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Nds. Landschaftsprogramm (Karte 3): Landschaftsbildräume

In dem Datensatz aus Karte 3 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Landschaftsbildräume enthalten. Das Landschaftsbild in Niedersachsen wird bestimmt von zahlreichen natürlichen und anthropogenen Faktoren, von denen u.a. folgende zur Abgrenzung der Landschaftsbildräume herangezogen wurden: Naturräume, Geomorphologie und Reliefeigenschaften sowie Flächennutzungen. Die Bewertung der Landschaftsbildräume nach ihrer Eigenart berücksichtigt die Kriterien Natürlichkeit, historische Kontinuität und Vielfalt sowie zusätzlich den Aspekt der Raumwahrnehmung, um die ausgeprägte Eigenart von strukturarmen Landschaftsbildräumen, z. B. in der Marsch und in der Börde, im landesweiten Kontext angemessen zu berücksichtigen. Karte 3 „Schutzgut Landschaftsbild“ stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Aspekte für das Schutzgut Landschaftsbild dar. Neben der Darstellung der kulturlandschaftlichen Gliederung und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung werden weitere Bereiche mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild sowie Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung (Naturparke, zertifizierte Wanderwege, Fernradwege mit überregionaler Bedeutung und Kanustrecken) kartografisch dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:500.000 (DTK500) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Bauen im laendlichen Raum

Ueberall in Europa sind die historischen Doerfer und laendlichen Siedlungen, die - eingebunden in ihre Umgebung - seit Jahrhunderten die Landschaften gepraegt und unverwechselbar gemacht haben, in ihrer Urspruenglichkeit von vielfaeltigen Einfluessen bedroht. Es sind dies im wesentlichen folgende: 1. Fortschreitende Rationalisierungsmassnahmen der Landwirtschaft, 2. Schaffung neuer Arbeitsplaetze im laendlichen Raum durch Ansiedlung von Gewerbe und Industrie, 3. Erschliessung des laendlichen Raumes fuer den Tourismus, 4. anhaltende Landflucht in abgelegenen Gebieten wegen mangelnder Arbeitsmoeglichkeiten und unvollstaendiger Infrastruktur, 5. Verstaedterung des laendlichen Raumes in Gebieten, die in der Naehe von Ballungsraeumen liegen. Die Arbeit versucht, die typischen Merkmale, die die Qualitaet des Lebens und Bauens auf dem Lande gepraegt haben, zu analysieren und in einpraegsamer Form darzustellen. Aufgrund dieser Analysen sollen praktische Vorschlaege erarbeitet werden, in welcher Form laendliche Bausubstanz erhalten, wiederhergestellt, revitalisiert und sinnvoll ergaenzt werden kann.

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Gebiete mit besonderer Bedeutung für Landschaftsbild und Erholung

Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Gebiete mit besonderer Bedeutung für Landschaftsbild und Erholung, die unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 3): Bereiche mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung

In dem Datensatz aus Karte 3 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung enthalten, die innerhalb der Landschaftsbildräume nach bestimmten Kriterien abgegrenzt wurden wie z.B. landschaftliche Ausstattung und Attraktivität, Lage in Schutzgebieten sowie besondere Bedeutung als Naherholungsgebiet. Karte 3 „Schutzgut Landschaftsbild“ stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Aspekte für das Schutzgut Landschaftsbild dar. Neben der Darstellung der kulturlandschaftlichen Gliederung und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung werden weitere Bereiche mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild sowie Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung (Naturparke, zertifizierte Wanderwege, Fernradwege mit überregionaler Bedeutung und Kanustrecken) kartografisch dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:500.000 (DTK500) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Waldfunktionskartierung

Wälder mit Schutz- und Erholungsfunktionen und Bedeutung für die biologische Vielfalt entsprechend Art. 6 Bayer. Waldgesetz.

Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten in Thüringen, Teilprojekt: Regionen Altenburg, Gera und Greiz

Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten in Thüringen, Teilprojekt: Projektkoordination und Öffentlichkeitsarbeit

Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten in Thüringen, Teilprojekt: Regionen Gotha und Ilm-Kreis

Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten in Thüringen, Teilprojekt: Regionen Nordhausen und Kyffhäuserkreis

Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten in Thüringen, Teilprojekt: Zustandsanalysen, Monitoring-Koordination, Biotopverbundplanungen

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