Die Karte „Biopartnerbetriebe in Sachsen“ stellt einen Überblick über die Biopartnerbetriebe in Sachsen in den Kategorien Ackerbau, Gemüsebau und Dauerkulturen, Verarbeitung sowie Tierhaltung dar. Mit Klick auf das Symbol werden weiterführende Informationen wie die Adresse der Biopartnerbetriebe, Ansprechpartner und ein Link zum Internetauftritt für eine Kontaktaufnahme aufgerufen.
Der Datensatz enthält Angaben zu Bio-Partnerbetrieben des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in den Kategorien Ackerbau, Gemüsebau und Dauerkulturen, Verarbeitung sowie Tierhaltung.
Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Umwelt auf vielfältigen Aufgabengebieten tätig. Die sechs Abteilungen gliedern sich in insgesamt 38 Referate. Auf den folgenden Seiten werden die Aufgabenbereiche der Abteilungen und ihrer Referate vorgestellt. Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Umwelt auf vielfältigen Aufgabengebieten tätig. Die sechs Abteilungen gliedern sich in insgesamt 38 Referate. Auf den folgenden Seiten werden die Aufgabenbereiche der Abteilungen und ihrer Referate vorgestellt. Zu den Aufgaben der Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften gehört die Grundlagenarbeit in den Bereichen NATURA 2000, der nationale und internationale Biotop- und Artenschutz sowie die Landschaftsplanung und -entwicklung. Die Abteilung Service nimmt alle verwaltungsorganisatorischen und -technischen Aufgaben wahr. Dazu zählen Zentrale Serviceleistungen, Personal- und Flächenmanagement, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten sowie die Informationstechnik. Die Abteilungen für Technischen Umweltschutz bearbeiten Genehmigungsverfahren, überwachen umweltrelevante Anlagen und bearbeiten grundsätzliche wissenschaftlich-technische Fragen des Umweltschutzes. Wasserbewirtschaftung, Hydrologie, Hochwasserschutz sowie die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement- und der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union sind Aufgabenschwerpunkte der Abteilungen Wasserwirtschaft.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist eine technisch-wissenschaftliche Fachbehörde für den Umwelt- und Naturschutz. Aktuell ist es dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg unterstellt. Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Umwelt mit seinen sechs Abteilungen auf vielfältigen Aufgabengebieten tätig. Dazu zählen unter anderem: Als Fachbehörde erfasst und bewertet das Landesamt für Umwelt umfangreiche Umweltdaten und betreibt hierfür eine Vielzahl an Messsystemen. Bürgerinnen und Bürger werden ebenso wie verschiedene Ämter und Einrichtungen des Landes über den Umweltzustand und die Natur informiert. Über 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fachrichtungen arbeiten dezentral an über 30 Standorten in Brandenburg für den Schutz von Mensch und Umwelt in Brandenburg. Sie möchten alles auf einen Blick sehen? Dann öffnen Sie die Infografik über die Aufgaben des Landesamts. Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist eine technisch-wissenschaftliche Fachbehörde für den Umwelt- und Naturschutz. Aktuell ist es dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg unterstellt. Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Umwelt mit seinen sechs Abteilungen auf vielfältigen Aufgabengebieten tätig. Dazu zählen unter anderem: Als Fachbehörde erfasst und bewertet das Landesamt für Umwelt umfangreiche Umweltdaten und betreibt hierfür eine Vielzahl an Messsystemen. Bürgerinnen und Bürger werden ebenso wie verschiedene Ämter und Einrichtungen des Landes über den Umweltzustand und die Natur informiert. Über 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fachrichtungen arbeiten dezentral an über 30 Standorten in Brandenburg für den Schutz von Mensch und Umwelt in Brandenburg. Sie möchten alles auf einen Blick sehen? Dann öffnen Sie die Infografik über die Aufgaben des Landesamts.
