Der Peter-Joseph-Lenné-Preis des Landes Berlin ist der weltweit größte Ideenwettbewerb für den Nachwuchs der Garten- und Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung und Stadtentwicklung, der in den genannten Fachgebieten ausgebildet wird oder bereits beruflich tätig ist. Der Preis leistet einen Beitrag, frische kreative Ideen der Gestaltung, Planung und Pflanzenverwendung in die Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung einzubringen und gleichzeitig die berufliche Entwicklung junger Planerinnen und Planer sowie Gestalterinnen und Gestalter zu unterstützen. Der Wettbewerb wurde erstmals 1965 ausgelobt und besteht aus drei Aufgaben, die auf unterschiedlichen Maßstabsebenen aus Berlin (Aufgabe A Regional), Deutschland (Aufgabe B National) und dem internationalen Raum (Aufgabe C International) gestellt werden. Das Lenné-Symposium flankiert als Fachtagung den Peter-Joseph-Lenné-Preis und fördert den fachlichen Austausch zu aktuellen Themen der Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung und Stadtentwicklung. Bild: Julia Merkel Ergebnisse Hier finden Sie die Ergebnisse von 2009 bis 2024. Ausführlich werden die letzten Ergebnisse vom 46. bis zum 50. Jahrgang vorgestellt. Weitere Informationen Bild: Julia Merkel Lenné-Symposium Am 8. Oktober 2025 fand das Symposium unter dem Titel „Statt Hitze - Stadtgrün im Fokus urbaner Klimaanpassung“ Berlin in der Akademie der Künste am Hanseatenweg statt. Weitere Informationen Bild: SenUMVK / Dagmar Schwelle Informationen Peter Joseph Lenné (1789 bis 1866) prägte fast 50 Jahre die Gartenkunst in Preußen. Er schuf mit den königlich-preußischen Gärten in Berlin und Potsdam Meisterwerke der Landschaftsgärtnerei, von denen die bedeutendsten heute als Welterbe der Menschheit eingetragen sind. Weitere Informationen Kooperationspartner Wir informieren über unsere Kooperationspartner. Weitere Informationen
Unweit vom Fachbereich Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Osnabrueck - am Oestringer Weg im Stadtteil Haste - liegt eine alte Wassermuehle: die 'Nackte Muehle'. Sie ist eingebettet in ein sehr naturnah strukturiertes Gelaende, zu dem neben dem Gebaeude- und Hofkomplex das Fluesschen Nette, ein verlandeter Muehlenteich, ein Bruchwaldrest, ein groesserer Teich, eine Umflut, eine Streuobstwiese u.v.m. zaehlen. Die teilrestaurierte Saegemuehle und das umgebende Gelaende gehoeren zum 'Technisch-oekologischen Lernstandort Nackte Muehle', auf dem seit einigen Jahren erfolgreiche Umweltbildungsarbeit mit Kindergartengruppen, Schulklassen, Familien und freien Kindergruppen betrieben wird. Sowohl oekologische Themen (z.B. Gewaesseroekologie) als auch solche aus dem Technik-Bereich (z.B. Saegen mittels Wasserkraft) gehoeren zum Programm, wobei in der Verknuepfung beider Komplexe ein besonderer Reiz liegt: das naturnahe Gelaende ist in der vorliegenden Form ueberhaupt erst durch die Errichtung der Muehle entstanden. Die schon seit Jahren bestehende Kooperation zwischen dem Traeger der Nackten Muehle (dem Verein fuer Jugendhilfe) und dem Fachbereich Landschaftsarchitektur (Prof. Dr. Herbert Zucchi) hat seit Oktober 1999 eine Intensivierung erfahren: im Rahmen eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt finanzierten Projektes geht es darum, die bisherige Arbeit in ein dauerhaft tragfaehiges Konzept zu giessen und das Gelaende lernstandortgerecht 'aufzuarbeiten'. Projektleiterin ist Frau Dipl.-Ing. Bjoerg Dewert, die am Fb Landschaftsarchitektur den Studiengang Landschaftsentwicklung absolviert hat. Auch jetzige Studierende der Landschaftsentwicklung sind regelmaessig in die Arbeit eingebunden, vor allem im Rahmen der Lehrveranstaltung 'Umweltbildung im Freiland'. Als dritter Kooperationspartner ist das Osnabruecker Museum am Schoelerberg - Natur und Umwelt dazugekommen. Das Veranstaltungsangebot unterliegt einer nach wie vor steigenden Anfrage.
Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Strategien zur Reduzierung der UV -Belastung UV -bedingte Erkrankungen, insbesondere Krebserkrankungen, steigen seit Jahrzehnten kontinuierlich an und der Klimawandel verschärft diese Situation noch. Im Rahmen der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland ( KWRA 2021; Teilbericht 5; Handlungsfeld "Menschliche Gesundheit" ) wurde auf Basis der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Klimawirkung " UV -bedingte Gesundheitsschädigungen" darum ein hohes Klimarisiko und ein entsprechend sehr dringendes Handlungserfordernis attestiert. Eine zielgruppenorientierte, nachhaltige und flächendeckende Schaffung und Umsetzung krankheitsvorbeugender (präventiver) Maßnahmen ist dringend geboten. Selbstverständlich zielen diese Maßnahmen nicht darauf ab, UV -Strahlung und damit die Sonne komplett zu meiden. Es geht darum, die Voraussetzungen für einen bewussten Umgang mit Sonne und UV -Strahlung zu schaffen und einen lebbaren UV -Schutz zu ermöglichen. Herausforderung Risikoakzeptanz / Motivation Da UV -Strahlung nicht spürbar ist und darum auch nicht als unmittelbar bedrohlich wahrgenommen wird, mangelt es vielfach am Bewusstsein für das mit UV -Strahlung einhergehende Gesundheitsrisiko und damit an der Motivation, der Gefährdung konsequent entgegenzuwirken. Entsprechend hoch ist der Anspruch an Anpassungsstrategien zur Minimierung des Klimarisikos durch UV -bedingte Gesundheitsschäden. Wirkungsvolle Maßnahmen umfassen Verhaltensprävention und Verhältnisprävention. Die sinnvolle und synergistische Kombination verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen erlaubt, den hohen Ansprüchen an die Präventionsarbeit, die die Risikowahrnehmung , die Akzeptanz und die Motivation für präventives Handeln zu stärken hat, gerecht zu werden. Broschüren zum Thema downloaden : zum Download: Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Kitas und Schulen (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Praxistipps zum UV -Schutz - Maßnahmen für Kitas und Schulen downloaden : zum Download: Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Kommunen (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Kommunen downloaden : zum Download: Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Vereine (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Praxistipps zum UV -Schutz - Maßnahmen für Vereine downloaden : zum Download: Handreichung für Aktionen mit kostenloser Sonnencreme in Spendern (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 1 MB Broschüre Handreichung für Aktionen mit kostenloser Sonnencreme in Spendern Anpassungsstrategien zur Minimierung UV -bedingter Erkrankungen Im Rahmen der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA 2021) wurden Maßnahmen und Instrumente zur Anpassung in Bezug auf die Klimawirkung " UV -bedingte Gesundheitsschädigungen (insbesondere Hautkrebs)" formuliert. Diese beschlossenen Maßnahmen sind Teil des sogenannten Aktionsplans Anpassung III (APA III) der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS). Zu diesen beschlossenen Maßnahmen gehören: die Erstellung und Überprüfung von Informationsmaßnahmen, die auf die einzelnen Bedürfnisse unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind, die Entwicklung von Schulungsangeboten für Multiplikatoren wie Ärzt*innen oder Erziehungs- und Lehrkräfte, die Integration des Themas "Schutz vor UV -Strahlung" in Lehr-, Erziehungs- und Ausbildungspläne, die Integration von UV -Belastung in Frühwarnsysteme, die Berücksichtigung der UV -Strahlung als gesundheitsrelevanter Umweltfaktor bei der Einrichtung eines integrierten Umwelt- und Gesundheitsbeobachtungssystems sowie die Entwicklung von frei zugänglichen GIS-basierten Modellierungsprogrammen zur Visualisierung der UV -Strahlungsbelastung für Stadt- und Gebäudeplanung sowie Landschaftsarchitektur, um die sinnvolle Schaffung von Außenbereichen mit reduzierter UV-Strahlungsbelastung zu erleichtern. Nachhaltigkeit ist das Ziel Für alle Maßnahmen ist entscheidend, dass sie nachhaltig gestaltet sind, also dass diese Maßnahmen nach Etablierung stetig eingesetzt, wiederholt, überprüft und in optimierter Form wieder etabliert sowie weiter angewendet werden. Diese Kontinuität ist entscheidend für den Erfolg, der darauf abzielt, dass UV -bedingte Gesundheitsschäden soweit wie möglich reduziert werden. Gelingen soll dies mit der Förderung flächendeckend etablierter verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen. Im