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Altglas richtig trennen und entsorgen

<p> Wie Sie Altglas richtig trennen und entsorgen <ul> <li>Entsorgen Sie Altglasbehälter im Altglas-Container.</li> <li>Achten Sie auf die korrekte Trennung von Weiß-, Grün- und Braunglas.</li> <li>Noch besser: Verwenden Sie Mehrweg-Behälter.</li> </ul> Gewusst wie <p>Jede leere Flasche und jedes Altglas im Container leistet einen direkten Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Wer Altglas im Recyclingkreislauf hält, schont wertvolle Naturressourcen und reduziert die Belastung von Luft und Gewässern. Die Faustregel für die Produktion: Schon 10 % Altglas im Schmelzofen senken den Energiebedarf um bis zu 3 %. Gleichzeitig vermeiden wir unnötige Abfallberge: Altglas landet nicht auf der Deponie, sondern bleibt dauerhaft im Kreislauf.</p> <p><strong>Im Altglas-Container entsorgen:</strong> Altglas-Container finden sich in Deutschland fast immer in fußläufiger Entfernung von Wohnungen. Sparen Sie sich deshalb zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Bringen Sie das Altglas zu Fuß oder per Fahrrad zum Container. Wenn Sie Schraubdeckel entfernen, vermindert sich zudem der Ausschuss des nicht nutzbaren Altglases. In den Altglas-Container gehört nur sogenanntes Behälterglas (Flaschen, Konservengläser, etc.). Auf keinen Fall dürfen Porzellan und Keramik, Bleikristallgläser und andere Trinkgläser&nbsp;sowie temperaturbeständiges Glas (z.B. Mikrowellen- oder Backofengeschirr) in den Altglas-Container. Sie gehören in den Restmüll, wie auch Fenster- und Spiegelglas.&nbsp;Leuchtmittel (Energiesparlampen, LEDs) müssen gesondert über Sammelboxen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden.</p> <p><strong>Die richtige Farbwahl:</strong> Je sortenreiner die gesammelten Glasfarben, desto mehr Altglas kann in der Neuproduktion eingesetzt werden. Bei farblichen "Verunreinigungen" entstehen sonst vom Verbraucher nicht gewollte "Zwischentöne". Achten Sie deshalb auf das farblich richtige Einwurfloch. Im Zweifelsfall (z.B. weiß-grün oder blau) verwenden Sie den Container für Grünglas.</p> <p><strong>Mehrweg – der bessere Weg:</strong> Auch wenn aus Altglas neue Glasverpackungen erzeugt werden können, sind Mehrweg-Verpackungen Glas-Einwegverpackungen vorzuziehen. Glas-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a> können z.B. über 40-mal wiederbefüllt werden. Einweg-Glasverpackungen haben wegen ihres hohen Gewichtes auch im Vergleich zu anderen Einwegverpackungen wie Karton oder Plastik eine schlechtere Ökobilanz.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Achten Sie darauf, dass Sie keine Mehrwegflaschen in den Container werfen. Finanziell und ökologisch ist die Pfandrückgabe der bessere Weg.</li> <li>Beachten Sie die Ruhezeiten: Der Einwurf von Altglas ist in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet.</li> <li>Halten Sie die Umgebung der Container sauber und stellen Sie keine Kartons oder Plastiktüten neben die Container.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Hintergrund <p>Glas kann grundsätzlich beliebig oft geschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da Altglas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, verringert sich je Prozentpunkt Scherbenzugabe der Energiebedarf um etwa 0,3 %. Altglasrecycling verringert somit die mit dem Glasschmelzprozess verbundenen Umweltbelastungen (z.B. CO2-Emissionen) und schont Deponieraum für Abfälle. Die Einsparung von Rohstoffen (unter anderem Quarzsand, Soda, Kalk) reduziert ebenfalls Umweltbelastungen.