Das BfG-GNSS-Messnetzes besteht aus über 50 GNSS-Stationen im Bereich der Nord- und Ostsee. Primärer Zweck ist die Georeferenzierung von Pegeln der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Die Rohdaten umfassen die kontinuierlichen Beobachtungsdaten der Satellitensysteme GPS, Glonass, Galileo und Beidou. Der Höhenunterschied 'dH1' zwischen dem jeweiligen Referenzpunkt der GNSS-Antenne und den zugehörigen Pegelfestpunkten (PFP) kann dem Sitelog der Permanentstation entnommen werden. Der Sollhöhenunterschied 'dH2' zwischen den Pegelfestpunkten und dem Pegelnullpunkt (PNP) wird durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt geführt.
The SAEU60 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (EU): Europe (The bulletin collects reports from stations: LFPO;PARIS-ORLY ;LFST;STRASBOURG ;LFSC;LFLY;LYON-BRON ;LKPR;RUZYNE INT;) (Remarks from Volume-C: COMPILATION FOR REGIONAL EXCHANGE)
The SAEW40 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (EW): Western Europe (The bulletin collects reports from stations: LFPB;PARIS-LE BOURGET ;LFST;STRASBOURG ;LFSB;EURO BASEL-MULHOUSE-FREIBURG AIRPORT;LFPG;CHARLES DE GAULLE INT ;LFJL;METZ-NANCY-LORRAINE ;) (Remarks from Volume-C: COMPILATION FOR REGIONAL EXCHANGE)
Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist eine technisch-wissenschaftliche Fachbehörde für den Umwelt- und Naturschutz. Aktuell ist es dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg unterstellt. Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Umwelt mit seinen sechs Abteilungen auf vielfältigen Aufgabengebieten tätig. Dazu zählen unter anderem: Als Fachbehörde erfasst und bewertet das Landesamt für Umwelt umfangreiche Umweltdaten und betreibt hierfür eine Vielzahl an Messsystemen. Bürgerinnen und Bürger werden ebenso wie verschiedene Ämter und Einrichtungen des Landes über den Umweltzustand und die Natur informiert. Über 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fachrichtungen arbeiten dezentral an über 30 Standorten in Brandenburg für den Schutz von Mensch und Umwelt in Brandenburg. Sie möchten alles auf einen Blick sehen? Dann öffnen Sie die Infografik über die Aufgaben des Landesamts. Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist eine technisch-wissenschaftliche Fachbehörde für den Umwelt- und Naturschutz. Aktuell ist es dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg unterstellt. Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Umwelt mit seinen sechs Abteilungen auf vielfältigen Aufgabengebieten tätig. Dazu zählen unter anderem: Als Fachbehörde erfasst und bewertet das Landesamt für Umwelt umfangreiche Umweltdaten und betreibt hierfür eine Vielzahl an Messsystemen. Bürgerinnen und Bürger werden ebenso wie verschiedene Ämter und Einrichtungen des Landes über den Umweltzustand und die Natur informiert. Über 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fachrichtungen arbeiten dezentral an über 30 Standorten in Brandenburg für den Schutz von Mensch und Umwelt in Brandenburg. Sie möchten alles auf einen Blick sehen? Dann öffnen Sie die Infografik über die Aufgaben des Landesamts.
