API src

Found 104 results.

Konzepte der Umweltbildung

Unweit vom Fachbereich Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Osnabrueck - am Oestringer Weg im Stadtteil Haste - liegt eine alte Wassermuehle: die 'Nackte Muehle'. Sie ist eingebettet in ein sehr naturnah strukturiertes Gelaende, zu dem neben dem Gebaeude- und Hofkomplex das Fluesschen Nette, ein verlandeter Muehlenteich, ein Bruchwaldrest, ein groesserer Teich, eine Umflut, eine Streuobstwiese u.v.m. zaehlen. Die teilrestaurierte Saegemuehle und das umgebende Gelaende gehoeren zum 'Technisch-oekologischen Lernstandort Nackte Muehle', auf dem seit einigen Jahren erfolgreiche Umweltbildungsarbeit mit Kindergartengruppen, Schulklassen, Familien und freien Kindergruppen betrieben wird. Sowohl oekologische Themen (z.B. Gewaesseroekologie) als auch solche aus dem Technik-Bereich (z.B. Saegen mittels Wasserkraft) gehoeren zum Programm, wobei in der Verknuepfung beider Komplexe ein besonderer Reiz liegt: das naturnahe Gelaende ist in der vorliegenden Form ueberhaupt erst durch die Errichtung der Muehle entstanden. Die schon seit Jahren bestehende Kooperation zwischen dem Traeger der Nackten Muehle (dem Verein fuer Jugendhilfe) und dem Fachbereich Landschaftsarchitektur (Prof. Dr. Herbert Zucchi) hat seit Oktober 1999 eine Intensivierung erfahren: im Rahmen eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt finanzierten Projektes geht es darum, die bisherige Arbeit in ein dauerhaft tragfaehiges Konzept zu giessen und das Gelaende lernstandortgerecht 'aufzuarbeiten'. Projektleiterin ist Frau Dipl.-Ing. Bjoerg Dewert, die am Fb Landschaftsarchitektur den Studiengang Landschaftsentwicklung absolviert hat. Auch jetzige Studierende der Landschaftsentwicklung sind regelmaessig in die Arbeit eingebunden, vor allem im Rahmen der Lehrveranstaltung 'Umweltbildung im Freiland'. Als dritter Kooperationspartner ist das Osnabruecker Museum am Schoelerberg - Natur und Umwelt dazugekommen. Das Veranstaltungsangebot unterliegt einer nach wie vor steigenden Anfrage.

