Das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) als Fischereibehörde ist Hoheitsbehörde für alle Vollzugsaufgaben des Sächsischen Fischereigesetzes (SächsFischG). 1. Aufgaben als Hoheitsbehörde - Erteilung von sach- und standortbezogenen Einzelgenehmigungen, Erlaubnissen und Verbotsbefreiungen - Durchführung von Anzeige- und Genehmigungsverfahren für Fischereipachtverträge - Vorbereitung, Durchführung, Auswertung der staatlichen Fischereiprüfung - Erteilung von Fischereischeinen und Verwaltung der Fischereischeinausgabe - Organisation und Durchführung der staatlichen Fischereiaufsicht einschließlich Bestellung und Anleitung - Durchführung fischereilicher Ordnungswidrigkeitenverfahren - Ausweisung von Fischereibezirken - Führung des Fischereirechtsverzeichnisses für selbständige FR als öffentliches Register 2. Aufgaben als Fachbehörde - fischereiliche Zustandserfassung und -bewertung von Gewässern - fischereifachliche Begleitung und Mitwirkung bei Verfahren nach FFH-RL und WRRL der EU - Durchführung und fachliche Begleitung von Wiedereinbürgerungs- und Besatzprogrammen z.B. Lachs - fischereifachliche Geeignetheitsbewertung und Abnahme von Fischwanderhilfen zur Sicherung des Geeignetheitsgebotes - fischereifachliche Geeignetheitsbewertung von Wasserbaumaßnahmen - Durchführung der Fischartenkartierung im Freistaat Sachsen, Führung Fischartenkataster - fischereifachliche Begleitung bei Erstellung und Führung der Querbauwerksdatenbank - fischereifachliche Beurteilung von Förder- und Entschädigungsanträgen 3. Aufgaben als Träger öffentlicher Belange - Erarbeitung von Stellungnahmen in Raumordnungs-, Bergbausanierungs-, Regionalplanungs-, Flurneuordnungs-, Wasserrechts- und Naturschutzrechtsverfahren mit fischereilicher Betroffenheit 4. Einzelaufgabenzuweisung an Referat Fischerei / Überbetriebliche Ausbildung - bundesweite Fischwirtausbildung (Überbetriebliche Lehrgänge) und Fortbildung (Meister-, Fachlehrgänge), - angewandten Forschung (Lehr- und Versuchsteichanlage) - fischereifachliche Beratung (Unternehmen, Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts)
Aufzucht (Ausbruetung) beaeugter schwedischer Lachseier. - in der Fischzuchtanstalt Klingental Basel - in den Soemmerlingsbach-Gewaessern Langenerlen (Wiese) - Markierung der Aussetzungsbereiten Laechslinge - Kontrollen der Laichplaetze in der Wiese - Kontrolle des Lachsaufstiegs im Rhein (Verwendung von Mikrosonden) - Entwicklung von 'Starterfutter' Lachsfutter fuer Soemmerling - Kooperation mit franzoesischen und deutschen fischereiwissenschaftlichen Stellen - Ausbau der Aufzuchtgewaesser - Dauerkontrolle der Rheinwasserqualitaet - Versuchsbeginn 1982 - Lachsaussetzung in den Rhein Sommer 1984 - Erste Aufstiegserwartungen markierter Lachse 1986/87.
Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.
Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt. Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.
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Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation.
