Geologische Übersichtskarte von Rheinland Pfalz 1:300.000 (GÜK 300) Die GÜK 300 wurde auf der Basis veröffentlichter geologischer Karten unterschiedlicher Maßstäbe neu zusammengestellt. Sie ersetzt die bisherige amtliche Geologische Übersichtskarte von Rheinland-Pfalz im Maßstab 1 : 500 000. Grundlage der neuen Karte sind die von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder herausgegebenen geologischen Übersichtskarten im Maßstab 1 : 200 000 (CC 5502 Köln, CC 5510 Siegen, CC 6302 Trier, CC 6310 Frankfurt a.M. West, CC 7102 Saarbrücken und CC 7110 Mannheim), die vom Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz veröffentlichten geologischen Karten in den Maßstäben 1 : 100 000, 1 : 50 000 und 1 : 25 000 sowie die geologischen (und vulkanologischen) Karten externer Bearbeiter. Maßstabsbedingt wurden stratigraphische Formationen zu größeren Einheiten zusammengefasst und Grenzlinien generalisiert. Das gebietsweise sehr komplexe Störungsmuster wurde (stark generalisiert und) auf die Darstellung bedeutender Störungen reduziert.
Ein Steinschlag ist ein Sturzereignis, bei welchem das Boden- oder Felsmaterial größtenteils frei fallend, springend oder rollend abstürzt. Der Abriss erfolgt häufig entlang von Trennflächen. Ein Steinschlag umfasst Kubaturen bis 10 m³ Volumen.
Darstellung von Selen
Geologische Uebersichtskarte von Rheinland Pfalz 1:300.000 (GUEK 300) Die GUEK 300 wurde auf der Basis veroeffentlichter geologischer Karten unterschiedlicher Massstaebe neu zusammengestellt. Sie ersetzt die bisherige amtliche Geologische Uebersichtskarte von Rheinland-Pfalz im Massstab 1 : 500 000. Grundlage der neuen Karte sind die von der Bundesanstalt fuer Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Laender herausgegebenen geologischen Uebersichtskarten im Massstab 1 : 200 000 (CC 5502 Koeln, CC 5510 Siegen, CC 6302 Trier, CC 6310 Frankfurt a.M. West, CC 7102 Saarbruecken und CC 7110 Mannheim), die vom Landesamt fuer Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz veroeffentlichten geologischen Karten in den Massstaeben 1 : 100 000, 1 : 50 000 und 1 : 25 000 sowie die geologischen (und vulkanologischen) Karten externer Bearbeiter. Massstabsbedingt wurden stratigraphische Formationen zu groesseren Einheiten zusammengefasst und Grenzlinien generalisiert. Das gebietsweise sehr komplexe Stoerungsmuster wurde (stark generalisiert und) auf die Darstellung bedeutender Stoerungen reduziert.
Die nutzbare Feldkapazität (nFK) eines Bodens bzw. Horizontes ist der Teil der Feldkapazität, der für die Vegetation verfügbar ist. Sie beinhaltet damit die Wassermenge, die ein grundwasserferner Horizont in natürlicher Lagerung bei Saugspannungen von pF 1,8-4,2 nach ausreichender Sättigung gegen die Schwerkraft zurückhalten kann. Die Berechnung erfolgt zunächst für jeden Horizont. Die Ergebnisse werden bezogen auf 100 cm Tiefe oder den durchwurzelbaren Bodenraum (dB) aufaddiert und klassifiziert. Die Methode gibt die repräsentative nFK der jeweiligen Tiefenstufe wieder.
Die nutzbare Feldkapazität eines Bodens ist der Teil der Feldkapazität, der für die Vegetation verfügbar ist. Sie beinhaltet die Wassermenge, die ein grundwasserferner Standort in natürlicher Lagerung nach ausreichender Sättigung gegen die Schwerkraft zurückhalten kann und entspricht gemäß Konvention einer Saugspannung von pF 1,8 bis 4,2.
Darstellung von Yttrium
Ein Felssturz ist ein Sturzereignis, bei welchem das Boden- oder Felsmaterial größtenteils frei fallend, springend oder rollend abstürzt. Der Abriss erfolgt häufig entlang von Trennflächen. Im Unterschied zum Steinschlag umfasst ein Felssturz Kubaturen ab 10 m³ Volumen.
Bei der Planung von Windenergieanlagen sind auch Abstände zu Erdbebenmessstationen zu berücksichtigen. Die Abstände sind erforderlich, da durch die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen die Registrierung der seismischen Signale beeinflusst bzw. gestört werden kann. Über die Möglichkeit der Errichtung einer Windenergieanlage innerhalb der Schutzbereiche ist im Einzelfall zu entscheiden. Sind innerhalb der Standortplanung für Windenergieanlagen solche Schutzbereiche betroffen, sollte frühzeitig Kontakt mit dem im LGB ansässigen Landeserdbebendienst Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Die ausgewiesenen Schutzbereiche stellen generelle Prüfflächen dar. Das heißt, vorbehaltlich der Einzelfallprüfung ist zu den Erdbebenmessstationen ein Mindestabstand von 3 km (Ausschlussbereich) einzuhalten und im weiteren Bereich bis 5 km sind Einzelfallprüfungen vorzunehmen (Einzelfallprüfbereich). Das LGB ist Träger öffentlicher Belange und ist im Rahmen der planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zu beteiligen.