API src

Found 76 results.

Related terms

Zum Wandel von Landschaftsbildern seit Ende des 18. Jahrhunderts im Stadtgebiet von Göttingen

In den letzten 200 Jahren hat sich die Landschaft im Stadtgebiet von Göttingen drastisch verändert. Mit diesem Landschaftswandel gehen Veränderungen von Biodiversitätsmerkmalen, Nutzungspotentialen für den Menschen, und wahrnehmbaren Erscheinungsformen (wahrnehmbarer Landschaftsgestalt) einher. Dieser letzte Themenbereich wird im Projekt C I.3 im Graduiertenkolleg Interdisziplinäre Umweltgeschichte bearbeitet. Das Projekt befasst sich mit der visuellen Darstellung (Rekonstruktion) des Landschaftswandels seit Ende des 18. Jahrhunderts und dessen ästhetischer Wahrnehmung (Rezeption) und Wertung aus heutiger Sicht. Untersuchungsraum ist das heutige Gemeindegebiet von Göttingen. Die umweltgeschichtliche Relevanz der Arbeit ergibt sich aus der Gegenüberstellung und Verlinkung der beiden Aspekte der Rekonstruktion und der Rezeption von früheren Landschaftszuständen als Untermauerung einer möglichst konsistenten Leitbildfindung.1. EinführungDie Wurzeln des Naturschutzgedankens in Deutschland liegen im Schutz und Erhalt von weitgehend durch natürliche Elemente geprägten Landschaftsbildern nach dem Vorbild vorindustrieller Kulturlandschaften. In Paragraph1 BNatSchG wird auch heute noch die 'Nachhaltige Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft' als wichtiges Ziel benannt (Bundesnaturschutzgesetz 2010). Obwohl hier drei landschaftsästhetisch relevante Aspekte benannt werden, ist der Naturschutz seit vielen Jahrzehnten fast ausschließlich ökologisch orientiert. Der Auftrag, die Schönheit von Natur und Landschaft für den Menschen zu erhalten und zu gestalten ist völlig in den Hintergrund gerückt. Eine Ursache hierfür ist, dass es bis heute kein konsistentes, allgemein anerkanntes landschaftsästhetisches Konzept gibt, das diese Begriffe operationalisierbar macht und einen praktikablen Wertungsrahmen zu deren Beurteilung liefert.Das Projektvorhaben will deswegen einen Beitrag leisten sowohl für die Erforschung von Landschaftswandel und dessen Wahrnehmung und Wertung als auch zur weiteren Ausgestaltung einer naturschutzbezogenen, anwendungsorientierten Theorie der Landschaftsästhetik.2. Zielsetzung: Das Vorhaben baut auf vorausgegangene Studien zu Landnutzungswandel, Biodiversität und Landschaftsfunktionen im heutigen Gemeindegebiet von Göttingen auf, in deren Verlauf ein umfassendes Geographisches Informationssystem (GIS) für die Zeitschnitte 1784, 1878, 1910, 1965, 2002 aufgebaut worden ist. Es geht drei interdisziplinären Themenbereichen nach, um folgende Fragen zu beantworten:Landschaftsvisualisierung: Welche Landschaftsbilder existierten im Untersuchungsgebiet zu den analysierten Zeitschnitten? Wie eignet sich die digitale 3D-Visualisierung zur naturgetreuen Darstellung von Landschaftsbildern, Landschaftswandel und des Urbanisierungsprozesses im Stadtgebiet von Göttingen?Landschaftsästhetik: Welche Bild- und Wert bestimmenden Landschaftselemente,- Strukturen,- und Dimensionen haben sich geändert und bewirken ei

Konflikte um naturale Grundstoffe vom 18. bis zum 20. Jahrhundert; Landnutzungswandel und Naturschutz: 'Historisch-ökologische Analysen des Landnutzungswandels im 19. und 20. Jahrhundert'

