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s/lss/LSG/gi

Landschaftsschutzgebiete Landkreis Rotenburg (Wümme)

Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG i. V. m. § 19 NAGBNatSchG dient dem Erhalt und der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzbarkeit der Naturgüter, dem Schutz eines vielfältigen, eigenartigen oder schönen Landschaftsbildes, dem Schutz von Gebieten, die für die Erholung wichtig sind. Landschaftsschutzgebiete können ausgewiesen werden zum Schutz (Erhalt) oder zur Verbesserung der Naturgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild/Ruhe, Boden, Wasser sowie Luft/Klima. Landschaftsschutzgebiete können sowohl außerhalb der Ortschaften als auch im besiedelten Bereich erlassen werden.

naturschutzrechtliche Leinenzwanggebiete

Es ist verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen in folgenden Schutzgebieten: - Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide", ausgewiesen per Verordnung der Landeshauptstadt Dresden vom 19. Februar 2008, veröffentlicht im SächsGVBl. Nr. 4 vom 29. Februar 2008, S. 229; mit Ausnahme von Dienst- und Jagdhunden in Training oder Einsatz mit Genehmigung der Forstbehörde; - Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge", ausgewiesen per Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 19. Januar 2007, veröffentlicht im SächsABl. Nr. 7 vom 15. Februar 2007, S. 258. Das Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße bzw. dem Schutzzweck untergeordnete Ausführung der Jagd. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Harburg

Räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten.

