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Biosphärengebiet

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Biosphärengebiet Zone

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

Bodenbewertung - natürliche Ertragsfähigkeit (BGZ), regionalspezifisch bewertet

Die natürliche Ertragsfähigkeit ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Standort für die landwirtschaftliche Nutzung und wird über die Boden- und Grünlandgrundzahl bewertet. Boden- und Grünlandgrundzahlen werden in Abhängigkeit von der Bodenart, der Zustandsstufe, der Entstehung sowie dem Klima geschätzt. Besonders die Bodenart beeinflusst viele ertragsbildende Prozesse. So können Böden aus Sand wenig Wasser mit den darin gelösten Nährstoffen bei Trockenheit bereitstellen, Böden aus Lehm mehr. Böden aus Lehm können austauschbar gebundene Nährstoffe besser speichern als Böden aus Sand. Böden gleicher Bodenart besitzen bei unterschiedlichen Zustandsstufen (Entwicklungs-/ Alterungsstufen) auch in unterschiedlichem Maße die Fähigkeit, Wasser und Nährstoffe zu speichern und den Kulturpflanzen bereitzustellen. Solche und andere für die Ertragsfähigkeit wichtigen Unterschiede in den Standortverhältnissen schlagen sich in den Boden- und Grünlandgrundzahlen nieder. Mit Boden- und Grünlandgrundzahlen wird eine Nutzungsfunktion des Bodens nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 3.c) die Nutzungsfunktionen als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Das hierfür gewählte Kriterium ist die natürliche Ertragsfähigkeit mit dem Kennwert Boden- und Grünlandgrundzahl. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird die natürliche Ertragsfähigkeit regionalspezifisch klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - natürliche Ertragsfähigkeit (BGZ), landesweit bewertet" gibt es noch eine Klassifikation des Bodenwasseraustausches, die die natürliche Ertragsfähigkeit über die Naturraumgrenzen hinweg landesweit einheitlich darstellt.

Greenpeace veröffentlicht Kurzanalyse zur Stromerzeugung bei netzbedingter Abregelung Erneuerbarer Energien

Am 31. Mai 2016 veröffentlichte die Umweltorganisaton Greenpeece eine Kurzanalyse zur Stromerzeugung bei netzbedingter Abregelung Erneuerbarer Energien. Die Umweltorganisation Greenpeace teilt mit, dass Atom- und Kohlekraftwerke ihre Leistung auch bei viel Wind- und Sonnenenergie nicht drosseln, und dadurch Engpässe und hohe Kosten im Stromnetz verursachen. Allein in Schleswig-Holstein addierten sich die zusätzlichen Netzkosten im Jahr 2015 auf bis zu 160 Millionen Euro, so das Ergebnis der Analyse des Beratungsinstituts Energy Brainpool im Auftrag von Greenpeace. Von den Netzbetreibern werden diese Kosten an die Stromkunden weitergereicht. Am Beispiel des Stromnetzes in Schleswig-Holstein, wo deutschlandweit im Jahr 2015 besonders häufig Erneuerbare Energien abgeregelt wurden, untersucht die Kurzstudie das Einspeiseverhalten konventioneller Kraftwerke am Beispiel des Atomkraftwerks Brokdorf und des Steinkohlekraftwerks Moorburg. Fazit: Brokdorf und Moorburg drosselten ihre Produktion auch dann kaum, wenn viel Erneuerbare Energien-Strom verfügbar war. Insbesondere das Atomkraftwerk Brokdorf lief oft mit voller Leistung, obwohl eine Drosselung technisch möglich gewesen wäre. Die Analyse zeigt auch, dass Brokdorf und Moorburg jedoch dann weniger Strom produzierten, wenn der Strompreis an der Börse unter null lag.

INSPIRE Schutzgebiete im UIS Baden-Württemberg

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist und die unter das INPIRE Thema Schutzgebiete (Protected Sites) fallen. Die folgenden Originaldatensätze aus dem UIS Baden-Württemberg sind enthalten: - Biosphärengebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/c8bba771-0985-4f46-9ce4-44d6d9a7ff2c) - Biosphärengebiet Zone (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/72a81eee-95ea-408e-88b4-5be977ee4689) - Landschaftsschutzgebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/e60e94f0-d7b5-4289-aea2-aed7280068c3) - Nationalpark (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/f596d907-1316-470d-a81e-418fb8b0f24d) - Naturdenkmal flächenhaft (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/9a1e76ff-5481-435a-8841-67b03e98dca8) - Naturpark (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/dd68d3fd-9972-4fef-a3ca-7732e34cb244) - Naturschutzgebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/1a6a350d-97b6-4c73-8558-704d9fe8a29e) - FFH-Gebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/2e5c0d70-f6d7-4c90-83a9-12fafed44b0e) - Vogelschutzgebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/73f3dfdc-6c6e-4edc-b6fe-1d557ab10001) Bei drei Landschaftsschutzgebieten wurden die Geometrien um wenige Millimeter verkleinert, um Selbstberührungen zu vermeiden, die im Rahmen der INSPIRE-Validierung nicht gültig sind. Es handelt sich um die folgenden LSG: - Großer Heuberg - Glemswald - LSG "Mittleres Körschtal" vom 01.08.1996 | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung

Klima und Luft

Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.