Rascher naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn und fortschreitende Industrialisierung haben im 19. und zunehmend im 20. Jahrhundert einen rapiden Landnutzungswandel in Mitteleuropa in Gang gesetzt, der gemeinhin für die standörtliche Nivellierung, den Verlust naturnaher Lebensräume, den Artenschwund und die strukturelle Verarmung der Kulturlandschaften verantwortlich gemacht wird. Diese Entwicklung erzeugte schon früh Besorgnis und Widerstand bei umweltsensiblen Zeitgenossen und mündete über die Formierung der Natur- und Heimatschutzbewegung und der Wandervogelbewegung in die Konstituierung und allmähliche Institutionalisierung des Naturschutzes. Dessen fachliche Ausrichtung hat sich über die Jahrzehnte hinweg von einem zunächst eher landschaftsästhetischen Ansatz über Fragen des Schutzes besonders attraktiver, aber seltener und gefährdeter Arten und über Probleme des Erhaltes und der Pflege naturnaher Kulturlandschaftsteile als Relikte überkommener Nutzungsformen hin zu einem umfassenden und flächendeckenden Anspruch auf einen naturverträglichen, d.h. ökologisch nachhaltigen Umgang des Menschen mit der Natur entwickelt. Eine der zentralen Fragen ist dabei heute, wie sich die nutzungsgeschichtlich geprägte Biodiversität von Kulturlandschaften angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen Ansprüche und Bedürfnisse, welche an den Raum gestellt werden, und angesichts der unterschiedlichen Funktionen die er als sicherer Lebensraum des Menschen zu erfüllen hat, durch gestaffelte Schutz- und Nutzungsintensitäten erhalten und optimieren lässt. Eine weitere, in der Vergangenheit eher vernachlässigte, in neuerer Zeit aber zunehmend in das Bewusstsein rückende Frage ist, wie sich unterschiedliche Landnutzungsmuster auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Kulturlandschaften auswirken und welche Gestaltungsregeln und Anforderungen an die verschiedenen Nutzungsansprüche formuliert werden sollen, um die Kulturlandschaft als ansprechenden Erlebnisraum und als Heimat für den Menschen zu erhalten und zu pflegen.

Innovative und abfallvermeidende Systemlösungen für das verpackungsfreie Einkaufen von Lebensmitteln, Teilprojekt: Biodiversität und Bereitstellung materieller und immaterieller NCP

Materielle sowie immateriellen Beiträge der Natur zu Menschen (nature’s contributions to people, NCP) sind wichtige Bestandteile des menschlichen Wohlbefindens, werden jedoch selten gemeinsam untersucht. Wichtig hierbei ist, dass derzeit ein gutes Verständnis der Beziehungen und Mechanismen fehlt, die die biologische Vielfalt und materielle und immaterielle NCP verbinden. Dies gilt insbesondere für tropische Gebirgsökosysteme. Das übergeordnete Ziel von KiLi-SES SP2 besteht darin, Komponenten der biologischen Vielfalt zu identifizieren und zu quantifizieren, die die Versorgung mit materiellen und immateriellen NCP unterstützen, und die Auswirkungen von Klima- und Landnutzungsgradienten auf die Beziehungen zwischen biologischer Vielfalt und NCP zu untersuchen. Für materielle NCP werden wir uns auf die Produktion von Brennholz und Holzkohle (Energie), Pflanzen, Lebensmittel aus der Natur, Viehfutter und schädliche Arten (für Lebensmittel und Futtermittel), Ethnopharmazie (medizinische Ressourcen), Holzproduktion und Kleidung (Materialien) konzentrieren. Für immateriellen NCP werden wir Freizeitaktivitäten, Klanglandschaften, Landschaftsästhetik und psychologisch nützliche und schädliche Arten (physische und psychologische Erfahrungen) sowie die Zufriedenheit mit dem Kennen bestimmter Arten und heiliger Orte (unterstützende Identitäten) untersuchen. Wir werden uns zum einen auf Datensätze stützen, die in KiLi 1 auf der Ebene von 65 Untersuchungsflächen entlang des Höhengradienten am Kilimandscharo gesammelt wurden. Zum anderen werden wir weitere Datenerhebungen durchführen, um Biodiversitätskomponenten auf der Ebene der Arten, über taxonomische, phylogenetische und funktionelle Vielfalt, bis hin zur Vielfalt von Ökosystemen zu erfassen. Insbesondere sind zusätzliche Daten erforderlich, um spezifische Biodiversitätskomponenten zu quantifizieren, die materielle NCP (z. B. Sorten, Ernteertrag) und nicht-materielle NCP (z. B. Landschaftsästhetik, Klanglandschaften) unterstützen. Unsere spezifischen Ziele sind: (1) Die Bewertung des Angebots an materiellen und immateriellen NCP am Kilimandscharo, (2) Die Untersuchung, welche Biodiversitätskomponenten für materielles und immaterielles NCP und deren Beziehung zu Klima- und Landnutzungsgradienten verantwortlich sind, und (3) die Untersuchung der Synergien und Zielkonflikte beim Angebot multipler materieller und immaterieller NCP in Bezug auf die verschiedenen am Kilimandscharo anwesende Akteursgruppen. KiLi-SES SP2 wird daher wichtige Informationen zur Versorgung mit materiellen und immateriellen NCP und deren Treibern liefern, die zusätzlich zu den Daten zur Regulierung von NCP in KiLi-SES SP1 zu einem grundlegenden Verständnis dessen beitragen, wie die Natur zum Wohlbefinden von Menschen in tropischen Gebirgsökosystemen beiträgt.

