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s/lgrb/LGR/gi

HÜK200: Grundwasserkoerper

Die Grundwasserkörper wurden vom Landesamt für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz auf der Grundlage des Artikels 3 (1) der EU-WRRL und der LAWA-Arbeitshilfe (1.2.1.1.) streng nach oberirdischen Wasserscheiden und möglichst unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Teilräume abgegrenzt. Es wurden Einzugsgebietsflächen von 50 bis 500 km² Größe aggregiert.

GWB: Molybdän

Darstellung von Molybdän

Erdbeben: Messstationen Schutzbereiche

Bei der Planung von Windenergieanlagen sind auch Abstände zu Erdbebenmessstationen zu berücksichtigen. Die Abstände sind erforderlich, da durch die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen die Registrierung der seismischen Signale beeinflusst bzw. gestört werden kann. Über die Möglichkeit der Errichtung einer Windenergieanlage innerhalb der Schutzbereiche ist im Einzelfall zu entscheiden. Sind innerhalb der Standortplanung für Windenergieanlagen solche Schutzbereiche betroffen, sollte frühzeitig Kontakt mit dem im LGB ansässigen Landeserdbebendienst Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Die ausgewiesenen Schutzbereiche stellen generelle Prüfflächen dar. Das heißt, vorbehaltlich der Einzelfallprüfung ist zu den Erdbebenmessstationen ein Mindestabstand von 3 km (Ausschlussbereich) einzuhalten und im weiteren Bereich bis 5 km sind Einzelfallprüfungen vorzunehmen (Einzelfallprüfbereich). Das LGB ist Träger öffentlicher Belange und ist im Rahmen der planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zu beteiligen.

GWB: Chrom

Darstellung von Chrom

GWB: Blei

Darstellung von Blei

GWB: Uran

Darstellung von Uran

GWB: Zinn

Darstellung von Zinn

GWB: Zink

Darstellung von Zink

GWB: Gold

Darstellung von Gold

GWB: Cer

Darstellung von Cer

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