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City-Rail-Logistics: Gütermitnahme in der S-Bahn

Projektbeginn: 2021 / Projektende: 2022 Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, hat im Herbst 2021 die Machbarkeitsstudie »City-Rail-Logistics« in Auftrag gegeben. Ziel des Projekts war es, das Potenzial und die Umsetzbarkeit des Gütertransports im schienengebundenen Nahverkehr am Beispiel der S-Bahn Berlin ergebnisoffen zu evaluieren, um Herausforderungen und Chancen gegenüberzustellen. Die Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen der Förderrichtlinie »Städtische Logistik« vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert und durch ein Konsortium unter Leitung der LaLoG LandLogistik GmbH und in Zusammenarbeit mit der DEIN HEKTAR GmbH & Co. KG sowie der Interlink GmbH erstellt. Die Gütermitnahme wurde anhand der folgenden drei Szenarien untersucht. Nunmehr liegen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in Form eines Berichtes vor. Dabei sind insbesondere die Prämissen und Annahmen, die in der Studie getätigt wurden, zu beachten, wie z.B. der Erhalt der Hauptfunktion der S-Bahn als Personenverkehrsmittel. Auf Grundlage der Analysen kann festgehalten werden: Die Gütermitnahme in der S-Bahn ist technisch und betrieblich grundsätzlich möglich – aber unter Voraussetzungen wie z.B. der Fahrzeugverfügbarkeit und weiteren noch zu schaffenden Rahmenbedingungen. Dabei ist festzuhalten, dass die Entwicklung eines stabilen Systems zur Gütemitnahme in der S-Bahn ein langfristiger Prozess ist, welcher einen erheblichen Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen erfordern würde. Die Studie hat dazu viele Fragen beantwortet. Viele neue Fragen haben sich aber auch ergeben oder blieben zu diesem Zeitpunkt ungelöst. Die Studie gibt dafür einen Überblick und zeigt auch die Herausforderungen auf. Die Ergebnisse der Studie werden daher weiter mit betreffenden Agierenden diskutiert und Wege zur Weiterentwicklung und Bewertung des Ansatzes erarbeitet. Projektleitung LaLoG LandLogistik GmbH Interlink GmbH DEIN HEKTAR GmbH & Co. KG Förderprogramm Städtische Logistik

Abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Nachfolgend findet sich eine Übersicht ausgewählter abgeschlossener Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die mit aktiver Beteiligung oder inhaltlicher Unterstützung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in der Abteilung Mobilität durchgeführt wurden. Zudem besteht die Möglichkeit, sich zu jedem Forschungs- und Entwicklungsprojekt vertiefende Informationen anzeigen zu lassen. Bild: SenMVKU Ladeinfrastruktur an stationsbasierten Carsharingstationen Das Pilotprojekt hatte zum Ziel, die Umsetzung von Stellflächen für stationäre Carsharing-Angebote mit Ladeinfrastruktur zu erproben und einen einheitlichen Genehmigungsrahmen zu schaffen. Die Elektrifizierung der stationären Carsharingflotte ist ein weiterer elementarer Baustein der Antriebs- und Mobilitätswende in Berlin. Weitere Informationen DIN SPEC 91504 – Barrierefreie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Im Rahmen der DIN SPEC 91504 wurden Anforderungen an barrierefreie Ladeinfrastruktur ausgewiesen. Weitere Informationen e-Taxi-Flotte Berlin: Mittelfristiges Testen von e-Taxis und Aufbau gesteuerter Ladeinfrastruktur zum Abbau von Vorurteilen in Bezug auf das Fahren und Laden Über das Pilotvorhaben sollten wichtige Erkenntnisse für eine umfängliche Elektrifizierung der Berliner Taxiflotte gewonnen werden. Dies umfasste auch die Errichtung von Schnellladeeinrichtungen an zwei Taxihalteständen. Weitere Informationen Neue Berliner Luft – Teilvorhaben ElMobileBerlin In dem Teilvorhaben „ElMobileBerlin“ wurde untersucht, inwiefern eine Infrastruktur mittels Laternen im öffentlichen Raum dazu beitragen kann, die Attraktivität von Elektromobilität durch möglichst einfach zugängliche Ladegelegenheiten zu steigern. Weitere Informationen Cities in Charge Im Rahmen des Projekts sollen an den Nutzendenpräferenzen ausgerichtete sowie tragfähige Geschäftsmodelle für den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur erforscht werden. Diese Forschungsarbeiten fokussieren sich auf insgesamt acht deutsche Großstädte. Weitere Informationen Bild: CCat82 - stocks.adobe.com City-Rail-Logistics: Gütermitnahme in der S-Bahn Das Projekt "City-Rail-Logistics" untersucht das Potenzial und die Umsetzbarkeit des Gütertransports im schienengebundenen Nahverkehr am Beispiel der S-Bahn Berlin. Es stellt Chancen und Herausforderungen gegenüber. Weitere Informationen Umweltfreundliche Mobilität (MEISTER) Das Projekt MEISTER entwickelt, pilotiert und evaluiert in drei verschiedenen europäischen Städten – Berlin, Málaga und Stockholm – innovative Geschäftsmodelle für Elektromobilität. Weitere Informationen Shuttles & Co: Autonome Shuttles & Co im digitalen Testfeld Stadtverkehr Mit dem Vorhaben Shuttles & Co will das Land Berlin die Entwicklung der Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung urbaner Mobilität mitgestalten, um die Voraussetzungen für eine sichere, effiziente und nachhaltige Mobilität auch in Zukunft bereitstellen zu können. Weitere Informationen Next-ITS 3 Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Performance auf dem Scandinavian-Mediterranean-Corridor, angrenzenden Korridoren (North Sea-Baltic, Orient-East Med), dem Kernnetz sowie den Schnittstellen zu städtischen Bereichen mittels des Aufbaus von intelligenten Verkehrssystemen (ITS). Weitere Informationen SAFARI: Sicheres automatisiertes und vernetztes Fahren auf dem Digitalen Testfeld Stadtverkehr in Berlin Reinickendorf Im Forschungsprojekt SAFARI erprobt das Land Berlin zusammen mit seinen Partnern den Austausch und die Aktualisierung digitaler Karten als eine der Grundvoraussetzungen für das automatisierte und vernetzte Fahren (AVF). Weitere Informationen RAMONA: Realisierung automatisierter Mobilitätskonzepte im Öffentlichen Nahverkehr Das Projekt RAMONA hat zum Ziel, ein hochautomatisiertes und vernetztes Mobilitäts-, Fahrzeug- und Betriebskonzept zum Einsatz im öffentlichen Nahverkehr zu entwickeln. Weitere Informationen DORA: Door-to-Door Information for Air Passenger Das Gesamtziel des DORA-Projekts ist die Optimierung und Verkürzung der Gesamtreisezeit unter Berücksichtigung der Ausgangs- und Endziele der Reisen (Wohnung, Büro, Hotel, etc.) von Fluggästen. Weitere Informationen Mobilitätsstationen auf Quartiersebene in städtischen Randlagen (MobistaR) Das Projekt MobistaR hatte zum Ziel herauszufinden, wie Mobilitätsstationen ausgestattet, verortet und miteinander vernetzt sein sollten, damit diese dem Ziel der Verringerung des motorisierten Individualverkehrs am Stadtrand dienen können. Weitere Informationen Move Urban Das Forschungsprojekt Move Urban erarbeitet, systematisiert und vermittelt Wissen und Handlungsmöglichkeiten, indem es die Erforschung innovativer und flächeneffizienter Mobilitätskonzepte mit einem konkreten, sich aktuell in Bau befindlichen neuen Stadtquartier verknüpft. Weitere Informationen T30: Untersuchung zur lufthygienischen und verkehrlichen Wirkung von Tempo 30 mit Verkehrsverstetigung als Maßnahmen des Luftreinhalteplans zur Reduzierung von NO2 Das Ziel von Tempo 30 ist die Reduzierung der NO2-Belastung durch eine Verkürzung der emissionsträchtigen Beschleunigungsphasen und Verstetigung des Verkehrs. Durch die Geschwindigkeitsreduzierungen soll eine umweltgerechte Mobilität erreicht werden. Weitere Informationen

