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Similar terms

s/lgrb/LGR/gi

GWB: Silber

Darstellung von Silber

GWB: Titan

Darstellung von Titan

GWB: Strontium

Darstellung von Strontium

GWB: Vanadium

Darstellung von Vanadium

GÜK300: Textlabel der GÜK300

NA

WLF: Wärmeleitfähigkeit trocken

Die Schichtverzeichnisse von über 1500 landesweit verteilten und mindestens 100 m tiefen Bohrungen wurden ausgewertet. Den Schichten wurden Wärmeleitfähigkeiten für den trockenen und wassergesättigten Zustand zugewiesen. Für die Lockergesteine entsprechen diese der VDI 4640 Blatt 1. Die Wärmeleitfähigkeiten der Festgesteine stellen Mittelwerte dar, die auf Untersuchungen im Landesamt für Geologie und Bergbau beruhen. Diese Werte wurden für die Tiefenintervalle 40, 60, 80 und 100 m verwendet.

GWB: Barium

Darstellung von Barium

GÜK300: Geologische Störungslinien

Geologische Übersichtskarte von Rheinland Pfalz 1:300.000 (GÜK 300) Die GÜK 300 wurde auf der Basis veröffentlichter geologischer Karten unterschiedlicher Maßstäbe neu zusammengestellt. Sie ersetzt die bisherige amtliche Geologische Übersichtskarte von Rheinland-Pfalz im Maßstab 1 : 500 000. Grundlage der neuen Karte sind die von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder herausgegebenen geologischen Übersichtskarten im Maßstab 1 : 200 000 (CC 5502 Köln, CC 5510 Siegen, CC 6302 Trier, CC 6310 Frankfurt a.M. West, CC 7102 Saarbrücken und CC 7110 Mannheim), die vom Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz veröffentlichten geologischen Karten in den Maßstäben 1 : 100 000, 1 : 50 000 und 1 : 25 000 sowie die geologischen (und vulkanologischen) Karten externer Bearbeiter. Maßstabsbedingt wurden stratigraphische Formationen zu größeren Einheiten zusammengefasst und Grenzlinien generalisiert. Das gebietsweise sehr komplexe Störungsmuster wurde (stark generalisiert und) auf die Darstellung bedeutender Störungen reduziert.

GÜK300: Geologische Übersichtskarte

Geologische Uebersichtskarte von Rheinland Pfalz 1:300.000 (GUEK 300) Die GUEK 300 wurde auf der Basis veroeffentlichter geologischer Karten unterschiedlicher Massstaebe neu zusammengestellt. Sie ersetzt die bisherige amtliche Geologische Uebersichtskarte von Rheinland-Pfalz im Massstab 1 : 500 000. Grundlage der neuen Karte sind die von der Bundesanstalt fuer Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Laender herausgegebenen geologischen Uebersichtskarten im Massstab 1 : 200 000 (CC 5502 Koeln, CC 5510 Siegen, CC 6302 Trier, CC 6310 Frankfurt a.M. West, CC 7102 Saarbruecken und CC 7110 Mannheim), die vom Landesamt fuer Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz veroeffentlichten geologischen Karten in den Massstaeben 1 : 100 000, 1 : 50 000 und 1 : 25 000 sowie die geologischen (und vulkanologischen) Karten externer Bearbeiter. Massstabsbedingt wurden stratigraphische Formationen zu groesseren Einheiten zusammengefasst und Grenzlinien generalisiert. Das gebietsweise sehr komplexe Stoerungsmuster wurde (stark generalisiert und) auf die Darstellung bedeutender Stoerungen reduziert.

Erdbeben: Messstationen Schutzbereiche

Bei der Planung von Windenergieanlagen sind auch Abstände zu Erdbebenmessstationen zu berücksichtigen. Die Abstände sind erforderlich, da durch die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen die Registrierung der seismischen Signale beeinflusst bzw. gestört werden kann. Über die Möglichkeit der Errichtung einer Windenergieanlage innerhalb der Schutzbereiche ist im Einzelfall zu entscheiden. Sind innerhalb der Standortplanung für Windenergieanlagen solche Schutzbereiche betroffen, sollte frühzeitig Kontakt mit dem im LGB ansässigen Landeserdbebendienst Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Die ausgewiesenen Schutzbereiche stellen generelle Prüfflächen dar. Das heißt, vorbehaltlich der Einzelfallprüfung ist zu den Erdbebenmessstationen ein Mindestabstand von 3 km (Ausschlussbereich) einzuhalten und im weiteren Bereich bis 5 km sind Einzelfallprüfungen vorzunehmen (Einzelfallprüfbereich). Das LGB ist Träger öffentlicher Belange und ist im Rahmen der planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zu beteiligen.

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