Willkommen auf den Internetseiten des Landesamts für Umwelt Brandenburg. Informieren Sie sich hier über unsere Arbeit als wissenschaftliche Fach- und Genehmigungsbehörde in den Bereichen Naturschutz, Wasser und Technischer Umweltschutz. Mit mehr als 900 Mitarbeitenden an über 30 Standorten in Brandenburg nehmen wir vielfältige Aufgaben wahr. Wir sammeln und bewerten Umweltdaten und stellen sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Darüber hinaus beurteilen, genehmigen und überwachen wir Vorhaben mit besonderen Auswirkungen auf Natur und Umwelt oder setzen selbst Projekte praktisch um. Nutzen Sie auf unserer Startseite den schnellen Zugriff auf aktuelle Themen und unsere Stellenangebote – wir freuen uns auf Sie! Willkommen auf den Internetseiten des Landesamts für Umwelt Brandenburg. Informieren Sie sich hier über unsere Arbeit als wissenschaftliche Fach- und Genehmigungsbehörde in den Bereichen Naturschutz, Wasser und Technischer Umweltschutz. Mit mehr als 900 Mitarbeitenden an über 30 Standorten in Brandenburg nehmen wir vielfältige Aufgaben wahr. Wir sammeln und bewerten Umweltdaten und stellen sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Darüber hinaus beurteilen, genehmigen und überwachen wir Vorhaben mit besonderen Auswirkungen auf Natur und Umwelt oder setzen selbst Projekte praktisch um. Nutzen Sie auf unserer Startseite den schnellen Zugriff auf aktuelle Themen und unsere Stellenangebote – wir freuen uns auf Sie! Abfall Boden Brandenburger Naturlandschaften Immissionsschutz Natur Wasser Abfall Boden Brandenburger Naturlandschaften Immissionsschutz Natur Wasser Sie möchten sich in einem zukunftssicheren Beruf für die Umwelt engagieren? Bei uns können Sie Ihr Fachwissen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Wasserwirtschaft und Technischer Umweltschutz einbringen. Als zertifizierter, familienfreundlicher Arbeitgeber legen wir Wert auf die Vereinbarkeit aller Lebensbereiche durch flexible Arbeitszeiten in Verbindung mit Home-Office, Altersvorsorge, einem innovativen Gesundheitsmanagement und Firmenticket. In einer wertschätzenden Arbeitsatmosphäre stehen Ihr Können, der Ausbau Ihrer Stärken und vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten im Vordergrund. Entdecken Sie in unserem Stellenportal die Möglichkeiten für Ihre Zukunft im Landesamt für Umwelt! Sie möchten sich in einem zukunftssicheren Beruf für die Umwelt engagieren? Bei uns können Sie Ihr Fachwissen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Wasserwirtschaft und Technischer Umweltschutz einbringen. Als zertifizierter, familienfreundlicher Arbeitgeber legen wir Wert auf die Vereinbarkeit aller Lebensbereiche durch flexible Arbeitszeiten in Verbindung mit Home-Office, Altersvorsorge, einem innovativen Gesundheitsmanagement und Firmenticket. In einer wertschätzenden Arbeitsatmosphäre stehen Ihr Können, der Ausbau Ihrer Stärken und vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten im Vordergrund. Entdecken Sie in unserem Stellenportal die Möglichkeiten für Ihre Zukunft im Landesamt für Umwelt!
Das Organigramm des Landesamtes für Umwelt Brandenburg zeigt wie das Landesamt mit seinen über 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern strukturiert ist. Die sechs Abteilungen gliedern sich in insgesamt 38 Referate. Darüber hinaus enthält das Organigramm die Telefonnummern der Leitungen aller Abteilungen und Referate. Das Organigramm des Landesamtes für Umwelt Brandenburg zeigt wie das Landesamt mit seinen über 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern strukturiert ist. Die sechs Abteilungen gliedern sich in insgesamt 38 Referate. Darüber hinaus enthält das Organigramm die Telefonnummern der Leitungen aller Abteilungen und Referate.
Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen. Die Notarin oder der Notar weist Sie möglicherweise auf Folgendes hin: Wenn das betreffende Grundstück sich in einem Naturschutzgebiet des Landes Brandenburg befindet, darf das Landesamt für Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen sein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht ausüben. Die Notarin oder der Notar müssen deshalb einen Bescheid über den Verzicht auf die Wahrnehmung oder das Nichtbestehen dieses Vorkaufsrechts (Negativbescheid) beantragen oder den Verzicht beziehungsweise das Nichtbestehen mit Hilfe eines speziellen Angebots der Bundesnotarkammer sicherstellen. Der Bescheid wird vom Landesamt für Umwelt erlassen. Besteht das Vorkaufsrecht und verzichtet das Landesamt für Umwelt nicht, wird es den Beteiligten einen Bescheid über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts zustellen. In diesem Fall tritt das Landesamt für Umwelt (stellvertretend für das Land Brandenburg) oder ein berechtigter Dritter für den Käufer in den Kaufvertrag ein. Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig auftreten, und die entsprechenden Antworten. Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen. Die Notarin oder der Notar weist Sie möglicherweise auf Folgendes hin: Wenn das betreffende Grundstück sich in einem Naturschutzgebiet des Landes Brandenburg befindet, darf das Landesamt für Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen sein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht ausüben. Die Notarin oder der Notar müssen deshalb einen Bescheid über den Verzicht auf die Wahrnehmung oder das Nichtbestehen dieses Vorkaufsrechts (Negativbescheid) beantragen oder den Verzicht beziehungsweise das Nichtbestehen mit Hilfe eines speziellen Angebots der Bundesnotarkammer sicherstellen. Der Bescheid wird vom Landesamt für Umwelt erlassen. Besteht das Vorkaufsrecht und verzichtet das Landesamt für Umwelt nicht, wird es den Beteiligten einen Bescheid über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts zustellen. In diesem Fall tritt das Landesamt für Umwelt (stellvertretend für das Land Brandenburg) oder ein berechtigter Dritter für den Käufer in den Kaufvertrag ein. Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig auftreten, und die entsprechenden Antworten. Die Regelungen werden für das Land Brandenburg im Paragrah 26 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatschAG) getroffen. Die Regelungen werden für das Land Brandenburg im Paragrah 26 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatschAG) getroffen. Das Vorkaufsrecht wird durch das Landesamt für Umwelt gemäß Paragraph 26 (4) des Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbGNatschAG) als Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege geltend gemacht. Das Vorkaufsrecht wird durch das Landesamt für Umwelt gemäß Paragraph 26 (4) des Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbGNatschAG) als Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege geltend gemacht. Das betreffende Grundstück muss sich in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet oder Gebiet befinden, das als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt ist beziehungsweise als künftiges Naturschutzgebiet im Unterschutzstellungsverfahren einer Veränderungssperre unterliegt. Voraussetzung ist außerdem, dass das konkrete Grundstück für den Naturschutz, die Landschaftspflege oder die naturnahe Erholung tatsächlich verwendet werden soll. Das ist durch das Landesamt für Umwelt entsprechend nachzuweisen. Das betreffende Grundstück muss sich in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet oder Gebiet befinden, das als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt ist beziehungsweise als künftiges Naturschutzgebiet im Unterschutzstellungsverfahren einer Veränderungssperre unterliegt. Voraussetzung ist außerdem, dass das konkrete Grundstück für den Naturschutz, die Landschaftspflege oder die naturnahe Erholung tatsächlich verwendet werden soll. Das ist durch das Landesamt für Umwelt entsprechend nachzuweisen. Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn das Grundstück vom Eigentümer an die Ehefrau oder den Ehemann, an die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner oder an Verwandte ersten Grades verkauft wird. Es gilt auch nicht für Wohnungseigentum oder Erbbaurecht oder im Falle von Zwangsvollstreckungen und Insolvenzen. Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn das Grundstück vom Eigentümer an die Ehefrau oder den Ehemann, an die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner oder an Verwandte ersten Grades verkauft wird. Es gilt auch nicht für Wohnungseigentum oder Erbbaurecht oder im Falle von Zwangsvollstreckungen und Insolvenzen. Die Notarin oder der Notar, die oder der den Kaufvertrag verhandelt, stellt den Antrag beim Landesamt für Umwelt nach Abschluss des Kaufvertrages. Es sei denn, sie oder er hat das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts über das entsprechende digitale Angebot der Bundesnotarkammer festgestellt (siehe Frage 10). Sie oder er informiert das Landesamt für Umwelt zudem über den Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages (Die Rechtwirksamkeit kann nämlich noch von zusätzlichen Genehmigungen abhängen). Die Notarin oder der Notar, die oder der den Kaufvertrag verhandelt, stellt den Antrag beim Landesamt für Umwelt nach Abschluss des Kaufvertrages. Es sei denn, sie oder er hat das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts über das entsprechende digitale Angebot der Bundesnotarkammer festgestellt (siehe Frage 10). Sie oder er informiert das Landesamt für Umwelt zudem über den Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages (Die Rechtwirksamkeit kann nämlich noch von zusätzlichen Genehmigungen abhängen). Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach den allgemeinen Regelungen für das Vorkaufsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (es gibt noch andere Vorkaufsrechte). In Paragraph 469 BGB ist geregelt, dass das Vorkaufsrecht nur innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung an den Vorkaufsberechtigen (hier Landesamt für Umwelt) wahrgenommen werden kann. Diese Frist beginnt nicht bereits mit der Information über den abgeschlossenen Kaufvertrag (Anzeige). Sie läuft erst ab vollständiger Übermittlung des Inhalts des Kaufvertrages (Kopie) und der Mitteilung über den Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages durch die Notarin oder den Notar an das Landesamt für Umwelt. Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach den allgemeinen Regelungen für das Vorkaufsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (es gibt noch andere Vorkaufsrechte). In Paragraph 469 BGB ist geregelt, dass das Vorkaufsrecht nur innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung an den Vorkaufsberechtigen (hier Landesamt für Umwelt) wahrgenommen werden kann. Diese Frist beginnt nicht bereits mit der Information über den abgeschlossenen Kaufvertrag (Anzeige). Sie läuft erst ab vollständiger Übermittlung des Inhalts des Kaufvertrages (Kopie) und der Mitteilung über den Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages durch die Notarin oder den Notar an das Landesamt für Umwelt. Das Landesamt für Umwelt muss nicht in jedem Fall selber an die Stelle des Käufers treten. Es kann sein Recht auch zugunsten spezieller Dritter ausüben. Dabei kann es sich um anerkannte Naturschutzverbände, Körperschaften öffentlichen Rechts oder Stiftungen mit naturschutzfachlichen Stiftungszwecken handeln. Das Landesamt für Umwelt muss nicht in jedem Fall selber an die Stelle des Käufers treten. Es kann sein Recht auch zugunsten spezieller Dritter ausüben. Dabei kann es sich um anerkannte Naturschutzverbände, Körperschaften öffentlichen Rechts oder Stiftungen mit naturschutzfachlichen Stiftungszwecken handeln. Das Landesamt für Umwelt (für das Land Brandenburg) oder ein berechtigter Dritter tritt an die Stelle des im Kaufvertrag bestimmten Käufers. Das erfolgt zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen, insbesondere zu dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis. Hatte sich der Käufer zu Nebenleistungen finanzieller oder