Akzeptanzpotenzial für flächenextensive Erneuerbare Energien - APV, FPV, AWE im Vergleich mit etablierten Erneuerbaren Energie-Technologien, Teilvorhaben: Flächenextensive Erneuerbare Energien in der Landschaft - Variantendesign APF und FPV, Raumanalysen und Landschaftsästhetik

Agri-Photovoltaik (APV), Floating-Photovoltaik (FPV) und Airborne-Wind-Energy (AWE) als in der Landschaft bislang weitgehend unbekannte Technologien stellen trotz, aber auch gerade wegen ihrer besonders extensiven Rauminanspruchnahme und Tendenz zur ubiquitären, aber auch temporären räumlichen Verbreitung spezifische Fragen zur gesellschaftlichen Akzeptanz. Dabei spielen, neben kognitivem Wissen und rationalen Argumenten, Wahrnehmungen, ästhetische Empfindungen und Beurteilungen sowie soziale Diskurse und Narrative eine Rolle. In diesem Vorhaben werden Designalternativen von APV und FPV auf der regionalen Maßstabsebene erstellt und in zwei Testgebieten (bisherige Kohlereviere) mit quantitativen und qualitativen Kontextdaten zu Mehrfachnutzen (Nahrungsmittelproduktion, Naturschutz, visuellen Wirkungen, Naturgenuss, Erlebnis usw.) sowie zu jeweils resultierenden energetischen Bilanzen verknüpft. Diese parametrisierten Landnutzungsmodule werden, ergänzt durch Designvarianten von AWE, in ein Gamification-Tool zur Simulation (VirtualReality, AugmentedReality) in der Bürger:innenbeteiligung eingebracht. Aus der zweistufigen Demonstration des Tools im Rahmen einer experimentellen Partizipation werden landschaftsbezogene Regeln extrahiert, die sich aus den konkreten Raumkonzepten der User der beiden Testregionen ableiten lassen. Diese werden in der begleitenden Befragung evaluiert. Nach der Untersuchungshypothese lassen sich solche Regeln, bei denen es um Aspekte von APV, FPV und AWE wie bauliche Typen, Dimensionierungen gehen dürfte, aber auch um landschaftliche Verortungen, strukturellen Zuordnungen, Funktionsmischungen, Nutzungszeiträume etc. in Form von neuen Kulturlandschaftsstrukturen, Raumstrategien und auch begleitenden Narrativen verdichten. Diese bieten die Basis für kommunikative Bausteine eines sozialen Diskurses zu künftigen Technologien in Alltagslandschaften und erlangen so auch Relevanz als erweiterte, kollektive Akzeptanzfaktoren.

