s/landschaftsschutz/Landschaftsschutz/gi
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturdenkmale - flächenhaft - Schutzgebietskategorie nach dem saarländischen Naturschutzgesetz. Naturdenkmäler sind unter Schutz gestellte Einzelobjekte der Landschaft wie beispielsweise ein bemerkenswerter Baum oder ein Felsen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Seltenheit, dem besonderen Charakter, der Schönheit oder auch dem wissenschaftlichen Wert eines Naturdenkmals. Beispiele für bedeutende Naturdenkmäler des Saarlandes sind die Schlossberghöhlen in Homburg oder der Brennende Berg in Dudweiler.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Satzung durch die Gemeinden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 1) oder durch Verordnung der Naturschutzbehörden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 2) festgesetzten Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) in schmaler Längsausdehnung.
Der INSPIRE-Datensatz zum Thema *Schutzgebiete* wurde auf Grundlage von BNatSchG, NAGBNatSchG erstellt. Dargestellt sind die Naturschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitate (FFH), die geschützten Landschaftsbestandteile, die Landschaftsschutzgebiete und die Naturdenkmale der Stadt Hameln.
Der Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) gem § 22 SächsNatSchG liegen verschiedene Erwägungen zugrunde. Unter anderem werden Teile von Natur und Landschaft, welche als Kulturgut zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes beitragen, als GLB ausgewiesen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG). In Dresden betrifft dies 14 historische Parkanlagen und eine Allee (Lindenallee Dresdner Straße) mit einer Gesamtfläche von ca. 70 ha.
Der Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) gem § 22 SächsNatSchG liegen verschiedene Erwägungen zugrunde. Unter anderem werden Teile von Natur und Landschaft, welche als Kulturgut zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes beitragen, als GLB ausgewiesen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG). In Dresden betrifft dies 14 historische Parkanlagen und eine Allee (Lindenallee Dresdner Straße) mit einer Gesamtfläche von ca. 70 ha.
Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile und vermitteln Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens. Sie werden im vorliegenden Datensatz in folgende zwei Kategorien unterteilt. Gotope: Bei diesen Geotopen handelt es sich um fachlich gut abgegrenzte und meist kleinräumige Objekte mit einer grundsätzlichen Erhaltungswürdigkeit. Hierunter fallen unter anderem wertvolle erdgeschichtliche Aufschlüsse, die nicht beeinträchtigt werden sollen. Geotop-Potentialgebiete: Als Geotop-Potentialgebiete werden großflächige Geotope oder Geotopgruppen bezeichnet, bei denen die Erhaltung der generellen Morphologie im Vordergrund steht. Weitere Untersuchungen mit Abgrenzung konkreter Objekte (Geotope) stehen noch aus.
Der Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) gem § 22 SächsNatSchG liegen verschiedene Erwägungen zugrunde. Unter anderem werden Teile von Natur und Landschaft, welche als Kulturgut zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes beitragen, als GLB ausgewiesen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG). In Dresden betrifft dies 14 historische Parkanlagen und eine Allee (Lindenallee Dresdner Straße) mit einer Gesamtfläche von ca. 70 ha. Die Kenntnis der Schutzgebiete stellt eine Planungsgrundlage für Aussagen zu Entwicklungszielen und Flächenrestriktionen dar.
Der Metadatensatz beschreibt alle festgesetzten Schutzgebiete im Landkreises Mittelsachsen der Kategorie „Landschaftsschutzgebiet“. Aufgrund der vorliegenden Verordnungen/Beschlüsse ergibt sich eine Gesamtfläche von 599,00 km². Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete gemäß § 28 BNatSchG i.V.m. § 18 SächsNatSchG in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Zuständig für die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete ist das Landratsamt Mittelsachsen als Untere Naturschutzbehörde. Der GML-Download der Geodaten über WFS ist hier möglich.
Der Metadatensatz beschreibt alle festgesetzten Schutzgebiete im Landkreises Mittelsachsen der Kategorie „Naturschutzgebiete“. Aufgrund der vorliegenden Verordnungen/Beschlüsse ergibt sich eine Gesamtfläche von 16,80 km². Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete gemäß § 23 BNatSchG i.V.m. § 14 SächsNatSchG in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Zuständig für die Ausweisung der Naturschutzgebiete ist das Landratsamt Mittelsachsen als Untere Naturschutzbehörde. Der GML-Download der Geodaten über WFS ist hier möglich.
Räumliche Festlegung der behördenverbindlichen Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 10 LNatSchG NRW
Origin | Count |
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Bund | 1156 |
Land | 346 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 973 |
Gesetzestext | 1 |
Taxon | 1 |
Text | 77 |
Umweltprüfung | 25 |
unbekannt | 268 |
License | Count |
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unbekannt | 64 |
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Deutsch | 1339 |
Englisch | 102 |
unbekannt | 12 |
Resource type | Count |
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Archiv | 17 |
Bild | 11 |
Datei | 15 |
Dokument | 47 |
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Unbekannt | 2 |
Webdienst | 70 |
Webseite | 272 |
Topic | Count |
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Mensch & Umwelt | 1347 |
Wasser | 628 |
Weitere | 1306 |