Informationen

Geschichte des Preises Video: Preisträgerinnen und Preisträger von 1972-2014 Teilnahme und Preisgericht Aufruf für Themenvorschläge Peter Joseph Lenné (1789 bis 1866) prägte fast 50 Jahre die Gartenkunst in Preußen. Er schuf mit den königlich-preußischen Gärten in Berlin und Potsdam Meisterwerke der Landschaftsgärtnerei, von denen die bedeutendsten heute als Welterbe der Menschheit eingetragen sind. Lenné war jedoch nicht nur ein herausragender Gartengestalter, sondern auch Stadtplaner, der in Berlin die Grundlagen für eine durchgrünte, lebenswerte und soziale Stadt prägte. Für die Naherholung der Bevölkerung schuf er Volksparks, Grünzüge und -plätze. Außerdem widmete sich Lenné der fachlichen Ausbildung. 1823 begründete er mit der Königlichen Gärtnerlehranstalt die weltweit erste Ausbildungsstätte für Landschaftsgärtner mit dem Schwerpunkt Gartenkunst. An diese vielfältige Tradition knüpft der Peter Joseph Lenné-Preis des Landes Berlin an, der auf Initiative der Landschaftsarchitekten Prof. Hermann Mattern und Prof. Jürgen Barth ins Leben gerufen und durch einen Beschluss des Senats von Berlin bestätigt wurde. Seit 1965 wird der Preis in den Bereichen Garten- und Landschaftsarchitektur, Städtische Grünordnungs- und Landschaftsplanung einschließlich Naturschutz und Pflanzenverwendung verliehen. Für das Wettbewerbsverfahren wurden Richtlinien vom Senat von Berlin beschlossen. Ein Fachausschuss mit Vertretern der Berliner Hochschulen, der Akademie der Künste, der Karl-Foerster-Stiftung, der Verwaltung des Berliner Grüns und der landeseigenen Projektentwicklungsgesellschaft, der GRÜN BERLIN GmbH, betreut das Verfahren. Produktion: © KUXMA Alle Rechtenachweise an ggf. eingekauften Musiken und Bildern liegen bei KUXMA. Herausgeberin: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Berlin Teilnehmen können Einzelpersonen und Arbeitsgemeinschaften, sofern keiner der Teilnehmer am 01. August des Jahres älter als 35 Jahre ist. Für viele Preisträger eröffnet der Peter Joseph Lenné-Preis wichtige berufliche Perspektiven. Die Teilnehmer kommen meist aus Deutschland und Europa, aber auch aus entlegen Ländern und Kontinenten. Seit Beginn des Verfahrens haben etwa 10.000 junge Fachleute ihre Entwürfe zu diesem Preisverfahren eingereicht. Eine unabhängige, hochrangig besetzte Jury wählt in jedem der Aufgabenbereiche die beste Lösung aus, die mit dem Peter-Joseph-Lenné-Preis in Höhe von 5.000 EURO ausgezeichnet wird. Weitere besonders gute Arbeiten können Peter-Joseph-Lenné-Anerkennungen erhalten. Für Arbeiten, die besonders qualitätsvolle Beiträge zur Pflanzenverwendung liefern, wird die Karl-Foerster-Anerkennung durch die Karl-Foerster-Stiftung mit insgesamt 1.500 Euro vergeben. Die Preisträger werden in einem anspruchsvollen Festakt in der Berliner Akademie der Künste am Pariser Platz gewürdigt, bei dem auch eine Auswahl der Arbeiten gezeigt wird. Die Ergebnisse des Verfahrens sowie Abbildungen der besten und interessantesten Arbeiten werden in einer Dokumentation veröffentlicht. Die Auslober sind dankbar für Ideen und Anregungen. Alle Städte, Gemeinden, Regionen und Fachkollegen sind aufgerufen, Vorschläge für künftige Aufgaben zum Peter-Joseph-Lenné-Preis im Bereich der Freiraumplanung und Landschaftsgestaltung zu unterbreiten. Die Themenvorschläge sollen die freiräumliche Entwicklung vor Ort fördern. Im Rahmen des Peter-Joseph-Lenné-Preises werden nur Themen bearbeitet, an deren Ergebnissen die Gemeinden ebenso wie der Auslober interessiert sind. Der Fachausschuss und die dafür zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt entscheiden darüber, welche Themen in welchem Jahr ausgeschrieben werden.

Klimaterrainwege

Deutsche Mittelgebirge haben im Tourismus und Erholungswesen einen festen Platz. Sie zeichnen sich durch vielfaeltige Landschaftsbilder und naturraeumlich bedingte klimatische Besonderheiten aus. Es sollen Verfahren entwickelt, erprobt und eingefuehrt werden, um Wanderwege in Erholungslandschaften bezueglich ihrer klimatischen und lufthygienischen Eigenarten zu klassifizieren und auf ihre Eignung oder auch Nichteignung als klimatherapeutisch nutzbare Terrainwege zu pruefen. Das Methodenspektrum reicht dabei von der klassischen Kartierung und Beschreibung ueber Befragungen bis zur messtechnischen Erfassung des Mikroklimas entlang des Wegs mittels einer tragbaren Klimamessstation.

