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Klimaterrainwege

Deutsche Mittelgebirge haben im Tourismus und Erholungswesen einen festen Platz. Sie zeichnen sich durch vielfaeltige Landschaftsbilder und naturraeumlich bedingte klimatische Besonderheiten aus. Es sollen Verfahren entwickelt, erprobt und eingefuehrt werden, um Wanderwege in Erholungslandschaften bezueglich ihrer klimatischen und lufthygienischen Eigenarten zu klassifizieren und auf ihre Eignung oder auch Nichteignung als klimatherapeutisch nutzbare Terrainwege zu pruefen. Das Methodenspektrum reicht dabei von der klassischen Kartierung und Beschreibung ueber Befragungen bis zur messtechnischen Erfassung des Mikroklimas entlang des Wegs mittels einer tragbaren Klimamessstation.

Konzepte der Umweltbildung

Unweit vom Fachbereich Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Osnabrueck - am Oestringer Weg im Stadtteil Haste - liegt eine alte Wassermuehle: die 'Nackte Muehle'. Sie ist eingebettet in ein sehr naturnah strukturiertes Gelaende, zu dem neben dem Gebaeude- und Hofkomplex das Fluesschen Nette, ein verlandeter Muehlenteich, ein Bruchwaldrest, ein groesserer Teich, eine Umflut, eine Streuobstwiese u.v.m. zaehlen. Die teilrestaurierte Saegemuehle und das umgebende Gelaende gehoeren zum 'Technisch-oekologischen Lernstandort Nackte Muehle', auf dem seit einigen Jahren erfolgreiche Umweltbildungsarbeit mit Kindergartengruppen, Schulklassen, Familien und freien Kindergruppen betrieben wird. Sowohl oekologische Themen (z.B. Gewaesseroekologie) als auch solche aus dem Technik-Bereich (z.B. Saegen mittels Wasserkraft) gehoeren zum Programm, wobei in der Verknuepfung beider Komplexe ein besonderer Reiz liegt: das naturnahe Gelaende ist in der vorliegenden Form ueberhaupt erst durch die Errichtung der Muehle entstanden. Die schon seit Jahren bestehende Kooperation zwischen dem Traeger der Nackten Muehle (dem Verein fuer Jugendhilfe) und dem Fachbereich Landschaftsarchitektur (Prof. Dr. Herbert Zucchi) hat seit Oktober 1999 eine Intensivierung erfahren: im Rahmen eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt finanzierten Projektes geht es darum, die bisherige Arbeit in ein dauerhaft tragfaehiges Konzept zu giessen und das Gelaende lernstandortgerecht 'aufzuarbeiten'. Projektleiterin ist Frau Dipl.-Ing. Bjoerg Dewert, die am Fb Landschaftsarchitektur den Studiengang Landschaftsentwicklung absolviert hat. Auch jetzige Studierende der Landschaftsentwicklung sind regelmaessig in die Arbeit eingebunden, vor allem im Rahmen der Lehrveranstaltung 'Umweltbildung im Freiland'. Als dritter Kooperationspartner ist das Osnabruecker Museum am Schoelerberg - Natur und Umwelt dazugekommen. Das Veranstaltungsangebot unterliegt einer nach wie vor steigenden Anfrage.

