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INSPIRE-WFS SL Verkehrsnetze Saarradland - OGC WFS Interface

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus dem Datensatz Saarradland umgesetzte Daten bereit.

INSPIRE-WFS SL Verkehrsnetze Saarradland - Europastraße - OGC WFS Interface

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus dem Datensatz Saarradland umgesetzte Daten bereit.:Eine durch ihre Europastraßennummer gekennzeichnete Gruppe von Straßenrouten und/oder einzelner Straßenabschnitte, die eine Strecke bilden, die Teil des internationalen Europastraßennetzes ist.

Bebauungsplan Bramfeld 12 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 12 vom 18. Mai 1965 (HmbGVBl. S. 94) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 12" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 2855, 2852 und 2859 der Gemarkung Bramfeld. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

Bebauungsplan Hausbruch 29 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 29 vom 9. Mai 1978 (HmbGVBl. S. 108) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 29" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird der bisherige Text der Festsetzung Nummer 1 und folgende Nummer 2 angefügt: "2. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig. 2.1 Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig. 2.2 Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen. 2.3 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

Bebauungsplan Hausbruch 4-Heimfeld 10 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 4/Heimfeld 10 vom 28. Juli 1964 (HmbGVBl. S. 163) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 4/Heimfeld 10" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 6.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig. 6.2 Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäfts-räume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig."

EU-Umweltausschuss lehnt neue Abgastests ab

Das Europäische Parlament teilte am 14. Dezember 2015 mit, dass der Umweltausschuss die Vorlage des Technischen Ausschusses für Motorfahrzeuge zu EU-weiten Abgastests von Dieselautos mit großer Mehrheit abgelehnt hat. Die Abgeordneten begründeten die Ablehnung damit, dass die Vorlage bestehenden Emissions-Grenzen widerspreche und somit gegen geltende EU-Gesetze verstoße.

Verkehrsmengen 2009 (Umweltatlas)

Anzahl der Kraftfahrzeuge je 24 Stunden incl. Lkw und Motorräder (durchschnittliche tägliche Verkehrstärken DTV), Bearbeitungsstand Mai 2011.

Verkehrsmengen 2005 (Umweltatlas)

Anzahl der Kraftfahrzeuge je 24 Stunden incl. Lkw und Motorräder (durchschnittliche tägliche Verkehrstärken DTV), Bearbeitungsstand Mai 2007.

Verkehrsmengen 1998 (Umweltatlas)

Anzahl der Kraftfahrzeuge je 24 Stunden incl. Lkw und Motorräder (durchschnittliche tägliche Verkehrstärken DTV), Bearbeitungsstand November 2000.

Verkehrsmengen 1993 (Umweltatlas)

Anzahl der Kraftfahrzeuge je 24 Stunden incl. Lkw und Motorräder (durchschnittliche tägliche Verkehrstärken DTV), Bearbeitungsstand November 1995.

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