Peter-Joseph-Lenné-Preis des Landes Berlin

Der Peter-Joseph-Lenné-Preis des Landes Berlin ist der weltweit größte Ideenwettbewerb für den Nachwuchs der Garten- und Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung und Stadtentwicklung, der in den genannten Fachgebieten ausgebildet wird oder bereits beruflich tätig ist. Der Preis leistet einen Beitrag, frische kreative Ideen der Gestaltung, Planung und Pflanzenverwendung in die Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung einzubringen und gleichzeitig die berufliche Entwicklung junger Planerinnen und Planer sowie Gestalterinnen und Gestalter zu unterstützen. Der Wettbewerb wurde erstmals 1965 ausgelobt und besteht aus drei Aufgaben, die auf unterschiedlichen Maßstabsebenen aus Berlin (Aufgabe A Regional), Deutschland (Aufgabe B National) und dem internationalen Raum (Aufgabe C International) gestellt werden. Das Lenné-Symposium flankiert als Fachtagung den Peter-Joseph-Lenné-Preis und fördert den fachlichen Austausch zu aktuellen Themen der Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung und Stadtentwicklung. Bild: Julia Merkel Ergebnisse Hier finden Sie die Ergebnisse von 2009 bis 2024. Ausführlich werden die letzten Ergebnisse vom 46. bis zum 50. Jahrgang vorgestellt. Weitere Informationen Bild: Julia Merkel Lenné-Symposium Am 8. Oktober 2025 fand das Symposium unter dem Titel „Statt Hitze - Stadtgrün im Fokus urbaner Klimaanpassung“ Berlin in der Akademie der Künste am Hanseatenweg statt. Weitere Informationen Bild: SenUMVK / Dagmar Schwelle Informationen Peter Joseph Lenné (1789 bis 1866) prägte fast 50 Jahre die Gartenkunst in Preußen. Er schuf mit den königlich-preußischen Gärten in Berlin und Potsdam Meisterwerke der Landschaftsgärtnerei, von denen die bedeutendsten heute als Welterbe der Menschheit eingetragen sind. Weitere Informationen Kooperationspartner Wir informieren über unsere Kooperationspartner. Weitere Informationen

Sachverständigenbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege

Der Sachverständigenbeirat ist ein beratendes Gremium aus Spezialisten verschiedener naturschutzrelevanter Fachgebiete, zum Beispiel angewandte Vegetationskunde, Botanik, Zoologie, Landschaftsplanung, Bauleitplanung, Städtebau, Landschaftsarchitektur, Hydrologie, Gewässerschutz, Forstwesen, Naturschutzrecht. Er berät die Behörden in Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, unterbreitet Vorschläge und Anregungen und fördert das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeit. Vor wesentlichen Entscheidungen, insbesondere vor Befreiungen von den Regelungen des Berliner Naturschutzgesetzes soll er mit beteiligt werden. Den Vorsitz führt die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege. Seit November 2023 wird der Vorsitz von Frau Prof. Dr. Aletta Bonn geführt. Sowohl die Mitglieder des Beirates als auch die Vorsitzende sind ehrenamtlich tätig und werden durch die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in den Beirat berufen. Sechsmal im Jahr finden die Sitzungen statt, in denen Grundsatzfragen und aktuelle Themen behandelt werden, die vom Beirat selbst aufgegriffen oder von Behörden, Verbänden oder Bürgerinitiativen angeregt werden. Wesentliche Beratungsergebnisse werden als Beschluss abgestimmt und den jeweiligen Adressaten persönlich zugestellt. Unabhängig davon werden die Protokolle auch an alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses und die Oberste und die unteren Naturschutzbehörden sowie die anerkannten Verbände geschickt. Beschlüsse des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Hier können Sie die Beiratsbeschlüsse von 1997 bis heute einsehen. Weitere Informationen Mitglieder des Sachverständigenbeirats Die Mitglieder des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege werden kurz vorgestellt. Weitere Informationen

Vernetzung zu klima-, umwelt- und sozialverträglichen Smart-Cities in Zentralasien

Kooperationspartner des Peter-Joseph-Lenné-Verfahrens

Akademie der Künste Technische Universität Berlin (TU) Berliner Hochschule für Technik, Fachbereich Landschaftsarchitektur (BHT) Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla Karl-Foerster-Stiftung