Im

Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte ist zur Verstärkung unseres Teams in einem der Sachgebiete Flurneuordnung am Dienstort Wanzleben die Stelle Planungsingenieur/in (m/w/d) Flurneuordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (ALFF Mitte) mit Hauptsitz in Halberstadt und seiner Außenstelle in Wanzleben gehört als untere Landesbehörde zum Ge- schäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Lan- des Sachsen-Anhalt. Haben Sie Interesse, den ländlichen Raum mitzugestalten? In den Sachgebieten „Flurneuordnung“ erfolgt die Bearbeitung von Flurneuordnungsverfahren. Diese dienen der Entwicklung des ländlichen Raumes. Ziel ist es den ländlichen Raum als Le- bens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Wir bieten Ihnen eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit folgenden Inhalten: Bearbeitung von Verfahren nach Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und Landwirtschaftsanpas- sungsgesetz (LwAnpG) in Teamarbeit mit Projektverantwortung, insbesondere:  Durchführen von agrarstrukturellen Planungen,  Festlegung des Flurneuordnungsgebietes,  Kalkulation und Beauftragung von Vermessungs- und Planungsleistungen an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sowie geeignete Stellen und deren Aufsicht,  Moderation von öffentlichen Anhörungs- und Informationsterminen und Führen von Verhandlungen mit Grundeigentümern, Landwirtschaftsbetrieben und Planungsträgern  Durchführung der Wertermittlung,  Vorläufige Anordnungen und Besitzeinweisungen, Berechnung und Festsetzung von Ent- schädigungsleistungen,  Neugestaltung des Verfahrensgebietes sowie Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze und des Wege- und Gewässerplanes (Plan nach § 41 FlurbG) einschließlich naturschutz- fachliche Eingriffsregelungen,  Erarbeitung von Kostenschätzungen und Finanzierungsplänen zu Maßnahmen der ländli- chen Entwicklung,  Zusammenarbeit mit den Teilnehmergemeinschaften, den Trägern öffentlicher Belangen, den Kommunal- und Landesverwaltungen und anderen Behörden und Institutionen,       Planung der Landabfindungen und Neueinteilung des Flurneuordnungsgebietes, Aufstellung und Bekanntgabe der Flurbereinigungs- / Bodenordnungspläne, Steuerung von Ausbaumaßnahmen in planerischer Hinsicht, Erarbeitung der Verwaltungsakte, fachtechnische Bearbeitung von Widersprüchen, Berichtigung der öffentlichen Bücher. Anforderungen an die Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d): Vorzugsweise verfügen Sie über ein abgeschlossenes Fachhochschul-/ Bachelorstudium der Fachrichtung Geodäsie, Vermessung, Geoinformation oder Geoinformatik bzw. die Laufbahn- befähigung für den technischen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Geodäsie und Geoinformation (einschließlich vermessungstechnischer Ver- waltungsdienst) oder Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Alternativ bewerbungsberechtigt sind - Bewerber/innen aus der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, die in den Gel- tungsbereich des TV-L fallen, sofern sie über die Anerkennung als sonstige/r Beschäf- tigte/r und langjährige Berufserfahrung in der Flurneuordnung/ Bodenordnung verfügen. - Bewerber/innen, die nachweislich über ein abweichendes technisches Hochschulstudium (Bachelor- oder Fachhochschulstudium) verfügen mit einer einschlägigen Berufserfahrung im beschriebenen Aufgabengebiet. Nachrangig wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, sofern Sie den Abschluss eines Fachhoch- schul- bzw. Bachelorstudiums - in der Fachrichtung Landwirtschaft, Landschaftsarchitektur und -planung oder artverwand- ten Studiengängen oder - in einer Fachrichtung nachweisen können, die sich mit raum- und landschaftsplanerischen Aspekten oder Fragen der Landnutzung und Ökologie beschäftigt, in der planerische Fä- higkeiten, Kenntnisse der Land- und Infrastrukturentwicklung, des Projektmanagements oder der Grundstücksbewertung vermittelt wurden. Kenntnisse im Liegenschafts- und Flächenmanagement sowie Erfahrungen in der Organisation, Gliederung und Strukturierung längerer und komplexer Arbeitsprozesse sind wünschenswert. Von Vorteil sind ein sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS Office) sowie Kenntnisse von Geoinformationssystemen. Weiterhin erfordert die Tätigkeit gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache vergleichbar mindestens mit dem Niveau C1. Erwartet werden Team- und Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Belastbarkeit und Eigeninitiative. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen. Was bieten wir Ihnen:  ein abwechslungsreiches und interdisziplinäres Aufgabengebiet   einen sicheren Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team, eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase und die Möglichkeit zu Teilnahme an Fortbildungen, Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeitszeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr bei ei- ner Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen betriebliche Altersvorsorge und ein betriebliches Gesundheitsmanagement Jahressonderzahlung ausreichend Parkmöglichkeiten sind vorhanden.     Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt (Entgeltgruppe 10) richten sich nach dem Tarif- vertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vorgenann- ten Entgeltgruppe. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist die Einstellung im Beamtenverhältnis möglich. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 11 Landesbesoldungsordnung bewertet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) wer- den bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Mitte. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 06.10.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1195492). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „On- line bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungspro- fils einzugehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die An- lagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen:    Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studien- bzw. Berufsabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht)

