s/landschaftsschutz/Landschaftsschutz/gi
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Bestehende Nutzungen und Transformationsprozesse erfordern eine vorausschauende, gleichberechtigte und planvolle Steuerung der Raumnutzung. Landschaftsplanung als etablierte Fachplanung des Naturschutzes hat die Aufgabe, die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege einerseits im eigenen Interesse zu konkretisieren und andererseits diese Anforderungen in Planungs- und Entscheidungsprozesse auf verschiedenen Ebenen einzubringen. Anlässlich des Jubiläums zum 100. Jahrgang der Zeitschrift "Natur und Landschaft" und der Vorgänger zeichnet der vorliegende Beitrag die Entwicklungslinien der Landschaftsplanung anhand der in der Zeitschrift dokumentierten Aufsätze und Diskussionsbeiträge nach. Dabei war aus Platzgründen eine Beschränkung auf ausgewählte Beiträge notwendig. Im Rückblick, aber auch im Ausblick ist festzuhalten, dass Landschaftsplanung nicht als Selbstzweck verstanden wurde, sondern unter Nützlichkeitsaspekten als zielgerichteter Beitrag für einen nachhaltigen Natur- und Landschaftsschutz auszugestalten ist.
Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturdenkmale - flächenhaft - Schutzgebietskategorie nach dem saarländischen Naturschutzgesetz. Naturdenkmäler sind unter Schutz gestellte Einzelobjekte der Landschaft wie beispielsweise ein bemerkenswerter Baum oder ein Felsen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Seltenheit, dem besonderen Charakter, der Schönheit oder auch dem wissenschaftlichen Wert eines Naturdenkmals. Beispiele für bedeutende Naturdenkmäler des Saarlandes sind die Schlossberghöhlen in Homburg oder der Brennende Berg in Dudweiler.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz (FBN) werden im Landschaftsprogramm dargestellt, wenn diesen aus überörtlicher Sicht auf Grund der Naturnähe, Vielfalt, Repräsentativität, Seltenheit oder Gefährdung ihres Artenbestandes zu mindestens eine mittlere Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz zukommt und in denen Schutz und Pflege - abgesehen von lokal erforderlichen Sanierungsmaßnahmen - im Vordergrund stehen. Wesentliche Grundlagen zur Auswahl dieser Flächen sind die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, die Flächenkontingente aus den Daten zum Arten- und Biotopschutz im Saarland (ABSP), die Gutachten zur Landschaftsrahmenplanung und Luftbildauswertungen. Die Darstellung erfolgt in 3 Stufen: mittlere Bedeutung, hohe Bedeutung bzw. sehr hohe Bedeutung. In diesem shapefile werden die Flächen mit hoher Bedeutung für den Naturschutz dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.2
Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.
Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der Schutzgebiete und ihrer Zonierungen nach dem Naturschutzrecht für den Freistaat Thüringen. Folgende Schutzgebietsthemen liegen vor: * Nationalpark Hainich, * Biosphärenreservate (BR), * Biosphärenreservate (BR) mit Zonierungen, * Naturparke, * Naturschutzgebiete (NSG), * Landschaftsschutzgebiete (LSG), * Flächennaturdenkmale (FND), geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) und flächenhafte Naturdenkmale Art (ND), * Baum-Naturdenkmale (ND, punktförmig) * Schongebiet Stausee Ratscher, * Gebiete und Objekte des Natura-2000-Netzes (FFH-Gebiete und punktförmige -Objekte und EG-Vogelschutzgebiete (SPA)), * Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung (FIB) Helmestausee Berga-Kelbra, * Schutzgebietszonierungen. Die Daten dienen als Grundlage für Planungen jeglicher Art durch Planungsträger und Planungsbüros sowie der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Lage der Schutzgebiete. Es handelt sich i.d.R. um keine amtliche Grenzen! Bei FFH-Gebieten und EG-Vogelschutzgebieten handelt es sich jedoch um amtliche Grenzen auf der Grundlage der TK 25/2003.
Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Naturschutzrecht kennt verschiedene Kategorien von Schutzgebieten und -objekten. Zu diesen zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) – einzelne Bäume und Findlinge, aber auch kleine Flächen –, Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) – zum Beispiel Baumgruppen, Bestände von Ufervegetation oder Hecken – und Naturparks (NP), wie der länderübergreifende Naturpark Barnim. Besondere Bedeutung kommt den zum europäischen Netz NATURA 2000 gehörenden FFH- und Vogelschutzgebieten zu. Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Bild: SenUMVK Ausweisung von Schutzgebieten In acht Schritten zum Schutzgebiet. Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Aktuelle Verfahren zur Unterschutzstellung Zurzeit laufen Verfahren für die Unterschutzstellung weiterer Gebiete. Die Verfahren befinden sich noch in der Behörden- oder in der Verbandsbeteiligung. Sobald die Öffentlichkeit an diesen Verfahren zu beteiligen ist, finden Sie hier weitere Informationen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Naturschutzgebiete (NSG) Besonders schutzwürdige und -bedürftige Gebiete werden als NSG ausgewiesen, um die seltenen und gefährdeten Biotope eines Naturraums erhalten zu können. Alle Handlungen, die diese Gebiete oder auch Teile davon zerstören, beschädigen, verändern können, sind dort verboten. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Landschaftsschutzgebiete (LSG) Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um großflächige Gebiete, die vorrangig für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Weitere Informationen Bild: Ulrike Hörmann Naturdenkmale (ND) Naturdenkmale können flächig wie die Geschützten Landschaftsbestandteile oder sogenannte Einzelschöpfungen der Natur (Bäume und Findlinge) sein. Diese Flächen bzw. einzelnen Schutzobjekte werden auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert. Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Kleinere naturschutzfachlich wertvolle Flächen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Der länderübergreifende Naturpark Barnim Der Naturpark Barnim ist ein gemeinsames Großschutzgebiet von Berlin und Brandenburg. 5,4 Prozent der Fläche befinden sich in den nördlichen Berliner Stadtbezirken Pankow und Reinickendorf. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Behördliche Zulassungen im Bereich Schutzgebiete und Baumschutz Mit den Verordnungen über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile (hierzu gehört in Berlin auch die Baumschutzverordnung), Naturdenkmale oder einstweilig sichergestellte Flächen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten werden. Es bedarf gezielter Maßnahmen der Landschaftspflege, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Weitere Informationen Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete , Faltplan und Flyer zu den Publikationen Karte im Geoportal Berlin Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000)
Altlastensymposium Berlin 2023 – 28./29. September 2023 Altlastensymposium Berlin 2018 – 28./29. Juni 2018 Altlastensymposium Berlin 2013 – 29./30 August 2013 anlässlich 30 Jahre Ökologisches Großprojekt Berlin Berlin steht vor großen Herausforderungen. Das betrifft den Umbau der städtischen Infrastruktur, der Mobilität und der Umwelt unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Auch ist die langfristige Sicherung der Berliner Trinkwasserversorgung über die städtischen Grund- und Oberflächenwasservorräte von elementarer perspektivischer Bedeutung. Besonders der Boden, der in der urbanen Landschaft oft nur als Fläche und Baugrund genutzt und wahrgenommen wird, bedarf dabei eines besonderen Schutzes. Boden ist eine begrenzte Ressource und er ist das Ergebnis eines über Jahrhunderte dauernden Entstehungsprozesses. Aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums des ökologischen Großprojektes „Industriegebiet Spree Berlin“ sowie aufgrund des dringenden Bedarfs der gemeinsamen Behandlung fachlicher zukunftsorientierter Themen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemeinsam mit der Bundesgesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA), ein