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Untersuchung von Zielkonflikten und Schnittstellen flächenpolitisch relevanter Gesetze und Strategien in den europäischen Mitgliedsstaaten und Erarbeitung internationaler Harmonisierungsoptionen im Hinblick auf das Erreichen des Flächensparziels Netto-Nul

Das Projekt "Untersuchung von Zielkonflikten und Schnittstellen flächenpolitisch relevanter Gesetze und Strategien in den europäischen Mitgliedsstaaten und Erarbeitung internationaler Harmonisierungsoptionen im Hinblick auf das Erreichen des Flächensparziels Netto-Nul" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..In vielen europäischen MS rückt die Bedeutung der Ressource Fläche und die Dringlichkeit, den Flächenverbrauch zu reduzieren, erst in jüngster Zeit ins Bewusstsein. Anlässlich internationaler Umweltziele mit Bezug zur Ressource Fläche (SDGs) und dem von der der EU verkündeten Ziel, den Flächenverbrauch (land take) bis zum Jahr 2050 auf netto-null zu senken, rückt die 'land take' Problematik mittlerweile auch in den Fokus von Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur. Des Weiteren hat die Ressource Fläche auf europäischer Ebene mit der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und der Aufnahme des neuen Schutzgutes Fläche einen weiteren länderübergreifenden Bedeutungszusammenhang erhalten. Wie Zwischenergebnisse des bis Anfang 2021 laufenden F+E Vorhabens FKZ 3717181100 belegen, ist deutsche Expertise zum Flächenthema gefragt. Im Rahmen des vorgenannten Projektes ist für Herbst 2020 eine europaweite Veranstaltung in Brüssel geplant, um auf der Basis des 'Status Quo' Zielkonflikte, Schnittstellen und Harmonisierungsansätze im europäischen Kontext anzusprechen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen dieses Projektes (alternativ im Rahmen einer Aufstockung und Laufzeitverlängerung des o. g. Projektes 3717181100) aufgegriffen und weiter vertieft werden, um zielgerichtet auf das Erreichen von Landdegradationsneutralität (SDG 15.3) und netto-null Flächenverbrauch in Deutschland und in Europa (SDG 11) hinzuwirken.

Stärkung des Bodenschutzes und der Altlastensanierung durch Überarbeitung Bodenschutzrecht (Bodenschutzgesetz und andere Rechtsbereiche)

Das Projekt "Stärkung des Bodenschutzes und der Altlastensanierung durch Überarbeitung Bodenschutzrecht (Bodenschutzgesetz und andere Rechtsbereiche)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic Institut gemeinnützige GmbH.Das Bodenschutzrecht soll aufgrund der Erkenntnisse der vergangenen Jahre bei dessen Umsetzung insbesondere in Bezug auf die bodenschutzrechtliche Vorsorge und den nicht-stofflichen Bodenschutz und neuer Herausforderungen wie dem Klimaschutz und Klimaanpassung oder neuen Schadstoffen kritisch betrachtet und gestärkt werden. Dazu bedarf es unter anderem einer systematischen Analyse des bestehenden Bodenschutzregimes, d.h. des Bundesbodenschutzgesetzes, der anderweitigen Bundesfachgesetze, des untergesetzlichen Regelwerkes sowie der Landesbodenschutzgesetze und weiterer spezifischer Länderregelungen. Weiterhin sind anhand der bestehenden oder zu erwartenden Herausforderungen für den Boden und einer effektiven Vorsorge Zielvorgaben Fortentwicklungsperspektiven herauszuarbeiten und zu konkretisieren. Dabei sollten unter anderem geprüft werden: - die rechtliche Verankerung fachlicher Standards-Beitrag zur Umsetzung 'land degradation neutrality' - eine Einvernehmensregelung für einige besonders relevante Fallkonstellationen - ein bodenschutzrechtlicher Zulassungstatbestand - die Verknüpfung des Zulassungstatbestands mit einer Minimierungspflicht und mit einer Kompensationspflicht - die Möglichkeit von Vorsorgeanordnungen oder andere ordnungsrechtliche Maßnahmen, in gewichtigen Fällen, in denen aus fachlichen Gründen derzeit eine Quantifizierung einer Schadwirkung nicht möglich ist - inwieweit ist das Bodenverkehrsrecht ggf. für einen effektiven Bodenschutz fortzuschreiben - Aktualisierung der Anforderungen an Bodenmonitoring und Datenaustausch zwischen Bund und Ländern. Dabei sind europäische und ggf. internationale Zielvorgaben in Ansatz zu bringen. Beispielsweise sollen die auf nationaler und auf EU-Ebene momentan verstärkt angestoßenen Strategien (z.B. Agenda 2030, Europäischer Grüner Deal und den daraus erwachsenen Strategien) einbezogen werden. Die Vorschläge sind im Rahmen von mehreren Fachgesprächen mit Expert*innen zu diskutieren und fortzuschreiben.