Vernetzung zu klima-, umwelt- und sozialverträglichen Smart-Cities in Zentralasien

Sachverständigenbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege

Der Sachverständigenbeirat ist ein beratendes Gremium aus Spezialisten verschiedener naturschutzrelevanter Fachgebiete, zum Beispiel angewandte Vegetationskunde, Botanik, Zoologie, Landschaftsplanung, Bauleitplanung, Städtebau, Landschaftsarchitektur, Hydrologie, Gewässerschutz, Forstwesen, Naturschutzrecht. Er berät die Behörden in Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, unterbreitet Vorschläge und Anregungen und fördert das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeit. Vor wesentlichen Entscheidungen, insbesondere vor Befreiungen von den Regelungen des Berliner Naturschutzgesetzes soll er mit beteiligt werden. Den Vorsitz führt die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege. Seit November 2023 wird der Vorsitz von Frau Prof. Dr. Aletta Bonn geführt. Sowohl die Mitglieder des Beirates als auch die Vorsitzende sind ehrenamtlich tätig und werden durch die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in den Beirat berufen. Sechsmal im Jahr finden die Sitzungen statt, in denen Grundsatzfragen und aktuelle Themen behandelt werden, die vom Beirat selbst aufgegriffen oder von Behörden, Verbänden oder Bürgerinitiativen angeregt werden. Wesentliche Beratungsergebnisse werden als Beschluss abgestimmt und den jeweiligen Adressaten persönlich zugestellt. Unabhängig davon werden die Protokolle auch an alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses und die Oberste und die unteren Naturschutzbehörden sowie die anerkannten Verbände geschickt. Beschlüsse des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Hier können Sie die Beiratsbeschlüsse von 1997 bis heute einsehen. Weitere Informationen Mitglieder des Sachverständigenbeirats Die Mitglieder des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege werden kurz vorgestellt. Weitere Informationen

Peter-Joseph-Lenné-Preis des Landes Berlin

Der Peter-Joseph-Lenné-Preis des Landes Berlin ist der weltweit größte Ideenwettbewerb für den Nachwuchs der Garten- und Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung und Stadtentwicklung, der in den genannten Fachgebieten ausgebildet wird oder bereits beruflich tätig ist. Der Preis leistet einen Beitrag, frische kreative Ideen der Gestaltung, Planung und Pflanzenverwendung in die Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung einzubringen und gleichzeitig die berufliche Entwicklung junger Planerinnen und Planer sowie Gestalterinnen und Gestalter zu unterstützen. Der Wettbewerb wurde erstmals 1965 ausgelobt und besteht aus drei Aufgaben, die auf unterschiedlichen Maßstabsebenen aus Berlin (Aufgabe A Regional), Deutschland (Aufgabe B National) und dem internationalen Raum (Aufgabe C International) gestellt werden. Das Lenné-Symposium flankiert als Fachtagung den Peter-Joseph-Lenné-Preis und fördert den fachlichen Austausch zu aktuellen Themen der Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung und Stadtentwicklung. Bild: Julia Merkel Ergebnisse Hier finden Sie die Ergebnisse von 2009 bis 2024. Ausführlich werden die letzten Ergebnisse vom 46. bis zum 50. Jahrgang vorgestellt. Weitere Informationen Bild: Julia Merkel Lenné-Symposium Am 8. Oktober 2025 fand das Symposium unter dem Titel „Statt Hitze - Stadtgrün im Fokus urbaner Klimaanpassung“ Berlin in der Akademie der Künste am Hanseatenweg statt. Weitere Informationen Bild: SenUMVK / Dagmar Schwelle Informationen Peter Joseph Lenné (1789 bis 1866) prägte fast 50 Jahre die Gartenkunst in Preußen. Er schuf mit den königlich-preußischen Gärten in Berlin und Potsdam Meisterwerke der Landschaftsgärtnerei, von denen die bedeutendsten heute als Welterbe der Menschheit eingetragen sind. Weitere Informationen Kooperationspartner Wir informieren über unsere Kooperationspartner. Weitere Informationen