</p> <p>Seit Beginn der Altglas-Sammlung Anfang der 1970er-Jahre hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert. Ab 01.01.1996 sah die Verpackungsverordnung für Glas eine jährliche Recyclingquote von mindestens 70 %, seit 01.01.1999 von mindestens 75 % vor. Das Verpackungsgesetz sieht seit dem 1.1.2019 vor, dass 80 % des in Verkehr gebrachten Glases zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden müssen. Ab dem 01.01.20022 stieg die Quote sogar auf 90 %. Die Sammelquote ist von 78,8 % (1996) auf den Maximalwert von 91,2 % (2004) gestiegen, dann allerdings wieder auf 82,5 % (2009) gesunken (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ 2012). Im Jahr 2023 lag die Quote bei 80,6 % (⁠UBA⁠ 2026).</p> <p>In Deutschland wurden 2025 insgesamt 6,601 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas und Mineralfasern hergestellt. Zu den Hauptproduktgruppen zählten Behälterglas mit etwa 3,704 Mio. t und Flachglas mit 1,734 Mio. t. Behälterglas wird insbesondere im Lebensmittel- und Getränkehandel zum Warenverkauf eingesetzt (Getränke, Joghurt etc.).</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13732">Glas und Altglas</a> (UBA-Datenseite)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2012): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2010</li> <li>UBA (2026):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/2026-05/66_2026_TEXTE.pdf">Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2023</a></li> <li>Bundesverband Glasindustrie e.V.:&nbsp;<a href="https://www.bvglas.de/media/BV_Glas/Jahresbericht_24_pdfs/Produktion_von_Glas.pdf">Produktion von Glas und Glaswaren nach Branchensektoren: 2023 und 2024</a></li> </ul> </p><p> Wie Sie Altglas richtig trennen und entsorgen <ul> <li>Entsorgen Sie Altglasbehälter im Altglas-Container.</li> <li>Achten Sie auf die korrekte Trennung von Weiß-, Grün- und Braunglas.</li> <li>Noch besser: Verwenden Sie Mehrweg-Behälter.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Jede leere Flasche und jedes Altglas im Container leistet einen direkten Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Wer Altglas im Recyclingkreislauf hält, schont wertvolle Naturressourcen und reduziert die Belastung von Luft und Gewässern. Die Faustregel für die Produktion: Schon 10 % Altglas im Schmelzofen senken den Energiebedarf um bis zu 3 %. Gleichzeitig vermeiden wir unnötige Abfallberge: Altglas landet nicht auf der Deponie, sondern bleibt dauerhaft im Kreislauf.</p> <p><strong>Im Altglas-Container entsorgen:</strong> Altglas-Container finden sich in Deutschland fast immer in fußläufiger Entfernung von Wohnungen. Sparen Sie sich deshalb zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Bringen Sie das Altglas zu Fuß oder per Fahrrad zum Container. Wenn Sie Schraubdeckel entfernen, vermindert sich zudem der Ausschuss des nicht nutzbaren Altglases. In den Altglas-Container gehört nur sogenanntes Behälterglas (Flaschen, Konservengläser, etc.). Auf keinen Fall dürfen Porzellan und Keramik, Bleikristallgläser und andere Trinkgläser&nbsp;sowie temperaturbeständiges Glas (z.B. Mikrowellen- oder Backofengeschirr) in den Altglas-Container. Sie gehören in den Restmüll, wie auch Fenster- und Spiegelglas.&nbsp;Leuchtmittel (Energiesparlampen, LEDs) müssen gesondert über Sammelboxen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden.