s/ladeinfrastuktur/Ladeinfrastruktur/gi
Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Eine gut ausgebaute und möglichst flächendeckend errichtete Ladeinfrastruktur ist eine der Voraussetzungen für das weitere Voranschreiten der E-Mobilität. Elektromobiles Bewegen macht aber an der Stadtgrenze nicht halt, so dass ein Ausbau in die Region hinein in abgestimmter Weise sinnvoll ist. Genau an dieser Stelle setzt das Projekt an, die Region wird als Ganzes betrachtet und mit dem Konzept wird die Möglichkeit gegeben, einen strategischen Ausbau in der Region zu planen. <strong>Weitere Informationen: </strong> <a href ="http://metropolregion.hamburg.de/projekte-und-ideen/elektromobilitaet/" style="color:#0000FF" target="_blank">Metropolregion Hamburg</a> Zur Identifikation geeigneter Standorte zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in der Metropolregion Hamburg (MRH) hat die ISB der RWTH Aachen University das Modell STELLA (Standortfindungsmodell für elektrische Ladeinfrastruktur) eingesetzt und weiterentwickelt. STELLA nutzt Methoden und Datenstrukturen ähnlich zu Verfahrensweisen der klassischen Verkehrsmodellierung. Datengrundlagen: STELLA 2016; BKG; BVWP; DDS; Bundesverflechtungsprognose; Projekt SLAM; GoingElectric (Stand März 2016) Ergebnisdarstellung aus dem Projekt HansE; Bearbeitung: RWTH Aachen University <br> <strong>Weitere Informationen: </strong> <a href ="http://metropolregion.hamburg.de/projekte-und-ideen/elektromobilitaet/nofl/7511786/hans-e-potentialkarte/" style="color:#0000FF" target="_blank">Metropolregion Hamburg</a> oder <a href ="http://www.isb.rwth-aachen.de/cms/ISB/Forschung/Projekte/~jbaw/HansE/" style="color:#0000FF" target="_blank">ISB RWTH Aachen</a>
Der Datensatz enthält die Gebiete, die für den weiteren Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge innerhalb des öffentlichen Raums der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vorgesehen sind. Diese Gebiete sind Grundlage für die konkrete Standortsuche durch den städtischen sowie dritte Betreiber, die den künftigen Ausbau übernehmen. Damit bieten diese Gebiete einen Überblick zum geplanten Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum der FHH. Der Datensatz enthält verschiedene Layer: Der Layer "Ausbaugebiete Dritte Betreiber - freigegebene Potentiale 2024" dient dem Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur bis zum Start des Ausbaus aus dem Konzessionsverfahren im Jahr 2025. In diesen Gebieten können Standorte daher nur bis zum 31.12.2024 beantragt werden. In den jeweiligen Ausbaugebieten dürfen maximal vier Ladepunkte errichtet werden. Der Ausbau der in diesem Layer enthaltenen Ausbaugebiete erfolgt auf freiwilliger Basis durch dritte Betreiber. Welche der vorgegebenen Ausbaugebiete am Ende tatsächlich realisiert werden, liegt also nicht in der Hand der FHH. Dieser Layer wird zusätzlich regelmäßig aktualisiert, um eine Übersicht zu ermöglichen, wie viele Ladepunkte in dem jeweiligem Ausbaugebiet bereits beantragt wurden. Alle anderen Layer sind spezifischen Betreibern zugeordnet. Diese wurden im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahren ermittelt und sind berechtigt und verpflichtet die Ausbaugebiete mit der jeweils angegeben Anzahl an Ladepunkten auszustatten. Neben der Verortung der Ausbaugebiete markieren unterschiedliche Farben eine Zuordnung zu einem Betreiber. Alle Layer enthalten eine Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte je Ausbaugebiet sowie eine laufende Nummer (Index) des Ausbaugebietes, um eine bessere Zuordenbarkeit zu gewährleisten.