Managementmaßnahmen zum Riesen-Bärenklau nach §40e Abs. 1 BNatSchG

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Gem. §40e Abs. 1 BNatSchG legen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden nach Maßgabe des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Managementmaßnahmen fest. Ich bitte um Auskunft darüber, wo die entsprechenden Maßnahmen für das Land NRW eingesehen werden können bzw. bitte ich um die Zusendung entsprechender Dokumente in denen die Managementmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum), festgelegt worden sind. Meinen Erkenntnissen zufolge besteht ein besonderes Problem hinsichtlich der Gefährdung der menschlichen gesundheit durch Vorkommen von Riesenbärenklau auf und im Zusammenhang von Großbaustellen, z.B. im Straßenbau. Ich bitte daher um Auskunft darüber, welche wirksamen Managementmaßnahmen das Land NRW festgelegt hat, die speziell auf die Auswirkungen der Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) auf die menschliche Gesundheit abzielen. Ich bitte um Auskunft darüber, welche wirksamen Managementmaßnahmen das Land NRW festgelegt hat, die speziell auf Vorkommen der Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen abzielen. Gem. §40f BNatSchG ist bei der Festlegung von Managementmaßnahmen gem. §40e BNatSchG eine Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend §42 UVPG durchzuführen. Dabei ist das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung angemessen zu berücksichtigen. Ich bitte um Auskunft, darüber, inwiefern bei der Festlegung von Managementmaßnahmen Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in Hinblick auf den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) berücksichtigt wurden und ob sich dadurch wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen ergeben haben. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Kooperationspartner des Peter-Joseph-Lenné-Verfahrens

Akademie der Künste Technische Universität Berlin (TU) Berliner Hochschule für Technik, Fachbereich Landschaftsarchitektur (BHT) Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla Karl-Foerster-Stiftung

Der Große Tiergarten hat seine Löwenbrücke zurück

Die Arbeiten zum denkmalgerechten Ersatzneubau der Löwenbrücke in Berlin-Tiergarten sind abgeschlossen. Am Donnerstag hat Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, gemeinsam mit dem Berliner Landeskonservator Dr. Christoph Rauhut die Fußgängerbrücke für den Verkehr freigegeben. Ute Bonde : „Die Löwenbrücke ist ein wahres Schmuckstück für den Tiergarten im Herzen Berlins. Sie ist ein besonderer Ort, ein Wahrzeichen und Denkmal für die zurückliegende und aktuelle Baukultur, ein Ort der Ruhe und Erholung. Ich danke allen Beteiligten, insbesondere den vielen Handwerkern, Restauratoren und Fachleuten, die sich hier mit ihrer jeweiligen Handwerkskunst hervorragend eingebracht haben.“ Dr. Christoph Rauhut , Landeskonservator und Direktor des Landesdenkmalamtes Berlin: „Die Löwenbrücke gilt als die älteste Hängebrücke Berlins. Als Experimentalbau in den Großen Tiergarten integriert, beruht ihre historische Bedeutung auf einem einzigartigen Zusammenwirken von Ingenieurskunst, Bildhauerei und Landschaftsarchitektur in den 1830er Jahren. Der denkmalgerechte Neubau der Löwenbrücke würdigt ihre Besonderheit als Gestaltungs- und Verkehrselement, als Kunstwerk und Erinnerungsort. Allen Beteiligten an der Realisierung dieser Wiedergewinnung sei hier sehr herzlich gedankt.“ In den 1830er Jahren wurde der damals noch stark sumpfige Tiergarten nach einem Verschönerungsplan von Peter Joseph Lenné trockengelegt. Für einen geregelten Wasserabfluss wurden Teiche und Bachläufe angelegt, was den Bau mehrerer Brücken erforderlich machte. Zwischen der heutigen Straße des 17. Juni, der Fasanerieallee und dem Landwehrkanal wurde 1838 nach einem Entwurf von Ludwig Ferdinand Hesse die Löwenbrücke als erste Hängeseilbrücke Berlins im Tiergarten erbaut. Der hölzerne Überbau der Brücke ist an Seilen aufgehängt, die an ihren Enden in den Mäulern von gusseisernen Löwenplastiken verankert sind. Diese Skulpturen sind noch im Original erhalten. Nach der letzten Bauwerksprüfung wurde für die hölzerne Fußgängerbrücke ein „nicht ausreichender Zustand“ festgestellt. Anschließend wurde ein denkmalgerechter Ersatzneubau veranlasst, der 2024 begann. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 2,6 Millionen Euro.