Die Fließgewässer Berlins haben sich über den Lauf der Jahrhunderte infolge der menschlichen Nutzung stark verändert. Wo früher ein Mündungsdelta der Spree in die Havel lag, mit Auengewässern und Überschwemmungsflächen, finden sich heute durch Schleusen und Wehre geregelte, träge oder gar nicht fließende Gewässer. Dadurch haben sich auch die Lebensräume der ursprünglich hier heimischen Fischarten gewandelt und wurden teilweise zerschnitten. In der Folge verloren viele Fischarten ihren Lebens- und Laichraum, Insbesondere Wanderfischarten wie Stör und Lachs, Neunaugen oder anspruchsvollere Arten wie Zährte oder Barbe starben aus oder waren verschollen. Seitdem sich durch ein wachsendes Umweltbewusstsein langsam die Wasserqualität wieder verbessert, erholen sich entsprechend auch die Fischbestände. Die Schaffung der Durchgängigkeit von Wanderhindernissen dauert allerdings an und auch die Bedarfe der Schifffahrt und der Wassernutzung bestehen weiter. Die Bedingungen für die Wanderfische haben sich daher noch nicht gebessert. Zuletzt wurden bei der Auswertung von 153 Berliner Gewässern 40 Fischarten nachgewiesen. Die artenreichsten Gewässer waren zwischen 2014 und 2022 erwartungsgemäß die durchflossenen Seen, wie der Große Müggelsee und der Griebnitzsee. Besonders verbreitet sind Plötze, Rotfeder, Barsch und Hecht. Hier können Sie die Bestandsaufnahmen aus den Jahren 1993, 2002, 2013 und 2022 nachvollziehen. Die rechtlichen Bedingungen für die Verbesserungen setzte im Jahr 2000 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Sie strebt an, dass sich die ökologische Qualität von Flüssen und Seen in der EU wieder verbessert. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind aktuell. Einleitung Datengrundlage Kartenbeschreibung, Fischartenzusammensetzung und Hauptfischarten Rote Liste der Fische und Neunaugen Berlins Literatur Abbildungen der im Text genannten Fischarten Karten Download
Die aktuelle Gesamtartenliste der Meeresfische umfasst 105 in den deutschen Meeresgebieten der Nord- und Ostsee etablierte Arten. Einen kleinen Teil der Roten Liste der Meeresfische machen sogenannte katadrome Arten aus. Dies sind Arten, die flussabwärts schwimmen, um sich anschließend im Meer fortzupflanzen, wie zum Beispiel der Europäische Aal. Die Laichplätze dieser stark gefährdeten Wanderfischart liegen in der Sargassosee östlich von Florida. Nach der Paarung und dem Ablaichen sterben die Elterntiere. Die Aal-Larven erreichen nach einer ca. dreijährigen Reise das Süßwasser, wo sie sich in den kommenden Jahren zu geschlechtsreifen Aalen weiterentwickeln und der Zyklus von neuem beginnt. Anadrome Arten, wie zum Beispiel der vom Aussterben bedrohte Lachs, sind Wanderfischarten, die zum Laichen vom Meer flussaufwärts in die Gewässer zurückkehren, in denen sie geschlüpft sind. Diese Arten werden aufgrund ihres Laichplatzes in der Roten Liste der Süßwasserfische und Neunaugen bewertet. Als bestandsgefährdet werden 10 % der Arten eingestuft. Zwei Arten, nämlich Meerengel und Stechrochen, gelten als ausgestorben oder verschollen. 64 % aller Arten werden aktuell noch als ungefährdet eingestuft, für 9 % ist die Datenlage für eine Einstufung unzureichend. Die restlichen Arten werden entweder auf der Vorwarnliste geführt (4 %) oder sind im deutschen Meeresareal extrem selten (12 %). Meeresfische sind hauptsächlich durch Überfischung, Umweltverschmutzung und die Erwärmung des Wassers im Zuge des Klimawandels bedroht. Sinnvolle Schutzmaßnahmen, wie die Ausweisung von Rückzugsgebieten, sollten idealerweise in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten umgesetzt werden. (Stand Juli 2023) Thiel, R.; Winkler, H.M.; Sarrazin, V.; Böttcher, U.; Dänhardt, A.; Dorow, M.; Dureuil, M.; George, M.; Kuhs, V.N.; Oesterwind, D.; Probst, W.N.; Schaarschmidt, T. & Vorberg, R. (2025): Rote Liste und Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen (Elasmobranchii, Actinopterygii & Petromyzontida) der marinen Gewässer Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (9): 119 S.
Der Dienst stellt die Einteilung der Fließgewässer nach Fischregionen (HUET und FZG), die Fischzönotische Grundauprägung, den Migrationsbedarf der Fischfauna mit Lachs, die Fischgewässertypen mit Zuordnung der Temperaturorientierungswerte nach OGewV in Sachsen und ein Layer der Talsperren zum kartographischen Lückenschluss dar.