nichtfinanzieller Art verpflichtet, übernimmt das Landesamt für Umwelt (oder ein berechtigter Dritter) diese Pflichten durch einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. Das Landesamt für Umwelt (für das Land Brandenburg) oder ein berechtigter Dritter tritt an die Stelle des im Kaufvertrag bestimmten Käufers. Das erfolgt zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen, insbesondere zu dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis. Hatte sich der Käufer zu Nebenleistungen finanzieller oder nichtfinanzieller Art verpflichtet, übernimmt das Landesamt für Umwelt (oder ein berechtigter Dritter) diese Pflichten durch einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. Wenn nur eine Teilfläche des vom Kaufvertrag betroffenen Grundstücks in einem Schutzgebiet liegt oder für die naturschutzfachliche Verwendung benötigt wird, bezieht sich das Vorkaufsrecht möglicherweise nur auf diese Teilfläche. Die Betroffenen können jedoch verlangen, dass das Landesamt für Umwelt (oder ein berechtigter Dritter) dennoch vollständig an die Stelle des Käufers tritt, wenn die Restfläche wirtschaftlich nicht mehr zumutbar verwertet werden kann. Wenn nur eine Teilfläche des vom Kaufvertrag betroffenen Grundstücks in einem Schutzgebiet liegt oder für die naturschutzfachliche Verwendung benötigt wird, bezieht sich das Vorkaufsrecht möglicherweise nur auf diese Teilfläche. Die Betroffenen können jedoch verlangen, dass das Landesamt für Umwelt (oder ein berechtigter Dritter) dennoch vollständig an die Stelle des Käufers tritt, wenn die Restfläche wirtschaftlich nicht mehr zumutbar verwertet werden kann. Nein, sie oder er kann zunächst ein speziell für Notarinnen und Notare eingerichtetes digitales Angebot der Bundesnotarkammer nutzen. Zum Zwecke einer zügigen Bearbeitung ist das dringend zu empfehlen. Das Landesamt für Umwelt hat eine Liste der im Land Brandenburg in den entsprechenden Schutzgebieten gelegenen Flurstücke übergeben. Die Notarin oder der Notar kann online prüfen, ob die vom Kaufvertrag betroffenen Flurstücke darunter fallen. Falls ja, muss der Antrag auf Negativbescheid an das Landesamt für Umwelt gestellt werden. Falls nein, kann die Notarin oder der Notar unter Verwendung einer in dem digitalen Angebot hinterlegten Allgemeinverfügung rechtlich davon ausgehen, dass das Vorkaufsrecht nicht besteht. Nein, sie oder er kann zunächst ein speziell für Notarinnen und Notare eingerichtetes digitales Angebot der Bundesnotarkammer nutzen. Zum Zwecke einer zügigen Bearbeitung ist das dringend zu empfehlen. Das Landesamt für Umwelt hat eine Liste der im Land Brandenburg in den entsprechenden Schutzgebieten gelegenen Flurstücke übergeben. Die Notarin oder der Notar kann online prüfen, ob die vom Kaufvertrag betroffenen Flurstücke darunter fallen. Falls ja, muss der Antrag auf Negativbescheid an das Landesamt für Umwelt gestellt werden. Falls nein, kann die Notarin oder der Notar unter Verwendung einer in dem digitalen Angebot hinterlegten Allgemeinverfügung rechtlich davon ausgehen, dass das Vorkaufsrecht nicht besteht. Nein , das ist in der Regel nicht möglich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich nicht im Vorhinein Kontakt mit dem Landesamt für Umwelt auf. Die Prüfung erfordert fachliche Aufwände, die nur geleistet werden können, wenn tatsächlich ein abgeschlossener Kaufvertrag vorliegt. Die Entscheidung über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts hängt von allen im Kaufvertrag getroffenen Regelungen und nicht allein von der Lage des Grundstücks ab. Es entspricht dem Wesen des Vorkaufsrechts, dass die Entscheidung darüber grundsätzlich auf der Basis eines abgeschlossenen Kaufvertrages erfolgt. . Eine Voraberklärung gemäß Paragraph 26 (4) Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz ( BbgNatschAG) (letzter Satz) findet nur in besonderen Ausnahmefällen Anwendung. Nein , das ist in der Regel nicht möglich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich nicht im Vorhinein Kontakt mit dem Landesamt für Umwelt auf. Die Prüfung erfordert fachliche Aufwände, die nur geleistet werden können, wenn tatsächlich