Managementmaßnahmen zum Riesen-Bärenklau nach §40e Abs. 1 BNatSchG

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Gem. §40e Abs. 1 BNatSchG legen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden nach Maßgabe des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Managementmaßnahmen fest. Ich bitte um Auskunft darüber, wo die entsprechenden Maßnahmen für das Land NRW eingesehen werden können bzw. bitte ich um die Zusendung entsprechender Dokumente in denen die Managementmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum), festgelegt worden sind. Meinen Erkenntnissen zufolge besteht ein besonderes Problem hinsichtlich der Gefährdung der menschlichen gesundheit durch Vorkommen von Riesenbärenklau auf und im Zusammenhang von Großbaustellen, z.B. im Straßenbau. Ich bitte daher um Auskunft darüber, welche wirksamen Managementmaßnahmen das Land NRW festgelegt hat, die speziell auf die Auswirkungen der Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) auf die menschliche Gesundheit abzielen. Ich bitte um Auskunft darüber, welche wirksamen Managementmaßnahmen das Land NRW festgelegt hat, die speziell auf Vorkommen der Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen abzielen. Gem. §40f BNatSchG ist bei der Festlegung von Managementmaßnahmen gem. §40e BNatSchG eine Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend §42 UVPG durchzuführen. Dabei ist das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung angemessen zu berücksichtigen. Ich bitte um Auskunft, darüber, inwiefern bei der Festlegung von Managementmaßnahmen Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in Hinblick auf den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) berücksichtigt wurden und ob sich dadurch wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen ergeben haben. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Kostenszenarien für ausgewählte Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung in Berlin

Die Kostenszenarien der Berliner Regenwasseragentur bieten eine fundierte Grundlage zur groben Schätzung von Investitions- und Betriebskosten für ausgewählte Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung: Mulden, Mulden-Rigolen-Systeme, Rigolen, Tiefbeet-Rigolen, Baumrigolen, wasserdurchlässige Flächenbefestigungen, Entsiegelung und Gründächer. Für jede Maßnahme stehen drei Investitionsszenarien und drei Betriebsszenarien zur Verfügung, die typische Berliner Rahmenbedingungen abbilden. Um die Preise richtig bewerten zu können, gibt es für jede Maßnahme ein Definitionsblatt, in dem alle preisbildenden Parameter aufgelistet sind. Außerdem gibt es skizzenhafte Darstellungen für alle Szenarien. Die Szenarien basieren auf Leistungsverzeichnissen, Planungsgrundlagen und einschlägigen Regelwerken. Sie wurden mit Hilfe hydrologischer Simulationen (Berliner Regenreihe in STORM) dimensioniert und auf typische städtische Bauvorhaben zugeschnitten. Die Ergebnisse dienen als praxisnahe Orientierung für Planende, Investierende und Kommunen. Ergänzend steht der „Kostenrechner“ als Online-Tool zur Verfügung, mit dem sich die Szenarien interaktiv anpassen und für konkrete Projekte grob kalkulieren lassen. Zielgruppe Primäre Zielgruppen: Planende aus den Bereichen Geographie, Landschaftsarchitektur, Architektur, Verkehrsplanung, Stadtplanung; Sekundäre Zielgruppen: Verwaltung, Bauverantwortliche Wissenschaftlicher Hintergrund Der Kostenrechner und die ihm zugrundeliegenden Kostenszenarien wurden im Rahmen der von der Berliner Regenwasseragentur beauftragten Studie Ökonomische Analyse dezentraler Regenwasserbewirtschaftung in Berlin entwickelt.

Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 2 EU-VO 1143/2014

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Gem. Art. 24 Abs. 2 EU-VO 1143/2014 i.V.m. §48a Satz 1 Nr. 1 BNatSchG notifiziert das BMU der Kommission die für die Anwendung der EU-VO 1143/2014 verantwortlichen Behörden. Ich bitte um die Zusendung einer Übersicht, welche Behörden für die Anwendung der EU-VO 1143/2014 im Bereich des Landes NRW zuständig sind, ggf. getrennt nach Zuständigkeitsbereichen. Ich bitte um Auskunft darüber, welche Behörde für die Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) EU-VO 1143/2014 zuständig ist. Sofern das BMU für die Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) EU-VO 1143/2014 zuständig ist, bitte ich um die Informationen nach Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) die bis zum 1. Juni 2019 und ggf. darüber hinaus an die Kommission übermittelt worden sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

1 2 3 4 59 10 11