LSG Hakel Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den benachbarten Waldgebieten Großer und Kleiner Hakel. Diese liegen inmitten der großflächig entwaldeten Löß-Ackerlandschaft in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland zwischen Heteborn und Cochstedt nordwestlich von Aschersleben. Der Hakel ist ein bewaldetes Gebiet, das zu 4/5 aus dem Großen Hakel und zu 1/5 aus dem Kleinen Hakel gebildet wird. Beide sind durch einen Ackerstreifen voneinander getrennt. Die kompakte Waldfläche ist in die umliegende offene Ackerlandschaft eingebettet. Durch die teilweise stark aufgelappte Fläche ergibt sich eine sehr hohe Grenzlinienlänge zur umgebenden Ackerlandschaft. Morphologisch steigt der Hakel von etwa 170 über NN aus Nordosten zu einem Plateau auf 230 m über NN an, das von der Domburg überragt wird. Der Besucher empfindet jedoch nur die Domburg als bemerkenswerte Erhebung. Die Wälder des Hakels beeindrucken durch ihre markanten Bestände der Trauben-Eiche, in denen vielfach die Mittelwaldstruktur noch gut zu erkennen ist. Die Rot-Buche tritt dagegen im heutigen Waldbild zurück. Aus der Beschreibung der Wald-, Wild- und Jagdgeschichte geht hervor, daß der Hakel um die Jahrtausendwende bedeutend größer gewesen sein muß. Die großen Rodungen waren etwa um 1300 abgeschlossen und in vielen Gegenden fielen die Siedlungen, vermutlich aufgrund von grassierenden Seuchen, wieder wüst. Der Hakel wird 934 das erste Mal urkundlich erwähnt. Um 900 bis 1500 stand das Land unter der Herrschaft des Bistums Halberstadt, 1648 fiel es an den Brandenburgisch-Preußischen Staat, 1807 bis 1813 war es ein Teil des Königreichs Westfalen, danach fiel es wieder an Preußen zurück. Der Name ”Hakel” leitet sich wohl von der deutschen Wurzelbezeichnung ”Hag” ab, die immer in Zusammenhang mit Wald, Busch oder Gesträuch gebraucht wurde. ”Hakelwald” wird dabei gleichgesetzt mit dem Begriff ”Hegewald”, also gehegter, geschonter Wald. Andererseits gibt es auch Begriffsdeutungen, die den Namen von den Worten Hag, Hagen oder Gehege ableiten, die alle Bezeichnungen der altgermanischen Malstätte, d. h. Gerichtsstätte, sind. Aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen drei Grabhügel der jungsteinzeitlichen Schurkeramikkultur und eine Befestigung unbekannter Zeitstellung. Letztere deutet auch darauf hin, daß das Gebiet des LSG damals weitgehend entwaldet war. Von der Domburg, einer alten Ritterburg, die vermutlich im 13. Jahrhundert in die vor- und frühgeschichtliche Befestigung hineingebaut wurde (Ersterwähnung 1310), sind heute noch die Ruinenreste und ein tiefer Burggraben erhalten. Sie wurde als Raubritternest 1367 durch den Erzbischof Dietrich von Magdeburg mit den Städten Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben belagert. Vor der Verwüstung der Burg gaben die Ritter jedoch das Raubgut zurück und zahlten eine Strafe. Nach wechselnden Besitzverhältnissen war die Burg noch 1496 erhalten. Wann sie verwüstet oder aufgegeben wurde, ist nicht bekannt. Der Hakel gehört neben dem Huy und dem Fallstein zu den herzynisch streichenden Höhenrücken des nördlichen Harzvorlandes. Das Hakelplateau liegt bei etwa 230 m über NN und erreicht mit der Domburg (245 m über NN) seinen höchsten Punkt. Der Untergrund des LSG wird überwiegend von Gesteinen des Unteren Muschelkalks gebildet, der im Hakelsattel großflächig oberflächennah ausstreicht. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche. Die Muschelkalk- und Rötgesteine werden von einer geringmächtigen Lößdecke überzogen. Eingeschaltet in die Schichtenfolge des Röts, finden sich lösliche Gesteine in Form von Karbonaten und Sulfaten (Dolomit, Anhydrit/Gips). Mindestens seit dem Tertiär unterliegen diese Schichtglieder einer intensiven Auslaugung, die sich an der Oberfläche durch Karsterscheinungen manifestiert. Einen Hinweis auf das Alter der Verkarstungsprozesse geben die lokal noch vorhandenen Ausfüllungen mit tertiären Sanden und Tonen. Das heutige Verkarstungsrelief zeigt eine deutliche Abhängigkeit des anstehenden Gesteins. Im weicheren Röt finden sich Erdfälle in Form flacher Senken. Das Verbreitungsgebiet des Unteren Muschelkalks ist dagegen durch steil abfallende Dolinen mit Durchmessern bis zu mehreren zehn Metern gekennzeichnet. Der Hakel liegt auf der Cochstedter Löß-Hochfläche, die zu den tschernosembetonten Löß-Landschaften Sachsen-Anhalts gehört. In den nordöstlichen Randlagen des Waldgebietes sind Parabraunerde-Tschernoseme aus Löß entwickelt. Auf der überwiegenden Fläche der Hänge sind humose Parabraunerden bis Tschernosem-Parabraunerden aus Löß über lehmig-tonigen Fließerden und über grusigem Schutt, seltener über anstehendem Gestein, ausgebildet. Das Vorkommen von Braunerde-Rendzinen und Braunerden aus tonigem Löß und Bergton über Fließerden und Gestein beschränkt sich auf die Hänge der Seitentäler und die Kammlage. Charakteristisch für den Hakel mit seiner Lage im Regenschatten des Harzes sind geringe jährliche Niederschlagssummen zwischen 500-525 mm. Im zentralen Waldgebiet um die Domburg kann aber durch örtlich begrenzte Gewitterregen mit durchschnittlichen Niederschlägen bis 600 mm gerechnet werden. zwischen 8-9 o C schwankt die mittlere Lufttemperatur im Jahr. Im Januar liegt sie bei 0 o C, im Juni zwischen 17-18 o C. Die Waldvegetation des Hakels wird nahezu ganzflächig von Laubwäldern gebildet. Die Leitgesellschaft ist der lindenreiche Eichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum betuli). Auf oberflächig leicht versauerten Standorten stockt als spezielle Ausbildung ein Waldreitgras-Eichen-Lindenmischwald mit Seidelbast, Maiglöckchen, Verschiedenblättrigem Schwingel und Nickendem Perlgras. Nährstoffreiche Standorte besiedelt die Ausbildung des Braunwurz-Eichen-Lindenmischwaldes, in dem der Sanikel vorkommt. Neben einer Hainrispengras-Ausbildung auf leicht stauenden Standorten mit dominierender Trauben-Eiche in der Baumschicht tritt auf Lößschleierstandorten über tonigen, wasserstauenden Röttonen und Kalkmergeln eine Bingelkraut-Ausbildung mit den kalkliebenden Arten Waldgerste, Rauhes Hartheu, Breitblättrige Sitter und Erdbeer-Fingerkraut auf. Auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufgebauten Domburg ist ein Leberblümchen-Buchenwald ausgebildet. Dieser Waldtyp und eine Fingerkraut-Ausbildung des Eichen-Lindenmischwaldes leiten zu den Fingerkraut-Eichenwäldern über, wie sie vor allem im Kleinen Hakel angetroffen werden. Diese Wälder sind durch Weißes Fingerkraut, Ebensträußige Margerite, Schwarze Platterbse, Färberscharte, Zypressen-Wolfsmilch und Weidenblättrigen Alant gekennzeichnet. Geringere Flächenanteile werden von Nadelforsten