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Fischereischein

Für Berliner gibt es drei verschiedene Fischereischeine: Fischereischein A für Angler Fischereischein B für Berufsfischer Jugendfischereischein Kosten der Fischereischeine Beantragung / Verlängerung der Fischereischeine Fischereiabgabe Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat und in den Berliner Gewässern angeln möchte, muss einen Berliner Fischereischein A beantragen. Dafür ist grundsätzlich das erfolgreiche Ablegen einer Anglerprüfung erforderlich. Wer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aber schon eine Sportfischerprüfung bestanden oder die Raubfisch- oder die Salmonidenqualifikation erlangt hat und dies nachweisen kann, erhält den Fischereischein A ebenfalls. Die Sportfischer-, Fischer- und Anglerprüfungen, die in einem anderen Bundesland nach den dort geltenden Vorschriften abgelegt worden sind, gelten wie eine Berliner Anglerprüfung. Seit dem 8. Juni 2000 erhält auch der einen Fischereischein, der einen Fischereischein mit Ausstellungsdatum vor dem 30.04.1995 besitzt oder aus dieser Zeit einen Mitgliedsausweis von einem Anglerverband vorweisen kann. Nähere Auskünfte über Zeitpunkt, Ort und Kosten der Anglerprüfung erteilen die fischereilichen Landesverbände. Dieser Schein ist Berufsfischern vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer oder eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben oder Personen, die mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben. Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel zu fischen. Die Fischereiabgabe wird als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt. Ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig. Geltungsdauer Gebühr Fischereiabgabe 2025 Fischereischein A 5 Jahre 27,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein A 1 Jahr 18,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein B 5 Jahre 27,00 EUR 135,00 EUR Jugendfischereischein 1 Jahr 10,00 EUR 4,00 EUR Im Fischereiamt kann bar und mit girocard bezahlt werden. Fischereischeine gibt es im Fischereiamt Montag, Dienstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen im Dienstgebäude in der Havelchaussee 149/151 , 14055 Berlin (Charlottenburg), Tel.: (030) 300 69 90. Buslinie M49, Haltestelle Stößenseebrücke Wartezeiten Die durchschnittliche Wartezeit beträgt: 15 Minuten Die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Vorgang beträgt: 5 Minuten An Tagen mit hohem Besucherandrang in den Monaten März bis Juni ist mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 1 Stunde zu rechnen. Unser Tipp: Legen Sie Ihren Besuchertag auf Montag oder Freitag. Kommen Sie in den Monaten Juli bis Februar. Kommen Sie rechtzeitig vor den Feiertagen. Nachweis der bestandenen Anglerprüfung oder vergleichbarer Prüfung oder einen Fischereischein oder einen Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes aus der Zeit vor dem 30.04.1995 einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung Passbild Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mit Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten (Vorder- und Rückseite) Antragsformular einen Berliner Fischereischein ohne Auflagen innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten vor bis 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit, sofern dieser nicht bereits verlängert wurde einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zusätzlich ein Passbild, falls der Fischereischein bereits einmal verlängert wurde oder über 6 Monate abgelaufen ist Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten Antragsformular Die Gebühr einer einmaligen Verlängerung beträgt die Hälfte der Gebühr einer Neuausstellung. Wurde der Fischereischein bereits einmal verlängert, wird ein neues Dokument ausgestellt. Die Gebühr der Neuausstellung s.o. unter Kosten der Fischereischeine. wird von jedem erhoben, der einen Fischereischein besitzt. Die Marken gelten ein Kalenderjahr und können von jedem frei und in beliebiger Anzahl beim Fischereiamt oder den Fischereiorganisationen oder Angelgerätehändlern erworben werden. Wer seinen Hauptwohnsitz nicht im Land Berlin hat und den Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt, ist von der Abgabe im Land Berlin befreit. Das Land Berlin muss das Geld aus der Fischereiabgabe , so sagt das Gesetz über den Fischereischein, wiederum zur Information über das Gebiet der Fischerei und die Förderung der Fischbestände verwenden. Es setzt die Mittel insbesondere dafür ein, die Bestände zu regulieren. Dafür werden die Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und die Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten untersucht und die dazu erforderlichen fischereiwissenschaftlichen Begleituntersuchungen durchgeführt.

