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Klimaterrainwege

Deutsche Mittelgebirge haben im Tourismus und Erholungswesen einen festen Platz. Sie zeichnen sich durch vielfaeltige Landschaftsbilder und naturraeumlich bedingte klimatische Besonderheiten aus. Es sollen Verfahren entwickelt, erprobt und eingefuehrt werden, um Wanderwege in Erholungslandschaften bezueglich ihrer klimatischen und lufthygienischen Eigenarten zu klassifizieren und auf ihre Eignung oder auch Nichteignung als klimatherapeutisch nutzbare Terrainwege zu pruefen. Das Methodenspektrum reicht dabei von der klassischen Kartierung und Beschreibung ueber Befragungen bis zur messtechnischen Erfassung des Mikroklimas entlang des Wegs mittels einer tragbaren Klimamessstation.

Konzepte der Umweltbildung

Unweit vom Fachbereich Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Osnabrueck - am Oestringer Weg im Stadtteil Haste - liegt eine alte Wassermuehle: die 'Nackte Muehle'. Sie ist eingebettet in ein sehr naturnah strukturiertes Gelaende, zu dem neben dem Gebaeude- und Hofkomplex das Fluesschen Nette, ein verlandeter Muehlenteich, ein Bruchwaldrest, ein groesserer Teich, eine Umflut, eine Streuobstwiese u.v.m. zaehlen. Die teilrestaurierte Saegemuehle und das umgebende Gelaende gehoeren zum 'Technisch-oekologischen Lernstandort Nackte Muehle', auf dem seit einigen Jahren erfolgreiche Umweltbildungsarbeit mit Kindergartengruppen, Schulklassen, Familien und freien Kindergruppen betrieben wird. Sowohl oekologische Themen (z.B. Gewaesseroekologie) als auch solche aus dem Technik-Bereich (z.B. Saegen mittels Wasserkraft) gehoeren zum Programm, wobei in der Verknuepfung beider Komplexe ein besonderer Reiz liegt: das naturnahe Gelaende ist in der vorliegenden Form ueberhaupt erst durch die Errichtung der Muehle entstanden. Die schon seit Jahren bestehende Kooperation zwischen dem Traeger der Nackten Muehle (dem Verein fuer Jugendhilfe) und dem Fachbereich Landschaftsarchitektur (Prof. Dr. Herbert Zucchi) hat seit Oktober 1999 eine Intensivierung erfahren: im Rahmen eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt finanzierten Projektes geht es darum, die bisherige Arbeit in ein dauerhaft tragfaehiges Konzept zu giessen und das Gelaende lernstandortgerecht 'aufzuarbeiten'. Projektleiterin ist Frau Dipl.-Ing. Bjoerg Dewert, die am Fb Landschaftsarchitektur den Studiengang Landschaftsentwicklung absolviert hat. Auch jetzige Studierende der Landschaftsentwicklung sind regelmaessig in die Arbeit eingebunden, vor allem im Rahmen der Lehrveranstaltung 'Umweltbildung im Freiland'. Als dritter Kooperationspartner ist das Osnabruecker Museum am Schoelerberg - Natur und Umwelt dazugekommen. Das Veranstaltungsangebot unterliegt einer nach wie vor steigenden Anfrage.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 88