eingenommen. Im Hakel wurden über Jahrzehnte intensive wildbiologische Untersuchungen, insbesondere am Dam- und Rehwild, aber auch an Feldhase, Rotfuchs, Schwarzwild sowie Dachs und anderen Marderartigen durchgeführt. Weitere Studien widmeten sich dem Eichhörnchen sowie den Kleinsäugergesellschaften. Der Große und der Kleine Hakel zeichnen sich durch einen außerordentlichen Greifvogelreichtum aus; über die Bestandsdynamik liegen lange Zeitreihen vor. Neben dem Rotmilan, für den das Gebiet auch einen bedeutenden Überwinterungsplatz darstellt, kommen Schreiadler, Wespenbussard, Habicht und Schwarzmilan als Brutvögel vor. 1995 erfolgte hier die erste erfolgreiche Brut des Zwergadlers in Deutschland. Insgesamt sind bis 1992 97 Arten als Brutvögel nachgewiesen worden. Davon schreiten 75 Arten regelmäßig zur Brut. Hervorhebenswert sind neben den Greifvögeln Waldkauz, Waldohreule, Mittelspecht, Hohltaube und Kolkrabe. Waldschnepfe, Grauspecht, Zwergschnäpper und Sperbergrasmücke sind brutverdächtig bzw. gelegentliche Brutvögel. Durch Nahrungsanalysen sind sowohl die Bedeutung der umgebenden Feldflur als Nahrungshabitat als auch die gravierenden Folgen der Intensivierung in der Landwirtschaft auf die Beutetiere, insbesondere den Feldhamster, dokumentiert. Neben den Wirbeltieren liegen auch für eine größere Zahl wirbelloser Tiergruppen faunistische Daten vor, so daß der Hakel zu den am besten bearbeiteten LSG des Landes gezählt werden kann. Zu nennen sind unter anderem Weichtiere, Tausendfüßler, Hundertfüßer, Webspinnen, Weberknechte, Pseudoskorpione, Köcherfliegen, Libellen, Wanzen, Zweiflügler, Schmetterlinge, Blattwespen, Wasserkäfer, Rüsselkäfer, Marienkäfer, Kurzflügler, Blatthornkäfer und Laufkäfer. Auffallend ist der insgesamt hohe Anteil thermophiler und südeuropäisch verbreiteter Arten, die als Leitarten des lindenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes gelten können. Durch das Vorkommen von Aegopinella minor und Euomphalia strigella weist beispielsweise die Schneckenfauna einen subkontinental-pontischen Charakter auf. Da das LSG „Hakel“ flächengleich mit dem Naturschutzgebiet „Hakel“ ist, bestimmen die fachlichen und rechtlichen Bestimmungen für das Naturschutzgebiet die Entwicklungsziele des Gebietes. Nach den Darstellungen im Buch „Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts“ wird der Zustand der Wälder im Naturschutzgebiet als gut eingeschätzt. Entsprechend der Verordnung des NSG sind die Termine der naturnahen Waldbewirtschaftung zu sichern. 33,69 ha des Gebietes sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Besonderer Wert soll auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muß das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen aufweisen. Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Europäischen Vogelschutzgebietes und Europareservates sind mit den Zielen des NSG nicht vereinbar. Auf der Grundlage der Schutz- und Entwicklungsziele sollte eine Erweiterung des LSG auf die angrenzenden Agrarflächen geprüft werden. Die Waldgebiete des Hakel dürfen wegen ihres Schutzstatus als Naturschutzgebiet nur auf den Wegen betreten werden. Bei individuellem Besuch des Gebietes sind die Ge- und Verbote für das Reservat zu beachten. Von größeren Gruppenbesuchen sollte wegen der Störanfälligkeit des Gebietes Abstand genommen werden. Als Wanderung empfiehlt sich der Weg durch den Hakel von Cochstedt nach Heteborn und zurück in nördlicher Umgehung des Waldgebietes. In Cochstedt befindet sich eine im Kern gotische Kirche mit spätgotischem Flügelaltar (Anfang 16. Jahrhundert) und Sakramentsnische (1513) sowie in Heteborn eine barocke Kirche mit schlichter Ausstattung aus der Entstehungszeit. Für die Beobachtung von Greifvögeln sind die Feldwege nördlich des Hakel besonders geeignete Standorte für die Aufstellung der Spektive. Etwa 2,5 km nordöstlich von Heindorf befindet sich die obere Hakelberg-Quelle, ein hydrogeologisches Objekt. Die Quelle tritt aus dem Röt-Sandstein aus. Geschichte der Forstverwaltung Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Fürstentum Halberstadt säkularisiert und an das Kurhaus Brandenburg übergeben. Bald darauf wurde von Kurfürst Friedrich Wilhelm in Gröningen ein ”wohl Löbl. Forst-Ambt verordnet und bestellt, welches in dem benanten Halberstädtischen Fürstenthum und zugehörigen Graffschaften über die darinnen sämbtlich sich befindenden Wälder, Forsten, Höltzungen, und Jagden die Inspection und dirigirung haben solte”. Erster Königlich-Preußischer Oberforstmeister war 1687 Friedrich Wilhelm von Kallnein. Seine Vorgänger in der Forstverwaltung waren Joachim von Steinecker (1637 in den Adelsstand erhoben) und Andreas Prillwitz (gestorben 1673). Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Hakel vom Forstamt Thale verwaltet, das wohl zeitweise in Stecklenberg untergebracht war. In der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 sind die Maßnahmen zur Holznutzung, zum Wert und Verkauf fixiert. Als Kuriosität sei erwähnt, daß es wegen des unerlaubten Pflückens der Haselnüsse und der Laubentnahme im Hakel wiederholt zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen den Forstbeamten und der Bevölkerung umliegender Orte kam. 1779 wurde das abgedruckte ”Publicandum” veröffentlicht. Nach der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 hatten die Forstbeamten und Holzarbeiter einen Eid zu schwören. Es gab einen ”Haide-Reiter-Eid” einen ”Haide-Läufer-Eid” und einen ”Holz-Hauer-Eid”. Letzterer hatte folgenden Wortlaut: ”Ich N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich in den N. Gehölzen zum Holzhauer auf- und angenommen worden, ich mich dabei getreu und redlich verhalten, insonderheit aber, wo ich an jemandem Untreu oder Eigennutz verspüren würde, solches der Königl. Krieges- und Domainen-Cammer und dem Forst-Amte sofort ungescheuet anmelden, dagegen, was mir von dem Herrn Ober-Forstmeister und anderen über diese Gehölze gesetzten Forst-Bedienten an allerley Holze niederzuhauen angewiesen wird, solches von der Erde umhauen, die größesten Bäume also fällen, daß sie im Niederfallen dem andern Holze soviel möglich keinen Schaden thun können, auch keinen Baum eher zu Klafter- und Malterholz oder sonsten fällen, als bis er von dem Beamten und Haide-Reiter angewiesen und angeschlagen, das Klafter-, Malter-, Axten- und Bartenholz in rechter Länge, und wie mir von dem Forst-Amte das ordentliche Maaß ausgestellt werden wird, wie auch das sogenannte Schiffholz, so wie es üblich, hauen, schlagen, rechte Klafter, Malter und Bunde machen, in die Höhe und Länge setzen, dabei aber mit dem Haide-Reiter richtige Kerb-Stöcke oder Bücher halten, auf