Der Erfolg der Energiewende in den Bereichen Wärme, Verkehr und lokale Stromerzeugung entscheidet sich auf lokaler, kleinräumiger Ebene. Damit verbunden sind große und langfristige Ausgabenentscheidungen (Gebäudesanierung, Wahl des Heizsystems, Antrieb des Fahrzeugs, Ladeinfrastruktur, eigene Stromerzeugung), die wesentlich von der Kommune und den lokal bestehenden Versorgungsstrukturen, aber auch von den individuellen Entscheidungen der privaten Haushalte bestimmt sind. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines Dashboards für kommunale Entscheidungsträger zur Abschätzung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Energiewende und dem aus der damit verbundenen Transformation resultierenden Strukturwandel. Dabei sollen zum einen ein Monitoring des Fortschritts der Energiewende auf kommunaler Ebene und zum anderen die Identifikation von möglichen zukünftigen Chancen und Herausforderungen bei der Betrachtung kommunaler Energiewendeszenarien im Kontext nationaler wie globaler Entwicklungspfade ermöglicht werden. Im Teilvorhaben der GWS 'Entwicklung eines Dashboards zur modellgestützten Analyse kommunaler Energiewendeszenarien' wird ein um Energie- und Umweltaspekte erweitertes makroökonometrisches Input-Output Modell entwickelt und mit einem vom PIK entwickelten Mikrosimulationsmodell der Haushalte kombiniert. Die räumliche Auflösung der Modelle umfasst alle deutschen Kreise und Gemeinden. Auf diese Weise werden kommunale Energiewendeszenarien unter Einbeziehung von demographischem Wandel und wirtschaftlichem Strukturwandel analysiert und kommunalen Akteur:innen Erkenntnisse für die eigene Umsetzung der Energiewende geliefert. Ergebnisse werden Nutzern in Form eines Dashboards präsentiert. Die Entwicklung der Indikatoren und Szenarien sowie des Dashboards erfolgt in enger Abstimmung mit 6 Modellkommunen sowie Vertretern des deutschen Städtetags, des Landkreistags, sowie des Landesamtes für Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Web Map Service (WMS) zum Thema Ladebedarf Elektromobilität Schwerlastverkehr Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Erfolg der Energiewende in den Bereichen Wärme, Verkehr und lokale Stromerzeugung entscheidet sich auf lokaler, kleinräumiger Ebene. Damit verbunden sind große und langfristige Ausgabenentscheidungen (Gebäudesanierung, Wahl des Heizsystems, Antrieb des Fahrzeugs, Ladeinfrastruktur, eigene Stromerzeugung), die wesentlich von der Kommune und den lokal bestehenden Versorgungsstrukturen, aber auch von den individuellen Entscheidungen der privaten Haushalte bestimmt sind. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines Dashboards für kommunale Entscheidungsträger zur Abschätzung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Energiewende und dem aus der damit verbundenen Transformation resultierenden Strukturwandel. Dabei sollen zum einen ein Monitoring des Fortschritts der Energiewende auf kommunaler Ebene und zum anderen die Identifikation von möglichen zukünftigen Chancen und Herausforderungen bei der Betrachtung kommunaler Energiewendeszenarien im Kontext nationaler wie globaler Entwicklungspfade ermöglicht werden. Im Teilvorhaben der GWS 'Entwicklung eines Dashboards zur modellgestützten Analyse kommunaler Energiewendeszenarien' wird ein um Energie- und Umweltaspekte erweitertes makroökonometrisches Input-Output Modell entwickelt und mit einem vom PIK entwickelten Mikrosimulationsmodell der Haushalte kombiniert. Die räumliche Auflösung der Modelle umfasst alle deutschen Kreise und Gemeinden. Auf diese Weise werden kommunale Energiewendeszenarien unter Einbeziehung von demographischem Wandel und wirtschaftlichem Strukturwandel analysiert und kommunalen Akteur:innen Erkenntnisse für die eigene Umsetzung der Energiewende geliefert. Ergebnisse werden Nutzern in Form eines Dashboards präsentiert. Die Entwicklung der Indikatoren und Szenarien sowie des Dashboards erfolgt in enger Abstimmung mit 6 Modellkommunen sowie Vertretern des deutschen Städtetags, des Landkreistags, sowie des Landesamtes für Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Für die Nutzung der Maste durch Zirkusplakate sowie Plakatierungen für Volksentscheiden, Volksbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren gelten die Vorgaben entsprechend. An den Anlagen der öffentlichen Beleuchtung dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden und es darf keine Beeinträchtigung der Beleuchtung eintreten. Wahlwerbung an Lichtmasten ist daher nur in dem Umfang erlaubt, der die Stand- und Betriebssicherheit des Lichtmastes nicht gefährdet. Wahlwerbung ist nur an den Masten erlaubt, für die nicht bereits eine anderweitige Sondernutzung (z.B. Ladeinfrastruktur) erlaubt worden ist. Das Format des Wahlplakates darf die Größe A0 (Höhe 1,18 m und Breite 0,84 m) nicht übersteigen. Aus Standsicherheitsgründen sind – je nach Masthöhe – maximal drei Wahlplakate je Mast zulässig, die Plakate sind ausschließlich im Hochformat anzubringen. Für die Befestigung der Halterungen dürfen ausschließlich nichtrostende Materialien (z.B. Kabelbinder) verwendet werden. Die Verwendung selbstklebender Materialien ist nicht gestattet. Die Höhe der Unterkante der Wahlwerbung darf im Fahrbahnbereich 4,50 m und im Fußgänger- bzw. Radfahrerbereich 2,50 m nicht unterschreiten. Bei Aufstellern an Lichtmasten ist darauf zu achten, dass der ungehinderte Zugang zum Mastklappenbereich sichergestellt ist. Der Sicherheitsbereich von 0,50 m zur Fahrbahnkante und 0,25m zu Geh- und Radwegen ist einzuhalten. Die Nutzung von Laternenmasten mit einer Masthöhe bis zu 3,50 m ist ausgeschlossen. Die Anbringung von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen Gasstraßenbeleuchtung ist aufgrund der Brandlast nicht gestattet. Die zusätzliche Windangriffsfläche führt darüber hinaus zur Lockerung der Verbindung der Gasanschlussrohre. Die Standorte der Gasstraßenbeleuchtung sind im Geoportal Berlin abrufbar. Karte Öffentliche Beleuchtung im Geoportal Die Nutzung der Maste in Grünanlagen ist ausgeschlossen. Das Anbringen von Wahlwerbung an Verkehrseinrichtungen (z.B. Maste mit Verkehrszeichen, Signalgebern) ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass keine Sichteinschränkungen auf Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen entstehen. Das Anbringen von Werbeträgern an historischen/gestalteten Leuchten und Masten ist nicht gestattet. Ein Katalog dieser Masten ist dem PDF-Dokument „Katalog historischer und gestalteter Maste“ zu entnehmen. Bei der Anbringung von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen elektrisch betriebenen Beleuchtung ist zu beachten, dass der Schutz der Funkantenne sowie die Erkennbarkeit der Mastnummer gewährleistet sind. Darüber hinaus ist die Zugänglichkeit der Mastklappe sicher zu stellen (siehe PDF-Dokument „Anbringen von Zusatzeinrichtungen“ ) damit die Wartung der Leuchte und des Mastes nicht behindert wird. Am Wahltag ist während der Wahlzeit (8 bis 18 Uhr) die Wahlwerbung im Umkreis vom 30 Metern des Zugangs eines Grundstückes, auf dem sich ein Wahllokal befindet, verboten (siehe § 28 Landeswahlgesetz). Entsprechende Wahlwerbung ist daher während der Wahlzeit zu entfernen. Sollte die Wahlwerbung entgegen dieser Auflagen angebracht worden sein, kann die Werbung ohne vorherige Aufforderung an den Sondernutzer durch den Betreiber der öffentlichen Beleuchtung entfernt werden. Bei der Entfernung der Plakate ist darauf zu achten, dass alle Befestigungsmaterialien restlos zu beseitigen sind und die Oberflächenbeschichtung der Masten nicht beschädigt wird. Ebenso ist eine Beschädigung der Funkantenne sowie Mastnummer auszuschließen. Sollte dies dennoch passieren, ist der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung unverzüglich über den Schaden zu informieren (Hotline: (0800) 110 2010) Kosten für die Herstellung, die Anbringung sowie die Entfernung der Wahlplakate trägt allein der Sondernutzer. Ebenso gehen Ersatzvornahmen zu Lasten des Sondernutzers.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 536 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 17 |
| Land | 77 |
| Weitere | 24 |
| Wirtschaft | 25 |
| Wissenschaft | 157 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 510 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 73 |
| Umweltprüfung | 14 |
| unbekannt | 25 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 89 |
| Offen | 533 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 619 |
| Englisch | 62 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 10 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 22 |
| Keine | 312 |
| Webseite | 300 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 196 |
| Lebewesen und Lebensräume | 429 |
| Luft | 521 |
| Mensch und Umwelt | 625 |
| Wasser | 114 |
| Weitere | 625 |