Der BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035

Der bisher zwischen dem Land Berlin und der BVG bestehende Verkehrsvertrag endete zum 31. August 2020. Das Land hat einen „neuen“ Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2035 als Gesamtleistung direkt an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vergeben. Dieser Verkehrsvertrag ist die vertragliche Umsetzung des 2019 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans und dessen geplanten Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze, Verdichtung der Takte und den Qualitätsanforderungen. Bild: SenMVKU Qualitätsvorgaben des BVG-Verkehrsvertrags Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger kontrolliert die Leistungserbringung und Qualität und berichtet darüber. Grundlage sind Daten, die von der BVG erhoben und monatlich an den Aufgabenträger übermittelt werden. Wir veröffentlichen hier aktuelle Daten für zentrale Qualitätskennziffern. Weitere Informationen Auf die Folgen der Corona-Pandemie für die Einnahmesituation der BVG wurde – wie bei anderen Landesbetrieben – mit einer Zusage zum Schadensausgleich reagiert. Durch die besondere Situation, dass der neue Vertrag in Verhandlung war und eine Neukalkulation unter Berücksichtigung der Folgen der Pandemie bis zum Sommer 2020 aufgrund der Unsicherheit über Folgen und Verlauf gar nicht möglich war, wurden der BVG die pandemiebedingten Einnahmeausfälle durch das Land bis zur ersten Revision im Jahr 2024/2025 ersetzt. Im Juli 2020 wurde zunächst ein Mantelvertrag mit allen Vorgaben zu Fahrplanangebot und Vergütung geschlossen, auf dessen Grundlage die Liniengenehmigungsverfahren durchgeführt werden konnten. Dieser Mantelvertrag mit dem zu großen Teilen fertiggestellten Verkehrsvertrag als Annex 3 ist seit 1. September 2020 in Kraft. Im Dezember 2020 wurde der Verkehrsvertrag mit den dann ausverhandelten restlichen Bestandteilen finalisiert. Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt: Das Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans. Der Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert. Das Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malus-System). Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes Straßenbahnnetz ausgerichtet. Erstmals wird eine Mobilitätsgarantie bei fehlender oder gestörter Barrierefreiheit eingeführt. Zur Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart. Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde in den letzten Verhandlungen ein Paket „Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere Gelenkbusse und auch Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei direkt die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die Ladeinfrastruktur. Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelte hier im Auftrag des Landes in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem VBB ein Umsetzungskonzept mit der Finanzierung bis Ende 2025, welches als Pilotprojekt im Herbst 2023 gestartet wurde und stufenweise bis März 2025 auf die ganze Stadt ausgedehnt wurde. Derzeit finden Überlegungen zur Weiterführung statt. Das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten des BVG-Verkehrsvertrages ist groß, er ist öffentlich zugänglich.