Klimaanalyse 2022

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Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/nutzung/gebaeudehoehen/ (Zugriff 16.04.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2020: Umweltatlas Berlin, Vegetationshöhen. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/biotope/vegetationshoehen/2020/methode/ (Zugriff 16.04.2025)

Bodenschutz und Altlasten

Aktuelles Bild: Janis Kreiselmeier, Thünen-Institut Boden – wertvolles Gut Der Boden gehört neben Luft und Wasser zu den natürlichen Lebensgrundlagen. Böden werden anhand ihrer Eigenschaften und Materialien in etwa 50 verschiedene Bodentypen klassifiziert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Die Berliner Bodenschutzkonzeption Die neue Berliner Bodenschutzkonzeption wurde auf der gesetzlichen Grundlage des Berliner Bodenschutzgesetzes aufgestellt. Der Senat hat die Berliner Bodenschutzkonzeption auf seiner Sitzung am 25. Juni 2024 beschlossen. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Das Berliner Entsiegelungsprogramm Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt entwickelt gemeinsam mit der gruppe F Freiraum für alle GmbH ein gesamtstädtisches Entsiegelungsprogramm für das Land Berlin. Weitere Informationen Bild: SenStadt Gefährdungen und Belastung Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt zahlreichen Gefährdungen und Belastungen z. B. durch Schadstoffeintrag, Verdichtung oder Versiegelung. Weitere Informationen Bild: Planungsgruppe Cassens + Siewert Vorsorgender Bodenschutz Vorsorgender Bodenschutz gegen stoffliche Belastungen heißt, die Belastungen des Bodens durch den Boden schädigende Substanzen im Voraus zu verhindern. Solche Belastungen können durch Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit den Stoffen und Abfällen entstehen. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH, Berlin Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten Bodenverunreinigungen gefährden das Grundwasser und damit die Trinkwasserversorgung. Weitere Informationen Bild: Jezper - Depositphotos Fragen und Antworten Was muss ich als Grundstückskäufer, als Bauherr beachten? Wie kann ich als Gartenbesitzer zum Bodenschutz beitragen? Was mache ich, wenn ich Bodenverunreinigungen entdecke? Weitere Informationen Bild: Muuraa / depositphotos.com Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten im Bodenschutz Wer macht was im Bodenschutz? Wann sind die Bezirke, wann ist die Hauptverwaltung zuständig? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Boden geschützt? Weitere Informationen Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 die Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen. Weitere Informationen Mit der Änderung der Verordnung über die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Mai 2024 sind Erleichterungen bei der Zulassung von Untersuchungsstellen und bei den Anforderungen der Sachverständigen erreicht worden. Bislang ist es so, dass Untersuchungsstellen, die im Bereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes tätig werden wollen, ein Zulassungs-/Notifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Dieses Verfahren fällt für Untersuchungsstellen künftig weg, was zu einer erheblichen Arbeitserleichterung bei den Untersuchungsstellen führen wird. Eine Qualitätsprüfung der Untersuchungsstellen ist durch die ohnehin erforderliche Akkreditierung dennoch gewährleistet. Ferner werden erleichternde Anforderungen an die Zulassung von Sachverständigen eingeführt: nun können auch Sachverständige zur Zulassungsprüfung berücksichtigt werden, die eine „Technische Ausbildung im Bereich Umwelt“ vorweisen können oder auch „Quereinsteiger/-innen mit vergleichbaren Qualifikationen“, sofern sie eine 10-jährige praktische Tätigkeit auf dem jeweiligen Sachgebiet, für das sie zugelassen werden möchten, vorweisen können. Newsletter Entsiegelungspotenziale Newsletter Nr. 7 zum Projekt Entsiegelungspotenziale ist online Aktualisierung der Arbeitshilfe Orientierende Kostenschätzung für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Aktualisierung der Eingabedatei zur Ermittlung orientierender Kostenansätze für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Veröffentlichung des neu erarbeiteten Datensatzes zur Bodenpunktdatenbank (BPDB) im Geoportal Berlin zu digitalen Bodenprofildaten im Bestand des Landes Berlin mit Sachstand Dezember 2024. Aktualisierung der Entsiegelungspotenziale im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2024 Aktualisierung Bodenkarten im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2020 Möglichkeit der Förderung von Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Rechtsvorschriften zum Download Zuständigkeiten im Bodenschutz in Berlin

Bodenkundliche Kartierungen - Übersicht

Übersicht über die im Land Berlin durchgeführten bodenkundlichen Gutachten oder Kartierungen bei denen Bodenprofile dokumentiert und/oder großmaßstäbliche Bodenkartierungen erarbeitet wurden.