Vegetationsdynamik in regelmäßig gemähten Dauerwiesen, Streuwiesen, Niedermooren und Grünlandbrachen (Vegdyn)

Die primären Ziele des geplanten Forschungsprojektes sind:- Einrichtung von vegetations- und bodenkundlichen Dauerbeobachtungsflächen in verschiedenen Graslandökosystemen am Talboden der Enns - Dokumentation der Ausgangssituation im Hinblick auf Boden, Vegetation, Pflanzenartenvielfalt, Ertrag und Futterqualität - Pflanzensoziologische und ökologische Charakterisierung der Vegetation sowie Analyse der Phänophasen, Lebensformen und Lebensstrategien der Flora - Erfassung, Dokumentation, Analyse und Bewertung der Pflanzenartenvielfalt - Beschreibung des Bodens und Analyse der ökologisch relevanten Bodeneigenschaften zur Beurteilung der Standortsansprüche der Vegetation - Erstellung eines Folders, worin die Bedeutung der Landwirtschaft für die Biodiversität, Vegetationstypenvielfalt und Landschaftsästhetik in der Kulturlandschaft dargestellt werden soll.

Naturnahe Waldbewirtschaftung

Berlin besitzt 29.000 Hektar Wald. Das ist knapp ein Fünftel der Landesfläche. Diese Gegenwelt zur hektischen Stadt trägt auf vielerlei Art zu Erholung, Wohlbefinden und Gesundheit der Stadtbevölkerung bei und bietet Tieren Schutz und Lebensraum. Beides hat in der Stadt Vorrang vor der Holznutzung. Seit 30 Jahren werden Berlins Wälder naturnah gepflegt und bewirtschaftet. Grundlage ist die Berliner Waldbaurichtlinie. Sie hat 1991 die Ansprüche von Forstwirtschaft, Naturschutz, Erholungssuchenden, Landschaftsästhetik und Klimaschutz in einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst. Ziel sind gesunde, stabile und strukturreiche Wälder. Verjüngen sollen sich die Wälder durch natürliche Aussaat. Nur wo das nicht möglich ist, werden heimische Jungpflanzen eingebracht. Pflegemaßnahmen des Waldes werden zum Schutz sensibler Tierarten nur außerhalb der Setz- und Brutzeiten durchgeführt. Zum Schutz der empfindlichen Waldböden sind Maschinen nur auf Waldwegen und Rückegassen erlaubt. Einzig Rückepferde dringen weiter vor. Kahlschläge sind generell verboten – genau wie Pestizide. Diese nachhaltige Bewirtschaftung ist seit 2002 offiziell zertifiziert: Forest Stewardship Council (FSC) und Naturland Verband kontrollieren regelmäßig, dass ihre Standards eingehalten werden. Eine Bedingung der FSC-Zertifizierung ist, dass zehn Prozent des Waldes sich selbst überlassen bleiben: Dort soll sich Naturwald entwickeln. Dass so große Flächen stillgelegt werden, ist in Deutschland noch eine Ausnahme – und ein klares Bekenntnis Berlins. Die Berliner Forsten fördern Biodiversität auch, indem sie gesunde alte und absterbende Bäume, liegendes und stehendes Totholz im Wald belassen. Solches Biotopholz fördert das Vorkommen gefährdeter Arten von Tieren, Pflanzen und Pilzen. Das Ziel, Biodiversität zu fördern, gilt auf der gesamten Waldfläche. Höchste Aufmerksamkeit genießen dabei FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und besonders geschützte und gefährdete Arten. Die Waldbestände und die Kleingewässer, Moore oder Trockenrasen, die sich in ihnen finden, werden gezielt erhalten und entwickelt. Die Wuhlheide ist ein Wald mitten in der Stadt, der ein Kleinod birgt: Die Pflanzengesellschaft Fingerkraut-Eichenwald gibt es in ganz Berlin nur hier. Das Vorkommen gehört sogar zu den größten in Nordostdeutschland. Berlin widmet diesem floristischen Schatz besondere Pflege. 2018 etwa wurden Bäume aufgelichtet, damit das seltene Weiße Fingerkraut, das der Pflanzengesellschaft den Namen gab, besser wachsen kann. Daran haben viele mitgewirkt: Die Naturschutzbehörde des Bezirks Treptow-Köpenick hat die Maßnahmen mit den Berliner Forsten und der Koordinierungsstelle Florenschutz umgesetzt und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat sie im Rahmen der Strategie Stadtlandschaft und der Strategie zur Biologischen Vielfalt gefördert. Achten Sie beim Kauf von Holzprodukten auf das FSC-Siegel! So unterstützen Sie verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung und Biodiversität – nicht nur in Berlin. Naturnahe Waldwirtschaft