Umweltministerin verleiht Umweltpreis für Bachpatenschaften 2025 – Vier Preisträgerinnen und Preisträger in Mainz ausgezeichnet „Lange Zeit stand die Nutzung von Gewässern beispielsweise als Transportweg oder Energiequelle gegenüber naturnahen, lebendigen Flusslandschaften im Vordergrund. Insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels wie zunehmende Dürreperioden und Hochwasserereignisse führen uns vor Augen, dass ein anderer Umgang mit unseren Gewässern nötig ist, damit wir Wasser als Lebensgrundlage erhalten und zugleich die Gefahren bei Hochwasserereignissen senken können“, sagte Umweltministerin Katrin Eder anlässlich der Verleihung des 31. Bachpatenpreises in Mainz. Naturnahe Flüsse leisten einen wichtigen Beitrag zur Klimawandelfolgenanpassung, zum Trinkwasserschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität und sorgen für ansprechende Kulturlandschaften. Auch für den Hochwasserschutz sind natürliche Flusslandschaften wichtig, da sich das Flussbett im Falle eines Hochwassers besser in die Breite entfalten kann. Bereits seit 1994 fördert das Umweltministerium mit der Aktion Blau Plus Renaturierungsmaßnahmen an Flüssen mit bis zu 90 Prozent. „Und genau so lang verleiht mein Ministerium auch schon den Umweltpreis für Bachpatenschaften. Denn auch viele Ehrenamtliche unterstützen den Erhalt unserer Gewässer. Ich freue mich heute wieder vier herausragende Beiträge honorieren zu dürfen“, so Katrin Eder. In Rheinland-Pfalz wirken momentan etwa 720 Bachpatinnen und Bachpaten beim Schutz und bei der ökologischen Verbesserung der Gewässer im Land tatkräftig mit – 60 dieser Patenschaften bestehen schon seit der Gründung der Initiative. Die Bachpatenschaften werden fachlich durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz begleitet. Insgesamt werden derzeit rund 2.760 Kilometer Gewässer von den naturverbundenen Ehrenamtlichen betreut. Alle drei Jahre würdigt das Umweltministerium Rheinland-Pfalz dieses besondere Engagement mit dem Umweltpreis für Bachpatenschaften. Insgesamt drei Preisträgerinnen bzw. -träger werden für ihren herausragenden Einsatz geehrt – seit 2022 gibt es zusätzlich einen Sonderpreis für schulische Einrichtungen. Der Preis ist mit jeweils 1.000 Euro dotiert. Wolfgang Treis, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil und zeigte sich begeistert vom Engagement der Ehrenamtlichen: „Die Bachpatinnen und -paten sind für uns als Obere Wasserbehörde ‚das Auge vor Ort‘ und unverzichtbare Partnerinnen und -partner beim Gewässer- und Artenschutz. Die heutige Veranstaltung macht deutlich, mit wie viel Herzblut und Ausdauer die Ehrenamtlichen ihre Aufgabe wahrnehmen. Besonders wertvoll ist, dass viele Aktionen Kinder und Jugendliche einbeziehen – so lernen sie früh, wie wichtig der Schutz unserer Gewässer ist. Damit legen die Bachpatinnen und -paten den Grundstein für ein nachhaltiges Umdenken in der Gesellschaft und sichern langfristig die Artenvielfalt.“ Umweltministerin Katrin Eder ergänzte: „Die Bachpatenschaften sind ein unverzichtbarer Baustein unserer Aktion Blau Plus und für den nachhaltigen Schutz unserer Gewässer. Auf vorbildliche Weise unterstützen sie die Kommunen vor Ort mit viel Herzblut trotz zunehmender Herausforderungen. Dieses Engagement ist heute wichtiger denn je.“ Hintergrund zu den Preisträgerinnen und Preisträgern In diesem Jahr geht der Preis an folgende Preisträger: Die ARGE Saynbach kümmert sich seit den 1980er Jahren um die Pflege und den Schutz des gleichnamigen Flusses an großen Abschnitten von der Quelle im Westerwald bis zu seiner Mündung in den Rhein. Vielfältige Aufgaben wie die Gewässerpflege, Bachreinigung, Kontrolle der Gewässergüte sowie Beratung bei wasserrechtlichen und umweltpolitischen Maßnahmen werden durch die Ehrenamtlichen durchgeführt. Hierzu wird mit den Naturschutzverbänden und Behörden vor Ort zusammengearbeitet und es ist erstmals gelungen, alle Fischereipächterinnen und -pächter zu vereinen. Dadurch konnten Projekte wie die Wiedereinbürgerung des Lachses, Artenschutzmaßnahmen für die Westerwaldforelle und die Äsche, eine Beobachtung der Biber- und Fischotterpopulationen sowie das Zurückdrängen invasiver Arten umgesetzt werden. Die ARGE Saynbach bietet außerdem regelmäßig Bachführungen und