Entwicklung der Anzahl ausgewählter klimatologischer Kenntage 2022 (Umweltatlas)

Die Entwicklung der Anzahl ausgewählter klimatologischer Kenntage ist ein Ergebnis der durchgeführten Klimamodellierung 2022 im Land Berlin. Mit dem Angebot der Kenntage ist ein Blick zur Entwicklung des Stadtklimas im Land Berlin möglich. Betrachtet werden die drei Parameter bestehend aus Sommertage, Heiße Tage und Tropennächte in unterschiedlichen Zeiträumen. Die Kenntagsentwicklung ist räumlich für das gesamte Stadtgebiet von Berlin in Karten dargestellt. Die Anzahl und Verteilung der jeweiligen klimatologischer Kenntage ist für den Referenzzeitraum 1971 bis2000 sowie für zwei Zeitabschnitte in der Zukunft 2031 bis2060 und 2071 bis2100 modelliert worden. Zudem wurde ausgehend vom Referenzzeitraum die Zunahme der Anzahl der Kenntage gegenüber den beiden Zeitschnitten jeweils berechnet. Die Karten werden jeweils in einem 10x10 m Raster und als Mittelwerte pro Block(teil)fläche (ISU5) angeboten.

Fischfauna 2013

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Im Zeitraum von 2003-2013 wurden im Land Berlin 38 Fischarten nachgewiesen. Pro Gewässer wird der Gewässertyp sowie die nachgewiesenen Fischarten dargestellt. Die Farbe der Fischart zeigt gleichzeitig auch ihren Gefährdungsgrad nach der Roten Liste Berlin (2013) an. 02.08 Fischfauna Weitere Informationen

