Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW im Kreis Kleve abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.
Der Kreis Steinfurt hat bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag gem. § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz i.V.m. § 35 Abs.3 Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Retentionsbodenfiltern (RBF) an der Zentraldeponie Altenberge (ZDA) vorgelegt. Die geplanten Anlagen dienen der Reinigung des auf den befestig-ten Flächen (Dach-, Verkehrs- und Betriebsflächen) des Deponiegeländes anfallen-den Niederschlagswassers. Die Reinigung soll hierbei primär durch Filtration erfolgen, also einem Rückhalt von Feststoffen und daran gebundenen Schadstoffen.
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW in der Stadt Krefeld abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten.
The exchange of water between atmosphere, biosphere, and hydrosphere is a result of complex interactions and feedback mechanisms, where soil moisture acts as the key state variable. Novel approaches are required to handle the related scale dependency of water fluxes. Corresponding state-of-the-art methods for observing soil moisture range from continuous point-scale measurements, via field-scale temporal snapshots to remote sensing products on the basin scale and beyond. Cosmic-ray neutron sensing (CRNS) constitutes a considerable advancement in this context by inferring soil moisture from changes in ambient neutron density above the ground, allowing for the integration across hundreds of meters. In this proposal we report on the activities and achievements of the Cosmic Sense research unit (RU) in its first phase, and give an outline of the objectives and the work program for the second phase. The overarching goal remains the development of a quantitative, adaptable, and transferable approach for observing root-zone soil moisture on the field scale while accounting for other dynamic water pools, such as biomass. New to phase II is the addition of snow water pools and the focus on the regional scale by soil moisture mapping with sensor clusters, mobile detectors, remote sensing, and modeling. Cosmic Sense continues to constitute a driving force in the field of soil moisture measurements via CRNS and will strengthen an engaged and innovative community. Our team will advance the understanding of field-scale and regional water storage and fluxes in the soil-vegetation-atmosphere continuum by bundling the expertise of distinguished partners in complementary research modules and joint activities. Working together towards joint research objectives requires intensive interaction in the team as well as overarching coordination and support. The coordination project “Z” acts as a central nexus for the objectives, resources, and outreach activities that are related to the RU as a whole. The key personal resources required are a position for the coordination of meetings, workshops, and general RU matters, and a field technician to support the joint field- and cross-cutting activities. Furthermore, Z strives to support young researchers – particularly those with children – in their work and career, and to enhance gender equality. Z will also promote the outcomes of the RU in a closing workshop, inviting external keynote speakers and supporting attendance via discounts and scholarships. The current and designated Mercator Fellow, Prof. Marek Zreda, will interact with all research modules, he will actively participate in the cross-cutting activities and promote the achievements of Cosmic Sense to the scientific community worldwide. Accordingly, all of the tasks planned in Z will support and interact with the involved research modules of the RU, thus helping to promote the collaboration within the RU and of the dissemination of its outcomes beyond it.
