Als Grobboden oder Bodenskelett bezeichnet man die Bestandteile eines Bodens mit einem Äquivalentdurchmesser von mehr als 2 mm.$Absatz$ Der Grobbodengehalt ist eine wichtige Größe zur Kennzeichnung des Gesamtcharakters bzw. wichtiger Eigenschaften und Funktionen eines Bodens. Der Grobbodengehalt wurde im Gelände abgeschätzt.
Die nutzbare Feldkapazität eines Bodens ist der Teil der Feldkapazität, der für die Vegetation verfügbar ist. Sie beinhaltet die Wassermenge, die ein grundwasserferner Standort in natürlicher Lagerung nach ausreichender Sättigung gegen die Schwerkraft zurückhalten kann und entspricht gemäß Konvention einer Saugspannung von pF 1,8 bis 4,2.
Die Schichtverzeichnisse von über 1500 landesweit verteilten und mindestens 100 m tiefen Bohrungen wurden ausgewertet. Den Schichten wurden Wärmeleitfähigkeiten für den trockenen und wassergesättigten Zustand zugewiesen. Für die Lockergesteine entsprechen diese der VDI 4640 Blatt 1. Die Wärmeleitfähigkeiten der Festgesteine stellen Mittelwerte dar, die auf Untersuchungen im Landesamt für Geologie und Bergbau beruhen. Diese Werte wurden für die Tiefenintervalle 40, 60, 80 und 100 m verwendet.
Die nutzbare Feldkapazität (nFK) ist die Wassermenge, die ein Boden gegen die Schwerkraft zurückhalten kann und die für die Vegetation verfügbar ist. Sie wird in mm (l/m2) angegeben und kann sich auf diverse Bezugsgrößen (effektiver Wurzelraum, 1 Meter, etc.) beziehen. Sie steuert zusammen mit den meteorologischen Kenngrößen die Sickerwassermenge und ist deshalb eine wichtige Berechnungsgröße zur Bestimmung der Grundwasserneubildung.
Das Nitratrückhaltevermögen des Bodens wird insbesondere anhand der Feldkapazität im durchwurzelbaren Bodenraum [FKdB] und dem Stauwassereinfluss bewertet. Klimaparameter werden nicht einbezogen, so dass nur eine Aussage über den Boden, nicht aber über den Standort gemacht werden kann. (<a href='https://www.lgb-rlp.de/fileadmin/service/lgb_downloads/boden/bfd200_methodenbeschriebe/bfd200_nrv.pdf' target='_blank'>bfd200_nrv.pdf</a>)
Das erweiterte Gewässernetz beinhaltet abflusswirksame Tiefenlinien, die Anschluss an das Gewässernetz haben. $Absatz$ Die genaue Lage, die räumliche Dichte und das Verteilungsmuster dieser Abflussbahnen für Oberflächenwasser sind von großem Interesse. Im Erosionsfall wird hier Bodenmaterial transportiert und an Übertrittspunkten in Gewässer oder in Siedlungsbereiche eingetragen.$Absatz$ Die Darstellung der Tiefenlinien erfolgt ab einer Mindestgröße des Einzugsgebietes von 5 ha. $Absatz$ Folgende Punkte zu beachten: $Absatz$ In Siedlungsgebieten ist der Verlauf der Tiefenlinien kritisch zu hinterfragen, da mit der Berechnung auf Basis des digitalen Geländemodells DGM 5 keine Informationen der Siedlungsentwässerung (z.B. Einlaufschächte) berücksichtigt werden können. $Absatz$ In Gebieten mit großräumig geringen Hangneigungen (z.B. Teile der Vorderpfalz, des Landstuhler Bruchs oder des Neuwieder Beckens) ist der Verlauf der Tiefenlinien häufig nicht plausibel. $Absatz$ Dort, wo künstliche Entwässerungsgräben existieren, ist das Modellierungsergebnis ebenfalls kritisch zu hinterfragen. An Straßen- oder Autobahndämmen kann das Fehlen von Informationen zur Lage von Dammdurchlässen zu einem unrealistischen Verlauf der Tiefenlinien entlang der Verkehrswege führen.
Die Feldkapazität (FK) eines Bodens bzw. des einzelnen Bodenhorizontes ist diejenige Wassermenge, die dieser nach ausreichender Sättigung gegen die Schwerkraft zurückhalten kann (gemäß Konvention bei Saugspannung pF >= 1,8). Sie wird in mm angegeben und für die jeweilige Mächtigkeit eines Horizontes berechnet, sodann bezogen auf 100 cm Tiefe oder des durchwurzelbaren Bodenraums (dB) aufaddiert und klassifiziert. Die Methode gibt die repräsentative FK der jeweiligen Tiefenstufe wieder.
Darstellung von Molybdän
Ein Felssturz ist ein Sturzereignis, bei welchem das Boden- oder Felsmaterial größtenteils frei fallend, springend oder rollend abstürzt. Der Abriss erfolgt häufig entlang von Trennflächen. Im Unterschied zum Steinschlag umfasst ein Felssturz Kubaturen ab 10 m³ Volumen.
Bei der Planung von Windenergieanlagen sind auch Abstände zu Erdbebenmessstationen zu berücksichtigen. Die Abstände sind erforderlich, da durch die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen die Registrierung der seismischen Signale beeinflusst bzw. gestört werden kann. Über die Möglichkeit der Errichtung einer Windenergieanlage innerhalb der Schutzbereiche ist im Einzelfall zu entscheiden. Sind innerhalb der Standortplanung für Windenergieanlagen solche Schutzbereiche betroffen, sollte frühzeitig Kontakt mit dem im LGB ansässigen Landeserdbebendienst Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Die ausgewiesenen Schutzbereiche stellen generelle Prüfflächen dar. Das heißt, vorbehaltlich der Einzelfallprüfung ist zu den Erdbebenmessstationen ein Mindestabstand von 3 km (Ausschlussbereich) einzuhalten und im weiteren Bereich bis 5 km sind Einzelfallprüfungen vorzunehmen (Einzelfallprüfbereich). Das LGB ist Träger öffentlicher Belange und ist im Rahmen der planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zu beteiligen.
| Organisation | Count |
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