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Klassifizierte Gewässer Kreis Viersen

Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.

Research group (FOR) 2694: Large-Scale and High-Resolution Mapping of Soil Moisture on Field and Catchment Scales - Boosted by Cosmic-Ray Neutrons

The exchange of water between atmosphere, biosphere, and hydrosphere is a result of complex interactions and feedback mechanisms, where soil moisture acts as the key state variable. Novel approaches are required to handle the related scale dependency of water fluxes. Corresponding state-of-the-art methods for observing soil moisture range from continuous point-scale measurements, via field-scale temporal snapshots to remote sensing products on the basin scale and beyond. Cosmic-ray neutron sensing (CRNS) constitutes a considerable advancement in this context by inferring soil moisture from changes in ambient neutron density above the ground, allowing for the integration across hundreds of meters. In this proposal we report on the activities and achievements of the Cosmic Sense research unit (RU) in its first phase, and give an outline of the objectives and the work program for the second phase. The overarching goal remains the development of a quantitative, adaptable, and transferable approach for observing root-zone soil moisture on the field scale while accounting for other dynamic water pools, such as biomass. New to phase II is the addition of snow water pools and the focus on the regional scale by soil moisture mapping with sensor clusters, mobile detectors, remote sensing, and modeling. Cosmic Sense continues to constitute a driving force in the field of soil moisture measurements via CRNS and will strengthen an engaged and innovative community. Our team will advance the understanding of field-scale and regional water storage and fluxes in the soil-vegetation-atmosphere continuum by bundling the expertise of distinguished partners in complementary research modules and joint activities. Working together towards joint research objectives requires intensive interaction in the team as well as overarching coordination and support. The coordination project “Z” acts as a central nexus for the objectives, resources, and outreach activities that are related to the RU as a whole. The key personal resources required are a position for the coordination of meetings, workshops, and general RU matters, and a field technician to support the joint field- and cross-cutting activities. Furthermore, Z strives to support young researchers – particularly those with children – in their work and career, and to enhance gender equality. Z will also promote the outcomes of the RU in a closing workshop, inviting external keynote speakers and supporting attendance via discounts and scholarships. The current and designated Mercator Fellow, Prof. Marek Zreda, will interact with all research modules, he will actively participate in the cross-cutting activities and promote the achievements of Cosmic Sense to the scientific community worldwide. Accordingly, all of the tasks planned in Z will support and interact with the involved research modules of the RU, thus helping to promote the collaboration within the RU and of the dissemination of its outcomes beyond it.

Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022

Teil 2: Sensitivitätsanalyse [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WASSERVERSORGUNGSPLAN RHEINLAND-PFALZ 2022 Teil 2 Sensitivitätsanalyse Diese Veröffentlichung wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeit- raum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Par- teinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz www.mkuem.rlp.de Twitter: http://twitter.com/Umwelt.RLP Facebook: http://Facebook.com/UmweltRLP Bearbeitung: Christof Baumeister (LfU) Jochen Kampf (LfU) Martin Schykowski (LfU) Marie Kirsch (MKUEM) Karten: Copyright LfU auf Basis GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2022 Layout:Tatjana Schollmayer (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz) Titelfoto:Neubornquelle Wörrstadt (Rheinhessen) © Tatjana Schollmayer Stand: Januar 2025 © 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers INHALT 1EINLEITUNG UND ZIELSETZUNG4 2ZUSAMMENFASSUNG DER UNTERSUCHTEN SZENARIEN6 3SONDERFORMEN DER ÖFFENTLICHEN WASSERVERSORGUNG8 4ERGEBNISSE DER UNTERSUCHTEN SZENARIEN10 4.1Ist-Zustand 2018 (Szenario 0 – Karte 1)10 4.2Anstieg des Pro-Kopf-Verbrauchs (Szenario 1 – Karte 2)12 4.3Anstieg des Wasserbedarfs durch Bevölkerungsentwicklung (Szenario 2 – Karte 3)14 4.4Reduzierung des Grundwasser­dargebots (Szenario 3 – Karte 4)16 4.5Worst Case-Szenario (Szenario 4 – Karte 5)19 5TABELLARISCHE DARSTELLUNG DER DARGEBOTSRESERVEN21 6FAZIT UND HANDLUNGSBEDARF29 Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022 – Sensitivitätsanalyse 3 1 EINLEITUNG UND ZIELSETZUNG In den letzten Jahren wurde die öffentliche Was- serversorgung in Rheinland-Pfalz zunehmend vor Herausforderungen gestellt. Insbesondere heiße, trockene Sommer wie in den Jahren 2018, 2020 und 2022 mit überdurchschnittlichen Entnahmespitzen aber auch die Auswirkungen struktureller Änderungen in der Bevölkerung auf den Gesamtverbrauch sind auf Dauer regional bzw. lokal nicht ohne Weiteres zu handhaben. Die Struktur der Wasserversorgung wird in Rheinland-Pfalz über den Wasserversorgungs- plan beschrieben und dargestellt. Der Plan ist in § 53 Landeswassergesetz verankert und verfolgt die beiden folgenden wesentlichen Ziele: ■■ Die Darstellung der Versorgungsgebiete mit ihrer wesentlichen Versorgungsstruktur und ihrem nutzbaren Grundwasserdargebot. ■■ Das Aufweisen von Möglichkeiten und Maß- nahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung. Insbesondere auch sol- chen, die dem Zweck dienen, einen Ausgleich zwischen Wasserüberschuss- und Wasser- mangelgebieten herbeizuführen. Der Wasserversorgungsplan ist daher eine orientierende Einschätzung der Versorgungs­ situation auf regionaler Ebene. Auf lokaler Ebene kann er im Bedarfsfall keine detaillier­ ten Untersuchungen der Dargebotsreserven und des damit verbundenen individuellen Handlungsbedarfs ersetzen. 4 Zur Beschreibung der Versorgungsinfrastruktur wurde für den im Jahr 2022 veröffentlichten Wasserversorgungsplan Teil 1 eine systematische Bestandsaufnahme der rheinland-pfälzischen Wasserversorgung durchgeführt. Der Plan beschreibt hierfür einige für die Was- serversorgung relevante Hintergründe, wie die Hydrologie im Land, Grundsätze bezüglich der Grundwasserqualität sowie klimatische Faktoren. Im Fokus stehen jedoch die von den Wasser- versorgungsbetreibern bereitgestellten Daten zu Bedarf, Deckung und Dargebotsreserven für das Jahr 2018. Das Basisjahr 2018 wurde gewählt, weil es mit seiner reduzierten Grundwasserneu- bildung und seiner sommerlichen Trockenheit, die zukünftig zu erwartenden Verhältnisse bei fortschreitendem Klimawandel gut repräsentiert. Basierend auf den Daten der Bestandaufnahme wurde für den hier vorliegenden Teil 2 des Was- serversorgungsplans eine Sensitivitätsanalyse in Form mehrerer fiktiver Szenarien durchgeführt. Da in Rheinland-Pfalz der allergrößte Teil (97 %) des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen wird, ist für die zukünftige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Land insbesondere das Dargebot an Grundwasser entscheidend. Dieses wird durch die mittlere jährliche Grund- wasserneubildungsrate beschrieben. Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022 – Sensitivitätsanalyse Die lokale Bestimmung der Grundwasserneubil- dung in den Gewinnungsgebieten der 189 Was- serversorgungsbetreiber im Land wäre mit einem sehr großen Aufwand verbunden gewesen, da sie eine genaue standortspezifische Erhebung und Auswertung hydrogeologischer Parameter und Prozesse erfordert. Daher wurden in der Regel näherungsweise die erteilten Entnahmegeneh- migungen der Wasserversorger als Grundlage für die Bestimmung verwendet. Dem verfügbaren Dargebot steht als zweiter entscheidender Faktor der Wasserbedarf für die öffentliche Wasserversorgung gegenüber. Dieser hängt in hohem Maß vom Pro-Kopf-Verbrauch und von der Bevölkerungszahl ab. Um die Sensitivität der rheinland-pfälzischen Trinkwasserversorgung zu untersuchen, wurden vier verschiedene, fiktive Szenarien gewählt, die zukünftig mögliche Entwicklungen bei Wasser- bedarf und Wasserdargebot simulieren. Die Ergebnisse sind in einer Tabelle mit den Dar- gebotsreserven der Wasserversorgungsbetreiber sowie in fünf Karten, die die Versorgungssicher­ heit der Versorgungsgebiete unter den v. g. Be- dingungen zeigen, dargestellt. Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022 – Sensitivitätsanalyse 5

Klassifizierte Gewässer Kreis Kleve

Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW im Kreis Kleve abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.

