Das Projekt "Biodiversität durch Almbewirtschaftung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus / Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus. Es wird/wurde ausgeführt durch: Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein (HBLA).Zielsetzung: - Futterqualität und Biodiversität auf Almen erhöhen - Bekämpfung von Problempflanzen und Offenhaltung von Almflächen zur Erhaltung der Biodiversität und Bereicherung des Landschaftsbildes - Wissenschaftliche Erkenntnisse in Praxisversuchen testen - Versuchsergebnisse weiterverbreiten - Eigeninitiative und Vernetzung der AlmbewirtschafterInnen fördern - Imagepflege für die Almwirtschaft Bedeutung des Projekts für die Praxis: Das Projekt dient in erster Linie zur Imagepflege der Almwirtschaft. Von einer erhöhten Futterqualität und Biodiversität sowie von offenen Almflächen profitieren Landwirtschaft, Naturschutz und Tourismus.
Das Projekt "ALPCHANGE - Klimawandel und Auswirkungen in Südösterreich" wird/wurde gefördert durch: Fonds zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Graz, Institut für Geographie und Raumforschung.Das Ziel von ALPCHANGE ist die quantitative Erfassung der durch den Klimawandel in der Vergangenheit und aktuell verursachten Landschaftsdynamik im alpinen Raum. ALPCHANGE bietet dabei einen integrativen und interdisziplinären Ansatz, welcher vier dynamische Landschaftsparameter - Permafrost, Schnee, Geomorphologie und Gletscher - unter Berücksichtung eines angenommenen Klimawandels sowohl einzeln als auch gesamt betrachtet. Diese Parameter reagieren auf den Klimawandel in verschiedenen Zeitskalen und liefern dadurch unterschiedliche Informationen: Schnee innerhalb sehr kurzer Zeit, Gletscher innerhalb mehrerer Jahre bis Jahrzehnte (größenabhängig), geomorphologische Formen innerhalb mehrerer Jahre bis Dekaden und Permafrost im Laufe von Dekaden bis Jahrhunderten. Eine komplexe Analyse dieser Prozesse wird mit Hilfe eines qualitativ hochwertigen Monitoringnetzwerkes in Südösterreich ermöglicht. Die Interdisziplinarität dieses Untersuchungsvorhaben erfordert die Verwendung verschiedenster Disziplinen - beispielsweise Fernerkundung, Feldforschung, Modellierungen oder die genaue Analyse von unterschiedlichen historischen und semi-historischen Datenquellen - sowie die Zusammenarbeit von fünf wissenschaftlichen Institutionen. Die Landschaftsdynamik, repräsentiert durch die vier Landschaftsparameter, wird in vier unterschiedlichen räumlichen Dimensionen betrachtet: gesamtes Untersuchungsgebiet (ca. 650km2), unterschiedliche ökologische Höhenzonen (vertikale Gliederung), mittelflächige Untersuchungsgebiete (z.B. Talschlüsse; wenige ha bis km2) sowie schließlich kleinflächige Testgebiete (lokal). Drei meteorologische Stationen, eine permanent eingerichtete DC-Resistivity-Tomograph-Station (Gleichstromwiderstandsmessungen), mehrere Temperatur-sensoren sowie zwei automatische Digitalkamerasysteme bilden die Kerninfrastruktur eines qualitativ hochwertigen Monitoringnetzwerkes, welches Basisdaten für spätere Modellierungen sowie Korrelationen liefert. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens werden ein umfassendes Bild des Gletscherverhaltens (z.B. Veränderung von Gletscherstand, Gleichgewichtslinie oder Gletscheroberflächenstruktur), des Schneedeckenverhaltens (z.B. Erfassen der Schneedeckendynamik mittels automatischer Kamera), der Geomorphodynamik (z.B. Massenbewegungsprozesse an Lockersedimentakkumulationen bzw. Festgesteinen, Solifluktion, Veränderung des Gletschervorfeldes, flächendeckende Erfassung von Murgängen) sowie der Permafrostverbreitung und -dynamik (z.B. Kartierung der permafrostverdächtigen Bereiche mit Hilfe von Methoden der Fernerkundung, Feldmesskampagnen, permanente Gleichstromwiderstandsmessungen, Temperaturverhalten der Geländeoberfläche sowie des bodennahen Untergrundes) ermöglichen. usw.
Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein.