selbige alles und jedes Holz, so ich Woche über hauen und schlagen werde, richtig aufschneiden oder einschreiben lassen, und solche so lange an mich behalten, und sonst an niemand aushändigen, als bis sie bei Abnahme der Forst-Rechnung von dem Königl. Forst-Amte mir abgefordert werden, in den Gehauichten eine der Holz-Ordnung gemäße Anzahl Laß-Reiser stehen lassen, die jungen Eichen und wilden Obstbäume, auch Espen, ausputzen, und niemanden mit dem Holzschlagen, Hauen und Setzen vervortheilen, auch darunter weder Geschenke noch Gaben nehmen, oder mir selbst davon einigen Vortheils und Genusses heimlich oder öffentlich nicht anmaßen, keinen Feierabend mit nach Hause nehmen, noch von den Meinigen holen, sondern an dem geordneten Lohne mich begnügen lassen, und mich überall nach Inhalt der Holz-Ordnung treu und ehrlich bezeigen will. So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum.” Im Jahre 1817 wurden nach süddeutschen Vorbildern Oberförster, Revier- und Unterförster eingesetzt. Da sich dieses System nicht bewährte, setzte in den Jahren 1819/20 die Entwicklung des Oberförstersystems ein, bei dem der Oberförster der entscheidende Forstbeamte der unteren Ebene ist. Die Oberförster waren seit 1830 verantwortliche Verwalter des forstfiskalischen Vermögens innerhalb ihres Oberförsterei-Reviers, das sie nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften und genehmigten Etats- und Wirtschaftsplänen sowie unter der Aufsicht und Oberleitung der Regierung und der Forstinspektoren verwalteten. Aufgabe der Unterförster war die Ausführung der Betriebsarbeiten in den Forsten und aller damit zusammenhängenden Geschäfte wie beispielsweise die Leitung des Holzeinschlags, der Kultur- und Wegebauarbeiten sowie die Entlohnung der Waldarbeiter. Wald-, Wild- und Jagdgeschichte Im Jahre 1602 ließ Bischof Heinrich Julius den Hakel vermessen. Es gab zu dieser Zeit noch 40 Privathölzer von insgesamt 2 088 Morgen Fläche sowie einen königlichen Besitz von 3 172 Morgen. Mit einigen anderen Feldgehölzen zusammen betrug die Hakelfläche damals etwa 6 000 Morgen, das entspricht 1 500 ha. Während des Dreißigjährigen Krieges haben die Holzbestände des Hakels stark gelitten. Aufgrund einer Verordnung des Großen Kurfürsten bestimmte der Rat der Stadt Cochstedt 1668, daß Brautleute, ehe sie getraut wurden, vorher eine Anzahl Bäume im Hakel in der Ratsforst zu pflanzen hätten. 1721 wurde diese Verpflichtung aber durch Zahlung eines Talers in die Forstkasse abgelöst. Fietling, Westernholz und Lindholz verschwanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Noch 1781 hatten Fietling (384 Morgen) und Westernholz (204 Morgen) die gleiche Größe von 1602. Der letzte Bestand des Fietling wurde um 1860 abgeholzt. Weitere Rodungen erfolgten. Das Gelände der heutigen Gaststätte ”Waldfrieden” war Hakeborner Privatbesitz und wurde 1919 gerodet. Nach dem I. Weltkrieg fielen das Egeln’sche Klosterholz (150 Morgen zwischen dem Großen und Kleinen Hakel) sowie das von Oppen’sche Holz im Kleinen Hakel der Axt zum Opfer. Die geschlagenen Eichen dienten zur Ableistung der Kriegsschulden gegenüber der Entente. In der gesamten historisch dokumentierten Zeit spielte die Eiche im Hakel eine besondere Rolle. Über das wertvolle Nutzholz des Hakel wird zum Beispiel aus dem Jahre 1843 berichtet: ”Den höchsten Reinertrag zieht der Staat aus den ganz mit Eichen bestandenen, ringsum von den fruchtbarsten aber ganz holzarmen Gebieten umgebenen Heteborner oder Hakelrevier von 5 500 Mrg. 13 R., indem dessen Reinertrag nach dem Etat pro 1839/41 zu 10,950 Thlr. incl. 1,017 ½ Thlr. Gold (etwas über 2 Thlr. pro Mrg.) veranschlagt ist, die wirkliche Einnahme sich aber bei den sehr gestiegenen Holzpreisen wohl noch höher belaufen mag.” Die Eichenwälder des Hakel wurden seit eh und je für die Waldweide genutzt. 1722 trieb die Gemeinde Heteborn ihre Schweine für 20 Taler zur Aufnahme der Sprengmast in den Hakel. Die Gemeinde besaß auch am Fietling und am Westernholz Hütungsrechte. Zum Schutz vor zu starker Behütung wurde als Bestandteil der Holz-, Mast- und Jagdordnung 1774 ein Rescript erlassen. Im Jahre 1788 kam es zum Eintrieb von 300 Stück Rindvieh aus umliegenden Orten. Noch 1808 wurden Regelungen zur Eichen- und Buchenmast in der Holz-, Mast- und Jagdordnung erlassen. Die Waldweide mit Rindern endete zu Beginn des 19. Jahrhunderts und ist auch seit Mitte bis Ende des vorigen Jahrhunderts mit Schweinen nicht mehr üblich. Im Verlauf des 10. bis 12. Jahrhunderts hörten der Harz und die umliegenden Waldungen auf, königlicher Bannforst zu sein und gingen in die Hände des geistlichen oder weltlichen Fürstentums als Lehen über. Das Recht des Wildbanns, die Hohe Jagd, wurde Bischof Arnulph von Halberstadt mit einer Urkunde aus dem Jahre 997 durch Kaiser Otto III. unter anderem für die Wälder das Hakels verliehen. Über den Wildreichtum im Hakel informiert ein Streckenergebnis aus dem Jahre 1590. An drei Tagen wurden damals 185 wilde Schweine abgefangen. Bischof Heinrich Julius erließ 1589 ein Jagdedikt, in dem bekannt gemacht wurde, daß er ”in allen Gehägen in Sonderheit im Hakel, Hägesäulen errichtet habe, vor denen jedermann beim Jagen kehrt zu machen habe”. Eine weitere Jagdordnung wurde bereits 1603 erlassen. An diesen Aktivitäten ist die besondere Stellung der Jagd in der damaligen Zeit ablesbar. Durch die hohe Wilddichte wurde auch erheblicher Wildschaden verursacht. So wurde versucht, die Domherren durch Schenkung von Wild, so im Jahre 1604 von 14 wilden Schweinen, für die eingetretenen Schäden zu beschwichtigen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hörten die Hetzjagden auf, an ihre Stelle traten die Parforcejagden. Der Hakel eignete sich jedoch nicht für letztere. Über die Jahre 1648 bis 1945 gibt es zahlreiche Angaben zur Jagd und zu den Jagdstrecken in der Literatur. In den ersten Jahren nach 1945 waren die Jagdverhältnisse im Hakel, wie auch anderswo, völlig ungeordnet. Es wurde mit Waffen und Schlingen gewildert. Polizei-Jagdkommandos, Soldaten der sowjetischen Besatzungstruppen und Jäger aus dem Institut für Kulturpflanzenforschung führten die Jagd durch. Bereits in diesen schweren Jahren wurden von Hans Stubbe, dem damaligen Direktor des Instituts für Kulturpflanzenforschung Gatersleben, alle Anstrengungen unternommen, um den Hakel als forstbotanisches und forstzoologisches Forschungs- und geschlossenes Wildeinstands- und Jagdgebiet zu erhalten. 1956 wurde der Hakel Rehwild-Forschungsgebiet, 1962 wurde eine ”Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete” erlassen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Landschafts- und Naturschutzgebiete Wuppertal

