§ 2 Nummer 3 der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299) erhält folgende Fassung: 3. Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: 3.1 Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. 3.2 Vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Nummer 3.1 wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh (m2a) Nutzfläche nicht übersteigt. 3.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 3.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden."
Dieser Web Feature Service (WFS), Positivnetz Lang-LKW, stellt den Teil des Hamburger Straßennetzes zum Download bereit, der für die Befahrung mit Lang-Lkw freigegeben ist (Positivnetz). In Hamburg beschränkt sich dieses Straßennetz auf die Bundesautobahnen für den Transit zwischen den Bundesländern, auf einige Strecken im Hafenbereich sowie auf ausgewählten Stadtstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten. Das Befahren außerhalb der angegebenen Stadtstraßen ist nicht gestattet. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Map Service (WMS), Positivnetz Lang-LKW, stellt den Teil des Hamburger Straßennetzes dar, der für die Befahrung mit Lang-Lkw freigegeben ist (Positivnetz). In Hamburg beschränkt sich dieses Straßennetz auf die Bundesautobahnen für den Transit zwischen den Bundesländern, auf einige Strecken im Hafenbereich sowie auf ausgewählten Stadtstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten. Das Befahren außerhalb der angegebenen Stadtstraßen ist nicht gestattet. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Datensatz beinhaltet den Teil des Hamburger Straßennetzes, der für die Befahrung mit Lang-Lkw freigegeben ist (Positivnetz). In Hamburg beschränkt sich dieses Straßennetz auf die Bundesautobahnen für den Transit zwischen den Bundesländern, auf einige Strecken im Hafenbereich sowie auf ausgewählten Stadtstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten. Das Befahren außerhalb der angegebenen Stadtstraßen ist nicht gestattet. Zusätzliche Informationen zu dem dazugehörigen Feldversuch des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie zu der zugrundeliegenden Verordnung und Ausnahmen für spezielle Lang-Lkw-Typen können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.hamburg.de/lang-lkw/
Anzahl der Kraftfahrzeuge je 24 Stunden incl. Lkw und Motorräder (durchschnittliche tägliche Verkehrstärken DTV), Bearbeitungsstand Mai 2007.
Anzahl der Kraftfahrzeuge je 24 Stunden incl. Lkw und Motorräder (durchschnittliche tägliche Verkehrstärken DTV), Bearbeitungsstand November 2000.
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) folgt dem Grundsatz, dass Flussgebiete als Ganzes zu betrachten und zu bewirtschaften sind. Für die praktische Arbeit – z. B. für die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne oder für die Bestandsaufnahme des Zustands der Seen – werden aber handhabbare Untereinheiten gebildet. Wasserkörper stellen hierbei die kleinste Einheit dar, die die WRRL betrachtet. Das WRRL-Monitoring bezieht sich in Schleswig-Holstein auf 73 Wasserkörper mit jeweils einer Seefläche von mehr als 50 ha, davon sind 62 Seen natürlich und elf Seen künstlich entstanden. Hinsichtlich dieser Seen ist Deutschland berichtspflichtig gegenüber der EU.
Anzahl der Kraftfahrzeuge je 24 Stunden inkl. Lkw und Motorräder (durchschnittliche tägliche Verkehrstärken DTV), Bearbeitungsstand 2019.
Die Waldbrandeinsatzkarte zeigt waldbrandrelevante Informationen des Landes Brandenburg im Layout der durch das BMI und BMEL festgelegten und im Bundesanzeiger veröffentlichten bundeseinheitlichen Standards. Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen und werden in der Waldbrandeinsatzkarte graphisch zusammengeführt (Quellenangabe hinter Inhaltsauflistung). Die Karte beinhaltet: Löschwasserentnahmestellen, Sensorstandorte der Waldbrandfrüherkennung, Wegenetz für Lösch- und Rettungsfahrzeuge, Brücken, Wendestellen, Brandschutzschneisen, Wundstreifen, Forstliches Abteilungsnetz, (Quelle: Landesbetrieb Forst Brandenburg), KWF-Rettungspunkte (Quelle: Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik V2.18, Datenurheber , www.rettungspunkte-forst.de), Geotechnische Sperrbereiche der LMBV (Quelle: Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/maps/ac61f78090c04e799d6c7ffd1b4272f0/about, https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/documents/565f85a0f02d4f788dbd19035b5299a0/explore), Militärische Sicherheitsbereiche der Bundeswehr (Quelle: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr , Abt. Infra), Windkraftanlagen (Quelle: Landesamt für Umwelt, dl-de/by-2-0, https://metaver.de/search/dls/?serviceId=B312CAA7-5766-4725-B8D3-03CDC7F0B273&datasetId=45C506E5-3E9D-4DE2-9073-C3DB636CE7CF) Die in den bundeseinheitlichen Standards festgelegte Darstellung der Kampfmittelverdachtsflächen und des Eisenbahnstreckennetzes einschl. Kilometrierung fehlt aus rechtlichen Gründen.
Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.
Origin | Count |
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