</p> <p><strong>Die richtige Farbwahl:</strong> Je sortenreiner die gesammelten Glasfarben, desto mehr Altglas kann in der Neuproduktion eingesetzt werden. Bei farblichen "Verunreinigungen" entstehen sonst vom Verbraucher nicht gewollte "Zwischentöne". Achten Sie deshalb auf das farblich richtige Einwurfloch. Im Zweifelsfall (z.B. weiß-grün oder blau) verwenden Sie den Container für Grünglas.</p> <p><strong>Mehrweg – der bessere Weg:</strong> Auch wenn aus Altglas neue Glasverpackungen erzeugt werden können, sind Mehrweg-Verpackungen Glas-Einwegverpackungen vorzuziehen. Glas-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a> können z.B. über 40-mal wiederbefüllt werden. Einweg-Glasverpackungen haben wegen ihres hohen Gewichtes auch im Vergleich zu anderen Einwegverpackungen wie Karton oder Plastik eine schlechtere Ökobilanz.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Achten Sie darauf, dass Sie keine Mehrwegflaschen in den Container werfen. Finanziell und ökologisch ist die Pfandrückgabe der bessere Weg.</li> <li>Beachten Sie die Ruhezeiten: Der Einwurf von Altglas ist in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet.</li> <li>Halten Sie die Umgebung der Container sauber und stellen Sie keine Kartons oder Plastiktüten neben die Container.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Hintergrund <p>Glas kann grundsätzlich beliebig oft geschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da Altglas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, verringert sich je Prozentpunkt Scherbenzugabe der Energiebedarf um etwa 0,3 %. Altglasrecycling verringert somit die mit dem Glasschmelzprozess verbundenen Umweltbelastungen (z.B. CO2-Emissionen) und schont Deponieraum für Abfälle. Die Einsparung von Rohstoffen (unter anderem Quarzsand, Soda, Kalk) reduziert ebenfalls Umweltbelastungen.</p> <p>Seit Beginn der Altglas-Sammlung Anfang der 1970er-Jahre hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert. Ab 01.01.1996 sah die Verpackungsverordnung für Glas eine jährliche Recyclingquote von mindestens 70 %, seit 01.01.1999 von mindestens 75 % vor. Das Verpackungsgesetz sieht seit dem 1.1.2019 vor, dass 80 % des in Verkehr gebrachten Glases zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden müssen. Ab dem 01.01.20022 stieg die Quote sogar auf 90 %. Die Sammelquote ist von 78,8 % (1996) auf den Maximalwert von 91,2 % (2004) gestiegen, dann allerdings wieder auf 82,5 % (2009) gesunken (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ 2012). Im Jahr 2023 lag die Quote bei 80,6 % (⁠UBA⁠ 2026).</p> <p>In Deutschland wurden 2025 insgesamt 6,601 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas und Mineralfasern hergestellt. Zu den Hauptproduktgruppen zählten Behälterglas mit etwa 3,704 Mio. t und Flachglas mit 1,734 Mio. t. Behälterglas wird insbesondere im Lebensmittel- und Getränkehandel zum Warenverkauf eingesetzt (Getränke, Joghurt etc.).</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13732">Glas und Altglas</a> (UBA-Datenseite)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2012): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2010</li> <li>UBA (2026):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/2026-05/66_2026_TEXTE.pdf">Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2023</a></li> <li>Bundesverband Glasindustrie e.V.:&nbsp;<a href="https://www.bvglas.de/media/BV_Glas/Jahresbericht_24_pdfs/Produktion_von_Glas.pdf">Produktion von Glas und Glaswaren nach Branchensektoren: 2023 und 2024</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Naturschutzgebiet (NSG)

