Der Datensatz enthält Angaben zu Bio-Partnerbetrieben des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in den Kategorien Ackerbau, Gemüsebau und Dauerkulturen, Verarbeitung sowie Tierhaltung.
Die Karte „Biopartnerbetriebe in Sachsen“ stellt einen Überblick über die Biopartnerbetriebe in Sachsen in den Kategorien Ackerbau, Gemüsebau und Dauerkulturen, Verarbeitung sowie Tierhaltung dar. Mit Klick auf das Symbol werden weiterführende Informationen wie die Adresse der Biopartnerbetriebe, Ansprechpartner und ein Link zum Internetauftritt für eine Kontaktaufnahme aufgerufen.
Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen. Die Notarin oder der Notar weist Sie möglicherweise auf Folgendes hin: Wenn das betreffende Grundstück sich in einem Naturschutzgebiet des Landes Brandenburg befindet, darf das Landesamt für Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen sein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht ausüben. Die Notarin oder der Notar müssen deshalb einen Bescheid über den Verzicht auf die Wahrnehmung oder das Nichtbestehen dieses Vorkaufsrechts (Negativbescheid) beantragen oder den Verzicht beziehungsweise das Nichtbestehen mit Hilfe eines speziellen Angebots der Bundesnotarkammer sicherstellen. Der Bescheid wird vom Landesamt für Umwelt erlassen. Besteht das Vorkaufsrecht und verzichtet das Landesamt für Umwelt nicht, wird es den Beteiligten einen Bescheid über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts zustellen. In diesem Fall tritt das Landesamt für Umwelt (stellvertretend für das Land Brandenburg) oder ein berechtigter Dritter für den Käufer in den Kaufvertrag ein. Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig auftreten, und die entsprechenden Antworten. Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen. Die Notarin oder der Notar weist Sie möglicherweise auf Folgendes hin: Wenn das betreffende Grundstück sich in einem Naturschutzgebiet des Landes Brandenburg befindet, darf das Landesamt für Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen sein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht ausüben. Die Notarin oder der Notar müssen deshalb einen Bescheid über den Verzicht auf die Wahrnehmung oder das Nichtbestehen dieses Vorkaufsrechts (Negativbescheid) beantragen oder den Verzicht beziehungsweise das Nichtbestehen mit Hilfe eines speziellen Angebots der Bundesnotarkammer sicherstellen. Der Bescheid wird vom Landesamt für Umwelt erlassen. Besteht das Vorkaufsrecht und verzichtet das Landesamt für Umwelt nicht, wird es den Beteiligten einen Bescheid über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts zustellen. In diesem Fall tritt das Landesamt für Umwelt (stellvertretend für das Land Brandenburg) oder ein berechtigter Dritter für den Käufer in den Kaufvertrag ein. Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig auftreten, und die entsprechenden Antworten. Die Regelungen werden für das Land Brandenburg im Paragrah 26 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatschAG) getroffen. Die Regelungen werden für das Land Brandenburg im Paragrah 26 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatschAG) getroffen. Das Vorkaufsrecht wird durch das Landesamt für Umwelt gemäß Paragraph 26 (4) des Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbGNatschAG) als Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege geltend gemacht. Das Vorkaufsrecht wird durch das Landesamt für Umwelt gemäß Paragraph 26 (4) des Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbGNatschAG) als Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege geltend gemacht. Das betreffende Grundstück muss sich in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet oder Gebiet befinden, das als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt ist beziehungsweise als künftiges Naturschutzgebiet im Unterschutzstellungsverfahren einer Veränderungssperre unterliegt. Voraussetzung ist außerdem, dass das konkrete Grundstück für den Naturschutz, die Landschaftspflege oder die naturnahe Erholung tatsächlich verwendet werden soll. Das ist durch das Landesamt für Umwelt entsprechend nachzuweisen. Das betreffende Grundstück muss sich in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet oder Gebiet befinden, das als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt ist beziehungsweise als künftiges Naturschutzgebiet im Unterschutzstellungsverfahren einer Veränderungssperre unterliegt. Voraussetzung ist außerdem, dass das konkrete Grundstück für den Naturschutz, die Landschaftspflege oder die naturnahe Erholung tatsächlich verwendet werden soll. Das ist durch das Landesamt für Umwelt entsprechend nachzuweisen. Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn das Grundstück vom Eigentümer an die Ehefrau oder den Ehemann, an die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner oder an Verwandte ersten Grades verkauft wird. Es gilt auch nicht für Wohnungseigentum oder Erbbaurecht oder im Falle von Zwangsvollstreckungen und Insolvenzen. Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn das Grundstück vom Eigentümer an die Ehefrau oder den Ehemann, an die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner oder an Verwandte ersten Grades verkauft wird. Es gilt auch nicht für Wohnungseigentum oder Erbbaurecht oder im Falle von Zwangsvollstreckungen und Insolvenzen. Die Notarin oder der Notar, die oder der den Kaufvertrag verhandelt, stellt den Antrag beim Landesamt für Umwelt nach Abschluss des Kaufvertrages. Es sei denn, sie oder er hat das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts über das entsprechende digitale Angebot der Bundesnotarkammer festgestellt (siehe Frage 10). Sie oder er informiert das Landesamt für Umwelt zudem über den Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages (Die Rechtwirksamkeit kann nämlich noch von zusätzlichen Genehmigungen abhängen). Die Notarin oder der Notar, die oder der den Kaufvertrag verhandelt, stellt den Antrag beim Landesamt für Umwelt nach Abschluss des Kaufvertrages. Es sei denn, sie oder er hat das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts über das entsprechende digitale Angebot der Bundesnotarkammer festgestellt (siehe Frage 10). Sie oder er informiert das Landesamt für Umwelt zudem über den Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages (Die Rechtwirksamkeit kann nämlich noch von zusätzlichen Genehmigungen abhängen). Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach den allgemeinen Regelungen für das Vorkaufsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (es gibt noch andere Vorkaufsrechte). In Paragraph 469 BGB ist geregelt, dass das Vorkaufsrecht nur innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung an den Vorkaufsberechtigen (hier Landesamt für Umwelt) wahrgenommen werden kann. Diese Frist beginnt nicht bereits mit der Information über den abgeschlossenen Kaufvertrag (Anzeige). Sie läuft erst ab vollständiger Übermittlung des Inhalts des Kaufvertrages (Kopie) und der Mitteilung über den Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages durch die Notarin oder den Notar an das Landesamt für Umwelt. Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach den allgemeinen Regelungen für das Vorkaufsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (es gibt noch andere Vorkaufsrechte). In Paragraph 469 BGB ist geregelt, dass das Vorkaufsrecht nur innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung an den Vorkaufsberechtigen (hier Landesamt für Umwelt) wahrgenommen werden kann. Diese Frist beginnt nicht bereits mit der Information über den abgeschlossenen Kaufvertrag (Anzeige). Sie läuft erst ab vollständiger Übermittlung des Inhalts des Kaufvertrages (Kopie) und der Mitteilung über den Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages durch die Notarin oder den Notar an das Landesamt für Umwelt. Das Landesamt für Umwelt muss nicht in jedem Fall selber an die Stelle des Käufers treten. Es kann sein Recht auch zugunsten spezieller Dritter ausüben. Dabei kann es sich um anerkannte Naturschutzverbände, Körperschaften öffentlichen Rechts oder Stiftungen mit naturschutzfachlichen Stiftungszwecken handeln. Das Landesamt für Umwelt muss nicht in jedem Fall selber an die Stelle des Käufers treten. Es kann sein Recht auch zugunsten spezieller Dritter ausüben. Dabei kann es sich um anerkannte Naturschutzverbände, Körperschaften öffentlichen Rechts oder Stiftungen mit naturschutzfachlichen Stiftungszwecken handeln. Das Landesamt für Umwelt (für das Land Brandenburg) oder ein berechtigter Dritter tritt an die Stelle des im Kaufvertrag bestimmten Käufers. Das erfolgt zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen, insbesondere zu dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis. Hatte sich der Käufer zu Nebenleistungen finanzieller oder nichtfinanzieller Art verpflichtet, übernimmt das Landesamt für Umwelt (oder ein berechtigter Dritter) diese Pflichten durch einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. Das Landesamt für Umwelt (für das Land Brandenburg) oder ein berechtigter Dritter tritt an die Stelle des im Kaufvertrag bestimmten Käufers. Das erfolgt zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen, insbesondere zu dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis. Hatte sich der Käufer zu Nebenleistungen finanzieller oder nichtfinanzieller Art verpflichtet, übernimmt das Landesamt für Umwelt (oder ein berechtigter Dritter) diese Pflichten durch einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. Wenn nur eine Teilfläche des vom Kaufvertrag betroffenen Grundstücks in einem Schutzgebiet liegt oder für die naturschutzfachliche Verwendung benötigt wird, bezieht sich das Vorkaufsrecht möglicherweise nur auf diese Teilfläche. Die Betroffenen können jedoch verlangen, dass das Landesamt für Umwelt (oder ein berechtigter Dritter) dennoch vollständig an die Stelle des Käufers tritt, wenn die Restfläche wirtschaftlich nicht mehr zumutbar verwertet werden kann. Wenn nur eine Teilfläche des vom Kaufvertrag betroffenen Grundstücks in einem Schutzgebiet liegt oder für die naturschutzfachliche Verwendung benötigt wird, bezieht sich das Vorkaufsrecht möglicherweise nur auf diese Teilfläche. Die Betroffenen können jedoch verlangen, dass das Landesamt für Umwelt (oder ein berechtigter Dritter) dennoch vollständig an die Stelle des Käufers tritt, wenn die Restfläche wirtschaftlich nicht mehr zumutbar verwertet werden kann. Nein, sie oder er kann zunächst ein speziell für Notarinnen und Notare eingerichtetes digitales Angebot der Bundesnotarkammer nutzen. Zum Zwecke einer zügigen Bearbeitung ist das dringend zu empfehlen. Das Landesamt für Umwelt hat eine Liste der im Land Brandenburg in den entsprechenden Schutzgebieten gelegenen Flurstücke übergeben. Die Notarin oder der Notar kann online prüfen, ob die vom Kaufvertrag betroffenen Flurstücke darunter fallen. Falls ja, muss der Antrag auf Negativbescheid an das Landesamt für Umwelt gestellt werden. Falls nein, kann die Notarin oder der Notar unter Verwendung einer in dem digitalen Angebot hinterlegten Allgemeinverfügung rechtlich davon ausgehen, dass das Vorkaufsrecht nicht besteht. Nein, sie oder er kann zunächst ein speziell für Notarinnen und Notare eingerichtetes digitales Angebot der Bundesnotarkammer nutzen. Zum Zwecke einer zügigen Bearbeitung ist das dringend zu empfehlen. Das