Klimagerechtes Haushalten

Im Zuge des klimagerechten Haushaltens werden klimaschutzbezogene Daten zu ausgewählten öffentlichen Klimaschutzinvestitionen im Rahmen der Haushaltsaufstellung systematisch erfasst und ausgewertet. Dies soll es erleichtern, finanzpolitische Entscheidungen gezielter an den Berliner Klimaschutzzielen auszurichten. Ein erstes Pilotprojekt wurde im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 durchgeführt. Die gewonnenen Ansätze werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 weiterentwickelt und fortgeführt. Der Senat von Berlin hat sich zum Pariser Klimaschutzübereinkommen und zu den Zielen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes bekannt. Das macht Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der Haushaltspolitik erforderlich. Das gilt unter anderem für Ausgaben in öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten, den Ausbau der Ladeinfrastruktur, den Solarausbau, dem Stadtgrün, der Begrünung von Dächern und Fassaden oder der Ausweisung von Fördermitteln. Die öffentlichen Mittel sollten aus Sicht des Klimaschutzes möglichst so eingesetzt werden, dass die Potenziale zur Einsparung von CO 2 -Emissionen im Einflussbereich des Landes ausgeschöpft werden können und dadurch eine Erreichung der Berliner Klimaschutzziele sichergestellt wird. Einen Beitrag dazu soll das klimagerechte Haushalten leisten. Es handelt sich dabei um einen innovativen Governance-Ansatz, mit dem der Anspruch, Klimaschutz als Querschnittsaufgabe zu verstehen, praktisch umgesetzt wird. Voraussetzung dafür ist, Klimaschutz stärker in bestehende Strukturen und Prozesse – wie hier in der Haushaltsaufstellung – zu integrieren. Beim klimagerechten Haushalten besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Senatsverwaltung für Finanzen. Das klimagerechte Haushalten schafft in erster Linie Transparenz. Ein direkter Einfluss auf die Entscheidung über Haushaltsmittel ist nicht gegeben. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 wurde eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu einer Auswahl von klimaschutzrelevanten Ausgabenpositionen durchgeführt. Dazu gehörte auch die Benennung der jeweils mit den Investitionen zu erreichenden CO 2 -Einsparungen. Die entsprechende Aufforderung erfolgte mit dem Aufstellungsrundschreiben. Die Eingaben wurden ausgewertet und in zwei Berichten zum klimagerechten Haushalten, jeweils für die Haupt- und Bezirksverwaltungen, veröffentlicht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in allen betrachteten Bereichen Mittel zur Finanzierung von Klimaschutz in Ansatz gebracht wurden. Das gilt für Investitionen in den Neubau energieeffizienter öffentlicher Gebäude ebenso wie für Investitionen in die eergetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands, den Ausbau der Photovoltaik auf öffentlichen Dächern, die Umstellung öffentlicher Fahrzeugflotten auf CO 2 -freie Antriebe und den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Zusätzlich sieht der Doppelhaushalt 2024/2025 erhebliche Mittel für die Förderung von Investitionen verschiedenster privater oder öffentlicher Akteure in wichtige Klimaschutzmaßnahmen vor. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind weitere, öffentliche Investitionen, aber auch solche aus der Wirtschaft und Privathaushalten erforderlich. Die Ergebnisse sind den Berichten zum klimagerechten Haushalten zu entnehmen. Der Senat hatte beschlossen, die entwickelten Ansätze entlang der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 fortzusetzen. Dabei wurde erneut eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu Haushaltsanmeldungen in ausgewählten Bereichen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durchgeführt. Zu den technischen Fragen der Abfrage stehen weitere Informationen im Beschäftigtenportal zur Verfügung. Die sich daraus ergebenden Berichte zum klimagerechten Haushalten werden auf dieser Seite veröffentlicht. Viele andere Städte weltweit führen bereits Klimabudgets. Darunter sind im Allgemeinen Verfahren zu verstehen, mit denen Erwägungen zum Klimaschutz in die Aufstellung öffentlicher Haushalte eingebracht werden. Die norwegische Hauptstadt Oslo nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Aber auch andere Städte wie London, New York City, Paris und Wien sind entsprechende Schritte gegangen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz steht mit diesen in einem fachlichen Austausch. Unter den Bundesländern nimmt Berlin bisher eine Vorreiterrolle ein. Pressemitteilung vom 10.10.2023: Senat legt Bericht zu Auswirkungen des Haushalts auf den Klimaschutz vor