ein abgeschlossener Kaufvertrag vorliegt. Die Entscheidung über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts hängt von allen im Kaufvertrag getroffenen Regelungen und nicht allein von der Lage des Grundstücks ab. Es entspricht dem Wesen des Vorkaufsrechts, dass die Entscheidung darüber grundsätzlich auf der Basis eines abgeschlossenen Kaufvertrages erfolgt. . Eine Voraberklärung gemäß Paragraph 26 (4) Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz ( BbgNatschAG) (letzter Satz) findet nur in besonderen Ausnahmefällen Anwendung. Sie erhalten eine Mitteilung des Landesamt für Umwelt über die oben genannte Absicht. Bis zum Erlass eines formalen Bescheides besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf dem Verhandlungsweg mit dem Landesamt für Umwelt zu einigen. In bestimmten Fällen könnte auf die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts verzichtet werden, wenn stattdessen naturschutzfachliche Bestimmungen im Grundbuch gesichert würden (dingliche Sicherung). Denkbar wäre in anderen Einzelfällen auch eine Vereinbarung, dass statt der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Weiterkauf einer Teilfläche an das Landesamt für Umwelt (oder eine andere vom Landesamt für Umwelt bestimmte Stelle) erfolgen wird. Sie erhalten eine Mitteilung des Landesamt für Umwelt über die oben genannte Absicht. Bis zum Erlass eines formalen Bescheides besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf dem Verhandlungsweg mit dem Landesamt für Umwelt zu einigen. In bestimmten Fällen könnte auf die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts verzichtet werden, wenn stattdessen naturschutzfachliche Bestimmungen im Grundbuch gesichert würden (dingliche Sicherung). Denkbar wäre in anderen Einzelfällen auch eine Vereinbarung, dass statt der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Weiterkauf einer Teilfläche an das Landesamt für Umwelt (oder eine andere vom Landesamt für Umwelt bestimmte Stelle) erfolgen wird. Eine Gebühr fällt für die Erteilung eines Negativbescheids (Verzicht auf Wahrnehmung des Vorkaufsrechts) an, da es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt. Für einen Bescheid über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts fallen keine Gebühren an (belastender Verwaltungsakt). Der Gebührenrahmen, an den sich das Landesamt für Umwelt dabei halten muss, sieht Gebühren von 30 Euro bis 150 Euro vor. Die konkrete Gebühr wird auf der Grundlage eines Verfahrens ermittelt, das den Verwaltungsaufwand und die wirtschaftliche Bedeutung berücksichtigt. Das Landesamt für Umwelt ist verpflichtet, für den durchschnittlichen Vorgang eine Gebühr zu verlangen, die etwa in der Mitte des Gebührenrahmens liegt (circa 90 Euro). Die niedrigsten Gebühren fallen an, wenn zum Beispiel nur ein Flurstück betroffen ist und die Lageprüfung ergibt, dass es nicht in einem Schutzgebiet liegt. Die höchsten Gebühren sind zu erwarten, wenn es sich um eine größere Anzahl von Flurstücken handelt und umfangreiche naturschutzfachlichen Prüfungen vorgenommen werden. Eine Gebühr fällt für die Erteilung eines Negativbescheids (Verzicht auf Wahrnehmung des Vorkaufsrechts) an, da es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt. Für einen Bescheid über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts fallen keine Gebühren an (belastender Verwaltungsakt). Der Gebührenrahmen, an den sich das Landesamt für Umwelt dabei halten muss, sieht Gebühren von 30 Euro bis 150 Euro vor. Die konkrete Gebühr wird auf der Grundlage eines Verfahrens ermittelt, das den Verwaltungsaufwand und die wirtschaftliche Bedeutung berücksichtigt. Das Landesamt für Umwelt ist verpflichtet, für den durchschnittlichen Vorgang eine Gebühr zu verlangen, die etwa in der Mitte des Gebührenrahmens liegt (circa 90 Euro). Die niedrigsten Gebühren fallen an, wenn zum Beispiel nur ein Flurstück betroffen ist und die Lageprüfung ergibt, dass es nicht in einem Schutzgebiet liegt. Die höchsten Gebühren sind zu erwarten, wenn es sich um eine größere Anzahl von Flurstücken handelt und umfangreiche naturschutzfachlichen Prüfungen vorgenommen werden.
