Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist technische Fachbehörde in allen Abwasserfragen. Als kommunales Abwasser wird das aus Haushaltungen oder ähnlichen Einrichtungen und damit zusammen in der Kanalisation abfließende Niederschlagswasser oder sonstiges Abwasser aus Gewerbe- oder Industrieanlagen bezeichnet. Zielsetzung der Ableitung und Behandlung dieser Abwässer ist es, Boden und Gewässer vor schädlichen Verunreinigungen zu schützen und deren Nutzung und die dortigen Lebensgemeinschaften möglichst nicht zu beeinträchtigen. Die zur Ableitung und Behandlung dieser Abwässer erforderlichen Anlagen bedürfen einer Genehmigung bzw. Erlaubnis, in deren Verfahren das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als technische Fachbehörde eingebunden ist. Es werden Antragsunterlagen und weitere Informationen zum Thema angeboten.