Informationsgrundlagen für den vorsorgenden Bodenschutz

Bodenschutz ist eine Querschnittsaufgabe und erfordert fachübergreifende Handlungsansätze. Für die Berücksichtigung von Belangen des Bodenschutzes in der räumlichen Planung und den Vollzug von Bodenschutzmaßnahmen werden daher Daten aus verschiedenen Bereichen benötigt. So werden unter anderem auch Informationen über Vegetationsbedeckungen, Flächennutzungen oder Versiegelungsdaten verwendet, um Qualitäten des Bodens zu bewerten. Um Bodenschutz umsetzen zu können, müssen diese Daten verfügbar gemacht werden. Im Land Berlin werden bodenschutzrelevante Informationen im Umweltatlas Berlin und im Geoportal Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen unter anderem auf Grundlage des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU) durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt organisiert, verwaltet und erarbeitet. Viele bodenschutzrelevante Informationen werden auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Umweltatlas und Geoportal Berlin sind eine Vielzahl von Karten zum Thema Boden und zu verwandten Themen veröffentlicht. Bestandteil dieser Karten sind im Umweltatlas auch detaillierte Erläuterungen und Dokumentationen in Textform. Die wesentlichen Informationsgrundlagen für den Bodenschutz werden nachfolgend kurz vorgestellt. Bodenthemenkarten des Umweltatlas Berlin Bodengesellschaftskarte Bodenkundliche Kennwerte Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen Bodenfunktionen Planungshinweise zum Bodenschutz Moore Entsiegelungspotenziale Ehemalige Rieselfelder Bodendatengrundlagen des vorsorgenden Bodenschutzes Bodenkundliche Kartierungen Bodenpunktdatenbank Forstliche Standorteinheiten Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung Bodenübersichtskarte 1 : 200 000 Bodenübersichtskarte 1 : 250 000 Versiegelung Grundlagen zur bodenkundlichen Landesaufnahme des vorsorgenden Bodenschutzes Anleitung für die bodenkundliche Kartierung im Land Berlin Die unterschiedlichen Böden werden als Bodentypen beschrieben. Diese wechseln zwar oft kleinräumig, sind in ihrer Nachbarschaft aber nach natürlichen oder nutzungsbedingten Mustern vergesellschaftet. Als Ansatz für eine flächendeckende Darstellung der Verbreitung der Böden im Land Berlin wird seit den 1980er Jahren unter anderem auf Grundlage bodenkundlicher Kartierungen eine Karte der Bodengesellschaften erarbeitet und turnusmäßig alle 5 Jahre weiterentwickelt. Die Karte ist als teilverifizierte Konzeptkarte zu verstehen: Für den überwiegenden Teil der ausgewiesenen Bodengesellschaften liegen detaillierte Beschreibungen einschließlich Profilbeschreibungen, bodenkundlicher Kenngrößen etc. vor. Einige wenige Bodengesellschaften wurden bisher noch nicht im Gelände überprüft. Für eine erste bodenkundliche Einschätzung im Zuge von Planverfahren stellt diese Karte eine ausreichende Grundlage dar. Die Karte ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Ausgehend von der Bodengesellschaftskarte lassen sich zur Parametrisierung der Bodeneigenschaften über die Daten zur (ehemaligen) Nutzung, zur Geologie, zum Grundwasserflurabstand, zur Versiegelung etc. mit den Bodenarten, der nutzbaren Feldkapazität, der Humusmenge, dem organischen Kohlenstoffvorrat, dem pH-Wert, der Basensättigung, der Summe austauschbarer basischer Kationen, der Kationenaustauschkapazität und der gesättigten Wasserdurchlässigkeit wichtige Bodenkundliche Kennwerte ableiten, die eine Charakterisierung der Böden und seiner Eigenschaften ermöglichen. Die einzelnen Themenkarten sind im Maßstab 1 : 5.000 über die Suchfunktion im Geoportal Berlin digital abrufbar. Über die Bodengesellschaften, die Nutzung, die Bodenkundlichen Kennwerte und weitere Parameter ist es möglich, mit der Seltenheit, der naturräumlichen Eigenart, der Naturnähe, der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, dem Nährstoffspeicher- und Schadstoffbindungsvermögen, der Nährstoffversorgung, der Wasserversorgung, dem Filtervermögen, der Bindungsstärke für Schwermetalle und dem Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen abzuleiten, anhand derer eine qualitative Bewertung der Bodeneigenschaften ermöglicht wird. Die einzelnen Themenkarten sind im Maßstab 1 : 5.000 über die Suchfunktion im Geoportal Berlin digital abrufbar. Nachhaltiger Bodenschutz muss alle Funktionen sichern und entwickeln. Da jedoch gerade die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion durch die Wahrnehmung der Nutzungsfunktionen eingeschränkt oder ganz unterbunden werden, steht der Schutz der natürlichen Bodenfunktionen somit im Mittelpunkt der Bestrebungen für nachhaltigen Bodenschutz. Zielgerichtete Maßnahmen zum Bodenschutz setzen die Kenntnis der Leistungsfähigkeit, der Schutzwürdigkeit und der Empfindlichkeit