Bei der Herstellung und der Nutzung von Gütern fallen Abfälle an. Das sind Stoffe oder Gegenstände, die für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr genutzt werden können oder die der Besitzer nicht mehr nutzen will. Abfälle sind ein ungeliebter, aber nicht komplett vermeidbarer Bestandteil sowohl des Wirtschafts- als auch des Privatlebens. Auch mit größten Anstrengungen ist in vielen Produktionsprozessen, zum Beispiel der Textilherstellung, Verschnitt nicht komplett zu vermeiden. Im Gesundheitswesen fallen unweigerlich infektiöse Abfälle an. Und jeder Gebrauchsgegenstand ist irgendwann nicht mehr nutzbar. Unbestreitbar ist, dass von vielen Abfällen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen können. Verursacht werden sie unter anderem durch giftige Inhaltsstoffe, zum Beispiel Altöl oder ihre langfristige Existenz in Ökosystemen, zum Beispiel Kunststoffe im Meer oder im Boden. Auch ihr enormes Volumen, zum Beispiel Bauschutt, kann zu großen Problemen führen. Diesen Gefahren ist durch angemessenen Umgang mit Abfällen zu begegnen. Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt deshalb schon seit vielen Jahren das Prinzip der Kreislaufwirtschaft. Aktuell gerät die Herstellung von Gütern verstärkt in den Blick. Abfallarme Produktionsprozesse sollen Abfälle vermeiden. Das Produktdesign soll gefährliche Inhaltsstoffe reduzieren und das spätere Recycling erleichtern. Nicht mehr genutzte Güter sollen möglichst wiederverwendet werden. Ansonsten werden aus ihnen neuwertige Materialien, sogenannte Sekundärrohstoffe hergestellt. Ist das nicht möglich, können viele Abfälle noch der Erzeugung von Strom und Wärme dienen. In der Kreislaufwirtschaft dürfen Schadstoffe in Sekundärmaterialen nicht zum Problem werden. Sie sind im Aufbereitungsprozess als Behandlungsreste abzutrennen. Ein weiteres großes Problem ist, dass eigentlich verwertbare Stoffe keine Abnehmer finden. Das gilt vor allem bei Baurestmassen. Damit bleibt die Deponierung solcher Abfälle auch in Zukunft unverzichtbar. Internationaler Erfahrungsaustausch im Deponiemanagement: Das Landesamt für Umwelt als Projektpartner: Bei der Herstellung und der Nutzung von Gütern fallen Abfälle an. Das sind Stoffe oder Gegenstände, die für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr genutzt werden können oder die der Besitzer nicht mehr nutzen will. Abfälle sind ein ungeliebter, aber nicht komplett vermeidbarer Bestandteil sowohl des Wirtschafts- als auch des Privatlebens. Auch mit größten Anstrengungen ist in vielen Produktionsprozessen, zum Beispiel der Textilherstellung, Verschnitt nicht komplett zu vermeiden. Im Gesundheitswesen fallen unweigerlich infektiöse Abfälle an. Und jeder Gebrauchsgegenstand ist irgendwann nicht mehr nutzbar. Unbestreitbar ist, dass von vielen Abfällen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen können. Verursacht werden sie unter anderem durch giftige Inhaltsstoffe, zum Beispiel Altöl oder ihre langfristige Existenz in Ökosystemen, zum Beispiel Kunststoffe im Meer oder im Boden. Auch ihr enormes Volumen, zum Beispiel Bauschutt, kann zu großen Problemen führen. Diesen Gefahren ist durch angemessenen Umgang mit Abfällen zu begegnen. Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt deshalb schon seit vielen Jahren das Prinzip der Kreislaufwirtschaft. Aktuell gerät die Herstellung von Gütern verstärkt in den Blick. Abfallarme Produktionsprozesse sollen Abfälle vermeiden. Das Produktdesign soll gefährliche Inhaltsstoffe reduzieren und das spätere Recycling erleichtern. Nicht mehr genutzte Güter sollen möglichst wiederverwendet werden. Ansonsten werden aus ihnen neuwertige Materialien, sogenannte Sekundärrohstoffe hergestellt. Ist das nicht möglich, können viele Abfälle noch der Erzeugung von Strom und Wärme dienen. In der Kreislaufwirtschaft dürfen Schadstoffe in Sekundärmaterialen nicht zum Problem werden. Sie sind im Aufbereitungsprozess als Behandlungsreste abzutrennen. Ein weiteres großes Problem ist, dass eigentlich verwertbare Stoffe keine Abnehmer finden. Das gilt vor allem bei Baurestmassen. Damit bleibt die Deponierung solcher Abfälle auch in Zukunft unverzichtbar. Internationaler Erfahrungsaustausch im Deponiemanagement: Das Landesamt für Umwelt als Projektpartner: In Privathaushalten fällt eine Vielzahl von Abfällen an. Im Idealfall werden sie getrennt gesammelt und hochwertigen Entsorgungswegen zur Verfügung gestellt. Nicht nur Kommunen bieten hochwertige Verwertungswege an. Sind Abfälle erst einmal entstanden, müssen sie rechtskonform und in hoher Qualität erfasst und behandelt werden. Das Landesamt für Umwelt unterstützt die beteiligten Akteure bei der Erfüllung ihrer Pflichten. Deponien werden auch in Zukunft gebraucht. An den Bau, den Betrieb und letztendlich die Stilllegung werden hohe Anforderungen gestellt. Das Landesamt für Umwelt genehmigt und überwacht die Deponien.