Klassifizierte Gewässer Krefeld

Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW in der Stadt Krefeld abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten.

Plangenehmigung gemäß § 43 Landeswassergesetz (LWG) für die Errichtung und den Betrieb einer Anlegestelle für Flusskreuzfahrtsschiffe bei Mosel-km 129,765 rechtes Ufer

Die Viking Technical GmbH hat die Errichtung/wesentliche Änderung sowie den Weiterbetrieb eines Anlegers für Flusskreuzfahrtsschiffe bei Mosel-km 129,765 am rechten Ufer in Bernkastel beantragt. Hierfür ist eine Plangenehmigung nach § 43 LWG erforderlich.

Schaffung einer Sekundäraue im Hellbach zwischen Stat. 7,200 km bis 7,35 km als Ausgleich der Wasserführung

Die Stadt Sendenhorst hat die Errichtung einer Sekundäraue am Gewässer Helmbach zwischen Stat. 7,200 km bis 7,335 km beantragt. Die Maßnahme erfolgt aufgrund der ungedrosselten Einleitung von Niederschlagswasser in den Helmbach als Ausgleich der Wasserführung gemäß § 66 Landeswassergesetz NRW. Im Einzelnen sind nachfolgende Maßnahmen geplant: • Anlage einer Sekundäraue • Schaffung von Blänken • Anlage eines Gewässerrandstreifens • Einbau von Totholzelementen zur Verbesserung der Gewässerstruktur Die v. g. Renaturierungsmaßnahme ist unter Nr. 13.18.2 UVPG als Vorhaben genannt, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung nach § 5 UVPG zu prüfen ist, ob von dem Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG nicht notwendig ist, da durch das Vorhaben nach überschlägiger Prüfung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Des Weiteren dient das Vorhaben der Wiederherstellung des guten Zustands/Potentials der o. a. Fließgewässer. Die Maßnahmen dienen der Umsetzung aus dem Bewirtschaftungsplan 2022-2027 und Zielerreichung gemäß § 27 Wasserhaushaltsgesetz. Die Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

Feststellung des Planes Rapphofs Mühlenbach- Regelung der Vorflut von km 1,9 bis km 4,4 in Dorsten

Der Lippeverband hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i. V. mit den §§ 104 ff des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG – NRW) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG – NRW) die Feststellung des Planes "Rapphofs Mühlenbach – Regelung der Vorflut von km 1,9 bis km 4,4 in Dorsten" beantragt. Der Rapphofs Mühlenbach ist gradlinig in einem Trapezprofil ausgebaut und hat abschnittsweise aufgrund eines deutlichen Gegengefälles kein natürliches Fließverhalten mehr. Da das Bergwerk Lippe seine Abbautätigkeiten Ende 2008 eingestellt hat, plant nach Abschluss der Senkungen der Lippeverband eine Verbesserung des Hochwasserschutzes und eine Umgestaltung des Rapphofs Mühlenbachs im genannten Abschnitt. Ferner wurden als unselbständiger Teil des vorgenannten Planfeststellungsverfahrens Unterlagen zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gem. §§ 2 ff des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgelegt.

WaX: Adaption an Wasser-Extremereignisse: Dürremanagement, integrierte Wasserbewirtschaftungskonzepte und verbesserte Wasserspeicherung in der Region Berlin-Brandenburg, Teilprojekt 7

WaX: Adaption an Wasser-Extremereignisse: Dürremanagement, integrierte Wasserbewirtschaftungskonzepte und verbesserte Wasserspeicherung in der Region Berlin-Brandenburg, Teilprojekt 6

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