Das Nitratrückhaltevermögen des Bodens wird insbesondere anhand der Feldkapazität im durchwurzelbaren Bodenraum [FKdB] und dem Stauwassereinfluss bewertet. Klimaparameter werden nicht einbezogen, so dass nur eine Aussage über den Boden, nicht aber über den Standort gemacht werden kann. (<a href='https://www.lgb-rlp.de/fileadmin/service/lgb_downloads/boden/bfd200_methodenbeschriebe/bfd200_nrv.pdf' target='_blank'>bfd200_nrv.pdf</a>)
Die Exposition (Neigungsausrichtung) wird durch die Bezeichnung der Himmelsrichtung gekennzeichnet. Die Einteilung erfolgt in 8 Expositionsrichtungen.
Rheinland-Pfalz ist reich an Bodenschätzen, deren Nutzung weit in historische Zeiten zurück reicht. Eine Vielzahl von Abbaustellen von Erzen und Kohlen belegen, dass bereits die Kelten und Römer diesen Reichtum schätzten. Heute sind die in der Karte dargestellten Verbreitungsgebiete oberflächennaher mineralischer Rohstoffe vorrangiges Ziel der Bergbautätigkeit. Im europäischen Vergleich sind besonders die qualitativ hochwertigen Tone des Westerwaldes und die verschiedenen vulkanischen Gesteine der Eifel von herausragender Bedeutung für die überwiegend mittelständische Industrie. Die Übersichtskarte basiert auf der prognostischen Rohstoffkarte von FALKE & NEGENDANK (Universitäten Mainz und Trier) sowie umfangreichen eigenen Untersuchungen.
Als Grundwasserüberdeckung wird der Boden und der Gesteinskörper oberhalb der Grundwasseroberfläche bezeichnet. Basis der Bewertung war die HÜK 200. Die Einstufung der Schutzwirkung erfolgte entsprechend der LAWA-Arbeitshilfe in die Klassen günstig - mittel - ungünstig. Zunächst wurden die in der HÜK 200 abgedeckten Deckschichten in Abhängigkeit ihrer Ausbildung (Bindigkeit) und Mächtigkeit unter Einbeziehung von Bohrprofilen bewertet. Zur Einstufung des tieferen Anteils der Grundwasserüberdeckung wurden die in der HÜK 200 für den Oberen Grundwasserleiter festgelegten Gebirgsdurchlässigkeiten zu Grunde gelegt. Die Gesamtbewertung ergab sich aus der Kombination der beiden Anteile. Schichtenverzeichnisse von Bohrungen sowie Detailkartierungen wurden zur Plausibilitätskontrolle herangezogen. Die Inhalte entsprechen der HÜK 200 der BGR.
Darstellung von Barium
Die Einstufung des Oberen Grundwasserleiters in Durchlässigkeitsklassen erfolgte in Anlehnung an die hydrogeologische Kartieranleitung (Geol.Jb., G, H.2, 1997) anhand von Pumpversuchsdaten, die den jeweiligen hydrogeologischen Einheiten zugeordnet wurden. Die Inhalte entsprechen der HÜK 200 der BGR.
Die nutzbare Feldkapazität (nFK) ist die Wassermenge, die ein Boden gegen die Schwerkraft zurückhalten kann und die für die Vegetation verfügbar ist. Sie wird in mm (l/m2) angegeben und kann sich auf diverse Bezugsgrößen (effektiver Wurzelraum, 1 Meter, etc.) beziehen. Sie steuert zusammen mit den meteorologischen Kenngrößen die Sickerwassermenge und ist deshalb eine wichtige Berechnungsgröße zur Bestimmung der Grundwasserneubildung.
Die Wärmeleitfähigkeit (W /mK) ist das Vermögen einer Substanz thermische Energie in Form von Wärme zu trans- portieren. Dieser Parameter hat eine herausragende Bedeutung für die Dimensionierung von Erdwärmekollektoren. Wichtige Parameter für die Wärmeleitfähigkeit von Böden sind Wassergehalt und Trockenrohdichte. Grundsätzlich haben feuchte Böden eine bessere Wärmeleitfähigkeit als trockene. Auf der Karte sind die Verhältnisse für feuchte Böden dargestellt. Angenommen wurden die Wassergehalte bei Feldkapazität. Dies entspricht der Menge Wasser, die ein Boden gegen die Schwerkraft zurückhalten kann. Der Zeitpunkt der Feldkapazität wird i.d.R. im Frühjahr erreicht, wenn die Wasservorräte im Boden durch den winterlichen Niederschlag aufgefüllt wurden. Die dargestellten thermischen Leitfähigkeiten wurden anhand von Regressionsgleichungen berechnet. Angegeben sind die Durchschnittswerte des Bodens bis in 2 Meter Tiefe. Für potenziell ungeeignete Standorte mit flachgründigen Böden wurden keine Angaben getroffen.
Darstellung von Yttrium
Die Gefahrenhinweiskarten sollen zukünftig nach und nach für die die gesamte Landesfläche erarbeitet werden. Für die Bereiche innerhalb der nachgewiesenen und vermuteten Gefahrengebiete gilt nicht zwangsläufig, dass sie stark gefährdet oder nicht bebaubar sind. Im Vorfeld der Bauplanung ist hier jedoch ein erhöhter Untersuchungsaufwand hinsichtlich der Hangstabilität notwendig und oft sind auch konstruktive Anpassungen der Bauwerke bei der Bauplanung vorzusehen. Umgekehrt kann jedoch nicht gefolgert werden, dass Baumaßnahmen, die außerhalb der ausgewiesenen Gefahrengebiete liegen, grundsätzlich unbedenklich sind. Die Gefahrenhinweiskarten sollten als ergänzende Planungsgrundlage im Vorfeld von Bauvorhaben dienen. Sie können und sollen jedoch nicht als Ersatz von projektbezogenen Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020, die grundsätzlich zu empfehlen sind, verstanden werden. Insbesondere bei der Planung neuer Baugebiete sollten frühzeitig Baugrunduntersuchungen unter besonderer Beachtung möglicher Risiken durchgeführt werden.