Immissionsschutz - das bedeutet Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen (Luftverunreinigungen, Lärm, Licht, Erschütterung, Geruch und so weiter), das bedeutet die Überwachung der Luftqualität und die Bekämpfung des Umgebungslärms ebenso wie die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen. Der gesetzliche Rahmen hierfür wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz – kurz BImSchG – gesetzt. Das BImSchG soll sicherstellen, dass bundesweit überall einheitliche, von wissenschaftlichen Kriterien abgeleitete Normen und Standards bei der Genehmigung und Überwachung von Anlagen gelten. Betroffen sind damit fast alle Bereiche des Lebens – der Kamin im Eigenheim, die Windkraftanlage auf dem Feld oder das Werk nebenan. Erst nach einer BImSchG-Genehmigung kann neu oder umgebaut werden. Die Überwachung soll sicherstellen, dass Anlagen so betrieben werden, dass alle Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt eingehalten werden. Oberste Immissionsschutzbehörde ist das Ministerium, Obere Immissionsschutzbehörde und damit in vielen Fällen auch Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden Immissionsschutzaufgaben von den Umweltämtern und Ordnungsbehörden wahrgenommen. Für die Durchsetzung des Immissionsschutzes im Nachbarschaftsbereich (Nachtruhe, Sonntagsruhe, Benutzung von Tongeräten, Feuerwerk, Luftverunreinigung und so weiter) ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde zuständig. Immissionsschutz - das bedeutet Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen (Luftverunreinigungen, Lärm, Licht, Erschütterung, Geruch und so weiter), das bedeutet die Überwachung der Luftqualität und die Bekämpfung des Umgebungslärms ebenso wie die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen. Der gesetzliche Rahmen hierfür wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz – kurz BImSchG – gesetzt. Das BImSchG soll sicherstellen, dass bundesweit überall einheitliche, von wissenschaftlichen Kriterien abgeleitete Normen und Standards bei der Genehmigung und Überwachung von Anlagen gelten. Betroffen sind damit fast alle Bereiche des Lebens – der Kamin im Eigenheim, die Windkraftanlage auf dem Feld oder das Werk nebenan. Erst nach einer BImSchG-Genehmigung kann neu oder umgebaut werden. Die Überwachung soll sicherstellen, dass Anlagen so betrieben werden, dass alle Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt eingehalten werden. Oberste Immissionsschutzbehörde ist das Ministerium, Obere Immissionsschutzbehörde und damit in vielen Fällen auch Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden Immissionsschutzaufgaben von den Umweltämtern und Ordnungsbehörden wahrgenommen. Für die Durchsetzung des Immissionsschutzes im Nachbarschaftsbereich (Nachtruhe, Sonntagsruhe, Benutzung von Tongeräten, Feuerwerk, Luftverunreinigung und so weiter) ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde zuständig. In einem von der Natur geprägtem Flächenland ist es besonders notwendig, gewerblich genutzte Anlagen, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädigend auf die Umwelt wirken können, zu überwachen. Die Grundlage ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Industrie- und gewerbliche Anlagen müssen ein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz durchlaufen, bevor sie den Betrieb aufnehmen dürfen. Im Verfahren werden die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt geprüft und auf das gesetzlich zulässige Maß reduziert. Im Landesamt für Umwelt Brandenburg werden die Belange der Lärm- und Geruchsminderung für unterschiedliche Verfahren auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Normen geprüft. Der Verkehrslärm spielt dabei eine besondere Rolle. Die Luftqualität verbessern, wo sie schlecht ist. Sie erhalten oder verbessern, wo sie gut ist. Dieser Grundgedanke aus der gültigen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa entspricht auch der Leitlinie der Arbeit des Landesamtes für Umwelt auf dem Gebiet der Luftreinhaltung. Durch menschliches Handeln wird eine Vielzahl an Schadstoffen in die Umwelt freigesetzt, beispielsweise aus Industrie, Verkehr und Energiewirtschaft, aber auch aus Haushalten und der Landwirtschaft. Manche dieser Substanzen verbleiben lange in der Luft, im Wasser oder im Boden und können schädliche Wirkungen entfalten
