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Rekonstruktion der pleistozänen und holozänen Landschafts- und Klimageschichte im Umfeld des Fedtschenkogletschers

Das Forschungsvorhaben soll beitragen zur Rekonstruktion der pleistozänen und holozänen Landschafts- und Klimageschichte des Muksu-Tals bis hinauf zum Fedtschenkogletschers im Pamir-Gebirge, sowie jener der umgebenden Täler wie Sauksay und Balandkijk. Insbesondere interessiert uns die Klärung offener Fragen bezüglich (i) des Ausmaßes der jüngeren Schwankungen der Fedtschenkogletscherzunge (ii) der Lage der tiefsten Eisrandlagen und (iii) des Nachweises mehrerer weit ins Tal reichender spätpleistozäner Gletschervorstöße. Hierzu werden verschiedene Methoden der absoluten und relativen Alterdatierung von glazialen Ablagerungen eingesetzt wie Radiocarbonanalysen, Thermolumineszenzanalysen, Bestimmung kosmogener Nuklide sowie glazialmorphologische, bodengeographische, pollenanalytische, dendrochronologische und lichenometrische Untersuchungen. Umfangreiche Erfahrungen aus den dem Pamir nördlich angrenzenden Gebieten (NW-Tienshan, Alai-Kette und Hissar-Gebirge) zeigen, daß dieser Ansatz gut geeignet ist zur Gliederung der holozönen und spätpleistozänen Vergletscherung in den genannten zentralasiatischen Gebirge. Zudem konnten wir interglaziale Bodenbildungen nachweisen und fanden Hinweise auf eine intensive mittelpleistozäne Vergletscherung.

Landschaftsprogramm Brandenburg - sachlicher Teilplan "3.5 Landschaftsbild" (Fortschreibung 2022)

Auf Grundlage der Landschaftsbildbewertung wurden für jeden Landschaftsraum in Brandenburg Leitbilder eines wünschenswerten Zustands entwickelt. Unter Berücksichtigung des Ist-Zustands wurden daraus konkrete Ziele abgeleitet. Diesen Zielen lassen sich Handlungsoptionen zuordnen, die in den Landschaftsrahmen- und Landschaftsplänen weiter konkretisiert werden bis hin zu einzelnen Maßnahmen. Der sachliche Teilplan „3.5 Landschaftsbild" ersetzt das entsprechende Kapitel sowie die zugehörige Karte des Brandenburgischen Landschaftsprogramms (LaPro) aus dem Jahr 2001. Auf Grundlage der Landschaftsbildbewertung wurden für jeden Landschaftsraum in Brandenburg Leitbilder eines wünschenswerten Zustands entwickelt. Unter Berücksichtigung des Ist-Zustands wurden daraus konkrete Ziele abgeleitet. Diesen Zielen lassen sich Handlungsoptionen zuordnen, die in den Landschaftsrahmen- und Landschaftsplänen weiter konkretisiert werden bis hin zu einzelnen Maßnahmen. Der sachliche Teilplan „3.5 Landschaftsbild" ersetzt das entsprechende Kapitel sowie die zugehörige Karte des Brandenburgischen Landschaftsprogramms (LaPro) aus dem Jahr 2001.

Zum Wandel von Landschaftsbildern seit Ende des 18. Jahrhunderts im Stadtgebiet von Göttingen