Die Datenserie umfasst die beiden Datensätze "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" und "Naturschutzgebiete Wuppertal", die gemeinsam den Inhalt für die Kartenebene "Landschafts- und Naturschutz" im Urbanen Digitalen Zwilling "DigiTal Zwilling" der Stadt Wuppertal bereitstellen. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der beiden Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Metadatensatz zur Datenserie erlaubt eine eindeutige Verknüpfung zwischen der o. g. Kartenebene des DigiTal Zwillings und dem Metadatenkatalog. Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der in den o. g. rechtsverbindlichen Landschaftsplänen festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Beide Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.

Landschaftsschutzgebiete Wuppertal

<p>Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg

Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und NNL (Nationale Naturlandschaften, frühere Bezeichnung Großschutzgebiete - GSG) bestehend aus Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalpark. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Grenzen der Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Seit Stand 2007 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Geodaten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard). Als Download werden zwei Varianten angeboten: Die Dateien der Form "aaa_sfl_std" enthalten die Grenzen der Schutzgebiete und entsprechen den Festlegungen in der jeweils zugehörigen rechtsgültigen Schutzanordnung. Beinhaltet ein Schutzgebiet Flächen der Geltungsbereiche von zwei oder mehreren Schutzanordnungen, so werden deren Grenzen innerhalb des Schutzgebietes ebenfalls dargestellt. Flächen außerhalb der NSG, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen, sind nicht enthalten. Die Dateien der Form "aaa_mz_std" enthalten zusätzlich zu den genannten Informationen auch die Grenzen von Zonierungen (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Zonierungen in den Bestand übernommen wurden. Das betrifft insbesondere die Landschaftsschutzgebiete sowie Biosphärenreservate. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt. Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft. Stand der Daten: 31.12.2020 (EZV, BE), 30.09.2023 (NSG, LSG, GSG) Stand der Listen: Dezember 2022 (NSG), Dezember 2019 (LSG) Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und NNL (Nationale Naturlandschaften, frühere Bezeichnung Großschutzgebiete - GSG) bestehend aus Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalpark. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Grenzen der Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Seit Stand 2007 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Geodaten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard). Als Download werden zwei Varianten angeboten: Die Dateien der Form "aaa_sfl_std" enthalten die Grenzen der Schutzgebiete und entsprechen den Festlegungen in der jeweils zugehörigen rechtsgültigen Schutzanordnung. Beinhaltet ein Schutzgebiet Flächen der Geltungsbereiche von zwei oder mehreren Schutzanordnungen, so werden deren Grenzen innerhalb des Schutzgebietes ebenfalls dargestellt. Flächen außerhalb der NSG, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen, sind nicht enthalten. Die Dateien der Form "aaa_mz_std" enthalten zusätzlich zu den genannten Informationen auch die Grenzen von Zonierungen (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Zonierungen in den Bestand übernommen wurden. Das betrifft insbesondere die Landschaftsschutzgebiete sowie Biosphärenreservate. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt. Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft. Stand der Daten: 31.12.2020 (EZV, BE), 30.09.2023 (NSG, LSG, GSG) Stand der Listen: Dezember 2022 (NSG), Dezember 2019 (LSG) Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und NNL (Nationale Naturlandschaften, frühere Bezeichnung Großschutzgebiete - GSG) bestehend aus Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalpark. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Grenzen der Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Seit Stand 2007 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Geodaten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard). Als Download werden zwei Varianten angeboten: Die Dateien der Form "aaa_sfl_std" enthalten die Grenzen der Schutzgebiete und entsprechen den Festlegungen in der jeweils zugehörigen rechtsgültigen Schutzanordnung. Beinhaltet ein Schutzgebiet Flächen der Geltungsbereiche von zwei oder mehreren Schutzanordnungen, so werden deren Grenzen innerhalb des Schutzgebietes ebenfalls dargestellt. Flächen außerhalb der NSG, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen, sind nicht enthalten. Die Dateien der Form "aaa_mz_std" enthalten zusätzlich zu den genannten Informationen auch die Grenzen von Zonierungen (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Zonierungen in den Bestand übernommen wurden. Das betrifft insbesondere die Landschaftsschutzgebiete sowie Biosphärenreservate. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt. Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft. Stand der Daten: 31.12.2020 (EZV, BE), 30.09.2023 (NSG, LSG, GSG) Stand der Listen: Dezember 2022 (NSG), Dezember 2019 (LSG)

