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Maßnahmen zur Optimierung der Entsorgung von quecksilberhaltigen Gasentladungslampen und anderen Lampenarten

Die Entsorgung von Altlampen erfolgt nach dem Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG) seit 2005 weitgehend in Verantwortung der Hersteller. Dabei sind für die Erfassung der Altlampen aus den privaten Haushalten primär die öffentlich-rechtlichen Entsorger verantwortlich. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller freiwillige Rücknahmesysteme aufgebaut. Die Funktionalität der meisten Gasentladungslampen ist an die Verwendung von Quecksilber als Leuchthilfsmittel gekoppelt. Gerade wegen ihres Quecksilbergehaltes sollten die anfallenden Altlampen möglichst vollständig und bruchsicher erfasst und sachgerecht behandelt werden. LED enthalten kein Quecksilber, fallen jedoch ebenfalls unter die Regelungen des ElektroG und müssen daher nach Gebrauch - wie die Gasentladungslampen - getrennt erfasst und verwertet werden. Ziel des durchgeführten Projektes war die Ermittlung des Standes bei der Entsorgung von Gasentladungslampen (GEL) und anderen Lampenarten wie Leuchtdioden (LED) sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für eine ggf. sinnvolle Optimierung. Glühlampen waren nicht Gegenstand des Vorhabens. Angesichts der derzeit anfallenden sehr geringen Mengen von LED im Abfallbereich kann der Status Quo der Entsorgung als ausreichend angesehen werden. Allerdings erscheint es aufgrund des starken zukünftigen Mengenzuwachses bei LED-Lampen notwendig, schon jetzt Verfahren zur Separierung von LED bzw. zur Rückgewinnung von enthaltenen Wertstoffen (strategische Metalle) zu entwickeln. Veröffentlicht in Texte | 03/2015.

Maßnahmen zur Optimierung der Entsorgung von quecksilberhaltigen Gasentladungslampen und anderen Lampenarten

Die Entsorgung von Altlampen erfolgt nach dem Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG) seit 2005 weitgehend in Verantwortung der Hersteller. Dabei sind für die Erfassung der Altlampen aus den privaten Haushalten primär die öffentlich-rechtlichen Entsorger verantwortlich. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller freiwillige Rücknahmesysteme aufgebaut. Die Funktionalität der meisten Gasentladungslampen ist an die Verwendung von Quecksilber als Leuchthilfsmittel gekoppelt. Gerade wegen ihres Quecksilbergehaltes sollten die anfallenden Altlampen möglichst vollständig und bruchsicher erfasst und sachgerecht behandelt werden. LED enthalten kein Quecksilber, fallen jedoch ebenfalls unter die Regelungen des ElektroG und müssen daher nach Gebrauch - wie die Gasentladungslampen - getrennt erfasst und verwertet werden. Ziel des durchgeführten Projektes war die Ermittlung des Standes bei der Entsorgung von Gasentladungslampen (GEL) und anderen Lampenarten wie Leuchtdioden (LED) sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für eine ggf. sinnvolle Optimierung. Glühlampen waren nicht Gegenstand des Vorhabens. Angesichts der derzeit anfallenden sehr geringen Mengen von LED im Abfallbereich kann der Status Quo der Entsorgung als ausreichend angesehen werden. Allerdings erscheint es aufgrund des starken zukünftigen Mengenzuwachses bei LED-Lampen notwendig, schon jetzt Verfahren zur Separierung von LED bzw. zur Rückgewinnung von enthaltenen Wertstoffen (strategische Metalle) zu entwickeln.

Maßnahmen zur Optimierung der Entsorgung von quecksilberhaltigen Gasentladungslampen und anderer Lampenarten

Das Projekt "Maßnahmen zur Optimierung der Entsorgung von quecksilberhaltigen Gasentladungslampen und anderer Lampenarten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Die Beleuchtung in privaten Haushalten erfolgt zunehmend mit Gasentladungslampen wie stabförmigen Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen (umgangssprachlich Energiesparlampen). Hintergrund ist der durch EU-Recht eingeleitete, schrittweise Ausstieg aus der energieineffizienten Glühlampentechnik. Die Funktionalität der meisten Gasentladungslampen - insb. der stabförmigen Leuchtstofflampen und der Kompaktleuchtstofflampen - ist dabei an die Verwendung von Quecksilber als Leuchthilfsmittel gekoppelt. Die Entsorgung der quecksilberhaltigen Altlampen erfolgt entsprechend dem ElektroG seit 2005 in der Verantwortung der Hersteller, wobei die öffentlich rechtlichen Entsorger für die Erfassung aus den privaten Haushalten primär verantwortlich sind. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller ein freiwilliges Rücknahmesystem aufgebaut. Inzwischen werden jährlich in Deutschland über 100 Mio. Stück Kompaktleuchtstofflampen verkauft - mit steigender Tendenz. Infolge der zunehmenden Verwendung dieser Lampen sowie deren langer Lebensdauer fallen zeitversetzt vermehrt Altlampen an, die aufgrund der Quecksilbergehalte sorgfältig und bruchsicher zu erfassen und zu verwerten sind. Ziel des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung des Standes bei der Entsorgung von Gasentladungslampen. Diese umfasst die Sammlung der Altlampen bei den verschiedenen Anfallstellen unter Darstellung der Erfassungssysteme und der Abhollogistik einschließlich der Umladeprozesse bis hin zur Behandlung und Verwertung. Betrachtet werden sollen dabei insbesondere die (potenziell) entstehenden Emissionen von Quecksilber. Auf dieser Basis sollen Empfehlungen zur Optimierung des bestehenden Systems der Erfassung, Behandlung und Verwertung der Altlampen abgeleitet werden. Methodik: Methodisch sollen die jeweiligen Akteure Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Standes der Entsorgung erhalten sowie ggf. eigene, individuelle Aktionen zugrunde gelegt werden. Es sollen die ...

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