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s/lgrb/LGR/gi

INSPIRE - BFD50: Nitratrückhaltevermögen

Die Verlagerung von Nitrat mit dem Sickerwasser ist als ausschlaggebender Faktor einer Grundwassergefährdung anzusehen. Sie steigt mit der Sickerwasserrate, die sich vor allem aus dem jährlichen Wasserbilanzüberschuss ergibt und verringert sich mit der Verweildauer des Wassers im Boden sowie dem dadurch vermehrten Nitratentzug durch die Pflanzen. Die Verweildauer hängt vor allem von der Feldkapazität ab, die für den durchwurzelbaren Bodenraum ermittelt wird. Das Nitratrückhaltevermögen nimmt bei stauwasserbeeinflussten Standorten durch potenzielle Denitrifikation und die längere Verweilzeit des Stauwassers im Wurzelraum (erhöhter Entzug durch die Pflanzen) zu. In tonreichen Böden, die zur Bildung von Trockenrissen neigen, kann es trotz hoher Feldkapazität bei Niederschlagsereignissen nach längeren Trockenzeiten zu einer Nitratverlagerung kommen. Derartige Böden (Pelosole, Terrae Fuscae) werden ebenfalls bei der Bestimmung des Nitratrückhaltevermögens berücksichtigt. Böden aus organogenen Substraten zeichnen sich grundsätzlich durch ein hohes Rückhaltevermögen aus. Aufgrund ihres erhöhten Mineralisationspotenzials ist aber eine Gefährdung des Grundwassers (z.B. nach einer Melioration) nicht auszuschließen. Diese Standorte sind ebenfalls gesondert gekennzeichnet. Das erhöhte Mineralisationspotenzial wird aber bei der Einstufung nicht berücksichtigt.

GWB: Uran

Darstellung von Uran

GWB: Chrom

Darstellung von Chrom

BFD200: Feldkapazität im durchwurzelbaren Boden

Die Feldkapazität (FK) bezeichnet die Wassermenge, die ein natürlich gelagerter Boden gegen die Schwerkraft zurückhalten kann. Sie umfasst auch das so genannte Totwasser, das aufgrund seiner hohen Saugspannung (pF > 4,2) für die Vegetation nicht nutzbar ist. (<a href='https://www.lgb-rlp.de/fileadmin/service/lgb_downloads/boden/bfd200_methodenbeschriebe/bfd200_fk.pdf' target='_blank'>bfd200_fk.pdf</a>)

GÜK300: Geologische Übersichtskarte

Geologische Uebersichtskarte von Rheinland Pfalz 1:300.000 (GUEK 300) Die GUEK 300 wurde auf der Basis veroeffentlichter geologischer Karten unterschiedlicher Massstaebe neu zusammengestellt. Sie ersetzt die bisherige amtliche Geologische Uebersichtskarte von Rheinland-Pfalz im Massstab 1 : 500 000. Grundlage der neuen Karte sind die von der Bundesanstalt fuer Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Laender herausgegebenen geologischen Uebersichtskarten im Massstab 1 : 200 000 (CC 5502 Koeln, CC 5510 Siegen, CC 6302 Trier, CC 6310 Frankfurt a.M. West, CC 7102 Saarbruecken und CC 7110 Mannheim), die vom Landesamt fuer Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz veroeffentlichten geologischen Karten in den Massstaeben 1 : 100 000, 1 : 50 000 und 1 : 25 000 sowie die geologischen (und vulkanologischen) Karten externer Bearbeiter. Massstabsbedingt wurden stratigraphische Formationen zu groesseren Einheiten zusammengefasst und Grenzlinien generalisiert. Das gebietsweise sehr komplexe Stoerungsmuster wurde (stark generalisiert und) auf die Darstellung bedeutender Stoerungen reduziert.

BFD5W: Feinbodenart im Rigolhorizont

Die Methode Feinbodenart baut auf Grunddaten der Weinbergsbodenkartierung Rheinland-Pfalz und der Klassifikation der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5) auf.$Absatz$ Die Feinbodenarten der Weinbergsbodenkarte wurden durch Experten neu interpretiert und an die heute üblichen Bodenarten derKA5 angepasst. Die Feinbodenarten werden jeweils für die Schicht Rigolhorizont bzw. die Schicht Untergrund in einer eigenen Karte dargestellt. Eine Variabilität der Merkmalsausprägung in der Fläche bzw. innerhalb einer Schicht wird durch eine Schraffur angezeigt.

ABAG: L-Faktor

Der Hanglängenfaktor ist als Bestandteil der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung ein Maß für den Einfluss der Hanglänge auf den Bodenabtrag. Je höher der L-Faktor, desto länger und erosionswirksamer ist ein Hang.

Erdbeben: Erdbebenereignisse

Alle vom LER registrierte Erdbebenereignisse seit Juni 2000

RSG: Vorschlagsflächen für die Darstellung als Rohstoffsicherungsflächen in den Regionalen Raumordnungsplänen

Vorschlagsflächen für die Darstellung als Rohstoffsicherungsflächen in den Regionalen Raumordnungsplänen, basierend auf der prognostischen Rohstoffkarte (Stand 1982) und Erhebungen des LGB in den Jahren 1995-2010. Die Kategorien 1, 2 und 3 wurden vom LGB den Planungsgemeinschaften als potentielle Vorrang- und Vorbehaltsflächen zur Übernahme in die Regionalen Raumordnungspläne vorgeschlagen. Zum besseren Verständnis wurde die Kategorie der potentiellen Vorrangflächen weiter differenziert, eine Wertung oder Abstufung ist mit dieser Kategorisierung jedoch nicht verbunden: 1a: Rohstoff wird in der Fläche abgebaut (nachgewiesene Bauwürdigkeit) 1b: Rohstoff wird mindestens in einem Teilbereich der Fläche abgebaut (nachgewiesene Bauwürdigkeit) und für den Rest der Fläche liegt eine lagerstättenkundliche Untersuchung vor oder es sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ähnliche oder gleichartige lagerstättenkundliche Bedingungen zu erwarten 1c: Rohstoff wird bisher nicht abgebaut, es liegt aber eine detaillierte lagerstättenkundliche Untersuchung vor, die eine Bauwürdigkeit nachweist 1d: Rohstoffvorkommen mit besonderen Merkmalen, insbesondere Einzigartigkeit / Seltenheit mit landes- oder bundesweiter Bedeutung,einzige Lagerstätte eines bestimmten Rohstoffs in weitem Umkreis, Einsatzmöglichkeit für denkmalpflegerische Zwecke (Naturwerksteine). Darüber hinaus können solche Flächen erfasst werden, für die zwar keine direkte detaillierte lagerstättenkundliche Untersuchung vorliegt, jedoch aus der genauen Kenntnis benachbarter Lagerstätten begründbare Hinweise auf die hervorragende Qualität vorliegen. 2: Rohstoff wird auf der Fläche bisher nicht abgebaut, aufgrund geologischer Erkenntnisse ist jedoch von einer potentiellen Bauwürdigkeit auszugehen 3: Diese Fachplanungsflächen besitzen die Qualitätsmerkmale von potentiellen Vorrangflächen der Kategorie 1. Es ist jedoch nach aktueller rohstoffgeologischer Einschätzung vertretbar, eine Gewinnungstätigkeit in den nächsten 10 Jahren, die auf die Genehmigung des Plans folgen, auszuschließen. Diese Flächen entsprechen dem Wunsch nach raumplanerischer Festsetzung als Vorrangflächen für den Lagerstättenschutz.

RSG: Planungsregionen

Planungsregionen.

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