Bild vergrößern Dirk Ilgenstein wurde am 4. Januar 1964 im sachsen-anhaltinischen Genthin geboren. Nach Abschluss seines Studiums als Diplomchemiker an der Universität Leipzig 1990 arbeitete er im Umweltamt des früheren Bezirks Mitte von Berlin und übernahm 1991 dessen Leitung. Hier beschäftigte er sich vor allem mit der Untersuchung und Sanierung von Bodenverunreinigungen und dem Immissionsschutz. Ab 1992 baute Dirk Ilgenstein das Amt für Immissionsschutz Frankfurt (Oder) auf. Schwerpunkte seiner Arbeit hier waren der Immissionsschutz, die Abfallwirtschaft und der Schutz vor gefährlichen Stoffen. Er leitete das Amt bis 2002 und wechselte dann an die Spitze des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, das heutige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Dirk Ilgenstein hat im Januar 2015 das Amt des Präsidenten im Landesamt für Umwelt übernommen. Bild vergrößern Dirk Ilgenstein wurde am 4. Januar 1964 im sachsen-anhaltinischen Genthin geboren. Nach Abschluss seines Studiums als Diplomchemiker an der Universität Leipzig 1990 arbeitete er im Umweltamt des früheren Bezirks Mitte von Berlin und übernahm 1991 dessen Leitung. Hier beschäftigte er sich vor allem mit der Untersuchung und Sanierung von Bodenverunreinigungen und dem Immissionsschutz. Ab 1992 baute Dirk Ilgenstein das Amt für Immissionsschutz Frankfurt (Oder) auf. Schwerpunkte seiner Arbeit hier waren der Immissionsschutz, die Abfallwirtschaft und der Schutz vor gefährlichen Stoffen. Er leitete das Amt bis 2002 und wechselte dann an die Spitze des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, das heutige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Dirk Ilgenstein hat im Januar 2015 das Amt des Präsidenten im Landesamt für Umwelt übernommen.
Die Luftqualität verbessern, wo sie schlecht ist. Die Luftqualität erhalten oder verbessern, wo sie gut ist. Dieser Grundgedanke aus der gültigen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa entspricht auch der Leitlinie der Arbeit des Landesamtes für Umwelt auf dem Gebiet der Luftreinhaltung. Die vorhandenen Verhältnisse zu analysieren und die Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen sind die Aufgaben des Luftgütemessnetzes Brandenburg. Die wichtigsten überwachten Luftschadstoffe sind Stickoxide (Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid), Ozon und Feinstaub (Partikel: PM 10 und PM 2,5) . Zur Beurteilung der Luftqualität werden sowohl Daten aus Messungen mit kontinuierlich arbeitenden Geräten als auch Ergebnisse der Laboranalysen aus regelmäßiger Probenahme herangezogen. Dort, wo wir Verbesserungsmöglichkeiten ausfindig machen, sind Instrumente der Luftreinhaltung gefragt. Bei Grenzwertüberschreitungen ist die Aufstellung von Luftreinhalteplänen notwendig. Im Landesamt für Umwelt werden die Aspekte der Luftreinhalteplanung fachlich begleitet. Die Luftreinhaltepläne selbst erarbeitet das Brandenburgische Umweltministerium in enger Abstimmung mit der jeweiligen Kommune. Die Luftqualität verbessern, wo sie schlecht ist. Die Luftqualität erhalten oder verbessern, wo sie gut ist. Dieser Grundgedanke aus der gültigen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa entspricht auch der Leitlinie der Arbeit des Landesamtes für Umwelt auf dem Gebiet der Luftreinhaltung. Die vorhandenen Verhältnisse zu analysieren und die Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen sind die Aufgaben des Luftgütemessnetzes Brandenburg. Die wichtigsten überwachten Luftschadstoffe sind Stickoxide (Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid), Ozon und Feinstaub (Partikel: PM 10 und PM 2,5) . Zur Beurteilung der Luftqualität werden sowohl Daten aus Messungen mit kontinuierlich arbeitenden Geräten als auch Ergebnisse der Laboranalysen aus regelmäßiger Probenahme herangezogen. Dort, wo wir Verbesserungsmöglichkeiten ausfindig machen, sind Instrumente der Luftreinhaltung gefragt. Bei Grenzwertüberschreitungen ist die Aufstellung von Luftreinhalteplänen notwendig. Im Landesamt für Umwelt werden die Aspekte der Luftreinhalteplanung fachlich begleitet. Die Luftreinhaltepläne selbst erarbeitet das Brandenburgische Umweltministerium in enger Abstimmung mit der jeweiligen Kommune.