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

WFS ST ALKIS Vereinfachtes Schema

Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten GeoObjekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt ausschließlich folgende GeoObjekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas bereit, das in dieser Produktspezifikation festgelegt ist: Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten. Maßstab: 1:1000; Erläuterung zum Fachbezug: Der Downloaddienst beinhaltet folgende FeatureType: ave:Flurstueck ave:GebaeudeBauwerk ave:Nutzung

Optimierung, Erweiterung und Weiterentwicklung der Software EPM-KOMPAS zur Umweltleistungsmessung und -bewertung

In Kooperation mit einem Kreis sächsischer Industriepartner (mittelständische Unternehmen der Maschinenbaubranche) und Industrieverbänden (u.a. VDMA, ZVEI, BDI etc.) wurde die Software EPM-KOMPAS in interdisziplinärer Zusammenarbeit an der Professur Betriebliche Umweltökonomie im bereits abgeschlossenen BMBF-Forschungsprojekt EPM-KOMPAS 'Environmental Performance Measurement als Instrument für nachhaltiges Wirtschaften: Konzeption, Operationalisierung und Multiplikation eines Controllinginstruments zur Umweltleistungsmessung als Grundlage für eine Publicly Available Specification' entwickelt. Die Software folgt dem Ansatz des integrierten Managements von Umwelt-, Qualitäts- und Risikoaspekten und kann als Einstiegshilfe aber auch zum Ausbau eines Umweltmanagements in mittelständischen Unternehmen genutzt werden. Im betrieblichen Umweltmanagement wird heute im Anforderungs- und Spannungsfeld der Praxis, Leistungen und Erfolge auch der ökologischen Steuerung zu messen und nachzuweisen, nach den tatsächlichen Ergebnissen eines Umweltmanagementsystems sowie nach konsistenten Kriterien zu deren Messung, Bewertung und Beurteilung gefragt. Daher wurde mit der Software EPM-KOMPAS ein speziell für mittelständische Unternehmen (KMU) entwickeltes Controllinginstrument zur Umweltleistungsmessung mit steuernder, nicht allein berichtender Funktion an der TU Dresden erarbeitet, um die Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Umweltleistung in den betrieblichen Entscheidungsprozess zu integrieren. Durch seinen umfassenden Ansatz kann der EPM-KOMPAS großen Einfluss auf die Entscheidungs-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse im Unternehmen ausüben. Eine Integration in die vorhandenen Controllingprozesse der Unternehmen ist demzufolge anzustreben. Denn auf der Grundlage der gemessenen Umweltleistung eines Unternehmen/Prozesses/Produktes können unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. So sollen basierend auf dem Konzept der Ursachen-/Treiberanalyse und der ökologischen Erfolgsspaltung eine direkte Steuerung und Beeinflussung der Umweltleistung möglich sein. Die Analyse dieser Leistungstreibergrößen stellt eine strukturierte Methode zur Dekomposition von Daten der Ökobilanz und anderer ökologieorientierter Instrumente hin zu beeinflussbaren Treiber- und Einflussgrößen, d.h. Referenzpunkten der Entscheidung, dar. Der EPM-KOMPAS unterstützt dabei beim: Handhaben von Gefahrstoffen, Abfällen, Emissionen; Anlegen von Stoff- und Energieströmen (Bilanzen); Festlegen von Umweltzielen; Bewerten von Umweltmaßnahmen; Generieren von Berichten (für Behörden); Recherchieren auffälliger Stoff- und Energieströme; Kontrollieren der Ergebnisse/Erfolge. Neben diesen Funktionen wurde der EPM-KOMPAS mit Freiheitsgraden entwickelt, um offen für individuelle Bedürfnisse zu sein: wählbare Systemgrenzen (Betrieb, Prozess, Produkt); Offenheit für andere Bewertungsmethoden; Unabhängigkeit von Beratungsdienstleistungen: Software arbeitet mit 'Stillem Moderator'; ...

Die Auswirkung extremer Schmelzereignisse auf die zukünftige Massenbilanz des grönländischen Eisschildes

