Das Attribut Verfestigung für den Oberen Grundwasserleiter wurde abgeleitet von der bestehenden Geologischen Übersichtskarte 1 : 200 000 (GUEK 200). Die Inhalte entsprechen der HÜK 200 der BGR.
Rheinland-Pfalz ist reich an Bodenschätzen, deren Nutzung weit in historische Zeiten zurück reicht. Eine Vielzahl von Abbaustellen von Erzen und Kohlen belegen, dass bereits die Kelten und Römer diesen Reichtum schätzten. Heute sind die in der Karte dargestellten Verbreitungsgebiete oberflächennaher mineralischer Rohstoffe vorrangiges Ziel der Bergbautätigkeit. Im europäischen Vergleich sind besonders die qualitativ hochwertigen Tone des Westerwaldes und die verschiedenen vulkanischen Gesteine der Eifel von herausragender Bedeutung für die überwiegend mittelständische Industrie. Die Übersichtskarte basiert auf der prognostischen Rohstoffkarte von FALKE & NEGENDANK (Universitäten Mainz und Trier) sowie umfangreichen eigenen Untersuchungen.
Die nutzbare Feldkapazität (nFK) ist die Wassermenge, die ein Boden gegen die Schwerkraft zurückhalten kann und die für die Vegetation verfügbar ist. Sie wird in mm (l/m2) angegeben und kann sich auf diverse Bezugsgrößen (effektiver Wurzelraum, 1 Meter, etc.) beziehen. Sie steuert zusammen mit den meteorologischen Kenngrößen die Sickerwassermenge und ist deshalb eine wichtige Berechnungsgröße zur Bestimmung der Grundwasserneubildung.
In Anlehnung an die Geologische Übersichtskarte GÜK300 wurde die HÜK300 entwickelt (Bearbeitungsstand 2009). Bei der Gesteinsansprache wird der GÜK300 gefolgt. Die Gliederung der hydrogeologischen Einheiten stellt die bislang geltende landesweite Systematik dar.$Absatz$ Die Geometrien der Flächen wurden i.W. aus der HÜK200 übernommen. Gegenüber der HÜK200 wurden die Inhalte ergänzt um:$Absatz$ - Einstufung der Ergiebigkeit des Grundwasserleiters$Absatz$ - Angabe der Ergiebigkeit in [l/s]$Absatz$ - Einstufung des Mineralstoffgehalts$Absatz$ - Angabe des Mineralstoffgehalts in [µS/cm]
Das erweiterte Gewässernetz beinhaltet abflusswirksame Tiefenlinien, die Anschluss an das Gewässernetz haben. $Absatz$ Die genaue Lage, die räumliche Dichte und das Verteilungsmuster dieser Abflussbahnen für Oberflächenwasser sind von großem Interesse. Im Erosionsfall wird hier Bodenmaterial transportiert und an Übertrittspunkten in Gewässer oder in Siedlungsbereiche eingetragen.$Absatz$ Die Darstellung der Tiefenlinien erfolgt ab einer Mindestgröße des Einzugsgebietes von 5 ha. $Absatz$ Folgende Punkte zu beachten: $Absatz$ In Siedlungsgebieten ist der Verlauf der Tiefenlinien kritisch zu hinterfragen, da mit der Berechnung auf Basis des digitalen Geländemodells DGM 5 keine Informationen der Siedlungsentwässerung (z.B. Einlaufschächte) berücksichtigt werden können. $Absatz$ In Gebieten mit großräumig geringen Hangneigungen (z.B. Teile der Vorderpfalz, des Landstuhler Bruchs oder des Neuwieder Beckens) ist der Verlauf der Tiefenlinien häufig nicht plausibel. $Absatz$ Dort, wo künstliche Entwässerungsgräben existieren, ist das Modellierungsergebnis ebenfalls kritisch zu hinterfragen. An Straßen- oder Autobahndämmen kann das Fehlen von Informationen zur Lage von Dammdurchlässen zu einem unrealistischen Verlauf der Tiefenlinien entlang der Verkehrswege führen.
Die Verlagerung von Nitrat mit dem Sickerwasser ist als ausschlaggebender Faktor einer Grundwassergefährdung anzusehen. Sie steigt mit der Sickerwasserrate, die sich vor allem aus dem jährlichen Wasserbilanzüberschuss ergibt und verringert sich mit der Verweildauer des Wassers im Boden sowie dem dadurch vermehrten Nitratentzug durch die Pflanzen. Die Verweildauer hängt vor allem von der Feldkapazität ab, die für den durchwurzelbaren Bodenraum ermittelt wird. Das Nitratrückhaltevermögen nimmt bei stauwasserbeeinflussten Standorten durch potenzielle Denitrifikation und die längere Verweilzeit des Stauwassers im Wurzelraum (erhöhter Entzug durch die Pflanzen) zu. In tonreichen Böden, die zur Bildung von Trockenrissen neigen, kann es trotz hoher Feldkapazität bei Niederschlagsereignissen nach längeren Trockenzeiten zu einer Nitratverlagerung kommen. Derartige Böden (Pelosole, Terrae Fuscae) werden ebenfalls bei der Bestimmung des Nitratrückhaltevermögens berücksichtigt. Böden aus organogenen Substraten zeichnen sich grundsätzlich durch ein hohes Rückhaltevermögen aus. Aufgrund ihres erhöhten Mineralisationspotenzials ist aber eine Gefährdung des Grundwassers (z.B. nach einer Melioration) nicht auszuschließen. Diese Standorte sind ebenfalls gesondert gekennzeichnet. Das erhöhte Mineralisationspotenzial wird aber bei der Einstufung nicht berücksichtigt.