Landesamt für Umwelt hat eine Liste der im Land Brandenburg in den entsprechenden Schutzgebieten gelegenen Flurstücke übergeben. Die Notarin oder der Notar kann online prüfen, ob die vom Kaufvertrag betroffenen Flurstücke darunter fallen. Falls ja, muss der Antrag auf Negativbescheid an das Landesamt für Umwelt gestellt werden. Falls nein, kann die Notarin oder der Notar unter Verwendung einer in dem digitalen Angebot hinterlegten Allgemeinverfügung rechtlich davon ausgehen, dass das Vorkaufsrecht nicht besteht. Nein , das ist in der Regel nicht möglich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich nicht im Vorhinein Kontakt mit dem Landesamt für Umwelt auf. Die Prüfung erfordert fachliche Aufwände, die nur geleistet werden können, wenn tatsächlich ein abgeschlossener Kaufvertrag vorliegt. Die Entscheidung über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts hängt von allen im Kaufvertrag getroffenen Regelungen und nicht allein von der Lage des Grundstücks ab. Es entspricht dem Wesen des Vorkaufsrechts, dass die Entscheidung darüber grundsätzlich auf der Basis eines abgeschlossenen Kaufvertrages erfolgt. . Eine Voraberklärung gemäß Paragraph 26 (4) Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz ( BbgNatschAG) (letzter Satz) findet nur in besonderen Ausnahmefällen Anwendung. Nein , das ist in der Regel nicht möglich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich nicht im Vorhinein Kontakt mit dem Landesamt für Umwelt auf. Die Prüfung erfordert fachliche Aufwände, die nur geleistet werden können, wenn tatsächlich ein abgeschlossener Kaufvertrag vorliegt. Die Entscheidung über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts hängt von allen im Kaufvertrag getroffenen Regelungen und nicht allein von der Lage des Grundstücks ab. Es entspricht dem Wesen des Vorkaufsrechts, dass die Entscheidung darüber grundsätzlich auf der Basis eines abgeschlossenen Kaufvertrages erfolgt. . Eine Voraberklärung gemäß Paragraph 26 (4) Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz ( BbgNatschAG) (letzter Satz) findet nur in besonderen Ausnahmefällen Anwendung. Sie erhalten eine Mitteilung des Landesamt für Umwelt über die oben genannte Absicht. Bis zum Erlass eines formalen Bescheides besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf dem Verhandlungsweg mit dem Landesamt für Umwelt zu einigen. In bestimmten Fällen könnte auf die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts verzichtet werden, wenn stattdessen naturschutzfachliche Bestimmungen im Grundbuch gesichert würden (dingliche Sicherung). Denkbar wäre in anderen Einzelfällen auch eine Vereinbarung, dass statt der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Weiterkauf einer Teilfläche an das Landesamt für Umwelt (oder eine andere vom Landesamt für Umwelt bestimmte Stelle) erfolgen wird. Sie erhalten eine Mitteilung des Landesamt für Umwelt über die oben genannte Absicht. Bis zum Erlass eines formalen Bescheides besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf dem Verhandlungsweg mit dem Landesamt für Umwelt zu einigen. In bestimmten Fällen könnte auf die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts verzichtet werden, wenn stattdessen naturschutzfachliche Bestimmungen im Grundbuch gesichert würden (dingliche Sicherung). Denkbar wäre in anderen Einzelfällen auch eine Vereinbarung, dass statt der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Weiterkauf einer Teilfläche an das Landesamt für Umwelt (oder eine andere vom Landesamt für Umwelt bestimmte Stelle) erfolgen wird. Eine Gebühr fällt für die Erteilung eines Negativbescheids (Verzicht auf Wahrnehmung des Vorkaufsrechts) an, da es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt. Für einen Bescheid über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts fallen keine Gebühren an (belastender Verwaltungsakt). Der Gebührenrahmen, an den sich das Landesamt für Umwelt dabei halten muss, sieht Gebühren von 30 Euro bis 150 Euro vor. Die konkrete Gebühr wird auf der Grundlage eines Verfahrens ermittelt, das den Verwaltungsaufwand und die wirtschaftliche Bedeutung berücksichtigt. Das Landesamt für Umwelt ist verpflichtet, für den durchschnittlichen Vorgang eine Gebühr zu verlangen, die etwa in der Mitte des Gebührenrahmens liegt (circa 90 Euro). Die niedrigsten Gebühren fallen an, wenn zum Beispiel nur ein Flurstück betroffen ist und die Lageprüfung ergibt, dass es nicht in einem Schutzgebiet liegt. Die höchsten Gebühren sind zu erwarten, wenn es sich um eine größere Anzahl von Flurstücken handelt und umfangreiche naturschutzfachlichen Prüfungen vorgenommen werden. Eine Gebühr fällt für die Erteilung eines Negativbescheids (Verzicht auf Wahrnehmung des Vorkaufsrechts) an, da es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt. Für einen Bescheid über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts fallen keine Gebühren an (belastender Verwaltungsakt). Der Gebührenrahmen, an den sich das Landesamt für Umwelt dabei halten muss, sieht Gebühren von 30 Euro bis 150 Euro vor. Die konkrete Gebühr wird auf der Grundlage eines Verfahrens ermittelt, das den Verwaltungsaufwand und die wirtschaftliche Bedeutung berücksichtigt. Das Landesamt für Umwelt ist verpflichtet, für den durchschnittlichen Vorgang eine Gebühr zu verlangen, die etwa in der Mitte des Gebührenrahmens liegt (circa 90 Euro). Die niedrigsten Gebühren fallen an, wenn zum Beispiel nur ein Flurstück betroffen ist und die Lageprüfung ergibt, dass es nicht in einem Schutzgebiet liegt. Die höchsten Gebühren sind zu erwarten, wenn es sich um eine größere Anzahl von Flurstücken handelt und umfangreiche naturschutzfachlichen Prüfungen vorgenommen werden.
