API src

Found 30 results.

Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021

1. Der Ministerrat nimmt die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern/Freistaaten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen zur Aufbauhilfe 2021 zur Kenntnis und stimmt der Unterzeichnung durch den Chef der Staatskanzlei zu. 2. Der zuständige Ausschuss für Inneres, Sport und Landesplanung wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 4. Februar 2010 (Abschnitt III Nr. 3 i. V. m. Abschnitt II Nr. 2 S. 1) durch den Minister des Inneren und für Sport über die Bund-Länder-Vereinbarung unterrichtet.

Umsetzung eines „wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse“ (Important Project of Common European Interest, IPCEI) des Bundes im Kontext der Dekarbonisierung des deutschen Straßengüter-Fernverkehrs

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat stimmt einer landesseitigen Förderung von 30 Prozent der gesamtstaatlichen Förderung zu, so dass dem Bund sowie dem Antragsteller die landesseitige Garantie im Hinblick auf die Kofinanzierung des Landes durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau übermittelt werden kann. 3. Bei Vorliegen der konkreten Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), unterrichtet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau den Ministerrat erneut. 4. Der zuständige Landtagsausschuss wird im Anschluss an die abschließende (s.o.) Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer IIder Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung durch die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über die beabsichtigte Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen informiert.

Europäische territoriale Zusammenarbeit 2021-2027: Programm Interreg VI C „Europe“ zur Förderung der interregionalen Zusammenarbeit

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht des Ministers des Innern und für Sport über das künftige europäische territoriale Kooperationsprogramm Interreg VI C „Europe" zur Förderung der interregionalen Zusammenarbeit in Europa zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihrer Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI C Programms „Europe" im Zuge der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nach zukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt den Minister des Innern und für Sport, die Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz zum Programm gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu bestätigen, um die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung des BMWi gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggfs. den am Programm beteiligten Partnerbehörden für Deutschland sicherzustellen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung zu unterrichten.

Europäische territoriale Zusammenarbeit 2021-2027: Operationelles Programm Interreg VI A „Maas-Rhein“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Maas-Rhein“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Maas-Rhein“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.

Europäische territoriale Zusammenarbeit 2021-2027: Operationelles Programm Interreg VI A „Großregion“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Großregion“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Großregion“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.

Europäische territoriale Zusammenarbeit 2021-2027: Programm Interreg VI B „Nordwesteuropa“ zur Förderung der transnationalen Zusammenarbeit

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht des Ministers des Innern und für Sport über das künftige europäische territoriale Kooperationsprogramm Interreg VI B „Nordwesteuropa“ (NWE) zur Förderung der transnationalen Zusammenarbeit im Kooperationsraum Nordwesteuropa zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihrer Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI B Programms „Nordwesteuropa“ im Zuge der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt den Minister des Innern und für Sport, die Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz zum Programm gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu bestätigen, um die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung von BMWi und BMWSB gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggfs. den am Programm beteiligten Partnerbehörden für Deutschland sicherzustellen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung zu unterrichten.

Radverkehr: Akteure und Gremien

Der Verwaltungsaufbau Berlins gliedert sich in zwei Ebenen: Den Senat als Landesregierung und die Bezirke als untergeordnete Ebene. Für die Radverkehrsinfrastruktur bedeutet dies, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für die Planungsvorgaben zuständig ist (basierend unter anderem auf dem Berliner Mobilitätsgesetz) und die Bezirke bei der Finanzierung von Radverkehrsmaßnahmen unterstützt. Für die Detailplanung, die konkrete bauliche Umsetzung beziehungsweise die Beauftragung der Baufirmen und auch für den Unterhalt von Radverkehrsanlagen (was auch die Verkehrssicherungspflicht umfasst) sind die jeweiligen Berliner Bezirke als Baulastträger verantwortlich. Eine Vorgabe, welche Projekte durch die Bezirke wann bearbeitet werden, liegt in der Verantwortung der Bezirke. Dies ergibt sich aus der in der Berliner Landesverfassung festgeschriebenen bezirklichen Selbstverwaltung. Neben den Bezirken gibt es noch weitere Akteure, die für den Neu- und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur beratend oder operativ zuständig sind: Bild: LK Argus GmbH FahrRat: Beratungsgremium zur Förderung des Radverkehrs in Berlin Gremium zur strategischen Beratung in Fragen der Fahrradpolitik. Weitere Informationen Bild: trueffelpix / depositphotos.com Bündnis für den Radverkehr Koordinierungskreis zur Abstimmung von Baumaßnahmen. Weitere Informationen Bild: GB infraVelo GmbH GB infraVelo GmbH Landeseigene Gesellschaft zur Umsetzung von Fahrrad-Projekten. Weitere Informationen