Berliner Waldbaurichtlinie

Die Berliner Erholungswälder werden seit langem naturnah gepflegt und bewirtschaftet. 1991 wurden die Prinzipien dieser Waldpflege erstmals umfassend zu Papier gebracht und als Waldbaurichtlinie verabschiedet. Nach einer Bilanzierung und Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und den unabhängigen Zertifizierern wurde 2005 die Waldbaurichtlinie für die Berliner Forsten aktualisiert und verabschiedet. Mit dieser Waldbaurichtlinie werden die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung, der Landschaftsästhetik und des Klimaschutzes zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst, das für die Berliner Wälder in der Stadt und im Umland gleichermaßen gilt. In einer Zeit weltweit steigender Umweltbelastungen und einem nach wie vor ungebremsten Raubbau an den Wäldern dieser Erde, sowohl in den Tropen als auch in den nördlichen Klimazonen, ist der Erhalt und die Pflege unserer einheimischen Wälder, die Sicherung ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit und damit der Nachhaltigkeit ihrer vielfältigen Funktionen eine unbedingte Voraussetzung für die Bewahrung einer lebenswerten und gesunden Umwelt. Es gilt, den Wald auch für unsere Nachkommen als unverzichtbare Lebensgrundlage zu erhalten. Das erfordert die konsequente Beachtung ökologischer Grundsätze bei seiner Bewirtschaftung. Diesen Grundsätzen hat sich Berlin durch Unterzeichnung des Kyotoprotokolls verpflichtet und will dies im eigenen Wald in vorbildlicher Weise umsetzen. Das Ökosystem Wald in seinen naturraumtypischen Ausprägungen und seinen Wirkungsbeziehungen wird nachhaltig gefördert, auf Dauer stabilisiert und erleidet durch die Bewirtschaftung keine Schäden. Das naturraum- und standorttypische Wald- und Landschaftsbild wird erhalten und entwickelt, um auch die Schönheit der vielfältigen Waldlandschaft hervorzuheben. Die stille Erholung und das Naturerleben sowie die Umweltbildung im Wald werden für die Menschen der Großstadt gefördert. Die Steigerung der waldtypischen Erlebnisqualität steht dabei im Mittelpunkt. So bleibt der Wald als “Gegenwelt” zum hektischen Getriebe der Großstadt erhalten. Das im Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm geforderte Prinzip des Natur- und Artenschutzes auf der ganzen Fläche wird im Wald im Sinne eines umfassenden Waldnaturschutzes praktiziert. Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm Es sollen strukturreiche Mischwälder entstehen. Die Erneuerung der Wälder erfolgt dabei grundsätzlich durch natürliche Aussamung der Waldbäume. Es sollen sich Wälder aus standortgerechten, naturraumtypischen, heimischen Baum- und Straucharten entwickeln. Das sind die Arten, die sich seit der letzten Eiszeit natürlich angesiedelt haben. Der Anbau von nichtstandortgerechten und nichtheimischen Baumarten verursacht ökologische Probleme und ist häufig von negativen waldbaulichen Erfahrungen begleitet. Deshalb werden diese Baumarten nicht mehr angebaut und gefördert. Die Waldpflege dient der Erhaltung und Förderung der Vitalität und Qualität der Bäume. Die im Rahmen der Bestandespflege durchgeführten Maßnahmen (z.B. Durchforstungen) sollen helfen, gesunde und stabile Bestände entstehen zu lassen und nach Möglichkeit Strukturreichtum und Mischbaumarten zu fördern. Zur nachhaltigen Nutzung des Rohstoffes Holz werden Waldbestände mit hohen Vorräten an starkem und wertvollem Holz entwickelt. Die Bodenfruchtbarkeit soll erhalten und gefördert werden. Die Entwicklung einer gesunden Humusschicht und geschlossene Nährstoffkreisläufe werden angestrebt. Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Die Erschließung der Wälder mit Wegen entspricht den Erfordernissen des Schutz- und Erholungswaldes. Fahrwege und Fahrzeugverkehr werden auf ein Minimum beschränkt, die Erschließung für forstliche Pflegemaßnahmen erfolgt behutsam und attraktive Erholungsangebote werden entwickelt und erhalten. Gesunde alte und absterbende Bäume sowie liegendes und stehendes Totholz sind als sogenanntes Biotopholz ein wichtiger Beitrag zur Förderung und Sicherung von Vorkommen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. 5 bis 10 vitale Altbäume pro Hektar bleiben deshalb der natürlichen Entwicklung überlassen und bilden die Grundlage für ein flächen- und dauerhaftes Alt- und Biotopholzprogramm in den Berliner Wäldern. Um den Anteil an Totholz für die darauf angewiesenen Arten zu erhöhen, verbleibt liegendes und stehendes Totholz sowie Windbruch jeden Alters im Wald. Ausnahmen bilden Maßnahmen zur Entfernung von Gefahrenstellen an Wegen, Park- und Spielplätzen, Siedlungsrändern usw… Bei den Pflegemaßnahmen wird auf die Brut- und Aufzuchtzeiten der störungsempfindlichen Tierarten Rücksicht genommen. Durch die Anwendung dieser Waldbaurichtlinie wird neben der Sicherung eines vielseitigen und leistungsfähigen Waldes für kommende Generationen auch den Anforderungen der anspruchsvollen Zertifikate des Forest Stewardship Council (FSC) und des Naturlandverbandes für eine ökologische Waldbewirtschaftung Rechnung getragen.

