Der Ballungsraum umfasst das Stadtgebiet von Potsdam. Neben den Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms werden zusätzlich Karten zum Gewerbe- und Schienenverkehrslärm bereitgestellt: 1. Pegel - Straße - Tag (L-DEN) 2. Pegel -Straße - Nacht (L-NIGHT) 3. Pegel - Industrie - Tag (L-DEN) 4. Pegel - Industrie - Nacht (L-NIGHT) 5. Pegel - Bahn - Tag (L-DEN, nur TRAM) 6. Pegel - Bahn - Nacht (L-NIGHT, nur TRAM) Der Ballungsraum umfasst das Stadtgebiet von Potsdam. Neben den Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms werden zusätzlich Karten zum Gewerbe- und Schienenverkehrslärm bereitgestellt: 1. Pegel - Straße - Tag (L-DEN) 2. Pegel -Straße - Nacht (L-NIGHT) 3. Pegel - Industrie - Tag (L-DEN) 4. Pegel - Industrie - Nacht (L-NIGHT) 5. Pegel - Bahn - Tag (L-DEN, nur TRAM) 6. Pegel - Bahn - Nacht (L-NIGHT, nur TRAM)
Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich übernommen werden (wie z. B. Naturschutzgebiete,Wasserschutzgebiete etc.) sowie Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden (wie z. B. Bodenschutzwald,Lärmschutzwald,Sichtschutzwald und Erholungswald).
Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge
Die Verbandsgebiete der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) flurstücksbezogen abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten. Maßgeblich für die Verbandsgebietsgrenzen sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt erstmals am 1. November des jeweiligen Jahres und danach jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Folgende Einschränkungen gelten für den Datensatz GUV-Grenzen 2014. Die Landesgrenze Brandenburgs ist in diesem Datensatz nicht berücksichtigt. Die enthaltenen Polygone reichen wie die zu Grunde liegenden Einzugsgebiete über die Landesgrenze hinaus. Die außerhalb Brandenburgs liegenden Flächen gehören nicht zu den Verbandsgebieten. Der Abgleich mit der flurstücksgenauen Landesgrenze erfolgte zum gesetzlichen Stichtag und liegt den Verbänden in Form einer Flurstücksliste vor. Die Daten der GUV-Grenzen 2014 und 2015 können auf Nachfrage beim Datenherrn angefordert werden. Datensatz; Genutzte Einzugsgebietsdaten; Genutzte Liegenschaftsdaten GUV Grenzen 2016; ezg25.shp Version 4.0; ALKIS Stand 01.06.2015 GUV-Grenzen 2017; ezg25.shp Version 4.1; ALKIS Stand 01.06.2016 GUV-Grenzen 2018; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand 01.06.2017 GUV-Grenzen 2019; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand 01.06.2018 GUV-Grenzen 2020; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand: 01.06.2019 GUV-Grenzen 2021; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand: 01.06.2020 GUV-Grenzen 2022; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand: 01.06.2021 GUV-Grenzen 2023; ezg25.shp Version 4.3; ALKIS Stand: 01.06.2022 GUV-Grenzen 2024; ezg25 shp Version 4.3; ALKIS Stand: 01.06.2023
Der Dienst stellt die Waldflächen nach §2 LWaldG Brandenburgs dar.