Immissionsschutz - das bedeutet Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen (Luftverunreinigungen, Lärm, Licht, Erschütterung, Geruch und so weiter), das bedeutet die Überwachung der Luftqualität und die Bekämpfung des Umgebungslärms ebenso wie die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen. Der gesetzliche Rahmen hierfür wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz – kurz BImSchG – gesetzt. Das BImSchG soll sicherstellen, dass bundesweit überall einheitliche, von wissenschaftlichen Kriterien abgeleitete Normen und Standards bei der Genehmigung und Überwachung von Anlagen gelten. Betroffen sind damit fast alle Bereiche des Lebens – der Kamin im Eigenheim, die Windkraftanlage auf dem Feld oder das Werk nebenan. Erst nach einer BImSchG-Genehmigung kann neu oder umgebaut werden. Die Überwachung soll sicherstellen, dass Anlagen so betrieben werden, dass alle Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt eingehalten werden. Oberste Immissionsschutzbehörde ist das Ministerium, Obere Immissionsschutzbehörde und damit in vielen Fällen auch Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden Immissionsschutzaufgaben von den Umweltämtern und Ordnungsbehörden wahrgenommen. Für die Durchsetzung des Immissionsschutzes im Nachbarschaftsbereich (Nachtruhe, Sonntagsruhe, Benutzung von Tongeräten, Feuerwerk, Luftverunreinigung und so weiter) ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde zuständig. Immissionsschutz - das bedeutet Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen (Luftverunreinigungen, Lärm, Licht, Erschütterung, Geruch und so weiter), das bedeutet die Überwachung der Luftqualität und die Bekämpfung des Umgebungslärms ebenso wie die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen. Der gesetzliche Rahmen hierfür wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz – kurz BImSchG – gesetzt. Das BImSchG soll sicherstellen, dass bundesweit überall einheitliche, von wissenschaftlichen Kriterien abgeleitete Normen und Standards bei der Genehmigung und Überwachung von Anlagen gelten. Betroffen sind damit fast alle Bereiche des Lebens – der Kamin im Eigenheim, die Windkraftanlage auf dem Feld oder das Werk nebenan. Erst nach einer BImSchG-Genehmigung kann neu oder umgebaut werden. Die Überwachung soll sicherstellen, dass Anlagen so betrieben werden, dass alle Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt eingehalten werden. Oberste Immissionsschutzbehörde ist das Ministerium, Obere Immissionsschutzbehörde und damit in vielen Fällen auch Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden Immissionsschutzaufgaben von den Umweltämtern und Ordnungsbehörden wahrgenommen. Für die Durchsetzung des Immissionsschutzes im Nachbarschaftsbereich (Nachtruhe, Sonntagsruhe, Benutzung von Tongeräten, Feuerwerk, Luftverunreinigung und so weiter) ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde zuständig. In einem von der Natur geprägtem Flächenland ist es besonders notwendig, gewerblich genutzte Anlagen, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädigend auf die Umwelt wirken können, zu überwachen. Die Grundlage ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Industrie- und gewerbliche Anlagen müssen ein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz durchlaufen, bevor sie den Betrieb aufnehmen dürfen. Im Verfahren werden die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt geprüft und auf das gesetzlich zulässige Maß reduziert. Im Landesamt für Umwelt Brandenburg werden die Belange der Lärm- und Geruchsminderung für unterschiedliche Verfahren auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Normen geprüft. Der Verkehrslärm spielt dabei eine besondere Rolle. Die Luftqualität verbessern, wo sie schlecht ist. Sie erhalten oder verbessern, wo sie gut ist. Dieser Grundgedanke aus der gültigen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa entspricht auch der Leitlinie der Arbeit des Landesamtes für Umwelt auf dem Gebiet der Luftreinhaltung. Durch menschliches Handeln wird eine Vielzahl an Schadstoffen in die Umwelt freigesetzt, beispielsweise aus Industrie, Verkehr und Energiewirtschaft, aber auch aus Haushalten und der Landwirtschaft. Manche dieser Substanzen verbleiben lange in der Luft, im Wasser oder im Boden und können schädliche Wirkungen entfalten
Bild vergrößern Dirk Ilgenstein wurde am 4. Januar 1964 im sachsen-anhaltinischen Genthin geboren. Nach Abschluss seines Studiums als Diplomchemiker an der Universität Leipzig 1990 arbeitete er im Umweltamt des früheren Bezirks Mitte von Berlin und übernahm 1991 dessen Leitung. Hier beschäftigte er sich vor allem mit der Untersuchung und Sanierung von Bodenverunreinigungen und dem Immissionsschutz. Ab 1992 baute Dirk Ilgenstein das Amt für Immissionsschutz Frankfurt (Oder) auf. Schwerpunkte seiner Arbeit hier waren der Immissionsschutz, die Abfallwirtschaft und der Schutz vor gefährlichen Stoffen. Er leitete das Amt bis 2002 und wechselte dann an die Spitze des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, das heutige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Dirk Ilgenstein hat im Januar 2015 das Amt des Präsidenten im Landesamt für Umwelt übernommen. Bild vergrößern Dirk Ilgenstein wurde am 4. Januar 1964 im sachsen-anhaltinischen Genthin geboren. Nach Abschluss seines Studiums als Diplomchemiker an der Universität Leipzig 1990 arbeitete er im Umweltamt des früheren Bezirks Mitte von Berlin und übernahm 1991 dessen Leitung. Hier beschäftigte er sich vor allem mit der Untersuchung und Sanierung von Bodenverunreinigungen und dem Immissionsschutz. Ab 1992 baute Dirk Ilgenstein das Amt für Immissionsschutz Frankfurt (Oder) auf. Schwerpunkte seiner Arbeit hier waren der Immissionsschutz, die Abfallwirtschaft und der Schutz vor gefährlichen Stoffen. Er leitete das Amt bis 2002 und wechselte dann an die Spitze des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, das heutige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Dirk Ilgenstein hat im Januar 2015 das Amt des Präsidenten im Landesamt für Umwelt übernommen.
