Der § 20 des Landesnaturschutzgesetzes vom 22.10.2002 in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet gesetzlich geschützte Biotope und Geotope, die in den Anlagen 1 und 2 dieses Gesetzes gesondert definiert sind. Die dort aufgeführten und beschriebenen "Lebensräume" unterliegen einem besonderen Schutz. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen führen können, sind unzulässig. Durch § 20 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) werden bestimmte Biotope, die in Abs. 1 aufgelistet sind, einem gesetzlichen Schutz unterstellt. Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind unzulässig. Die gesetzlich geschützten Biotope sind nach § 20 Abs. 5 LNatG in ein Verzeichnis, das sog. "Biotopverzeichnis" einzutragen. Die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt unter Verwendung der "Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände". Die Kartierung wurde seit 1996 durchgeführt und erfolgt kreisweise. Die Daten enthalten Angaben über: - Standort/Geologie, Naturraum, Landkreis/Kreisfreie Stadt, Gemeinde/Stadt, TK10-Nr., verwendete CIR-Luftbilder - Flächengröße bzw. Linienlänge - Schutzmerkmale - Haupt-, Neben- und Überlagerungscodes nach Biotop-Kartieranleitung - Vegetationseinheiten - Habitate und Strukturen - Beschreibung und Besonderheiten - wertbestimmende Kriterien, Gefährdungen, Empfehlungen - Standortmerkmale, Nutzungsmerkmale - Angaben zu Pflanzen- und Tierarten - verwendete Unterlagen. Literatur: Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände in Mecklenburg-Vorpommern, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998, Heft 1 (zu beziehen beim LUNG)
Auspunkt für die Erstellung der Entwicklungskonzeption war eine umfassende Analyse des ökomorphologischen Zustandes des Gesamtgewässers, verbunden mit der Betrachtung der angrenzenden Ökosysteme in der Aue bzw. Niederung. Untersuchungsschwerpunkte: - Bestandserfassung ausgewählter Tiergruppen (Makrozoobenthos,Fische) - Ermittlung des ökomorphologischen Zustandes - Ermittlung von Laichhabitaten für kieslaichende Wanderarten - Auswertung von wasserchemischen Analysedaten - Analyse des Zustandes und der Nutzung der Auen- bzw. Niederungsflächen.
Zur bedarfsgerechten Versorgung der Stadt Altentreptow einschließlich der umliegenden Gewerbegebiete, ist der Neubau einer 110 kV Freileitung erforderlich. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde die Trasse für einen Neubau geprüft. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die Vorzugstrasse verläuft von Zirzow westlich des Landschaftsschutzgebietes "Tollenseniederung" bis nach Altentreptow.
Ziel des B-Planes ist die Regelung der baulichen Nutzung und der Gestaltung des Gewerbe- und Industriestandortes Tutow auf einer ca. 61 ha großen Fläche. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des B-Planes auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Ausgewiesene Schutzgebiete sind durch den B-Plan nicht betroffen.
Geotope stellen erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur dar, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde oder des früheren Lebens auf der Erde vermitteln. Geotope umfassen Gesteine, Fossilien, Landschaftsformen und Quellbildungen. Geoptope gleicher Genese werden zu Geotoptypen zusammengefasst. Den gesetzlichen Schutz von Geotopen regelt das Landesnaturschutzgesetz M-V. Angaben zu den gesetzlich geschützten Geotopen werden durch den Geologischen Dienst zusammengestellt. Alle kartographischen Angaben werden digitalisiert, die Daten aus den Erhebungsbögen werden in das Geotopkataster aufgenommen. Auf dieser Grundlage werden die Angaben der Kartierergebnisse digital aufbereitet, genutzt und auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht
In Form einer Übersichtskarte sind die topographischen Karten dargestellt, in denen die Kartierung der nach § 20 LNatG M-V gestzlich geschützten Biotope und Geotope in den LK NVP und Rügen (selektive Biotop- kartierung) abgeschlossen ist.
Die Zielstellung der vorliegenden Arbeit ist - die Ermittlung und Dokumentation der auftretenden Vegetationseinheiten, - die Bedeutung der Flora und Vegetation des Tals für den Naturschutz, - der Beziehung der Vegetation des Bachtals zu der des Peenetals, - der Veränderung vergleichbarer Vegetationseinheiten gegenüber früheren Untersuchungen und - die Erarbeitung von Vorschlägen zur Erhaltung des Naturreichtums des Tals.