LSG Gardelegen-Letzlinger Forst Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt am Nordwestrand der Colbitz-Letzlinger Heide zwischen der Stadt Gardelegen, den Orten Weteritz und Kloster Neuendorf im Norden, Letzlingen im Süden sowie Solpke und Sylpke im Westen. Das Schutzgebiet hat eine ungefähre Ausdehnung von 12 km in nordwest-südöstlicher und von 6 km in nordost-südwestlicher Richtung. Es gehört zu den Landschaftseinheiten Altmarkheiden und Östliche Altmarkplatten. Das Relief des Gebietes wurde durch die Gletscher der Saalekaltzeit geformt. Ein geomorphologisch relativ wenig gegliedertes, sandiges Plateau entstand, auf das südlich der Linie Zienau-Lindenthal-Ipse-Ziepel ein hügeliger Endmoränenzug aufgeschoben wurde. Nacheiszeitlich wurden abschnittsweise Dünenzüge aufgeweht. Die markantesten Erhebungen sind der Bullenberg südlich Zienau (84 m über NN) und der Weinberg bei Polvitz (93 m über NN). Zeugen der Landschaftsgeschichte sind als Naturdenkmale geschützte Großfindlinge: der „Drei-Grenzen-Stein“ (3 m Länge) sowie der „Große Stein“ auf dem Blauen Berg (3,6 m). Beide liegen auf halber Strecke zwischen Gardelegen und Letzlingen. Das Landschaftsbild wird durch großflächige Kiefernforste bestimmt. Eingestreut sind alte Laubhölzer. Bemerkenswert sind die Stieleichen-Allee an der alten Letzlinger Landstraße (zirka 280 Jahre alt) und eine Sommerlinden-Allee bei Weteritz. Vor allem im Randbereich der Niederungen stocken auch wertvolle Feuchtwälder, so bei Lindenthal, Kenzendorf und Weteritz. Bei Letzlingen erstreckt sich das landschaftsästhetisch reizvolle Quellgebiet der Milde, das Polvitzer Moor, das durch Grünland, Gräben, Gehölzreihen und Teiche geprägt wird. Die Polvitzer Teiche sind die größten und schönsten Stillgewässer im LSG. Der Mildelauf ist zum Teil begradigt und grabenartig eingetieft, durch bachbegleitende Gehölze jedoch in der Landschaft wahrnehmbar. Zwischen Neuemühle und Ziepel hat die Milde einen sehr naturnahen und vielgestaltigen Gewässerlauf, der von wertvollen Erlen- und Erlen-Eschenwäldern begleitet wird. Unterhalb Ziepel tritt der Bach in die Niederung um Gardelegen ein, die durch das Grünland der Rottwiesen geprägt wird. Hier ist der Bach fast durchgehend von Erlenreihen gesäumt. Die Niederung um Weteritz wird von Wiesen, Weiden und kleineren Feuchtwäldern dominiert. Ein sehr abwechslungsreiches Landschaftsbild bietet der historische Lenné-Park bei Weteritz mit Altholz-Beständen, Teichen, Röhrichten und mit Streuobstwiesen, naturnahen Bachabschnitten, Hecken, Erlenbruchwald und Feuchtgrünland in der Umgebung. In den Wäldern der Zienauer Heide haben sich kleinflächig Heide- und Trockenrasenflächen erhalten. Innerhalb der Grenzen des LSG befinden sich mit Ziepel, Ipse und Lindenthal nur wenige kleine Ansiedlungen. Die kleinen Dörfer Ziepel und Ipse sind äußerst idyllisch in die Landschaft eingewachsen und weisen viel historische Bausubstanz auf, in Ziepel Fachwerkhöfe mit alten Inschriften und in der Dorfmitte eine artesische Quelle, die noch heute als Trinkwasser genutzt wird. Ipse wirkt durch seine bauliche Geschlossenheit und die harmonische Einbindung der Höfe durch alte Obstgärten und Pferdekoppeln in die Landschaft. Charakteristisch sind ehemalige Wassermühlen an der Milde wie die Neuemühle, die Hoppenmühle, die Drögemühle und die Buschmühle sowie alte Forsthäuser. Bemerkenswert sind auch Schloß Weteritz und die Waldschnibbe im Wald bei Lindenthal. Die jungsteinzeitlichen Funde streuen relativ locker innerhalb eines von der Milde und einem Zufluß bogenförmig umschlossenen Bereichs, der nur bei Ziepel überschritten wird. Dabei befinden sich vier von 13 Fundstellen heutzutage unter Wald. Während der Bronzezeit, der Eisenzeit und der Kaiserzeit umfaßte die Besiedlung vier, drei und zwei Fundstellen, von denen immer nur eine an der Milde lag, während die anderen ihren Standort in Richtung auf das Quellgebiet der Milde verlagerten. Dank der schützenden Wirkung des Forstes haben sich im LSG Grabhügel der Bronze- und Eisenzeit erhalten. Um das Jahr 1000 war die Heidehochfläche noch von Wenden bewohnt. Ihre kleinen Dörfer lagen im Wald. Nach ihnen wurde die ganze Gegend als die Wendenheide bezeichnet. Im Jahre 1250 bestätigte Papst Innozenz dem Kloster Neuendorf die Schenkung des Dorfes Salchau ”cum deserto slavico” einschließlich Slawenheide. Im Mittelalter wurden lange Zeit die Begriffe ”Garleber Heide” oder ”Gardeleger Heide” verwendet. Deshalb wurde zur Bezeichnung des LSG der Name „Gardelegen-Letzlinger Forst“ gewählt. Im Zuge der deutschen Ostkolonisation des Mittelalters kam es zu einer intensiven Rodungsphase. Innerhalb der großflächigen Wälder entstanden neue Ansiedlungen und Ackerflächen wachsender Ausdehnung. Im 14. Jahrhundert und später während des Dreißigjährigen Krieges wurden viele Ansiedlungen wieder wüst, und ehemals ackerbaulich genutzte Flächen wurden aufgegeben. Die Wälder wurden bis in das 19. Jahrhundert als Weideflächen genutzt, wie zahlreiche alte Hudeeichen im Bereich der angrenzenden Colbitz-Letzlinger Heide bezeugen. Die Weidewirtschaft ließ auch offene, baumfreie Heideflächen entstehen. Mit der Eingliederung des Gebietes nach Preußen begann im Jahre 1815 die geregelte Forstwirtschaft. Ein Großteil der waldfreien Flächen wurde mit schnellwüchsigen Nadelhölzern, vor allem Kiefer, aufgeforstet. Zur Markierung der Wege wurden Eichen gepflanzt, von denen heute noch einige als alte Überhälter vorhanden sind. Für die Bewohner der angrenzenden Dörfer wurden die Wälder, vor allem am moorigen Nordrand, zum Sammeln von Preisel- und Heidelbeeren genutzt, die eine zusätzliche Einnahmequelle darstellten. Daneben wurden viele Bestände zur Gewinnung von Einstreu für die Ställe alljährlich geharkt. Diese Forsten waren nahezu frei von Kraut- und Strauchschicht und nach Berichten von Zeitzeugen von einer geradezu schrecklichen Eintönigkeit. Auf solchen übernutzten Waldflächen haben sich verschiedentlich kleinflächige Flechten-Kiefern-Trockenwälder entwickelt, so beispielsweise in der Zienauer Heide und im Gebiet südlich von Ipse. Die Wälder sind seit Jahrhunderten ein beliebtes Jagdgebiet. Bereits im Jahr 1559 erbaute Kurprinz Johann Georg in Letzlingen ein Jagdschloß, die Hirschburg, und umgab sie mit einem großen Wildpark. Nachdem das Schloß durch die Einwirkungen des Dreißigjährigen Krieges verödete, wurde es erst im Jahre 1843 durch König Friedrich Wilhelm IV neu ausgebaut. Nun fanden alljährlich große Hofjagden statt. Der große Wildreichtum lockte Prominenz und Adel in die Wälder um Letzlingen. Von Kurfürst Joachim Friedrich über Prinz Louis Ferdinand, Kaiser Wilhelm I, Kaiser Wilhelm II, Reichskanzler Bismarck, Hindenburg, Franz Ferdinand von Österreich bis zu Göring reicht die lange Liste der „Waidmänner“. Die vorherrschende Flächennutzung ist noch heute die Forstwirtschaft. In der Niederung von Milde und Weteritzbach oberhalb Gardelegen dominiert landwirtschaftliche Nutzung mit Ackerbau und wenig Grünland. Ein bedeutendes Produkt dieser Gegend war in früherer Zeit das Bier, das vor dem Dreißigjährigen Krieg in 250 Brauereien Gardelegens gebraut wurde. Jedes zweite Haus in der Stadt war damals eine Brauerei. Entsprechend dürfte der Hopfenanbau auf den landwirtschaftlichen Flächen einen hohen Anteil gehabt haben. Noch heute wird das ”Garley”-Bier in Gardelegen gebraut, dessen wichtigste Grundlage die Güte des Heidewassers ist. Die Stadt Gardelegen führt 3 Hopfenstangen im Wappen. Die Niederung im Quellgebiet der Milde bei Letzlingen wurde in früherer Zeit in größerem Umfang zu Fischzucht genutzt. Eine Vielzahl von Gräben ist als Relikt der Teichanlagen vorhanden. Das gesamte heutige ”Polvitzer Moor” war als großer Fischteich angestaut bzw. hatte keinen natürlichen Abfluß. Das von Alvenslebensche Schloß in Polvitz war ein Wasserschloß. Die