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s/lienz/Linz/gi

Kooperation zur Vereinbarkeit von Aalschutz und Kraftwerksbetrieb

Das Saarländische Umweltministerium und die RWE-Tochter innogy SE unterzeichneten am 19. September 2016 einen Vertrag zur Aalschutzkooperation an der (saarländischen) Saar. Ziel ist es, Aale in der Saar gezielt mit Reusen abzufischen, um sie anschließend nach Linz wieder in den Rhein zu setzen. Von hier aus können die Tiere ungehindert von Turbinen in Wasserkraftwerken in Richtung ihrer Laichgebiete in der Sargassosee abwandern. Mit dieser Aalschutzinitiative soll ein wichtiger Beitrag zum Arten- und Tierschutz für eine Fischart, die weltweit zu den gefährdetsten Arten gehört, geleistet werden. Die RWE-Tochter innogy finanziert die Aalschutzmaßnahmen an der Saar zunächst bis 2018 und unterstützt die projektbegleitende Arbeitsgruppe bei der Analyse der Projektergebnisse.

Landschaftsobjekte aus NATFLO: Linz

Fernerkundungsgestützte Landschaftsobjekte des Naturschutzes in Rheinland Pfalz

Model Output Statistics for LIENZ (11204)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Model Output Statistics for LINZ (HOERSCHING FLUGHAFEN) (11010)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Grundwassermessstelle Linz,BK 326/1 (46486425)

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Linz,BK 326/1 (46486425). Die Messstelle ist ein Grundwasserbeobachtungsrohr. Es fehlen Messwerte von den Jahren 2004.

Änderung der Gashochdruckleitung Leitungs-Nr. 3 (DN 300, DP 40) durch Umlegung und Betrieb eines Teilabschnitts (DN 300, PN 40) in Kasbach-Ohlenberg und Linz am Rhein

Energiewirtschaftliches Verfahren zur Zulassung der Änderung der bestehenden Gashochdruckleitung Leitungs-Nr. 3 (DN 300, DP 40) durch Umlegung und Betrieb eines Teilabschnitts (DN 300, PN 40) in Kasbach-Ohlenberg und Linz am Rhein Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Neuwied, Verbandsgemeinde Linz auf dem Gebiet der Gemeinden Kasbach-Ohlenberg und Linz am Rhein. Startpunkt der Gashochdurckleitung ist Flurstück Nr. 435/3, Flur 5, Gemarkung Ohlenberg; Endpunkt ist Nr. 474/2, Flur 2, Gemarkung Ockenfels. Startpunkt der Vorbaustrecke ist Flurstück Nr. 62/2, Flur 1, Gemarkung Ockenfels; Endpunkt ist Flurstück Nr. 474/2, Flur 2, Gemarkung Ockenfels. Antragstellerin für das Vorhaben ist die Open Grid Europe GmbH, Bamlerstraße 1b, 45141 Essen.

Umbau zum Kreisverkehrsplatz L 253 / L 251 Asbacher Straße und Ausbau der L 251

Der Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz beabsichtigt den Ausbau des Knotenpunktes der Landesstraßen Nr. 253 und Nr. 251 zu einem Kreisverkehrsplatz (KVP) und den Ausbau der anschließend geführten Landesstraße Nr. 251 in der Gemarkung Linz. Die Gesamtausbaulänge beträgt rd. 850 m. Die bestehende T-Kreuzung im Bereich des Knotenpunktes L 253 / L 251 wird zu einem KVP mit einem Durchmesser von 32 m umgebaut. Zudem erhält das ehemalige KANN-Gelände über eine Gemeindestraße eine Anbindung an den KVP. Durch den Umbau soll eine Erhöhung der Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Ebenfalls im Rahmen des Knotenpunktumbaus werden darunter befindliche Bachbauwerke abgerissen und teilweise ersetzt. Die L 251 weist auf dem angrenzenden Streckenabschnitt starke Schäden und Rissbildungen auf. Der nicht tragfähige Untergrund wird im Rahmen des Ausbaus stabilisiert. Die Fahrbahn der L 251 wird durchgängig auf eine Breite von 6,00 m ausgebaut und die Bankette auf 1,00 m bzw. 1,50 m verbreitert. Außerdem wird eine Rechtsabbiegespur zum ehemaligen KANN-Gelände angelegt. Die künftige Linienführung der L 251 orientiert sich in Höhe und Lage am Bestand. Im Rahmen des Ausbaus wird der im Ausbaubereich befindliche „Renneberger Bach“ in ein neues Rahmenbauwerk verlegt und der „Sternerbach“ in offener Bauweise in einen Graben verlegt. Die beiden Gewässer werden künftig infolge der Umgestaltung offen vereinigt. Die Planungsmaßnahme liegt im Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Linz, Landkreis Neuwied.