Aktionsplan Anpassung III (APA III) wurde hierzu unter dem Begriff "weiterreichende Anpassung" folgendes festgelegt: Förderung der flächendeckenden Etablierung verhaltenspräventiver Maßnahmen, unter anderem durch die Entwicklung von Multikomponenten-Programmen (schriftliche, visuelle, elektronische und interpersonelle Kommunikation inklusive Nutzung von Medien (Internetseiten, Social Media, SMS oder Apps) zur Aufklärung über die UV -bedingte Gesundheitsgefährdung und Anwendung entsprechender Schutzmaßnahmen. In der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" wird ausgeführt, dass multimediale Ansätze und die Nutzung von Medien für Kinder und Jugendliche bestens zur Informationsweitergabe geeignet sind. Förderung der flächendeckenden Etablierung verhältnispräventiver Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Hierzu gehören die Etablierung von Bebauung, bautechnischen Maßnahmen und vor allem Bepflanzung (Bäume, Gebäudebegrünungen und Rasenflächen), die einzeln und in Kombination eine effektive Reduzierung hoher Sonnenstrahlungsbelastungen ermöglichen. Diese sollen verstärkt in Klimaanpassungsstrategien von Bund und Kommunen integriert sein. Insbesondere bei Flächen mit hohem Rückstrahlvermögen soll bei der Bebauung eine gute Verschattung und ggf. Überdachungen mit Verschattungselementen gewährleistet sein. Durch informierte Planung der Tagesabläufe in Kindergärten und Schulen sowie Arbeitsplanung sollen Sonnenstrahlungsbelastungen reduziert werden – so die mit höchster Priorität bewertete Empfehlung der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" . Des Weiteren empfiehlt diese Leitlinie, dass in Anbetracht des voranschreitenden Klimawandels bei der Neuanlage oder Umgestaltung von Plätzen (auch Schulhöfen und Kindergärten) oder des Straßenraums auf Oberflächen mit möglichst geringem Rückstrahlvermögen (Albedo) zurückgegriffen werden sollte, und dass zur Reduzierung des Rückstrahlvermögens und zum Zwecke der Verschattung in Siedlungsgebieten der überwiegende Teil aller nicht überbauten Flächen begrünt werden sollte. Aufnahme des Themas als Teilziel der bereits im Rahmen des Präventionsgesetzes formulierten Gesundheitsziele "Gesund aufwachsen" und "Gesund älter werden" und Anpassung baurechtlicher Regelungen. Stand: 05.02.2025
Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte ist zur Verstärkung unseres Teams in einem der Sachgebiete Flurneuordnung am Dienstort Wanzleben die Stelle Planungsingenieur/in (m/w/d) Flurneuordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (ALFF Mitte) mit Hauptsitz in Halberstadt und seiner Außenstelle in Wanzleben gehört als untere Landesbehörde zum Ge- schäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Lan- des Sachsen-Anhalt. Haben Sie Interesse, den ländlichen Raum mitzugestalten? In den Sachgebieten „Flurneuordnung“ erfolgt die Bearbeitung von Flurneuordnungsverfahren. Diese dienen der Entwicklung des ländlichen Raumes. Ziel ist es den ländlichen Raum als Le- bens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Wir bieten Ihnen eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit folgenden Inhalten: Bearbeitung von Verfahren nach Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und Landwirtschaftsanpas- sungsgesetz (LwAnpG) in Teamarbeit mit Projektverantwortung, insbesondere: Durchführen von agrarstrukturellen Planungen, Festlegung des Flurneuordnungsgebietes, Kalkulation und Beauftragung von Vermessungs- und Planungsleistungen an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sowie geeignete Stellen und deren Aufsicht, Moderation von öffentlichen Anhörungs- und Informationsterminen und Führen von Verhandlungen mit Grundeigentümern, Landwirtschaftsbetrieben und Planungsträgern Durchführung der Wertermittlung, Vorläufige Anordnungen und Besitzeinweisungen, Berechnung und Festsetzung von Ent- schädigungsleistungen, Neugestaltung des Verfahrensgebietes sowie Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze und des Wege- und Gewässerplanes (Plan nach § 41 FlurbG) einschließlich naturschutz- fachliche Eingriffsregelungen, Erarbeitung von Kostenschätzungen und Finanzierungsplänen zu Maßnahmen der ländli- chen Entwicklung, Zusammenarbeit mit den Teilnehmergemeinschaften, den Trägern öffentlicher Belangen, den Kommunal- und Landesverwaltungen und anderen Behörden und Institutionen, Planung der Landabfindungen und Neueinteilung des Flurneuordnungsgebietes, Aufstellung und Bekanntgabe der Flurbereinigungs- / Bodenordnungspläne, Steuerung von