Zufahrt erfolgte über einen 2 km langen Damm, die heutige Straße nach Polvitz. Erst nach Aufgabe dieser Teiche wurde zur Entwässerung des Moores das Bett der Milde ausgehoben. Vermutlich war sie im Quellbereich nie ein natürliches Fließgewässer. Große Teile des Landschaftsschutzgebietes sind Trinkwasserschutzgebiete für die Trinkwasserförderung durch das Wasserwerk Gardelegen. Heute hat das LSG auch als Naherholungsgebiet eine Bedeutung. Zwei Naturlehrpfade, einer beim Forsthaus Kenzendorf und ein weiterer beim Gasthaus Lindenthal, informieren die Besucher über die Pflanzen- und Tierwelt. Viele markierte Wanderwege, einzelne Radwege und Reitpfade erschließen das Gebiet für die naturbezogene Erholung. Das Landschaftsschutzgebiet bedeckt den Nordwest-Teil der Colbitz-Letzlinger Heide und die nördlich Letzlingen beginnende Milde-Niederung. Die Colbitz-Letzlinger Heide gehört zu den saalekaltzeitlichen (warthestadialen) Hochflächen nördlich Magdeburgs. An der Oberfläche stehen im Bereich der Hochfläche generell Sande, das heißt Schmelzwasserablagerungen, an. In der Milde-Niederung findet man auch holozäne fluviatile Sedimente. Die Lithologie der Ablagerungen in der Colbitz-Letzlinger Heide bedingt, daß ein hoher Anteil des Niederschlags versickert und als Grundwasser aufgrund veränderter hydrogeologischer Verhältnisse erst den Vorflutern am Rand der Hochfläche zufließt. Im Gebiet finden sich überwiegend sandige saalekaltzeitliche Substrate und weichselkaltzeitlicher Geschiebedecksand. Als markante Grenze zwischen beiden Sandschichten findet sich eine Steinsohle mit den bekannten Windkantern. Entsprechend den Substraten dominieren hier Braunerde-Podsole und Sand-Podsole, bevorzugt Eisen-, Eisenhumus- und Humuseisen-Podsole, unter Wald. Sofern solche Böden landwirtschaftlich genutzt werden, bezeichnet man sie als Acker-Braunerde-Podsol. In den Niederungen, zum Beispiel der Milde, treten Niedermoortorfe auf. Diese werden als Grünland genutzt und sind durch Entwässerungsmaßnahmen verändert. Im Nordwesten des LSG finden sich Gleye aus unterschiedlichen Substraten. Die aus Schmelzwassersanden aufgebauten Hochflächen der Heide sind arm an Gewässern. Das Niederschlagswasser versickert und tritt am Rande der Heide wieder zutage. Innerhalb des LSG entspringt die Milde in einer moorigen Senke zwischen Letzlingen und Polvitz, dem „Polvitzer Moor“. Die Milde fließt mit zunächst geringem Gefälle nach Nordwesten ab. Nach einem Schwenk in westliche Richtung durchbricht sie einen Endmoränenzug, verläßt die Heidehochfläche mit höherer Fließgeschwindigkeit in nördliche Richtung und erreicht bei Ziepel die Niederung um Gardelegen. Kurz vor Gardelegen nimmt sie den Weteritzbach auf, der die Niederung zwischen Solpke und Gardelegen entwässert. Ein weiteres Quellgebiet des Heiderandes ist das unmittelbar östlich bei Kloster Neuendorf an das LSG angrenzende Jävenitzer Moor, eines der seltenen Hochmoore der Altmark. Weiterhin sind artesische Quellen am Heiderand wie bei Ziepel charakteristisch. Die Altmarkheiden sind durch Grundwasserflurabstände von > 10 m gekennzeichnet. In den Übergangszonen zu den Niederungen verringert sich der Flurabstand auf 5 m und darunter. Im Bereich des oberen Mildetals steht das Grundwasser mit 2 bis 5 m hoch an. Hier konnten 1935 bei Polvitz aus Torfstichen einige größere Fischteiche angelegt werden. Aufgrund der vorhandenen Nutzungsbedingungen besitzt das Grundwasser der Heiden sehr große Potentiale zur stabilen Wasserversorgung angrenzender Niederungsgebiete. Der hohe Waldanteil und nicht vorhandene Entwässerungsanlagen bewirken eine gute Grundwasserneubildung und die Verzögerung des Gebietsabflusses. Das LSG liegt im Bereich der subatlantisch geprägten Altmarkheiden. Die Niederschläge liegen im langjährigen Mittel bei 550 bis 600 mm und die mittlere Jahrestemperatur bei 8,5° C. Der Quellbereich der Milde weist trotz hohen Ausbaugrades Elemente der silikatischen Quellfluren wie Bitteres Schaumkraut und Quell-Sternmiere auf. Daneben ist der Bachlauf durch Kleinröhrichte mit Berle, Flutendem Schwaden, Bachbunge und Gauchheil-Ehrenpreis gesäumt. Auf der Höhe von Polvitz treten Großseggenriede mit Rispen- und Sumpf-Segge hinzu. Abschnittsweise begleiten Schilfröhricht, Schwarzerlen- oder Grauweiden-Gebüsche das Gewässer. An den Bachlauf schließt sich Feuchtgrünland mit Kohldistel, Wald-Simse, Wald-Engelwurz, Sumpf-Storchschnabel, Großem Mädesüß und Sumpf-Schafgarbe an. Oberhalb Neuemühle begleiten Schwarzerlen-Brüche den Bach, die jedoch infolge meliorativer Maßnahmen, verbunden mit Torfzehrung und Sackung, trockengefallen sind. Die Erlen stehen zum Teil auf „Stelzen“, und die Krautschicht wird von der Brennessel dominiert. Bei Neuemühle ist die Milde gestaut. Der strömungsarme Abschnitt ist von Wasserschwadenröhricht, Wasserpest-Gesellschaft sowie Zweizahnfluren und nitrophilen Staudenfluren geprägt. Unterhalb Neuemühle wird die weitgehend naturbelassene Milde von Erlenbruchwald und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald sowie Winkelseggen-Eschenwald begleitet. Typische Arten sind Sumpf-Haarstrang, Sumpf-Segge, Gemeiner Gilbweiderich und Winkel-Segge. Am Bachufer wachsen Wasser-Minze, Bach-Bunge und Wasserstern. Die umgebenden, grundwassernahen Kiefernforste weisen mit Pfeifengras in der Krautschicht auf den Pfeifengras-Eichenwald als natürliche Waldgesellschaft hin. Die Krautschicht dieser Forste ist relativ artenarm und weist Schlängel-Schmiele, Sauerklee, Heidelbeere und Keulen-Bärlapp auf. Die Niederung bei Ziepel trägt abschnittsweise feuchte Rasenschmielenwiesen mit Flatter-Binse und Rasen-Schmiele. In den Moorwiesen zwischen Ziepel und Gardelegen befinden sich Restbestände von Geflecktem und Breitblättrigem Knabenkraut. Hier liegt als FND „Rottwiesen bei Gardelegen“ das größte in Sachsen-Anhalt bekannte Vorkommen der Schachblume mit über 2 000 Exemplaren. Die Wälder um Letzlingen sind seit alters her für ihren Wildreichtum berühmt. Im 19. Jahrhundert übertraf der Wildbestand 10 000 Stück, vor allem Dam-, Rot- und Schwarzwild. Der letzte Luchs wurde im Jahre 1655 erlegt, auf Wölfe wurden noch im Jahre 1722 große Jagden abgehalten. Heute sind vor allem Reh-, Rot- und Schwarzwild anzutreffen. Das LSG ist Lebensraum einer vielfältigen Vogelwelt. Bemerkenswerte Bewohner der Kiefernwälder sind Schwarzspecht, Rotmilan, Sperber, Kolkrabe, Baumfalke und Schwarzstorch. In Feuchtwäldern tritt der Kranich auf. Baumreihen und Gebüsche in der Ackerlandschaft sind Lebensraum von Ortolan und Neuntöter. Sehr häufig ist der Graureiher im Gebiet anzutreffen. In Ipse und in Gardelegen befinden sich besetzte Storchenhorste. Von den Fledermäusen wurden Zwerg-, Langohr- und Fransenfledermaus nachgewiesen. Die Milde ist Lebensraum von Bachforelle, Regenbogenforelle, Schmerle und Gründling. Die Polvitzer Teiche werden von Verlandungsvegetation mit Schilf-Röhricht, Röhricht des Schmalblättrigen und des Breitblättrigen Rohrkolbens, Rispenseggenried und Steiffseggenried gesäumt. Hier wurden Insektenarten feuchter Lebensräume nachgewiesen wie Sumpf-Schrecke, Sumpf-Grashüpfer, Kurzflügelige Schwertschrecke und Große Goldschrecke. Schutzzweck ist die Bewahrung und Wiederherstellung eines für die Altmark typischen Landschaftsteiles mit seiner Vielfalt an Wald-, Grünland-, Acker-, Feucht- und Trockenstandorten. Insbesondere die Wälder sind zu erhalten und schrittweise in überwiegend naturnahe Bestände umzuwandeln. Waldränder sind als artenreiche Übergänge zwischen Wald und Offenland zu erhalten und wiederherzustellen. Die Grünländer sind durch Nutzung zu erhalten und auf den Niedermoorstandorten durch extensive Grünlandwirtschaft zu verbessern. Die offene Agrarlandschaft ist durch Anlage von Hecken und Feldgehölzen ökologisch und landschaftsästhetisch aufzuwerten. Die Trockenstandorte sind zu schützen