Die Luftqualität verbessern, wo sie schlecht ist. Die Luftqualität erhalten oder verbessern, wo sie gut ist. Dieser Grundgedanke aus der gültigen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa entspricht auch der Leitlinie der Arbeit des Landesamtes für Umwelt auf dem Gebiet der Luftreinhaltung. Die vorhandenen Verhältnisse zu analysieren und die Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen sind die Aufgaben des Luftgütemessnetzes Brandenburg. Die wichtigsten überwachten Luftschadstoffe sind Stickoxide (Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid), Ozon und Feinstaub (Partikel: PM 10 und PM 2,5) . Zur Beurteilung der Luftqualität werden sowohl Daten aus Messungen mit kontinuierlich arbeitenden Geräten als auch Ergebnisse der Laboranalysen aus regelmäßiger Probenahme herangezogen. Dort, wo wir Verbesserungsmöglichkeiten ausfindig machen, sind Instrumente der Luftreinhaltung gefragt. Bei Grenzwertüberschreitungen ist die Aufstellung von Luftreinhalteplänen notwendig. Im Landesamt für Umwelt werden die Aspekte der Luftreinhalteplanung fachlich begleitet. Die Luftreinhaltepläne selbst erarbeitet das Brandenburgische Umweltministerium in enger Abstimmung mit der jeweiligen Kommune. Die Luftqualität verbessern, wo sie schlecht ist. Die Luftqualität erhalten oder verbessern, wo sie gut ist. Dieser Grundgedanke aus der gültigen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa entspricht auch der Leitlinie der Arbeit des Landesamtes für Umwelt auf dem Gebiet der Luftreinhaltung. Die vorhandenen Verhältnisse zu analysieren und die Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen sind die Aufgaben des Luftgütemessnetzes Brandenburg. Die wichtigsten überwachten Luftschadstoffe sind Stickoxide (Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid), Ozon und Feinstaub (Partikel: PM 10 und PM 2,5) . Zur Beurteilung der Luftqualität werden sowohl Daten aus Messungen mit kontinuierlich arbeitenden Geräten als auch Ergebnisse der Laboranalysen aus regelmäßiger Probenahme herangezogen. Dort, wo wir Verbesserungsmöglichkeiten ausfindig machen, sind Instrumente der Luftreinhaltung gefragt. Bei Grenzwertüberschreitungen ist die Aufstellung von Luftreinhalteplänen notwendig. Im Landesamt für Umwelt werden die Aspekte der Luftreinhalteplanung fachlich begleitet. Die Luftreinhaltepläne selbst erarbeitet das Brandenburgische Umweltministerium in enger Abstimmung mit der jeweiligen Kommune.