Forschungsvorhaben zur integrativen Aufnahme ökologischer und sozioökonomischer Parameter am Beispiel des Musterguts Tellow, Forschungsvorhaben zur integrativen Aufnahme ökologischer und sozioökonomischer Parameter am Beispiel des Mustergutes Tellow

Katrin Eder: „Agri-PV ist Synergie statt Konkurrenz“

Erste Agri-PV-Anlage in Rheinland-Pfalz / durch das Land gefördert „Agri-PV zeigt uns, welche Potentiale im Klimaschutz stecken, wenn wir versuchen Synergien zu schaffen und die Akteure nicht in Konkurrenz zueinander setzen“, sagte Umweltministerin Katrin Eder bei ihrem Besuch anlässlich der Einweihung der ersten Agri-PV-Anlage in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Pilotprojekts „Agrophotovoltaik als Resilienzkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Obstbau (APV Obstbau)“. In der Gemeinde Grafschaft wird die Produktion von Äpfeln unter einer für diesen Anwendungsfall speziell designten PV-Anlage erforscht. Hierbei handelt es sich um eine horizontal aufgeständerte PV-Anlage mit ca. 250 kWp Leistung. Das Land Rheinland-Pfalz fördert das Pilotprojekt mit circa 576.000 EUR. „Ziel des durch das MKUEM und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderten Vorhabens ist es, die Resilienz im Obstbau zu steigern sowie zur ressourceneffizienten Landnutzung beizutragen. Hierdurch soll unter anderem eine Landnutzungskonkurrenz zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Landwirtschaft entschärft werden“, erläuterte Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Gesamtversuchsfläche des Forschungsprojekts umfasst ungefähr 9100 m². Die Agri-PV mit einer Leistung von 258,3 kWp wird auf circa 3.600 m² installiert und getestet. Das Projekt startete im April 2020 und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Die Grundlage für das Erreichen dieser Ziele bildet die Errichtung einer Forschungsanlage, um die Praxistauglichkeit des erarbeiteten Konzepts unter realen Einsatzbedingungen beurteilen zu können. Ergebnisse des Projekts sollen zeigen, inwieweit ein Obstanbausystem und herkömmliche PV-Anlagentechnik kombinierbar sind. Hierzu wird die Agri-PV-Obstbauanlage insbesondere hinsichtlich des Lichtmanagements, des Anlagendesigns, der Landschaftsästhetik, ihrer Wirtschaftlichkeit, ihrer Sozialverträglichkeit und pflanzenbaulicher Parameter untersucht. Es werden fünf Versuchsvarianten herangezogen: (1) Kontrollvariante mit betriebsüblichen Hagelschutznetzen, (2) Folienüberdachung, (3) Agri-PV-Anlage mit fixer Ausrichtung der Module mit Modultyp 1, (4) Agri-PV-Anlage mit der Sonne nachgeführten Modulen und (5) Agri-PV-Anlage mit fixer Ausrichtung der Module mit Modultyp 2. Der Projektteil zur gesellschaftlichen Akzeptanz und Sozialverträglichkeit beschäftigt sich mit