Fachdialoge

Re-Use Berlin führt regelmäßig Fachdialoge zu verschiedenen Themen im Bereich Wiederverwendung durch. Hier können Sie Informationen zu vergangenen und geplanten Fachdialogen einsehen. Die Senatsumweltverwaltung lädt am 18. September 2025 von 10:00 bis 13:00 Uhr zu einem kostenlosen Online-Fachdialog ein, in dem es um die Messbarkeit von Abfallvermeidung geht. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht der im Rahmen der Initiative Re-Use Berlin entwickelte CO₂-Rechner zur Ermittlung des Umweltnutzens des Gebrauchtwarenkaufs, der in diesem Jahr webbasiert umgesetzt wurde. Das Tool ermöglicht es, den Effekt dieser Abfallvermeidungsmaßnahme sichtbar zu machen und gegenüber Kundinnen und Kunden sowie der Öffentlichkeit zu kommunizieren. In dem Fachdialog werden aber auch weitere Instrumente vorgestellt, mit denen CO₂-Einsparpotentiale in den Bereichen Reparatur, nachhaltige Textil- sowie Secondhand-Materialnutzung berechnet werden können. Das vollständige Programm und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie nachfolgend im Flyer. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt lud am 25. Februar 2025 zu einem Fachdialog ein, bei dem rund 40 teilnehmende Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft über Potenziale und Herausforderungen der Sharing Economy diskutierten. Im Fokus standen Fragen zu Finanzierung, gesellschaftlicher Akzeptanz und politischer Unterstützung, um gemeinschaftliches Teilen langfristig zu etablieren. Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verbraucher-, Klima- und Umweltschutz lud am 10. Oktober 2023 zu einem Online-Fachdialog ein, in dem die Vielfalt der vorhandenen kreativen Ansätze zur Förderung der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren präsentiert wurde. Das breite Spektrum der vorgestellten zirkulären Lösungen reichte vom klassischen Gebrauchtwarenhandel über Modelle des Tauschens und Teilens, öffentlich und privat, digital und analog, von lokalen bis hin zu großskaligen Ansätzen. Ziel war es, zu erkunden, wo Chancen für gegenseitiges Lernen und Kooperationen liegen, aber auch, was strukturelle Widersprüche sein können. Anhand der Praxisbeispiele sollten sowohl bestehende Hemmnisse als auch Potenziale und wesentliche Elemente für eine erfolgreiche Stärkung der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren diskutiert werden. Dazu bot die Veranstaltung an mehreren Stellen Raum für Fragen und Diskussion . Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt lud am 6. Juni 2023 zum Online-Fachdialog „Förderung von Reparatur durch Netzwerke und Reparaturboni“ ein, in dem Maßnahmen zur Förderung der Reparatur auf lokaler Ebene am Beispiel von Netzwerken und Boni diskutiert wurden. Dabei wurden bestehende Netzwerke und Good-Practice-Beispiele für Kooperation und Reparaturboni vorgestellt und mögliche Erfolgsfaktoren und Herausforderungen aufgezeigt. Zudem erfolgte ein Austausch dazu, welche politischen Rahmenbedingungen zur Stärkung des Reparatursektors notwendig sind. Rund 50 zugeschaltete Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, Fragen an die Referierenden zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und die Stiftung Initiative Mehrweg veranstalteten am 27. Februar 2023 einen Online-Fachdialog zum Thema Mehrweg-Transportverpackungen, in dem die Potenziale, Herausforderungen und Elemente für die Ausweitung von Mehrwegtransportverpackungen zusammen mit Expertinnen und Experten aus Handel, Logistikbranche, Zivilgesellschaft und Politik diskutiert wurden. Rund 60 zugeschaltete Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, Fragen an die Referierenden zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Zu einem Online-Fachdialog über die Umsetzung von Re-Use- und Recyclingmaßnahmen bei Dämmstoffen hatten am 25. November 2022 die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel eingeladen. Weitere Informationen Im Rahmen der Berliner Re-Use Initiative veranstalteten die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Kunsthochschule Berlin-Weißensee am 1. Dezember 2021 den Online-Fachdialog „Re-Use von Textilien – Auf dem Weg in eine zirkuläre Textilwirtschaft in Berlin“. Circa 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft tauschten sich zu ökologischen Potentialen, Elementen und Visionen sowie Praxisbeispielen und Handlungsbedarfen einer zirkulären Textilwirtschaft in Berlin aus. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Am 11. November 2021 fand der Online-Fachdialog „Einsatz von runderneuerten Reifen“ statt, organisiert von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), Fachverband Recycling von Reifen und Gummi. Gemeinsam mit mehr als 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft ökologische Potentiale, Handlungsbedarfe, technische Möglichkeiten und verschiedene Einsatzzwecke für die Runderneuerung von Lkw-Reifen. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Am 6. Oktober 2021 haben die Senatsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr, der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel einen digitalen Fachdialog über Re-Use- und Recyclingmöglichkeiten von Dämmstoffen durchgeführt. Dabei wurden erste Erfahrungen zum zirkulären Bauen für Dämmstoffe vorgestellt und ausgetauscht. Das Land Berlin plant zukünftig nur noch wiederverwendbare und recycelbare Dämmstoffe bei öffentlichen Bauvorhaben einzusetzen. Für die Ressourcenwende in dem Bausektor kommt diesem Projekt eine wichtige Rolle zu. Der digitale Fachworkshop am 15. Juli 2021 stellte die Wiederverwendung von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen im Rahmen der Neubaumaßnahme von Gebäuden der Kirchengemeinde zu Staaken dar. Dabei wurden Eindrücke und Erfahrungen aus dem Rückbau geschildert, Herausforderungen mit der Wiederverwendung angesprochen und über Improtheater gebrauchte Bauteile und Einrichtungsgegenstände vorgestellt, die über eine Auktion in die Wiederverwendung kommen sollen und ersteigert werden können. Schwindende Rohstoffvorräte und steigende Abfallmengen zeigen, dass ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit Rohstoffen und Abfällen notwendig ist: weg vom Prinzip „nehmen, nutzen, entsorgen“ hin zum zirkulären Wirtschaften. Etwa 60 Prozent der Berliner Ressourcen werden in der Bauwirtschaft verbraucht. Daher war es das Ziel des Online-Fachdialogs vom 6. Oktober 2020 , Akteure aus der Baubranche, aus Initiativen, Baumärkten, Abbruch- und Entsorgungsunternehmen für einen Überblick und Austausch zu ihre Erfahrungen aus der Praxis zusammenzubringen. Diskutiert wurde, wie Re-Use im Bauwesen und bei Einrichtungsgegenständen vorangebracht werden kann und welche Hemmnisse es dabei zu überwinden gilt. Die rund 80 zugeschalteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Am Online-Fachdialog am 24. September 2020 haben mehr als 60 interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer teilgenommen. Nach dem vom Berliner Senat beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 sollen die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien ausgebaut werden, um Stoffkreisläufe zu schließen. 14 Expertinnen und Experten aus verschiedensten Bereichen und Branchen präsentierten und diskutierten in einem vielseitigen Programm aus jeweils ihrer Perspektive den aktuellen Status Quo der Retouren-Problematik im Bekleidungssektor sowie Potenziale und mögliche Ansatzpunkte, um mit entstandenen Retouren umzugehen bzw. sie zukünftig zu reduzieren oder zu vermeiden. Das Potenzial für eine längere Nutzungsdauer von IKT-Geräten ist insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen groß. Das Land Berlin hat das Ziel, die Wiederverwendung konsequent auszubauen. Hauptanliegen des Online-Fachdialogs am 27. August 2020 war deshalb, Akteure zusammenzubringen, um die Aufarbeitung, Beschaffung, Reparatur und Wiederverwendung von gebrauchten IKT-Geräten in Berlin gemeinsam voran zu bringen und zu etablieren. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Re-Use-Praxis diskutierten Studienergebnisse, Strategien und ihre Erfahrungen.

Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs in Umsetzung

Ausgewählte Projekte in der Umsetzung – dieses sind Neubau von Strecken als Netzerweiterungen und Ergänzungen – werden im folgenden vorgestellt. Daneben ist die kontinuierliche Aufwertung und Pflege des Bestandsnetzes wichtig. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Infrastruktur der U-Bahn, die zu großen Teilen erneuert und instand gesetzt werden muss. Die Vereinbarungen dazu wurden vom Land Berlin im Verkehrsvertrag mit der BVG AöR getroffen. Ein kontinuierliches Programm zur Verbesserung der Ausstattung von Haltestellen und Bahnhöfen hat das Ziel, diese barrierefrei zu gestalten und so ihre Nutzbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen zu erhöhen. Die Planungen dazu sind im Nahverkehrsplan des Landes Berlin verankert. Bild: Genow Straßenbahnneu- und -ausbaumaßnahme Ortskern Mahlsdorf Der Neu- und Ausbau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf soll die Erreichbarkeiten städtischer Teilräume untereinander verbessern. Weitere Informationen Bild: BVG, Visualisierung: renderwerke Straßenbahnneubaustrecke Marktstraße – Ostkreuz – Wühlischplatz Der Bahnhof Ostkreuz wird seit 2007 zu einem modernen, multimodalen Verkehrsknoten ausgebaut. Zukünftig werden hier die S-Bahnlinien der Ring- und Stadtbahn, sowie auch alle kreuzenden Regionalbahnlinien halten. Weitere Informationen Bild: Deutsche Bahn AG / Oliver Lang Projekt S-Bahn-Linie S21 Die neue S-Bahn-Strecke hat zum Ziel, die nördlichen und südlichen S-Bahn-Äste sowie den Berliner Innenring an den Berliner Hauptbahnhof, an die U-Bahnlinien U5, U2 und U1 sowie an das Parlaments- und Regierungsviertel anzuschließen. Weitere Informationen Bild: SenUVK / Center Nahverkehr berlin Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg BER Eine wesentliche Erweiterung des Schienennetzes dient der Anbindung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg “Willy Brandt”, kurz BER. Der BER wird mit der S-Bahn, über das Regionalverkehrsnetz und mit mehreren Buslinien an die Stadt und das Umland angebunden. Weitere Informationen Bild: Ramboll Straßenbahnneubaustrecke U-Bahnhof Turmstraße – S+U-Bahnhof Jungfernheide Zur Erhöhung der ÖPNV-Attraktivität und dessen Anteils am Gesamtverkehrsaufkommen ist der Ausbau des Schienenverkehrsangebots im dicht bebauten Ortsteil Moabit vorgesehen. Weitere Informationen Bild: BVG / Jörg Pawlitzke Straßenbahnneubaustrecke Warschauer Straße – Hermannplatz (M10-Verlängerung) Berlins bekannteste Straßenbahn wächst über sich hinaus: Die M10 wird in der Zukunft nach Kreuzberg und Neukölln fahren – rund um die Uhr. Die neue Strecke wird vom S+U-Bahnhof Warschauer Straße bis zum U-Bahnhof Hermannplatz führen. Weitere Informationen Bild: Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG, Thomas Krahl Straßenbahnneubaustrecke Pasedagplatz – S+U-Bahnhof Pankow (Tangentialverbindung Pankow) Um das ÖPNV-Angebot im Berliner Nordostraum zwischen den Ortsteilen Pankow, Heinersdorf und Weißensee inklusive ihrer Entwicklungsgebiete zu verbessern, ist die Erweiterung des Straßenbahnnetzes vorgesehen. Diese Tangentialverbindung beginnt am bisherigen Endpunkt der Straßenbahnlinien 12 und 27 am Pasedagplatz. Weitere Informationen Bild: SenStadt, DSK Straßenbahnneubaustrecke Blankenburger Süden Ein neues Stadtquartier Blankenburger Süden soll vor allem über öffentliche Verkehrsmittel sehr gut erreichbar sein. Die Straßenbahn ist am besten geeignet, denn im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln hat sie die ideale Kapazität und ist vergleichsweise kostengünstig und schnell zu realisieren. Weitere Informationen