Acht strategische Schwerpunkte bilden Grobkonzept für Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans für Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute das Grobkonzept für die Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen. Dabei bilden insgesamt acht Handlungsfelder den strategischen Rahmen, an dem sich der neue LEP ausrichten wird. „Angefangen bei der demografischen Entwicklung über Klima- und Strukturwandel bis hin zur Energiewende und der zunehmenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen – wir stehen heute vor ganz anderen Herausforderungen als noch vor zehn Jahren. Unter diesen veränderten Rahmenbedingungen müssen ganz neue Strategien zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung sowie zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse entwickelt werden“, erklärte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, in Magdeburg nach der Kabinettssitzung. Die große Herausforderung bestehe darin, einen Landesentwicklungsplan zu erarbeiten, mit dem gegebenenfalls auch kurzfristig auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert werden könne, sagte die Ministerin. „Wir müssen die Festlegungen auf das erforderliche Maß beschränken, um uns die Flexibilität für jederzeit bedarfsgerechte planerische Anpassungen zu bewahren“, betonte Lydia Hüskens. Nicht zuletzt deshalb stelle die konstruktive Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten öffentlichen Stellen einen ganz wesentlichen Aspekt bei der Neuaufstellung des LEP dar, sagte die Ministerin. Eine frühzeitige und umfassende Mitwirkung sei im Interesse aller. „Der neue LEP soll zum Ende der Legislaturperiode vorliegen. Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel und erfordert die Mitwirkung, den Willen und den Einsatz aller Beteiligten“, hob Hüskens abschließend hervor. Bereits Ende nächsten Jahres sei die Vorlage des ersten LEP-Entwurfs geplant. Zu Ihrer Information: Mit den Festlegungen im LEP werden wichtige planerische Voraussetzungen für die zukunftsfähige Entwicklung Sachsen-Anhalts geschaffen. Der Plan zielt darauf ab, die unterschiedlichen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Raums aufeinander abzustimmen. So sollen Konflikte, die sich zum Beispiel aus dem Erhalt von Natur und Landschaft und der Nutzung für Wohnen, Gewerbe, dem Ausbau der Infrastruktur und dem Abbau von Rohstoffen ergeben, minimiert werden. Der derzeit gültige LEP 2010 trat am 12.03.2011 in Kraft. Seitdem haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes in vielen Bereichen grundlegend verändert. Daher hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt im März dieses Jahres beschlossen, den Landesentwicklungsplan (LEP) neu aufzustellen. In einem ersten Schritt waren Kommunen, öffentliche Planungsträger, Verbände und Vereinigungen sowie die Ressorts der Landesregierung aufgefordert, ihre eigenen Vorstellungen und Maßnahmen mitzuteilen, die für die Aufstellung des LEP von Bedeutung sein können. Die Erarbeitung des vorliegenden Grobkonzeptes basiert auf den daraufhin eingegangenen fachlichen Beiträgen. Die Abstimmung der Belange der Fachressorts erfolgte im interministeriellen Arbeitskreis „Landesentwicklung“ unter der Federführung des MID. Dieser interministerielle Arbeitskreis fungiert als beschlussfähiges Gremium auf Ressortebene und wird auch künftig die Grundlagen für die weitere strategische und politische Abstimmung im Rahmen der Neuaufstellung des LEP schaffen. Das heute vom Kabinett beschlossene Grobkonzept zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes gliedert sich in drei Kapitel mit folgenden Inhalten: Kapitel 1 skizziert die Schritte des Verfahrens zur Neuaufstellung des LEP. Vorangestellt wird die Notwendigkeit der Neuaufstellung. Entwicklungen und Herausforderungen wie beispielsweise die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land