der Böden voraus. Die Bodenfunktionen werden für das Land Berlin bewertet und in Karten dargestellt, die turnusmäßig weiterentwickelt werden. Auf Grundlage der Bodengesellschaften, der Bodenkundlichen Kennwerte, der Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen und weiterer Parameter werden hierfür mit der Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften, der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen, der Puffer- und Filterfunktion, der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt, der Archivfunktion für die Naturgeschichte und der Leistungsfähigkeit der Böden zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion die wesentlichen Bodenfunktionen auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG § 2 Abs. 2) abgeleitet. Die Karte der Leistungsfähigkeit der Böden stellt dabei zwar eine Art Synthese der einzelnen Bodenfunktionen dar, spiegelt aber nicht die Schutzwürdigkeit der Böden wider. Für die Anwendung bei Planungs- und Zulassungsverfahren ist die nachfolgende Karte der Planungshinweise zum Bodenschutz und der dazu gehörige Leitfaden zu verwenden, in die die Wertung und Wichtung der Bodenfunktionen über fünf verschiedene Schutzwürdigkeitskategorien eingeflossen ist. Die einzelnen Themenkarten sind über die Suchfunktion im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Das wichtigste Planungsinstrument für den vorsorgenden Bodenschutz im Themenkomplex der Bodenkarten im Umweltatlas Berlin ist die Planungshinweiskarte zum Bodenschutz. Dieses Kartenwerk wurde auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und des Baugesetzbuches (BauGB) auf Basis verschiedener Bodenthemen des Umweltatlas Berlin erarbeitet, um schutzwürdige Böden im Land Berlin zu erfassen, für die vorrangig Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung zu ergreifen sind. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung. Die Karte dient gemeinsam mit den dazugehörigen Leitfäden Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz sowie Merkblatt und Checklisten zur Berücksichtigung des vorsorgenden Bodenschutzes in der Bauleitplanung der Beurteilung von Eingriffen im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren wie der Bauleitplanung. Zielsetzung ist es, Flächeninanspruchnahmen zukünftiger Planungsverfahren auf Flächen geringerer Schutzwürdigkeit in Bezug auf ihre Bodenfunktionen zu lenken. Für die zuständige Bodenschutzbehörde ergibt sich eine zügige Einordnung und Bewertung des Planungsfalls und eine Ableitung ggf. erforderlicher Maßgaben. Planungsentscheidungen und Planungsabläufe können so aus Sicht des Bodenschutzes verbessert werden. Die Planungshinweise zum Bodenschutz fließen auch in den Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen sowie das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) ein. Die Planungshinweise werden unter Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung näher erläutert und die dazugehörige Planungshinweiskarte ist im Umweltatlas veröffentlicht. Die Karte ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Vor dem Hintergrund der Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt wurden im Zuge des UEP-Projektes Berliner Moorböden im Klimawandel zwischen 2011 und 2015 insgesamt 76 periphere Moorstandorte im Land Berlin bodenkundlich aufgenommen und bewertet. Insgesamt repräsentiert der Datensatz zu den Berliner Mooren im Umweltatlas eine Fläche von 740 ha. Neben der bodenkundlichen Aufnahme wurden auch Ökosystemleistungen bewertet und Abschätzungen zum Kohlenstoffvorrat vorgenommen. Die Karte zu Moorgebieten und Bodentypen ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Um eine verbesserte Verfügbarkeit von potenziellen Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde das Projekt “Entsiegelungspotenziale in Berlin” initiiert. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und dient dazu, Flächen im Land Berlin zusammenzufassen, die im Rahmen von baurechtlichen oder naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Das Projekt wird unter Entsiegelungspotenziale näher erläutert und die dazugehörige Karte der Entsiegelungspotenziale ist im Umweltatlas veröffentlicht. Die Karte ist im Maßstab 1 : 10.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Der Datensatz der ehemaligen Rieselfelder repräsentiert alle ehemaligen Berliner Rieselfeldflächen innerhalb und außerhalb des Landes Berlin in ihrer maximalen Ausdehnung. Berliner Abwässer wurden ab 1876 auf Rieselfeldern im damaligen Umland der Stadt Berlin verrieselt. 1998 wurden die letzten Rieselfelder aus der regulären Nutzung genommen. Der Bodenaufbau dieser Flächen ist je nach Beschickungsintensität auch heute noch von dieser Nutzung geprägt und wird zum Teil auch durch höhere Schwermetallgehalte charakterisiert. Die Karte ist im Maßstab 1 : 25.