City-Rail-Logistics: Gütermitnahme in der S-Bahn

Projektbeginn: 2021 / Projektende: 2022 Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, hat im Herbst 2021 die Machbarkeitsstudie »City-Rail-Logistics« in Auftrag gegeben. Ziel des Projekts war es, das Potenzial und die Umsetzbarkeit des Gütertransports im schienengebundenen Nahverkehr am Beispiel der S-Bahn Berlin ergebnisoffen zu evaluieren, um Herausforderungen und Chancen gegenüberzustellen. Die Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen der Förderrichtlinie »Städtische Logistik« vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert und durch ein Konsortium unter Leitung der LaLoG LandLogistik GmbH und in Zusammenarbeit mit der DEIN HEKTAR GmbH & Co. KG sowie der Interlink GmbH erstellt. Die Gütermitnahme wurde anhand der folgenden drei Szenarien untersucht. Nunmehr liegen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in Form eines Berichtes vor. Dabei sind insbesondere die Prämissen und Annahmen, die in der Studie getätigt wurden, zu beachten, wie z.B. der Erhalt der Hauptfunktion der S-Bahn als Personenverkehrsmittel. Auf Grundlage der Analysen kann festgehalten werden: Die Gütermitnahme in der S-Bahn ist technisch und betrieblich grundsätzlich möglich – aber unter Voraussetzungen wie z.B. der Fahrzeugverfügbarkeit und weiteren noch zu schaffenden Rahmenbedingungen. Dabei ist festzuhalten, dass die Entwicklung eines stabilen Systems zur Gütemitnahme in der S-Bahn ein langfristiger Prozess ist, welcher einen erheblichen Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen erfordern würde. Die Studie hat dazu viele Fragen beantwortet. Viele neue Fragen haben sich aber auch ergeben oder blieben zu diesem Zeitpunkt ungelöst. Die Studie gibt dafür einen Überblick und zeigt auch die Herausforderungen auf. Die Ergebnisse der Studie werden daher weiter mit betreffenden Agierenden diskutiert und Wege zur Weiterentwicklung und Bewertung des Ansatzes erarbeitet. Projektleitung LaLoG LandLogistik GmbH Interlink GmbH DEIN HEKTAR GmbH & Co. KG Förderprogramm Städtische Logistik

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