als verfassungsgemäßer Auftrag gemäß Artikel 35a der Landesverfassung, der demografische Wandel, Klimaschutz und Klimawandel, der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Stärkung des ländlichen Raums und die Weiterführung der Digitalisierung machen diese erforderlich und werden in dem neuen LEP Berücksichtigung finden. Die Herleitung strategischer Handlungsfelder mit raumordnerischer Relevanz bildet den Ausgangspunkt für die Erarbeitung des neuen LEP. Dabei schaffen die strategischen Handlungsfelder mit den raumordnerischen Handlungsansätzen den konzeptionellen Rahmen und stellen noch keine konkreten Grundsätze und Ziele der Raumordnung dar. Kapitel 2 beschreibt die herausgearbeiteten acht strategischen Handlungsfelder. Handlungsfeld 1 „Attraktive Standortvoraussetzungen schaffen“ mit strategischen Aussagen zur räumlich-wirtschaftlichen Ausrichtung des Landes zur Flächensicherung für Gewerbe- und Industrieansiedlungen sowie zu den Rahmenbedingungen für die ökonomische Entwicklung Sachsen-Anhalts in den Bereichen Tourismus, Rohstoffabbau und -sicherung. Handlungsfeld 2 „Zukunftsfähige Mobilitätsformen gestalten“ mit den zukünftigen Schwerpunkten bei der künftigen Verkehrsinfrastruktur zum Erreichen der Mobilitätswende sowie einer bedarfsgerechten Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Personen- und Güterverkehr. Handlungsfeld 3 „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel gestalten“ legt die strategischen Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele sowie zur Abfederung der Folgen des Klimawandels dar, die sowohl den Schutz der natürlichen Ressourcen als auch die energiepolitische Ausrichtung des Landes beinhalten. Handlungsfeld 4 „Energieversorgung des Landes nachhaltig sichern“ befasst sich mit der strategischen Ausrichtung des Landes bezüglich des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der Sicherung der Energieversorgung sowie der dazugehörigen und notwendigen Infrastruktur. Im Handlungsfeld 5 „Biologische Vielfalt stärken und natürliche Ressourcen bewahren“ wird dargelegt, welche strategischen Maßnahmen zum Erhalt und der Stärkung der Artenvielfalt beitragen können und welche Maßnahmen im Umgang mit den natürlichen Ressourcen erforderlich sind, um diese langfristig zu schützen. Das Handlungsfeld 6 „Daseinsvorsorge stärken“ zeigt die strategischen Maßnahmen für eine langfristige Stärkung der Daseinsvorsorge, zur Förderung gleichwertiger Lebensbedingungen sowie zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf. Im Handlungsfeld 7 „Räume nachhaltig und zielgerichtet entwickeln“ werden raumordnerische Handlungsansätze aufgezeigt, welche strategischen Maßnahmen für eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung unter der Prämisse des schonenden Umgangs mit der Neuinanspruchnahme von Flächen notwendig sind. Das Handlungsfeld 8 „Digitalen Wandel voranbringen“ mit Maßnahmen für entsprechende Infrastrukturen und Anwendungskompetenzen und zum Gelingen des digitalen Transformationsprozesses vervollständigt das Kapitel 2 im Grobkonzept. Kapitel 3 gibt einen Ausblick auf die Ausrichtung des künftigen LEP – Festlegungen auf das nötige Maß beschränken, aber mit einer hinreichenden Flexibilität für eine bedarfsgerechte planerische Anpassung. Zudem gibt dieses Kapitel eine erste Orientierung für eine künftige Kapitelstruktur des neuen LEP. Im 4. Quartal nächsten Jahres (2023) soll der erste Entwurf des LEP dem Kabinett vorgelegt werden. Das heute beschlossene Grobkonzept bildet die strategische (konzeptionelle) Grundlage für die Erarbeitung dieses ersten Entwurfs. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung entsprechend Ziffer 3 der dazu ge­schlossenen Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung hier: Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts des Landes Rheinland-Pfalz