LNG-Lagerung Fa. Niedax GmbH & Co KG

Die Firma Niedax GmbH & Co KG, Industriestr.44, 53562 Linz, hat gemäß §§ 4, 6 und 10 i.V.m. § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer LNG-Anlage mit einer Kapazität von 16 t auf der genannten Gemarkung (dem vorhandenen Betriebsgelände- Gemarkung St. Katharinen, Flur 16, Flurstück 15/4) zur Sicherstellung der Gasversorgung des Werkes beantragt und gleichzeitig einen Antrag auf Erteilung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a BImSchG iV.m.§ 31e BImschG gestellt. Antragsgegenstand ist - die Errichtung und der Betrieb einer LNG-Anlage zur Sicherstellung der Gasversorgung des Werkes - die endgültige Inbetriebnahme der Anlage ist nach Erteilung der beantragten Genehmigung vorgesehen. Die beantragte Anlage fällt unter Ziffer 9.1.1.2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (§4 BImSchV) nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die Genehmigung des vorzeitigen Beginns wurde aufgrund der allseits bekannten sehr unsicheren Gasversorgungsanlage bereits erteilt und ergibt sich aus § 8a I BImSchG in Verbindung mit § 24a der 9. BImSchV in Verbindung mit § 31 e BImschG. Aufgrund der Sonderregelung des § 31e III BImschG ist die Zulassung des vorzeitigen Beginns vor Beteiligung der Öffentlichkeitsbeteiligung möglich. Bei dem Genehmigungsverfahren handelte es sich um eine wesentliche Änderung nach §16 BImschG, die separat betrachtet als eine Anlage nach Nr. 9.1.1.2 ( Lagerung von den benannten Stoffen von 3-30t/jetzt 50t) 4.BImschV einzustufen ist, welche grds. im vereinfachten Verfahren ( ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) zu genehmigen ist. Etwas Besonderes gilt für wesentliche Änderungen, die zugleich störfallrelevante Änderungen ( § 3 Abs.5b- Kommentar Feldhaus zum § 16 BImschG) sind. Auch ist die Anlage IED-Anlage, was bedeutet, dass das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Bei der beantragten Anlage (nach Nr. 9.1.1.2 Anlage 1 UVP-Vorhaben) ist bei einer Lagermenge von 3-30t LNG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen

Energiewirtschaftliches Verfahren zur Änderung der Gashochdruckleitungen LNr. 8/27 (DN 300), LNr. 3/16 (DN 150) und LNr. 3 (DN 300) durch Neubau der Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA) Linz

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant einen Umbau innerhalb einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA) in Linz-Ockenfels. Da alte Heateranlagen durch neue Heizkessel ersetzt werden sollen, müssen im Zuge dieser Maßnahme Teile des Stationspipings zurückgebaut und erneuert werden. Ebenso werden vorhandene Stationsgebäude rückgebaut und durch neue ersetzt. Um die Versorgungssicherheit auch während der Baumaßnahme gewährleisten zu können, muss für die Zeit des Stationsumbaus eine temporäre Ersatzanlage in Form von mobilen Containern auf einem angrenzenden Nachbargrundstück aufgestellt werden. Zudem wird südlich der Station eine Rigole errichtet. Dafür ist der Rückschnitt von etwa 50 m² eines Feldgehölzes notwendig.

Wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus den vorhandenen "Brunnen Block 1 - 4", Neuwied

Für das Kreiswasserwerk Neuwied, vertreten durch die Betriebsführung Stadtwerke Neuwied GmbH, Hafenstraße 90, 56564 Neuwied, wurde mit Datum vom 04.08.2020 eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus den vorhandenen Brunnen Block 1 - 4 mit jeweils 1.050.000 m³/a erteilt zum Zweck der öffentlichen Wasserversorgung für den Versorgungsbereich des Kreiswasserwerkes Neuwied über das zentrale Wasserwerk „Pumpwerk Block“, WWK-Nr.: 323 645 065, primär für die Verbandsgemein-den Rengsdorf-Waldbreitbach (Teilbereiche), Dierdorf (Teilbereiche), Bad Hönningen (ausgenommen OG Leutesdorf), Asbach (Teilbereiche), Linz und die Ortsgemeinden Kescheid und Püscheid in der VG Altenkirchen-Flammersfeld (Krs. AK) sowie optional zur Ersatzwasserversorgung (mit Mindestaustauschmengen aus hygienischen Gründen) des Zweckverbands Wasserversorgung Kreis Altenkirchen - WKA (über den HB Willroth in den HB Grube Georg), des Wasserbeschaffungsverbands Neustadt/Wied, des Wasserleitungsvereins Muß-Sauerwiese e.V., der Wasserversorgungs - Genossenschaft Wahl-Buchholz eG., des Wohn- und Pflegeheims St. Josefshaus in Hausen und der Stadtwerke Neuwied (über den HB Torney). Für die Benutzung ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.3.2 UVPG, bei Vorhaben mit einer Größe oder Leistung ab 100.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Bereits in dem zurückliegenden langjährigen Betriebszeitraum konnten keine nachtei-ligen Auswirkungen ermittelt werden, so dass zum Zeitpunkt des aktuellen Erlaubnis-verfahrens keine Verschlechterung zu erwarten ist. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung in der Neuwieder Aus-gabe der Rhein-Zeitung vom 02.07.2020 veröffentlicht. Parallel dazu erfolgt noch eine Veröffentlichung im zentralen UVP-Portal Rheinland-Pfalz (https://www.uvp-verbund.de/rp).

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