zweitägiges Fachsymposium am 28. und 29. September 2023 in Berlin veranstaltet. Themen des Fachdialogs Vorsorgender Bodenschutz Berliner Böden kühlen die Stadt und speichern Kohlenstoff Entsiegelung als Beitrag zum Klimaschutz Nachsorgender Bodenschutz 30 Jahre Altlastenbearbeitung im Ökologischen Großprojekt Berlin Neue Schadstoffe: PFAS in Boden und Grundwasser Die neue Landesbodenschutzkonzeption Berlin Bodenschutz in der Praxis Vollzugshilfen der neuen Bundesbodenschutzverordnung Klimaanpassungsmaßnahmen im urbanen Raum – Innovative Projekte im vor- und nachsorgenden Bodenschutz Ausgewählte Fachvorträge können Interessentinnen und Interessenten als pdf-Version zur Verfügung gestellt werden. Hierzu setzen Sie sich bitte mit Herrn Sameisky sven.sameisky@senmvku.berlin.de in Verbindung. anlässlich 25 Jahre Ökologisches Großprojekt Berlin Vergleichende Betrachtungen zu Altlastensanierungen im urbanen Raum / Ergebnisse der Altlastensanierung im Rahmen des Verwaltungsabkommens Bund/BvS/Land Berlin Vor nunmehr 25 Jahren haben das Land Berlin und die ehemalige Treuhandanstalt im Rahmen des Verwaltungsabkommens die Bearbeitung des Ökologischen Großprojekts Berlin (ÖGP) in Angriff genommen. Mit über 100 Altlastenstandorten und ca. 60 unterschiedlichen Unternehmen im Südosten Berlins handelt es sich dabei um eine fachtechnisch und organisatorisch komplexe Altlastenaufgabe. Nach über zweieinhalb Jahrzehnten der intensiven Bearbeitung und dem erfolgreichen Abschluss von Maßnahmen zur Boden- und Grundwassersanierung ist diese Aufgabe bis auf zwei langwierige Schadensfälle und die Sicherung von vier Transferpfaden zu den beiden Wasserwerken Wuhlheide und Johannisthal weitgehend abgeschlossen. Hierbei stellten sich den Projektverantwortlichen noch einmal besondere Herausforderungen bei der Frage, wie man mit bisher nicht abschließend sanierbaren Grundwasserschäden auf Dauer umgeht. Nicht zuletzt diente dieses Symposium der seit 1997 tätigen Projektgruppe Berlin als Forum, rückblickend Erfolge darzustellen, aber auch im Nachhinein erkannte Defizite kritisch zu benennen. Die vorangegangenen Symposien hatten sich hauptsächlich mit den organisatorisch-strukturellen Bedingungen, Einzelprojekten des ÖGP Berlin, methodischen Schlussfolgerungen und der Nutzung von Erkenntnissen aus langlaufenden Altlastenprojekten für aktuelle Sanierungsvorhaben befasst. Hier knüpft nun das Symposium zum 25. Jubiläum an, indem Erreichtes in Vorträgen sichtbar gemacht und auf die Wechselbeziehungen von Boden- bzw. Grundwassersanierungen einerseits sowie städtebaulichen Interessen und den Anforderungen eines urbanen Ballungszentrums andererseits hingewiesen wurde. Mit den Vorträgen des Symposiums und dem Rahmenprogramm wurde den über 330 teilnehmenden Fachkolleginnen und -kollegen die Gelegenheit geboten, Erkundungsergebnisse zu hinterfragen, laufende Sanierungsprozesse kritisch zu beurteilen und die Berechtigung und Erreichbarkeit konkreter Sanierungsziele zu diskutieren. Die Beiträge befassten sich insbesondere mit den spezifischen Anforderungen und komplizierten Bedingungen, welche die Bearbeitung von Altlastenprojekten im urbanen Raum kennzeichnen. Bei der Berliner Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, stellt die zunehmende Flächennachfrage und intensive Standortentwicklung in den letzten Jahren eine große Herausforderung an die Vorgehensweise bei der Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen dar. Das Symposium bot auch Gelegenheit, sich mit den heute veränderten Rahmenbedingungen für die Altlastensanierung zu befassen. Dabei standen insbesondere der Naturschutz und Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes, sowie neu zu bewertende Schadstoffe, wie z. B. die PFC, im Mittelpunkt des Interesses. Wie bereits bei den vorangegangenen Veranstaltungen gehörte es auch diesmal zur guten Tradition, neben den Berliner Altlastenfällen Projekte aus anderen Bundesländern, diesmal aus Brandenburg und Rheinland-Pfalz, vorzustellen und deren Erfahrungen zu teilen. Den Tagungsband zum Symposium können Sie per E-Mail anfordern: frank.rauch@senmvku.berlin.de anlässlich 20 Jahre “Ökologisches Großprojekt Berlin” Ergebnisse der Altlastensanierung