Anlage: Entwurf Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz, Konzept nach Beteiligung der Öffentlichkeit im Online-Verfahren

Pressebrunch - Landesregierung informiert über Vorhaben 2018: Gesetzesnovellen und mehr Investitionen

Im Rahmen des traditionellen Pressebrunchs hat die Landesregierung heute über die Vorhaben informiert, die im laufenden Jahr umgesetzt werden sollen. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff betonte: ?Sachsen-Anhalt hat in diesem Jahr den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz-Ost. Gemeinsam mit meinen Amtskolleginnen und ?kollegen aus dem Osten werden wir uns dafür stark machen, dass die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bund umgesetzt und dabei die Interessen der Ostländer berücksichtigt werden.? Sozialministerin Petra Grimm-Benne erklärte: ?Im Sozialbereich stehen wichtige Themen an, neben der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes auch die Novellierung des Krankenhausgesetzes. Es geht also um die Frage: Wie entwickeln wir die Krankenhauslandschaft weiter? Daneben stehen Themen stehen wie Gute Arbeit, Fachkräftesicherung, Arbeit 4.0 und Integration auf der Agenda.? Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Prof. Dr. Claudia Dalbert, betonte: ?Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir den Klimaschutz in Sachsen-Anhalt voranbringen und die damit verbundenen Innovationspotentiale für unser Bundesland wirtschaftlich nutzen wollen. Deshalb erstellt die Landesregierung in diesem Jahr das Klima- und Energiekonzept mit konkreten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Die Klimakrise ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit.? Wichtige Vorhaben der Landesregierung in diesem Jahr sind u. a.: Die Novelle des Hochschulgesetzes Mit ihr sind zahlreiche zukunftsweisende Änderungen geplant. So soll das Berufungsrecht vollständig auf die Hochschulen übertragen werden: Professoren-Stellen lassen sich dadurch schneller besetzen ? im Wettbewerb um Spitzenkräfte ein entscheidender Erfolgsfaktor. Erleichtert wird auch die wirtschaftliche Betätigung: Hochschulen sollen unkomplizierter Unternehmen gründen und sich an ihnen beteiligen können; Professoren sollen zudem ?Start-up-Gründungen? leichter begleiten können. Hinzu kommen weitere wichtige Neuerungen: Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen in digitaler Form soll ebenso gestärkt werden wie die Mitentscheidungsrechte von Hochschulbeschäftigten, Studierenden und des Senats. Auch im Fokus: Regelungen zu ?guten Beschäftigungsverhältnissen? sowie zu mehr Chancengleichheit von Absolventen der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften beim Zugang zur Promotion. Die Novelle des Hochschulgesetzes soll voraussichtlich im Herbst 2018 in den Landtag eingebracht werden und zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten. Die Novelle des Kommunalverfassungsgesetzes Kommunale Selbstverwaltung ermöglicht die aktive Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes und Lebensmittelpunkts. Mit dem vom Kabinett bereits verabschiedeten Novellierungsgesetz werden mehrere Gesetze und eine Verordnung geändert, die die bürgerschaftlichen Mitwirkungsrechte am kommunalpolitischen Geschehen und die direkten Beteiligungsrechte auf kommunaler Ebene stärken. Das Gesetzespaket befindet sich nun im Landtag im parlamentarischen Verfahren. Die Änderungen betreffen insbesondere das Kommunalverfassungsgesetz, das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung, das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, das Disziplinargesetz, das Eigenbetriebsgesetz sowie das Anstaltsgesetz. Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf werden u. a. Hürden für das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid gesenkt und die Verfahren vereinfacht. Der Einwohnerantrag und die Einwohnerfragestunden sollen gestärkt werden, um die Mitwirkungsrechte der Bürger zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Gemeinden mehr Gestaltungsfreiheit bei der Bildung von Ortschaftsräten erhalten. Damit können weiterhin in den Ortschaften Ortschaftsräte gebildet und gewählt werden. 