In den letzten 200 Jahren hat sich die Landschaft im Stadtgebiet von Göttingen drastisch verändert. Mit diesem Landschaftswandel gehen Veränderungen von Biodiversitätsmerkmalen, Nutzungspotentialen für den Menschen, und wahrnehmbaren Erscheinungsformen (wahrnehmbarer Landschaftsgestalt) einher. Dieser letzte Themenbereich wird im Projekt C I.3 im Graduiertenkolleg Interdisziplinäre Umweltgeschichte bearbeitet. Das Projekt befasst sich mit der visuellen Darstellung (Rekonstruktion) des Landschaftswandels seit Ende des 18. Jahrhunderts und dessen ästhetischer Wahrnehmung (Rezeption) und Wertung aus heutiger Sicht. Untersuchungsraum ist das heutige Gemeindegebiet von Göttingen. Die umweltgeschichtliche Relevanz der Arbeit ergibt sich aus der Gegenüberstellung und Verlinkung der beiden Aspekte der Rekonstruktion und der Rezeption von früheren Landschaftszuständen als Untermauerung einer möglichst konsistenten Leitbildfindung.1. EinführungDie Wurzeln des Naturschutzgedankens in Deutschland liegen im Schutz und Erhalt von weitgehend durch natürliche Elemente geprägten Landschaftsbildern nach dem Vorbild vorindustrieller Kulturlandschaften. In Paragraph1 BNatSchG wird auch heute noch die 'Nachhaltige Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft' als wichtiges Ziel benannt (Bundesnaturschutzgesetz 2010). Obwohl hier drei landschaftsästhetisch relevante Aspekte benannt werden, ist der Naturschutz seit vielen Jahrzehnten fast ausschließlich ökologisch orientiert. Der Auftrag, die Schönheit von Natur und Landschaft für den Menschen zu erhalten und zu gestalten ist völlig in den Hintergrund gerückt. Eine Ursache hierfür ist, dass es bis heute kein konsistentes, allgemein anerkanntes landschaftsästhetisches Konzept gibt, das diese Begriffe operationalisierbar macht und einen praktikablen Wertungsrahmen zu deren Beurteilung liefert.Das Projektvorhaben will deswegen einen Beitrag leisten sowohl für die Erforschung von Landschaftswandel und dessen Wahrnehmung und Wertung als auch zur weiteren Ausgestaltung einer naturschutzbezogenen, anwendungsorientierten Theorie der Landschaftsästhetik.2. Zielsetzung: Das Vorhaben baut auf vorausgegangene Studien zu Landnutzungswandel, Biodiversität und Landschaftsfunktionen im heutigen Gemeindegebiet von Göttingen auf, in deren Verlauf ein umfassendes Geographisches Informationssystem (GIS) für die Zeitschnitte 1784, 1878, 1910, 1965, 2002 aufgebaut worden ist. Es geht drei interdisziplinären Themenbereichen nach, um folgende Fragen zu beantworten:Landschaftsvisualisierung: Welche Landschaftsbilder existierten im Untersuchungsgebiet zu den analysierten Zeitschnitten? Wie eignet sich die digitale 3D-Visualisierung zur naturgetreuen Darstellung von Landschaftsbildern, Landschaftswandel und des Urbanisierungsprozesses im Stadtgebiet von Göttingen?Landschaftsästhetik: Welche Bild- und Wert bestimmenden Landschaftselemente,- Strukturen,- und Dimensionen haben sich geändert und bewirken ei

Modellhafte Konzeptentwicklung fuer die Kulturlandschaft Heisterbach

Anhand der Inventarisation kultureller Relikte in einem definierten Landschaftsabschnitt sowie begleitender Gutachten zur Geologie, Biodiversität, Hydrologie, Topographie, Archäologie und Denkmalpflege sollen modellhaft für andere Landschaftsausschnitte konkrete Handlungsempfehlungen zur weiteren nachhaltigen Entwicklung abgeklärt werden. Inventarisation, gutachterliche Empfehlungen und Kontakte Umsetzungsmaßnahmen sind bereits erfolgt.

Koordinierung der Erarbeitung des Alleenentwicklungsprogramms für die Landes- und Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern

Spatial Modelling in Ecology with Special Focus on Biodiversity

Landschaftsprogramm Brandenburg 2001

Das Landschaftsprogramm Brandenburg wurde erstmals im Jahr 2001 aufgestellt. Es definiert die übergeordneten Leitlinien und Entwicklungsziele sowie schutzgutbezogene Zielkonzepte für die naturräumlichen Regionen des Landes Brandenburg. Das Landeschaftsprogramm (LaPro) umfasst folgende Dokumente und Kartengrundlagen: - Textband - Karte 2: Entwicklungsziele - Karte 3.1: Schutzgutbezogene Ziele: Arten und Lebensgemeinschaften - Karte 3.2: Schutzgutbezogene Ziele: Boden - Karte 3.3: Schutzgutbezogene Ziele: Wasser - Karte 3.4: Schutzgutbezogene Ziele: Klima und Luft - Karte 3.5: Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Hinweis: Diese Karte wurde durch den sachlichen Teilplan „3.5 Landschaftsbild" (Fortschreibung 2022) ersetzt.) - Karte 3.6: Schutzgutbezogene Ziele: Erholung (- Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund | Anmerkung: Nicht im ursprünglichen LaPro 2001 enthalten; Entwurf von 2016) Rechtliche Grundlage Die Aufstellung des LaPro 2001 erfolgte auf Basis des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG). Seit 2013 bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das dazugehörige Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) die rechtliche Grundlage für das Brandenburger Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm Brandenburg wurde erstmals im Jahr 2001 aufgestellt. Es definiert die übergeordneten Leitlinien und Entwicklungsziele sowie schutzgutbezogene Zielkonzepte für die naturräumlichen Regionen des Landes Brandenburg. Das Landeschaftsprogramm (LaPro) umfasst folgende Dokumente und Kartengrundlagen: - Textband - Karte 2: Entwicklungsziele - Karte 3.1: Schutzgutbezogene Ziele: Arten und Lebensgemeinschaften - Karte 3.2: Schutzgutbezogene Ziele: Boden - Karte 3.3: Schutzgutbezogene Ziele: Wasser - Karte 3.4: Schutzgutbezogene Ziele: Klima und Luft - Karte 3.5: Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Hinweis: Diese Karte wurde durch den sachlichen Teilplan „3.5 Landschaftsbild" (Fortschreibung 2022) ersetzt.) - Karte 3.6: Schutzgutbezogene Ziele: Erholung (- Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund | Anmerkung: Nicht im ursprünglichen LaPro 2001 enthalten; Entwurf von 2016) Rechtliche Grundlage Die Aufstellung des LaPro 2001 erfolgte auf Basis des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG). Seit 2013 bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das dazugehörige Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) die rechtliche Grundlage für das Brandenburger Landschaftsprogramm.

Wallhecken Stadt Oldenburg

Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein.

Landschaftsrahmenplan Stadt Oldenburg

Die Stadt Oldenburg hat auf der Grundlage des damals geltenden § 5 NNatG einen Landschaftsrahmenplan erarbeitet, der 1994 veröffentlicht wurde. Hierbei handelt es sich um ein Fachgutachten des Naturschutzes, in dem flächendeckend erstmalig der Zustand von Natur und Landschaft und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich dargestellt werden. Der Textteil des Landschaftsrahmenplanes umfasst ca. 480 Seiten, der Karteteil besteht aus 16 Themenkarten. Eine Kurzfassung und ein Faltblatt liefern einen schnellen Überblick. Der Landschaftsrahmenplan kann bei der unteren Naturschutzbehörde eingesehen, ausgeliehen oder käuflich erworben werden. Seit dem 01.03.2010 ist die Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Landschaftsrahmenplänen § 10 BNatSchG in Verbindung mit § 3 NAGBNatSchG.

Gesetzlich geschützte Biotope Stadt Oldenburg

Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschuztgesetz (BNAtSchG) und § 24 Absatz 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sind Biotope (Lebensräume), die dem unmittelbaren gesetzlichen Schutz unterliegen, ohne dass es hierfür noch einzelner Verordnungen mit entsprechenden Unterschutzstellungen bedarf. Die Biotope sind in den beiden oben genannten Vorschriften abschließend aufgeführt, zum Beispiel hochstauden-, binsen- und seggenreiche Nasswiesen, Magerrasen, naturnahe Kleingewässer, Röhricht oder Moore und Sümpfe. Die Untere Naturschutzbehörde teilt den Eigentümerinnen und den Eigentümern mit, ob sich auf ihren Grundstücken ein solcher Biotop befindet. In Oldenburg wurden bisher etwa 540 gesetzlich geschützte Biotope erfasst. Oft nehmen sie nur sehr kleine Flächen ein. Ausnahmen von dem gesetzlichen Veränderungsverbot müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden und sind nach § 30 Absatz 3 bis 6 BNatSchG nur in einem engen Rahmen möglich.

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