Immissionsschutz - das bedeutet Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen (Luftverunreinigungen, Lärm, Licht, Erschütterung, Geruch und so weiter), das bedeutet die Überwachung der Luftqualität und die Bekämpfung des Umgebungslärms ebenso wie die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen. Der gesetzliche Rahmen hierfür wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz – kurz BImSchG – gesetzt. Das BImSchG soll sicherstellen, dass bundesweit überall einheitliche, von wissenschaftlichen Kriterien abgeleitete Normen und Standards bei der Genehmigung und Überwachung von Anlagen gelten. Betroffen sind damit fast alle Bereiche des Lebens – der Kamin im Eigenheim, die Windkraftanlage auf dem Feld oder das Werk nebenan. Erst nach einer BImSchG-Genehmigung kann neu oder umgebaut werden. Die Überwachung soll sicherstellen, dass Anlagen so betrieben werden, dass alle Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt eingehalten werden. Oberste Immissionsschutzbehörde ist das Ministerium, Obere Immissionsschutzbehörde und damit in vielen Fällen auch Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden Immissionsschutzaufgaben von den Umweltämtern und Ordnungsbehörden wahrgenommen. Für die Durchsetzung des Immissionsschutzes im Nachbarschaftsbereich (Nachtruhe, Sonntagsruhe, Benutzung von Tongeräten, Feuerwerk, Luftverunreinigung und so weiter) ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde zuständig. Immissionsschutz - das bedeutet Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen (Luftverunreinigungen, Lärm, Licht, Erschütterung, Geruch und so weiter), das bedeutet die Überwachung der Luftqualität und die Bekämpfung des Umgebungslärms ebenso wie die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen. Der gesetzliche Rahmen hierfür wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz – kurz BImSchG – gesetzt. Das BImSchG soll sicherstellen, dass bundesweit überall einheitliche, von wissenschaftlichen Kriterien abgeleitete Normen und Standards bei der Genehmigung und Überwachung von Anlagen gelten. Betroffen sind damit fast alle Bereiche des Lebens – der Kamin im Eigenheim, die Windkraftanlage auf dem Feld oder das Werk nebenan. Erst nach einer BImSchG-Genehmigung kann neu oder umgebaut werden. Die Überwachung soll sicherstellen, dass Anlagen so betrieben werden, dass alle Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt eingehalten werden. Oberste Immissionsschutzbehörde ist das Ministerium, Obere Immissionsschutzbehörde und damit in vielen Fällen auch Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden Immissionsschutzaufgaben von den Umweltämtern und Ordnungsbehörden wahrgenommen. Für die Durchsetzung des Immissionsschutzes im Nachbarschaftsbereich (Nachtruhe, Sonntagsruhe, Benutzung von Tongeräten, Feuerwerk, Luftverunreinigung und so weiter) ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde zuständig. In einem von der Natur geprägtem Flächenland ist es besonders notwendig, gewerblich genutzte Anlagen, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädigend auf die Umwelt wirken können, zu überwachen. Die Grundlage ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Industrie- und gewerbliche Anlagen müssen ein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz durchlaufen, bevor sie den Betrieb aufnehmen dürfen. Im Verfahren werden die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt geprüft und auf das gesetzlich zulässige Maß reduziert. Im Landesamt für Umwelt Brandenburg werden die Belange der Lärm- und Geruchsminderung für unterschiedliche Verfahren auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Normen geprüft. Der Verkehrslärm spielt dabei eine besondere Rolle. Die Luftqualität verbessern, wo sie schlecht ist. Sie erhalten oder verbessern, wo sie gut ist. Dieser Grundgedanke aus der gültigen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa entspricht auch der Leitlinie der Arbeit des Landesamtes für Umwelt auf dem Gebiet der Luftreinhaltung. Durch menschliches Handeln wird eine Vielzahl an Schadstoffen in die Umwelt freigesetzt, beispielsweise aus Industrie, Verkehr und Energiewirtschaft, aber auch aus Haushalten und der Landwirtschaft. Manche dieser Substanzen verbleiben lange in der Luft, im Wasser oder im Boden und können schädliche Wirkungen entfalten
