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Kompensationsflächen Stadt Oldenburg

Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen können (Eingriffe wie zum Beispiel Bebauungspläne und größere Bauprojekte, Straßen(aus-)bauvorhaben und Grabenverrohrungen) sind nach geltendem Recht (Baugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNtSchG), et cetera) die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen, wenn der Eingriff nicht vermieden werden kann. Diese auch als Kompensationsmaßnahmen bezeichneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen zum Beispiel neue oder verbesserte Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen. Sie werden in einem Kompensationskataster erfasst und regelmäßig kontrolliert. Bei Bedarf werden zudem notwendige Pflegemaßnahmen durchgeführt, um eine Erreichung des geplanten Kompensationszieles zu gewährleisten.

Rueckkuehlung des Kuehlwassers von Kraftwerken unter Vermeidung grosser Kuehltuerme und Verringerung der Wasserdampfemission

Kraftwerkkuehltuerme beeinflussen zumindest das Landschaftsbild negativ; ihre Einfluesse auf das Kleinklima sind umstritten. Aus frueheren Arbeiten des Institutes ist bekannt, dass gleiche Kuehlleistungen mit rotierenden Waermeaustauschern moeglich sind, deren Abmessungen etwa um den Faktor 150 kleiner sind. Dabei hat sich gezeigt, dass auch die Wasserdampfemission in die Umgebung erheblich geringer ist, als bei offenen Kuehltuermen.

Zehn Jahre Qualitätstourismus auf MalLorca - Eine Entwicklung zu mehr Umweltverträglichkeit?

Seit Beginn der 90er Jahre versucht die balearische Tourismuspolitik mit den neuen Leitmotiven 'Naturschutz' und 'Qualitätstourismus' und einer damit verbundenen Gesetzgebung und staatlichen Investitionen, dem Urlauber ein neues Mallorca-Image zu vermitteln: das einer grünen, naturnahen, 'behüteten' Insel - so der Werbeslogan. Damit soll den veränderten, in puncto Natur gestiegenen Ansprüchen der Touristen entgegengekommen werden und eine finanzkräftige Klientel angeworben werden. Mallorca kommt bei dieser Regulierung und Segmentierung des touristischen Angebots wie schon bei der Etablierung des Massentourismus im Mittelmeergebiet eine Vorreiterrolle zu. Ist der 'Qualitätstourismus' in seiner aktuell angestrebten Form eine echte umweltverträgliche Alternative zum traditionellen Massentourismus auf Mallorca? Liegen hierin Chancen, die Insel vor einer weiteren touristischen Überprägung zu schützen oder verbergen sich dahinter eher weitere Gefahren für den Landschaftscharakter und die Inselökologie? Dies sind Fragen, die das Projekt untersucht. Seit Beginn der 90er Jahre versucht die balearische Tourismuspolitik mit den neuen Leitmotiven 'Naturschutz' und 'Qualitätstourismus' und einer damit verbundenen Gesetzgebung und staatlichen Investitionen, dem Urlauber ein neues Mallorca-Image zu vermitteln: das einer grünen, naturnahen, 'behüteten' Insel - so der Werbeslogan. Damit soll den veränderten, in puncto Natur gestiegenen Ansprüchen der Touristen entgegengekommen werden und eine finanzkräftige Klientel angeworben werden. Mallorca kommt bei dieser Regulierung und Segmentierung des touristischen Angebots wie schon bei der Etablierung des Massentourismus im Mittelmeergebiet eine Vorreiterrolle zu. Ist der 'Qualitätstourismus' in seiner aktuell angestrebten Form eine echte umweltverträgliche Alternative zum traditionellen Massentourismus auf Mallorca? Liegen hierin Chancen, die Insel vor einer weiteren touristischen Überprägung zu schützen oder verbergen sich dahinter eher weitere Gefahren für den Landschaftscharakter und die Inselökologie? Dies sind Fragen, die das Projekt untersucht.

Zur jungpleistozänen Vergletscherung im Hochgebirge von Taiwan

Taiwan besteht im östlichen Teil aus einem Gebirge mit mehr als 20 über 3000 m hohen Gebirgsstöcken, gipfelnd am Wendekreis im Yu Shan (3952 m). TANAKO und KANO (1934) und PANZER (1935) beschrieben glazigene Formen: u.a. Kare am Nanhuta Shan, Kritzungen, Rundhöcker und einen glazialen Talschluß am Hsueh Shan, eine Seitenmoräne am Yu Shan. Interpretationen von Luftbildern, luftbildgestützten Karten und topographischen Karten dienten der Auswahl dreier Untersuchungsgebiete, in denen die aktuelle hydrologische Situation den Erhalt glazialer Formen und Sedimente ermöglicht. Glazigene Ablagerungen und deren maximale Ausdehnung sind bisher nicht durch Feldarbeiten untersucht. Die geplanten Geländearbeiten dienen Erkundung und Kartierung von glazialen und glaziafluvialen Sedimenten, fossilen Böden sowie von gletschergeformten Gesteinsoberflächen. Die Feldbefunde und dabei gewonnene Proben sollen Aufschluß über die Ergiebigkeit der Untersuchungsgebiete im Hinblick auf Datierungsmöglichkeiten geben. Das Projekt ist ein Pilotprojekt für mögliche weitere, gezielte Arbeiten, die der Rekonstruktion der jungpleistozänen Schneegrenze und der Zeitstellung der Talgletscherbildung dienen. Der Beitrag bildet einen Mosaikstein in der Forschung über die Klimaentwicklung im monsunalen System Ostasiens.

