Verschiedene Aspekte der Dachbegruenung werden am Beispiel der Versuchsanlage auf dem Laborgebaeude der Fachhochschule (Haus 2) seit 1998 untersucht. Weitere Versuchsanlagen auf dem im Bau befindlichen Laborgebaeude fuer die Fachbereiche Agrarwirtschaft und Landespflege und Lebensmitteltechnologie sind in Vorbereitung. Diese Forschung widmet sich der Kausalanalyse des Pflanzenwachstums bei unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Als Dauererhebung wird die Artenzusammensetzung als zentraler Parameter erfasst. Dieser wird im Hinblick auf den Wasserhaushalt und die klimatischen Bedingungen interpretiert. Besonderes Gewicht geniesst die Fragestellung nach dem Niederschlagsrueckhalt durch Begruenung im Vergleich zu Kiesdaechern. Diese Fragestellung wird auch in Berlin, in modifizierter Form in Madrid und zukuenftig auch in Rio untersucht. Neben den Forschungsfragestellungen wird ein guter Kontakt zu Firmen gepflegt bzw. ausgebaut, die Materialien zur Dachbegruenung herstellen.
Landschaftsprogramme sollen die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für den Bereich eines Landes darstellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Dabei besteht die Möglichkeit die landschaftsplanerischen Inhalte direkt in die Landesplanung zu integrieren (sog. Primärintegration) oder ein Landschaftsprogramm als eigenständiges Planwerk der Landschaftsplanung aufzustellen (sog. Sekundärintegration). Der Datensatz gibt eine Übersicht zum jeweils gewählten Integrationsmodell der Länder.
Hannover/Norden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist mit Blick auf seine Entstehungsgeschichte traditionell naturwissenschaftlich-technisch geprägt. Ein Berufsumfeld, das früher eine klassische Männerdomäne war. Doch dieses Rollenbild hat sich zunehmend gewandelt und die klassischen „Männerberufe“ von damals gibt es heute so nicht mehr. Frauen arbeiten längst nicht mehr nur im Büro, sondern in allen Bereichen des NLWKN – beispielsweise auf Deichbaustellen, in Sperrwerken oder in Laboren. Und viele von ihnen übernehmen Führungspositionen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist mit Blick auf seine Entstehungsgeschichte traditionell naturwissenschaftlich-technisch geprägt. Ein Berufsumfeld, das früher eine klassische Männerdomäne war. Doch dieses Rollenbild hat sich zunehmend gewandelt und die klassischen „Männerberufe“ von damals gibt es heute so nicht mehr. Frauen arbeiten längst nicht mehr nur im Büro, sondern in allen Bereichen des NLWKN – beispielsweise auf Deichbaustellen, in Sperrwerken oder in Laboren. Und viele von ihnen übernehmen Führungspositionen. Neben NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer beispielsweise auch Sabrina Lorenz, die seit Herbst 2024 die Verwaltung leitet und damit eine Schlüsselrolle im Landesbetrieb einnimmt. „Der NLWKN ist sehr vielfältig, nicht zuletzt aufgrund seiner vielfältigen Aufgaben. Unsere Kolleginnen übernehmen in allen Bereichen vielfältige Tätigkeiten. Und immer mehr Frauen übernehmen Verantwortung und leisten damit einen wichtigen Anteil für einen funktionierenden Landesbetrieb mit mehr als 1500 Beschäftigen“, betont die studierte Juristin. Zurzeit arbeiten rund 660 Frauen im NLWKN, Tendenz steigend. „Die Berufe im Bauwesen und bei den Messdiensten im NLWKN sind bei Männern sehr beliebt, bei Frauen sind es vor allem die naturwissenschaftlichen Berufe in der Landespflege, der Biologie oder nach wie vor in der Verwaltung. Dennoch wird auch der technische Dienst bei Frauen im NLWKN immer beliebter“, gibt Sabrina Lorenz einen Einblick in die aktuellen Entwicklungen im NLWKN. Gemeinsam mit Susanne Beck, die im Landesbetrieb als Gesamtgleichstellungs-beauftragte arbeitet, setzt sie sich für Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst ein. Eine Stärke des Landesbetriebs sehen die beiden in seiner Flexibilität. „Im NLWKN gibt es zahlreiche Arbeitszeitmodelle. Die klassische Halbtags/Ganztags-Variante verliert mehr und mehr an Bedeutung. So kann der Wandel der Geschlechterrollen unterstützt werden hin zu modernen Familienmodellen“, erklärt Sabrina Lorenz. Exemplarisch dafür steht das Zertifikat berufundfamilie , mit dem der NLWKN aufgrund seiner flexiblen Arbeitszeit-modelle ausgezeichnet wurde. Auch wenn die Geschlechter auf Führungsebene fast paritätisch verteilt sind und Anne Rickmeyer als Direktorin den Landesbetrieb leitet, so sei es aber nach wie vor eine Tatsache, dass viele Frauen nach einer Familiengründung nicht wieder in Vollzeit in ihren früheren Job zurückkehren. „Wir haben im NLWKN tolle Vorbilder, die tradierte Rollenmuster überdenken und viele Väter bringen sich gesellschaftlich immer mehr aktiv in das Familienleben ein. Als Landesbetrieb unterstützen wir eine moderne Familienplanung“, sagt Susanne Beck. Ein positiver Effekt sei, dass immer mehr Männer im Landesbetrieb die Möglichkeit nutzen, in der Familienphase ihre Stunden zu reduzieren. „Dadurch ist die gesellschaftliche Akzeptanz in allen Berufen enorm gestiegen. Verbesserte Gleitzeitregelungen und mobiles Arbeiten erleichtern das Familienleben“, sind sich Sabrina Lorenz und Susanne Beck einig. Auch wenn der NLWKN hinsichtlich der Gleichberechtigung mit seinen Arbeitszeitmodellen schon einige wichtige Weichen gestellt hat, so sehen beide insgesamt noch Verbesserungspotential. Speziell mit Blick auf die Gleichberechtigung in der Gesellschaft sei noch ein langer Weg zu absolvieren. „Viele Dinge wurden bereits in den vergangenen 100 Jahren angegangen und die Frage der Gleichstellung hat sich zum Positiven verändert. Wenn man sich vorstellt, dass Frauen erst seit 1919 wählen durften, ist das heutzutage nicht mehr vorstellbar. Aber natürlich gibt es nach wie vor Dinge, die anzugehen sind – wie etwa die Aufteilung von Care-Arbeit im Familienleben“, betont Susanne Beck.
Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für Teile eines Landes darzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Der Datensatz gibt eine Übersicht und enthält weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsrahmenplänen in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für Teile eines Landes darzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Dabei besteht die Möglichkeit die landschaftsplanerischen Inhalte direkt in die Regionalplanung zu integrieren (sog. Primärintegration) oder ein Landschaftsrahmenplan als eigenständiges Planwerk der Landschaftsplanung aufzustellen (sog. Sekundärintegration). Der Datensatz gibt eine Übersicht zum jeweils gewählten Integrationsmodell der Länder.
Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für Teile eines Landes darzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Für die Integration in regionale Raumordnungspläne sehen einige Länder einen Fachbeitrag zur Landschaftsrahmenplanung vor. Der Datensatz gibt eine Übersicht und enthält weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Fachbeiträgen zur Landschaftsrahmenplanung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Landschaftsplanung erarbeitet konkretisierte Ziele sowie raumkonkrete Aussagen zu den Erfordernissen und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege (§§ 8-9 BNatSchG). Die Planungsebene der überörtlichen Landschaftsplanung unterteilt sich in das Landschaftsprogramm für den Bereich eines Landes sowie den Landschaftsrahmenpläne für Teile des Landes (§ 10 BNatSchG). Auf Ebene der örtlichen Landschaftsplanung werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen und für Teile eines Gemeindegebietes in Grünordnungspläne dargestellt (§ 11 BNatSchG). Das Landschaftsplanverzeichnis des BfN bietet dahingehend umfangreiche Informationen zur Umsetzung der überörtlichen Landschaftsplanung in der Bundesrepublik Deutschland. Die erhobenen Daten geben Überblick zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen. Da nicht jedes Land eigenständige Planwerke der Landschaftsplanung erarbeitet, wurden auch entsprechende Daten der räumlichen Gesamtplanung miteinbezogen. Ebenso finden sich entsprechende Fachbeiträge zur Landschaftsrahmenplanung sowie aufgehobene Planwerke im Landschaftsplanverzeichnis.
Die Landschaftsplanung erarbeitet konkretisierte Ziele sowie raumkonkrete Aussagen zu den Erfordernissen und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege (§§ 8-9 BNatSchG). Die Planungsebene der überörtlichen Landschaftsplanung unterteilt sich in das Landschaftsprogramm für den Bereich eines Landes sowie den Landschaftsrahmenpläne für Teile des Landes (§ 10 BNatSchG). Auf Ebene der örtlichen Landschaftsplanung werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen und für Teile eines Gemeindegebietes in Grünordnungspläne dargestellt (§ 11 BNatSchG). Das Landschaftsplanverzeichnis des BfN bietet dahingehend umfangreiche Informationen zur Umsetzung der überörtlichen Landschaftsplanung in der Bundesrepublik Deutschland. Die erhobenen Daten geben Überblick zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen. Da nicht jedes Land eigenständige Planwerke der Landschaftsplanung erarbeitet, wurden auch entsprechende Daten der räumlichen Gesamtplanung miteinbezogen. Ebenso finden sich entsprechende Fachbeiträge zur Landschaftsrahmenplanung sowie aufgehobene Planwerke im Landschaftsplanverzeichnis.
Landschaftsprogramme sollen die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für den Bereich eines Landes darstellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Der Datensatz gibt eine Übersicht und enthält weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsprogrammen in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Rahmen des Wiederaufbaus der Ahrtalbahn erfolgt eine erstmalige Elektrifizierung. Mit der Elektrifizierung ist bereichsweise ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild verbunden. Seitens der Deutschen Bahn AG wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass die Elektrifizierungsmaßnahme nach eisenbahnrechtlichen Vorschriften planrechtsfrei ist (§ 18 Absatz 1 a Satz 1 Nr. 1 AEG), d.h. für das Vorhaben sei keine vorherige Baurechtsschaffung durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Plangenehmigung erforderlich. Die vorgenannte Position bedeutet allerdings nicht, dass die im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme bestehenden materielle Prüfnotwendigkeiten ausgehebelt werden. Bei Umwelteingriffen gilt generell ein Minimierungsgebot. In diesem Zusammenhang bitte ich um Zuleitung des für dies Maßnahme notwendigen Fachbeitrags des Naturschutzes und der Landespflege.
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|---|---|
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