Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Die Gesamtfilterwirkung ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Filter für sorbierbare Stoffe und wird über das mechanische und physiko-chemische Filtervermögen bewertet. Unter sorbierbare Stoffe fallen insbesondere Stoffgruppen wie die Kationen der Nährstoffe, Schwermetalle und Organika, die entweder im Bodenwasser gelöst sind oder an kleinen Partikeln haften bzw. selbst in Partikelform vorliegen. In gelöster Form werden die genannten Stoffe an den Austauschern (Bodenmaterial) gebunden und so der Bodenlösung entzogen. In Partikelform werden sie im Boden gefiltert, wenn sie aufgrund mechanischer Hindernisse, wie z. B. am Ende von Wurmröhren, mit dem Sickerwasser nicht mehr weiter transportiert werden können. Die Gesamtfilterwirkung kann in Abhängigkeit von der Kationenaustauschkapazität und der Luftkapazität geschätzt werden. Das Schätzergebnis besteht aus insgesamt 11 Stufen, von denen in Schleswig-Holstein nur 8 relevant sind. Je höher die Stufe ist, desto höher ist die Gesamtfilterwirkung. Sie ist in feinkörnigem Bodenmaterial mit geringer Luftkapazität am größten, wie z. B. in der Marsch und im Östlichen Hügelland, und in grobkörnigem Bodenmaterial mit hoher Luftkapazität am geringsten, wie z. B. in der Vorgeest. Mit der Gesamtfilterwirkung wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.c) als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Das hierfür gewählte Kriterium ist das mechanische und physiko-chemische Filtervermögen des Bodens mit dem Kennwert Gesamtfilterwirkung. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung.
Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Die Fassung des LROP 2017 wurde in Teilen im Jahr 2022 geändert. Die aktuelle Fassung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) ergibt sich demnach aus der Neubekanntmachung 2017 und der Änderungsverordnung von 2022. Bei den hier vorliegenden Geodaten handelt es sich um eine Zusammenzeichnung, die 2022 beschlossenen Änderungen und eine Berichtigung von Juni 2023 sind hier in die Fassung von 2017 eingearbeitet. Verfügbar sind die Anlage 2 (Zeichnerische Darstellung) und der Anhang 4b (Karte Kulturelles Sachgut und Kulturlandschaften) der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm. Zudem werden die dazugehörigen Shapefiles in Form von ZIP-Dateien zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Nutzung der Daten (insbesondere bei Verschneidungen/Analysen) beachten Sie bitte, dass der Kartenmaßstab des LROP 1: 500 000 ist und die Daten somit entsprechend generalisiert sind. Bei einer detaillierteren Verwendung als im Maßstab 1:500.000 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies zu Lageungenauigkeiten führen kann. Die Daten liegen in UTM32, ETRS89 vor.
In der bodenfunktionalen Gesamtleistung werden relevante Bodenfunktionen mit hoher oder sehr hoher Funktionserfüllung zusammengefassend bewertet.
Der Kartendienst stellt die freigegebenen Geodaten des Radverkehrsplans Saarland dar.:Darstellung der TOP108 Ziele des Saarlandes im Rahmen des Radverkehrsplanes, zur Verfügung gestellt von der Tourismuszentrale des Saarlandes.
Landschaftsprogramme sollen die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für den Bereich eines Landes darstellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Dabei besteht die Möglichkeit die landschaftsplanerischen Inhalte direkt in die Landesplanung zu integrieren (sog. Primärintegration) oder ein Landschaftsprogramm als eigenständiges Planwerk der Landschaftsplanung aufzustellen (sog. Sekundärintegration). Der Datensatz gibt eine Übersicht zum jeweils gewählten Integrationsmodell der Länder.