verschiedenen möglichen sozialen Fragestellungen (Landnutzung, Verteilung, Prozessgerechtigkeit) innerhalb verschiedener Akteurskonstellationen. Darüber hinaus werden Bürgerveranstaltungen organisiert, für Obstbauern ein Agri-PV-Obstbau-Leitfaden erarbeitet und mit lokalen Entscheidungsträgern die Chancen geprüft, die Agri-PV-Technologie in den bestehenden Klimaschutzplan zu integrieren. „Klimaschutz muss konkret sein und im Alltag praktikabel, das ist der Anspruch den wir haben“, verdeutlichte Eder. Noch konnte der Netzanschluss trotz aller erteilter Genehmigungen nicht hergestellt werden. Grund sind Lieferengpässe, doch auch ohne Netzanschuss sind bereits Versuche möglich, etwa zur Schattierung, Hagel etc. Hintergrund zur Agri-PV Mit der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) lassen sich zwei ursprünglich konkurrierende Nutzungen kombinieren: Trotz Energieerzeugung mittels Freiflächen-Photovoltaik bleibt eine fast uneingeschränkte Nutzung der Flächen für die Landwirtschaft möglich. Daneben verspricht die Kombination von Solarstromerzeugung und Landwirtschaft weitere Vorteile, die im Zuge der erforderlichen Klimaanpassung in der Landwirtschaft an Bedeutung gewinnen könnten. So könnten Agri-PV-Anlagen etwa zu einem geringeren Wasserverbrauch bei Ackerfrüchten in Folge einer Reduktion der Windlasten und der Sonneneinstrahlung führen oder einen Schutz vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand im Obstbau oder bei Sonder- und Dauerkulturen bieten. Die im sogenannten Osterpaket umgesetzte EEG-Novelle schafft für Mehrfachnutzung von Flächen für die Agri-PV, für schwimmende PV und für Parkplatz-PV erstmals einen Regelungsrahmen mit einer planbaren und regelmäßigen Vergütungsperspektive. Dazu können Agri-PV-Vorhaben an den Ausschreibungen des 1. Segments (Freiflächenanlagen) teilnehmen bzw. erhalten bei einer installierten Leistung von weniger als 1 MW eine Vergütung. Zuvor waren Agri-PV-Vorhaben nur als sogenannte besondere Solaranlagen als Teil einer Anlagenkombination in den Innovationsausschreibungen förderfähig. Diese Neuregelung kann in besonderem Maße PV-Anlagenformen voranbringen, die von vorne herein besonders geringe Eingriffe in die Natur bedeuten. Auf Landesebene ist im Rahmen der 4. Teilfortschreibung des LEP IV eine Berücksichtigung der Agri-PV vorgesehen. Diese besagt, dass wenn eine Agri-PV-Anlage innerhalb eines landwirtschaftlichen Vorranggebietes errichtet werden soll, ist dies raumordnerisch mit dem Vorranggebiet nur vereinbar, wenn eine möglichst uneingeschränkte Landbewirtschaftung durchführbar ist.

Querterrassierung im Steillagenweinbau: Konzept zur Erhaltung der Landschaftsbild-prägenden Bewirtschaftung und der Biodiversität xerothermer Hanglagen

1 2 3 4 5 6 7 8