s/landschaftschutz/Landschaftsschutz/gi
Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.
Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Dieser Datensatz enthält aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge der Ausgleichsflächen des Hamburger Kompensationsverzeichnisses. Diese Daten enthalten alle Ausgleichsflächen aus großen Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß §16 BNatSchG in Verbindung mit der Hamburger Ökokontoverordnung. Zusätzlich werden Maßnahmenflächen gem. §9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt. Die Maßnahmenflächen gemäß BauGB sind keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, sondern werden in Bebauungsplänen ohne Zuordnung als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt, um andere Nutzungen oder Bebauung auf diesen Flächen planerisch auszuschließen. Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach §17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert. In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind. Vor der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 wurde das Kompensationsverzeichnis "Eingriffskataster" genannt. Die Rechtsgrundlage war das Hamburgische Naturschutzgesetz.
Ziel des Vorhabens ist die Umsetzung eines modularen Transportsystems - System Mammut. Kern des Systems Mammut sind ferngesteuerte, selbstfahrende Kettenfahrzeuge mit austauschbaren Aufbauten, wie verschiedene Schwerlastkrane. Vorteile des Systems sind eine gute Geländegängigkeit und ein raumsparender Schwenkbereich in Kurven. Dadurch können schwere Eingriffe in die Landschaft, vor allem durch Wegebau, vermieden werden. Außerdem verdichten Kettenfahrzeuge durch ihre breite Auflagefläche und größere Verteilung des Gewichts die Böden wesentlich geringer als radbasierte Transportmittel. Mit dem Vorhaben wird ein innovatives Konzept für den Transport von massiven Bauteilen auf unwegsamem Gelände umgesetzt. Durch den Einsatz von Kettenfahrzeugen in diesem Bereich ergibt sich eine erhebliche Umweltentlastung gegenüber den konventionellen Transporten.
Im Rahmen der nationalen und internationalen Umweltberichterstattung und einer verantwortungsbewussten Umweltvorsorgepolitik kommt einer langfristig angelegten Umweltbeobachtung eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere auch für Konzepte zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Großschutzgebieten, wie z.B. Biosphärenreservate, sind sorgfältige Analysen von Natur und Landschaft unverzichtbar. Im Sinne einer Umweltvorsorgepolitik können auf diese Weise Umweltveränderungen rechtzeitig erkannt werden. Während Inventare lediglich aktuelle Informationen über die Lebewesen in einem Ökosystem liefern, müssen die modernen landschaftsökologischen Forschungsansätze die Funktionen und raum-zeitlichen Prozesse im Waldökosystem mit einschließen. Grundlage hierfür ist ein langfristig angelegtes Monitoring, d.h. die zeitlich wiederkehrende Erhebung aussagekräftiger Indikatoren. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des waldlandschaftsökologischen Forschungsansatzes der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft, den Zustand und die Entwicklung der unterschiedlichen Waldfunktionen in ihrer raum-zeitlichen Variabilität in der Waldlandschaft des Biosphärenreservates Pfälzerwald zu untersuchen. Unter Berücksichtigung der sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen kommt den Wirkungen abiotischer und biotischer Einflüsse sowie der Waldbewirtschaftung auf die Biodiversität eine zentrale Bedeutung zu. Neben der Durchführung des Monitoring besteht ein weiteres wichtiges Ziel darin, auf methodischer Ebene geeignete Indikatoren und Verfahren zur Erfassung von linien- und flächenhaften Waldstrukturen auf Landschaftsebene zu entwickeln.
Die UFORDAT ist das zentrale Instrument der Bundesrepublik Deutschland zur Koordinierung der Umweltforschung, insbesondere zur Vermeidung von Doppelforschung. Sie kann den gezielten Einsatz der verfügbaren Mittel sicherstellen helfen, die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen sowie Innovationen erkennen und deren Nutzung fördern helfen. In der UFORDAT werden die von Bund und Ländern geförderten, laufenden und bereits abgeschlossenen umweltrelevanten Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsvorhaben aus der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich sowie der Schweiz nachgewiesen. Neben der kontinuierlichen Ergänzung des Datenbestandes um Vorhaben aus dem Ressort des BMU werden im Datenaustausch Vorhaben aus anderen Ressorts sowie im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen die durch die Bundesländer geförderten Vorhaben eingespeichert. Eine weitere wichtige Quelle zur Aktualisierung der Datenbank ist die regelmäßg stattfindende Datenerhebung bei den forschenden Institutionen und eigene Recherchen im Internet. Der Datenbestand der UFORDAT® beträgt im Januar 2007 ca. 87.000 Datensätze (Projektbeschreibungen) und ca. 11.000 Verweise auf Institutionen aus Forschung und Lehre, Wirtschaft, Verwaltung, Politik. Die Datenbank ist über das Host-Rechenzentren STN-International (Fachinformationszentrum Karlsruhe) sowie über im Internet (https://doku.uba.de) öffentlich zugänglich. Bestandteile eines Datensatzes der UFORDAT: Name und Anschrift der forschenden Institution, Thema (größtenteils mit englischer Übersetzung), Kurzbeschreibung, Projektleiter, Laufzeit, Finanzvolumen, Finanzgeber, Kooperationspartner, Hinweise auf Veröffentlichungen, inhaltliche Erschließung durch Klassifikation und Deskriptoren aus dem Umweltthesaurus (=UDK-Thesaurus).
Mittels Vergleichen von alten Karten und Kartierungen der aktuellen Situation werden ausgewaehlte Landschaften (v.a. im Mittelland) studiert. Der Wandel seit ca. 1850 wird anhand einzelner Landschaftselemente festgehalten: Gewaessernetz, Strassennetz, Flurmuster, Oberflaechenformen, Grenzbereiche von Industrie- und Wohnflaechen. Diese empirischen Untersuchungen sollen einmuenden in Ratschlaege bzw. Beurteilungskriterien abgeben fuer Planer und Politiker.
Die Schweiz weist zahlreiche Kulturlandschaften auf, die durch traditionelle Streubauweise als Ausdruck gewachsener landwirtschaftlicher Nutzungsformen gepraegt sind. Davon liegen grosse Teile in Randgebieten, die von Abwanderungen der ansaessigen Bevoelkerung bedroht sind. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes ueber die Raumplanung (RPG) wurde die bauliche Siedlungsentwicklung gesamtschweizerisch auf die Bauzonen beschraenkt und fuer bauliche Veraenderungen ausserhalb der Bauzonen eine Ausnahmeregelung getroffen. Dieses Grundkonzept erweist sich in traditionellen Streusiedlungsgebieten oft als problematisch. Neben der Lokalisierung derartiger Gebiete geht es im vorliegenden Projekt darum, im Rahmen der gesetzlichen Moeglichkeiten und unter Beruecksichtigung der oeffentlichen Interessen geeignete Loesungen aufzuzeigen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1183 |
| Kommune | 133 |
| Land | 437 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 8 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 15 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 965 |
| Gesetzestext | 1 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Taxon | 1 |
| Text | 138 |
| Umweltprüfung | 34 |
| unbekannt | 299 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 252 |
| offen | 1120 |
| unbekannt | 85 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1397 |
| Englisch | 119 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 36 |
| Bild | 16 |
| Datei | 31 |
| Dokument | 126 |
| Keine | 946 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 10 |
| Webdienst | 106 |
| Webseite | 362 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 856 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1457 |
| Luft | 445 |
| Mensch und Umwelt | 1457 |
| Wasser | 517 |
| Weitere | 1406 |