Im letzten Jahrzehnt war der grönländische Eisschild mehreren Extremereignissen ausgesetzt, mit teils unerwartet starken Auswirkungen auf die Oberflächenmassebilanz und den Eisfluss, insbesondere in den Jahren 2010, 2012 und 2015. Einige dieser Schmelzereignisse prägten sich eher lokal aus (wie in 2015), während andere fast die gesamte Eisfläche bedeckten (wie in 2010).Mit fortschreitendem Klimawandel ist zu erwarten, dass extreme Schmelzereignisse häufiger auftreten und sich verstärken bzw. länger anhalten. Bisherige Projektionen des Eisverlustes von Grönland basieren jedoch typischerweise auf Szenarien, die nur allmähliche Veränderungen des Klimas berücksichtigen, z.B. in den Representative Concentration Pathways (RCPs), wie sie im letzten IPCC-Bericht genutzt wurden. In aktuellen Projektionen werden extreme Schmelzereignisse im Allgemeinen unterschätzt - und welche Konsequenzen dies für den zukünftigen Meeresspiegelanstieg hat, bleibt eine offene Forschungsfrage.Ziel des vorgeschlagenen Projektes ist es, die Auswirkungen extremer Schmelzereignisse auf die zukünftige Entwicklung des grönländischen Eisschildes zu untersuchen. Dabei werden die unmittelbaren und dauerhaften Auswirkungen auf die Oberflächenmassenbilanz und die Eisdynamik bestimmt und somit die Beiträge zum Meeresspiegelanstieg quantifiziert. In dem Forschungsprojekt planen wir zudem, kritische Schwellenwerte in der Häufigkeit, Intensität sowie Dauer von Extremereignissen zu identifizieren, die - sobald sie einmal überschritten sind - eine großräumige Änderung in der Eisdynamik auslösen könnten.Zu diesem Zweck werden wir die dynamische Reaktion des grönländischen Eisschilds in einer Reihe von Klimaszenarien untersuchen, in denen extreme Schmelzereignisse mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit zu bestimmten Zeitpunkten auftreten, und die Dauer und Stärke prognostisch variiert werden. Um indirekte Effekte durch verstärktes submarines Schmelzen hierbei berücksichtigen zu können, werden wir das etablierte Parallel Ice Sheet Model (PISM) mit dem Linearen Plume-Modell (LPM) koppeln. Das LPM berechnet das turbulente submarine Schmelzen aufgrund von Veränderungen der Meerestemperatur und des subglazialen Ausflusses. Es ist numerisch sehr effizient, so dass das gekoppelte PISM-LPM Modell Ensemble-Läufe mit hoher Auflösung ermöglicht. Folglich kann eine breite Palette von Modellparametern und Klimaszenarien in Zukunftsprojektionen in Betracht gezogen werden.Mit dem interaktiv gekoppelten Modell PISM-LPM werden wir den Beitrag Grönlands zum Meeresspiegelanstieg im 21. Jahrhundert bestimmen, unter Berücksichtigung regionaler Veränderungen von Niederschlag, Oberflächen- und Meerestemperaturen, und insbesondere der Auswirkungen von Extremereignissen. Ein Hauptergebnis wird eine Risikokarte sein, die aufzeigt, in welchen kritischen Regionen Grönlands zukünftige extreme Schmelzereignisse den stärksten Eisverlust zur Folge hätten.

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Ökobilanz von Elektroautos und Pkw mit Brennstoffzellen

Umweltbilanz und Ressourceneinsatz bei Elektromobilität und Brennstoffzellen bei Herstellung, Betrieb und Entsorgung, Vergleich mit Verbrennungsmotoren, Stromnetz und Ladeinfrastruktur, Kosten für Treibstoff bzw. Elektrizität, Auswirkung auf regionale Wertschöpfung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

Landschaftsschutzgebiete Landkreis Rotenburg (Wümme)

Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG i. V. m. § 19 NAGBNatSchG dient dem Erhalt und der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzbarkeit der Naturgüter, dem Schutz eines vielfältigen, eigenartigen oder schönen Landschaftsbildes, dem Schutz von Gebieten, die für die Erholung wichtig sind. Landschaftsschutzgebiete können ausgewiesen werden zum Schutz (Erhalt) oder zur Verbesserung der Naturgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild/Ruhe, Boden, Wasser sowie Luft/Klima. Landschaftsschutzgebiete können sowohl außerhalb der Ortschaften als auch im besiedelten Bereich erlassen werden.