Biodiversität durch Almbewirtschaftung

Zielsetzung: - Futterqualität und Biodiversität auf Almen erhöhen - Bekämpfung von Problempflanzen und Offenhaltung von Almflächen zur Erhaltung der Biodiversität und Bereicherung des Landschaftsbildes - Wissenschaftliche Erkenntnisse in Praxisversuchen testen - Versuchsergebnisse weiterverbreiten - Eigeninitiative und Vernetzung der AlmbewirtschafterInnen fördern - Imagepflege für die Almwirtschaft Bedeutung des Projekts für die Praxis: Das Projekt dient in erster Linie zur Imagepflege der Almwirtschaft. Von einer erhöhten Futterqualität und Biodiversität sowie von offenen Almflächen profitieren Landwirtschaft, Naturschutz und Tourismus.

Wallhecken Stadt Oldenburg

Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein.

Landschaftsrahmenplan Stadt Oldenburg

Die Stadt Oldenburg hat auf der Grundlage des damals geltenden § 5 NNatG einen Landschaftsrahmenplan erarbeitet, der 1994 veröffentlicht wurde. Hierbei handelt es sich um ein Fachgutachten des Naturschutzes, in dem flächendeckend erstmalig der Zustand von Natur und Landschaft und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich dargestellt werden. Der Textteil des Landschaftsrahmenplanes umfasst ca. 480 Seiten, der Karteteil besteht aus 16 Themenkarten. Eine Kurzfassung und ein Faltblatt liefern einen schnellen Überblick. Der Landschaftsrahmenplan kann bei der unteren Naturschutzbehörde eingesehen, ausgeliehen oder käuflich erworben werden. Seit dem 01.03.2010 ist die Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Landschaftsrahmenplänen § 10 BNatSchG in Verbindung mit § 3 NAGBNatSchG.

Gesetzlich geschützte Biotope Stadt Oldenburg

Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschuztgesetz (BNAtSchG) und § 24 Absatz 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sind Biotope (Lebensräume), die dem unmittelbaren gesetzlichen Schutz unterliegen, ohne dass es hierfür noch einzelner Verordnungen mit entsprechenden Unterschutzstellungen bedarf. Die Biotope sind in den beiden oben genannten Vorschriften abschließend aufgeführt, zum Beispiel hochstauden-, binsen- und seggenreiche Nasswiesen, Magerrasen, naturnahe Kleingewässer, Röhricht oder Moore und Sümpfe. Die Untere Naturschutzbehörde teilt den Eigentümerinnen und den Eigentümern mit, ob sich auf ihren Grundstücken ein solcher Biotop befindet. In Oldenburg wurden bisher etwa 540 gesetzlich geschützte Biotope erfasst. Oft nehmen sie nur sehr kleine Flächen ein. Ausnahmen von dem gesetzlichen Veränderungsverbot müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden und sind nach § 30 Absatz 3 bis 6 BNatSchG nur in einem engen Rahmen möglich.

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 3): Landschaftsbildräume

In dem Datensatz aus Karte 3 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Landschaftsbildräume enthalten. Das Landschaftsbild in Niedersachsen wird bestimmt von zahlreichen natürlichen und anthropogenen Faktoren, von denen u.a. folgende zur Abgrenzung der Landschaftsbildräume herangezogen wurden: Naturräume, Geomorphologie und Reliefeigenschaften sowie Flächennutzungen. Die Bewertung der Landschaftsbildräume nach ihrer Eigenart berücksichtigt die Kriterien Natürlichkeit, historische Kontinuität und Vielfalt sowie zusätzlich den Aspekt der Raumwahrnehmung, um die ausgeprägte Eigenart von strukturarmen Landschaftsbildräumen, z. B. in der Marsch und in der Börde, im landesweiten Kontext angemessen zu berücksichtigen. Karte 3 „Schutzgut Landschaftsbild“ stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Aspekte für das Schutzgut Landschaftsbild dar. Neben der Darstellung der kulturlandschaftlichen Gliederung und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung werden weitere Bereiche mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild sowie Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung (Naturparke, zertifizierte Wanderwege, Fernradwege mit überregionaler Bedeutung und Kanustrecken) kartografisch dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:500.000 (DTK500) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Gebiete mit besonderer Bedeutung für Landschaftsbild und Erholung

Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Gebiete mit besonderer Bedeutung für Landschaftsbild und Erholung, die unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

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