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Bodenkundliche Kartierungen Die bodenkundlichen Kartierungen sind eine seit 1997 geführte Datensammlung aus insgesamt über 250 bodenkundlichen Profil- und Flächendatensätzen, bestehend aus inselhaft über das Land Berlin verteilten bodenkundlichen Kartierungen, die zwischen 1969 bis heute erhoben wurden. Es handelt sich zumeist um Gutachten ökologischer Standortuntersuchungen und verschiedenen Untersuchungen der Technischen Universität Berlin. Jüngere bodenkundliche Aufnahmen gehen vor allem auf die Humboldt-Universität zu Berlin oder Neubewertungen der Schutzwürdigkeit der Böden verschiedener bodenkundlich arbeitender Planungsbüros zurück. Die Karte ist im Maßstab 1 : 50.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Bodenpunktdatenbank Die Bodenpunktdatenbank (BPDB) des Landes Berlin repräsentiert den vorliegenden digitalen Bodenpunktdatenbestand, bestehend aus punktuellen Untersuchungsergebnissen bodenkundlicher Aufnahmen inkl. Boden- und Substratsystematik sowie Horizont- und Schichtdaten, erhoben ab 1971 durch Universitäten sowie Planungs- und Ingenieurbüros in Form von Bodenprofilaufnahmen und -darstellungen auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5 sowie der Anleitung für die bodenkundliche Kartierung im Land Berlin . Eine Kartendarstellung der Bodenpunktdatenbank ist im Geoportal Berlin digital abrufbar. Forstliche Standorteinheiten Die Forstlichen Standorteinheiten stehen in der Zuständigkeit der Berliner Forsten. Neben einer forstlichen Klassifikation verschiedener Bodentypen geben die Daten Auskunft über Nährstoff- und Wasserverfügbarkeit von Waldböden. Die vorliegenden Kartierergebnisse stammen aus unterschiedlichen Kartierzeiträumen mit teils voneinander abweichenden Verfahren. Der größte Teil der Kartierarbeiten fand im Zeitraum um 1990 statt. Sofern möglich wurde die Feinbodenform der Forstlichen Standorteinheiten in die Bodenform der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5 (2005) überführt. Die Karte ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung (MMK) Die Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung (MMK) wurde im Auftrag des Forschungszentrums für Bodenfruchtbarkeit Müncheberg der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Bereich Bodenkunde/Fernerkundung Eberswalde in den 1970er Jahren als bodenkundliches Grundlagenwerk für die Landwirtschaft erarbeitet. Im Land Berlin sind nur die landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten erfasst. Die Karte ist im Maßstab 1 : 25.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Bodenübersichtskarte 1 : 200 000 (BÜK 200) Für länderübergreifende Aussagen zum Boden- und Umweltschutz wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland (SGD), vertreten durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), die digitale mittelmaßstäbige flächendeckende Bodenübersichtskarte 1:200 000 (BÜK 200) und ihre Flächendatenbank bereitgestellt. Wegen der einheitlichen Bearbeitung der Berliner und der Brandenburger Gebiete ist sie vor allem für die Regionalplanung geeignet. Die Karte ist im Geoportal des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) digital abrufbar und kann im Geoportal Berlin als externer WMS-Dienst eingebunden werden. Bodenübersichtskarte 1 : 250 000 (BÜK 250) Bei der Bodenübersichtskarte 1 : 250 000 (BÜK 250) handelt es sich um ein digitales Nachfolgeprodukt der Bodenübersichtskarte 1:200 000 (BÜK 200). Dieses Kartenwerk zur Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden bildet eine detaillierte, bundesweit einheitliche und flächendeckende Informationsgrundlage für länderübergreifende Aussagen zu Bodennutzung und Bodenschutz in Deutschland. Im Geoportal der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sind zusätzlich zu den grafisch blattschnittfreien Vektordaten detaillierte bodenkundliche Informationen separat in einer relationalen Datenbank abgelegt. Versiegelung (Umweltatlas) Die Kenntnis des Versiegelungsgrades sowie die Art und Weise der Versiegelung (Oberflächenbeläge, Bebauung) ist eine unverzichtbare Datengrundlage für den Bodenschutz. Die kontinuierlich aktualisierten Versiegelungsdaten und die Versiegelungskarte werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erarbeitet und sind eine wichtige Grundlage für die gesamtstädtische Ebene. Die Karte ist im Geoportal Berlin digital abrufbar. Anleitung für die bodenkundliche Kartierung im Land Berlin Mit dieser Fachanleitung wird eine moderne Grundlage für eine einheitliche und validierbare Aufnahme bodenkundlicher Daten bereitgestellt, abgestimmt auf die besonderen Charakteristika anthropogener Böden im urbanen Raum des Landes Berlin. Weitere Informationen