Der Ballungsraum umfasst das Stadtgebiet von Potsdam. Neben den Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms werden zusätzlich Karten zum Gewerbe- und Schienenverkehrslärm bereitgestellt: 1. Pegel - Straße - Tag (L-DEN) 2. Pegel - Straße - Nacht (L-NIGHT) 3. Pegel - Industrie - Tag (L-DEN) 4. Pegel - Industrie - Nacht (L-NIGHT) 5. Pegel - Bahn - Tag (L-DEN, nur TRAM) 6. Pegel - Bahn - Nacht (L-NIGHT, nur TRAM) Der Ballungsraum umfasst das Stadtgebiet von Potsdam. Neben den Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms werden zusätzlich Karten zum Gewerbe- und Schienenverkehrslärm bereitgestellt: 1. Pegel - Straße - Tag (L-DEN) 2. Pegel - Straße - Nacht (L-NIGHT) 3. Pegel - Industrie - Tag (L-DEN) 4. Pegel - Industrie - Nacht (L-NIGHT) 5. Pegel - Bahn - Tag (L-DEN, nur TRAM) 6. Pegel - Bahn - Nacht (L-NIGHT, nur TRAM)
Der Ballungsraum umfasst das Stadtgebiet von Potsdam. Neben den Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms werden zusätzlich Karten zum Gewerbe- und Schienenverkehrslärm bereitgestellt: 1. Pegel - Straße - Tag (L-DEN) 2. Pegel - Straße - Nacht (L-NIGHT) 3. Pegel - Industrie - Tag (L-DEN) 4. Pegel - Industrie - Nacht (L-NIGHT) 5. Pegel - Bahn - Tag (L-DEN, nur TRAM) 6. Pegel - Bahn - Nacht (L-NIGHT, nur TRAM) Der Ballungsraum umfasst das Stadtgebiet von Potsdam. Neben den Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms werden zusätzlich Karten zum Gewerbe- und Schienenverkehrslärm bereitgestellt: 1. Pegel - Straße - Tag (L-DEN) 2. Pegel - Straße - Nacht (L-NIGHT) 3. Pegel - Industrie - Tag (L-DEN) 4. Pegel - Industrie - Nacht (L-NIGHT) 5. Pegel - Bahn - Tag (L-DEN, nur TRAM) 6. Pegel - Bahn - Nacht (L-NIGHT, nur TRAM)
Der Datenbestand beinhaltet die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Weiterhin sind die Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbelastung eingefärbt. Gelb sind Straßen, die über einer Verkehrsbelastung von 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. ca. 8.000 Kfz/d liegen und somit hinsichtlich der Lärmbetroffenheit berichtspflichtig sind. Weiß sind alle übrigen Straßen mit einer bekannten Verkehrsbelastung > 1.000 Kfz/d. Karte 1: Isophonen Gesamt Brandenburg Tag Karte 2: Isophonen Gesamt Brandenburg Nacht Der Datenbestand beinhaltet die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Weiterhin sind die Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbelastung eingefärbt. Gelb sind Straßen, die über einer Verkehrsbelastung von 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. ca. 8.000 Kfz/d liegen und somit hinsichtlich der Lärmbetroffenheit berichtspflichtig sind. Weiß sind alle übrigen Straßen mit einer bekannten Verkehrsbelastung > 1.000 Kfz/d. Karte 1: Isophonen Gesamt Brandenburg Tag Karte 2: Isophonen Gesamt Brandenburg Nacht
Der Datenbestand beinhaltet die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Weiterhin sind die Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbelastung eingefärbt. Gelb sind Straßen, die über einer Verkehrsbelastung von 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. ca. 8.000 Kfz/d liegen und somit hinsichtlich der Lärmbetroffenheit berichtspflichtig sind. Weiß sind alle übrigen Straßen mit einer bekannten Verkehrsbelastung > 1.000 Kfz/d. Karte 1: Isophonen Gesamt Brandenburg Tag Karte 2: Isophonen Gesamt Brandenburg Nacht Der Datenbestand beinhaltet die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Weiterhin sind die Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbelastung eingefärbt. Gelb sind Straßen, die über einer Verkehrsbelastung von 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. ca. 8.000 Kfz/d liegen und somit hinsichtlich der Lärmbetroffenheit berichtspflichtig sind. Weiß sind alle übrigen Straßen mit einer bekannten Verkehrsbelastung > 1.000 Kfz/d. Karte 1: Isophonen Gesamt Brandenburg Tag Karte 2: Isophonen Gesamt Brandenburg Nacht
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