Bei der Herstellung und der Nutzung von Gütern fallen Abfälle an. Das sind Stoffe oder Gegenstände, die für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr genutzt werden können oder die der Besitzer nicht mehr nutzen will. Abfälle sind ein ungeliebter, aber nicht komplett vermeidbarer Bestandteil sowohl des Wirtschafts- als auch des Privatlebens. Auch mit größten Anstrengungen ist in vielen Produktionsprozessen, zum Beispiel der Textilherstellung, Verschnitt nicht komplett zu vermeiden. Im Gesundheitswesen fallen unweigerlich infektiöse Abfälle an. Und jeder Gebrauchsgegenstand ist irgendwann nicht mehr nutzbar. Unbestreitbar ist, dass von vielen Abfällen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen können. Verursacht werden sie unter anderem durch giftige Inhaltsstoffe, zum Beispiel Altöl oder ihre langfristige Existenz in Ökosystemen, zum Beispiel Kunststoffe im Meer oder im Boden. Auch ihr enormes Volumen, zum Beispiel Bauschutt, kann zu großen Problemen führen. Diesen Gefahren ist durch angemessenen Umgang mit Abfällen zu begegnen. Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt deshalb schon seit vielen Jahren das Prinzip der Kreislaufwirtschaft. Aktuell gerät die Herstellung von Gütern verstärkt in den Blick. Abfallarme Produktionsprozesse sollen Abfälle vermeiden. Das Produktdesign soll gefährliche Inhaltsstoffe reduzieren und das spätere Recycling erleichtern. Nicht mehr genutzte Güter sollen möglichst wiederverwendet werden. Ansonsten werden aus ihnen neuwertige Materialien, sogenannte Sekundärrohstoffe hergestellt. Ist das nicht möglich, können viele Abfälle noch der Erzeugung von Strom und Wärme dienen. In der Kreislaufwirtschaft dürfen Schadstoffe in Sekundärmaterialen nicht zum Problem werden. Sie sind im Aufbereitungsprozess als Behandlungsreste abzutrennen. Ein weiteres großes Problem ist, dass eigentlich verwertbare Stoffe keine Abnehmer finden. Das gilt vor allem bei Baurestmassen. Damit bleibt die Deponierung solcher Abfälle auch in Zukunft unverzichtbar. Internationaler Erfahrungsaustausch im Deponiemanagement: Das Landesamt für Umwelt als Projektpartner: Bei der Herstellung und der Nutzung von Gütern fallen Abfälle an. Das sind Stoffe oder Gegenstände, die für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr genutzt werden können oder die der Besitzer nicht mehr nutzen will. Abfälle sind ein ungeliebter, aber nicht komplett vermeidbarer Bestandteil sowohl des Wirtschafts- als auch des Privatlebens. Auch mit größten Anstrengungen ist in vielen Produktionsprozessen, zum Beispiel der Textilherstellung, Verschnitt nicht komplett zu vermeiden. Im Gesundheitswesen fallen unweigerlich infektiöse Abfälle an. Und jeder Gebrauchsgegenstand ist irgendwann nicht mehr nutzbar. Unbestreitbar ist, dass von vielen Abfällen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen können. Verursacht werden sie unter anderem durch giftige Inhaltsstoffe, zum Beispiel Altöl oder ihre langfristige Existenz in Ökosystemen, zum Beispiel Kunststoffe im Meer oder im Boden. Auch ihr enormes Volumen, zum Beispiel Bauschutt, kann zu großen Problemen führen. Diesen Gefahren ist durch angemessenen Umgang mit Abfällen zu begegnen. Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt deshalb schon seit vielen Jahren das Prinzip der Kreislaufwirtschaft. Aktuell gerät die Herstellung von Gütern verstärkt in den Blick. Abfallarme Produktionsprozesse sollen Abfälle vermeiden. Das Produktdesign soll gefährliche Inhaltsstoffe reduzieren und das spätere Recycling erleichtern. Nicht mehr genutzte Güter sollen möglichst wiederverwendet werden. Ansonsten werden aus ihnen neuwertige Materialien, sogenannte Sekundärrohstoffe hergestellt. Ist das nicht möglich, können viele Abfälle noch der Erzeugung von Strom und Wärme dienen. In der Kreislaufwirtschaft dürfen Schadstoffe in Sekundärmaterialen nicht zum Problem werden. Sie sind im Aufbereitungsprozess als Behandlungsreste abzutrennen. Ein weiteres großes Problem ist, dass eigentlich verwertbare Stoffe keine Abnehmer finden. Das gilt vor allem bei Baurestmassen. Damit bleibt die Deponierung solcher Abfälle auch in Zukunft unverzichtbar. Internationaler Erfahrungsaustausch im Deponiemanagement: Das Landesamt für Umwelt als Projektpartner: In Privathaushalten fällt eine Vielzahl von Abfällen an. Im Idealfall werden sie getrennt gesammelt und hochwertigen Entsorgungswegen zur Verfügung gestellt. Nicht nur Kommunen bieten hochwertige Verwertungswege an. Sind Abfälle erst einmal entstanden, müssen sie rechtskonform und in hoher Qualität erfasst und behandelt werden. Das Landesamt für Umwelt unterstützt die beteiligten Akteure bei der Erfüllung ihrer Pflichten. Deponien werden auch in Zukunft gebraucht. An den Bau, den Betrieb und letztendlich die Stilllegung werden hohe Anforderungen gestellt. Das Landesamt für Umwelt genehmigt und überwacht die Deponien.
Die Immissionsbelastung der Bürger in Brandenburg durch Lärm und Geruch hat durch die steigende Mobilität und das wirtschaftliche Wachstum in den letzten Jahren weiter zugenommen. Insbesondere in den größeren Städten und Gemeinden und im Ballungsraum um Berlin lässt sich ein stetiger Anstieg der Lärmbelastung feststellen, da hier oft viele unterschiedliche Lärmquellen zu finden sind. Den Lärm verursachenden Quellen, wie zum Beispiel dem Straßen- Schienen- und Flugverkehr sowie der Geräuschbelastung von großen gewerblichen Anlagen, steht ein hohes Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung gegenüber. Im Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) werden die Belange des Lärmschutzes für unterschiedliche Verfahren auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Normen geprüft. Wenn sich bei Verfahren aufgrund enger räumlicher Verhältnisse die gewünschten Abstände zwischen Lärmverursacher und zu schützender Nutzung nicht herstellen lassen, liegt ein Schwerpunkt der behördlichen Aufgabe unter anderem in der Prüfung, Abwägung aber auch in der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen. Die Immissionsbelastung der Bürger in Brandenburg durch Lärm und Geruch hat durch die steigende Mobilität und das wirtschaftliche Wachstum in den letzten Jahren weiter zugenommen. Insbesondere in den größeren Städten und Gemeinden und im Ballungsraum um Berlin lässt sich ein stetiger Anstieg der Lärmbelastung feststellen, da hier oft viele unterschiedliche Lärmquellen zu finden sind. Den Lärm verursachenden Quellen, wie zum Beispiel dem Straßen- Schienen- und Flugverkehr sowie der Geräuschbelastung von großen gewerblichen Anlagen, steht ein hohes Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung gegenüber. Im Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) werden die Belange des Lärmschutzes für unterschiedliche Verfahren auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Normen geprüft. Wenn sich bei Verfahren aufgrund enger räumlicher Verhältnisse die gewünschten Abstände zwischen Lärmverursacher und zu schützender Nutzung nicht herstellen lassen, liegt ein Schwerpunkt der behördlichen Aufgabe unter anderem in der Prüfung, Abwägung aber auch in der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen.
