft_AEP - AEP 2001 Nutzungseignung

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung des Saarlandes dar.:Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für das Saarland "Nutzungseignung" Bewertung der natürlichen Nutzungseignung landwirtschaftlicher Nutzflächen.

Abteilung 2 Naturschutz und Naturparke (LUNG M-V)

Naturschutz und Landschaftspflege haben die Aufgabe, - die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern - Funktionsfähigkeit und Eigenart der Landschaft zu erhalten - Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften zu schützen - sowie die naturgemäße Nutzung und Entwicklung der Landschaft zu fördern. Dementsprechend gehören zu den Aufgaben schwerpunktmäßig u.a. - Dokumentation des Zustandes und der Entwicklung von Natur und Landschaft - Ausarbeitung Gutachterlicher Landschaftsrahmenpläne für die Planungsregion - Kartierung von Biotoptypen auf der Grundlage einer landesweiten Color-Infrarot-Luftbild-Befliegung - Dokumentation geschützter und schutzwürdiger Biotope - Erfassung und Dokumentation gefährteter Tier- und Pflanzenarten - Erarbeitung von fachlichen Planungs- und Entscheidungshilfen für die Naturschutzbehörden - Vollzug des Artenschutzrechtes - Fachliche Beratung der Naturschutzbehörden beim Vollzug der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie - Aufbau und Pflege des Landschaftsinformationssystems

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