1.000 neue Lehrerstellen und Novelle des Schulgesetzes Ein wichtiger Schwerpunkt 2018 ist die Lehrkräftegewinnung. Es gilt, 1.000 Lehrer-Stellen weitgehend flexibel für Lehrerinnen und Lehrer auszuschreiben. Zur Flankierung dieses wichtigen Prozesses werden regionale Partnerschaften zur Lehrkräftegewinnung angebahnt. Dazu steht die Novelle des Schulgesetzes an, die sich insbesondere der Einführung von Grundschulverbünden, den Regelungen für Ersatzschulen und der Öffnung des Vorbereitungsdienstes widmet. Darüber hinaus sollen im Zuge der Haushaltsanmeldung die personellen Voraussetzungen geschaffen werden, die notwendig sind, das Konzept zum künftigen Einsatz pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2019 umsetzen zu können. Klima- und Energiekonzept für Sachsen-Anhalt wird erstellt Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, ein Klima- und Energiekonzept (KEK) zu erstellen, um die Treibhausgasemissionen im Land auf 31,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu begrenzen. Dazu wird in diesem Jahr in enger Abstimmung mit den beteiligten Ressorts, mit den Verbänden und unter Beteiligung der Öffentlichkeit das Konzept erstellt. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen zu beschreiben, mit denen effektiv in einem überschaubarem Zeitraum und wirtschaftlich darstellbar signifikante CO2-Einsparungen erbracht werden können. Die Maßnahmen werden im Laufe des Jahres in einem engen und transparenten Dialog mit den Akteuren gemeinsam erarbeitet. Der Weiterbau am A 14-Lückenschluss geht voran Zwischen Colbitz und Dolle werden bereits gut 8,5 Kilometer bis zur künftigen Anschlussstelle Tangerhütte gebaut. Der erste Spatenstich für den folgenden Bauabschnitt ist für diesen Sommer geplant. Auf einer Länge von knapp 15 Kilometern wird die ?grünste Autobahn Deutschlands? dann weiter bis Lüderitz durch die Altmark führen. Investiert werden dafür rund 124,5 Millionen Euro. Seit knapp einem Monat besteht außerdem Baurecht für die 18,2 Kilometer lange Trasse von Stendal-Mitte bis zur Anschlussstelle Osterburg. Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird auch der Planfeststellungsbeschluss für den direkt davor liegenden Bauabschnitt gefasst. Dann könnten auf einen Schlag 31 Kilometer der A 14 von Lüderitz bis Osterburg gebaut werden. Kinderförderungsgesetz wird novelliert Das Kinderförderungsgesetz soll novelliert werden. In den letzten zwei Jahren wurden die Kommunen finanziell entlastet. Tarifsteigerungen beim Kita-Personal und höhere Betreuungszeiten der Kinder wurden finanziell ausgeglichen. Jetzt folgt der nächste Schritt. Sachsen-Anhalts Kinderbetreuung und seine guten Kitas mit langen Öffnungszeiten sind ein Standortvorteil. So wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf garantiert. Bauhausjubiläum wird vorbereitet Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Bauhaus-Jubiläum auf Hochtouren und das Programm für 2019 wird mit den verschiedenen Akteuren ausgearbeitet. Es ist der Landesregierung 2018 ein wichtiges Anliegen die kulturelle Angebotsvielfalt in den verschiedenen Regionen Sachsen-Anhalts weiter auszubauen. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Weiterentwicklung des Musiklandes Sachsen-Anhalt gelegt (z.B. Förderung Gitarrenfestival Magdeburg, Bachfesttage Köthen), das in den nächsten Jahren als Marke etabliert werden soll. Ferner sollen bis Ende des Jahres wie geplant die Theater- und Orchesterverträge im Land abgeschlossen werden. Investitionen in Schulen und Infrastruktur 2018 steht im Zeichen einer ?Investitions-Offensive?. Der Landeshaushalt enthält erhöhte Investitionsansätze (2018 etwa 1,8 Milliarden Euro) und auch in den Fachförderprogrammen erfolgen verstärkt Bewilligungen. Dies zeigt sich in den Förderprogrammen STARK V und STARK III mit einer Vielzahl von Bewilligungen von Fördervorhaben. So ist allein in den 84 antragsberechtigten Kommunen für das Förderprogramm STARK V im Jahr 2018 mit dem Baustart für 255 Einzelprojekte zu rechnen. Dabei geht ein Großteil des zur Verfügung stehenden Geldes (insgesamt 123,2 Millionen Euro) in die Sanierung oder den Ersatzneubau von Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten. Unter den Projekten sind aber auch Baumaßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes oder für die Modernisierung von Straßenbeleuchtungen. Ähnliches gilt für das Förderprogramm STARK III. Auch hier wurde der Weg frei gemacht für energetische Sanierungen von Schulen oder Kitas, somit stehen viele Vorhaben kurz vor dem Baubeginn. Besondere Priorität besitzt auch die Umsetzung wichtiger Landesbauvorhaben wie der Polizeidirektion Nord. Gang zum Landesverfassungsgericht wird leichter Bürgerinnen und Bürger sollen künftig die Möglichkeit erhalten, sich direkt an das Landesverfassungsgericht zu wenden, wenn sie ihre Grundrechte nach der Landesverfassung verletzt sehen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren im Landtag. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

1 2 3