Die Länder der Erde haben in Paris beschlossen, dass der Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf 2 Grad Celsius - besser noch 1,5 Grad Celsius - im Vergleich zum vorindustriellen Niveau begrenzt werden muss, um das Unbeherrschbare zu vermeiden. Zum Unvermeidbaren gehört der Ausstieg aus der Kohleverstromung. Dieser muss in Brandenburg umgesetzt und hinsichtlich sozialer ökologischer und wirtschaftlicher Kriterien „beherrscht“ werden. Das ist ein Schwerpunkt der neuen Landesregierung im Koalitionsvertrag. Darin heißt es: „Die Koalition wird den Klimaschutz zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit machen. Wir bekennen uns zu den Zielen und zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens“. Brandenburger Klimaschutzziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 auf 31,3 Millionen Tonnen und bis 2040 auf 5,4 Millionen Tonnen zu senken. Bis 2045 will das Land klimaneutral sein. Neben dem Energiesektor werden der Verkehrs- und der Gebäudebereich in den Mittelpunkt der Klimaschutzanstrengungen der Landesregierung rücken. Daneben verpflichtet die Europäische Klimaschutzverordnung (EU 2018/842) unter anderem dazu, den Wald als Klimagassenke zu erhalten. Das alles erfordert besondere Aufmerksamkeit und Anstrengung zur deutlichen Senkung von Treibhausgasemissionen und zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit an die Folgen des Klimawandels. Das Landesamt für Umwelt hat diesbezüglich zahlreiche Fachaufgaben zu erledigen und aufeinander abzustimmen. Die Region Brandenburg-Berlin ist im Besonderen durch hydrologische Fragestellungen betroffen. Das gewässerreiche, aber wasserarme Land Brandenburg gehört heute schon zu den Regionen mit den geringsten Niederschlägen in Deutschland. Mit einer Verschiebung der mittleren jährlichen Niederschläge über die Jahreszeiten wird gerechnet. Besonders die Variabilität der Niederschläge nimmt schon heute zu. Ebenso deutlich ist die Änderung der Niederschlagsform (weniger Schneefall). Die Länder der Erde haben in Paris beschlossen, dass der Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf 2 Grad Celsius - besser noch 1,5 Grad Celsius - im Vergleich zum vorindustriellen Niveau begrenzt werden muss, um das Unbeherrschbare zu vermeiden. Zum Unvermeidbaren gehört der Ausstieg aus der Kohleverstromung. Dieser muss in Brandenburg umgesetzt und hinsichtlich sozialer ökologischer und wirtschaftlicher Kriterien „beherrscht“ werden. Das ist ein Schwerpunkt der neuen Landesregierung im Koalitionsvertrag. Darin heißt es: „Die Koalition wird den Klimaschutz zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit machen. Wir bekennen uns zu den Zielen und zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens“. Brandenburger Klimaschutzziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 auf 31,3 Millionen Tonnen und bis 2040 auf 5,4 Millionen Tonnen zu senken. Bis 2045 will das Land klimaneutral sein. Neben dem Energiesektor werden der Verkehrs- und der Gebäudebereich in den Mittelpunkt der Klimaschutzanstrengungen der Landesregierung rücken. Daneben verpflichtet die Europäische Klimaschutzverordnung (EU 2018/842) unter anderem dazu, den Wald als Klimagassenke zu erhalten. Das alles erfordert besondere Aufmerksamkeit und Anstrengung zur deutlichen Senkung von Treibhausgasemissionen und zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit an die Folgen des Klimawandels. Das Landesamt für Umwelt hat diesbezüglich zahlreiche Fachaufgaben zu erledigen und aufeinander abzustimmen. Die Region Brandenburg-Berlin ist im Besonderen durch hydrologische Fragestellungen betroffen. Das gewässerreiche, aber wasserarme Land Brandenburg gehört heute schon zu den Regionen mit den geringsten Niederschlägen in Deutschland. Mit einer Verschiebung der mittleren jährlichen Niederschläge über die Jahreszeiten wird gerechnet. Besonders die Variabilität der Niederschläge nimmt schon heute zu. Ebenso deutlich ist die Änderung der Niederschlagsform (weniger Schneefall). Die Landesregierung bekennt sich zum Pariser Klimaschutzabkommen. Dieses internationale Abkommen legt die Klimafolgenanpassung als dringliche Aufgabe neben dem Klimaschutz fest. Mit dem Kabinettbeschluss vom November 2021 stellt eine Klimaanpassungsstrategie damit die zweite Säule einer vorsorgenden Klimapolitik im Land Brandenburg dar. Die Verantwortung des Landes Brandenburg für den Klimaschutz ergibt sich aus seinen historischen und aktuellen Treibhausgasemissionen der letzten fast 100 Jahre. Hauptursache dieser Emissionen ist die Verbrennung von vielen Millionen Tonnen Braunkohle pro Jahr. Dies soll sich ändern. Das Klima verändert sich global, die Erwärmung des Klimasystems nimmt zu. Diese Erwärmung wird - zum Beispiel durch die Zunahme von Trockenperioden und Extremereignissen und durch die Veränderung von Niederschlagsmustern - auch in der Region Brandenburg-Berlin deutlich. Das Land Brandenburg arbeitet an einer Klimaschutzstrategie, einer Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels, einer Nachhaltigkeitsstrategie und zahlreichen weiteren Strategien. Um mögliche Erfolge oder notwendigen Nachsteuerungsbedarf bei der Umsetzung ermitteln zu können, ist ein Monitoring notwendig.