Internationale Maßstäbe und Strategien für die Reduzierung des Flächenverbrauchs - Ableitung von Zielen, Indikatoren und Monitoringkonzepten

Das Projekt "Internationale Maßstäbe und Strategien für die Reduzierung des Flächenverbrauchs - Ableitung von Zielen, Indikatoren und Monitoringkonzepten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH.Das Vorhaben umfasst eine internationale Bestandsaufnahme politischer Strategien zur Verminderung des Flächenverbrauchs. Es soll untersucht werden, ob und wie der Begriff 'Flächenverbrauch' im internationalen Maßstab bislang definiert und datenmäßig untersetzt ist, welche politischen, rechtlichen, ökonomischen und planerischen Regelungen und Initiativen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs existieren und ob und wenn ja welche Indikatoren und Monitoringkonzepte in anderen Ländern in Bezug auf den Flächenverbrauch zur Anwendung kommen. Ziel des Vorhabens ist es, auf der Basis der Bestandsaufnahme konkrete Vorschläge für geeignete Indikatorensets und Monitoringkonzepte zu entwickeln, die international zur Anwendung kommen können. Deutschland nimmt beim Flächenverbrauch eine Vorreiterrolle ein. Das 30 Hektar Ziel ist seit seiner Implementierung in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2002 ein umweltpolitischer Schwerpunktindikator, der Maßstäbe für das umweltpolitische und planungsrechtliche Handeln in Deutschland festlegt. In Europa und in der Welt ist der Flächenverbrauch erst seit einigen Jahren Gegenstand umwelt- und gesellschaftspolitischer Strategien. Die UN strebt im Rahmen der im September 2015 beschlossenen globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG's) an, bis zum Jahr 2030 Landdegradationsneutralität (land degradation neutrality) zu erreichen. Ebenso hat die EU im Rahmen des Fahrplans für ein ressourceneffizientes Europa das Ziel ausgerufen, bis 2050 die 'Landnahme' auf null zu reduzieren (zero land take). In dem Vorhaben sollen konkrete Vorschläge zur Untersetzung dieser Ziele sowie Vorschläge für Zwischenziele erarbeitet werden, die Deutschland in die Debatte zur Ausfüllung des strategischen Rahmens von SDG's und EU Politiken einspeisen kann. Die Ergebnisse sollen auf einem internationalen Workshop in Brüssel, der im Rahmen des Vorhabens ausgerichtet wird, präsentiert werden.