Liebe Leser*innen, Am 16.01.2024 startete der Wettbewerb "Blauer Kompass" von BMUV und UBA in seine nun schon fünfte Runde. Warum sich eine Teilnahme lohnt, erfahren Sie aus erster Hand in unserem Schwerpunktartikel. Gewinner*innen des letzten Wettbewerbs berichten, welche positiven Wirkungen der Bundespreis für sie entfaltet hat. Bewerbungen können noch bis 22. März 2024 eingereicht werden. Auch in diesem Newsletter: Do-it-yourself Anleitungen zu niedrigschwelligen naturbasierten Lösungen der Klimaanpassung, Umsetzungshilfen für mehr Klimaanpassung durch das Projekt "Grüne Stadt der Zukunft" sowie viele weitere Neuigkeiten und Publikationen rund um Klimafolgen & Anpassung. Eine spannende Lektüre wünscht das KomPass-Team Neue Runde: „Blauer Kompass“ prämiert beste Klimaanpassungsprojekte – Bewerbung bis 22. März 2024 Bundespreis "Blauer Kompass" Quelle: UBA & BMUV Die besten Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels werden auch in diesem Jahr wieder vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt ausgezeichnet: Der Bundeswettbewerb „Blauer Kompass“ geht 2024 bereits in die fünfte Runde. Zur Bewerbung zugelassen sind all jene Projekte, die einen innovativen und wirksamen Beitrag zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der globalen Erwärmung leisten. Welche Vorteile eine Auszeichnung mit dem Bundespreis hat, berichten drei Gewinner aus der vergangenen Wettbewerbsrunde. Die Auszeichnung „Blauer Kompass“ hat die Projekte auf vielfältige Art vorangebracht. Workshop zu Klimaanpassungskompetenzen in der beruflichen Bildung, 27.-28. Februar Das Umweltbundesamt veranstaltet gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung und Institut für ökologische Wirtschaftsforschung einen Fachworkshop zu Klimaanpassungskompetenzen in der beruflichen Bildung. Insbesondere für die Berufe Dachdecker/-in, Umwelttechnologe/-in für Wasserversorgung und Umwelttechnologe/-in für Abwasserbewirtschaftung sowie für das Studium der Landschaftsarchitektur wird diskutiert, wie Klimaanpassung bereits in der Aus- und Weiterbildung adressiert ist, welche neuen Kompetenzen gefragt sind und wie diese in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verankert werden können. Der Fachworkshop findet vom 27.-28. Februar 2024 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau statt und richtet sich an Akteure aus der Anpassungspraxis, aus den Bereichen der beruflichen Bildung und Hochschulbildung mit einem Schwerpunkt auf die oben genannten Berufe sowie weitere interessierte Vertreterinnen und Vertreter anderer Branchen. Diskussionspapier zu transformativen Policy Mixes am Beispiel der Klimawandelanpassung Politikinstrumente sind ein wesentliches Gestaltungsmittel, um Transformationsprozesse und die damit verbundenen Veränderungen hin zu einer nachhaltigeren Gesellschaft umzusetzen. Das neue UBA-Diskussionspapier zur Entwicklung transformativer Policy Mixes stellt einen multikriteriellen Bewertungsansatz vor, welcher die Auswahl von wirksamen Politikinstrumenten ermöglicht. Dafür wurden 14 Transformationskriterien entwickelt und beispielhaft für drei Politikinstrumente der Klimawandelanpassung angewendet. Im Ergebnis werden methodische Weiterentwicklungen vorgeschlagen, Empfehlungen für die Anwendung der Transformations-Kriterien in der Politikberatung formuliert und Wege für die zukünftige Anwendung und Übertragung auf andere Politikbereiche aufgezeigt. UBA-Studie: Management von Klimakrisen in Unternehmen Die mit der Corporate Sustainability Reporting Directive und der EU-Taxonomie eingeführten Berichtspflichten werden in vielen EU-ansässigen Unternehmen dazu führen, dass sie sich mit ihren physischen Klimarisiken befassen und diese systematisch managen. Die neue UBA-Studie „Management von Klimarisiken in Unternehmen: Grundlagen, Anleitungen, Stand der Praxis und Empfehlungen“ beschreibt fachliche Hintergründe, Rahmenwerke und Regulierungen zum Management physischer Klimarisiken in Unternehmen. Dabei werden Praxisansätze und das komplexe Informationsangebot vorgestellt und ein modellhaftes Management physischer Klimarisiken abgeleitet. Die Ergebnisse der Studie dienten der Entwicklung von Informationsangeboten für Unternehmen und sind für die Planung weiterer Maßnahmen zur Förderung des Managements physischer Klimarisiken von Bedeutung. Lokale Klimaanpassung: Naturbasierte Lösungen selbstgemacht Ob Regenbänke, Blühstreifen oder Kistengärten: Naturbasierte Lösungen zur Klimaanpassung fangen klein an und jeder kann etwas beitragen. In dem vom KomPass betreuten Verbändeprojekt „Klimaanpassung selbstgemacht – Deine grüne Nachbarschaft“ wurden aus diesem Grund mehrere Do-it-Yourself Anleitungen zusammengestellt. Das Ziel ist es, Bürger*innen niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen näher zu bringen. Im Laufe des Jahres wird die Liste erweitert. Finden Sie heraus, wie Sie naturbasierte Lösungen ganz einfach selbst umsetzen können: Erste Klimaaußenpolitikstrategie der Bundesregierung Die Bundesregierung hat erstmals eine Klimaaußenpolitikstrategie verabschiedet. Diese – weltweit umfassendste – Strategie bündelt die klimapolitischen Ziele und Maßnahmen der einzelnen Ressorts, definiert Prioritäten und stellt einen Fahrplan für das Handeln der Bundesregierung in der Außenpolitik vor. Das knapp 90 Seiten starke Papier wurde auf Englisch und Deutsch verfasst und richtet sich klar an dem obersten Ziel aus: Die Welt auf einen 1,5 Grad Celsius-Pfad zu bringen und eine klimaresiliente Entwicklung und Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel weltweit zu stärken. Dazu werden neben den ressortübergreifenden Schwerpunkten auch konkrete Handlungsfelder und Instrumente definiert. Charlottenburg-Wilmersdorf treibt Klimaanpassung voran Im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf soll die Klimaanpassung und vor allem die Entsiegelung von Flächen weiter vorangetrieben werden. Dazu hat das zuständige Bezirksamt ein Klimaanpassungskonzept sowie konkrete Maßnahmen für die einzelnen Ortsteile erarbeitet. Bereits in den vergangenen Jahren wurden im Bezirk rund 17.000 Quadratmeter Wege- und Straßenflächen überarbeitet, um eine höhere Versickerung zu erreichen. Dafür wurden laut Bezirksamt insgesamt 2.758.000 Euro aus Mitteln der Stadtverschönerung eingesetzt. Dieser Etat falle nun weg; die konzeptionell wirksamsten Maßnahmen sollen nun mit den vorhandenen bezirklichen Mitteln umgesetzt werden. Leipzig: Mit 17 Maßnahmen gegen Hitze und Wassernot Die Stadt Leipzig will mit einem „Sofortprogramm Klimaanpassungsmaßnahmen in 2024“ ihre Bewohner*innen besser vor Hitze und Wassernot schützen. Das Programm enthält 17 Maßnahmen – der Großteil dreht sich um Vorhaben zur Hitzeprävention von besonders betroffenen Menschen. Für die Umsetzung der Maßnahmen steht insgesamt eine Million Euro zur Verfügung. Unter anderem sollen Schulen und Kindertageseinrichtungen mit mehr Verschattungselementen