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Termine des Landesamtes für Umwelt. Die Fachabteilungen richten regelmäßig Tagungen aus. Dabei tauschen sich die Mitarbeitenden mit anderen Fachleuten aus, schulen nachgeordnete Behörden oder informieren über aktuelle Ergebnisse ihrer Arbeit. Das Bildungsprogramm „Natur und Umwelt“ bietet Bildungsveranstaltungen zu Natur- und Umweltthemen an. An diesen Bildungsveranstaltungen können Naturschutzbehörden, Naturschützende, Ehrenamtliche, Studierende und andere interessierte Personen teilnehmen. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Termine des Landesamtes für Umwelt. Die Fachabteilungen richten regelmäßig Tagungen aus. Dabei tauschen sich die Mitarbeitenden mit anderen Fachleuten aus, schulen nachgeordnete Behörden oder informieren über aktuelle Ergebnisse ihrer Arbeit. Das Bildungsprogramm „Natur und Umwelt“ bietet Bildungsveranstaltungen zu Natur- und Umweltthemen an. An diesen Bildungsveranstaltungen können Naturschutzbehörden, Naturschützende, Ehrenamtliche, Studierende und andere interessierte Personen teilnehmen. Fort- und Weiterbildungsangebote für Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer sind in den Veranstaltungsplänen der Großschutzgebiete mit dem BANU-Logo ( Bundesweiter Arbeitskreis der staatlich getragenen Umweltbildungsstätten ) gekennzeichnet und bei den jeweiligen Großschutzgebietsverwaltungen zu erfragen. Die Bestätigung dieser Weiterbildungen im Nachweisheft erfolgt ebenfalls durch die Großschutzgebietsverwaltung. Darüber hinaus werden Veranstaltungen im Bildungsprogramm Natur und Umwelt als jährliche Weiterbildung anerkannt und werden unter „Zielgruppe“ entsprechend ausgewiesen. Die Bestätigung für diese Weiterbildungen im Nachweisheft erfolgt unmittelbar im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung. Fort- und Weiterbildungsangebote für Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer sind in den Veranstaltungsplänen der Großschutzgebiete mit dem BANU-Logo ( Bundesweiter Arbeitskreis der staatlich getragenen Umweltbildungsstätten ) gekennzeichnet und bei den jeweiligen Großschutzgebietsverwaltungen zu erfragen. Die Bestätigung dieser Weiterbildungen im Nachweisheft erfolgt ebenfalls durch die Großschutzgebietsverwaltung. Darüber hinaus werden Veranstaltungen im Bildungsprogramm Natur und Umwelt als jährliche Weiterbildung anerkannt und werden unter „Zielgruppe“ entsprechend ausgewiesen. Die Bestätigung für diese Weiterbildungen im Nachweisheft erfolgt unmittelbar im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung. Das Landesamt für Umwelt nimmt auch an großen Messen und Veranstaltungen teil. Es ist zum Beispiel bei der Grünen Woche und der Internationalen Tourismusbörse Berlin mit einem Messestand vertreten. Die Brandenburger Naturlandschaften gehören zum Landesamt für Umwelt. In den 11 Naturparks und 3 Biosphärenreservaten finden Volksfeste, Tagungen und Workshops im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung statt. Auch geführte Erlebnistouren zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Kanu werden angeboten. Die Veranstaltungen der Nationalen Naturlandschaften finden Sie auf natur-brandenburg.de . Über die Filterfunktion können Sie die Veranstaltungen durchsuchen oder nach Rubriken filtern. Das Landesamt für Umwelt nimmt auch an großen Messen und Veranstaltungen teil. Es ist zum Beispiel bei der Grünen Woche und der Internationalen Tourismusbörse Berlin mit einem Messestand vertreten. Die Brandenburger Naturlandschaften gehören zum Landesamt für Umwelt. In den 11 Naturparks und 3 Biosphärenreservaten finden Volksfeste, Tagungen und Workshops im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung statt. Auch geführte Erlebnistouren zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Kanu werden angeboten. Die Veranstaltungen der Nationalen Naturlandschaften finden Sie auf natur-brandenburg.de . Über die Filterfunktion können Sie die Veranstaltungen durchsuchen oder nach Rubriken filtern.