Durch geologische Untersuchungen eines Geländesausschnittes, der durch die TK 25 vorgegeben ist, wird eine vollständige Sammlung aller im Gelände zu gewinnenden Informationen über Art und Aufbau der Gesteine und Schichten durchgeführt. Dazu gehören Aufnahme aller natürlichen und künstlichen Einschnitte, von Bohrsondierungen und Schürfen, Beurteilung des Reliefs. Die Informationen werden analog erfaßt und auf die topographische Karte übertragen (Feldblätter), nach Abschluß der Feldarbeiten werden die hergestellten Karten zur Vervielfältigung aufbereitet (z.B. Druck). Zusätzliche Informationen Datengewinnung: analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog, digital Drucklegung in 2004.
Durch geologische Untersuchungen eines Geländesausschnittes, der durch die TK 25 vorgegeben ist, wird eine vollständige Sammlung aller im Gelände zu gewinnenden Informationen über Art und Aufbau der Gesteine und Schichten durchgeführt. Dazu gehören Aufnahme aller natürlichen und künstlichen Einschnitte, von Bohrsondierungen und Schürfen, Beurteilung des Reliefs. Die Informationen werden analog erfaßt und auf die topographische Karte übertragen (Feldblätter), nach Abschluß der Feldarbeiten werden die hergestellten Karten zur Vervielfältigung aufbereitet (z.B. Druck). Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital u. analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog, digital Drucklegung in 2003
Durch geologische Untersuchungen eines Geländesausschnittes, der durch die TK 25 vorgegeben ist, wird eine vollständige Sammlung aller im Gelände zu gewinnenden Informationen über Art und Aufbau der Gesteine und Schichten durchgeführt. Dazu gehören Aufnahme aller natürlichen und künstlichen Einschnitte, von Bohrsondierungen und Schürfen, Beurteilung des Reliefs. Die Informationen werden analog erfaßt und auf die topographische Karte übertragen (Feldblätter), nach Abschluß der Feldarbeiten werden die hergestellten Karten zur Vervielfältigung aufbereitet (z.B. Druck). Zusätzliche Informationen Datengewinnung: analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog, digital keine Drucklegung durch GD in M-V, Grenzblatt Drucklegung in Schleswig-Holstein
Durch geologische Untersuchungen eines Geländesausschnittes, der durch die TK 25 vorgegeben ist, wird eine vollständige Sammlung aller im Gelände zu gewinnenden Informationen über Art und Aufbau der Gesteine und Schichten durchgeführt. Dazu gehören Aufnahme aller natürlichen und künstlichen Einschnitte, von Bohrsondierungen und Schürfen, Beurteilung des Reliefs. Die Informationen werden analog erfaßt und auf die topographische Karte übertragen (Feldblätter), nach Abschluß der Feldarbeiten werden die hergestellten Karten zur Vervielfältigung aufbereitet (z. B. Druck). Zusätzliche Informationen Datengewinnung: analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog, digital Drucklegung in 1998.
