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INSPIRE-WFS SL Geologie GK100 - Kartiertes Merkmal - OGC WFS Interface

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geologie aus der geologischen Karte im Maßstab 1:100000 umgesetzte Daten, des Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereit.:Eine räumliche Darstellung eines GeologicFeature.

Biosphärengebiet

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

INSPIRE-WMS SL Geologie Rohstoffabbauflächen - INSPIRE SL Geologie Oberflächennahe Rohstoffabbauflächen

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geologie aus der oberflächennahen Rohstoffabbauflächen umgesetzte Daten, des Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereit.:Dieser Dienst (WMS Gruppe) stellt ins Inspire-Datenmodell „Geologie“ transformierte Daten der oberflächennahen Rohstoffabbauflächen des Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) bereit.

INSPIRE-WFS SL Geologie GK25 - OGC WFS Interface

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geologie aus der geologischen Karte im Maßstab 1:25000 umgesetzte Daten, des Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereit.

INSPIRE-WFS SL Geologie GK25 - Kartiertes Merkmal - OGC WFS Interface

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geologie aus der geologischen Karte im Maßstab 1:25000 umgesetzte Daten, des Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereit.:Eine räumliche Darstellung eines GeologicFeature.

INSPIRE-WFS SL Geologie GK100 - Geologische Einheit - OGC WFS Interface

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geologie aus der geologischen Karte im Maßstab 1:100000 umgesetzte Daten, des Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereit.:Ein Gesteinskörper mit spezifischen Eigenschaften.

Biosphärengebiet Zone

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

INSPIRE Schutzgebiete im UIS Baden-Württemberg

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist und die unter das INPIRE Thema Schutzgebiete (Protected Sites) fallen. Die folgenden Originaldatensätze aus dem UIS Baden-Württemberg sind enthalten: - Biosphärengebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/c8bba771-0985-4f46-9ce4-44d6d9a7ff2c) - Biosphärengebiet Zone (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/72a81eee-95ea-408e-88b4-5be977ee4689) - Landschaftsschutzgebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/e60e94f0-d7b5-4289-aea2-aed7280068c3) - Nationalpark (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/f596d907-1316-470d-a81e-418fb8b0f24d) - Naturdenkmal flächenhaft (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/9a1e76ff-5481-435a-8841-67b03e98dca8) - Naturpark (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/dd68d3fd-9972-4fef-a3ca-7732e34cb244) - Naturschutzgebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/1a6a350d-97b6-4c73-8558-704d9fe8a29e) - FFH-Gebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/2e5c0d70-f6d7-4c90-83a9-12fafed44b0e) - Vogelschutzgebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/73f3dfdc-6c6e-4edc-b6fe-1d557ab10001) Bei drei Landschaftsschutzgebieten wurden die Geometrien um wenige Millimeter verkleinert, um Selbstberührungen zu vermeiden, die im Rahmen der INSPIRE-Validierung nicht gültig sind. Es handelt sich um die folgenden LSG: - Großer Heuberg - Glemswald - LSG "Mittleres Körschtal" vom 01.08.1996 | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung

Bericht: Globale Emissionstrend 2012

Der weltweite Ausstoß des klimaschädlichen Gases Kohlenstoffdioxid erreichte 2011 Rekordniveau: Insgesamt 34 Milliarden Tonnen CO2 gelangten im Jahr 2011 in die Erdatmosphäre. Das geht aus dem am 18. Juli 2012 veröffentlichten Jahresbericht des European Commission's Joint Research Centre (JRC) und des niederländischen Umweltforschungsinstituts PBL im italienischen Ispra hervor. Um drei Prozent ist der CO2-Ausstoß dem Bericht zufolge 2011 gestiegen. Dabei sank der Wert zwar in den Industrieländern der Europäischen Union um drei Prozent und in den USA sowie Japan um zwei Prozent. In China stieg der CO2-Ausstoß um neun Prozent und erreicht jetzt 7,2 Tonnen pro Kopf und Jahr.

SRU veröffentlicht Stellungnahme zu geplanten TTIP

Am 22. Februar 2016 veröffentlichte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) seine knapp 60-seitige Stellungnahme über die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) auf die Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften und erteilte auch konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung. Nach Auffassung des SRU muss in Bereichen, wo die Schutzvorstellungen der Handelspartner sehr unterschiedlich sind, sichergestellt werden, dass Regelungen zum Schutz der Umwelt nicht verzögert oder Standards gesenkt werden. Die Sachverständigen führen an, dass in der EU und den USA in der Regel anders mit Umweltrisiken umgegangen werde. Das europäische Umweltrecht ist demnach vom Vorsorgeprinzip geprägt, das es erlaubt, dass der Staat regulierend eingreifen darf um Gefahren abzuwehren. Deshalb empfiehlt der SRU, dass Vorsorgeprinzip in den Vertragstexten konkret zu verankern. Der SRU tritt außerdem dafür ein, dass die Verhandlungen zu TTIP so transparent wie möglich verlaufen. Die Verhandlungspositionen der US-amerikanischen Seite werden bislang nicht bekannt gemacht.

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