Die Durchwurzelbarkeit des Bodens ist von entscheidender Bedeutung für die tatsächliche Durchwurzelung und die Wasseraufnahme durch die Kulturpflanzen. Sie ist eine wichtige Bezugsgröße für die Ableitung von Bodenfunktionen. (<a href='https://www.lgb-rlp.de/fileadmin/service/lgb_downloads/boden/bfd5l_methodenbeschriebe/bfd5l_wurzelraum.pdf' target='_blank'>bfd5l_wurzelraum.pdf</a>)
Die nutzbare Feldkapazität eines Bodens ist der Teil der Feldkapazität, der für die Vegetation verfügbar ist. Sie beinhaltet die Wassermenge, die ein grundwasserferner Standort in natürlicher Lagerung nach ausreichender Sättigung gegen die Schwerkraft zurückhalten kann und entspricht gemäß Konvention einer Saugspannung von pF 1,8 bis 4,2. (<a href='https://www.lgb-rlp.de/fileadmin/service/lgb_downloads/boden/bfd5l_methodenbeschriebe/bfd5l_nutzbarefeldkapazitaet.pdf' target='_blank'>bfd5l_nutzbarefeldkapazitaet.pdf</a>)
Vorschlagsflächen für die Darstellung als Rohstoffsicherungsflächen in den Regionalen Raumordnungsplänen, basierend auf der prognostischen Rohstoffkarte (Stand 1982) und Erhebungen des LGB in den Jahren 1995-2010. Die Kategorien 1, 2 und 3 wurden vom LGB den Planungsgemeinschaften als potentielle Vorrang- und Vorbehaltsflächen zur Übernahme in die Regionalen Raumordnungspläne vorgeschlagen. Zum besseren Verständnis wurde die Kategorie der potentiellen Vorrangflächen weiter differenziert, eine Wertung oder Abstufung ist mit dieser Kategorisierung jedoch nicht verbunden: 1a: Rohstoff wird in der Fläche abgebaut (nachgewiesene Bauwürdigkeit) 1b: Rohstoff wird mindestens in einem Teilbereich der Fläche abgebaut (nachgewiesene Bauwürdigkeit) und für den Rest der Fläche liegt eine lagerstättenkundliche Untersuchung vor oder es sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ähnliche oder gleichartige lagerstättenkundliche Bedingungen zu erwarten 1c: Rohstoff wird bisher nicht abgebaut, es liegt aber eine detaillierte lagerstättenkundliche Untersuchung vor, die eine Bauwürdigkeit nachweist 1d: Rohstoffvorkommen mit besonderen Merkmalen, insbesondere Einzigartigkeit / Seltenheit mit landes- oder bundesweiter Bedeutung,einzige Lagerstätte eines bestimmten Rohstoffs in weitem Umkreis, Einsatzmöglichkeit für denkmalpflegerische Zwecke (Naturwerksteine). Darüber hinaus können solche Flächen erfasst werden, für die zwar keine direkte detaillierte lagerstättenkundliche Untersuchung vorliegt, jedoch aus der genauen Kenntnis benachbarter Lagerstätten begründbare Hinweise auf die hervorragende Qualität vorliegen. 2: Rohstoff wird auf der Fläche bisher nicht abgebaut, aufgrund geologischer Erkenntnisse ist jedoch von einer potentiellen Bauwürdigkeit auszugehen 3: Diese Fachplanungsflächen besitzen die Qualitätsmerkmale von potentiellen Vorrangflächen der Kategorie 1. Es ist jedoch nach aktueller rohstoffgeologischer Einschätzung vertretbar, eine Gewinnungstätigkeit in den nächsten 10 Jahren, die auf die Genehmigung des Plans folgen, auszuschließen. Diese Flächen entsprechen dem Wunsch nach raumplanerischer Festsetzung als Vorrangflächen für den Lagerstättenschutz.
Die nutzbare Feldkapazität eines Bodens ist der Teil der Feldkapazität, der für die Vegetation verfügbar ist. Sie beinhaltet die Wassermenge, die ein grundwasserferner Standort in natürlicher Lagerung nach ausreichender Sättigung gegen die Schwerkraft zurückhalten kann und entspricht gemäß Konvention einer Saugspannung von pF 1,8 bis 4,2.