Ausbaumaßnahmen in planerischer Hinsicht, Erarbeitung der Verwaltungsakte, fachtechnische Bearbeitung von Widersprüchen, Berichtigung der öffentlichen Bücher. Anforderungen an die Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d): Vorzugsweise verfügen Sie über ein abgeschlossenes Fachhochschul-/ Bachelorstudium der Fachrichtung Geodäsie, Vermessung, Geoinformation oder Geoinformatik bzw. die Laufbahn- befähigung für den technischen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Geodäsie und Geoinformation (einschließlich vermessungstechnischer Ver- waltungsdienst) oder Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Alternativ bewerbungsberechtigt sind - Bewerber/innen aus der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, die in den Gel- tungsbereich des TV-L fallen, sofern sie über die Anerkennung als sonstige/r Beschäf- tigte/r und langjährige Berufserfahrung in der Flurneuordnung/ Bodenordnung verfügen. - Bewerber/innen, die nachweislich über ein abweichendes technisches Hochschulstudium (Bachelor- oder Fachhochschulstudium) verfügen mit einer einschlägigen Berufserfahrung im beschriebenen Aufgabengebiet. Nachrangig wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, sofern Sie den Abschluss eines Fachhoch- schul- bzw. Bachelorstudiums - in der Fachrichtung Landwirtschaft, Landschaftsarchitektur und -planung oder artverwand- ten Studiengängen oder - in einer Fachrichtung nachweisen können, die sich mit raum- und landschaftsplanerischen Aspekten oder Fragen der Landnutzung und Ökologie beschäftigt, in der planerische Fä- higkeiten, Kenntnisse der Land- und Infrastrukturentwicklung, des Projektmanagements oder der Grundstücksbewertung vermittelt wurden. Kenntnisse im Liegenschafts- und Flächenmanagement sowie Erfahrungen in der Organisation, Gliederung und Strukturierung längerer und komplexer Arbeitsprozesse sind wünschenswert. Von Vorteil sind ein sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS Office) sowie Kenntnisse von Geoinformationssystemen. Weiterhin erfordert die Tätigkeit gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache vergleichbar mindestens mit dem Niveau C1. Erwartet werden Team- und Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Belastbarkeit und Eigeninitiative. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen. Was bieten wir Ihnen: ein abwechslungsreiches und interdisziplinäres Aufgabengebiet einen sicheren Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team, eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase und die Möglichkeit zu Teilnahme an Fortbildungen, Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeitszeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr bei ei- ner Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen betriebliche Altersvorsorge und ein betriebliches Gesundheitsmanagement Jahressonderzahlung ausreichend Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt (Entgeltgruppe 10) richten sich nach dem Tarif- vertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vorgenann- ten Entgeltgruppe. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist die Einstellung im Beamtenverhältnis möglich. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 11 Landesbesoldungsordnung bewertet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) wer- den bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Mitte. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 06.10.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1195492). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „On- line bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungspro- fils einzugehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die An- lagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studien- bzw. Berufsabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht)
Deutsche Mittelgebirge haben im Tourismus und Erholungswesen einen festen Platz. Sie zeichnen sich durch vielfaeltige Landschaftsbilder und naturraeumlich bedingte klimatische Besonderheiten aus. Es sollen Verfahren entwickelt, erprobt und eingefuehrt werden, um Wanderwege in Erholungslandschaften bezueglich ihrer klimatischen und lufthygienischen Eigenarten zu klassifizieren und auf ihre Eignung oder auch Nichteignung als klimatherapeutisch nutzbare Terrainwege zu pruefen. Das Methodenspektrum reicht dabei von der klassischen Kartierung und Beschreibung ueber Befragungen bis zur messtechnischen Erfassung des Mikroklimas entlang des Wegs mittels einer tragbaren Klimamessstation.