und durch geeignete Pflege freizuhalten. Die Fließgewässer sind durch Schonstreifen zu schützen. Der Quellbereich und Oberlauf der Milde bei Polvitz ist unter Anhebung der Gewässersohle und Anlage eines mäandrierenden Laufes zu renaturieren. Durch Anhebung des Grundwasserspiegels sind die Feuchtwaldgesellschaften zu sichern. Der Gehölzanteil ist hier zu erhöhen. Der naturnahe Mildelauf zwischen Neuemühle und Drögemühle ist zu schützen. Die Erholungsnutzung beschränkt sich auf eine naturbezogene, ruhige Erholung durch Wandern und Radfahren auf dem vorhandenen Wegenetz. Im Gebiet besitzt das Reiten, einschließlich das Wanderreitens, traditionsgemäß eine überdurchschnittliche Bedeutung. In allen angrenzenden Orten ist Kränzchenreiten ein Volksfest besonderer Bedeutung. Im Herbst werden Jagden geritten. Zu Himmelfahrt und Pfingsten erfolgen Ausritte. Durch das Gebiet wird der nationale Reitweg Nr. 2 von der Ostsee zum Schwarzwald führen. Wanderung Letzlingen-Forsthaus Kenzendorf Von Letzlingen geht man in nordwestliche Richtung und passiert am Ortsausgang das historische Jagdschloß. Weiter geht es nach Polvitz, wo die in der Niederung liegenden Teiche einen reizvollen Anblick bieten. Von Polvitz wandert man nach Westen in die Kiefernwälder und über die höchste Erhebung des Landschaftsschutzgebietes, den Weinberg, und anschließend nach Neuemühle. Dort überquert man die Milde und trifft linkerhand auf das Forsthaus Kenzendorf. Hier kann man den Naturlehrpfad begehen und sich über Flora und Fauna der Wälder informieren. Auf Waldwegen in östlicher und südlicher Richtung kann über den Blauen Berg und Sorgenschen Berg der Rückweg nach Letzlingen beschritten werden. Wanderung Lindenthal - Zienauer Heide 150 m südlich vom Gasthaus Lindenthal befindet sich ein Informationsstand. Hier beginnt der Naturlehrpfad, der über Naturgeschichte und Lebewelt des Gebietes unterrichtet. Der Weg in südliche Richtung steigt deutlich an und markiert die Anhöhen der Endmoräne. Etwa 2 km südlich Lindenthal stellt der Bullenberg die markanteste Anhöhe dar. Vom Bullenberg kann man zahlreiche Waldwege durch die Wälder der Zienauer Heide beschreiten. In westliche Richtung erreicht man die Ansiedlung Ipse und kann, vorbei an den Teichen im Eichengrund, nach Lindenthal zurückkehren. Wanderung Gardelegen-Rottwiesen-Ziepel-Weteritz-Gardelegen Vom Stadtgraben aus wandert man durch die Rottwiesen in westlicher Richtung nach Ziepel, von dort durch den idyllischen „Heidwinkele“, ein lockeres Waldgebiet mit eingesprengten Wiesen und Feldern, alten Eichen und Linden. In Weteritz wurde durch Lenné ein Landschaftspark mit altem Baumbestand, Wasserflächen und Grünländern angelegt. Diesen kann man besichtigen und dann auf verschiedenen Wegen nach Gardelegen zurückkehren. Das Landschaftsschutzgebiet wird von Kloster Neuendorf bis Sylpke auf zirka 15 km Länge vom Altmark-Radwander-Rundkurs durchquert. Weitere neue Radwege erschließen das Gebiet um Gardelegen-Weteritz-Ipse-Ziepel-Lindenthal. Geotope Im LSG befinden sich einige sehr schöne Findlinge, die als Geotope erfaßt sind. Sie wurden aus Skandinavien mit dem Inlandeis während der Saalevereisung in diesen Raum tranportiert. Dazu gehören: - Findling „Drei-Grenzen-Stein“, zirka 2,2 km nordöstlich Polvitz, grobkörniger Granit; - Findling „Großer Stein am Blauen Berg“, zirka 1,5 km nordöstlich Polvitz, Orthogneis mit großen Feldspäten; - Findling „Wächterstein“, zirka 4 km südöstlich Ziepel, im alten Gadelegener Hospitalforst, grobkörnig-pegmatitischer Granit; - Findling „Kenzendorfer Stein“, zirka 1,2 km nordwestlich Polvitz, im Wald, Orthogneis mit großen Feldspäten. Gardelegen An einem alten Verkehrsknotenpunkt an der Kreuzung der Straßen Salzwedel-Magdeburg und Stendal-Oebisfelde entstand im 12. und 13. Jahrhundert die Stadt Gardelegen. Noch heute sind die alten Straßen im Grundriß der Stadt als Hauptstraßen erkennbar. Das mächtige Salzwedeler Tor gibt am Nordwestrand der Altstadt einen Hinweis auf die einstige Bedeutung der Stadt. Zwei mächtige Rundtürme von 10 bzw. 13 m Durchmesser stammen aus dem 17. Jahrhundert. Auf die ehemalige Stadtbefestigung weisen noch der Stadtgraben, heute rekonstruierter Parkteich, und die ringförmig um die Altstadt liegenden Wallanlagen mit Resten der alten Stadtmauer hin. Die Wallanlagen sind heute eine denkmalgeschützte Parkanlage mit herrlichen geschlossenen Lindenalleen auf dem ehemaligen Wallverlauf. In der Sandstraße sind zahlreiche Fachwerkhäuser aus dem 16. und 17. Jahrhundert erhalten. Am südlichen Rand der Altstadt, dort wo ehemals das Magdeburger Tor stand, befindet sich das um 1300 gegründete Heilig-Geist-Spital. Nach einem Brand wurde es im Jahre 1591 erweitert und 1728 nochmals erneuert. Unweit steht die Marienkirche, eine um 1200 als flachgedeckte Basilika errichtete, aber noch im 13. Jahrhundert in eine fünfschiffige Backsteinhalle umgebaute Kirche. Besonders sehenswert ist hier der Anfang des 15. Jahrhunderts gearbeitete vierflügelige Schnitzaltar. Im Zentrum der Altstadt befindet sich der Rathausplatz mit dem 700 Jahre alten Rathaus, vielfach umgebaut und mit offener Laube, Arkaden und mit einem mit doppelt durchbrochener Laterne bekrönten Turm. Ebenfalls an diesem Platz steht mit dem „Deutschen Haus“, ein Fachwerkhaus aus dem Jahre 1687, und der zweigeschossige Putzbau der Löwenapotheke, die Sitz des Stadtmuseums ist. Die städtische Silhouette Gardelegens wird weiterhin von der Nikolaikirche geprägt. Nach den Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg wurde die Kirche als Ruine erhalten, aus der noch der wuchtige, hohe Westquerturm emporragt. Kloster Neuendorf Östlich von Gardelegen liegt an der Grenze des LSG das um 1232 gegründete Zisterziensernonnenkloster Neuendorf, von dem noch die einschiffige, langgestreckte Klosterkirche und ein gotischer Kreuzgang erhalten sind. In der Kirche haben sich die auf Strenge und Klarheit gerichteten Baugewohnheiten des Ordens verwirklicht. Besonders schön ist die durch eine Dreifenstergruppe gegliederte Ostwand, in welcher der Rhythmus der Fenster durch auf den Giebel aufsteigende Stege und einen Spitzbogenfries aufgenommen wird. Letzlingen In Letzlingen stellt das Jagdschloß die herausragende Sehenswürdigkeit dar. Das im Jahre 1559 erbaute Schloß verfiel in Folge des Dreißigjährigen Krieges. König Friedrich Wilhelm IV ließ es im Jahre 1843 als romantisierenden Putzbau mit Türmen, Zinnen und Wassergraben im Stil britischer Adelsburgen neu ausbauen. Die Architekten August Stüler und Ludwig Ferdinand Hesse schufen auf des Königs Wunsch auch eine Kirche im Stil der englischen Tudorgotik. Die Schloßkirche besitzt als besondere Sehenswürdigkeit Wandmalereien mit jagdlichen Motiven. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Landschaftsrahmenplan Landkreis Wesermarsch 2016

Landschaftsrahmenplan des Landkreises Wesermarsch. Veröffentlichung im Jahr 2016.

Naturschutz - Naturpark Saar-Hunsrück

Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Der saarländisch-rheinland-pfälzische Naturpark Saar-Hunsrück erstreckt sich auf einer Fläche von 1 976 Quadratkilometer über die beiden Bundesländer. In diesem Feature wird der saarländische Teil dargestellt. Naturparke sind durch den Menschen geformte Landschaften. Sie haben eine langjährige Nutzung erfahren, sind also vom menschlichen Handeln beeinflusst. Ziel der Einrichtung Naturpark ist es, den Schutz und die Nutzung der Landschaft miteinander in Einklang zu bringen („Schutz durch Nutzung“). In dem Gebiet soll gleichsam eine nachhaltige, schonende Landnutzung betrieben und nachhaltiger Erholungstourismus gefördert werden. Zudem sollen sich Naturparke hauptsächlich aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen und eine breit gefächerte Arten- und Biotopvielfalt besitzen.

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