N-ERGIE AG, Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck

Bekanntmachung Antrag der N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg auf Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck Anhörungsverfahren nach § 65 ff Umweltverträglickeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. v. m. Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, Unterrichtung der Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung für das obengenannte Vorhaben nach §§ 18,19 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG. 1. Beschreibung des Vorhabens Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der Trinkwasserleitung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck einschließlich der Herstellung erforderlichen Einrichtungsflächen und temporärer Grundwasserabsenkungen. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg, plant zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung die Ersatzerneuerung der im Jahr 1885 gebauten Trinkwasser-Fernleitung Ursprung, die zwischen dem Wasserwerk Ursprung in der Gemeinde Leinburg und dem Hochbehälter Schmausenbuck in Nürnberg verläuft. Die Wasserleitung ist zwingend notwendig, um die Wassergewinnungen Ursprung/Obermühle und Krämersweiher mit dem Hochbehälter Schmausenbuck zu verbinden. Die Leitung soll in den kommenden Jahren auf ihrer gesamten Länge ersatzerneuert werden. Die Länge der neuen Leitung beträgt 13,925 km. Die Fernleitung liegt zum Großteil im Gebiet des Landkreises Nürnberger Land und zu einem kleinen Teil im Stadtgebiet Nürnberg. Sie durchquert zu einem wesentlichen Anteil Bannwald, kreuzt mehrere Gräben und Bäche, die Autobahnen BAB A 3 und BAB A 9, das Naturschutzgebiet „Flechtenkiefernwälder südlich von Leinburg“ Landschaftsschutzgebiete, die FFH-Gebiete „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ (6532-372), „Rodungsinseln im Reichswald“ (6533-371) und das Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ (6533-471). Im Untersuchungsgebiet (UG) kommen vereinzelt hochwertige Vegetations- und Biotoptypen vor (§ 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG). Der Bau der Leitung erfolgt überwiegend als offene Verlegung einer Stahlleitung DN 600, wobei eine Baufeldbreite von durchschnittlich 14 m erforderlich ist. Abschnittsweise ist eine grabenlose Erneuerung durch Einzug der neuen Rohrleitung in die Bestandleitung geplant. In Bereichen mit hohem Grundwasserstand ist eine bauzeitliche Wasserhaltung nötig. Der geplante Leitungsverlauf folgt i. d. R. der Bestandsleitung. In Teilbereichen ist davon abweichend eine Verlegung der Leitung in eine bestehende Hochspannungs-Freileitungstrasse geplant. Über der Leitung ist ein Schutzstreifen von 2 x 4 m Breite erforderlich, welcher dauerhaft gehölzfrei zu halten ist. Bauzeitlich werden darüber hinaus Flächen für Baustraßen, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruch genommen. Diese werden nach Bauende wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Betriebsbedingte Auswirkungen betreffen die regelmäßige Pflege (Mahd) des sog. Schutzstreifens, um ein Aufkommen von Gehölzen zu vermeiden. Die Bauausführung ist in Bauabschnitten über einen Zeitraum von voraussichtlich acht Jahren jeweils außerhalb der Wintermonate geplant. Die Unterquerung der BAB A9 ist bereits realisiert und nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Ein Großteil des Untersuchungsgebiets ist mit Wald bestockt. Zerschnitten und unterbrochen wird der Waldbestand von Verkehrswegen (Bundesautobahnen A 3 und A 9, Gemeindeverbindungsstraße Heiligenmühlstraße), einzelnen großen Lichtungen (Wiesen am Wasserwerk Forsthaus und im FFH-Gebiet „Rodungsinseln im Reichswald“ bei Brunn) und Schneisen (Hochspannungsleitung/ Freileitungstrassen). Die Waldflächen werden durch Forstwege erschlossen, welche als Rad- und Wanderwege genutzt werden. Von besonderer Bedeutung für die Naherholung von Nürnberg ist der knapp 3 km im Bereich der Maßnahme verlaufende „Sandweg“. Im Bereich des Vorhabens verläuft östlich der Autobahn A 3 in Süd-Nord-Richtung der Röthenbach, der durch die Leitung unterquert wird; von Westen fließt der Reingraben dem Röthenbach zu. Er verläuft im Bereich der Grünlandflächen bei Brunn südlich der Fernleitung, quert diese aber in den Waldflächen westlich davon. Westlich der BAB A 3 verläuft der Schneidersbach. Dieser ist von der geplanten Baumaßnahme selbst nicht berührt, da in diesem Abschnitt die Fernleitung Ursprung bereits mit Baumaßnahmen an der BAB A 3 erneuert wurde. Im Bereich der bestehenden Freileitung kommen stellenweise kleinflächige, temporär wasserführende Stillgewässer vor. 2. Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit Der Antrag liegt zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen sowie dem UVP-Bericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025 • bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 112 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, jeweils mit vorheriger Terminvereinbarung, • bei der Gemeinde Leinburg, Haidelbacher Straße 3, 91227 Leinburg 1. Stock, Zimmer 13, zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von15.00 bis 18.00 Uhr, • bei der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Str. 1, 90610 Winkelhaid, Rathaus, 1. OG Zimmer 19 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Montag von 13.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr, • beim Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, 2. OG Zimmer 233 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag und Dienstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem werden die Unterlagen im Internetauftritt des Landratsamtes Nürnberger Land unter www.nuernberger-land.de / Serviceleistungen / Bauen und Wohnen / Wasser und Gewässer / Wasserrechtliche Verfahren veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a BayVwVfG). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an der genannten Stelle des Internetauftrittes des Landratsamtes Nürnberger Land ebenso einsehbar. Ferner sind die genannten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung über das zentrale Internetportal gemäß § 20 UVPG (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich. Maßgeblich ist auch insoweit der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 UVPG). 3. Einwendungen Die betroffene Öffentlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 9 UVPG bzw. jeder/jede, dessen/deren Belange durch das obengenannte Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 21.03.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei den unter Nr. 3 genannten Stellen Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist). Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können bis zum Ablauf der genannten Frist bei den genannten Stellen zu dem Plan Stellung nehmen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG). Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landratsamt Nürnberger Land die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch eine öffentliche Bekanntgabe ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die Entscheidung zur Zulassung des beantragten Vorhabens wird in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 5 Satz 2 BayVwVfG bekannt gemacht sowie der Bescheid in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG zur Einsicht ausgelegt (§ 27 UVPG). 4. Umweltverträglichkeitsprüfung Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde ist das Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz. Dort erhalten Sie weitere relevante Informationen über das Verfahren und über die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Bestandteil des anhängigen Planfeststellungsverfahrens (§ 4 UVPG). Das Vorhaben wird auf Antrag der Vorhabensträgerin einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1/§ 7 Abs. 3 UVPG unterzogen. Die Planfeststellungsbehörde erachtete das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig. Die Antragsunterlagen enthalten einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten den nach § 16 UVPG vorzulegenden UVP-Bericht. Weitere Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein können und dem Landratsamt Nürnberger Land erst nach Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 19 Abs. 3 UVPG zugänglich zu machen. Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen stellt auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dar. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt hiermit gemäß § 19 UVPG. 5. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auf Grund der seit dem 25.05.2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an die Vorhabensträgerin und ihre beauftragten Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1c) DSGVO. Lauf a. d. Pegnitz, 23.12.2024 Zimmermann Landratsamt Nürnberger Land SB 21.2 Wasserrecht und Bodenschutz

Kreislauffähige antimikrobielle Verpackungen für pflanzliche Lebensmittel aus Rohstoffen pflanzlichen Ursprungs, Teilprojekt 1

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