A100/Ringbahnbrücke: so schnell wie möglich neu bauen

Die Autobahn GmbH des Bundes informierte unsere Verwaltung am vergangenen Mittwoch, dass aufgrund von weiteren Schäden die in ihrer Zuständigkeit befindliche Ringbahnbrücke und die Westendbrücke der Bundesautobahn A100 für den Verkehr gesperrt werden müssen. Umfangreiche Bauarbeiten zum Abriss bzw. Neubau der Brücken durch die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) sind dringend notwendig und müssen und werden umgehend in Angriff genommen. Die für die Umfahrungskonzepte zuständige Autobahn GmbH des Bundes arbeitete seitdem intensiv gemeinsam mit den Verkehrsfachleuten aus unserer Verwaltung und den Zuständigen der jeweils betroffenen Bezirke mit Hochdruck an möglichen Umfahrungsvarianten. Zu den Ergebnissen gab es am Mittag eine Pressekonferenz zusammen mit Vertretern der AdB und der Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH). Seit Montagfrüh wird der Pkw-Verkehr auf der A100 in Fahrtrichtung Norden einspurig über die Gegenfahrbahn geführt. Es gibt keine Zufahrt von der AVUS (A115) auf die A100 in Fahrtrichtung Nord; der Verkehr wird über den Messedamm abgeleitet. Der Lkw-Verkehr wird großräumig umgeleitet. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier: Für den Pkw-Verkehr wird der Umstieg auf den ÖPNV, insbesondere S- und Regionalbahn, ausdrücklich empfohlen. Senatorin Ute Bonde: „Da die konkrete Lage der betroffenen Strecke nur wenige direkte Umfahrungen möglich macht, wird es in diesem Abschnitt der A100 langfristig voll und damit eng bleiben. Alle Beteiligten eint das Ziel, schnellstmöglich einen Ersatzneubau der Ringbahnbrücke zu organisieren. Hier gilt es, Planungen maximal zu beschleunigen und den Ersatzneubau 24/7 umzusetzen – inkl. Bonus-Malus-Regelungen und modularer Bauweise. Bis dahin sollte der Kfz-Verkehr weitgehend auf der Autobahn gehalten werden. Verkehr, der nicht umgeleitet werden kann, soll möglichst nah an der Autobahn und so kurz wie möglich durch das Stadtnetz geführt werden. Leistungsfähige Umleitungsstrecken im Land Berlin gibt es nicht und würden bei weiteren Strecken auch größere Teile des Stadtgebietes treffen. Deshalb sind weitläufige und speziell beschilderte Umleitungsstrecken durch unsere Stadt nicht vorgesehen.“ Verkehrsstörungen auf der Nahumfahrung über Messedamm – Königin-Elisabeth-Straße zum Spandauer Damm werden beseitigt oder deren negative Wirkung abgeschwächt. Im weiteren Ablauf wird dann die Kreuzung Messedamm/Neue Kantstraße überprüft, die aktuell noch zu stark beeinflusst ist vom Rückstau vor der Baustelle Kaiserdamm. Weitere flankierende Maßnahmen – vor allem auch zur Gewährleistung eines möglichst störungsfreien Linienbusverkehrs – Anpassungen der Wegweisung und Ähnliches werden sukzessive vollzogen, ausgehend vom Nahbereich der Autobahn bis zu weiter entfernten Örtlichkeiten. Hier sollen neue Baustellen vermieden bzw. bestehende schnellstens beendet werden. Des Weiteren werden vorhandene Baumaßnahmen geprüft und beräumt; geplante Baumaßnahmen werden zurückgestellt. Die Stauentwicklung wird beobachtet – auch hinsichtlich der Belange von Einsatzfahrzeugen. Beispiel: der Tegeler Weg wird zur Erreichbarkeit der Innenstadt durch die Berliner Feuerwehr freigehalten. Gleichzeitig beobachten wir die Auswirkungen auf den ÖPNV, insbesondere den Linienbusverkehr. Bei Bedarf werden Haltverbote oder Bussonderfahrstreifen eingerichtet. Die Sophie-Charlotten-Straße ist nicht für die Aufnahme von Umfahrungsverkehr der Autobahn vorgesehen, sondern wird kurzfristig für eine Umleitung Richtung Süden zum Kaiserdamm genutzt, um das Linksabbiegen an der Baustelle Kaiserdamm/Messedamm zu vermeiden.

Fischereischein

Für Berliner gibt es drei verschiedene Fischereischeine: Fischereischein A für Angler Fischereischein B für Berufsfischer Jugendfischereischein Kosten der Fischereischeine Beantragung / Verlängerung der Fischereischeine Fischereiabgabe Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat und in den Berliner Gewässern angeln möchte, muss einen Berliner Fischereischein A beantragen. Dafür ist grundsätzlich das erfolgreiche Ablegen einer Anglerprüfung erforderlich. Wer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aber schon eine Sportfischerprüfung bestanden oder die Raubfisch- oder die Salmonidenqualifikation erlangt hat und dies nachweisen kann, erhält den Fischereischein A ebenfalls. Die Sportfischer-, Fischer- und Anglerprüfungen, die in einem anderen Bundesland nach den dort geltenden Vorschriften abgelegt worden sind, gelten wie eine Berliner Anglerprüfung. Seit dem 8. Juni 2000 erhält auch der einen Fischereischein, der einen Fischereischein mit Ausstellungsdatum vor dem 30.04.1995 besitzt oder aus dieser Zeit einen Mitgliedsausweis von einem Anglerverband vorweisen kann. Nähere Auskünfte über Zeitpunkt, Ort und Kosten der Anglerprüfung erteilen die fischereilichen Landesverbände. Dieser Schein ist Berufsfischern vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer oder eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben oder Personen, die mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben. Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel zu fischen. Die Fischereiabgabe wird als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt. Ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig. Geltungsdauer Gebühr Fischereiabgabe 2025 Fischereischein A 5 Jahre 27,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein A 1 Jahr 18,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein B 5 Jahre 27,00 EUR 135,00 EUR Jugendfischereischein 1 Jahr 10,00 EUR 4,00 EUR Im Fischereiamt kann bar und mit girocard bezahlt werden. Fischereischeine gibt es im Fischereiamt Montag, Dienstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen im Dienstgebäude in der Havelchaussee 149/151 , 14055 Berlin (Charlottenburg), Tel.: (030) 300 69 90. Buslinie M49, Haltestelle Stößenseebrücke Wartezeiten Die durchschnittliche Wartezeit beträgt: 15 Minuten Die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Vorgang beträgt: 5 Minuten An Tagen mit hohem Besucherandrang in den Monaten März bis Juni ist mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 1 Stunde zu rechnen. Unser Tipp: Legen Sie Ihren Besuchertag auf Montag oder Freitag. Kommen Sie in den Monaten Juli bis Februar. Kommen Sie rechtzeitig vor den Feiertagen. Nachweis der bestandenen Anglerprüfung oder vergleichbarer Prüfung oder einen Fischereischein oder einen Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes aus der Zeit vor dem 30.04.1995 einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung Passbild Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mit Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten (Vorder- und Rückseite) Antragsformular einen Berliner Fischereischein ohne Auflagen innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten vor bis 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit, sofern dieser nicht bereits verlängert wurde einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zusätzlich ein Passbild, falls der Fischereischein bereits einmal verlängert wurde oder über 6 Monate abgelaufen ist Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten Antragsformular Die Gebühr einer einmaligen Verlängerung beträgt die Hälfte der Gebühr einer Neuausstellung. Wurde der Fischereischein bereits einmal verlängert, wird ein neues Dokument ausgestellt. Die Gebühr der Neuausstellung s.o. unter Kosten der Fischereischeine. wird von jedem erhoben, der einen Fischereischein besitzt. Die Marken gelten ein Kalenderjahr und können von jedem frei und in beliebiger Anzahl beim Fischereiamt oder den Fischereiorganisationen oder Angelgerätehändlern erworben werden. Wer seinen Hauptwohnsitz nicht im Land Berlin hat und den Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt, ist von der Abgabe im Land Berlin befreit. Das Land Berlin muss das Geld aus der Fischereiabgabe , so sagt das Gesetz über den Fischereischein, wiederum zur Information über das Gebiet der Fischerei und die Förderung der Fischbestände verwenden. Es setzt die Mittel insbesondere dafür ein, die Bestände zu regulieren. Dafür werden die Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und die Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten untersucht und die dazu erforderlichen fischereiwissenschaftlichen Begleituntersuchungen durchgeführt.

Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft in Berlin

Der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu minimieren. Unvermeidbare und nicht minimierbare Beeinträchtigungen muss der Verursacher ausgleichen oder ersetzen. Ein Eingriff liegt vor, wenn die Gestalt oder die Nutzung von Grundflächen verändert wird, wie beispielsweise durch Versiegelung. Ebenfalls handelt es sich um einen Eingriff, bei einer Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels. Die Veränderung muss die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigen. Wie mit einem Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz umzugehen ist, richtet sich grundsätzlich nach Bundesnaturschutzgesetz und ergänzend hierzu nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Abweichend hiervon sind für Bauvorhaben im Innenbereich sowie für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen Sonderregelungen im Baugesetzbuch enthalten. Im Land Berlin können beispielsweise die folgenden Vorhabentypen geeignet sein, einen Eingriff in Natur und Landschaft auszulösen: Wohnungsbau, Bau von Bürogebäuden und Gewerbegebäuden im baurechtlichen Außenbereich, Bau von Straßen und Bahnanlagen wie S-, U- oder Straßenbahnen, Ausbau von Flüssen, Seen und Teichen, Beseitigung von Bäumen, Hecken oder Wiesen, Abgrabungen oder Aufschüttungen. Die Behörde, die das Vorhaben, das den Eingriff auslöst, genehmigt oder der der Eingriff anzuzeigen ist, ist auch für die Eingriffsregelung zuständig (sogenanntes Huckepack-Verfahren). Sie trifft die für die Eingriffsregelung notwendigen Entscheidungen. Die Berliner Naturschutzbehörden sind zu beteiligen. Welche Naturschutzbehörde (untere oder oberste) beteiligt wird, richtet sich nach dem Berliner Naturschutzgesetz und dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Weitere Informationen zu Eingriffen und deren Kompensation im Land Berlin und auf Bundesebene erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten: Bild: Dagmar Schwelle Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin Der vorliegende Leitfaden dient der Qualifizierung der Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Land Berlin und enthält das Ausführliche Verfahren zur Kompensationsermittlung und das Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung von Kostenäquivalenten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU KompensationsInformationsSystem (KIS) Die oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin führt seit 2003 ein digitales Kataster zur Verwaltung von Kompensationsflächen und Kompensationsmaßnahmen. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Berliner Ökokonto (bauleitplanerisches Ökokonto) Berlin hat auf Grundlage des Baugesetzbuches ein Ökokonto für große Stadtentwicklungsprojekte eingerichtet. Ziel ist es, bereits vor den Eingriffen in Natur und Landschaft geeignete Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen und nachfolgend zu refinanzieren. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Naturschutzrechtliches Ökokonto Mit dem Ökokonto nach Naturschutzrecht werden anerkannte Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durch Dritte vorgezogen umgesetzt. Sie können später zur Kompensation eines Eingriffs eingesetzt werden. Weitere Informationen Bild: Falcon Crest Air (i.A. SenStadt Berlin) Bundeskompensationsverordnung Im Mai 2020 hat der Bundesgesetzgeber die Bundeskompensationsverordnung erlassen. Sie dient der Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die durch die Bundesverwaltung zugelassen werden. Weitere Informationen

