Landschaftsprogramme sollen die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für den Bereich eines Landes darstellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Der Datensatz gibt eine Übersicht und enthält weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsprogrammen in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für Teile eines Landes darzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Der Datensatz gibt eine Übersicht und enthält weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsrahmenplänen in der Bundesrepublik Deutschland.
Landschaftsprogramme sollen die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für den Bereich eines Landes darstellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Dabei besteht die Möglichkeit die landschaftsplanerischen Inhalte direkt in die Landesplanung zu integrieren (sog. Primärintegration) oder ein Landschaftsprogramm als eigenständiges Planwerk der Landschaftsplanung aufzustellen (sog. Sekundärintegration). Der Datensatz gibt eine Übersicht zum jeweils gewählten Integrationsmodell der Länder.
Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für Teile eines Landes darzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Dabei besteht die Möglichkeit die landschaftsplanerischen Inhalte direkt in die Regionalplanung zu integrieren (sog. Primärintegration) oder ein Landschaftsrahmenplan als eigenständiges Planwerk der Landschaftsplanung aufzustellen (sog. Sekundärintegration). Der Datensatz gibt eine Übersicht zum jeweils gewählten Integrationsmodell der Länder.
Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für Teile eines Landes darzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Für die Integration in regionale Raumordnungspläne sehen einige Länder einen Fachbeitrag zur Landschaftsrahmenplanung vor. Der Datensatz gibt eine Übersicht und enthält weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Fachbeiträgen zur Landschaftsrahmenplanung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Landschaftsplanung erarbeitet konkretisierte Ziele sowie raumkonkrete Aussagen zu den Erfordernissen und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege (§§ 8-9 BNatSchG). Die Planungsebene der überörtlichen Landschaftsplanung unterteilt sich in das Landschaftsprogramm für den Bereich eines Landes sowie den Landschaftsrahmenpläne für Teile des Landes (§ 10 BNatSchG). Auf Ebene der örtlichen Landschaftsplanung werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen und für Teile eines Gemeindegebietes in Grünordnungspläne dargestellt (§ 11 BNatSchG). Das Landschaftsplanverzeichnis des BfN bietet dahingehend umfangreiche Informationen zur Umsetzung der überörtlichen Landschaftsplanung in der Bundesrepublik Deutschland. Die erhobenen Daten geben Überblick zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen. Da nicht jedes Land eigenständige Planwerke der Landschaftsplanung erarbeitet, wurden auch entsprechende Daten der räumlichen Gesamtplanung miteinbezogen. Ebenso finden sich entsprechende Fachbeiträge zur Landschaftsrahmenplanung sowie aufgehobene Planwerke im Landschaftsplanverzeichnis.
Die Landschaftsplanung erarbeitet konkretisierte Ziele sowie raumkonkrete Aussagen zu den Erfordernissen und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege (§§ 8-9 BNatSchG). Die Planungsebene der überörtlichen Landschaftsplanung unterteilt sich in das Landschaftsprogramm für den Bereich eines Landes sowie den Landschaftsrahmenpläne für Teile des Landes (§ 10 BNatSchG). Auf Ebene der örtlichen Landschaftsplanung werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen und für Teile eines Gemeindegebietes in Grünordnungspläne dargestellt (§ 11 BNatSchG). Das Landschaftsplanverzeichnis des BfN bietet dahingehend umfangreiche Informationen zur Umsetzung der überörtlichen Landschaftsplanung in der Bundesrepublik Deutschland. Die erhobenen Daten geben Überblick zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen. Da nicht jedes Land eigenständige Planwerke der Landschaftsplanung erarbeitet, wurden auch entsprechende Daten der räumlichen Gesamtplanung miteinbezogen. Ebenso finden sich entsprechende Fachbeiträge zur Landschaftsrahmenplanung sowie aufgehobene Planwerke im Landschaftsplanverzeichnis.
