Web Feature Service (WFS) zum Thema Entwicklung der Empfängerzahlen in Hamburg nach §§2, 3 AsylbLG. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Anzahl der Personen, die in einem Monat laufende Leistungen in Hamburg nach dem Asylbewerberleistungsgesetz §§ 2 oder 3 tatsächlich erhalten haben. Für die Leistungsempfänger nach Personenkreis § 2 Asylbewerberleistungsgesetz muss mindestens eine der folgenden laufenden Leistungen anteilig oder insgesamt im jeweils betreffenden Monat ausgezahlt worden sein: Anteilige Tagessätze, anteilige Miete, anteilige Heizkosten, anteilige laufende Nebenkosten, Anteile Sammelunterkunft, Regelbedarf nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Beiträge zur Krankenversicherung. Für die Leistungsempfänger nach Personenkreis § 3 Asylbewerberleistungsgesetz muss mindestens eine der folgenden laufenden Leistungen anteilig oder insgesamt im jeweils betreffenden Monat ausgezahlt worden sein: Anteile Sammelunterkunft, Notwendiger persönlicher Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, notwendiger Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, Sachleistungen, Leistungen nach § 1 Absatz 4/ § 1a Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz.
monatliche Zahlen zu Zuzügen und Auszügen in öffentlich-rechtlichen Unterkünften
Monatliche Zahl der Zuzüge von außerhalb Hamburg inklusive Unterteilung nach Familiennachzügen
Monatliche Zuwanderungszahlen von Wohnungslosen, Teilnehmer Jungerwachsenen-Programm, Wohnberechtigte Zuwanderer und nichtwohnberechtigte Zuwanderer
Monatliche Gesamtbelegungszahlen vom Ankunftszentrum, Erstaufnahmen und öffentlich-rechtlichen Unterkünften