ausgestattet, mehr grüne Dächer und Fassaden errichtet und die Wasserversorgung durch die Errichtung von Speicherungsmöglichkeiten verbessert werden. Das Sofortprogramm ist Bestandteil des künftigen Klimaanpassungskonzeptes. Projektabschluss „Grüne Stadt der Zukunft“ liefert Umsetzungshilfen für mehr Klimaanpassung Wie lassen sich Grünflächen in die Stadtplanung integrieren und Nutzungskonflikte minimieren? Um diese und weitere Fragen rund um die Klimaresilienz von Städten drehte sich das mehrjährige BMBF-Projekt „Gründe Stadt der Zukunft“, dessen Ergebnisse nun in einer großen Abschlusskonferenz in München vorgestellt wurden. Das Projektteam der Stadt München, der Technischen Universität München, der Ludwig-Maximilians-Universität München und des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) hat dazu 19 Steckbriefe, Checklisten und Leitfäden sowie weitere Handreichungen für grüne, klimaresiliente Quartiere zusammengestellt, die auf der Projekt-Webseite abrufbar sind. Pathways2Resilience: Offene Ausschreibung für Regionen gestartet Mit dem Projekt Pathways2Resilience (P2P) sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre 100 Regionen dabei unterstützt werden, sich mithilfe von maßgeschneiderten Lösungen an den Klimawandel anzupassen. Die erste Ausschreibungsrunde, die sich speziell an Regionen und Gemeinden richtet, ist Ende vergangenen Jahres gestartet und noch bis 22. Februar geöffnet. Über die erste Runde können bis zu 40 Regionen und Gemeinden eine finanzielle Unterstützung von maximal 210.000 Euro für eine Laufzeit von bis zu 18 Monaten erhalten. Im Fokus des Projekts stehen besonders gefährdete Regionen, die einem hohen Klimarisiko bei geringer Anpassungsfähigkeit ausgesetzt sind. Düsseldorf passt Grünanlage in Gerresheim dem Klimawandel an Der mittlerweile zu einem Park umgewidmete Alte Gerresheimer Friedhof in Düsseldorf wird derzeit umgebaut. Das Ziel: Den Park grüner und artenreicher zu gestalten und dabei die Aspekte der Klimaanpassung und Biodiversität zu beachten. Laut Planung sollen unter anderem versiegelte Plätze und Wege in Grünflächen umgewandelt, neue Bäume und Blühsträucher gepflanzt werden und Staudenbeete entstehen. Außerdem will die Stadt den Umbau nutzen, um das Spiel-, Bewegungs- und Freizeitangebot in der Grünanlage aufzuwerten. Die rund 600.000 Euro teuren Bauarbeiten sollen bis zum Sommer dauern. Machbarkeitsstudie zur Finanzierung von kommunalem Klimaschutz Welche Finanzierungsinstrumente sind geeignet, damit Kommunen ihre freiwilligen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auch langfristig durchführen können? Dieser Frage geht das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) in einer Machbarkeitsstudie nach, die die Klima-Allianz Deutschland in Auftrag gegeben hat. In der Studie sollen zwei Finanzierungsmöglichkeiten für den kommunalen Klimaschutz in ihren praktischen Anwendungsmöglichkeiten analysiert und deren Vor- und Nachteilen diskutiert werden: die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe und eine mögliche Umverteilung der Umsatzsteuereinnahmen zugunsten von Ländern und Kommunen. BMBF gibt Förderrichtlinie zur Zusammenarbeit mit Vietnam bekannt Die Bundesregierung möchte die Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit (WTZ) – insbesondere im Risikomanagement von Naturgefahren – mit Vietnam weiter intensivieren. Dazu hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit der Sozialistischen Republik Vietnam“ veröffentlicht. Sie ergänzt die nationalen BMBF-Fördermaßnahmen „Regionale Informationen zum Klimahandeln (RegIKlim)“ und „Klima-Anpassung, Hochwasser, Resilienz (KAHR)“, die Teil der Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) sind, sowie den internationalen SURE-Förderschwerpunkt „Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen“ in der FONA-Strategie. BMBF fördert Nachwuchs in der interdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung Mit der Richtlinie „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen“ möchte das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Nachwuchskräfte fördern, die mit transdisziplinärem Forschungsansätzen innovative Ideen und Lösungen entwickeln, um Städte zukunftsfähig zu machen. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Die Projekte werden bis zu fünf Jahre gefördert, die Frist zum Einreichen von Projektskizzen endet am 29. April 2024. Die Richtlinie ist der Teil der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ der Bundesregierung sowie der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ des BMBF. RKI-Bericht zu Klimawandel und Gesundheit: Dritter Teil erschienen Das Robert Koch-Institut (RKI) hat den dritten und letzten Teil des Sachstandsberichts „Klimawandel und Gesundheit“ veröffentlicht. Der gesamte Bericht unter der Federführung des RKI besteht aus 14 Einzelbeiträgen von rund 90 Autorinnen und Autoren aus über 30 Forschungseinrichtungen und Behörden und fasst die aktuellen Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit in Deutschland zusammen. Während im ersten Teil der Fokus auf Infektionskrankheiten und antimikrobielle Resistenzen liegt, widmete sich der zweite Teil nicht-übertragbaren Erkrankungen und der psychischen Gesundheit. Der nun veröffentlichte dritte Teil konzentriert sich auf soziale Determinanten, Kommunikation und Handlungsoptionen. ClimXtreme Phase geht in die zweite Forschungsphase Für die BMBF-Fördermaßnahme „Klimawandel und Extremereignisse (ClimXtreme)“ hat die zweite Phase begonnen. Nachdem sich das Projektteam drei Jahre lang darauf konzentriert hat, inwieweit der Klimawandel Extremwetterereignisse verursacht hat und verursachen wird, geht es nun darum, Zukunftsprognosen für Anwender*innen zu entwickeln. Dabei sollen die Ergebnisse aus Phase eins für Versicherungen, Katastrophenschutz, Landwirtschaftsverbände, Hochwasservorsorge und weitere Institutionen aufbereitet werden. An dem Projekt sind die Freie Universität Berlin, die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, das Karlsruher Institut für Technologie und der Deutsche Wetterdienst beteiligt. Es läuft bis Ende September 2026 und wird vom BMBF mit 8 Millionen Euro gefördert. EU-Fortschrittsbericht zur Umsetzung des 8. Umweltaktionsprogramms Das 8. Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union legt die Umweltziele der Staatengemeinschaft bis zum Jahr 2030 fest. Wie weit die EU bereits mit der Umsetzung dieser Ziele ist, zeigt erstmals der „Monitoring report on progress towards the 8th EAP objectives 2023 edition“ der Europäischen Umweltagentur. Der Bericht analysiert die Fortschritte und Entwicklungen anhand von 28 Leitindikatoren und soll künftig jährlich erscheinen. Außerdem bewertet der Bericht, wie wahrscheinlich es ist, dass die EU die gesteckten Ziele auch erreichen wird. Im Bereich Anpassung an den Klimawandel werden die Indikatoren klimabedingte wirtschaftliche Verluste und Auswirkungen der Dürre auf die Ökosysteme beleuchtet. OECD-Papier: „Warum Kommunen es nicht allein schaffen können“ Obwohl lokale Behörden einen großen Einfluss auf die Anpassungen an den Klimawandel haben – etwa durch Landnutzungsentscheidungen und Genehmigungen – sind ihnen vielfach aufgrund von nationalen Vorgaben und politischen Entscheidungen die Hände gebunden. Das OECD-Grundsatzpapier „Climate adaptation: Why local governments cannot do it alone“ zeigt, warum eine Zusammenarbeit zwischen den Regierungsebenen notwendig ist, um die Anpassung an den Klimawandel auf nationaler Ebene zu stärken. Wie die lokale Anpassung effektiv gefördert werden kann, war auch Thema der OECD-Podiumsdiskussion auf der UN-Klimakonferenz in Dubai. So könnte sich extreme Hitze in Städten entwickeln Wie wird sich extreme Hitze künftig auf Städte und deren Bewohner auswirken? Dieser Frage gehen mehrere Autoren in einem Artikel der US-amerikanischen Non-Profit-Organisation World Resources Institute nach. In dem interaktiven Text mit dem Titel „The Future of Extreme Heat in Cities: What We Know — and What We Don’t“ wird unter anderem untersucht, an wie vielen Tagen in verschiedenen Städten weltweit extreme Hitze herrschen wird, wenn sich das Klima um 1,5 Grad erwärmt und was passiert, wenn die Erderwärmung bei 3 Grad liegt. In einigen Städten wird demnach an fast der Hälfte des Jahres mit extremen Temperaturen gerechnet. Fünfte nationale Klimabewertung für die USA Zum fünften Mal haben Wissenschaftler und Organisationen den gemeinsamen Klimabewertungsbericht für die USA veröffentlicht. Im „Fifth National Climate Assessment“ werden Auswirkungen und Risiken des Klimawandels, sowie Reaktionen darauf, bewertet und prognostiziert. Der Bericht, den der US-Kongress in Auftrag gegeben hat, bildet eine wissenschaftliche Grundlage zur Entscheidungsfindung für Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und dessen Auswirkungen. Neben zahlreichen Daten und Fakten werden auch Beispiels zur Anpassung an den Klimawandel beschrieben. Neuer Tagungsband zur Veranstaltung „Biodiversität und Klima“ Seit 2004 veranstaltet das Bundesamt für Naturschutz (BfN) jährlich die trans- und interdisziplinäre Tagung „Biodiversität und Klima – Vernetzung der Akteure in Deutschland“. Nun ist der Tagungsband zur 18. Ausgabe der Veranstaltung im September 2021 erschienen. Der Band enthält die damals gehaltenen Vorträge von verschiedenen Expert*innen aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und von Nicht-Regierungsorganisationen. Die Beiträge drehen sich um aktuelle Forschungsergebnisse und Projekte im Überschneidungsbereich der Themen Biodiversität, Naturschutz, Klimawandel und Klimaanpassungsmaßnahmen. 15 Vorschläge für eine nachhaltige Finanzwirtschaft Eine nachhaltige Finanzwirtschaft ist eine wichtige Grundvoraussetzung für eine Transformation der Realwirtschaft. Wie der deutsche Finanzsektor nachhaltiger gestaltet werden kann, fasst die UBA-Kurzbroschüre „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft“ zusammen. Dabei werden von den Autor*innen insgesamt 15 Vorschläge zur systematischen Integration von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten in der Finanzwirtschaft vorgestellt. Zu den Empfehlungen zählt etwa, nachhaltige Anlagestrategien kenntlich zu machen und die Schaffung von mehr Vergleichbarkeit durch standardisierte Umweltkennzahlen. Rechtliche Fragen zum Klimaanpassungs- und Gesundheitsrecht Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels betreffen in vielen Fällen auch den akuten Gesundheitsschutz. So können etwa Hitzeschutzmaßnahmen juristisch nicht nur der vorsorgenden Klimaanpassung, sondern auch dem akuten Gesundheitsschutz zugerechnet werden. Welche rechtlichen Fragen damit verbunden sind und inwieweit das Klimaanpassungs- und Gesundheitsrechts sowie das Verfassungsrecht bereits aufeinander abgestimmt sind, untersucht die Juristin Prof. Dr. Andrea Kießling in ihrem Blogbeitrag „Klimaanpassung und Gesundheit – Kompetenzen, Aufgaben und Befugnisse am Beispiel des Hitzeschutzes“. So können naturbasierte Lösungen in Ungarn umgesetzt werden Naturbasierte Lösungen sind ein wichtiges Instrument bei der Klimafolgenanpassung. Wie solche Lösungen auch in Ungarn umgesetzt werden können, beschreibt das Papier „Promoting nature-based solutions in municipalities in Hungary“. Der Texte wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen der Schriftenreihe OECD-Umweltpolitikpapiere erstellt und gibt Empfehlungen, wie die Nutzung von naturbasierten Lösungen durch ungarische Kommunen gefördert werden kann und welche Rolle Reformen auf das Förderumfeld sowie öffentliche und private Investitionen spielen können. EEA-Briefing zu nationalen Anpassungsmaßnahmen in Europa Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat einen neuen Bericht veröffentlicht, der den aktuellen Stand der nationalen Anpassungsmaßnahmen in Europa behandelt. Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen und Starkniederschläge sind die häufigsten extremen Wetterereignisse. Die meisten Länder erwarten eine Zunahme der Häufigkeit und/oder Intensität dieser Gefahren in der Zukunft. Dieser Bericht ist der zweite seiner Art und konzentriert sich auf die neuesten Entwicklungen seit 2021. Neun neue nationale Anpassungsstrategien und/oder -pläne wurden von den Ländern seit 2021 verabschiedet, während andere noch dabei sind, sie zu überarbeiten und anzunehmen. Kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen Sicht von unten auf das Kanalkataster im Stadtmodell der Gemeinde Aßling Quelle: Dr. Stefan Trometer Zunehmende Starkregenereignisse aus denen Hochwasser und Überschwemmungen resultieren – das ist die Prognose für die kommenden Jahre. Ziel des dreijährigen Projekts „SHOWERS – Stadtmodellplattform für effizienten HochWasserschutz“ war es, kleine Kommunen zu befähigen, Maßnahmen dagegen besser zu planen. Ebenso sollte ihnen durch das Projekt die Möglichkeit gegeben werden, auf künftige Hochwasserereignisse gut und effektiv reagieren zu können. In der Zeit von August 2019 bis Juni 2022 wurde der Aufbau einer 3D-Stadtmodellplattform für Planung, Management und Kommunikation effizienter und nachhaltiger kommunaler Hochwasserschutzmaßnahmen erstellt. Projektpartner war die bayrische Gemeinde Aßling aus dem Landkreis Ebersberg, wo über die kommenden Jahre eine umfassende Sanierung des veralteten und teilweise maroden Kanalnetzes ansteht. Es wurde ein Demonstrator realisiert, mit dem Kanalnetze von Gemeinden dargestellt und zur Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen genutzt werden können. Dazu wurde das digitale Modell des 3D-Kanalkatasters von Aßling als zusätzliche Ebene in die Stadtmodellplattform integriert. Auch eine Simulation von Starkregenereignissen wurde angekoppelt. Hochwasserschutzmaßnahmen, -konzepte und Planungsvarianten können über die Plattform viel verständlicher dargestellt werden als in konventionellen 2D-Karten und Berichten.