Bildungsangebote an. Die Eheleute Gavin und Martina Grosvenor aus dem Kreis Mayen-Koblenz engagieren sich seit 2018 für den 3,7 Kilometer langen Pilliger Bach, den Wallerbach sowie das Sevenicher Feuchtgebiet. Sie setzen sich intensiv für den Schutz und die Renaturierung des Feuchtgebiets am Patenbach ein, mit Fokus auf fachlich fundierte Bestandsaufnahmen, Lebensraum-Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit zu Gewässer-, Arten- und Auenschutz sowie Wasserrückhalt. Ein weiterer Schwerpunkt ist ihr Einsatz gegen die Bebauung des Feuchtgebiets in der Aue beispielsweise durch eine Petition mit bislang über 7.000 Unterschriften. Seit 25 Jahren setzt sich Barbara Halfmann aus der Region Neustadt an der Weinstraße aktiv in der Landschaftspflege am Gewässer und in der Umweltbildung ein. Sie pflegt eigenhändig Gewässerrandstreifen und Regenrückhaltebecken unter anderem durch Beweidung mit ihren eigenen Schafen, wodurch artenreiche und naturschutzfachlich wertvolle Flächen entstehen. Hierbei arbeitet Frau Halfmann eng mit den Behörden zusammen, bringt eigenständig Verbesserungsvorschläge ein und hat auf diese Weise ein Pflegekonzept mitentwickelt. Herausragend ist auch ihre Kooperation mit der Kindertagesstätte Kugelstern: Gemeinsam mit den älteren Kindern führt sie jedes Jahr Gewässeruntersuchungstage durch, bei denen die Kinder den Wert des Wassers und Gewässerschutzes erlernen und die Tierwelt des Triefenbachs untersuchen. Ihr Preisgeld spendet Frau Halfmann an die Kita. Den Sonderpreis für schulische Einrichtungen erhält in diesem Jahr das Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun . Das Gymnasium engagiert sich seit den 1990er Jahren mit Bachprojekten und hat 2007 offiziell eine Bachpatenschaft übernommen, die seitdem lebendig weitergeführt wird. In Zusammenarbeit mit NABU und Forstamt Daun werden in verschiedenen Klassenstufen praktische Projekte am Bach durchgeführt. Das Engagement umfasst jährliche Biotoppflege, bei der Schüler der 6. Klassen den Bach pflegen, ihn naturnah gestalten, Sträucher auslichten, Stillwassertümpel anlegen, Neophyten entfernen, Bachreinigungen durchführen und heimische Bäume pflanzen. Die Bachschutzprojekte sind fest im Schulcurriculum verankert, mit Exkursionen, Unterricht zu Fließgewässern und praktischen Untersuchungen. Zudem werden Nistkästen, Insektenhotels, Trockenmauern und Holzstapel gebaut, um Lebensräume zu erweitern. Die Ergebnisse werden regelmäßig beim Tag der offenen Tür präsentiert. Hintergrund zum Bachpatenpreis Der Umweltpreis für Bachpatenschaften wird seit 1994 durch das Umweltministerium im Turnus von drei Jahren verliehen. Seit 2022 wird zusätzlich ein Sonderpreis für schulische Einrichtungen vergeben. Der Preis würdigt das ehrenamtliche Engagement der Bachpatinnen und -paten und soll das Bewusstsein für den Schutz der Natur, insbesondere der Gewässer, in der Öffentlichkeit stärken. Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert. In diesem Jahr wurden alle Bachpatinnen und -paten mit einem Faltblatt durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) angeschrieben und aufgefordert, sich für die Auszeichnung zu bewerben. Die Kriterien zur Beurteilung sind unter anderem die Kontinuität der Bachpatenschaft sowie das Maß und besonders herausragende Aspekte des Engagements. Weitere Infos zu den Bachpatenschaften sind zu finden in einem Info-Beitrag des LfU unter https://www.youtube.com/watch?v=KNVIm_MMTC8
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 93 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 18 |
| Land | 98 |
| Weitere | 31 |
| Wissenschaft | 16 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 54 |
| Taxon | 1 |
| Text | 81 |
| Umweltprüfung | 1 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 56 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 105 |
| Offen | 90 |
| Unbekannt | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 193 |
| Englisch | 17 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 9 |
| Datei | 22 |
| Dokument | 46 |
| Keine | 88 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 58 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 101 |
| Lebewesen und Lebensräume | 202 |
| Luft | 56 |
| Mensch und Umwelt | 195 |
| Wasser | 139 |
| Weitere | 177 |