Klimawandel: Durchschnittstemperaturen steigen, mehr heiße Tage

Gemeinsame Presseinformation mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) Allgemeiner Erwärmungstrend zwingt zur frühzeitigen Anpassung an extreme Wetterereignisse Sie sind hier: Deutscher Wetterdienst und Umweltbundesamt sehen die Prognosen der Klimaforschung durch die Entwicklung der Wetterdaten bestätigt. Extremwetterereignisse wie Starkniederschläge oder Hitzeperioden haben in den letzten Jahrzehnten messbar zugenommen. Aller Voraussicht nach wird ihre Anzahl und Intensität weiter ansteigen. „Die aktuellen Überschwemmungen in Pakistan, die lang anhaltenden Hitzewellen in Russland und Japan und das Hochwasser in Sachsen entsprechen den Erwartungen der Klimaforschung über die Zunahme von Extremwetterereignissen. Sie alle verdeutlichen, wie wichtig es ist, uns auf die Folgen vorzubereiten“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Zwar lässt sich keines der extremen Wettereignisse allein dem globalen ⁠ Klimawandel ⁠ zuordnen.  Gleichwohl bestätigt sich der Trend einer Zunahme solcher Wetterextreme. Von 1881 bis 2009 ist die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland um 1,1 °C gestiegen. Sie könnte am Ende dieses Jahrhunderts nochmals um 2 bis 4 °C höher liegen als heute. Die steigenden Temperaturen bringen voraussichtlich mehr und stärkere Hitzeperioden. Messungen an einzelnen Stationen des Deutschen Wetterdienstes zeigen: Seit 1950 hat sich die Anzahl von Sommertagen (Tage mit einem Temperaturmaximum von 25° C und darüber) mehr als verdoppelt. Prof. Dr. Gerhard Adrian, Präsident des Deutschen Wetterdienstes: „Bis zur Mitte des Jahrhunderts rechnen wir zum Beispiel mit einer Zunahme von etwa 15 bis 27 zusätzlichen Sommertagen pro Jahr für die Regionen Sachsen-Anhalt und Brandenburg.“ Schon heute belasten die Hitzeperioden die Gesundheit vieler Menschen. So können in Bürogebäuden gesundheitsbelastende Situationen entstehen, wenn große Glasfassaden oder zu kleine Klimaanlagen vorhanden sind.  Insbesondere bei langfristigen Investitionen sollten Normen und Richtlinien - etwa beim Bau von Gebäuden, Straßen oder Kraftwerken - die künftigen Klimaverhältnisse daher stärker berücksichtigen. Was es bedeutet, wenn Klimaanlagen nicht für heftige Hitzeperioden ausgelegt sind, konnte die Öffentlichkeit in diesem Sommer in zahlreichen ICE-Zügen erleben. Aufgabe von Umweltbundesamt und Deutschem Wetterdienst ist es, die Bundesregierung dabei zu beraten, Anpassungsmaßnahmen, Normen und technischen Regelwerken festzulegen. Das Umweltbundesamt und der Deutsche Wetterdienst werden extremen Wetterereignissen und ihren Folgen in Zukunft noch größere Aufmerksamkeit schenken. Im Vordergrund der gemeinsamen Konferenz „Forschung des Bundes zur Anpassung an den Klimawandel“ am 2. und 3. September in Dessau stehen die Fragen: Wie werden sich Extremwetterereignisse zukünftig verteilen und auswirken? Wie sollen wir damit umgehen und vorsorgen? ⁠ Klimaschutz ⁠ und ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ sind zwei Seiten einer Medaille. Am 17. Dezember 2008 hat das Bundeskabinett die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel beschlossen. Für 15 Handlungsfelder und ausgewählte Regionen skizziert die Bundesregierung darin mögliche ⁠ Klimafolgen ⁠ und erste Handlungsoptionen. Ziel der Strategie ist es, Risiken für die Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft vorzubeugen, aber auch Chancen zu nutzen. Der nächste Schritt in der Umsetzung der Anpassungsstrategie ist der „Aktionsplan Anpassung“ der Bundesregierung, der für Sommer 2011 vorgesehen ist.

Boden

Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.

Arten und Biotope

Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.

Schutzgebiete_INS - Naturpark - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturparke sind durch den Menschen geformte Landschaften. Sie haben eine langjährige Nutzung erfahren, sind also vom menschlichen Handeln beeinflusst. Ziel der Einrichtung Naturpark ist es, den Schutz und die Nutzung der Landschaft miteinander in Einklang zu bringen („Schutz durch Nutzung“). In dem Gebiet soll gleichsam eine nachhaltige, schonende Landnutzung betrieben und nachhaltiger Erholungstourismus gefördert werden. Zudem sollen sich Naturparke hauptsächlich aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen und eine breit gefächerte Arten- und Biotopvielfalt besitzen. Der saarländisch-rheinland-pfälzische Naturpark Saar-Hunsrück erstreckt sich auf einer Fläche von 1976 Quadratkilometer über die beiden Bundesländer. Abgrenzung des Naturparks Saar-Hunsrück. Sachdaten/Attributinformationen: Name: Name des Naturparks; Nr: Nummer des Naturparks; Rechtsgr: Rechtgrundlage; Erfassung: Erfassungsgrundlage. Rechtliche Grundlage: SNG.

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