Darstellung von Zinn
Darstellung von Silber
Darstellung von Titan
Darstellung von Molybdän
Abschluss der Kartierung
Vorschlagsflächen für die Darstellung als Rohstoffsicherungsflächen in den Regionalen Raumordnungsplänen, basierend auf der prognostischen Rohstoffkarte (Stand 1982) und Erhebungen des LGB in den Jahren 1995-2010. Die Kategorien 1, 2 und 3 wurden vom LGB den Planungsgemeinschaften als potentielle Vorrang- und Vorbehaltsflächen zur Übernahme in die Regionalen Raumordnungspläne vorgeschlagen. Zum besseren Verständnis wurde die Kategorie der potentiellen Vorrangflächen weiter differenziert, eine Wertung oder Abstufung ist mit dieser Kategorisierung jedoch nicht verbunden: 1a: Rohstoff wird in der Fläche abgebaut (nachgewiesene Bauwürdigkeit) 1b: Rohstoff wird mindestens in einem Teilbereich der Fläche abgebaut (nachgewiesene Bauwürdigkeit) und für den Rest der Fläche liegt eine lagerstättenkundliche Untersuchung vor oder es sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ähnliche oder gleichartige lagerstättenkundliche Bedingungen zu erwarten 1c: Rohstoff wird bisher nicht abgebaut, es liegt aber eine detaillierte lagerstättenkundliche Untersuchung vor, die eine Bauwürdigkeit nachweist 1d: Rohstoffvorkommen mit besonderen Merkmalen, insbesondere Einzigartigkeit / Seltenheit mit landes- oder bundesweiter Bedeutung,einzige Lagerstätte eines bestimmten Rohstoffs in weitem Umkreis, Einsatzmöglichkeit für denkmalpflegerische Zwecke (Naturwerksteine). Darüber hinaus können solche Flächen erfasst werden, für die zwar keine direkte detaillierte lagerstättenkundliche Untersuchung vorliegt, jedoch aus der genauen Kenntnis benachbarter Lagerstätten begründbare Hinweise auf die hervorragende Qualität vorliegen. 2: Rohstoff wird auf der Fläche bisher nicht abgebaut, aufgrund geologischer Erkenntnisse ist jedoch von einer potentiellen Bauwürdigkeit auszugehen 3: Diese Fachplanungsflächen besitzen die Qualitätsmerkmale von potentiellen Vorrangflächen der Kategorie 1. Es ist jedoch nach aktueller rohstoffgeologischer Einschätzung vertretbar, eine Gewinnungstätigkeit in den nächsten 10 Jahren, die auf die Genehmigung des Plans folgen, auszuschließen. Diese Flächen entsprechen dem Wunsch nach raumplanerischer Festsetzung als Vorrangflächen für den Lagerstättenschutz.
In der vorliegenden Karte beschreibt die Grabbarkeit die Mächtigkeit der Lockergesteinsdecke bis zu einer Tiefe von 100cm
Die Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die DIN 4149:2005-04 'Bauten in deutschen Erdbebengebieten; Lastannahmen, Bemessung und Ausfuehrung ueblicher Hochbauten', herausgegeben vom DIN Deutsches Institut fuer Normung e.V., Burggrafenstr. 6, D-10787 Berlin. Nichttektonische, seismisch induzierte Ereignisse sind nicht Gegenstand dieser Darstellung (DIN 4149:2005-04, Kapitel 5.1). Den Erdbebenzonen werden Intensitaetsintervalle nach der Europaeischen Makroseismischen Skala (EMS) und Bemessungswerte der Bodenbeschleunigung ag zugeordnet. Der zugrunde liegenden Referenz-Wiederkehrperiode entspricht eine Wahrscheinlichkeit des Auftretens oder Ueberschreitens von 10 % innerhalb von 50 Jahren.
Erdbebenmessstationen des LER
Die Schichtverzeichnisse von über 1500 landesweit verteilten und mindestens 100 m tiefen Bohrungen wurden ausgewertet. Den Schichten wurden Wärmeleitfähigkeiten für den trockenen und wassergesättigten Zustand zugewiesen. Für die Lockergesteine entsprechen diese der VDI 4640 Blatt 1. Die Wärmeleitfähigkeiten der Festgesteine stellen Mittelwerte dar, die auf Untersuchungen im Landesamt für Geologie und Bergbau beruhen. Diese Werte wurden für die Tiefenintervalle 40, 60, 80 und 100 m verwendet.