Naturräumliche Gliederung (1:280.000) Flächennutzung (1:280.000) Potenzielle Natürliche Vegetation (1:280.000) Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung (1:280.000) Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz (1:280.000) Biotoppotenzial (1:280.000) Natürliche Bodenfunktionen (1:280.000) Archivfunktion (1:280.000) Erosionsgefährdung (1:280.000) Stoffliche Belastungen (1:280.000) Rohstoffpotenzial (1:280.000) Fließgewässernetz und Einzugsgebiete (1:280.000) Zustandsbewertung Fischfauna und Querbauwerke (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Oberflächenwasserkörpern (1:280.000) Trinkwasser- und Heilwasserschutzgebiete (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Grundwasserkörpern (1:280.000) Grundwasserabhängige Biotope und Ökosysteme (1:280.000) Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit (1:280.000) Erholungseignung (1:280.000) Bodennahe Durchlüftungsverhältnisse (1:280.000) Freiflächensicherungsbedarf (1:280.000) Waldflächenentwicklung (1:280.000) Ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche und Elemente (1:280.000) Bereiche mit besonderer Sichtexposition (1:280.000) Landschaftliche Erlebniswirksamkeit (1:280.000) Unzerschnittene Räume (1:280.000) Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200.000) Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200.000) Freiraumsicherung (1:100.000) Regionale Grünzüge - Begründung (1:200.000) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100.000) Ökologischer Verbund und regionale Maßnahmenschwerpunkte (1:200.000)
AUFGABEN und gesetzliche GRUNDLAGEN Das Aufgabenspektrum der Landschaftsrahmenplanung leitet sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz ab. Demnach gilt es, die Erfordernisse zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft aufzuzeigen - und dies entsprechend der Planungshierarchie auf regionaler Ebene. In Sachsen übernehmen die Regionalpläne zugleich die Funktion der Landschaftsrahmenpläne nach § 4 Abs. 2 SächsLPlG und § 5 Abs. 2 SächsNatSchG. Der Regionalplan ist damit ein Instrument, mit dem gezielt auch landschaftsrahmenplanerische Erfordernisse Verbindlichkeit erlangen. Vor einer Integration landschaftsrahmenplanerischer Erfordernisse müssen zunächst fundierte und in sich schlüssige, unabgewogene Grundlagen der Landschaftsrahmenplanung erarbeitet werden. INHALTE Betrachtungsgegenstand der Landschaftsrahmenplanung sind Natur und Landschaft im unbesiedelten wie im besiedelten Bereich. Um die Komplexität der Landschaft planerisch behandeln zu können, wird untergliedert in * Boden * Klima/Luft * Grund- und Oberflächenwasser * Arten und Biotope * Landschaftserleben/Erholung * Entwicklung der Kulturlandschaft. Auf Grundlage einer Analyse und Bewertung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft erfolgt die Erarbeitung der Ziele und der für ihre Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum. Darüber hinaus sind Leitbilder für Naturräume und Landschaftseinheiten zu entwickeln. Die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung sind für das Gebiet jeder Planungsregion als Fachbeitrag zusammenhängend darzustellen. Der "Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan Planungsregion Westsachsen" liegt nunmehr vor. Er kann als CD durch alle Interessierten bei der Regionalen Planungsstelle bezogen werden.
Inhaltsverzeichnis des Textteils des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan i.d.F. des erteilten Einvernehmens der höheren Naturschutzbehörde vom 08.05.2007: 1 Einleitung 1.1 Anlass und Zielstellung 1.2 Kurzcharakteristik der Planungsregion 2 Grundlagen 2.1 Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume 2.2 Boden 2.3 Wasser 2.4 Klima/Luft 2.5 Landschaftsbild/Landschaftserleben/Kulturlandschaft 3 Planung 3.1 Leitbilder für Natur und Landschaft 3.2 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele (sektorale Ziele) 3.3 Integriertes Entwicklungskonzept Landschaft 3.4 Maßnahmen Naturschutz und Landschaftspflege
Im Darstellungsdienst werden alle Geodaten zum Thema Radverkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Die Beschreibung der Inhalte der einzelnen Darstellungsebenen erfolgt in den Metadaten der jeweiligen Geodaten. Enthalten sind die Ebenen der Fachdaten: - Bestandsradwege_ländliches Wegenetz - Bestandsradwege_überregionale touristische Radrouten - Bestandsradwege_regionale touristische Radrouten - Bestandsradwege_sonstige touristische Radrouten - Konzepte_LRVN 2020 (nur der Layer mit dem aktuellen Bearbeitungsstand, nicht der Layer mit dem Stand aus 2021) - Konzepte_Landkreis - Konzepte_Gemeinde - Konzepte_sonstige
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 143 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 85 |
| Land | 260 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 70 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 75 |
| Umweltprüfung | 17 |
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| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 107 |
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| unbekannt | 57 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 343 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 28 |
| Bild | 9 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 56 |
| Keine | 110 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 155 |
| Lebewesen und Lebensräume | 278 |
| Luft | 65 |
| Mensch und Umwelt | 349 |
| Wasser | 67 |
| Weitere | 340 |