Das Naherholungsgebiet

Landschaftsplanung und Naturschutz haben die naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Qualitäten des Berliner Barnim frühzeitig erkannt. Sie arbeiten seit Beginn der 90er Jahre zielstrebig daran, diese Qualitäten sichtbar zu machen und behutsam zu ergänzen. Mit den Beschlüssen zum Landschaftsprogramm und zum Flächennutzungsplan begann 1994 ein schrittweiser Prozess der Entwicklung des Berliner Barnim als viertes Naherholungsgebiet der Stadt für rund 800.000 Einwohner im engeren Einzugsgebiet und die zusätzlich erwarteten 150.000 Neubürger als Teil des “Äußeren Parkrings” im “Berliner Freiraumsystem”. Konkret hieß das: Die wertvollen Naturräume wurden in großen Teilen durch Ausweisung als Schutzgebiete gesichert und für sie langfristige Entwicklungsziele und -maßnahmen festgelegt. Die Flächen im Besitz der Berliner Stadtgüter gingen zur Realisierung des Naherholungsgebiets in die Zuständigkeit der Bezirke über. Die verzweigten Grabensysteme, Relikte aus der Zeit der Rieselfeldnutzung, wurden auf das – für einen funktionierenden Wasserhaushalt – erforderliche Maß reduziert und die noch benötigten Gräben instand gesetzt, so dass sie einen Teil des Regenwassers aus den Neubaugebieten aufnehmen können. Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde Die vorhandenen Wirtschaftswege und die historischen Dorfverbindungen wurden in das Gesamtwegenetz zur Erschließung des Naherholungsgebiets einbezogen. Die Karower Teiche konnten entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die Vogelwelt gesichert und – an ihrem nördlichen Rand – durch den Neubau einer Fußgängerbrücke eine Lücke im Barnimer Dörferweg geschlossen werden. Die Gestaltung des Parks “Neue Wiesen” (Büro: Schirmer-Partner, Berlin) sowie der Landschaftsparks “Wartenberger Feldmark” (Büro plancontext, Berlin) und “Falkenberger Feldmark” (Atelier Loidl, Berlin) wurden in Wettbewerben ermittelt. Der Park “Neuen Wiesen” konnte bereits 1998 eröffnet werden, die Gestaltung erhielt 1999 den Deutschen LandschaftsArchitektur Preis des BDLA. Die Landschaftsparks “Falkenberger Feldmark” und “Wartenberger Feldmark” wurden schrittweise bis 2006 fertig gestellt. Der Pankepark-Buch und das Freibad bei Arkenberge können erst dann für eine Erholungsnutzung gestaltet werden, wenn die Flächen für die öffentliche Hand zur Verfügung stehen. Zusätzlich wurden: die ehemaligen Rieselfelder zwischen Hobrechtsfelde und Buch im Rahmen eines neuen Verfahrens zur Altlastensicherung zu einer attraktive und abwechslungsreiche Erholungslandschaft gestaltet, in Weißensee ein Arboretum nach einem Entwurf von Ariane Röntz angelegt, der Gutspark Malchow instand gesetzt, der Schlosspark in Berlin-Buch denkmalgerecht saniert, das gesamte Naherholungsgebiet Berliner Barnim in der Berliner Ausgleichskonzeption als Suchraum für die Umsetzung von naturschutzrechtlichen Maßnahmen festgelegt, der Naturpark Barnim 1999 als einziges länderübergreifendes Großschutzgebiet in Berlin und Brandenburg gesichert, für die Umstellung der landwirtschaftlichen Betriebe von Pferdehaltung und Getreideanbau auf eine “Urbane”, zeitgemäße Form von Landwirtschaft Konzepte entwickelt, die trotz des hohen Nutzungsdrucks durch rund 900.000 Erholungssuchende im engeren Einzugsbereich eine wirtschaftlich tragfähige und umweltgerechte Bewirtschaftung ermöglichen.

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