Internationaler Bodenschutz

Hintergrund Die weltweit steigende Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen und nach Fleisch, sowie das anhaltende Bevölkerungswachstum führen dazu, dass die Nachfrage nach fruchtbaren Böden steigt. Gleichzeitig gehen fruchtbare und gesunde Böden aufgrund von Degradationsprozessen wie ⁠ Erosion ⁠, Versalzung und Kontamination verloren. Schätzungen zufolge sind bereits 20-25% der Böden weltweit degradiert, d.h. in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Bodendegradation ist ein fortschreitender Prozess der mit jedem Jahr weitere 5-10 Millionen Hektar zusätzlich betrifft (Vergleich: Österreich hat eine Fläche von 8,4 Millionen Hektar). Die weltweite Bodendegradation gefährdet somit auf lange Sicht die globale Ernährungssicherung und entzieht insbesondere ländlichen Regionen eine ihrer wichtigsten Grundlagen für Einkommen und wirtschaftliche Entwicklung. Die Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gibt an, dass bereits heute 1,5 Mrd. Menschen und somit mehr als ein Fünftel der Weltbevölkerung direkt von Bodendegradation betroffen sind. Bodendegradation ist dabei ein globales Phänomen. Bereits 2011 hat daher das Umweltbundesamt zusammen mit internationalen Institutionen wie dem Sekretariat der ⁠ UN ⁠-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD), dem Umweltprogramm der UN (⁠ UNEP ⁠) und dem International Food Policy Research Institute (IFPRI) in einem Call for Action einen global koordinierten Ansatz zum Schutz der Böden gefordert. Die Rio+20 Konferenz und das Konzept einer „Land Degradation Neutral World“ Auf der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung in Rio der Janeiro 2012 ( Rio+20 Konferenz ) haben die Staats- und Regie­rungschefs zugesagt, eine „land degra­dation neutral world“ anzustreben. Dies beinhal­tet auch eine Welt ohne Nettobodenverlust. Unterm Strich sollen sich also zukünftig Boden­verlust etwa durch ⁠ Erosion ⁠, Versiegelung und andere Formen der Bodendegradation und Bodenwiederherstellung die Waage halten. Da Bodendegradation nicht gänzlich verhindert werden kann, muss sie zumindest minimiert und nicht vermeidbare Bodendegradation muss durch Wiederherstellungs- und Sanierungsmaß­nahmen ausgeglichen werden (siehe Abbildung). Diese Absichtserklärung gilt es nun auf globaler, regionaler und nationaler Ebene umzusetzen. Der Verlust von Böden durch Bodendegradation muss minimiert und nicht vermeidbare Bodendegradation muss durch Wiederherstellungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) Die globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) sind wie das Konzept der “Welt ohne Nettobodenverlust“ ein Ergebnis der Rio+20-Konferenz im Jahr 2012. Mit ihrer Hilfe soll die weltweite Entwicklung sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltig gestaltet werden. Dabei setzt sich insbesondere Ziel 15 „Leben an Land“ für eine nachhaltige Nutzung von Böden und eine Umkehr von Landdegradation ein: „Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen“. Das Umweltbundesamt unterstützt den Umsetzungsprozess der bodenbezogenen SDGs gezielt mit Forschungsaktivitäten. Im Rahmen von Sachverständigengutachten wurde untersucht, welche grundsätzlichen Möglichkeiten bestehen, Bodendegradation auf globaler Ebene messbar zu machen und die Bedeutung des organisch gebundenen Kohlenstoffs und sein Potenzial als Indikator für Land- und Bodendegradation beleuchtet. Aktuell werden in einem weiteren Forschungsprojekt Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des SDG-Unterziels „Erreichen einer landdegradationsneutralen Welt“ in Deutschland und auf globaler Ebene erarbeitet. Monitoring und Bewertung Informationen bilden die Basis für politische Entscheidungen. Wichtig sind insbesondere Informationen zu Trends und Treibern der Bodendegradation. Dies ist jedoch mit vielfältigen Hindernissen behaftet. Hinzu kommt, dass die Definition von Bodendegradation häufig im Auge des Betrachters liegt. Hier gilt es praktikable und aussagekräftige Lösungen zu finden. Rechtliche Steuerung Die Umsetzung des internationalen Bodenschutzes, insbesondere des Ziels einer „Land Degradation Neutral World“, bedarf rechtlicher Instrumente – auf nationaler wie internationaler Ebene. Hinreichende völkerrechtliche Vorgaben fehlen bislang. Auch für die Umsetzung auf nationaler Ebene müssen Vorschläge („best practices“) erarbeitet werden. Bitte weiterlesen .

Improving international soil governance - Analysis and recommendations

This study – provided by the Ecologic Institute Berlin and the Öko-Institute Berlin in cooperation with Prof. Dr. Sebastian Oberthür - develops options for the German government to improve international soil governance in the short, medium and long term. The study first takes stock of existing international instruments and institutions with regard to soil protection which could currently be described as piecemeal. The study furthermore develops options for improving international soil governance with regard to overarching issues – inter alia the objective of “land degradation neutrality” –, new treaty or institutions, improving existing governance, means of implementation and enhancing co-ordination and coherence. Veröffentlicht in Texte | 75/2020.

Improving international soil governance - analysis and recommendations

Die Studie entwickelt Optionen für die Bundesregierung, internationale Bodengovernance kurz-, mittel- und langfristig zu verbessern. Sie beginnt mit einer Bestandsaufnahme bestehender internationaler Instrumente und Institutionen, die für Bodenschutzgovernance auf internationaler Ebene relevant sind. Sie bewertet die tatsächliche und potentielle Steuerungswirkung u.a. der Wüstenkonvention, der Biodiversitätskonvention, des Pariser Klimabkommens und des Klimaregimes, regionaler Abkommen, der FAO, von UNEP, IPBES und des IPCC. Gegenwärtig haben die Nachhaltigen Entwicklungsziele und insbesondere das Ziel "land degradation neutrality" einen globalen Referenzpunkt für Bodenpolitik geschaffen. Es gibt aber fast keine verbindlichen Verpflichtungen für alle Staaten speziell zum Bodenschutz. Die derzeitige Governance für Boden auf internationaler Ebene ist fragmentiert und über verschiedene Mandate verteilt. Es gibt erhebliche Überschneidungen bei den Mandaten und Tätigkeiten der relevanten Institutionen, während gleichzeitig jede von ihnen Einschränkungen aufweist. Zwar zeichnet sich eine gewisse rudimentäre Arbeitsteilung ab, es ist aber erforderlich, diese weiter voranzutreiben. Die Studie entwickelt Optionen, internationale Bodengovernance zu verbessern, in den Bereichen übergreifende Themen, neue Rechtspflichten oder Institutionen, Verbesserung bestehender Governance, Mittel zur Umsetzung, und bessere Koordination und Kohärenz. Quelle: Forschungsbericht