Akademie der Künste Technische Universität Berlin (TU) Berliner Hochschule für Technik, Fachbereich Landschaftsarchitektur (BHT) Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla Karl-Foerster-Stiftung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Gem. §40e Abs. 1 BNatSchG legen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden nach Maßgabe des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Managementmaßnahmen fest. Ich bitte um Auskunft darüber, wo die entsprechenden Maßnahmen für das Land NRW eingesehen werden können bzw. bitte ich um die Zusendung entsprechender Dokumente in denen die Managementmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum), festgelegt worden sind. Meinen Erkenntnissen zufolge besteht ein besonderes Problem hinsichtlich der Gefährdung der menschlichen gesundheit durch Vorkommen von Riesenbärenklau auf und im Zusammenhang von Großbaustellen, z.B. im Straßenbau. Ich bitte daher um Auskunft darüber, welche wirksamen Managementmaßnahmen das Land NRW festgelegt hat, die speziell auf die Auswirkungen der Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) auf die menschliche Gesundheit abzielen. Ich bitte um Auskunft darüber, welche wirksamen Managementmaßnahmen das Land NRW festgelegt hat, die speziell auf Vorkommen der Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen abzielen. Gem. §40f BNatSchG ist bei der Festlegung von Managementmaßnahmen gem. §40e BNatSchG eine Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend §42 UVPG durchzuführen. Dabei ist das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung angemessen zu berücksichtigen. Ich bitte um Auskunft, darüber, inwiefern bei der Festlegung von Managementmaßnahmen Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in Hinblick auf den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) berücksichtigt wurden und ob sich dadurch wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen ergeben haben. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Gem. Art. 24 Abs. 2 EU-VO 1143/2014 i.V.m. §48a Satz 1 Nr. 1 BNatSchG notifiziert das BMU der Kommission die für die Anwendung der EU-VO 1143/2014 verantwortlichen Behörden. Ich bitte um die Zusendung einer Übersicht, welche Behörden für die Anwendung der EU-VO 1143/2014 im Bereich des Landes NRW zuständig sind, ggf. getrennt nach Zuständigkeitsbereichen. Ich bitte um Auskunft darüber, welche Behörde für die Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) EU-VO 1143/2014 zuständig ist. Sofern das BMU für die Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) EU-VO 1143/2014 zuständig ist, bitte ich um die Informationen nach Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) die bis zum 1. Juni 2019 und ggf. darüber hinaus an die Kommission übermittelt worden sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Gem. §40d Abs. 1 BNatSchG beschließt das BMU nach Anhörung der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium einen Aktionsplan nach Art. 13 der EU-VO 1143/2014 bzw. gem. §40d Abs. 3 BNatSchG ggf. mehrer Aktionspläne für verschiedene invasive Arten. Ich bitte um Zusendung des Aktionsplans nach §40d Abs. 1 BNatSchG und eines ggf. vorliegenden Aktionsplans für den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) nach §40d Abs. 3 BNatSchG inkl. den dazugehörigen Begründungen gem. §40f Abs. 3 BNatSchG. Sofern noch kein Aktionsplan vorliegen sollte, bitte ich um die Zusendung entsprechender Entwurfsstände bezüglich des Riesen-Bärenklaus. Gem. §40f BNatSchG ist bei der Aufstellung von Aktionsplänen gem. §40e BNatSchG eine Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend §42 UVPG durchzuführen. Dabei ist das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung angemessen zu berücksichtigen. Ich bitte um Auskunft, darüber, inwiefern bei der Aufstellung von Aktionsplänen Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in Hinblick auf den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) berücksichtigt wurden und ob sich dadurch wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen ergeben haben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 74 |
| Land | 29 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 52 |
| Text | 43 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 46 |
| offen | 60 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 104 |
| Englisch | 12 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 14 |
| Keine | 61 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 39 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 49 |
| Lebewesen und Lebensräume | 98 |
| Luft | 37 |
| Mensch und Umwelt | 106 |
| Wasser | 36 |
| Weitere | 104 |