im Rahmen des Verwaltungsabkommens Bund/BvS/Land Berlin Vor nunmehr 20 Jahren haben das Land Berlin und die ehemalige Treuhandanstalt im Rahmen des Verwaltungsabkommens die Bearbeitung des Ökologischen Großprojekts Berlin ÖGP in Angriff genommen. Mit über 100 Altlastenstandorten und ca. 60 unterschiedlichen Unternehmen im Südosten Berlins handelt es sich dabei um eine fachtechnisch und organisatorisch komplexe Aufgabe, die sich in den kommenden Jahren auf wenige verbliebene, aber komplizierte Schadensfälle konzentrieren wird. Nachdem zu den beiden Symposien anlässlich des 10- und 15-jährigen Jubiläums die organisatorisch-strukturellen Bedingungen und mehrere Einzelprojekte des ÖGP Berlin vorgestellt und diskutiert wurden, legte diese Veranstaltung ihren Schwerpunkt auf methodische Schlussfolgerungen und die Nutzung von Erkenntnissen aus lang laufenden Altlastenprojekten für aktuelle Sanierungsvorhaben und künftige Bearbeitungsstrategien. Diese haben heute zunehmend die städtebaulichen Interessen und Anforderungen eines urbanen Ballungszentrums zu berücksichtigen. Altlastenstandorte erfordern eine intensive und zumeist langfristig angelegte Bearbeitung. Diese unbestrittene Tatsache bestätigt sich auch für die Altlastenprojekte, welche dem Verwaltungsabkommen im Land Berlin unterfallen. Nach nunmehr zwei Jahrzehnten währender Befassung mit diesen Grundstücken erweist sich mit zunehmendem Erkenntnisgewinn sogar dieser Zeitraum für einige komplexe Schadstoffverunreinigungen im Boden und Grundwasser als nicht ausreichend.Die Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, bildet die Besonderheit des ÖGP Berlin. Nach einem 15-jährigen Bearbeitungszeitraum stehen derzeit die effiziente Sanierung und Sicherung einzelner hochkomplexer Schadensfälle und die Abwägung der verhältnismäßigen Mittel bei der laufenden Grundwassersanierung und -sicherung der kontaminierten Anstrombereiche zu den beiden Wasserwerken im Mittelpunkt. Mit den Vorträgen des Symposiums wurde den Fachkollegen die Gelegenheit geboten, Erkundungsergebnisse zu hinterfragen, laufende Sanierungsprozesse kritisch zu beurteilen und die Berechtigung und Erreichbarkeit konkreter Sanierungsziele nach zwei Jahrzehnten Altlastenbearbeitung kritisch zu diskutieren. Eine zentrale Rolle nahmen diesmal in den Beiträgen die spezifischen Anforderungen und komplizierten Bedingungen ein, welche die Bearbeitung von Altlastenprojekten im urbanen Raum kennzeichnen. Bei der Berliner Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, stellt die zunehmende Flächennachfrage und intensive Standortentwicklung in den letzten Jahren eine große Herausforderung an die Vorgehensweise bei der Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen dar. Hierbei waren auch überregionale Lösungsansätze und Erfahrungen von Interesse, so dass auch Erkenntnisse der Altlastenbearbeitung aus urbanen Räumen im Bundesland Brandenburg sowie der Schweiz und Brasilien in das Symposium miteinbezogen wurden. Abgerundet wurde das Symposium mit Ausführungen zum vorsorgenden Bodenschutz sowie den rechtlichen Aspekten der Wiedernutzbarmachung von altlastenbehafteten Brachflächen. Den Tagungsband zum Symposium können Sie per E-Mail anfordern: frank.rauch@senmvku.berlin.de
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1158 |
| Kommune | 136 |
| Land | 439 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 8 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 15 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 960 |
| Gesetzestext | 1 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Taxon | 1 |
| Text | 149 |
| Umweltprüfung | 36 |
| unbekannt | 286 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 264 |
| offen | 1099 |
| unbekannt | 88 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1391 |
| Englisch | 121 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 25 |
| Bild | 16 |
| Datei | 30 |
| Dokument | 117 |
| Keine | 961 |
| Unbekannt | 8 |
| Webdienst | 98 |
| Webseite | 351 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 906 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1451 |
| Luft | 558 |
| Mensch und Umwelt | 1451 |
| Wasser | 638 |
| Weitere | 1397 |