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschuztgesetz (BNAtSchG) und § 24 Absatz 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sind Biotope (Lebensräume), die dem unmittelbaren gesetzlichen Schutz unterliegen, ohne dass es hierfür noch einzelner Verordnungen mit entsprechenden Unterschutzstellungen bedarf. Die Biotope sind in den beiden oben genannten Vorschriften abschließend aufgeführt, zum Beispiel hochstauden-, binsen- und seggenreiche Nasswiesen, Magerrasen, naturnahe Kleingewässer, Röhricht oder Moore und Sümpfe. Die Untere Naturschutzbehörde teilt den Eigentümerinnen und den Eigentümern mit, ob sich auf ihren Grundstücken ein solcher Biotop befindet. In Oldenburg wurden bisher etwa 540 gesetzlich geschützte Biotope erfasst. Oft nehmen sie nur sehr kleine Flächen ein. Ausnahmen von dem gesetzlichen Veränderungsverbot müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden und sind nach § 30 Absatz 3 bis 6 BNatSchG nur in einem engen Rahmen möglich.
Die Stadt Oldenburg hat auf der Grundlage des damals geltenden § 5 NNatG einen Landschaftsrahmenplan erarbeitet, der 1994 veröffentlicht wurde. Hierbei handelt es sich um ein Fachgutachten des Naturschutzes, in dem flächendeckend erstmalig der Zustand von Natur und Landschaft und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich dargestellt werden. Der Textteil des Landschaftsrahmenplanes umfasst ca. 480 Seiten, der Karteteil besteht aus 16 Themenkarten. Eine Kurzfassung und ein Faltblatt liefern einen schnellen Überblick. Der Landschaftsrahmenplan kann bei der unteren Naturschutzbehörde eingesehen, ausgeliehen oder käuflich erworben werden. Seit dem 01.03.2010 ist die Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Landschaftsrahmenplänen § 10 BNatSchG in Verbindung mit § 3 NAGBNatSchG.
Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen können (Eingriffe wie zum Beispiel Bebauungspläne und größere Bauprojekte, Straßen(aus-)bauvorhaben und Grabenverrohrungen) sind nach geltendem Recht (Baugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNtSchG), et cetera) die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen, wenn der Eingriff nicht vermieden werden kann. Diese auch als Kompensationsmaßnahmen bezeichneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen zum Beispiel neue oder verbesserte Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen. Sie werden in einem Kompensationskataster erfasst und regelmäßig kontrolliert. Bei Bedarf werden zudem notwendige Pflegemaßnahmen durchgeführt, um eine Erreichung des geplanten Kompensationszieles zu gewährleisten.
Das Projekt "Bauen im laendlichen Raum" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Fachgebiet Entwerfen und Gebäudekunde.Ueberall in Europa sind die historischen Doerfer und laendlichen Siedlungen, die - eingebunden in ihre Umgebung - seit Jahrhunderten die Landschaften gepraegt und unverwechselbar gemacht haben, in ihrer Urspruenglichkeit von vielfaeltigen Einfluessen bedroht. Es sind dies im wesentlichen folgende: 1. Fortschreitende Rationalisierungsmassnahmen der Landwirtschaft, 2. Schaffung neuer Arbeitsplaetze im laendlichen Raum durch Ansiedlung von Gewerbe und Industrie, 3. Erschliessung des laendlichen Raumes fuer den Tourismus, 4. anhaltende Landflucht in abgelegenen Gebieten wegen mangelnder Arbeitsmoeglichkeiten und unvollstaendiger Infrastruktur, 5. Verstaedterung des laendlichen Raumes in Gebieten, die in der Naehe von Ballungsraeumen liegen. Die Arbeit versucht, die typischen Merkmale, die die Qualitaet des Lebens und Bauens auf dem Lande gepraegt haben, zu analysieren und in einpraegsamer Form darzustellen. Aufgrund dieser Analysen sollen praktische Vorschlaege erarbeitet werden, in welcher Form laendliche Bausubstanz erhalten, wiederhergestellt, revitalisiert und sinnvoll ergaenzt werden kann.
Das Projekt "Symposium ueber die Probleme der historischer Gaerten und Parks um Potsdam und Berlin" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat.
Das Projekt "Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten in Thüringen, Teilprojekt: Regionen Altenburg, Gera und Greiz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Landschaftspflegeverband Altenburger Land e.V..
Das Projekt "Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten in Thüringen, Teilprojekt: Regionen Eichsfeld, Unstrut-Hainich und nördlicher Wartburgkreis" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Wildtierland Hainich gemeinnützige GmbH.
Origin | Count |
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Bund | 395 |
Land | 64 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 392 |
unbekannt | 64 |
License | Count |
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Language | Count |
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Topic | Count |
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