Mecklenburg-Vorpommern ist ein gewässerreiches, aber durchaus nicht wasserreiches Land, geprägt durch seine Küstengewässer, seine Flüsse und zahlreichen Seen. Die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen sind zu schützen und zu pflegen, ihre biologische Eigenart und Vielfalt sowie ihre wasserwirtschaftliche Funktionsfähigkeit sind zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Schwerpunktaufgaben sind deshalb: - Erarbeitung von Grundlagen sowie die Koordinierung von Grundlagenarbeiten der Wassermengen- und -gütewirtschaft, des Schutzes, der Sanierung und der Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit von Gewässern - Landesweite wasserwirtschaftliche Fachplanungen - Planung und Koordinierung der Mengen- und Beschaffenheitsüberwachung der Gewässer - Sonderuntersuchungen zur Beschaffenheit der Gewässer - Erfassung, Sammlung, Auswertung und Bewertung wasserwirtschaftlicher Daten des Landes - Veröffentlichung gewässerkundlicher Daten, z.B. im Gewässerkundlichen Jahrbuch, in Gewässergüteberichten - Aufgaben beim Vollzug des Landeswassergesetzes
Antrag vom 25.07.2025 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Genehmigungsbescheid vom 15.12.2008 zur Erweiterung der Abbaufläche des bestehenden Steinbruchs Schloss Thorn in Palzem gemäß Ziffer 2.1.1 des Anhang 1 zur 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. § 8a Abs. 1 S. 2 BImSchG zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §15 Abs. 1 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG)
Mit Änderungsbescheid vom 24.02.2026 wurde der Verbandsgemeine Westerburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg wird auf Antrag vom 16.07.2025 gemäß § 68 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und § 69 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz Landeswassergesetz - LWG) die Planänderungsgenehmigung erteilt, nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen, die Bestandteil dieser Genehmigung sind, in der Gemarkung Stahlhofen am Wiesensee, Flur 2, Flurstücke 33/5 und 34/5, Flur 4, Flurstücke 1/9, 14/8 und 14/15, die bestehende Hochwasserentlastungsanlage, abweichend zum Planfeststellungsbeschluss vom 28.02.1967, Az. 406-11, erlassen durch die Bezirksregierung Montabaur, teilweise zurückzubauen und dort einen Ersatzneubau neu zu errichten und zu betreiben. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss gilt im Übrigen mit seinen Nebenbestimmungen fort. Der geplante Neubau der Hochwasserentlastungsanlage stellt die Änderung eines wesentlichen Anlagenteils der Stauanlage im Sinne von § 73 LWG dar, weshalb die Normen des §§ 67 ff. WHG zum Gewässerausbau zur Anwendung kommen. Grundsätzlich ist hierfür die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich, das den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entspricht. Nach § 68 Abs. 2 WHG kann für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden. Im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 3 und 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG. Diese hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung konnte daher im vorliegenden Fall verzichtet werden. Die öffentliche Bekanntmachung dieser Entscheidung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG erfolgte im Mitteilungsblatt „Wäller Wochenspiegel“ der Verbandsgemeinde Westerburg (Ausgabe 04/2026). Daher konnte für den Gewässerausbau gemäß § 68 Abs. 2 WHG an Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden. Diese ergeht in Form eines Änderungsbescheides. Zuständig für die Erteilung der Plangenehmigung ist nach § 69 LWG i. V. m. §§ 73, 92 und 96 LWG die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur.
Antrag des Lippeverbandes, Kronprinzenstraße 24, 45128 Essen, auf Erteilung einer Genehmigung nach § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG NRW) zur Ertüchtigung der Abwasser- und Schlammbehandlung auf der Kläranlage Werne, Südring 5.
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN.SH), hat für das zuvor benannte Vorhaben bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Planfeststellungsbehörde stellt den Plan fest (Planfeststellungsbeschluss). Die Durchführung des Verfahrens erfolgt gemäß § 68 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in Verbindung mit § 63 Abs. 1 Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG) nach den verfahrensrechtlichen Vorgaben der §§ 139 ff. des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) und nach Maßgabe des LWG. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Wesentlicher Inhalt des Plans ist die Verstärkung des Landesschutzdeiches an der Westküste der nordfriesischen Insel Föhr in den Abschnitten Dunsum und Utersum (Dkm 17+150 bis Dkm 22+003), damit die Schutzfunktion des Deiches dauerhaft sichergestellt werden kann.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 22 |
| Kommune | 17 |
| Land | 128 |
| Weitere | 33 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 14 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 19 |
| Text | 35 |
| Umweltprüfung | 90 |
| unbekannt | 36 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 146 |
| Offen | 30 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 179 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 1 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 102 |
| Keine | 53 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 42 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 109 |
| Lebewesen und Lebensräume | 167 |
| Luft | 86 |
| Mensch und Umwelt | 172 |
| Wasser | 139 |
| Weitere | 180 |