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Bebauungsplan Farmsen-Berne 34 Hamburg

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Farmsen - Berne 34 für das Gebiet nördlich der Straße Neusurenland/westlich der Straße Overland (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neusurenland - Westgrenze des Flurstücks 1639, Süd-, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4864, Nordgrenzen der Flurstücke 1639 und 1641 der Gemarkung Farmsen - Overland.

INSPIRE-WMS Land Use / InVeKoS Landwirtschaftliche Flächen BB

Der interoperable INSPIRE-WMS ist ein Darstellungsdienst, der Daten im Annex-Schema Existierende Bodennutzung (abgeleitet aus dem originären Datensatz: Digitales Feldblock Kataster Brandenburg) bereitstellt. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Land Use (D2.8.III.4_v3.1.1) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet den folgenden Layer: • LU.ExistingLandUse: Ein Objekt zur existierenden Bodennutzung beschreibt die Bodennutzung in einem Gebiet miteinheitlicher Bodennutzungskategorie oder homogener Kombination verschiedener Bodennutzungen. --- The compliant INSPIRE-WFS is a view service that delivers data in the Annex-Schema Existing Land Use (derived from the original data set: Land Parcel Information System LPIS). The content is compliant to the INSPIRE data specification for the annex theme Land Use (D2.8.III.4_v3.1.1). The WMS includes the following layer: • LU.ExistingLandUse: An existing land use object describes the land use of an area having a homogeneous combination of land use types. Maßstab: 1:2400; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

INSPIRE-WMS Land Cover / InVeKoS Landschaftselemente BB

Der interoperable INSPIRE-WMS ist ein Darstellungsdienst, der Daten im Annex-Schema Bodenbedeckungsvektor (abgeleitet aus dem originären Datensatz: Digitales Feldblock Kataster) bereitstellt. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Land Cover (D2.8.II.2_v3.1.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet den folgenden Layer: • LC.LandCoverSurfaces: Ein einzelnes, durch einen Punkt oder eine Fläche dargestelltes Element des Bodenbedeckungsdatensatzes. --- The compliant INSPIRE-WFS is a view service that delivers data in the Annex-Schema Land Cover Vector (derived from the original data set: Land Parcel Information System LPIS). The content is compliant to the INSPIRE data specification for the annex theme Land Cover (D2.8.II.2_v3.1.0). The WMS includes the following layer: • LC.LandCoverSurfaces: An individual element of the LC dataset represented by a point or polygon. Maßstab: 1:2400; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Bebauungsplan Harburg 52 1. Änderung Hamburg

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Buxtehuder Straße - Neue Straße - über das Flurstück 4209 der Gemarkung Harburg - Hermann Maul Straße - Schloßmühlendamm - Buxtehuder Straße - Ostgrenzen der Flurstücke 2479, 3670 und 3669 der Gemarkung Harburg - Küchgarten - Großer Schippsee - Herbert-Wehner-Platz - Lauterbachstraße - Nordgrenze des Flurstücks 3423 (Lauterbachstraße) - Goldtschmidtstraße - Buxtehuder Straße - Buxtehuder Brücke - Hannoversche Straße - über die Flurstücke 1133 und 3937 - Südgrenze des Flurstücks 3935 Ostgrenzen der Flurstücke 3938 und 3813 der Gemarkung Harburg - Moorstraße - Westgrenzen der Flurstücke 3827 und 3938 - über das Flurstück 3938 (Seevepassage) - Westgrenze des Flurstücks 3943 - Südgrenze des Flurstücks 2869 (Rieckhoffstraße) - Südostgrenze des Flurstücks 5480 - über das Flurstück 5480 (Harbuger Ring) - Südostgrenze des Flurstücks 5444 (Lüneburger Straße) - Südgrenze des Flurstücks 2128 - Südwestgrenzen der Flurstücke 2127, 2126, 2124, 3787, 3786, 2119, 2120 und 2107 - über das Flurstück 1822 (Bremer Straße) - Südostgrenze des Flurstücke 5198 (Harburger Rathausstraße), 4856 und 1680 der Gemarkung Harburg - Bremer Straße - Knoopstraße - Harburger Ring - Schwarzenbergstraße - Zur Seehafenbrücke - Wallgraben (Bezirk Harburg, Gemarkung Harburg, Ortsteil 701 und 702).

Bebauungsplan St.Georg 40 Hamburg

Der Bebauungsplan St. Georg 40 für das Gebiet zwischen der Straße An der Alster und der Barcastraße nördlich der Lohmühlenstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Lohmühlenstraße - An der Alster - Nordgrenze des Flurstücks 978 der Gemarkung St. Georg Nord - Barcastraße - Lange Reihe.

Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 1. Änderung Hamburg

Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 10. August 1965 (HmbGVBl. S. 138) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 3340, 3339, 3856, 5077 und 5078 der Gemarkung Farmsen. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

Bebauungsplan Bergedorf 98 Hamburg

Der Bebauungsplan Bergdorf 98 für den Geltungsbereich des ehemaligen Güterbahnhofs westlich des Weidenbaumswegs wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Weidenbaumsweg - Südwestgrenze des Flurstücks 1160 - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7123 - Südwestgrenzen der Flurstücke 7025 und 7023 - Südost- und Westgrenze des Flurstücks 421 - West- und Nordgrenze des Flurstücks 7123 - Nordgrenze des Flurstücks 436 - Nordgrenze des Flurstücks 2035.

Bebauungsplan Lohbrügge 68 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 vom 9. November 1977 (HmbGVBl. S. 354), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 504), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte Anlage zur Verordnung über die Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Der bisherige Text wird Nummer 1. 2.2 Es werden folgende Nummern 2 bis 2.5 angefügt: "2. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung gilt: 2.1 Kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind im Gewerbegebiet unzulässig. Nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind nur auf der mit "(V)" bezeichneten Fläche zulässig. 2.2 Im Gewerbegebiet sind mit Ausnahme auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 2.3 Im Gewerbegebiet sind auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 400 m2 zulässig. Die Grundstücksfläche, die von diesen Betrieben genutzt wird, ist durch Hecken in einer Höhe von mindestens 2,00 m allseitig einzufassen. Die Hecken können für erforderliche Grundstückszufahrten in einer Breite von 5 m durchbrochen werden. 2.4 Im Gewerbegebiet und auf den Versorgungsflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe an der Stätte der Leistung zulässig. Die Werbeanlagen dürfen die auf den jeweiligen Grundstücken vorhandene maximale Traufhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen mit Wechsellicht sind unzulässig. 2.5 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551)."

Bebauungsplan Othmarschen 2 Hamburg

Der Bebauungsplan Othmarschen 2 für den Geltungsbereich West- und Nordgrenzen des Flurstücks 323 sowie Westgrenze des Flurstücks 296 der Gemarkung Klein Flottbek-Holztwiete - Nordgrenzen der Flurstücke 246 und 245 sowie Nord- und Ostgrenzen des Flurstücks 244 der Gemar­ kung Klein Flottbek - Albertiweg - West- und Nordgrenzen des Flurstücks 261 sowie Nordgrenze des Flurstücks 262 der Gemarkung Othmarschen - Kreetkamp - Parkstraße- Elbchaussee - Ostgrenze des Flurstücks 311 der Gemar­kung Klein Flottbek - Unterelbe (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.

Baustufenplan Ottensen Hamburg

Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Altona, Stadtteil: Ottensen, Ortsteil: 210, 211, 212, 213

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