Bild vergrößern Dirk Ilgenstein wurde am 4. Januar 1964 im sachsen-anhaltinischen Genthin geboren. Nach Abschluss seines Studiums als Diplomchemiker an der Universität Leipzig 1990 arbeitete er im Umweltamt des früheren Bezirks Mitte von Berlin und übernahm 1991 dessen Leitung. Hier beschäftigte er sich vor allem mit der Untersuchung und Sanierung von Bodenverunreinigungen und dem Immissionsschutz. Ab 1992 baute Dirk Ilgenstein das Amt für Immissionsschutz Frankfurt (Oder) auf. Schwerpunkte seiner Arbeit hier waren der Immissionsschutz, die Abfallwirtschaft und der Schutz vor gefährlichen Stoffen. Er leitete das Amt bis 2002 und wechselte dann an die Spitze des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, das heutige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Dirk Ilgenstein hat im Januar 2015 das Amt des Präsidenten im Landesamt für Umwelt übernommen. Bild vergrößern Dirk Ilgenstein wurde am 4. Januar 1964 im sachsen-anhaltinischen Genthin geboren. Nach Abschluss seines Studiums als Diplomchemiker an der Universität Leipzig 1990 arbeitete er im Umweltamt des früheren Bezirks Mitte von Berlin und übernahm 1991 dessen Leitung. Hier beschäftigte er sich vor allem mit der Untersuchung und Sanierung von Bodenverunreinigungen und dem Immissionsschutz. Ab 1992 baute Dirk Ilgenstein das Amt für Immissionsschutz Frankfurt (Oder) auf. Schwerpunkte seiner Arbeit hier waren der Immissionsschutz, die Abfallwirtschaft und der Schutz vor gefährlichen Stoffen. Er leitete das Amt bis 2002 und wechselte dann an die Spitze des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, das heutige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Dirk Ilgenstein hat im Januar 2015 das Amt des Präsidenten im Landesamt für Umwelt übernommen.
Die Luftqualität verbessern, wo sie schlecht ist. Die Luftqualität erhalten oder verbessern, wo sie gut ist. Dieser Grundgedanke aus der gültigen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa entspricht auch der Leitlinie der Arbeit des Landesamtes für Umwelt auf dem Gebiet der Luftreinhaltung. Die vorhandenen Verhältnisse zu analysieren und die Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen sind die Aufgaben des Luftgütemessnetzes Brandenburg. Die wichtigsten überwachten Luftschadstoffe sind Stickoxide (Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid), Ozon und Feinstaub (Partikel: PM 10 und PM 2,5) . Zur Beurteilung der Luftqualität werden sowohl Daten aus Messungen mit kontinuierlich arbeitenden Geräten als auch Ergebnisse der Laboranalysen aus regelmäßiger Probenahme herangezogen. Dort, wo wir Verbesserungsmöglichkeiten ausfindig machen, sind Instrumente der Luftreinhaltung gefragt. Bei Grenzwertüberschreitungen ist die Aufstellung von Luftreinhalteplänen notwendig. Im Landesamt für Umwelt werden die Aspekte der Luftreinhalteplanung fachlich begleitet. Die Luftreinhaltepläne selbst erarbeitet das Brandenburgische Umweltministerium in enger Abstimmung mit der jeweiligen Kommune. Die Luftqualität verbessern, wo sie schlecht ist. Die Luftqualität erhalten oder verbessern, wo sie gut ist. Dieser Grundgedanke aus der gültigen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa entspricht auch der Leitlinie der Arbeit des Landesamtes für Umwelt auf dem Gebiet der Luftreinhaltung. Die vorhandenen Verhältnisse zu analysieren und die Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen sind die Aufgaben des Luftgütemessnetzes Brandenburg. Die wichtigsten überwachten Luftschadstoffe sind Stickoxide (Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid), Ozon und Feinstaub (Partikel: PM 10 und PM 2,5) . Zur Beurteilung der Luftqualität werden sowohl Daten aus Messungen mit kontinuierlich arbeitenden Geräten als auch Ergebnisse der Laboranalysen aus regelmäßiger Probenahme herangezogen. Dort, wo wir Verbesserungsmöglichkeiten ausfindig machen, sind Instrumente der Luftreinhaltung gefragt. Bei Grenzwertüberschreitungen ist die Aufstellung von Luftreinhalteplänen notwendig. Im Landesamt für Umwelt werden die Aspekte der Luftreinhalteplanung fachlich begleitet. Die Luftreinhaltepläne selbst erarbeitet das Brandenburgische Umweltministerium in enger Abstimmung mit der jeweiligen Kommune.