Katrin Eder: „Starker Naturschutz braucht starke Stimmen“

Naturschutzbeirat des Klimaschutzministeriums startet in neue Amtszeit „Naturschutz muss frühzeitig in andere Politikfelder wie zum Beispiel Landwirtschaft oder Infrastruktur integriert werden, um wirksame und langfristige Lösungen zu erreichen. Dazu trägt in Rheinland-Pfalz der Naturschutzbeirat bei. Der Beirat berät das Umweltministerium fachlich unabhängig zu zentralen Fragen des Naturschutzes. Als Bindeglied zwischen Verwaltung, Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft bringt er unterschiedliche Perspektiven ein und gestaltet die Naturschutzpolitik in Rheinland-Pfalz aktiv mit. Wir sind stolz darauf, für weitere fünf Jahre einen so ausgewogenen Naturschutzbeirat mit verschiedenen Expertisen auf Landesebene zu haben“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder zum Start der neuen Amtszeit des Naturschutzbeirats des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM). Am 7. Mai 2025 hat sich der Naturschutzbeirat für die Amtsperiode 2025 bis 2029 neu konstituiert. Das Gremium setzt sich aus zwölf Mitgliedern und zwölf Stellvertretungen aus den Bereichen Naturschutzverbände, Landwirtschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Landschaftsarchitektur, Waldbesitz sowie kommunalen Spitzenverbänden zusammen. Der bisherige Vorstand – bestehend aus dem Vorsitz, der stellvertretenden Vorsitzenden und zwei Beisitzenden – wurde einstimmig wiedergewählt. Der Vorsitz wird erneut von Cosima Lindemann besetzt. Sie ist seit 2018 Vorsitzende des NABU Rheinland-Pfalz und leitete bislang mit großem Engagement und Fachwissen den Beirat des Landesministeriums. Cosima Lindemann wird erneut fachkompetent von Sabine Yacoub als stellvertretende Vorsitzende unterstützt. Sabine Yacoub ist seit 2019 Landesvorsitzende des BUND Rheinland-Pfalz. Jan Hendrik Müller, Referatsleiter bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz sowie Peter Keller, langjähriger Vorsitzender und zuletzt Präsident der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V., fungieren erneut als Beisitzer und bringen wertvolle Perspektiven aus ihren jeweiligen Fachbereichen ein. Die kommende Amtszeit steht vor großen Herausforderungen: Dazu zählen Verlust und Fragmentierung von Lebensräumen durch anderweitige Flächennutzung, der Klimawandel, invasive Arten, fehlende Grundlagendaten, Finanzierungsdefizite sowie eine mangelnde Kohärenz in der Politik. Hinzu kommen wachsende Bestrebungen, den Natur- und Artenschutz im Zuge von Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungen sowie Entbürokratisierungsmaßnahmen zu schwächen. „Gerade jetzt ist eine fundierte, konstruktive Begleitung durch den Beirat wichtiger denn je. Ich danke den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihr Engagement und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit dem neuen Beirat – für einen starken Naturschutz in Rheinland-Pfalz“, so Katrin Eder. Eine Übersicht über die Zusammensetzung des gesamten Naturschutzbeirats finden Sie auf unserer Internetseite: https://mkuem.rlp.de/themen/natur-und-artenschutz/partner-preise-und-foerderungen .

Peter-Joseph-Lenné-Preis des Landes Berlin

Der Peter-Joseph-Lenné-Preis des Landes Berlin ist der weltweit größte Ideenwettbewerb für den Nachwuchs der Garten- und Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung und Stadtentwicklung, der in den genannten Fachgebieten ausgebildet wird oder bereits beruflich tätig ist. Der Preis leistet einen Beitrag, frische kreative Ideen der Gestaltung, Planung und Pflanzenverwendung in die Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung einzubringen und gleichzeitig die berufliche Entwicklung junger Planerinnen und Planer sowie Gestalterinnen und Gestalter zu unterstützen. Der Wettbewerb wurde erstmals 1965 ausgelobt und besteht aus drei Aufgaben, die auf unterschiedlichen Maßstabsebenen aus Berlin (Aufgabe A Regional), Deutschland (Aufgabe B National) und dem internationalen Raum (Aufgabe C International) gestellt werden. Im Jubiläumsjahr 2024 reichten die Aufgaben von Visionen für den Wandel eines innerstädtischen Verkehrsraums über die Neugestaltung einer vom Tagebau gestörten Landschaft bis zur Planung eines mediterranen Küstenabschnittes. Aufgabe A Regional Öffentliche Räume im Wandel: Visionen für die Leipziger Straße in Berlin Aufgabe B National Transformation Lausitz: Neue Landschaft Welzow/Město Wjelcej Aufgabe C International Plataforma Marítima in Barcelona: Grüne Verbindung zwischen Stadt und Meer Die Ergebnisse 2024 und Videos finden Sie hier. Weitere Informationen Bild: Julia Merkel Ergebnisse Hier finden Sie die Ergebnisse von 2009 bis 2024. Ausführlich werden die letzten Jahrgänge vorgestellt und zwar der 46. bis zum 50. Jahrgang. Weitere Informationen Bild: Julia Merkel Lenné-Symposium Das Lenné-Symposium flankiert als Fachtagung den Peter-Joseph-Lenné-Preis und fördert den fachlichen Austausch zu aktuellen Themen der Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung und Stadtentwicklung. Am 12. Januar 2024 fand das Symposium unter dem Titel „Grün-blaue Infrastruktur: Berlin auf dem Weg zur wassersensiblen Stadt. Erfolgsbedingungen für die Umsetzung“ im Umspannwerk Kreuzberg statt. Weitere Informationen Bild: SenUMVK / Dagmar Schwelle Informationen Peter Joseph Lenné (1789 bis 1866) prägte fast 50 Jahre die Gartenkunst in Preußen. Er schuf mit den königlich-preußischen Gärten in Berlin und Potsdam Meisterwerke der Landschaftsgärtnerei, von denen die bedeutendsten heute als Welterbe der Menschheit eingetragen sind. Weitere Informationen Kooperationspartner und Sponsoren Wir informieren über unsere Kooperationspartner und Sponsoren. Weitere Informationen

Sachverständigenbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege

Der Sachverständigenbeirat ist ein beratendes Gremium aus Spezialisten verschiedener naturschutzrelevanter Fachgebiete, zum Beispiel angewandte Vegetationskunde, Botanik, Zoologie, Landschaftsplanung, Bauleitplanung, Städtebau, Landschaftsarchitektur, Hydrologie, Gewässerschutz, Forstwesen, Naturschutzrecht. Er berät die Behörden in Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, unterbreitet Vorschläge und Anregungen und fördert das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeit. Vor wesentlichen Entscheidungen, insbesondere vor Befreiungen von den Regelungen des Berliner Naturschutzgesetzes soll er mit beteiligt werden. Den Vorsitz führt die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege. Seit November 2023 wird der Vorsitz von Frau Prof. Dr. Aletta Bonn geführt. Sowohl die Mitglieder des Beirates als auch die Vorsitzende sind ehrenamtlich tätig und werden durch die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in den Beirat berufen. Sechsmal im Jahr finden die Sitzungen statt, in denen Grundsatzfragen und aktuelle Themen behandelt werden, die vom Beirat selbst aufgegriffen oder von Behörden, Verbänden oder Bürgerinitiativen angeregt werden. Wesentliche Beratungsergebnisse werden als Beschluss abgestimmt und den jeweiligen Adressaten persönlich zugestellt. Unabhängig davon werden die Protokolle auch an alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses und die Oberste und die unteren Naturschutzbehörden sowie die anerkannten Verbände geschickt. Beschlüsse des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Hier können Sie die Beiratsbeschlüsse von 1997 bis heute einsehen. Weitere Informationen Mitglieder des Sachverständigenbeirats Die Mitglieder des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege werden kurz vorgestellt. Weitere Informationen

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Geschichte des Preises Video: Preisträgerinnen und Preisträger von 1972-2014 Teilnahme und Preisgericht Aufruf für Themenvorschläge Peter Joseph Lenné (1789 bis 1866) prägte fast 50 Jahre die Gartenkunst in Preußen. Er schuf mit den königlich-preußischen Gärten in Berlin und Potsdam Meisterwerke der Landschaftsgärtnerei, von denen die bedeutendsten heute als Welterbe der Menschheit eingetragen sind. Lenné war jedoch nicht nur ein herausragender Gartengestalter, sondern auch Stadtplaner, der in Berlin die Grundlagen für eine durchgrünte, lebenswerte und soziale Stadt prägte. Für die Naherholung der Bevölkerung schuf er Volksparks, Grünzüge und -plätze. Außerdem widmete sich Lenné der fachlichen Ausbildung. 1823 begründete er mit der Königlichen Gärtnerlehranstalt die weltweit erste Ausbildungsstätte für Landschaftsgärtner mit dem Schwerpunkt Gartenkunst. An diese vielfältige Tradition knüpft der Peter Joseph Lenné-Preis des Landes Berlin an, der auf Initiative der Landschaftsarchitekten Prof. Hermann Mattern und Prof. Jürgen Barth ins Leben gerufen und durch einen Beschluss des Senats von Berlin bestätigt wurde. Seit 1965 wird der Preis in den Bereichen Garten- und Landschaftsarchitektur, Städtische Grünordnungs- und Landschaftsplanung einschließlich Naturschutz und Pflanzenverwendung verliehen. Für das Wettbewerbsverfahren wurden Richtlinien vom Senat von Berlin beschlossen. Ein Fachausschuss mit Vertretern der Berliner Hochschulen, der Akademie der Künste, der Karl-Foerster-Stiftung, der Verwaltung des Berliner Grüns und der landeseigenen Projektentwicklungsgesellschaft, der GRÜN BERLIN GmbH, betreut das Verfahren. Produktion: © KUXMA Alle Rechtenachweise an ggf. eingekauften Musiken und Bildern liegen bei KUXMA. Herausgeberin: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Berlin Teilnehmen können Einzelpersonen und Arbeitsgemeinschaften, sofern keiner der Teilnehmer am 01. August des Jahres älter als 35 Jahre ist. Für viele Preisträger eröffnet der Peter Joseph Lenné-Preis wichtige berufliche Perspektiven. Die Teilnehmer kommen meist aus Deutschland und Europa, aber auch aus entlegen Ländern und Kontinenten. Seit Beginn des Verfahrens haben etwa 10.000 junge Fachleute ihre Entwürfe zu diesem Preisverfahren eingereicht. Eine unabhängige, hochrangig besetzte Jury wählt in jedem der Aufgabenbereiche die beste Lösung aus, die mit dem Peter-Joseph-Lenné-Preis in Höhe von 5.000 EURO ausgezeichnet wird. Weitere besonders gute Arbeiten können Peter-Joseph-Lenné-Anerkennungen erhalten. Für Arbeiten, die besonders qualitätsvolle Beiträge zur Pflanzenverwendung liefern, wird die Karl-Foerster-Anerkennung durch die Karl-Foerster-Stiftung mit insgesamt 1.500 Euro vergeben. Die Preisträger werden in einem anspruchsvollen Festakt in der Berliner Akademie der Künste am Pariser Platz gewürdigt, bei dem auch eine Auswahl der Arbeiten gezeigt wird. Die Ergebnisse des Verfahrens sowie Abbildungen der besten und interessantesten Arbeiten werden in einer Dokumentation veröffentlicht. Die Auslober sind dankbar für Ideen und Anregungen. Alle Städte, Gemeinden, Regionen und Fachkollegen sind aufgerufen, Vorschläge für künftige Aufgaben zum Peter-Joseph-Lenné-Preis im Bereich der Freiraumplanung und Landschaftsgestaltung zu unterbreiten. Die Themenvorschläge sollen die freiräumliche Entwicklung vor Ort fördern. Im Rahmen des Peter-Joseph-Lenné-Preises werden nur Themen bearbeitet, an deren Ergebnissen die Gemeinden ebenso wie der Auslober interessiert sind. Der Fachausschuss und die dafür zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt entscheiden darüber, welche Themen in welchem Jahr ausgeschrieben werden.