Das Leitbild für den Wald im NSG "Hinrichshagen" beinhaltet, ausgehend von den Schutzzielen, die nachhaltige Sicherung, Pflege und Gestaltung einer Vorrangfläche für den wirksamen Schutz des Naturgutes Wald auf einer hinreichend großen Fläche von über 1000 ha in einer Ausbildungsform, wie sie unter natürlichen Verhältnissen für den mittel- bis ostmecklenburgischenRaum typisch ist. Der Entwurf des Leitbildes geht davon aus, dass Schutz und Nutzung des Gebietes in einem dynamischen Gleichgewichtszustand zu erhalten sind, wobei es darauf ankommt - bei allen im Gebiet stattfindenden Maßnahmen und Handlungen Naturverträglichkeit bzw. Naturnähe oder Natürlichkeit zu garantieren und dabei jegliche künstliche Energiezufuhr von aussen zu minimieren; - bei jedem Eingriff in den Naturhaushalt die Waldökosysteme in ihrer Einheit von Bio- und Geosystem zu sehen und dabei Naturverschwendung zu verhindern; - anzuerkennen, dass Gestaltung von Naturnähe oder die Begleitung von Naturprozessen durch wirtschaftliche Maßnahmen die Berechtigung und auch unter bestimmten Bedingungen des Gebietes die Notwendigkeit zur Naturnutzung beinhaltet.
Unterhaltung der Gewässer I.Ordnung einschließlich der Ingenieurbauwerke Durchführung von (Ausschreibungen, örtliche Bauüberwachung, Mitwirkung bei Planung) Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung Gewässer I.Ordnung 1. Hochwasserschutz (Deiche, Polder, Sperrwerke) 2. Renaturierung 3. Entkrautung 4. Fischaufstiege 5. Stau-und Pumpwerke
Der Ober- und Mittellauf des Hellbachs war in der Vergangenheit durch die beiden Wegdurchlässe im Bach für die Besiedlung bzw. Aufwärtswanderung von Fischarten und benthischen Wirbellosen aus dem Unterlauf und der Westpeene isoliert. Diese führte zu einer vollständigen Isolation der Bachneunaugenpopulation des Ober- und Mittellaufes und vermutlich auch zu Isolation der Forellenpopulation des Oberlaufs. Lediglich größere Bachforellen konnten, wie eine Beobachtung aus dem Jahre 2002 zeigte, gelegentlich den Mittellauf erreichen. Die Untersuchungen der Bachneunaugenpopulation des Hellbachs im Rahmen des Artenmonitorings der Art in M- V wiesen auf eine zunehmende Überalterung der Larvenbestände bei sehr geringen Laicherbeständen in den letzten Jahren hin. Damit war die Gefahr des Aussterbens der Oberlaufpopulation gegeben. Mit der Rekonstruktion der Sohlübergänge und der Anlage einer Aufstiegshilfe an der obersten Vorrohrung, sollte die Durchgängigkeit des Gewässers und somit auch die Aufwärtswanderung von Arten und der Populationsaustausch zwischen den isolierten Teilpopulationen wiederhergestellt werden. Bei den Bachneunaugen erfolgte eine Konzentration auf ein effizientes, aus den Erfahrungen der bisherigen Überwachung der Neunaugen abgeleitetes Laicherkontrollprogramm für die einzelnen Gewässerabschnitte. Die populationsökologischen Auswirkungen sollen im Rahmen des Artenmonitorings in den nächsten Jahren überwacht werden. Bei der Forelle müssen zunächst die Bestände der Art in den drei Abschnitten erfasst werden. Außerdem wurde in der Laichzeit zu drei Terminen die Reproduktion der Forelle in den drei Bachabschnitten als Maß der Anzahl aufwärtswandernder adulter Tiere gezählt. Die Untersuchungen an der Forelle müssen in den nächsten Jahren wiederholt werden, da nur so die Auswirkungen auf die Population zu erfassen sind. Die Effizienzkontrollen im Hellbach konzentrieren sich auf die Laichwanderung des Bachneunauges und der Forelle. Die Laichplatzkontrollen des Bachneunauges wurden entsprechend des Verfahrens zum Artenmonitoring des Bachneunauges durchgeführt. Zur Erhöhung der Effizienz sollten zusätzlich zu den 10 im Rahmen des Monitorings vorgesehen Erfassungen an 5 weiteren Beobachtungstermine Kontrollen erfolgen. Da sich die Laichzeit im Hellbach außergewöhnlich lang hinzog wurden letztendlich insgesamt 21 Kontrollen durchgeführt.