Die Landschaftsrahmenplanung zählt zu den zentralen räumlichen Planungsinstrumenten des Naturschutzes und der Landespflege in Deutschland. Zur Erfüllung der gesetzlichen und planerischen Anforderungen bedarf es neben einer flächendeckenden Umsetzung insbesondere einer regelmäßigen Fortschreibung der Planwerke. Gleichzeitig steigt im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung von Planverfahren die Bedeutung einer zügigen und nutzerfreundlichen Bereitstellung von Planungsdokumenten. Um den daraus resultierenden Handlungsbedarf zu ermitteln, wurde der aktuelle Stand der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland ausgewertet. Die Untersuchung offenbart einen hohen Handlungsbedarf hinsichtlich der Fortschreibung, Aktualisierung und digitalen Bereitstellung von Plänen der Landschaftsrahmenplanung. Der überwiegende Teil der Regionen überschreitet einen Planungshorizont von zehn Jahren. Auch die Digitalisierung der Landschaftsrahmenplanung weist erhebliche Defizite auf: Trotz vorhandener Infrastruktur verfügen nur ein Viertel der Regionen über ein aktuelles Online-Angebot mit digitalen Kartenanwendungen und frei zugänglichen Geodaten.
Die Gefährdung des Feldhamsters in Deutschland schreitet weiter voran. Dies dokumentiert die BfN-Veröffentlichung "Bericht zum Status des Feldhamsters (Cricetus cricetus)" im Skript 385. Die Veröffentlichung umfasst Statusberichte der Bundesländer und Ergebnisse eines nationalen Expertentreffens zum Schutz des Feldhamsters an der Internationalen Naturschutzakademie auf der Insel Vilm im November 2012. Zusammengestellt wurde das Skript vom Deutschen Rat für Landespflege im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Die Statusberichte enthalten Angaben zu Vorkommen, Bestandsentwicklung und Gefährdungsursachen, aber auch zu Schutzmaßnahmen. In Deutschland sind aktuell vier große Verbreitungsschwerpunkte des Feldhamsters vorhanden. Sie liegen in Mitteldeutschland, im Rhein-Main-Gebiet, in Franken sowie im südwestlichen Nordrhein-Westfalen. Die Bestandsentwicklung ist jedoch in neun von den elf berücksichtigten Bundesländern negativ, unabhängig von der jeweiligen Bestandsgröße. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wird der Bestand aktuell mit null angegeben, so dass die Experten davon ausgehen, dass der Feldhamster dort ausgestorben ist. Als halbwegs stabil wird die Bestandsentwicklung derzeit lediglich in Sachsen-Anhalt und in Rheinland-Pfalz eingeschätzt. Doch ohne entsprechende Schutzmaßnahmen wird der Feldhamster nach Experten-Angaben auch in Rheinland-Pfalz in etwa zehn Jahren ausgestorben sein. "Gefährdungsursache Nummer eins ist die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung", sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. "Dies geht auch aus allen Länderberichten hervor."
Am 3. April 2017 führten der Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN), der Deutsche Naturschutzring (DNR) e. V. und der Deutsche Rat für Landespflege e. V. (DRL) eine gemeinsame Festveranstaltung zum 40-jährige Bestehen des Bundesnaturschutzgesetzes durch. Alle drei haben 1971 gemeinsam im Auftrag des damaligen Bundesbeauftragten für Naturschutz, Prof. Dr. Bernhard Grzimek, eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Dr. Erwin Stein gebildet und den sogenannten Stein’schen Entwurf erarbeitet. Inhalte dieses Entwurfs haben im Verlauf des damaligen Gesetzgebungsverfahrens Eingang in das Bundesnaturschutzgesetz gefunden. Seit Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes 1976 haben sich die veranstaltenden Verbände immer wieder einzeln oder auch gemeinsam auf Veranstaltungen oder in Form von Stellungnahmen zu den zwischenzeitlich stattgefundenen Novellierungen mit der Weiterentwicklung des Naturschutzrechts geäußert. Ziel der Festveranstaltung war es, nach einem kurzen Rückblick auf die Historie insbesondere den gegenwärtigen Stand und die Herausforderungen des Naturschutzrechts anzusprechen, zu thematisieren und zukünftige Perspektiven zu diskutieren.
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