The need for soil protection legislation at EU level

The Position paper begins by discussing options on how to further develop EU soil protection law. Compared to the status-quo, strengthening the existing soil protection legislation at EU level would preserve transboundary ecosystem services of soils and also help to effectively implement the ‘land degradation neutrality’ objective. More specifically, the Position paper clarifies the advantages and disadvantages of the two possible regulatory approaches – the holistic/development concept comparable to the Water Framework Directive on the one hand and the sector-related/minimum requirement approach on the other hand. The Position paper further submits specific proposals for the development of EU Soil protection legislation especially with regard to contamination, land take/soil use as well as agriculture. Veröffentlicht in Broschüren.

Geeignete Rechtsinstrumente für die nationale Umsetzung der bodenbezogenen sustainable development goals, insbesondere des Ziels einer "land degradation neutral world"

Der Forschungsbericht untersucht mit einer juristischen Analyse, ob und inwiefern das deutsche Recht geeignet ist, das nachhaltige Entwicklungsziel einer "land degradation-neutral world" (LDN) bis 2030 zu erreichen, und macht Verbesserungsvorschläge. Außerdem bereitet das Projekt die Ergebnisse so auf, dass sie als "lessons learned" im internationalen Austausch Anregungen und Impulse für andere Staaten geben können. Das LDN-Ziel gehört zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs), welche die UN 2015 beschloss. Deutschland ist im Rahmen eines weiten Spielraums politisch verpflichtet, sie umzusetzen. Die "Neutralität" der LDN-Vorgabe in SDG 15.3 ist ein Saldierungsansatz, bei dem alle Bodenverschlechterungen zusammen gegen alle Bodenverbesserungen durch Ausgleichs- oder Sanierungsmaßnahmen verrechnet werden. Deutschland muss daher anstreben, dass der Bodenzustand in Deutschland insgesamt im Jahr 2030 mindestens nicht schlechter ist als 2015. Das Projekt arbeitet die konzeptionellen Elemente von LDN heraus und bewertet das deutsche Recht entspre-chend. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf Erosion durch Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, Versiegelung durch Siedlung und Kontamination durch Industrie. Quelle: Forschungsbericht

Implementing SDG target 15.3 on “Land Degradation Neutrality”

Given that land and soils are increasingly threatened by degradation, this project investigated how SDG target 15.3, which strives to achieve a land degradation neutral world by 2030, can be implemented. The report suggests necessary steps towards the implementation of Land Degradation Neutrality (LDN) at the national level, gives an overview of land and soil degradation and existing monitoring schemes and policy processes relevant for the implementation of LDN in Europe, summarizes the ongoing process of conceptualizing and implementing LDN in Germany and finally, introduces an approach for a new indicator based on land use categories as a possible proxy indicator for LDN in Germany. Veröffentlicht in Texte | 16/2018.

Land Degradation Neutrality

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedrohung durch die Degradation von Land und Böden wurde in diesem Projekt untersucht, wie SDG-Unterziel 15.3, welches eine landdegradationsneutrale Welt bis zum Jahr 2030 anstrebt, erreicht werden kann. Der Bericht schlägt insbesondere eine Vorgehensweise zur Umsetzung von Land Degradation Neutrality (LDN) auf nationaler Ebene vor und untersucht, welche Indikatoren sich für die Erfassung von LDN eignen könnten. Darüber hinaus wurde ein Ansatz für einen ⁠ Indikator ⁠ zur Erfassung von LDN entwickelt, der basierend auf Landnutzungskategorien, unabhängig von aufwändig zu messenden Bodenparametern, Rückschlüsse auf die Bodenqualität ermöglichen soll. Veröffentlicht in Texte | 15/2018.

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