The FCRO32 TTAAii Data Designators decode as: T1 (F): Forecast T1T2 (FC): Aerodrome (VT < 12 hours) A1A2 (RO): Romania (The bulletin collects reports from stations: LRAR;ARAD INT ;LRBM;TAUTII MAGHERAUS ;LRCL;CLUJ-NAPOCA INT ;LROD;ORADEA INT ;LRSM;SATU MARE ;LRTM;TRANSILVANIA TARGU MURES INT;)
The SARO32 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (RO): Romania (The bulletin collects reports from stations: LRAR;ARAD INT ;LRBM;TAUTII MAGHERAUS ;LRCL;CLUJ-NAPOCA INT ;LROD;ORADEA INT ;LRSM;SATU MARE ;LRTM;TRANSILVANIA TARGU MURES INT;)
Naturräumliche Gliederung (1:280.000) Flächennutzung (1:280.000) Potenzielle Natürliche Vegetation (1:280.000) Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung (1:280.000) Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz (1:280.000) Biotoppotenzial (1:280.000) Natürliche Bodenfunktionen (1:280.000) Archivfunktion (1:280.000) Erosionsgefährdung (1:280.000) Stoffliche Belastungen (1:280.000) Rohstoffpotenzial (1:280.000) Fließgewässernetz und Einzugsgebiete (1:280.000) Zustandsbewertung Fischfauna und Querbauwerke (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Oberflächenwasserkörpern (1:280.000) Trinkwasser- und Heilwasserschutzgebiete (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Grundwasserkörpern (1:280.000) Grundwasserabhängige Biotope und Ökosysteme (1:280.000) Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit (1:280.000) Erholungseignung (1:280.000) Bodennahe Durchlüftungsverhältnisse (1:280.000) Freiflächensicherungsbedarf (1:280.000) Waldflächenentwicklung (1:280.000) Ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche und Elemente (1:280.000) Bereiche mit besonderer Sichtexposition (1:280.000) Landschaftliche Erlebniswirksamkeit (1:280.000) Unzerschnittene Räume (1:280.000) Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200.000) Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200.000) Freiraumsicherung (1:100.000) Regionale Grünzüge - Begründung (1:200.000) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100.000) Ökologischer Verbund und regionale Maßnahmenschwerpunkte (1:200.000)
Die Gesamtfilterwirkung ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Filter für sorbierbare Stoffe und wird über das mechanische und physiko-chemische Filtervermögen bewertet. Unter sorbierbare Stoffe fallen insbesondere Stoffgruppen wie die Kationen der Nährstoffe, Schwermetalle und Organika, die entweder im Bodenwasser gelöst sind oder an kleinen Partikeln haften bzw. selbst in Partikelform vorliegen. In gelöster Form werden die genannten Stoffe an den Austauschern (Bodenmaterial) gebunden und so der Bodenlösung entzogen. In Partikelform werden sie im Boden gefiltert, wenn sie aufgrund mechanischer Hindernisse, wie z. B. am Ende von Wurmröhren, mit dem Sickerwasser nicht mehr weiter transportiert werden können. Die Gesamtfilterwirkung kann in Abhängigkeit von der Kationenaustauschkapazität und der Luftkapazität geschätzt werden. Das Schätzergebnis besteht aus insgesamt 11 Stufen, von denen in Schleswig-Holstein nur 8 relevant sind. Je höher die Stufe ist, desto höher ist die Gesamtfilterwirkung. Sie ist in feinkörnigem Bodenmaterial mit geringer Luftkapazität am größten, wie z. B. in der Marsch und im Östlichen Hügelland, und in grobkörnigem Bodenmaterial mit hoher Luftkapazität am geringsten, wie z. B. in der Vorgeest. Mit der Gesamtfilterwirkung wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.c) als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Das hierfür gewählte Kriterium ist das mechanische und physiko-chemische Filtervermögen des Bodens mit dem Kennwert Gesamtfilterwirkung. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung.
Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Die Fassung des LROP 2017 wurde in Teilen im Jahr 2022 geändert. Die aktuelle Fassung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) ergibt sich demnach aus der Neubekanntmachung 2017 und der Änderungsverordnung von 2022. Bei den hier vorliegenden Geodaten handelt es sich um eine Zusammenzeichnung, die 2022 beschlossenen Änderungen und eine Berichtigung von Juni 2023 sind hier in die Fassung von 2017 eingearbeitet. Verfügbar sind die Anlage 2 (Zeichnerische Darstellung) und der Anhang 4b (Karte Kulturelles Sachgut und Kulturlandschaften) der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm. Zudem werden die dazugehörigen Shapefiles in Form von ZIP-Dateien zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Nutzung der Daten (insbesondere bei Verschneidungen/Analysen) beachten Sie bitte, dass der Kartenmaßstab des LROP 1: 500 000 ist und die Daten somit entsprechend generalisiert sind. Bei einer detaillierteren Verwendung als im Maßstab 1:500.000 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies zu Lageungenauigkeiten führen kann. Die Daten liegen in UTM32, ETRS89 vor.
Verzeichnis der Anlagen des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan i.d.F. des erteil-ten Einvernehmens der höheren Naturschutzbehörde vom 08.05.2007: Anlage 1 Gebiete des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" in der Region Südwestsachsen Anlage 2 Regionalspezifische Leitarten der Biotophauptgruppen Anlage 3 Ökologische Profile der Leitarten Anlage 4 Maßnahmenschwerpunkte Arten- und Biotopschutz
Der Regionalplan ist das Gesamtkonzept der räumlichen Ordnung und Entwicklung einer Region. In ihm werden die Grundsätze der Raumordnung nach Raumordnungsgesetz (ROG) sowie die landesweiten Ziele und Grundsätze der Raumordnung des Landesentwicklungsplanes Sachsen auf der Grundlage einer Bewertung der Raumentwicklung sowie des Zustands von Natur und Landschaft regionsspezifisch räumlich und sachlich ausgeformt. Der Regionale Planungsverband Südwestsachsen ist als Träger der Regionalplanung gemäß Sächsischem Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) verpflichtet, für seine Planungsregion einen Regionalplan aufzustellen und diesen der weiteren Entwicklung durch Fortschreibung anzupassen. Der Regionalplan übernimmt zugleich auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes nach dem Sächsi-schen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (SächsNatSchG).
TITEL: REGIONALPLAN WESTSACHSEN 2008 -Teil 1 Festlegungen mit Begründungen -Teil 2 Umweltbericht -Teil 3 Zusammenfassende Erklärung PLANUNGSSTAND: Regionalplan genehmigt durch das Sächsiche Staatsministerium des Innern am 30.06.2008, verbindlich seit 25.07.2008 AUFGABEN und INHALTE Die Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. In den Regionalplänen werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Die Regionalpläne übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne. Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet. Durch Fortschreibung ist er der weiteren Entwicklung anzupassen.
Der Landkreis Cuxhaven hat als Träger der Regionalplanung die gesetzliche Aufgabe, ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für das Gebiet des Landkreises Cuxhaven aufzustellen. In diesem WebMapService wird der Inhalt des am 28. Juni 2012 im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven bekannt gemachten und damit in Kraft getretenen Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 (= RROP 2012) dargestellt. Des Weiteren wird der Inhalt der am 27. Oktober 2017 im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven bekannt gemachten und damit in Kraft getretenen 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 – Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie 2017 (= 1. RROP-Änderung 2017) dargestellt. Das Regionale Raumordnungsprogramm ist letztendlich nur in der analogen Ausgabe rechtsverbindlich. Diese liegt beim Landkreis Cuxhaven vor.
Ziele und Grundsätze der Raumordnung für das Kreisgebiet im Zeitraum bis etwa 2025.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 149 |
| Europa | 6 |
| Kommune | 79 |
| Land | 254 |
| Weitere | 9 |
| Wissenschaft | 23 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Förderprogramm | 69 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 8 |
| Text | 76 |
| Umweltprüfung | 29 |
| unbekannt | 154 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 109 |
| Offen | 172 |
| Unbekannt | 57 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 329 |
| Englisch | 12 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 19 |
| Bild | 11 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 55 |
| Keine | 110 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 63 |
| Webseite | 150 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 145 |
| Lebewesen und Lebensräume | 313 |
| Luft | 67 |
| Mensch und Umwelt | 336 |
| Wasser | 78 |
| Weitere | 326 |