CO₂-neutrale Verwaltung

Das Land Berlin verfolgt eine ambitionierte Energie- und Klimaschutzpolitik mit dem Ziel bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Klimaschädliche Emissionen sollen trotz Wachstum von Bevölkerung und Wirtschaft reduziert werden. Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln, 2021) lässt dabei Berlins Senats- und Bezirksverwaltungen eine wichtige Rolle zukommen: Als Vorbild vorangehen und eine energieeffiziente, emissionsarme und umweltfreundliche Verwaltung gestalten. Hierbei kommt es nicht nur auf strukturelle Maßnahmen an, sondern auf die Unterstützung aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Mit Hilfe der Beteiligung von Verwaltungsbeschäftigten entstand unter Federführung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum Jahresbeginn 2019 der Maßnahmenplan „CO 2 -neutrale Verwaltung Berlin“. Das ambitionierte Ziel ist es, alle Verwaltungen des Landes Berlin bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Dafür bietet der Maßnahmenplan Ideen und Anregungen, CO 2 -Minderungsmaßnahmen in folgenden Wirkbereichen umzusetzen: Organisation und Kommunikation Mobilität Energieverbrauch im Gebäude Beschaffung und Ressourcenverbrauch Hierbei kommt es auf die Optimierung technischer Voraussetzungen in den Verwaltungsgebäuden ebenso an, wie auf die Motivation und Unterstützung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aktiv Klimaschutzmaßnahmen in der Verwaltung umzusetzen. Viele gute Beispiele zeigen schon jetzt, dass Berlin auf einem guten Weg in Richtung klima-neutrale Verwaltung ist. Zum Beispiel mit deutschlandweit vorbildlichen Regeln für die umweltfreundliche Beschaffung, Projekten zum Energiesparen am Arbeitsplatz oder Maßnahmen zur Förderung klimaschonender Mobilität am und zum Arbeitsplatz. Die Umsetzung des Maßnahmenplans ist gestartet und zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner tragen dazu bei, die Ziele der CO 2 -neutralen Verwaltungen in ihren Häusern zu organisieren und umzusetzen. Entsprechend § 8 des EWG Bln ist in 2024 ein Fünfjahresbericht zum Umsetzungsstand des Prozesses CO 2 -neutrale Verwaltung Berlin angefertigt und am 29.10.2024 durch den Senat beschlossen worden. Der Bericht zeigt exemplarische Fortschritte in allen Senats- und Bezirksverwaltungen auf und enthält eine Einzelauflistung der Maßnahmenumsetzung je Verwaltung.

Entsiegelungspotenziale 2024

Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Zeitraum von Januar 2024 bis November 2024. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .

Projekte in Planung

Ob für den Wirtschaftsverkehr, den privaten oder öffentlichen Personenverkehr oder für den Fahrradfahrer: das Straßennetz bildet die Lebensadern einer Metropole. Es sichert die Mobilität der Bewohner und ermöglicht eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die Planungsvorgaben für Straßenbauprojekte im Hauptverkehrsstraßennetz Berlins verantwortlich. Die Planungen im Straßennetz reichen von kleinen verkehrstechnischen Maßnahmen wie der nachträgliche Einbau einer Mittelinsel (als Querungshilfe für Fußgänger) über den grundhaften Umbau einer Straße einschließlich Seitenbereichen, Fahrbahn mit Mittelstreifen bis zu Großprojekten wie der Bau neuer Brücken. Bei allen Straßenbauprojekten steht eine nachhaltige, umweltschonende und wirtschaftliche Planung im Vordergrund. Um eine möglichst effiziente Vorgehensweise zu gewährleisten, durchläuft jedes Straßenbauprojekt einen vorgegebenen Planungsablauf. Es ist notwendig, möglichst viele unterschiedliche Interessenslagen zu berücksichtigen. Jedes größere Straßenbauprojekt basiert auf dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) und dem Berliner Flächennutzungsplan (FNP) . Feststellung des Bedarfs Es gibt unterschiedliche Auslöser für Straßenbauprojekte: Analyse der aktuellen Verkehrssituation: Mängel im Straßenzustand, unzureichende Verkehrssicherheit etc. Verkehrspolitische Zielvorgaben: Straßenausbau für Wirtschaftsverkehr, für eine Spreequerung ohne große Umwege Maßnahmen für Umwelt- und Lärmschutz: Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdrosselung etc. Langfristige Ziele des StEP MoVe und des FNP: Erweiterung von Stadtteilen, Entwicklung von Gewerbegebieten etc. Bewertung der Machbarkeit Wenige Straßenbauprojekte stoßen auf ungeteilte Zustimmung in der Bevölkerung. Sie müssen im Zuge der Planung daher auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Belangen und Interessen geprüft werden. Verkehrssicherheit und Umweltschutz sind ebenso wichtige Kriterien wie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Jedes Projekt wird auf seine Machbarkeit und mögliche Alternativen geprüft. Erst dann wird über die Fortsetzung des Projekts entschieden. Regelmäßig wird ein fairer Interessenausgleich gesucht. Planverfahren Je nach Straßenbauprojekt können unterschiedliche Planverfahren zur Anwendung kommen. Ausschlaggebend dafür sind Art und Umfang des Projekts. Ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung ist, ob durch das Straßenprojekt Anlieger betroffen werden. Bei einem Neubau von Straßen oder bei einer deutlichen Veränderung der Leistungsfähigkeit der Straße (z.B. Ausbau von 2 × 1 auf 2 × 2 Fahrstreifen) ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen zur Planfeststellung Bild: SenMVKU / Kartengrundlagen: Geoportal Berlin Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete im Berliner Westen wird die Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung geprüft. Weitere Informationen Bild: GRUPPE PLANWERK Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz Am 06.06.2019 hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, untersuchen zu lassen, wie der Bereich um den Breitenbachplatz städtebaulich-verkehrlich neugeordnet und aufgewertet werden kann, um den Stadtraum für die Menschen wieder attraktiver und lebenswerter zu machen. Weitere Informationen Bild: Genow Verkehrskonzept Mahlsdorf Die Veränderung für die Verkehrsführung betrifft den Bereich zwischen Bahnhof und Rahnsdorfer Straße, reicht also weit in den Ortsteil Mahlsdorf Süd hinein. Weitere Informationen Bild: Land Berlin Verkehrslösung Heinersdorf Der verkehrsreiche Ortskern von Heinersdorf im Bezirk Pankow hat seine dörfliche Prägung fast völlig verloren. Eine Umfahrung des Dorfkerns hilft und gibt dem Ortskern in Teilen seinen ursprünglichen Charakter wieder. Weitere Informationen Verkehrs- und Stadtentwicklung im Pankower Osten

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