Das Naherholungsgebiet

Landschaftsplanung und Naturschutz haben die naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Qualitäten des Berliner Barnim frühzeitig erkannt. Sie arbeiten seit Beginn der 90er Jahre zielstrebig daran, diese Qualitäten sichtbar zu machen und behutsam zu ergänzen. Mit den Beschlüssen zum Landschaftsprogramm und zum Flächennutzungsplan begann 1994 ein schrittweiser Prozess der Entwicklung des Berliner Barnim als viertes Naherholungsgebiet der Stadt für rund 800.000 Einwohner im engeren Einzugsgebiet und die zusätzlich erwarteten 150.000 Neubürger als Teil des “Äußeren Parkrings” im “Berliner Freiraumsystem”. Konkret hieß das: Die wertvollen Naturräume wurden in großen Teilen durch Ausweisung als Schutzgebiete gesichert und für sie langfristige Entwicklungsziele und -maßnahmen festgelegt. Die Flächen im Besitz der Berliner Stadtgüter gingen zur Realisierung des Naherholungsgebiets in die Zuständigkeit der Bezirke über. Die verzweigten Grabensysteme, Relikte aus der Zeit der Rieselfeldnutzung, wurden auf das – für einen funktionierenden Wasserhaushalt – erforderliche Maß reduziert und die noch benötigten Gräben instand gesetzt, so dass sie einen Teil des Regenwassers aus den Neubaugebieten aufnehmen können. Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde Die vorhandenen Wirtschaftswege und die historischen Dorfverbindungen wurden in das Gesamtwegenetz zur Erschließung des Naherholungsgebiets einbezogen. Die Karower Teiche konnten entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die Vogelwelt gesichert und – an ihrem nördlichen Rand – durch den Neubau einer Fußgängerbrücke eine Lücke im Barnimer Dörferweg geschlossen werden. Die Gestaltung des Parks “Neue Wiesen” (Büro: Schirmer-Partner, Berlin) sowie der Landschaftsparks “Wartenberger Feldmark” (Büro plancontext, Berlin) und “Falkenberger Feldmark” (Atelier Loidl, Berlin) wurden in Wettbewerben ermittelt. Der Park “Neuen Wiesen” konnte bereits 1998 eröffnet werden, die Gestaltung erhielt 1999 den Deutschen LandschaftsArchitektur Preis des BDLA. Die Landschaftsparks “Falkenberger Feldmark” und “Wartenberger Feldmark” wurden schrittweise bis 2006 fertig gestellt. Der Pankepark-Buch und das Freibad bei Arkenberge können erst dann für eine Erholungsnutzung gestaltet werden, wenn die Flächen für die öffentliche Hand zur Verfügung stehen. Zusätzlich wurden: die ehemaligen Rieselfelder zwischen Hobrechtsfelde und Buch im Rahmen eines neuen Verfahrens zur Altlastensicherung zu einer attraktive und abwechslungsreiche Erholungslandschaft gestaltet, in Weißensee ein Arboretum nach einem Entwurf von Ariane Röntz angelegt, der Gutspark Malchow instand gesetzt, der Schlosspark in Berlin-Buch denkmalgerecht saniert, das gesamte Naherholungsgebiet Berliner Barnim in der Berliner Ausgleichskonzeption als Suchraum für die Umsetzung von naturschutzrechtlichen Maßnahmen festgelegt, der Naturpark Barnim 1999 als einziges länderübergreifendes Großschutzgebiet in Berlin und Brandenburg gesichert, für die Umstellung der landwirtschaftlichen Betriebe von Pferdehaltung und Getreideanbau auf eine “Urbane”, zeitgemäße Form von Landwirtschaft Konzepte entwickelt, die trotz des hohen Nutzungsdrucks durch rund 900.000 Erholungssuchende im engeren Einzugsbereich eine wirtschaftlich tragfähige und umweltgerechte Bewirtschaftung ermöglichen.

Kooperationspartner und Sponsoren

Akademie der Künste Technische Universität Berlin (TU) Berliner Hochschule für Technik, Fachbereich Landschaftsarchitektur (BHT) Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla Karl-Foerster-Stiftung vestre

Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Strategien zur Reduzierung der UV -Belastung

Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Strategien zur Reduzierung der UV -Belastung UV -bedingte Erkrankungen, insbesondere Krebserkrankungen, steigen seit Jahrzehnten kontinuierlich an und der Klimawandel verschärft diese Situation noch. Im Rahmen der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland ( KWRA 2021; Teilbericht 5; Handlungsfeld "Menschliche Gesundheit" ) wurde auf Basis der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Klimawirkung " UV -bedingte Gesundheitsschädigungen" darum ein hohes Klimarisiko und ein entsprechend sehr dringendes Handlungserfordernis attestiert. Eine zielgruppenorientierte, nachhaltige und flächendeckende Schaffung und Umsetzung krankheitsvorbeugender (präventiver) Maßnahmen ist dringend geboten. Selbstverständlich zielen diese Maßnahmen nicht darauf ab, UV -Strahlung und damit die Sonne komplett zu meiden. Es geht darum, die Voraussetzungen für einen bewussten Umgang mit Sonne und UV -Strahlung zu schaffen und einen lebbaren UV -Schutz zu ermöglichen. Herausforderung Risikoakzeptanz / Motivation Da UV -Strahlung nicht spürbar ist und darum auch nicht als unmittelbar bedrohlich wahrgenommen wird, mangelt es vielfach am Bewusstsein für das mit UV -Strahlung einhergehende Gesundheitsrisiko und damit an der Motivation, der Gefährdung konsequent entgegenzuwirken. Entsprechend hoch ist der Anspruch an Anpassungsstrategien zur Minimierung des Klimarisikos durch UV -bedingte Gesundheitsschäden. Wirkungsvolle Maßnahmen umfassen Verhaltensprävention und Verhältnisprävention. Die sinnvolle und synergistische Kombination verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen erlaubt, den hohen Ansprüchen an die Präventionsarbeit, die die Risikowahrnehmung , die Akzeptanz und die Motivation für präventives Handeln zu stärken hat, gerecht zu werden. Broschüren zum Thema downloaden : zum Download: Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Kitas und Schulen (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Praxistipps zum UV -Schutz - Maßnahmen für Kitas und Schulen downloaden : zum Download: Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Kommunen (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Kommunen downloaden : zum Download: Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Vereine (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Praxistipps zum UV -Schutz - Maßnahmen für Vereine downloaden : zum Download: Handreichung für Aktionen mit kostenloser Sonnencreme in Spendern (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 1 MB Broschüre Handreichung für Aktionen mit kostenloser Sonnencreme in Spendern Anpassungsstrategien zur Minimierung UV -bedingter Erkrankungen Im Rahmen der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA 2021) wurden Maßnahmen und Instrumente zur Anpassung in Bezug auf die Klimawirkung " UV -bedingte Gesundheitsschädigungen (insbesondere Hautkrebs)" formuliert. Diese beschlossenen Maßnahmen sind Teil des sogenannten Aktionsplans Anpassung III (APA III) der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS). Zu diesen beschlossenen Maßnahmen gehören: die Erstellung und Überprüfung von Informationsmaßnahmen, die auf die einzelnen Bedürfnisse unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind, die Entwicklung von Schulungsangeboten für Multiplikatoren wie Ärzt*innen oder Erziehungs- und Lehrkräfte, die Integration des Themas "Schutz vor UV -Strahlung" in Lehr-, Erziehungs- und Ausbildungspläne, die Integration von UV -Belastung in Frühwarnsysteme, die Berücksichtigung der UV -Strahlung als gesundheitsrelevanter Umweltfaktor bei der Einrichtung eines integrierten Umwelt- und Gesundheitsbeobachtungssystems sowie die Entwicklung von frei zugänglichen GIS-basierten Modellierungsprogrammen zur Visualisierung der UV -Strahlungsbelastung für Stadt- und Gebäudeplanung sowie Landschaftsarchitektur, um die sinnvolle Schaffung von Außenbereichen mit reduzierter UV-Strahlungsbelastung zu erleichtern. Nachhaltigkeit ist das Ziel Für alle Maßnahmen ist entscheidend, dass sie nachhaltig gestaltet sind, also dass diese Maßnahmen nach Etablierung stetig eingesetzt, wiederholt, überprüft und in optimierter Form wieder etabliert sowie weiter angewendet werden. Diese Kontinuität ist entscheidend für den Erfolg, der darauf abzielt, dass UV -bedingte Gesundheitsschäden soweit wie möglich reduziert werden. Gelingen soll dies mit der Förderung flächendeckend etablierter verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen. Im Aktionsplan Anpassung III (APA III) wurde hierzu unter dem Begriff "weiterreichende Anpassung" folgendes festgelegt: Förderung der flächendeckenden Etablierung verhaltenspräventiver Maßnahmen, unter anderem durch die Entwicklung von Multikomponenten-Programmen (schriftliche, visuelle, elektronische und interpersonelle Kommunikation inklusive Nutzung von Medien (Internetseiten, Social Media, SMS oder Apps) zur Aufklärung über die UV -bedingte Gesundheitsgefährdung und Anwendung entsprechender Schutzmaßnahmen. In der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" wird ausgeführt, dass multimediale Ansätze und die Nutzung von Medien für Kinder und Jugendliche bestens zur Informationsweitergabe geeignet sind. Förderung der flächendeckenden Etablierung verhältnispräventiver Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Hierzu gehören die Etablierung von Bebauung, bautechnischen Maßnahmen und vor allem Bepflanzung (Bäume, Gebäudebegrünungen und Rasenflächen), die einzeln und in Kombination eine effektive Reduzierung hoher Sonnenstrahlungsbelastungen ermöglichen. Diese sollen verstärkt in Klimaanpassungsstrategien von Bund und Kommunen integriert sein. Insbesondere bei Flächen mit hohem Rückstrahlvermögen soll bei der Bebauung eine gute Verschattung und ggf. Überdachungen mit Verschattungselementen gewährleistet sein. Durch informierte Planung der Tagesabläufe in Kindergärten und Schulen sowie Arbeitsplanung sollen Sonnenstrahlungsbelastungen reduziert werden – so die mit höchster Priorität bewertete Empfehlung der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" . Des Weiteren empfiehlt diese Leitlinie, dass in Anbetracht des voranschreitenden Klimawandels bei der Neuanlage oder Umgestaltung von Plätzen (auch Schulhöfen und Kindergärten) oder des Straßenraums auf Oberflächen mit möglichst geringem Rückstrahlvermögen (Albedo) zurückgegriffen werden sollte, und dass zur Reduzierung des Rückstrahlvermögens und zum Zwecke der Verschattung in Siedlungsgebieten der überwiegende Teil aller nicht überbauten Flächen begrünt werden sollte. Aufnahme des Themas als Teilziel der bereits im Rahmen des Präventionsgesetzes formulierten Gesundheitsziele "Gesund aufwachsen" und "Gesund älter werden" und Anpassung baurechtlicher Regelungen. Stand: 05.02.2025

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