Durch geologische Untersuchungen eines Geländesausschnittes, der durch die TK 25 vorgegeben ist, wird eine vollständige Sammlung aller im Gelände zu gewinnenden Informationen über Art und Aufbau der Gesteine und Schichten durchgeführt. Dazu gehören Aufnahme aller natürlichen und künstlichen Einschnitte, von Bohrsondierungen und Schürfen, Beurteilung des Reliefs. Die Informationen werden analog erfaßt und auf die topographische Karte übertragen (Feldblätter), nach Abschluß der Feldarbeiten werden die hergestellten Karten zur Vervielfältigung aufbereitet (z.B. Druck). Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital u. analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog, digital Drucklegung in 1996
Auf der Grundlage aller auswertbaren Bohrungen im Gebiet des Blattes Rostock werden die eiszeitlichen Schichten einzeln auf Horizontkarten mit Mächtigkeit und Verbreitung dargestellt, unterschieden nach Farben und Signaturen. Da die Erstausgabe des Blattes (gedruckt 1971) veraltet ist, wird z. Zt. eine Neubearbeitung betrieben, die eine wesentliche Erweiterung des Kenntnisstandes dokumentieren wird. Entwürfe sind beim Autoren einsehbar. Zusätzliche Informationen Datengewinnung: analog, liegt vor als: Datensammlung, beziehbar: analog, Geschiebezählung, Paläontologie, Palynologie
Die K+S Minerals and Agriculture GmbH hat bei der Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 - die Zulassung der 6. Änderungsanzeige des Rahmenbetriebsplans vom 21.05.1985 für das Steinsalzbergwerk Borth (Auffahrung von 2 Doppelstrecken zur Lagerstättenerkundung im Südgraben und der Südwestflanke 3) beantragt. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG und bedarf gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 1 a) bb) UVP-V Bergbau der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
A literature review of bioaccumulation and biotransformation of organic chemicals in birds was undertaken, aiming to support scoping and prioritization of future research. The objectives were to characterize available bioaccumulation/biotransformation data, identify knowledge gaps, determine how extant data can be used, and explore the strategy and steps forward. An intermediate approach balanced between expediency and rigor was taken given the vastness of the literature. Following a critical review of [500 peer-reviewed studies, [25,000 data entries and 2 million information bytes were compiled on [700 organic compounds for * 320 wild species and 60 domestic breeds of birds. These data were organized into themed databases on bioaccumulation and biotransformation, field survey, microsomal enzyme activity, metabolic pathway, and bird taxonomy and diet. Significant data gaps were identified in all databases at multiple levels. Biotransformation characterization was largely fragmented over metabolite/pathway identification and characterization of enzyme activity or biotransformation kinetics. Limited biotransformation kinetic data constrained development of an avian biotransformation model. A substantial shortage of in vivo biotransformation kinetics has been observed as most reported rate constants were derived in vitro. No metric comprehensively captured all key contaminant classes or chemical groups to support broad-scope modeling of bioaccumulation or biotransformation. However, metrics such as biota-feed accumulation factor, maximum transfer factor, and total elimination rate constant were more readily usable for modeling or benchmarking than other reviewed parameters. Analysis demonstrated the lack of bioaccumulation/biotransformation characterization of shorebirds, seabirds, and raptors. In the study of bioaccumulation and biotransformation of organic chemicals in birds, this review revealed the need for greater chemical and avian species diversity, chemical measurements in environmental media, basic biometrics and exposure conditions, multiple tissues/matrices sampling, and further exploration on biotransformation. Limitations of classical bioaccumulation metrics and current research strategies used in bird studies were also discussed. Forward-looking research strategies were proposed: adopting a chemical roadmap for future investigations, integrating existing biomonitoring data, gap-filling with non-testing approaches, improving data reporting practices, expanding field sampling scopes, bridging existing models and theories, exploring biotransformation via avian genomics, and establishing an online data repository. The Author(s) 2022
BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Anlage 19 (zum Datenbericht Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG) Schichtenverzeichnise Bohrung Gronau DEA 1 Stand 21.09.2020 Hinweis: Vorliegender Datenbericht zeigt alle entscheidungserheblichen Daten, die mit Stand 20.01.2021 gemäß den Regelungen und Verfahren nach dem Geologiedatengesetz veröffentlicht werden können. Siehe auch BGE 2020l Teil 3 von 4. Geschäftszeichen: SG02102/7-1/26-2020#23– Objekt-ID: 828639– Revision: 000 Entscheidungserhebliche Daten und Tatsachen für die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien Die Veröffentlichung von entscheidungserheblichen Tatsachen und Erwägungen, hier geologische Daten, erfolgt nach dem Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG). Das GeolDG löst das Lagerstättengesetz ab und nach § 1 GeolDG (GeolDG) regelt es die staatliche geologische Landesaufnahme, die Übermittlung, die dauerhafte Sicherung und die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten sowie die Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, um den nachhaltigen Umgang mit dem geologischen Untergrund gewährleisten und Geogefahren erkennen und bewerten zu können. Geologische Daten werden insbesondere auch für das Standortauswahlverfahren nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) benötigt. Das GeolDG trat mit dem 30.06.2020 in Kraft, so dass seitens der BGE, den Landesministerien und Landesbehörden ab diesem Zeitpunkt mit den Verfahren nach dem GeolDG zur Kategorisierung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten begonnen werden konnte. Die erforderlichen Verfahren waren aufgrund ihres Umfangs nicht in dem bis zur Veröffentlichung bestehenden Zeitraum umzusetzen. Insofern werden nach dem 28.09.2020 weitere geologische Daten veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt mit Hilfe einer Revision des vorliegenden Datenberichtes. Dabei werden die bisher im vorliegenden Bericht weiß abgedeckten Bereiche nicht weiter abgedeckt, sondern die „darunter liegenden“ Daten sichtbar gemacht. Mit diesen Anlagen sind der untersetzenden Unterlage (BGE 2020l) die entscheidungserheblichen Daten zu den Mindestanforderungen und geowissen- schaftlichen Abwägungskriterien angefügt. Die darin angegebenen Koordinaten beziehen sich dabei immer auf die den identifizierten Gebieten und Teilgebieten zugrundeliegenden Daten und beschreiben damit nicht zwingend das Teilgebiet selbst. - 56 - Stammdaten - 2572/ 5787/ 1 - Bnum: 7302 . . Objekt / Name : Bohrungs- / Aufschluß-Nr. : Archiv-Nr. : Endteufe [m] : Stratigraphie der Endteufe : Gronau DEA 1 1890.00 Karbon . TK 25 : Ort / Gemarkung : GK Rechtswert/Hochwert [m] : UTM East/North [m] : Hoehe des Ansatzpunktes [mNN] : Koordinatenbestimmung : Hoehenbestimmung : Gronau i. Westf. [TK 3708] Gronau 2572068.00 / 5787715.00 32367056.51 / 5787100.99 40.00 von Einsender oder Firma angegeben von Einsender oder Firma angegeben . Hauptzweck des Aufschlusses : Aufschlussart : Aufschlussverfahren : Vertraulichkeit : Art der Aufnahme : Exploration, Lagerstättenerkundung Bohrung vertraulich, offen nur mit Einwilligung; Eigentümer: jurist. Personen des Privatrechts (Firma, etc.) Aufnahme durch Sachbearbeiter; überarbeitet nach geophysikalischen Messungen . Schichtenverzeichnis Version : Qualität : erster - letzter Bohrtag : 1 Schichtdaten von guter Qualität; genaue stratigrafische Einstufung 1.2.1950 - 14.2.1951 . Grundwasserstand [m] : Oberster Grundwasserstand [m] : . Gerät : . Bemerkung : . Originalschichtenverzeichnis : Original-Schichtenverzeichnis liegt vor . Geologischer Dienst NRW 02.12.2019
Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH betreibt im Konsortium mit der Firma Palatina GeoCon GmbH & Co. KG die Entwicklung der im bergrechtlichen Bewilligungsfeld Römerberg-Speyer befindlichen Erdöllagerstätte. Auf den beiden Betriebsplätzen (CP 1 und CP 2) erfolgt auf Grundlage der bestehenden Genehmigungen und Zulassungen eine Gewinnung von Erdöl. Zur weiteren Erkundung und Entwicklung der Lagerstätte soll die Tiefbohrung Römerberg 6 auf dem zugelassenen Betriebsplatz CP 1 abgeteuft werden. Mit Schreiben vom 09.07.2018 beantragte die Neptune Energy Deutschland GmbH die Feststellung der UVP-Pflicht aufgrund § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 10a UVP-V Bergbau. Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung Römerberg 6 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere, die technische Ausführung, die Lage in einem Industriegebiet, sowie die mehrjährigen Erfahrungen des laufenden Betriebs. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Mainz, den 08.07.2019 Im Auftrag gez. Holsten Hübner
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