Die Immissionsbelastung der Bürger in Brandenburg durch Lärm und Geruch hat durch die steigende Mobilität und das wirtschaftliche Wachstum in den letzten Jahren weiter zugenommen. Insbesondere in den größeren Städten und Gemeinden und im Ballungsraum um Berlin lässt sich ein stetiger Anstieg der Lärmbelastung feststellen, da hier oft viele unterschiedliche Lärmquellen zu finden sind. Den Lärm verursachenden Quellen, wie zum Beispiel dem Straßen- Schienen- und Flugverkehr sowie der Geräuschbelastung von großen gewerblichen Anlagen, steht ein hohes Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung gegenüber. Im Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) werden die Belange des Lärmschutzes für unterschiedliche Verfahren auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Normen geprüft. Wenn sich bei Verfahren aufgrund enger räumlicher Verhältnisse die gewünschten Abstände zwischen Lärmverursacher und zu schützender Nutzung nicht herstellen lassen, liegt ein Schwerpunkt der behördlichen Aufgabe unter anderem in der Prüfung, Abwägung aber auch in der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen. Die Immissionsbelastung der Bürger in Brandenburg durch Lärm und Geruch hat durch die steigende Mobilität und das wirtschaftliche Wachstum in den letzten Jahren weiter zugenommen. Insbesondere in den größeren Städten und Gemeinden und im Ballungsraum um Berlin lässt sich ein stetiger Anstieg der Lärmbelastung feststellen, da hier oft viele unterschiedliche Lärmquellen zu finden sind. Den Lärm verursachenden Quellen, wie zum Beispiel dem Straßen- Schienen- und Flugverkehr sowie der Geräuschbelastung von großen gewerblichen Anlagen, steht ein hohes Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung gegenüber. Im Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) werden die Belange des Lärmschutzes für unterschiedliche Verfahren auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Normen geprüft. Wenn sich bei Verfahren aufgrund enger räumlicher Verhältnisse die gewünschten Abstände zwischen Lärmverursacher und zu schützender Nutzung nicht herstellen lassen, liegt ein Schwerpunkt der behördlichen Aufgabe unter anderem in der Prüfung, Abwägung aber auch in der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen.
Überwachung ist unerlässlich zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der zugehörigen Rechtsverordnungen – dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen. Sie dient auch der Einhaltung des Europäischen Rechts. Umgesetzt wird sie in Form der Eigen- und Fremdüberwachung sowie der staatlichen Überwachung. Die Überwachung von Anlagen findet grundsätzlich statt gemäß Paragraph 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Unterschieden werden muss zwischen: Die staatliche Überwachung gemäß Paragraph 52 BImSchG findet - erforderlichenfalls auch unter Hinzuziehung von Beauftragten (wie zum Beispiel Sachverständige oder zugelassene Überwachungsstellen) - statt als: Die Besichtigungen können unvermutet oder nach Ankündigung vorgenommen werden. Überwachung ist unerlässlich zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der zugehörigen Rechtsverordnungen – dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen. Sie dient auch der Einhaltung des Europäischen Rechts. Umgesetzt wird sie in Form der Eigen- und Fremdüberwachung sowie der staatlichen Überwachung. Die Überwachung von Anlagen findet grundsätzlich statt gemäß Paragraph 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Unterschieden werden muss zwischen: Die staatliche Überwachung gemäß Paragraph 52 BImSchG findet - erforderlichenfalls auch unter Hinzuziehung von Beauftragten (wie zum Beispiel Sachverständige oder zugelassene Überwachungsstellen) - statt als: Die Besichtigungen können unvermutet oder nach Ankündigung vorgenommen werden.